"Durchstreiftes Gebiet frei von Juden und Partisanen - Erschossen 133. Keine Waffenbeute"

Massenverbrechen im Zuge der Partisanenbekämpfung am Beispiel des 'Unternehmens Bamberg' in Weißrussland


Term Paper (Advanced seminar), 2007

20 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. ‚Partisanenbekämpfung’ vom Überfall auf die Sowjetunion bis zum Beginn der ‚Großunternehmen’
2.1 Voraussetzungen auf deutscher und russischer Seite
2.2 Aktionen im Krieg gegen die Partisanen bis Anfang 1942

3. Die ‚Großunternehmen’ gegen Partisanen und die einheimische Bevölkerung
3.1 Ideologische Voraussetzungen der ‚Großunternehmen’
3.2 Das ‚Großunternehmen Bamberg’
3.3 Die Ergebnisse der Aktion ‚Bamberg’

4. Zusammenfassung

5. Quellen und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Zwischen dem 24. und 26. September 1941 fand in Mogilew in Weißrussland auf Einladung von General Max von Schenckendorff eine „Fortbildungsveranstaltung“ für führende Persönlichkeiten in der Partisanenbekämpfung statt[1]. Anwesend waren Experten aller Gruppen, die im Rücken der Front für diese Aufgaben zuständig waren, z.B. SS-Brigadeführer Arthur Nebe, Chef der Einsatzgruppe B und SS-Gruppenführer Erich von dem Bach-Zelewski, Höherer SS- und Polizeiführer Russland-Mitte. Für den 25.09.1941 sah die Tagesordnung folgende Punkte vor:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[2]

Diese Tagesordnung zeigt bereits in Ansätzen die Vorhaben der Führer der Partisanenbekämpfung. Es ging offenbar nicht nur um die Ausschaltung der Partisanenbewegung aus militärischen und wirtschaftlichen Gründen – keine Armee kann es sich erlauben, eine große Anzahl feindlicher Kräfte in ihrem Rücken zu haben – sondern durch die immer aktiver werdenden Partisanen war ein Vorwand gegeben, auch gegen die (jüdische) Zivilbevölkerung vorzugehen. Bei den meisten Kampfaktionen gegen Partisanen „handelte es sich ebenfalls um ein staatliches, durchorganisiertes Massenverbrechen und nicht lediglich um eine Aneinanderreihung staatlich bloß begünstigter brutaler Übergriffe“[3].

Bei der als „Praxisübung“ des Lehrgangs zu verstehenden Umstellung und Durchkämmung der Dörfer Knjashizy und Kussikowitschi am 25. und 26. September „ergab die Überprüfung der Bevölkerung [durch das Polizeibataillon 322] das Vorhandensein von 13 Juden, 27 Judenfrauen und 11 Judenkindern. Von diesen wurden 13 Juden und 19 Jüdinnen in Zusammenarbeit mit dem SD exekutiert“[4]. Aus einer Aktennotiz beim Befehlshaber des Rückwärtigen Heeresgebietes Mitte, General Schenckendorff, geht hervor, dass es darauf ankam, „die grosse Ortschaft, in der in letzter Zeit Partisanen genächtigt hatten und kommunistisch verdächtige Einwohner festgestellt waren, in der Nacht zu umstellen und mit dem Hellwerden zu säubern. […] Das Verhör der Einwohner, das Abtrennen verdächtiger Elemente und das Gewinnen von Nachrichten über Partisanentrupps war für alle Kursteilnehmer […] eine ausgezeichnete Unterrichtung“[5].

Dieses systematische Vorgehen gegen Dörfer, in denen Partisanen vermutet wurden, bildete allerdings nur das „Basiswissen“ für die beteiligten Einheiten. Ab dem Frühjahr 1942 bis Mitte 1944 wurden im Rücken der Ostfront über 50 so genannte ‚Großunternehmen’ gegen Partisanen und die einheimische Zivilbevölkerung von Einheiten der Wehrmacht, des SD, ausländischen Einheiten und Polizeiregimentern durchgeführt. Dabei kamen unzählige Menschen ums Leben.

