IFRS für kleine und mittlere Unternehmen? Kritische Würdigung des IASB-Standardentwurfs und Analyse des Umsetzungsbedarfs für deutsche Unternehmen


Diploma Thesis, 2007

90 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG

2 GRUNDSÄTZLICHE ANMERKUNGEN ZU KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN IN DEUTSCHLAND
2.1 QUANTITATIVE UND QUALITATIVE MITTELSTANDSDEFINITIONEN
2.1.1 Abgrenzung durch das IASB
2.1.2 Abgrenzung auf Ebene der BRD
2.1.3 Abgrenzung auf Ebene der EU
2.1.4 Das Abgrenzungskriterium der Kapitalmarktorientierung
2.2 VORHERRSCHENDE RECHTSFORMEN UND EIGENTÜMERSTRUKTUREN IM DEUTSCHEN MITTELSTAND
2.3 FINANZIERUNGSSTRUKTUR DES DEUTSCHEN MITTELSTANDS

3 ZWECK UND KONZEPTIONEN DER RECHNUNGSLEGUNG
3.1 ZWECKBESTIMMUNG DEUTSCHER UND INTERNATIONALER RECHNUNGSLEGUNGS SYSTEME
3.1.1 Der Zweck der Rechnungslegung nach HGB
3.1.2 Der Zweck der Rechnungslegung nach IFRS
3.1.3 Der Zweck der Rechnungslegung im IFRS für KMU
3.2 RECHNUNGSLEGUNG AUS GRÜNDEN DER EFFIZIENZ
3.2.1 Entwicklung des Effizienzgedankens: Von der Neoklassik zur Neuen Institutionenökonomie
3.2.2 Das Effizienzkalkül im Kontext der Rechnungslegung
3.3 RECHNUNGSLEGUNG AUS GRÜNDEN DER GERECHTIGKEIT
3.4 ZUR ZWECKMÄßIGKEIT DER AUSGESTALTUNG VON RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN
3.4.1 Informationsbedarf aus Kapitalgebersicht
3.4.2 Grundvoraussetzungen für Rechnungslegungsinformationen zur Nützlichkeit bei der Entscheidungsfindung
3.4.3 Informative Konzepte der Jahresabschlusserstellung
3.4.3.1 Das Konzept des informativen Bilanzpostens
3.4.3.2 Das Konzept der informativen Ergebnisgröße
3.4.3.2.1 Eignung als Performancemaßstab
3.4.3.2.2 Eignung als Prognosemaßstab
3.4.4 Sonstige Instrumente der Informationsvermittlung im Rahmen des Jahresabschlusses
3.5 ZWISCHENFAZIT

4 ANALYSE DES ENTWURFS EINES INTERNATIONALEN RECHNUNGS 4.1 ANGESPROCHENER ADRESSATENKREIS
4.2 AUFBAU UND REGELUNGSINHALT
4.2.1 Allgemeines
4.2.2 Ansatz- und Bewertungsregeln
4.2.3 Vorschriften zur Ergebnisermittlung und zum Ergebnisausweis
4.2.4 Bilanzielle Gliederungsvorschriften
4.2.5 Ergebnisbezogene Regelungen
4.2.6 Anhangangaben
4.2.7 Weitere Berichtsformate
4.3 UNTERSCHIEDE ZU DEN FULL IFRS
4.4 ZWISCHENFAZIT

5 KRITISCHE WÜRDIGUNG
5.1 EIGENSTÄNDIGKEIT DES STANDARDENTWURFS
5.2 ZUR PROBLEMATIK DER WAHLRECHTE UND ERMESSENSSPIELRÄUME
5.3 ÄNDERUNGSBEDARF AUSGEWÄHLTER JAHRESABSCHLUSSPOSITIONEN
5.3.1 Finanzinstrumente
5.3.2 Goodwill
5.3.3 Leasing
5.3.4 Pensionen und weitere Rückstellungen
5.3.5 Immaterielle Vermögensgegenstände
5.3.6 Gewinnrealisierung bei Langfristfertigung
5.3.7 Anhangangaben
5.4 ZWISCHENFAZIT
5.5 UMSETZUNGSBEDARF DES IASB-STANDARDENTWURFS FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN IN DEUTSCHLAND

6 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK

LITERATURVERZEICHNIS

RECHTSQUELLENVERZEICHNIS 81

Abbildungsverzeichnis

ABB. 1: MITTELSTANDSDEFINITIONEN IN DER BRD

ABB. 2: UNTERNEHMENSGRÖßENKLASSIFIKATION DES STATISTISCHEN BUNDESAMTS

ABB. 3: UNTERNEHMENSGRÖßENKLASSIFIKATION AUF EU-EBENE

ABB. 4: ÜBERSICHT DER UNTERNEHMEN NACH RECHTSFORMEN FÜR DAS GEBIET DER BRD

ABB. 5: ZWECK UND FUNKTIONEN DER RECHNUNGSLEGUNG

ABB. 6: GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGSINHALTE ZU BILANZIELLEN TRANSAKTIONEN IM STANDARDENTWURF

ABB. 7: ÜBERSICHT DER REGELUNGSUNTERSCHIEDE ZWISCHEN STANDARDENTWURF UND FULL IFRS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung und Gang der Untersuchung

Kaum ein anderes Thema hat die Bilanzierungswelt auf nationaler und interna- tionaler Ebene innerhalb der vergangenen Jahre so intensiv geprägt wie die Diskussion um eine flächendeckende Einführung der International Financial Reporting Standards für die Unternehmensberichterstattung. Politisch legiti- miert begann deren Vormarsch nach Ratifizierung durch die EU im Jahr 2005, als es für kapitalmarktorientierte Unternehmen erstmals verpflichtend wurde, ihren Konzernabschluss nicht mehr nach lokalen Bilanzierungsvorschriften zu erstellen, sondern nach einheitlichen, vom IASB erarbeiteten Regelungen. Seit dem 15. Februar 2007 sind vom internationalen Standardsetter nun die ent- sprechenden Weichen gestellt worden, um den Einflussbereich der Ausläufer dieses grundlegenden Umdenkens in der Bilanzierungspraxis weiter zu vergrö- ßern. Durch Herausgabe des Entwurfs eines IFRS für kleine und mittlere Un- ternehmen sollen nach dem Willen des IASB zukünftig auch andere als nur die auf den internationalen Kapitalmärkten aktiven Unternehmen einheitlich Rech- nung legen. Hierbei lassen jedoch Unregelmäßigkeiten im Arbeitstitel nicht klar erkennen, dass auch im KMU-Projekt des IASB die Kapitalmarktorientierung weiterhin grundlegendes Abgrenzungskriterium für den Anwenderkreis ist.

Um diesbezüglich eine begriffliche Klärung der relevanten Unternehmenscha- rakteristika zu gewährleisten, gibt Kapitel 2 zunächst einen Überblick über die verschiedenen Definitionsansätze, die im Zusammenhang mit der Festlegung des Anwenderkreises des Standardentwurfs nach deutscher Rechtsauffassung zutage treten können. Ferner wird durch die Darstellung vorherrschender und potenziell denkbarer Formen der Unternehmensfinanzierung im Bereich der KMU in Kapitel 2.3 eine Ausgangslage geschaffen, um im Laufe der kritischen Würdigung die Notwendigkeit untersuchen zu können, neben dem obligatori- schen HGB-Einzelabschluss ein weiteres, entscheidungsrelevantes Informati- onsinstrument für Kapitalgeber nach den Vorstellungen des IASB zu etablieren.

Das anschließende Kapitel 3 geht aus regulierungstheoretischer Sicht der grundsätzlichen Frage nach, warum Rechnungslegung überhaupt bzw. in der hier diskutierten Form des Standardentwurfs notwendig ist und wie sich aus neoinstitutionalistischer Perspektive Effizienzgewinne durch eine öffentliche Rechnungslegungspflicht erzielen lassen. Hierzu werden Konzepte des Kapi- talgeberschutzes vorgestellt sowie darauf aufbauend ein unter Informationsan- sprüchen der Kapitalgeber optimales Grundmodell für Jahresabschlüsse erar- beitet. Die so gewonnenen Erkenntnisse helfen im weiteren Verlauf bei der Beurteilung, ob der konzeptionelle Aufbau des Standardentwurfs widerspruchs- frei und zielführend ist und somit für die Anwendung auf KMU geeignet.

