Problematik der Verknüpfung von Ethik und Recht


Dossier / Travail de Séminaire, 2000

18 Pages, Note: 1,75


Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Über den Aufsatz: Zur Problematik völkerrechtlicher Grenzziehung am Beispiel der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates
1. Aufbau des Aufsatzes:
2. Die Herausforderung für Ethik und Recht
3. Bioethik und werdendes Recht
a) Versuche der Antwort in den USA und in Europa
b) Europäischer Lösungsansatz
4. Die Menschenrechtskonvention zur Biomedizin de Europarates: Intention und Struktur
5. Umstrittene Regelungsfelder: Organtransplantation - Forschung -Emryonenschutz
6. Tragweite und die Grenzen einer völkerrechtlichen Vereinbarung rechtlicher Mindest-normen

C. Über den Aufsatz von Michael Quante: Menschenwürde und der ethische Status des beginnenden menschlichen Lebens
1. Die nihilistische Strategie
2. Die Differenzierungsstrategie
3. Die Abwertungsstrategie
4. Die extensionale Strategie
5. Die intensionale Strategie

D. Schlussbetrachtungen

Literaturverzeichnis:

A. Einleitung

Neue Möglichkeiten der Biotechnologie bringen neue ethische Probleme mit sich.

Die Vielschichtigkeit der Probleme kann beispielhaft anhand der Aufsätze von Ludger Honnefelder und Dr. Michael Quante aufgezeigt werden.

Der Schwerpunkt beider Aufsätze liegt in der Verknüpfung von Ethik und Recht, wobei Honnefelder anhand der Menschenrechtskonvention zur Bioethik des Europarates die internationale Ebene beleuchtet und Quante hingegen auf der nationalen Ebene, ausgehend von dem Begriff der Menschenwürde, die Legitimation verbrauchender Embryonenforschung untersucht.

B. Über den Aufsatz: Zur Problematik völkerrechtlicher Grenzziehung am Beispiel der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates

Von Ludger Honnefelder, Direktor des philosophischen Seminars der Universität und des Instituts für Wissenschaft in Bonn

1. Aufbau des Aufsatzes:

Honnefelder beginnt seinen Aufsatz mit einer allgemeinen Einleitung, indem er versucht, die Beziehungen zwischen Wissenschaft und Forschung, Ethik und Recht darzustellen, deren Probleme und deren möglichen Ansatz er anhand der Bioethikkonvention aufzeigt. Diesen Aufsatz gliedert er in sechs Unterpunkte:

1) Prozess der Globalisierung; 2) Die daraus resultierenden Herausforderungen an Ethik und Recht; 3) Die Lösungsansätze in den USA und in Europa; 4) Die Intention und Struktur der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates; 5) Die sich daraus ergebende Problematik der Konsensbildung auf völkerrechtlicher Ebene am Beispiel der Organtransplantation -Forschung- Embryonenschutz[1] und deutet in Punkt 6) die Tragweite und die Grenzen der völkerrechtlich vereinbarten Mindestnormen an.

In seinem ersten Punkt verdeutlicht er die Rationalität von Wissenschaft und Ökonomie in Bezug auf den Prozess der Globalisierung. In seinem zweiten Unterpunkt geht Honnefelder in die neuzeitliche Wissenschaft des 16. und 17. Jahrhunderts zurück, in der Sinn und Zweck der Forschung war, reine Erkenntnis zu gewinnen und mit dieser Erkenntnis dem Wohl des Menschen zu dienen und die menschliche Lage zu verbessern. Diese Aufgabe der Forschung ist der Grund für den rechtlichen Schutz, den sie genießt und rechtfertigt bis heute die Verankerung eben dieser Wissenschafts- und Forschungsfreiheit in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes[2]. Diese grundgesetzlich festgelegte Freiheit der Forschung führt zur großen wissenschaftlichen Produktivität. Aus dieser erhöhten Produktivität wird der ursprüngliche Zweck in Frage gestellt, weil die Möglichkeit besteht, dass die heutige Forschung durch die Forschungsfreiheit nicht mehr so eng mit dem Ziel: das Wohl des Menschen gekoppelt ist. Der eigentliche Grund für den drohenden Verlust des ursprünglichen Ziels der Wissenschaft liegt in der Verknüpfung von Forschung und Ökonomie, denn im Zuge der raschen technischen Fortentwicklung hängen Forschungsprojekte in zunehmendem Maße von finanziellen Mitteln ab. Zugleich versprechen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gerade im Bereich der Biotechnologie, enorme Gewinne. Ebenso wie die Ökonomie unterliegt auch die Forschung dem Prozess der Globalisierung. Honnefelder sieht darin eine gesteigerte Notwendigkeit der Rückführung der heutigen Forschungsziele auf deren ursprünglichen Zweck. Nunmehr stellt sich die Frage, wie die Dynamik, die sich aus der Verknüpfung von Wissenschaftsfreiheit und Ökonomie ergibt, genutzt werden kann und gleichzeitig das Ziel, dem Wohl des Menschen zu dienen, gewahrt werden kann.