In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit die ‚Großunternehmen’ einer militärischen Notwendigkeit entsprungen sind, oder ob sie ebenfalls ein Massenverbrechen an der Zivilbevölkerung darstellen, wie es Christian Gerlach formuliert. Dazu muss zuerst auf einige wichtige und grundlegende Befehle sowie auf die Entwicklung des Kampfes gegen die Partisanen im Jahr 1941 eingegangen werden, um dann anhand des beispielhaften ‚Unternehmens Bamberg’ die Strategie dieser Aktionen und die Massenverbrechen dabei zu beleuchten. Abschließend erfolgt eine kurze Bewertung.

2. ‚Partisanenbekämpfung’ vom Überfall auf die Sowjetunion bis zum Beginn der ‚Großunternehmen’

2.1 Voraussetzungen auf deutscher und russischer Seite

Als die deutsche Wehrmacht am 22. Juni 1941 um 3.15 Uhr die Sowjetunion ohne Kriegserklärung angriff, war sich die Wehrmachtsführung der Tatsache bewusst, dass aufgrund der Vorstöße mit schnellen Panzerverbänden relativ viele Rotarmisten hinter die Linien geraten würden, schließlich war dies durch Hitlers Weisung 21 vom 18.12.1940 bekannt: „Die im westlichen Russland stehende Masse des russischen Heeres soll in kühnen Operationen unter weitem Vortreiben von Panzerkeilen vernichtet, der Abzug kampfkräftiger Teile in die Weite des russischen Raums verhindert werden“[6]. Zusätzlich waren mit dem ‚Kriegsgerichtsbarkeitserlass’ des Führers vom 13. Mai 1941 und mit dem ‚Kommissarbefehl’ vom 6. Juni 1941 weitere Anweisungen für die deutschen Streitkräfte gegeben, wie sie mit feindlichen Militär- und Zivilpersonen umzugehen hatten. Der ‚Kriegsgerichtsbarkeitserlass’ bestimmte, dass „Freischärler […] durch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen [waren]“, und auch „alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen gegen die Wehrmacht [waren] auf der Stelle mit den äußersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzukämpfen“[7]. Dabei bestand für „Handlungen, die Angehörige der Wehrmacht und des Gefolges gegen feindliche Zivilpersonen [begingen], kein Verfolgungszwang, auch dann nicht, wenn die Tat zugleich ein militärisches Verbrechen oder Vergehen [war]“[8]. Der ‚Kommissarbefehl’ bestimmte, dass die politischen Kommissare der Roten Armee, „wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen [waren]“[9]. Von diesen Bestimmungen bedroht, bildeten durch den schnellen Vorstoß der Wehrmacht und durch Einkesselungen und Zersplitterung von zusammenhängenden Verbänden versprengte Rotarmisten und Kommissare mit ihrer Bewaffnung im Rücken der Front die Basis für den Widerstand gegen die deutsche Besatzung[10]. Mitunter wurden diese von deutscher Seite nicht als reguläre Kombattanten angesehen. Diese mit dem Kriegsrecht nicht vereinbaren Befehle hatten verheerende psychologische Auswirkungen auf die deutschen Soldaten, denen man vermittelte, man müsse, um mit den wenigen Truppen das ganze Land kontrollieren zu können, „denjenigen Schrecken [verbreiten], der allein geeignet ist, der Bevölkerung jede Lust zur Widersetzlichkeit zu nehmen“[11]. Aber noch am 10. Oktober 1941 beklagt sich der Oberbefehlshaber der 6. Armee, Generalfeldmarschall von Reichenau, dass „immer noch […] heimtückische, grausame Partisanen und entartete Weiber zu Kriegsgefangenen gemacht, immer noch halb uniformierte oder in Zivil gekleidete Heckenschützen und Herumtreiber wie anständige Soldaten behandelt und in die Gefangenenlager abgeführt [werden]“[12].