Die vorgenannten Überlegungen sind zudem, bezogen auf konkrete Bilanzierungsfragen, Gegenstand von Kapitel 4. Hier werden sowohl die grundsätzlichen Bilanzierungsprinzipien des IASB gewürdigt, als auch die entsprechenden Einzelfallregelungen zur Bilanzerstellung und Ergebnisermittlung.

Nach der konzeptionellen Prüfung des Standardentwurfs für KMU und Heraus- stellung seiner Unterschiede im Vergleich zum umfassender formulierten Hauptwerk in Gestalt der Full IFRS, wird für den weiteren Verlauf in Kapitel 5 dieser Arbeit das Szenario einer inhaltlichen Ablehnung der Entwurfsversion zugrunde gelegt. Der hierbei angenommene Prämissenrahmen dürfte in der Praxis dem Ansinnen deutscher Bilanzersteller innerhalb der KMU sehr nahe kommen, denn letztere sehen einer Umstellung der Rechnungslegungsvor- schriften mehrheitlich eher kritisch entgegen. Dazu wird der Standardentwurf anhand exemplarischer Geschäftsvorfälle auf seine Unterschiede zur analog gestalteten Bilanzierung nach HGB untersucht, um hieraus Rückschlüsse auf tendenzielle Wechselwahrscheinlichkeiten abzuleiten. Aus Platzgründen kann nicht zu jeder Regelung im Standardentwurf ein Individualvergleich mit der „gewohnten“ handelsrechtlichen Verbuchung angestellt werden. Dies gilt ferner auch für die Behandlung derjenigen Themengebiete, die für den Bereich der KMU eher untypisch oder sehr selten sind und bei denen daher von genaueren Untersuchungen im Rahmen dieser Diplomarbeit abgesehen wird (Berichter- stattung in Volkswirtschaften mit Hyperinflation, anteilsbasierte Vergütungen, Segmentberichterstattung, Zuwendungen der öffentlichen Hand, aufgegebene Geschäftsbereiche u.ä.). Nach einem Zwischenfazit zum gegenwärtigen Status des KMU-Projekts, greift Kapitel 5.5 weitere Argumente auf, die vom IASB im Zusammenhang mit dem Wechsel der Rechnungslegungssysteme vielfach genannt werden und wägt deren Für und Wider aus Sicht der Praxis gegenein- ander ab.

Die Arbeit schließt in Kapitel 6 mit einer kurzen Zusammenfassung der gewonnen Ergebnisse und gibt unter Berücksichtigung zunehmender Internationalisierungstendenzen einen Ausblick auf zukünftig zu erwartende Entwicklungen im Bereich der handelsrechtlichen Bilanzierung in Deutschland.

2 Grundsätzliche Anmerkungen zu kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland

Der Mittelstand in Deutschland wird aufgrund seiner Bedeutung für das Arbeitsplatz- und Innovationspotenzial vielfach als „Rückgrat der deutschen Wirtschaft“ bezeichnet.1 Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick der Problematik unterschiedlicher Begriffsabgrenzungen in diesem Zusammenhang und stellen die überwiegend gewählten Rechts- und Finanzierungsformen mittelständischer Unternehmen in Deutschland dar.

2.1 Quantitative und qualitative Mittelstandsdefinitionen

Neben einer rein kardinal messbaren (quantitativen) Unternehmensabgren- zung, wie in den folgenden drei Unterkapiteln verwendet, wird, um dem hohen Stellenwert des Mittelstands gerecht zu werden und eine möglichst präzise Bestimmung seines bundesweiten Anteils zu erreichen, die entsprechende Mittelstandsklassifizierung gelegentlich auch anhand nominaler (qualitativer) Merkmale vorgenommen.2 Hierbei steht insbesondere bei Kapitalgesellschaf- ten die Einheit von (familiärer) Eigentumsmehrheit, Haftung bzw. Risiko und aktiver Geschäftsleitung im Vordergrund.3 Konkretisiert wird dies durch die Maßgabe, dass sich zur Qualifikation als Mittelständler mindestens 50% der Anteile des Unternehmens in der Verfügung von bis zu zwei natürlichen Perso- nen oder deren Familienmitgliedern zu befinden haben.4 Diese Grenzwerte werden mit der Vermeidung konfliktträchtiger Interessenvielfalt der operativ tätigen Gesellschafter begründet sowie mit der eindeutigen Kompetenzhierar- chie, die aus einer weitgehenden Konzernfreiheit im Sinne von Konzernzuge- hörigkeit als Tochterunternehmen bzw. einem einflusslosen Streubesitz resul- tiert und zur unabhängigen strategischen Entscheidungsfindung erforderlich ist.5 Qualitative Maßstäbe führen somit dazu, dass mittelständische Unterneh- men in allen Größenklassen und Rechtsformen auftreten und dabei durchaus auch über Konzernstrukturen in Form eines Mutterunternehmens verfügen können.6

Da aber in praxi vornehmlich quantitative Kriterien zur Definition unterschiedlicher Betriebsklassen Verwendung finden, werden nachfolgend zuerst größenbasierte Abgrenzungskonzepte auf privatrechtlicher, nationaler und supranationaler Ebene erläutert, bevor abschließend zu Kapitel 2.1 ein objektivierter Ansatz für kleine und mittlere Unternehmen vorgestellt wird, wie er auch im hier zu analysierenden Standardentwurf zu finden ist.

2.1.1 Abgrenzung durch das IASB

Im Gegensatz zum typisierten Begriff des „Mittelstands“, der nur in Deutsch- land existiert und für statistische Zwecke hauptsächlich quantitativ interpretiert wird,7 folgt das IASB in seinen Publikationen mit der Terminologie der kleinen und mittleren Unternehmen (small and medium-sized entities) nicht der interna- tional üblichen und in den meisten Ländern gängigen Praxis, Kriterien zur Ab- grenzung hinzuzuziehen, die auf dem Umsatz, der Bilanzsumme, der Mitarbei- terzahl oder anderen Größen basieren.8 Der Standardentwurf des IFRS für KMU sieht stattdessen zwei determinierende Elemente vor, die Unternehmen als KMU einstufen und so den Anwendungsbereich festlegen: eine fehlende öffentliche Rechnungslegungspflicht und die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses für allgemeine Zwecke unternehmensexterner Interessenten.9

Der auf den ersten Blick widersprüchliche Veröffentlichungsgedanke wird durch Erläuterungen in einem nächsten Unterabschnitt behoben. Öffentliche Rech- nungslegungspflicht im Sinne des IASB äußert sich darin, dass der Jahresab- schluss bei einer Wertpapierkommission oder anderen Regulierungsbehörde eingereicht wird, weil der öffentliche Kapitalmarkt durch Ausgabe von wie auch immer gearteten Finanzinstrumenten bereits in Anspruch genommen wird oder in Anspruch genommen werden soll.10 Ferner liegt eine öffentliche Rechnungslegungspflicht vor, wenn das betreffende Unternehmen für eine große Anzahl nicht am Tagesgeschäft beteiligter Außenstehender Vermögenswerte treuhändisch verwaltet, wie es z.B. bei Banken, Versicherungen, Pensionsfonds oder Investmentgesellschaften der Fall ist.11 Den vorgenannten Unternehmenstypen bleibt die Anwendung des IFRS für KMU somit verwehrt.

