Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach dem GWB - Konzeptionen und praktische Anwendung


Dossier / Travail de Séminaire, 2006

14 Pages, Note: 2.0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Teil I
Gesetzeskonzeption
1.0 Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
1.1 Marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens (Monopol)
1.2 Marktbeherrschende Stellung von mehreren Unternehmen (Kartell)
1.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
1.4 Probleme
1.5 Sanktionen
1.6 Zuständigkeit und Verfahren

Teil II
Ein Beispiel aus der Praxis: Ausbeutungsmissbrauch
2.0 Der Fall Vitamin-B-12
2.1 Vergleichsmarktbestimmung
2.2 Abgrenzung des Marktes
2.3 Fazit

Schluss

Literaturverzeichnis

Einleitung

Das Thema dieser Arbeit ist die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach dem GWB, bei welcher zum einen die theoretische Konzeption und zum anderen die praktische Anwendung dargestellt werden soll.

Aus dieser Aufgabenstellung ergibt sich die Gliederung der Arbeit:

Während im ersten Teil neben der Geschichte und der Strukturierung des GWB ein Schwerpunkt auf den Inhalten des Gesetzes liegt, werden im zweiten Teil der Arbeit die Schwierigkeiten der Umsetzung anhand eines Beispiels aus der Praxis dargestellt.

Das Beispiel, das gewählt wurde, ist das einzigste von zwölf Verfahren wegen Ausbeutungsmissbrauch, welches über Jahre hinweg für das Kartellamt immer wieder neue Probleme aufwarf. Daher ist dieser Fall am besten geeignet, aus ökonomischer Sicht die Problematik des Verfahrens dazustellen.

Da sich durch die Natur des Gegenstandes nicht erst Probleme bei der Anwendung der Gesetze ergeben, sondern schon bei dessen Konzeption, behandelt der erste Teil dieser Arbeit bereits in einem Unterpunkt Probleme (1.4).

Juristische Fachbegriffe werden weitgehend vermieden, und Auszüge aus dem Gesetzestext auf einen für die Aufgabenstellung relevanten Kontext verkürzt.

Teil I Gesetzeskonzeption

1.0 Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (im Folgenden GWB) vom 26.08.1998 (BGBl.I S. 2546 ff.) besteht aus sechs Teilen, bei denen sich drei Themenschwerpunkte[1] unterscheiden lassen:

1. Das Kartellrecht – horizontale Wettbewerbsbeschränkung:

Behandelt Verträge zwischen rechtlich selbständig bleibenden Unternehmen, die ihre wirtschaftliche Selbständigkeit selber einschränken, um gemeinsam mit anderen Unternehmen gemeinsame Ziele zu erreichen.

Ausnahmen bestehen für bestimmte Arten von Kartellen, die nicht dem GWB unterworfen werden[2].

2. Preisbindungen – vertikale Wettbewerbsbeschränkung:

Untersagung der Festsetzung des Endverkaufspreises durch den Erzeuger (auch für Markenartikel). Eine Ausnahme existiert nur im Verlagswesen.

3. Das Recht der marktbeherrschenden Unternehmen und Konzerne:

Regelt das Verfahren vor der Kartellbehörde

1.1 Marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens (Monopol)

Nach §19 GWB ist die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen verboten. Marktbeherrschung ist sowohl auf der Nachfrage-, als auch auf der Anbieterseite untersagt und gilt für Waren und Dienstleistungen gleichermaßen.

Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, wenn es

1. ohne Wettbewerber ist…
2. eine im Verhältnis zu Wettbewerbern überragende Marktstellung hat;…[3]

Dabei gilt die gesetzliche Vermutung, dass ein Unternehmen marktbeherrschend ist, wenn es einen Marktanteil von mindestens einem Drittel hat.[4]

1.2 Marktbeherrschende Stellung von mehreren Unternehmen (Kartell)

Auch eine Gesamtheit von Unternehmen kann marktbeherrschend sein, wenn sie

1. aus zwei oder drei Unternehmen bestehen, die zusammen einen Marktanteil von mehr als 50% haben, oder
2. aus bis zu fünf Unternehmen bestehen, die zusammen einen Marktanteil von zwei Dritteln erreichen.[5]

Die Unternehmen können jedoch auch nachweisen, dass zwischen ihnen im wesentlichen Wettbewerb zu erwarten ist, oder dass sie im Verhältnis zu den übrigen Wettbewerbern keine überragende Marktstellung inne haben.[6]

1.3 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Ein Missbrauch[7] liegt vor, wenn

1. die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen (ohne gerechtfertigten Grund) beeinträchtigt werden;
2. sich Preise oder Geschäftsbedingungen einstellen, die sich nicht unter normalen Wettbewerbsbedingungen einstellen würden;
3. das Unternehmen Preisdiskriminierungen betreibt, die auf ein Monopol schließen lassen;
4. natürliche Monopole den Marktzutritt ohne hinreichenden Grund verhindern.

Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist Punkt 2. Von vierzehn kartellbehördlichen Verfahren im Bereich über Ausbeutungsmissbrauche, ergingen zwölf wegen missbräuchlich überhöhter Preise.[8]

[...]


[1] Vgl. Lampert/ Bossert S. 206 ff.

[2] Vgl. §§ 2-7 GWB.

[3] Vgl. § 19 Abs. 2 GWB.

[4] Vgl. § 19 Abs. 3 GWB.

[5] Vgl. § 19 Abs. 3 Zif. 1 und 2 GWB.

[6] Vgl. § 19 Abs. 3 GWB.

[7] Vgl. hierzu Neumann S. 217 ff.

[8] Vgl. Hellich S. 350-351.

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach dem GWB - Konzeptionen und praktische Anwendung
Université
University of Hannover  (Institut für Volkswirtschaftslehre, Konjunktur und Strukturpolitik)
Cours
Ordnungspolitik
Note
2.0
Auteur
Année
2006
Pages
14
N° de catalogue
V83727
ISBN (ebook)
9783638000871
Taille d'un fichier
365 KB
Langue
allemand
Mots clés
Missbrauchsaufsicht, Unternehmen, Konzeptionen, Anwendung, Ordnungspolitik
Citation du texte
Ulrich Hamenstädt (Auteur), 2006, Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach dem GWB - Konzeptionen und praktische Anwendung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83727

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