(Ein Beispiel für diese Problematik zeigt sich im Wettlauf kleiner Biotechnologieunternehmen um die Entschlüsselung und Lokalisierung des menschlichen Erbguts zum Zwecke der Patentierung. Verschiedene europäische Forschungszentren versuchen gemeinsam im Netzwerk ‚Hugo‘ gegen die Unternehmen der USA diesen Wettlauf zu gewinnen, um so die Forschungsergebnisse zu veröffentlichen, so dass eine Patentierung seitens der USA nicht mehr möglich ist.)

2. Die Herausforderung für Ethik und Recht

Die Herausforderung der Biomedizin für Ethik und Recht hat ihren Ursprung in der schnellen und neuartigen Fortentwicklung der biomedizinischen Forschung und der sich daraus ergebenden fehlenden Regelungen. Der Grund für fehlende Normen liegt im Mangel an Wertvorstellungen, weil die erweiterten Erkenntnis- und Handlungsmöglichkeiten die gemeinsamen Wertvorstellungen gegenüber den individuellen hat schrumpfen und die tradierten Handlungsmuster sich nicht ohne weiteres auf neuartige Probleme anwenden lassen. (Ethik und Recht finden Normen durch Erfahrung). Das Verhältnis von Wissenschaft und Recht und das Verhältnis von Ethik und Recht ist so aufgebaut, dass der Wissenschaft in Artikel 5 Absatz 3 GG umfassende Freiheit zugesichert wird (“Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.”)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Verhältnis von Ethik zu Wissenschaft soll werturteilsfrei sein, da die Wissenschaft um ihrer Erkenntnis willen handelt. Wenn aber die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung in aktives Handeln umgesetzt werden sollen, kann die Ethik über das Recht eingreifen, z.B. über das Berufsausübungsrecht[3].

[...]


[1] Der Embryonenschutz wird im Anschluss an den Aufsatz Honnefelders anhand eines Aufsatzes von Dr. Michael Quante erläutert, der eine klare Eingrenzung vornimmt.

[2] “Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.”

[3] Vgl. Wieland, Joachim in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetzkommentar, Art. 12 Rn 112: Reine Berufsausübungsbeschränkungen werden durch jede vernünftige Erwägung des Gemeinwohls legitimiert; objektive Berufswahlbeschränkung sind “nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutze besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft. Ein derartiges Gemeinschaftsgut ist die Volksgesundheit, die Erhaltung einer menschenwürdigen Umwelt.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Problematik der Verknüpfung von Ethik und Recht
Université
University of Münster  (Philosophisches Seminar)
Cours
Bioethische Wertkonflikte und ihre Handhabung in der gegenwärtigen Gesetzgebung und Rechtsprechung
Note
1,75
Auteur
Année
2000
Pages
18
N° de catalogue
V8406
ISBN (ebook)
9783638153836
Taille d'un fichier
526 KB
Langue
allemand
Mots clés
Problematik, Verknüpfung, Ethik, Recht, Bioethische, Wertkonflikte, Handhabung, Gesetzgebung, Rechtsprechung
Citation du texte
Esther Duecker (Auteur), 2000, Problematik der Verknüpfung von Ethik und Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8406

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