Damit hat das IASB einen abstrahierten Anwenderbereich in seinem Standard- entwurf formuliert, der sich infolge des Bezugs auf die Kapitalmarktorientierung trotz des provisorischen Verweises auf eine ungefähre Betriebsgröße mit 50 Mitarbeitern von der legislativen Auslegung der EU und ihrer souveränen Mit- gliedstaaten grundsätzlich unterscheidet wie im Folgenden zu sehen sein wird.12

2.1.2 Abgrenzung auf Ebene der BRD

In Deutschland greifen die entsprechenden Bundesministerien zur Definition des Mittelstands auf die quantitativen Vorgaben zu Umsatz- und Beschäftigtenzahlen des IfM in Bonn zurück. Eine qualitative Abgrenzung ist dem BMWI zwar auch geläufig, jedoch gilt es, vor dem Hintergrund der Qualifizierung zur Teilnahme an Förderprogrammen und Reformen, den Mittelstand aus Operationalisierungsgründen statistisch einfacher umreißen zu können.13 Dies führt zu folgenden Abstufungen (vgl. Abb. 1):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Mittelstandsdefinitionen in der BRD. Quelle: IfM Bonn (2002).

Das Bundesamt für Statistik unterteilt in seinen Veröffentlichungen sowohl die Intervalle für die Beschäftigtenzahlen als auch für den Jahresumsatz in weitere Größenklassen und sieht andere Obergrenzen vor (vgl. Abb. 2). Es wird aber anhand dieser Werte kein eigenständiger Mittelstandsbegriff festgelegt, sondern die amtliche EU-Definition verwendet14 (vgl. Kapitel 2.1.3).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Unternehmensgrößenklassifikation des Statistischen Bundesamts. Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (2006a).

Da jedoch der mit Abstand größte Teil der Unternehmen im Jahr 2003 sowohl beim Umsatz der untersten Kategorie mit bis zu einer Million Euro pro Jahr angehört als auch zu den Betrieben mit nur bis zu zehn Beschäftigten zählt (jeweils über 90%),15 vermittelt diese differenziertere Erhebung keinen nen- nenswerten Erkenntniszugewinn, außer, dass es in Deutschland nach beiden Methoden die kleinste Unternehmenskategorie ist, die vorherrschend existiert. Für Zwecke der Rechnungslegung sind zudem die Vorgaben der im Mai 2003 angepassten Vierten EG-Richtlinie zu beachten, die der deutsche Gesetzgeber für Kapitalgesellschaften im Rahmen des BilReG in § 267 Abs. 2 HGB umge- setzt hat und innerhalb derer zwei von drei Größenkriterien nicht überschritten werden dürfen.

2.1.3 Abgrenzung auf Ebene der EU

Auch die EU benötigt aus administrativen Gründen (Koordination von Förder- programmen) und zur europaweiten statistischen Vergleichbarkeit eine quanti- fizierte Interpretation der kleinen und mittleren Unternehmen. Zum 1. Januar 2005 wurden hierzu die Schwellenwerte für Betriebsgrößenabgrenzungen beim Umsatz und bei der Bilanzsumme angehoben, um die Inflation und Produktivi- tätssteigerungen seit 1996 zu berücksichtigen. Im Zuge dieser Umstellung wurde die Kategorie des Kleinstunternehmens neu hinzugefügt, die Schwel- lenwerte für die Mitarbeiterzahlen blieben unverändert (vgl. Abb. 3). Zusätzlich sieht die EU-Abgrenzung unter der Prämisse konsolidierungsfreier Eigenstän- digkeit eine maximale Beteiligungsquote Dritter i.H.v. weniger als 25% am Un- ternehmen vor bzw. erlaubt das Halten von Beteiligungen auch nur unterhalb dieses Wertes.16

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Unternehmensgrößenklassifikation auf EU-Ebene. Quelle: Europäische Kommission (2003).

Als KMU gelten auf Basis dieser Werte Unternehmen, die entweder die Schwellenwerte aus Beschäftigten und Umsatz oder der Bilanzsumme nicht überschreiten. Folge dieser divergierenden Abgrenzungsschemata ist, dass z.B. nach den Vorgaben des IfM Bonn Unternehmen ggf. noch als Mittelständ- ler einzuordnen sind, die nach EU-Recht bereits als „groß“ gelten und dadurch keine einheitliche Vergleichsbasis gewährleisten. Für den hier untersuchten Sachverhalt einer internationalisierten Rechnungslegung sollen die zuvor ge- nannten Werte des IfM Bonn verwendet werden, an denen sich in Deutschland auch die zuständigen Bundesministerien orientieren und die objektiver zu bestimmen sind als qualitative Kriterien.

2.1.4 Das Abgrenzungskriterium der Kapitalmarktorientierung

Nachdem durch die bisherigen Ausführungen erkennbar geworden ist, dass bereits auf nationaler und europäischer Ebene vielfach Uneinheitlichkeit in der quantitativen Festlegung des Begriffs der kleinen und mittleren Unternehmen17 besteht, ermöglicht in diesem Zusammenhang die Frage der Inanspruchnahme des öffentlichen Kapitalmarkts eine objektivere Herangehensweise der Ab- grenzung.18 Schon in den späten 1950er Jahren wurde erkannt, dass „der mitt- lere Betrieb vom Kleinbetrieb bis zu jener Grenze reicht, wo sich der Zugang zum Kapitalmarkt oder zu Finanzierungsgruppen öffnet“19 und auch in der ak- tuellen Literatur wird zur Definition und Abgrenzung einer adäquaten Anwen- dung internationaler Rechnungslegungsstandards regelmäßig auf das Argu- ment der Inanspruchnahme öffentlicher Kapitalmärkte rekurriert.20 Insofern stellt der Standardentwurf für KMU eine Renaissance bereits bekannten Ge- dankenguts dar, wenn erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße implizit angenommen wird, dass die entsprechende Finanzierung über den Kapital- markt stattfindet.21 Diesbezüglich geht das IASB in Form einer Negativabgren- zung davon aus, dass durch das Einreichen von Jahresabschlussunterlagen bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde oder anderen behördlichen Gremien ein Unternehmen aufgrund externer Finanzierung als öffentlich rechnungslegungs- pflichtig einzustufen ist, weil es Eigen- oder Fremdkapitaltitel auf einem öffent- lichen Markt emittiert hat oder im Begriff ist dies zu tun.22 Da aber gerade im Bereich der KMU typischerweise auf andere Finanzierungsformen als die der organisierten Kapitalmärkte zurückgegriffen wird,23 entsprechen KMU infolge fehlender öffentlicher Rechnungslegungspflicht bzw. Kapitalmarktorientierung somit regelmäßig dem vom IASB vorgesehenen Anwenderkreis für internatio- nale Rechnungslegungsregeln im Sinne des hier untersuchten Standardent- wurfs.24 Dessen unbeachtet bleibt es jedem Unternehmen auf freiwilliger Basis selber überlassen, seinen Einzelabschluss, losgelöst von der Frage der Kapi- talmarktorientierung, zur Erfüllung der Offenlegungspflicht im Umfang der Full IFRS aufzustellen. Dies geschieht dann infolge der Umsetzung der IAS- Verordnung der EU (Art. 5 b)25 durch den nationalen Gesetzgeber (in Deutsch- land § 325 Abs. 2a HGB) und ist im Anhang anzugeben.

2.2 Vorherrschende Rechtsformen und Eigentümerstruk- turen im deutschen Mittelstand

Im Berichtsjahr 2003 waren in der BRD rund 3,17 Mio. Unternehmen registriert, von denen 2,039 Mio. (64%) in Form von Einzelunternehmen, 0,373 Mio. (12%) als Personengesellschaft und 0,519 Mio. (16%) als Kapitalgesellschaft geführt wurden. Insgesamt entfielen dabei 99,6% aller Unternehmen auf die mit- telstandsrelevante Größenklasse bis 249 Beschäftigte (vgl. Abb. 4).26 Diese seit mehreren Jahren tendenziell konstanten Werte27 veranschaulichen die 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, ABl. L 243/1-4 vom 11. September 2002, Brüssel 2002.

