Sollte oder muss ein Erzieher unter Umständen auch strafen?


Term Paper, 2007

16 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Erziehungsmittel und Strafe
2.1 Was sind Erziehungsmittel?
2.2 Der pädagogische Begriff der Strafe

3. Sollte oder muss ein Erzieher unter Umständen auch strafen?..
3.1 Der Erzieher und die Strafe
3.2 Kritik und Folgen der Strafe
3.3 Grenzen der Strafe am Beispiel der Prügelstrafe

4. Zusammenfassung

Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Vorwort

Nahezu alle Jugendliche und Erwachsene haben persönliche Erfahrungen, wie es ist, bewusst oder unbewusst zu bestrafen oder bestraft zu werden. Ein jeder Mensch hat im Verlauf seiner Kindheit eine mehr oder weniger intensive Erfahrung mit Strafe erlebt oder miterlebt, sei es beispielsweise im Elternhaus oder in der Schule.

Doch wie verhält es sich, wenn das eigene Kind auf die Welt kommt? In den meisten Fällen treten früher oder später Erziehungsschwierigkeiten auf und das Verhalten des Kindes steht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die Eltern wünschen sich, dass sich das Verhalten des Kindes ändert. Aber wie ist das zu erreichen? Auf den ersten Blick scheint gerade das Strafen der natürlichen Zuneigung der Eltern zu ihrem Kind zu widersprechen. Doch ist eine Erziehung ganz ohne Strafen möglich?

Aufgrund meiner eigenen Erfahrung mit dem Thema Strafe und vor allem auch durch die Geburt meiner Tochter, die mir die Brisanz des Themas noch näher gebracht hat, habe ich mich für das Thema: „Sollte / muss ein Erzieher / eine Erzieherin unter Umständen auch strafen? Und wenn ja, wie? Welche Grenzen sind hierbei zu beachten ? “ entschieden.

Die Strafe ist die heikelste Arbeit im Bereich des pädagogischen Handelns. Die Thematik der Erziehungsstrafe ist so alt wie die Erziehung, das heißt so alt wie die Menschheit selbst. In jeder Epoche unsere Zeit hat sich die Menschheit mit der Strafe auseinandergesetzt und so wird sie auch heute noch im 21. Jahrhundert häufig diskutiert und nach einer „allgemeinen“ Lösung zur Erziehung gesucht.

Welche Rolle die Strafe in der Erziehung hat und welche Bedeutung ihr als Erziehungsmittel beigemessen wird, werden zentrale Momente dieser Arbeit sein. Zunächst werden die Begriffe „Erziehungsmittel“ und „Strafe“ definiert um somit zu verdeutlichen, wie Strafe als Erziehungsmittel in die Erziehung einzuordnen ist.

2. Erziehungsmittel und Strafe

2.1. Was sind Erziehungsmittel?

Erziehungsmittel sind alle pädagogischen Maßnahmen und Handlungen, die ein Erzieher bei Kindern und Jugendlichen einsetzt um Veränderungsprozesse anzustoßen, die der Verbesserung ihrer Urteilskraft, Selbständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Handlungsfähigkeit dienen sollen.

(vgl. dtv-Wörterbuch Pädagogik S.759)

Geißler definiert Erziehungsmittel als „Maßnahmen und Situationen, mit deren Hilfe Erziehende auf Heranwachsende einwirken, in der Absicht, deren Verhalten, Einstellungen oder Motive zu bilden, zu festigen oder zu verändern“. (Geißler 1982, S.22)

Erziehungsmittel werden vor allem im Elternhaus, in der Kindertagesstätte, in der Schule und anderen pädagogischen Instituten genutzt. Dabei wird zwischen positiven und negativen Erziehungsmittel unterschieden. Unter positiven Erziehungsmitteln werden beispielsweise Lob, Anerkennung, Zuspruch und Belohnung verstanden, im Gegensatz dazu sind negative Erziehungsmittel die Strafe, Tadel, Drohung und Ermahnung.

