Henker im mittelalterlichen Bern


Term Paper, 2005

15 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Zur Quelle
1.2. Die Stadt Bern

2. Der Henkerberuf
2.1. Die Unehrlichen
2.2. Geschichte und Entwicklung des Henkerberufes
2.3. Aufgaben des Henkers
2.4. Verschiedene Bestrafungen in Bern
2.5. Das „Schauspiel des Todes“
2.6. Hinrichtungsorte in Bern

3. Die Rolle des Henkers in der Gesellschaft
3.1. Diskriminierung und Stigmatisierung
3.2. Äusserliche Kennzeichnung
3.3. Räumliche Ausgrenzung
3.4. Einschränkungen im Alltag
3.5. Der Rechtsstatus

4. Der Henker als klassische Tabuperson

5. Schlusswort

6. Bibliografie

1. Einleitung

In meiner Proseminararbeit möchte ich den Henkerberuf im Mittelalter vorstellen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Stadt Bern richten. Mein Ziel ist es, einerseits einen allgemeinen Überblick des Henkerberufs zu vermitteln und andrerseits auf konkrete Beispiele aus dem Henkerleben in Bern einzugehen. Mich interessieren vor allem das Berufsbild des Henkers zur damaligen Zeit und seine Stellung in der Gesellschaft. Diese beiden Themen bilden deshalb die Schwerpunkte meiner Arbeit.

Als Quelle dienen mir die beiden ersten Bände des Berner Stadtrechts aus den Rechtsquellen des Kantons Bern. Diese beiden Schriften werde ich nun kurz vorstellen und für ein besseres Verständnis des geschichtlichen Hintergrundes meiner Arbeit fasse ich anschliessend einige wichtige Informationen zur Stadt Bern im Mittelalter zusammen.

1.1. Zur Quelle

Das Stadtrecht von Bern I (1218 – 1539) beinhaltet die Berner Handfeste, das Satzungsbuch und die Stadtsatzung von 1539. Das Satzungsbuch ist laut Welti in fünf Handschriften überliefert. In der Einleitung befindet sich eine Abhandlung von Friedrich Emil Welti über die umstrittene Echtheit der Berner Handfeste.

Das Stadtrecht von Bern II enthält das Satzungsbuch und das Stadtbuch.

Aus schrifttechnischen Gründen werde ich gewisse Änderungen in meinen Quellenzitaten vornehmen: hochgestellte Buchstaben werde ich in Klammern nachstellen und ich werde das neue S anstelle des Alten verwenden. (Im Berner Stadtrecht wird durchgehend das alte S benutzt.)

1.2. Die Stadt Bern

Nach dem Aussterben der Zähringer (1218) wurde Bern Freie Reichsstadt. Als Freie Reichsstädte wurden diejenigen Kommunen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bezeichnet, die keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser unterstanden.

Aus diesem Status der Reichsunmittelbarkeit ergaben sich eine Reihe von Freiheiten und Privilegien. Sie waren im Inneren weitgehend autonom und verfügten im Allgemeinen über eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Insbesondere die Hochgerichtsbarkeit stellte sie den Fürsten gleich und unterschied sie von den landständischen Städten, die einem Landesherren untertan waren.

Als Reichsstände hatten die Freien Reichsstädte aber auch besondere Pflichten gegenüber dem Kaiser. So hatten sie ihre Steuern direkt an ihn abzugeben und auf Verlangen Heerfolge zu leisten.

Seine endgültige Unabhängigkeit erreichte Bern mit dem Sieg in der Schlacht am Dornbühl (1298) über Freiburg und die Habsburger und dann im Laupenkrieg (1339) über die Burgunder. In dieser zweiten Schlacht wurde es unterstützt von den drei Waldstätten, mit denen es sich 1323 verbündet hatte.

1353 trat Bern als achter Ort dem Bund der Innerschweizer Waldstätten bei und verhalf so der jungen Eidgenossenschaft zu einem wesentlich erweiterten Einflussgebiet. Nach dem Brand von 1405 erfolgte der Wiederaufbau in Sandstein. Das damals entstandene mittelalterliche Stadtbild ist heute noch weitgehend unverändert erhalten.[1]

2. Der Henkerberuf

2.1. Die Unehrlichen

Die Henker und seine Gesellen gehörten zu den unehrlichen, das heisst ehrlosen Berufen. Das waren jene Gewerbezweige, „denen die Anerkennung als Zunft oder als ehrlicher Berufsstand versagt blieb, auch wenn sie im Sozialleben der mittelalterlichen Stadt eine unverzichtbare Rolle spielten.“[2] Zu den Unehrlichen gehörten auch: Totengräber, Schinder, Abdecker, Hundefänger, oft Schäfer und Schuster, Kloakenreiniger, Gassenkehrer, Kamin- und Rauchfeger, die Bader, weil man sie „sündhafter“ Tätigkeiten verdächtigte, die Barbiere, nichtakademische Chirurge, vagierende Heilkünstler, sowie die „Sauschneider“ und „Nonnmacher“, die Prostituierten, die Spielleute (umherziehende Schauspieler, Künstler und Musiker), selten auch die Leineweber, Müller, Hirten, Feldhüter, oder sogar Töpfer, Gerber oder Kesselflicker.[3]

2.2. Geschichte und Entwicklung des Henkerberufes

Hinrichtungen wurden vorerst oft vom Richter selbst, dem Ankläger oder auch von Leuten aus dem Volk vollzogen. Um Missbräuchen dieser unkontrollierbaren Bestrafungen entgegenzutreten, begann man ordentliche Gerichtsinstanzen zu etablieren, welche ihre Macht vom Herrn des Reichs oder vom entsprechenden Landes- und Stadtherrn ableiteten.[4]

[...]


[1] Lexikon des Mittelalters. München 1980.

[2] Hergemöller, Bernd – Ulrich, Randgruppen, S. 2f.

[3] Ebd.

[4] Ebd., S. 87.

Excerpt out of 15 pages

Details

Title
Henker im mittelalterlichen Bern
College
University of Zurich
Author
Year
2005
Pages
15
Catalog Number
V83932
ISBN (eBook)
9783638001533
File size
369 KB
Language
German
Keywords
Henker, Bern
Quote paper
Stephanie Fischer (Author), 2005, Henker im mittelalterlichen Bern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83932

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Title: Henker im mittelalterlichen Bern



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