Dominanz des für den Mittelstand charakteristischen Alleinunternehmers und der Personengesellschaften und implizieren zudem einen sehr engen Gesell- schafterkreis, innerhalb dessen überwiegend Kongruenz von Eigentum und Leitung herrscht. Hinzu kommt, dass in dieser typischen Mittelstandskonstella- tion die Unternehmenseigentümer eine Aversion gegen Veränderungen der Herrschaftsverhältnisse haben und nur ein sehr begrenzter Personenkreis zur Mitwirkung an der Unternehmensleitung vorgesehen ist, um die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit des Unternehmens aufrecht zu erhalten.28 In der Folge hat Rechnungslegung nicht die Aufgabe zu erfüllen, die ihr überwie- gend bei anonymen Kapitalgesellschaften zwecks Überbrückung von Informa- tionsasymmetrien zwischen Gesellschaftern und Vorstand zukommt.29 Diese mittelstandsspezifische Tatsache wird im Rahmen der Wahrscheinlichkeit einer Umstellung des Jahresabschlusses nach internationalen Rechnungslegungs- standards bei KMU in Kapitel 5.5 genauer untersucht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Übersicht der Unternehmen nach Rechtsformen für das Gebiet der BRD. Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (2006b).

Da die Frage der Unternehmensführung im besonderen Umfeld der kleinen und mittleren Unternehmen eng mit der Frage der Unternehmensfinanzierung verknüpft ist, werden im Folgenden diesbezüglich vorherrschende und potenzielle Finanzierungsformen überblicksartig dargestellt.

2.3 Finanzierungsstruktur des deutschen Mittelstands

Im Mittelpunkt dieses Unterkapitels steht aus finanzwirtschaftlicher Blickrich- tung die Frage nach der relativen finanziellen Unabhängigkeit mittelständischer Unternehmen bzw. deren eventuellen Bedarfs an alternativen Finanzierungs- modellen. Wie auch bei der Entwicklung des Standardentwurfs für KMU betont, soll dieser nach Selbstauffassung des IASB zur wirtschaftlich effizienten Ent scheidungsfindung von Kapitalgebern beitragen.30 Daher kann an dieser Stelle die Frage formuliert werden, ob das Konzept internationaler Rechnungslegungsregeln optimierend zur Realisierung alternativ vorhandener Finanzierungsformen beitragen kann.

Eine aktuelle Bestandsaufnahme zeigt, dass die Datenbasis zur Ermittlung verlässlicher Eigenkapitalquoten für deutsche KMU verhältnismäßig uneinheit- lich ausgewertet wird und es durch die grobe Rasterung der Determinanten entsprechender Samples nur zu Ergebnissen mit einem hohen Abstraktions- grad kommt.31 Diese lassen jedoch tendenziell die Aussage zu, dass sich die Ausstattung deutscher Unternehmen mit haftenden Eigenmitteln sowohl allge- mein als auch speziell für kleine und mittlere Betriebe in der Zeitspanne von 1997 bis 2004 kontinuierlich verbessert hat. Trotzdem ist sie für die hier unter- suchte Zielgruppe mit nunmehr ca. 15% (Stand 2004) im Verhältnis zur Eigen- kapitalausstattung der europäischen KMU-Konkurrenz mit 35% bzw. im Ver- gleich mit den deutschen Großunternehmen (annähernd 30%) immer noch relativ gering.32 Diese Unterschiede in den Bilanzstrukturkennzahlen lassen sich mit der Finanzierungsstrategie des Mittelstands in der Vergangenheit er- klären. Hier war es aufgrund des intensiven Bankenwettbewerbs möglich, sehr günstige Finanzierungskonditionen auch über langfristig ausgehandelte Kredite zu erzielen, wobei vielfach sogar auf nur ein Kreditinstitut zurückgegriffen wur- de.33 Solchermaßen gewachsene enge Geschäftsbeziehungen resultieren über die Möglichkeit der Kontrolle durch Einsichtnahme zum Abbau von Informati- onsasymmetrien34 dann in der Kreditierung weiterer finanzieller Mittel. Eben diese immer noch existente spezifische Abhängigkeit des Mittelstands von der Hausbankfinanzierung steht nun im Mittelpunkt, wenn es darum geht, unter- nehmerische Risiken vermehrt mit über den Kapitalmarkt generiertem Eigen kapital abzudecken und die lange Zeit bevorzugte Fremdkapitalfinanzierung zurückzuführen.35

Die Abkehr von der traditionell gewachsenen Hausbankfinanzierung führt aber vor dem Hintergrund der mittelstandstypischen Gesellschafterstruktur zu einem Interessendilemma, wenn zwar die Eigenkapitalquote erhöht und die klassische Bankfinanzierung gedrosselt werden soll, dies aber u.U. nicht aus eigener Kraft (Innen- bzw. Selbstfinanzierung durch Abschreibungen, Rücklagenbildung oder zusätzliche Gesellschafterdarlehen)36 bewerkstelligt werden kann, die Aufnah- me weiterer Gesellschafter aus Mitsprachegründen nicht erwünscht ist,37 und regelmäßig kein Zugang zum Kapitalmarkt besteht oder dieser nicht genutzt wird.38 Denn wie in Kapitel 2.1.4 bereits erwähnt, ist die fehlende Emissions-/ Börsenfähigkeit (aufgrund gesetzlicher Mindestvorgaben) bzw. Emissionswillig- keit (infolge unternehmerischer Präferenzen) ein entscheidendes Merkmal der KMU, welches gleichzeitig „als Problem der Beschaffung langfristigen Kredit- und Beteiligungskapitals“39 gilt. Dessen mögliche Lösung liegt, bei Ausschluss der Option Fremdkapitalfinanzierung und Aufrechterhaltung der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbständigkeit des/der Eigentümer, z.B. in der Einschaltung von Kapitalbeteiligungsgesellschaften mit nachrangigem Eigenkapital.40 Aller- dings kann in diesem Fall Konfliktpotenzial hinsichtlich des Zeithorizonts, der erzielbaren Rendite und der Höhe der langfristigen Beteiligungsquote entste- hen.41

Ohne in diesem einleitenden Kapitel weiter auf den Gesamtkomplex der Unter- nehmensfinanzierung eingehen zu wollen kann aus den nachweisbar hohen Fremd- bzw. niedrigen Eigenkapitalquoten kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland auf einen latent vorhandenen Bedarf an alternativen Finanzie- rungsformen geschlossen werden. Die sich anschließende Frage lautet, ob Publizität nach IFRS-Prinzipien hilft, durch „bessere“ Informationsvermittlung als nach HGB den Kapitalmärkten alle notwendigen Informationen zu vermit teln, um eine effiziente Ressourcenallokation zu erreichen.42 Die Antwort hierauf wird nach Untersuchung der Konzeption des Standardentwurfs im Rahmen der kritischen Würdigung (Kap. 5.5) zu geben sein.

3 Zweck und Konzeptionen der Rechnungslegung

Zur Gewährleistung einer willkürfreien Analyse des vom IASB vorgelegten Standardentwurfs für KMU ist zunächst die Definition eines Maßstabs erforder- lich, der die entsprechenden Vorschriften zur Ausgestaltung von Rechnungsle- gungsvorschriften bewertbar werden lässt. Da Rechnungslegungsregeln kei- nen Selbstzweck darstellen, sondern nur Mittel zur Zweckerreichung sind, ha- ben sie instrumentalen Charakter43 und bedürfen insofern der Konkretisierung. Nach einer - dem Operationalisierungsvorhaben in diesem Kapitel entspre- chend - bewusst kurz gehaltenen Vorstellung der positiven Ausprägungen existierender Rechnungslegungskonzeptionen gemäß HGB und IFRS44 stehen im Verlauf von Kapitel 3.4 normative Theorien der Bilanzierung im Mittelpunkt, die sich überwiegend an der Informationsvermittlung orientieren.45 Zur mög- lichst unverzerrten Wiedergabe der Realität sind Informationsregeln vor dem Hintergrund der neoinstitutionalistischen Agency-Problematik zu entwerfen, um sowohl Effizienzverluste zu minimieren als auch auf die besonderen Bedürfnis- se der Eigen- und Fremdkapitalgeber im Rahmen risikobehafteter Kapitalüber- lassungsverhältnissen einzugehen. Es wird gezeigt, dass dies im Rahmen der Rechnungslegung mittels zahlenbasierter Bilanzierungspraktiken erfolgen kann, aber auch in Form nicht-finanzieller Informationsinstrumente.

