Im Prozess einer Unternehmensgründung ist die Wahl der passenden Rechtsform von
besonderer Bedeutung. Sie legt den rechtlichen Rahmen für das spätere
unternehmerische Tätigwerden fest und beeinflusst insbesondere Aspekte der
Unternehmensstruktur, der Rechtsfähigkeit, der Finanzverfassung, der Haftung, und
der Besteuerung. Da eine nachträgliche Änderung sowohl mit einem hohen Aufwand,
als auch mit Kosten verbunden ist, sollte man bei der Rechtsformwahl mit
entsprechender Sorgfalt vorgehen. Hierfür ist eine intensive Auseinandersetzung mit
dem Gesellschaftsrecht unerlässlich.In seinen Urteilen „Centros“1, „Überseering“2 und „Inspire Art“3 hat der Europäische
Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit nach den Art. 43 und 48 EGV auch für
Gesellschaften der europäischen Mitgliedsländer bestätigt.
Den Unternehmensgründern stehen damit nicht mehr nur die jeweils nationalen
Rechtsformen zur Verfügung. Viel mehr sind sie frei jede Rechtsform zu wählen, die
in einem europäischen Mitgliedsland zulässig ist, ein Unternehmen nach den jeweils
nationalen Bestimmungen dieses Mitgliedlandes zu gründen und dann mit dieser
Gesellschaft im Heimatland des Unternehmensgründers wirtschaftlich tätig zu werden.
In der jüngsten Vergangenheit hat dies dazu geführt, dass sich viele Unternehmer in
Deutschland für die englische Rechtsform der „private company limited by shares“4
entschieden.
Die vorliegende Arbeit soll im Folgenden einen einführenden Überblick über diese
Rechtsform geben.
Hierbei wird insbesondere auf die Konstellation einer Limited mit satzungsmäßigem
Sitz in England eingegangen, die ausschließlich in Deutschland wirtschaftlich tätig
wird und im Mutterland keinen Geschäftsbetrieb aufnimmt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Gründung der Limited
2.1 Rechtliche Vorbedingungen
2.2 Gründungsdokumente
2.3 Organe
2.4 Eintragung / Rechtsfähigkeit
3 Finanzverfassung der Limited
3.1 Kapitalaufbringung
3.2 Kapitalerhaltung
4 Haftung der Limited
4.1 Gesellschaft
4.2 Gesellschafter
4.3 Director
4.4 Secretary
5 Steuerliche Behandlung der Limited
5.1 Besteuerung der Limited selbst
5.2 Besteuerung der Unternehmenseigner der Limited
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit bietet einen einführenden Überblick über die englische Rechtsform der „private company limited by shares“, insbesondere für Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz in England, die ausschließlich in Deutschland wirtschaftlich tätig sind.
- Rechtliche Grundlagen und Gründungsvoraussetzungen der Limited
- Struktur der Unternehmensorgane (Director, General Meeting, Secretary)
- Finanzverfassung sowie Kapitalaufbringung und -erhaltung
- Haftungsfragen für Gesellschaft, Gesellschafter und Geschäftsführer
- Steuerrechtliche Behandlung im Kontext des deutsch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens
Auszug aus dem Buch
2.3 Organe
Die Gesellschaftsform der englischen Private Company Limited by Shares kennt im Wesentlichen drei Organe.
Das ausführende Organ ist der Director. Seine Aufgabe ist es, die Gesellschaft nach Maßgabe der Gesellschaftssatzung und der Gesetze zu führen sowie sie nach außen hin zu vertreten. Die Kompetenzen der Director werden regelmäßig in den Articles festgehalten oder begrenzt. Sofern hier keine ausdrücklichen Regelungen vorgenommen werden, ist der Director der Gesellschafterversammlung gegenüber nicht weisungsgebunden. Eine Selbstorganschaft ist ebenso wie eine Fremdorganschaft möglich.
Hinsichtlich der persönlichen Eignung eines Directors enthält der CA keine Einschränkungen. Allerdings kann einem Director nach dem Company Directors Disqualification Act die Fähigkeit zur Geschäftsführung von einem Gericht aberkannt werden, sofern dieser beispielsweise Straftaten gegenüber der Gesellschaft begangen hat.