Die Sowjetunion hingegen war im Juni 1941 schlecht darauf vorbereitet, einen Partisanenkrieg zu führen. Ihre Strategie bestand darin, „im Falle eines Angriffs den Kampf so bald als möglich in das Territorium des Aggressors zu verlegen“[13], was sich allerdings aufgrund des schnellen Vormarschs der Deutschen als nicht durchführbar erwies. Chruščev berichtet in seinen Memoiren und durch seine berühmte Rede auf dem XX. Parteitag der KPdSU, dass insbesondere Stalin „Anzeichen von Nervosität und Hysterie [zeigte], die, da er sich laufend in militärische Operationen einmischte, [der] Armee ernstlichen Schaden zufügte“[14]. Erst mit Stalins Rundfunkrede vom 03. Juli 1941 begann die systematische Organisation einer Partisanenarmee im Rücken der deutschen Front. Er forderte:

In den vom Feind okkupierten Gebieten müssen Partisanenabteilungen zu Pferd und zu Fuß gebildet und Diversionsgruppen geschaffen werden zum Kampf gegen die Truppenteile der feindlichen Armee, zur Entfachung des Partisanenkrieges überall und allerorts, zur Sprengung von Brücken und Straßen, zur Zerstörung der Telephon- und Telegraphenverbindungen, zur Niederbrennung der Wälder, der Versorgungslager und der Trains. In den okkupierten Gebieten müssen für den Feind und alle seine Helfershelfer unerträgliche Bedingungen geschaffen werden, sie müssen auf Schritt und Tritt verfolgt und vernichtet und alle ihre Maßnahmen müssen vereitelt werden[15]

Zusätzlich erließ Stalin eine Direktive an die höchsten Organe der Sowjetunion, in der er die Führer der Regionen und Rayons aufforderte, persönlich aktiv die Organisation von Partisaneneinheiten zu fördern: „To give [the] combat activity in the rear area of the German Army greater élan and fighting force it is necessary that the leaders of the republics and of the oblast and rayon organizations of the Soviet Party [sic] take over the organization on the spot themselves; they personally must organize the work in the rayons occupied by the Germans, create groups and units of selfless fighters“[16]. Bis die Aktionen der Partisanen jedoch eine geordnete, systematische Struktur annahmen, dauerte es noch bis ins Frühjahr 1942, erst dann „bildeten die Partisanen Brigaden, also Großverbände. Bis dahin waren sie gezwungenermaßen mobil und relativ schutzlos gewesen“[17]. Es galt den Winter 1941/1942 zu überstehen, und so bestand ihr primäres Ziel im bloßen Überleben. Überfälle dienten in erster Linie der Beschaffung von Nahrungsmitteln und Versorgungsgütern, zumal die Kommunikation untereinander sowie mit dem russischen Hinterland ebenso wenig in ausreichendem Maß gesichert war wie die Versorgung aus der Luft[18]. Hinzu kam, dass die einheimische Bevölkerung, die noch nicht sicher war, welche der beiden Kriegsparteien sich schließlich durchsetzen sollte, die Partisanen noch nicht in dem Maße unterstützte, wie dies ab 1943 der Fall war. „Eine Bereitschaft der Bevölkerung war spürbar, in dem Ringen beider politischen Systeme eher beiseite zu stehen, als sofort entschlossen und aktiv das wankende Sowjetsystem zu stützen“[19].

[...]


[1] Vgl. Hamburger Institut für Sozialforschung (Hg.), Verbrechen der Wehrmacht, Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941 – 1944, Ausstellungskatalog, Hamburg 2002, S.462.

[2] Bundesarchiv/Militärarchiv, RH 22/225, Bl.73. Als Faksimile in: Hamburger Institut für Sozialforschung (Hg.), Verbrechen der Wehrmacht, S.464 (Faksimile/Zitate im Folgenden zitiert als HIS, Archivbeleg, Seitenzahl).