3.1 Zweckbestimmung deutscher und internationaler Rechnungslegungssysteme

Wie den folgenden Ausführungen zu entnehmen ist, unterscheiden sich die In- tentionen deutscher (bzw. kontinentaleuropäischer) und angelsächsisch ge- prägter Rechnungslegung in Bezug auf ihren Beitrag zur Zahlungsbemessung und Informationsvermittlung. Allerdings muss unabhängig von den individuellen Formulierungen die Akzeptanzmaxime eines jeden Regelsets sein, dass es einen positiven Beitrag zur Zweckerfüllung leistet. Könnten dabei theoretisch mehrere Regelsets zur Anwendung kommen, ist dasjenige zu verwenden, das den angestrebten Zweck am besten erfüllt46 und dabei am ehesten den Vor- teilhaftigkeitskriterien der „Allokationseffizienz“ und „Gerechtigkeit“ entspricht.47

3.1.1 Der Zweck der Rechnungslegung nach HGB

Zwar ist in Deutschland die Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung für alle Kaufleute vom Gesetzgeber im dritten Buch des HGB kodifiziert, jedoch kann dem Gesetzestext alleine an keiner Stelle explizit der eigentliche Zweck der Rechnungslegung entnommen werden. Auch unter Rückgriff auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ist eine teleologische Auslegung (bei Anwendung und/oder zur Kritik) nur sinnvoll und möglich, wenn der jeweili- ge Gesetzeszweck bekannt ist.48 In diesem Zusammenhang lässt die Präam- bel der 4. und 7. EG-Richtlinie49 den Schluss zu, dass auf Einzelabschlussebe- ne der Schutz von Gläubigern, Gesellschaftern und weiteren Anspruchsgrup- pen (=Kapitalgebern) als primärer Zweck angesehen werden kann und zwar erreicht durch Gewinnermittlung, die im Sinne eines Vermögenszuwachses als überschüssig gelten darf und somit als Ausschüttungsgrundlage geeignet ist.50 Der avisierte Schutzbeitrag vollzieht sich zum einen über die Bemessung er- gebnisabhängiger Zahlungen51 und zum anderen über die Bereitstellung unter- nehmensbezogener Informationen,52 wobei das HGB die Antwort schuldig bleibt, warum einzelne Adressatenkreise schutzbedürftig sind.

Die Informationsvermittlung in Form von Gliederungs-, Ausweis- und Erläuterungsregeln hat im Handelsrecht zwar nur eine sekundäre Aufgabe,53 da jedoch in Deutschland der handelsrechtliche Einzelabschluss zur Zahlungsbemessung trotz IAS-Verordnung weiterhin verpflichtend nach HGB aufzustellen ist, wird sich der IFRS-Standardentwurf für KMU vorerst nur als zusätzliches, freiwillig zu erstellendes Informationsinstrument positionieren können. Insofern wird er auch nur an seiner Eignung zu messen sein, sich als informierende Offenlegungsalternative zum HGB zu etablieren.

3.1.2 Der Zweck der Rechnungslegung nach IFRS

Die aktuelle Version der Full IFRS (Stand: 1. Januar 2007) nennt ebenfalls keine ausdrücklichen primären Zwecke der Rechnungslegung, sondern ex- trahiert aus dem breit gefächerten Anwenderkreis samt individueller Informati- onserfordernisse (Framework, Abschnitt 9) die These, dass die Bedürfnisse des übrigen Adressatenkreises der Jahresabschlusserstellung sich mit denen aktueller oder potenzieller Risikokapitalgeber (Gesellschafter) an der Finanzbe- richterstattung teilweise decken (Framework, Abschnitt 10) und somit „investor protection“ über den Weg der Informationsvermittlung stellvertretend als kapi- talmarktorientierter54 Rechnungslegungszweck deklariert werden kann.55 Au- ßerdem kann das in den folgenden Abschnitten 12 bis 14 und auch im weiteren IFRS-Text mehrfach genannte Argument der wirtschaftlichen Entscheidungs- findung (economic decision) im Zusammenhang mit der Formulierung der Ziele des IASB (Preface 6 (a)), im öffentlichen Interesse die Aktivitäten auf den ver- schiedenen Kapitalmärkten der Welt unterstützen zu wollen, zumindest vage als übergeordneter ökonomischer Beurteilungsmaßstab für angestrebte Effi- zienzsteigerungen durch Rechnungslegungsvorschriften aufgefasst werden.56

3.1.3 Der Zweck der Rechnungslegung im IFRS für KMU

Dem Herleitungsverzeichnis des Standardentwurfs für KMU ist zu entnehmen, dass dieser entwickelt wurde durch „extracting the fundamental concepts from the IASB Framework and the principles and related mandatory guidance from [Full, d. Verf.] IFRSs (…).“57 Infolgedessen verweist auch das Preface des Standardentwurfs in erster Linie auf das allgemeine Ziel, den Akteuren auf den globalen Kapitalmärkten beim Fällen wirtschaftlicher Entscheidungen (econo- mic decisions) mit entsprechend relevanten Informationen helfen zu wollen und geht im Begleitwerk auf die individuellen Informationsanforderungen an Jah- resabschlüsse aus Sicht der KMU ein.58 In Anlehnung an die Interpretation der Full IFRS kann zur Zweckdefinition daher auch auf „investor protection“ und die avisierte Effizienzerhöhung durch Informationsvermittlung verwiesen werden, so dass die Zielsetzungen der beiden internationalen Rechnungslegungswerke annähernd identisch sind; sieht man vom notwendigerweise fehlenden Kapitalmarktbezug als Voraussetzung zur Anwendung ab. Auf welchem Wege Rechnungslegung, wie zuvor angeführt, eine effizienzsteigernde Wirkung entfalten kann, wird nachfolgend anhand individueller und gesamtwirtschaftlicher Nutzenbetrachtungen dargelegt.

3.2 Rechnungslegung aus Gründen der Effizienz

Der Effizienzbegriff wird in der Ökonomie maßgeblich dadurch bestimmt, dass aufgrund der in allen Anwendungsbereichen vorherrschenden Knappheit an Ressourcen diese einer optimalen Allokation unterliegen sollten, um ein mög- lichst hohes Maß an Bedürfnisbefriedigung der Individuen zu erreichen. Denn gleichzeitig sind die zur Befriedigung dieser Bedürfnisse zur Verfügung ste- henden Mittel begrenzt, so dass ein von der vorgenannten Maxime abweichen- des Verhalten als gesamtwirtschaftliche Verschwendung gilt.59 In der Wohl- fahrtsökonomik wird dieses normative Ziel in Form des Pareto-Kriteriums defi- niert, welches besagt, „dass ein Zustand dann optimal ist, wenn kein Indivi- duum mehr besser gestellt werden kann, ohne die Nutzenposition eines ande- ren Individuums zu verschlechtern.“60 Zur Anwendbarkeit des Pareto- Kriteriums ist daher zuerst der Begriff der beteiligten Individuen und des Nut- zens inhaltlich zu füllen. Dies hat bei der Diskussion alternativer Rechnungsle- gungssysteme vor der Frage zu geschehen, welches Regelset die Ressource Kapital in seine rentabelste Verwendung lenkt und so den größeren Beitrag zur Wohlfahrt einer Volkswirtschaft leistet.61

Da im Rechnungswesen hauptsächlich Informationen dargeboten werden, die sich auf die finanzielle Lage eines Unternehmens beziehen, helfen diese Informationen nur den Individuen, die ein primär finanzielles Interesse an der Unternehmenssituation haben, d.h. vornehmlich den unternehmensexternen Kapitalgebern und der Unternehmensleitung.62

Zur Aufstellung des entsprechenden Nutzenkonzepts wird auf eine ertragswirt- schaftlich verlaufende Nutzenfunktion zurückgegriffen,63 die sich aus den Kon- sumwünschen des Kapitalgebers herleiten lässt. Letztere sollen angenomme- nermaßen maximiert werden (ein steigender Konsumstrom führt zu einer höhe- ren Nutzenindifferenzkurve)64 und besitzen eine finanzielle und eine nicht- finanzielle Dimension.65 Friktionen in den Präferenzen von Kapitalgebern und Kapitalnehmern66 führen zu der Frage, welcher Koordinationsmechanismus die Interessen der beiden auf bilateraler Ebene verhandelnden, aber individuell rational agierenden Parteien vereinbar werden lässt. Hierauf bietet die neo- klassische Finanzierungstheorie unter Bezug auf den Kapitalmarkt eine vorläu- fige Antwort.