Hat eine Person in der Vergangenheit eine Insolvenz erlitten, so benötigt sie eine gerichtliche Genehmigung, um den Posten eines Directors bekleiden zu können.
Die Gesellschafter der Limited haben auch die Möglichkeit mehrere Directors zu berufen, welche dann das Board of Directors bilden. Dies muss zusammen mit den jeweiligen Kompetenzzuweisungen in den Articles festgehalten werden.
Hierbei kann zwischen Executive Directors und Non-executive Directors unterschieden werden. Die Kompetenzen der Executive Directors bei einem Board of Directors können auf einzelne Geschäftsbereiche begrenzt werden.
Das oberste Willensorgan einer Limited ist das General Meeting. Ihm obliegen insbesondere die folgenden Aufgaben: Bestellung der Directors und Rechnungsprüfer, Abberufung der Directors, Änderung des Memorandum und der Articles, Änderung der Firmenbezeichnung, Änderung des Kapitals, Entgegennahme des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts, Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Relevanz der Rechtsformwahl und Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung für die "private company limited by shares".
2 Gründung der Limited: Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen, der notwendigen Gründungsdokumente sowie der Aufgaben und Funktionen der Gesellschaftsorgane.
3 Finanzverfassung der Limited: Analyse der Mechanismen zur Kapitalaufbringung sowie der strengen gesetzlichen Regelungen zur Kapitalerhaltung zum Gläubigerschutz.
4 Haftung der Limited: Untersuchung der Haftungsstruktur der Gesellschaft, der Gesellschafter, der Director sowie der besonderen Rolle des Secretary.
5 Steuerliche Behandlung der Limited: Erläuterung der Besteuerung der Limited und ihrer Anteilseigner unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens.
6 Fazit: Kritische Würdigung der Limited als Rechtsform unter Abwägung von Gründungsvorteilen und laufenden Kostenrisiken.
Schlüsselwörter
Limited, Rechtsform, Kapitalgesellschaft, EuGH, Niederlassungsfreiheit, Gesellschaftsrecht, Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, Haftung, Geschäftsführer, General Meeting, Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, Satzungssitz, Firmengründung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die englische Rechtsform "private company limited by shares" und deren Anwendung für Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz in England haben, aber ausschließlich in Deutschland operieren.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Schwerpunkte liegen auf der Gründung, den Organen, der Finanzverfassung, den Haftungsrisiken für Beteiligte sowie der steuerrechtlichen Einordnung dieser Unternehmensform.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, einen Überblick über die rechtliche und steuerliche Struktur der Limited zu geben und Interessenten für die Rechtsformwahl zu sensibilisieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewandt?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Rechtsprechung (insbesondere EuGH-Urteile) sowie der Auslegung britischer und deutscher Gesetze und Literaturquellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gründung, die Finanzverfassung (Kapitalaufbringung und -erhaltung), die Haftungsregeln für verschiedene Akteure sowie die komplexe steuerliche Behandlung im deutsch-britischen Verhältnis.
Welche Schlüsselbegriffe sind für das Verständnis der Arbeit essenziell?
Wichtige Begriffe sind Niederlassungsfreiheit, Kapitalerhaltung, Haftungsprivilegierung, Sitztheorie, Director und Doppelbesteuerungsabkommen.
Wie unterscheidet sich die Limited hinsichtlich des Mindestkapitals von einer deutschen GmbH?
Im Gegensatz zur deutschen GmbH, für die ein gesetzliches Mindestkapital kodifiziert ist, kennt das englische Gesellschaftsrecht für die Gründung einer Limited kein Mindestkapital; theoretisch reicht ein sehr geringer Nennbetrag aus.
Welche Bedeutung hat das Doppelbesteuerungsabkommen für eine in Deutschland tätige Limited?
Es verhindert, dass die Limited aufgrund ihrer Struktur sowohl in England als auch in Deutschland für dasselbe Einkommen unbeschränkt steuerpflichtig ist, indem die Steuerpflicht primär dort angesiedelt wird, wo sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet.
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- André Wohlfart (Autor), 2007, Die private Company Limited by Shares - gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtung der englischen Limited, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83776