[3] Christian Gerlach, Kalkulierte Morde: die deutsche Wirtschafts- und Vernichtungspolitik in Weißrußland 1941 bis 1944, Hamburg 1999, S.859.

[4] HIS, Militärhistorisches Archiv Prag, ohne Signatur, S.468.

[5] HIS, Belorussisches Nationalarchiv Minsk, 655-1-1, Bl.9-280, Zitat Bl.279f., S.468.

[6] Walther Hubatsch, Hitlers Weisungen für die Kriegführung 1939 – 1945, Dokumente des Oberkommandos der Wehrmacht, Erlangen 1999, S.85, Weisung Nr. 21.

[7] HIS, Bundesarchiv/Militärarchiv, RW 4/v.577, Bl.72, S.46.

[8] HIS, Bundesarchiv/Militärarchiv, RW 4/v.577, Bl.73, S.47.

[9] HIS, Bundesarchiv/Militärarchiv, RW 4/v.578, Bl.42, S.53.

[10] Vgl. Gerlach, Kalkulierte Morde, S.860f.

[11] Hubatsch, Hitlers Weisungen, S.144, Weisung Nr.33a.

[12] Eine Schuld, die nicht erlischt, Dokumente über deutsche Kriegsverbrechen in der Sowjetunion, Mit einem Geleitwort von Ales Adamowitsch, Köln 1987, S.78, Dokument Nr.15.

[13] Timm C. Richter, „Herrenmensch“ und „Bandit“, Deutsche Kriegsführung und Besatzungspolitik als Kontext des sowjetischen Partisanenkrieges (1941 – 44) (=Zeitgeschichte – Zeitverständnis Band 3, Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Jacobmeyer), Münster 1998, S.9.

[14] Strobe Talbott (Hg.), Chruščev erinnert sich, Die authentischen Memoiren, Eingeleitet und kommentiert von Edward Crankshaw, Reinbeck bei Hamburg 1992, S.521.

[15] Gerd R. Ueberschär / Wolfram Wette (Hg.), „Unternehmen Barbarossa“, Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion 1941, Berichte, Analysen, Dokumente, Paderborn 1984., S.328, Dokument Nr.14.

[16] John A. Armstrong (Hg.), Soviet Partisans in World War II, Madison 1964, S.653f (Appendix, Selected Soviet Sources on the World War II, Partisan Movement §I).

[17] Gerlach, Kalkulierte Morde, S.862.

[18] Vgl. Erich Hesse, Der sowjetrussische Partisanenkrieg 1941 bis 1944 im Spiegel deutscher Kampfanweisungen und Befehle, Zürich/Frankfurt 1969, S.65 (vor allem auch Anmerkung Nr.97).

[19] Hesse, Der sowjetrussische Partisanenkrieg, S.39.

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Details

Title
"Durchstreiftes Gebiet frei von Juden und Partisanen - Erschossen 133. Keine Waffenbeute"
Subtitle
Massenverbrechen im Zuge der Partisanenbekämpfung am Beispiel des 'Unternehmens Bamberg' in Weißrussland
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Institut für osteuropäische Geschichte)
Course
"Das Unternehmen Barbarossa". Hitlers Lebensraum- und Vernichtungskrieg
Grade
1,3
Author
Year
2007
Pages
20
Catalog Number
V84134
ISBN (eBook)
9783638002073
File size
497 KB
Language
German
Notes
Kommentar des Dozenten: Ein wichtiges Thema, eine überzeugende Argumentation, vorgetragen in einer klaren, nüchternen Sprache sehr gut 1,3
Keywords
Durchstreiftes, Gebiet, Juden, Partisanen, Erschossen, Keine, Waffenbeute, Unternehmen, Barbarossa, Hitlers, Lebensraum-, Vernichtungskrieg
Quote paper
David Hohm (Author), 2007, "Durchstreiftes Gebiet frei von Juden und Partisanen - Erschossen 133. Keine Waffenbeute", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84134

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