3.2.1 Entwicklung des Effizienzgedankens: Von der Neoklassik zur Neuen Institutionenökonomie

In der Neoklassik wird die Möglichkeit des Handels von Zahlungsströmen zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern über das Konstrukt eines vollkommenen und vollständigen Kapitalmarkts modelliert,67 der sowohl die eigennutzorientierten Wirtschaftssubjekte koordiniert, als auch zur allgemeinen Wohlfahrtssteigerung beiträgt.68 Unter dieser Maßgabe der Vollkommenheit und Vollständigkeit ist es möglich, durch im Hinblick auf Höhe, zeitliche Struktur und Unsicherheit beliebig charakterisierte Kapitalmarkttransaktionen einen maximalen Zahlungsstrom zu realisieren, der -die individuellen Präferenzen der Marktteilnehmer berücksichtigt und pareto-optimal koordiniert, -die Frage der Unternehmensfinanzierung irrelevant werden lässt und eine Durchführung aller Investitionen mit mindestens positivem Kapitalwert ermöglicht sowie -di -die individuellen Präferenzen der Marktteilnehmer berücksichtigt und pareto-optimal koordiniert, -die Frage der Unternehmensfinanzierung irrelevant werden lässt und eine Durchführung aller Investitionen mit mindestens positivem Kapitalwert ermöglicht sowie -die Dividendenpolitik in Bezug auf die Vermögensposition der Anteilseigner obsolet macht.69

All dies geschieht in einer „sonderbaren Welt kostenloser Transaktionen“,70 mit unendlicher Reaktionsgeschwindigkeit und unter vollkommener Voraussicht, d.h. auf einem weit von der Realität entfernten Abstraktionsgrad.71 Da Kapital- märkte aber nachweislich Finanzierungsprobleme und informative Unvollkom- menheiten aufweisen, stoßen die optimistischen neoklassischen Annahmen (kein Bedarf an Finanzintermediären, keinerlei Finanzierungsprobleme) an ihre Grenzen und sind letztlich nicht dazu geeignet, Wohlfahrtseffekte auf unvoll- kommenen Märkten zu analysieren.72

Infolgedessen hat es sich der Neo-Institutionalismus als ein Teilforschungsge- biet der Institutionenökonomie73 zur Aufgabe gemacht, die Ursachen der vor- genannten Diskrepanzen74 zu ermitteln und Ansätze zu ihrer Überwindung zu entwickeln. Als entscheidende Funktionsschwächen des „Heile-Welt“-Szena- rios der Neoklassik gelten die Fragen der Informationsverteilung und der Transaktionskosten. Daher tritt im Neo-Institutionalismus asymmetrische In- formationsverteilung an die Stelle perfekter Information der Individuen, beglei- tet von nun ebenfalls anfallenden Transaktionskosten im Rahmen der Ver- tragsverhandlungen um Zahlungsströme.75 Effizienzgesichtspunkten wird in der neuen Forschungsrichtung insofern Rechnung getragen, als dass Instituti- onen, zu denen auch die Rechnungslegung zählt,76 eine Vermeidung oder zu- mindest Verringerung der nun auftretenden Reibungsverluste bewirken sollen, um auf diese Weise positive Wohlfahrtseffekte zu erzielen.77 Aus der Vielzahl verschiedener institutionenökonomischer Ansätze (vgl. Fußnote 73) findet hier- bei in der Ökonomie die Principal-Agent-Theorie regelmäßig Anwendung.78 Die Delegation von Entscheidungskompetenzen ist für Fragen der Effizienz auch im hier untersuchten Kontext der Rechnungslegung anwendbar, wenn es um die Minimierung von Agency Costs in Auftraggeber-Auftragnehmer-Bezie- hungen geht.79

3.2.2 Das Effizienzkalkül im Kontext der Rechnungslegung

Auftragsbeziehungen im Rahmen der Principal-Agent-Theorie sind dadurch charakterisiert, dass eine übergeordnete Instanz (Principal/Auftraggeber) einen Vertreter (Agent/Auftragnehmer) mit der Durchführung bestimmter Leistungen in ihrem Namen beauftragt und zu diesem Zweck Entscheidungsbefugnisse delegiert.80 Dies geschieht, um bei neoinstitutionalistischer, asymmetrischer Informationsverteilung aus den Wissensvorsprüngen des Agenten81 einen Nut- zen zu ziehen, da der Agent über spezifisches Wissen (z.B. der Kapitalverwen- dung) verfügt, das der Prinzipal sich nutzbar machen möchte. Solange keiner- lei Interessendivergenz zwischen den beteiligten Parteien vorliegt, stellt diese Situation für beide Seiten eine den Nutzen erhöhende Kooperationsform dar.82 Äußert sich jedoch das Bestreben nach individueller Nutzenmaximierung in Interessendivergenzen und opportunistischem Verhalten, besteht die Gefahr, dass der Informationsvorsprung des Agenten zu kapitalgeberschädigendem Verhalten führt.83 Diesbezüglich wird je nach zeitlichem Auftreten unterschie- den zwischen asymmetrischer Informationsverteilung vor Vertragsabschluss: Der Auftragnehmer besitzt Informationen bezüglich verhandlungsrelevanter Qualitätsmerkmale, die der Prinzipal nicht kennt. Den Umfang seiner Handlungsmöglichkeiten kann er nun versuchen gezielt zu verbergen (hidden information); eine hieraus resultierende Negativauslese lässt den Markt zum Erliegen kommen (adverse selection).

asymmetrischer Informationsverteilung nach Vertragsabschluss: Der Auf- tragnehmer wählt bewusst die Handlungsalternativen, die der Prinzipal nicht (kostenlos) beobachten kann (hidden action) und die bei Verfolgung eigener Interessen somit die Möglichkeit der Schädigung bergen (moral hazard).84

[...]


1 Vgl. BaFin (2001); BMWI (2006a); Deutsche Bank (2005), S. 8; IHK Dortmund (2007).

2 Die bereits seit mehr als 140 Jahren existierende Gewerbebezeichnung „Mittelstand“ war dabei seit jeher geprägt durch die Verflechtung von Betrieb und Inhaber sowie dessen strategischer Einwirkungsmöglichkeit und Selbständigkeit und hat sich regelmäßig entzweit an weit auseinander liegenden und vielfältigen Wertmaßstäben wie der Beschäftigtenzahl, dem Jahresumsatz, der Kapitalzusammensetzung oder auch dem Unternehmereinkommen. Vgl. Volkmann (1960), S. 73 und S. 77; Wossidlo (1993), Sp. 2889f.

3 Einzel- u. Personenunternehmen begünstigen tendenziell zwar die Identität von Eigentum, Haftung und Unternehmensleitung im Sinne einer qualitativen Abgrenzung, jedoch kann auch hier z.B. die Anzahl der Gesellschafter oder deren Organisation in Form geschäftsführender Untergesellschaften zu mittelstandsatypischen Konstruktionen führen.

4 Vgl. Wolter/Hauser (2001), S. 33 und S. 65. Das Endergebnis dieser Studie hat bei Anwen dung qualitativer im Vergleich zu quantitativen Kriterien keine signifikante Differenz bzgl. der Anzahl als mittelständisch zu qualifizierender Unternehmen an der Gesamtzahl der Unternehmen in Deutschland gezeigt. Zu weiteren rechtsformspezifischen Einschränkungen bei der sachgemäßen Ermittlung des Mittelstandanteils vgl. dort S. 59-71.

5 Sind mittelständische Unternehmen im Konzernverbund organisiert und bilanziert das Mut terunternehmen freiwillig oder verpflichtend seinen Konzernabschluss nach IFRS, so besteht für das mittelständische Unternehmen die faktische Pflicht, zur Vereinheitlichung von Bilanzansatz und Bewertung die Handelsbilanz II ebenfalls gemäß IFRS zu erstellen. Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (2004), S. 601.