Die Verwendung des Wortes Mittel, darf nicht zu dem Glauben führen, dass es sich in der Erziehung um eine kausal-mechanische Wirkung handelt, die einen unmittelbaren Zweck erreicht. Die Bezeichnung Mittel wird immer nur im übertragenen Sinn gebraucht. (vgl. Scheibe, 1972, S.296)

2.2.Der pädagogische Begriff der Strafe „Von pädagogischer Strafe im engeren Sinne sprechen wir dann, wenn vor allem die Besserung der Person bezweckt wird und sich das Strafinteresse weniger auf die unrechtbestimmte Vergangenheit als auf die rechtbestimmte Zukunft richtet. Dementsprechend werden das Maß der Strafe und die Strafvollzugsweise nach den Gegebenheiten des Delinquenten, nach seiner Strafeinsicht und Besserungstendenz bemessen. In dieser Sicht erscheint die Strafe als eine Erziehungsmaßnahme und ist unter die psychologischen und soziologischen Bedingungen gestellt, unter denen die Erziehung eines Menschen in einer gegebenen Altersphase und zu einer gegebenen Zeit möglich ist.“ (Rombach, 1967, S.10f)

Nach Alfred Stückelberger soll die Aufgabe der Strafe die Zurückführung in die Gemeinschaft sein, die der zu Erziehende gestört oder verlassen hat. Sie setzt das Ziel durch geeignete Maßnahmen, das entgleiste Verhalten zu korrigieren, zu heben und zu veredeln.

In seiner historisch und systematisch pädagogischen Untersuchung formuliert Wolfgang Scheibe „die Strafe verdeutlicht die Geltung der objektiven Ordnung und weist das Individuum in seine Grenzen zurück, [...] sie ist das schärfste Mittel, um den Einzelnen und die Gemeinschaft erfahren zu lassen, das Willkür, Triebhaftigkeit und ungezügelte Neigung in die Schranken zurückgewiesen werden.“

(Scheibe, 1972, S.301)

Die Strafe als solches ist ein negatives Erziehungsmittel, das den Ausdruck der Verneinung, der Ablehnung und der Missbilligung einer Handlung erfährt. Sie setzt immer voraus, dass etwas getan wurde, dass nicht geduldet werden kann. Strafe muss sein!“ Ist eines von vielen Sprichwörtern in diesem Zusammenhang. Es bringt damit die Überzeugung zum Ausdruck, dass ein Fehlverhalten nicht ohne Strafe hingenommen werden darf und dass Strafe ein Mittel ist, eine Wiederholung dessen zu verhindern. (vgl. Scheibe, S.313) „Wirklich als Strafe empfindet der Mensch, die grundsätzliche Senkung des sozialen Anspruchsniveaus oder des allgemein gültigen Lebensstandards. Hier sind die strafend wirkenden Entziehungen zu suchen.“ (Rombach, 1967, S.110)

Hier wird deutlich, dass es für den Begriff der Strafe eine Vielzahl an Definitionen, aber keine allgemeingültige gibt. Es wird somit verständlich, wie vielschichtig der Begriff Strafe ist und das bis heute keine abschließende einheitliche Meinungsbildung erreicht werden konnte. Oft wird von der „sogenannten“ Strafe gesprochen, dass ist Ausdruck genug dafür, dass es sich nicht oder nur schwerlich bestimmen lässt, wo der Übergang von Verneinung und Missbilligung von etwas Getanem zur Strafe ist.

3. Sollte oder muss ein Erzieher unter Umständen auch Strafen?

Hat Strafe in der Erziehung überhaupt etwas mit Erziehung im eigentlichen Sinne zu tun? Oder ist sie nicht oftmals Mittel des Zwangs, oft genug in unbeherrschter Willkür ausgeteilt? (vgl. Scheibe 1972, S.293)

Für viele ist Strafe heute auch gleichzusetzen mit körperlicher Gewalt und Misshandlungen, häufig geprägt durch die Medien. Das Thema Strafe in der Erziehung erscheint immer ein wenig suspekt, als ein Fremdkörper, dessen Vorhandensein für das erzieherische Gewissen beschämend ist. Wenn man sich mit der Stellung der Strafe in der Erziehung beschäftigt, trifft man immer wieder auf Rechtfertigungen der Erzieher „dass habe früher ja auch nicht geschadet “.Wobei erstaunliches festzustellen ist, überall wo erzogen wird, wird auch bestraft. Trotzdem haftet immer etwas negatives Schuldhaftes an der Strafe, für das sich der Erzieher zu rechtfertigen versucht.

[...]

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Details

Title
Sollte oder muss ein Erzieher unter Umständen auch strafen?
College
Free University of Berlin
Course
Bildung und Erziehung
Grade
1,0
Author
Year
2007
Pages
16
Catalog Number
V83653
ISBN (eBook)
9783638908597
ISBN (Book)
9783638908658
File size
430 KB
Language
German
Keywords
Sollte, Erzieher, Umständen, Bildung, Erziehung
Quote paper
Nadine Schlimper (Author), 2007, Sollte oder muss ein Erzieher unter Umständen auch strafen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83653

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