6 Vgl. Mandler (2004), S. 14.

7 Zur Bedeutung des deutschen Mittelstandbegriffs im internationalen Vergleich mit kleinen und mittleren Unternehmen vgl. Audretsch/Elston (1996), S. 98f. m.w.N. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden die Begriffe „Mittelstand“ und „kleine und mittlere Unternehmen“ syn onym verwendet.

8 Vgl. IASB (2007a), Preface P10. In der einleitenden Kommentierungsaufforderung zum Standardentwurf des IFRS für KMU wird vom IASB die Entwicklung eines selbständigen Rechnungslegungskonzepts allerdings auf Basis von Geschäftsvorfällen in einer Unterneh mung mit etwa 50 Angestellten als Referenzgröße genannt.

9 Ebenda, Sect. 1.1.

10 In Deutschland gelten hier die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und Abs. 5 WpHG.

11 Vgl. IASB (2007a), Sect. 1.2. Zum Adressatenkreis vgl. Gliederungspunkt 4.1.

12 Vgl. IASB (2007a), ED-BC45. Die definitive Entscheidung, für welchen Anwenderkreis die Standards des IASB Gültigkeit haben und ob dies wahlweise oder verpflichtend der Fall ist, verbleibt aufgrund des Hoheitsprinzips der Rechtsprechung im Regelungsbereich der EU bzw. der Mitgliedstaaten und deren nationalen Standardsettern, vgl. IASB (2007a), Preface P13 bzw. ED-BC50 und zum Anerkennungsverfahren der privatrechtlich aufgestellten Rech- nungslegungsvorschriften im EU-Recht Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S. 90-93.

13 Vgl. hierzu BMWI (2006b), S. 1 bis S. 4, IfM Bonn (2006).

14 Vgl. Kap. 2.1.3.

15 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2006a).

16 Vgl. Europäische Kommission (2003); IfM Bonn (2006); Kayser (2006), S. 38.

17 Zu den jeweiligen nationalen Mittelstandsdefinitionen in den Ländern der EU, in Japan und den USA vgl. Günterberg/Wolter (2002), S. 16ff. m.w.N. sowie Wossidlo (1993), Sp. 2894f.

18 Coenenberg zweifelt diesbezüglich an der Eignung der „public accountabilty“ als Abgren- zungskriterium, da Informationsrelevanz im Unternehmensreporting sich an der Eignung, ökonomische Sachverhalte zutreffend abzubilden, zu orientieren hat und nicht an der Kapi- talmarktnähe. Vgl. Coenenberg (2005), S. 11.

19 Alfageme (1958), S. 365 und ähnlich Veldkamp (1958), S. 205.

20 Vgl. exemplarisch Köhler/Marten (2005), S. 3; Kußmaul/Henkes (2006), S. 2235f.; Mandler (2004), S. 29f.; Poll (2006), S. 85 und mehrfach durch den internationalen Standardsetter: vgl. IASB (2007a), Preface P2; IASB (2007b), Constitution Rz. 2, Preface Rz. 6.

21 Den Zusammenhang zwischen Unternehmensgröße und Kapitalmarktfinanzierung kon- statieren auch Doberanzke (1992), S. 7ff. sowie Mandler (2004), S. 41 und Wetzel (2003),

S. 14f., was insofern zur Kongruenz staatlicher und privatrechtlicher (IASB-) Anwendungskonzeptionen führt.

22 Vgl. IASB (2007a), Sect. 1.1 (a) i.V.m. Sect. 1.2 (a) sowie ED-BC35 und die entsprechende Definition zur „public accountability“ im Glossar.

23 Vgl. Mandler (2004), S. 37 und S. 39 und weiterhin Kap. 2.3.

24 Vgl. hierzu Ballwieser (2006), S. 24f. Die Emission von Wertpapieren und deren Handel auf einem geregelten Markt hat für den Einzelabschluss generell keine verpflichtende IFRS- Bilanzierung zur Folge. Letztere entsteht nur für die Konzernabschlüsse kapitalmarktorien- tierter Unternehmen gemäß § 315a Abs. 2 HGB.

25 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

26 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2006b).

27 Vgl. DSGV (2005), S. 15; Statistisches Bundesamt Deutschland (2001), S. 46; Statistisches Bundesamt Deutschland (2003), S. 60.

28 Vgl. Moraw (1990), S. 24; Süchting (1995), S. 181; Wossidlo (1993), Sp. 2890.

29 Vgl. Mandler (2003), S. 681, Poll (2006), S. 85 sowie Wolter/Hauser (2001), S. 50 und S. 60 68 zur Analyse der Einheit von Eigentum und Leitung unterschiedlicher Unternehmensrechtsformen. Zur Problematik der Informationsasymmetrie vgl. Kap. 3.2.

30 Vgl. IASB (2007a), Preface P2 (a) und Sect. 2.1.

31 Die Deutsche Bundesbank differenziert in ihren Monatsberichten nach Branchen, Kapitalge- sellschaften bzw. Nichtkapitalgesellschaften und steuerlich veranlasster Eigenkapitalab- grenzung, Creditreform verwendet prozentuale Eigenkapitalintervalle und auch die KfW weist auf die Heterogenität der Finanzierungsstrukturen hin und gibt separate Werte für „überwiegend“ Kleinst-, Klein- und mittelgroße Unternehmen an. Vgl. Deutsche Bundesbank (2006), S. 52-55; KfW Bankengruppe (2006), S. 7ff.; KfW Bankengruppe (2007), S. 4 m.w.N.; Creditreform e.V. (2007), S. 17f.

32 Vgl. Paul/Stein (2003), S. 418; Wetzel (2003), S. 16.

33 Vgl. Reich (2005), S. 31; Reis (1998), S. 31f. und weiter Doberanzke (1992), S. 20-29 sowie aktuell mit Indizien für eine gegenläufige Tendenz durch Inanspruchnahme anderer Finan- zierungsoptionen als Kreditsubstitute Oehler (2006a), S. 23.

34 Vgl. Doberanzke (1992), S. 28; Hommel/Schneider (2004), S. 578.

35 Vgl. Gerke (1995), S. 31; Pütter (2005), S. 34. Zur Bedeutung der Kapitalmärkte im Zusam- menhang mit der Unternehmensfinanzierung vgl. auch Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S. 38.

36 Vgl. Reis (1998), S. 24ff. m.w.N.

37 Vgl. Gerke (1995), S. 25f.; Perridon/Steiner (2007), S. 354; Reis (1998), S. 29 m.w.N.; Wet- zel (2003), S. 17.

38 Vgl. Wetzel (2003), S. 29 und S. 35.

39 Süchting (1995), S. 180 und weiter Ballwieser (2005), S. 38 sowie Reis (1998), S. 22.

40 Vgl. ausführlich Golland et al. (2005), S. 6 und S. 14ff.; Gerke (1995), S. 15; Süchtin (1995), S. 181f. Diese würden auch in den Nutzerkreis gemäß Sect. 1.1 (b) des Standardentwurfs für KMU fallen.

41 Vgl. Reich (2005), S. 32f. Eine ausführlichere Darstellung von Möglichkeiten der Unterneh- mensfinanzierung findet sich in Drukarczyk (2003), S. 261-348 und S. 385-436 und in Perri- don/Steiner (2007), S. 347-478.

42 Dergestalt argumentiert vom IASB (2007a), ED-BC15.

43 Vgl. Streim (1988), S. 8.

44 Auf die Beschreibung nach US-GAAP wird hier verzichtet. Einen Überblick geben Haller/ Raffournier/Walton (2000), S. 171-173 bzw. Pellens/Fülbier/Gassen (2006), S. 55-72 und S. 848-867.

45 Zur Konzentration auf den Zweck der Informationsvermittlung vgl. auch Kap. 3.1.1.

46 Vgl. Leffson (1987), S. 38; Streim (2000), S. 111.

47 Vgl. Streim (2000), S. 112.

48 Vgl. insbesondere Streim (1988), S. 9f. sowie Leffson (1987), S. 31f. und S. 41ff.

49 Vierte Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, ABl. L 222/11-31 der Europäischen Gemeinschaft vom 14. August 1978 und Siebente Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983 über den konsolidierten Abschluss, ABl. L 193/58-74 vom 18. Juli 1983.

50 Vgl. Moxter (1984), S. 157f.; Schildbach (1987), S. 12ff.; Streim (1998), S. 327.

51 Aus Sicht des handelsrechtlichen Kapitalgeberschutzes hat die Gewinnermittlung zur Aus- schüttungsbemessung absolute Priorität und ist das entscheidende Abgrenzungskriterium zur angelsächsisch geprägten Rechnungslegung, die einzig die Informationsfunktion in den Vordergrund stellt. Vgl. Heuser/Theile (2007), Rz. 4-6. Zur zweckmäßigen Ausgestaltung von Gewinnermittlungsregeln im Rahmen der Ausschüttungsbemessung vgl. Bieker (2005), S. 52-63.

52 Vgl. Bieker (2005), S. 25. Streim konstatiert einen Zielkonflikt, wenn er „informationsun- freundliche Gewinnermittlungsregeln“ das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild (der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB) verzerren sieht. Vgl. Streim (2003), Rz. 20.

53 Vgl. Heuser/Theile (2007), Rz. 15.

54 Ebenda, Rz. 6.

55 „(…) there are [information, d. Verf.] needs which are common to all users.” Vgl. IASB (2007b), Framework Rz. 10 und weiter Streim (2000), S. 113. Eine Begründung zur Exis- tenzberechtigung dieser These wird jedoch nicht genannt. Vgl. Heuser/Theile (2007), Rz. 6.

56 Vgl. Bieker (2005), S. 26. Der Kapitalmarktgedanke findet sich auch schon in der dem Pre- face vorangestellten Constitution (Abschnitt 2 (a) und 6), aber erst das Framework stellt die konzeptionelle Grundlage der Rechnungslegung nach IFRS dar. Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2005), S. 143 m.w.N.

57 IASB (2007a), S. 252.

58 Ebenda, Preface P2 und P7 sowie ED-BC24.

59 Die normative Theorie der Ökonomie will durch Regelungen und Institutionen eine möglichst effiziente Mittelverwendung fördern. Vgl. Schäfer/Ott (2005), S. 1 und S. 57.

60 Fritsch/Wein/Ewers (2005), S. 25f.

61 Vgl. Streim (2000), S. 112f.

62 Vgl. Streim (1988), S. 2. Für qualitative Informationsbedürfnisse anderer Gruppen (Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer, …) sind reine Rechnungslegungsinformationen vielfach nicht geeignet. Vgl. Leippe (2001), S. 30. Zur Zweckmäßigkeit des Jahresabschlusses für den In- formationsbedarf des Managements vgl. auch Kap. 5.5.

63 Vgl. Franke/Hax (2004), S. 150.

64 Vgl. Franke/Hax (2004), S. 150f. sowie Schmidt/Terberger (1997), S. 47 und S. 53. Die Ma- ximierung des Konsumstroms hat dabei nicht nur absolut zu erfolgen, sondern auch einer zeitlich präferierten Struktur zu entsprechen, die sich im Regelungskreis der Frage zwischen Spartätigkeit und Investition ergibt. Vgl. hierzu in Auslegung des Fisher-Separations- theorems Moxter (1982), S. 6f. sowie Schmidt/Terberger (1997), S. 47f. und S. 53-55.

65 An einer Maximierung nicht eindeutig finanzieller Ziele (Umsatz, Marktanteil, Reputation) kann der Kapitalgeber jedoch nicht unmittelbar partizipieren, gleiches gilt für den Besitz von Geld, weil dieses, isoliert betrachtet, keinen Nutzen stiftet. Daher ist der Rekurs auf einen nutzenmaximierenden Konsumstrom angebracht, wobei dieser drei Dimensionen aufweist: Breite, zeitliche Struktur und Unsicherheit. Vgl. Schmidt/Terberger (1997), S. 46-50.

66 Zum Begriff des Kapitalgebers und des Kapitalnehmers, mit dem hier die durch eine Ge- schäftsleitung vertretenen Unternehmen gemeint sind, vgl. Streim (1988), S. 10f.

67 Vgl. Schmidt/Terberger (1997), S. 56f.

68 Vgl. Leippe (2001), S. 33.

69 Vgl. Franke/Hax (2004), S. 57f. sowie S. 153 und S. 329-333 mit Beispiel; Perridon/Steiner (2007), S. 513f. und Schmidt/Terberger (1997), S. 58.

70 Richter/Furubotn (2003), S. 13.

71 In einer solchen Situation liegen unendlich viele pareto-optimale Konkurrenzgleichgewichte vor, die alle dem ökonomischen Wohlfahrtsargument entsprechen und zu Markträumung im Sinne neoklassischer Effizienz führen. Vgl. hierzu Bieker (2005), S. 30ff. m.w.N.

72 Vgl. Esser (2004), S. 34; Schmidt/Terberger (1997), S. 65f.

73 Zur Kategorisierung institutionenökonomischer Ansätze vgl. Richter/Furubotn (2003), S. 40

74 Zwar nimmt auch die Neoklassik den Einfluss von Institutionen zur Kenntnis, behandelt sie aber neutral. Vgl. weitergehend Richter/Furubotn (2003), S. 13f.

75 Vgl. Schmidt/Terberger (1997), S. 66f. und S. 404-407; Terberger (1993), S. 21f. Zur Entste- hung kontrahierungsbedingter Transaktionskosten im Rahmen sozioökonomischer Aktivitä- ten vgl. grundlegend Williamson (1985), S. 15-35 sowie Picot/Dietl (1990), S. 178f.

76 Vgl. Leippe (2001), S. 34 sowie im Zusammenhang mit privaten Vereinbarungen, zu denen auch die Aktivitäten des IASB gezählt werden können, Martiensen (2000), S. 18f.

77 Vgl. Akerlof (1970), S. 488. Bereits dort heißt es: „(…) Or private institutions may arise to take advantage of the potential increases in welfare which can accrue to all parties. (…)” bzw. in die gleiche Richtung gehend: Schmidt/Terberger (1997), S. 405.

78 Vgl. Meinhövel (2005), S. 65; Richter/Furubotn (2003), S. 173.

79 Vgl. Marten/Quick/Ruhnke (2003), S. 30-32; kritisch hierzu: Franken (2000), S. 26-29.

80 Vgl. im Original Jensen/Meckling (1976), S. 308.

81 Vgl. Perridon/Steiner (2007), S. 524; Schneider (1995), S.47.

82 Vgl. Leippe (2001), S. 36; Streim (1988), S. 11. Informationsasymmetrien sind insofern nicht kategorisch abzulehnen.

83 Vgl. Bieker (2005), S. 36 und zu opportunistischem Verhalten Williamson (1985), S. 47f.

84 Vgl. Elschen (1991), S. 1004f.

Excerpt out of 90 pages

Details

Title
IFRS für kleine und mittlere Unternehmen? Kritische Würdigung des IASB-Standardentwurfs und Analyse des Umsetzungsbedarfs für deutsche Unternehmen
College
Ruhr-University of Bochum
Grade
1,3
Author
Year
2007
Pages
90
Catalog Number
V84143
ISBN (eBook)
9783638878685
ISBN (Book)
9783638878630
File size
1157 KB
Language
German
Keywords
IFRS, Unternehmen, Kritische, Würdigung, IASB-Standardentwurfs, Analyse, Umsetzungsbedarfs, Unternehmen
Quote paper
Dipl.-Ök. Daniel Förster (Author), 2007, IFRS für kleine und mittlere Unternehmen? Kritische Würdigung des IASB-Standardentwurfs und Analyse des Umsetzungsbedarfs für deutsche Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84143

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: IFRS für kleine und mittlere Unternehmen? Kritische Würdigung des IASB-Standardentwurfs und Analyse des Umsetzungsbedarfs für deutsche Unternehmen



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free