Über Hannah Arendts "Macht und Gewalt"


Trabajo de Seminario, 2007

19 Páginas, Calificación: 1,0

Torben Büngelmann (Autor)


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Macht, Gewalt u. Marx’ Fortschrittsbegriff
2.1 Gewalt im Kontext des Fortschrittsbegriffs
2.2 Die klassische Verknüpfung von Macht u. Gewalt
2.3 Arendts Begriff von Macht (und Gewalt)

3 Macht als vielfach geteilte Meinung
3.1 Abgrenzung: Macht ist nicht Autorität
3.2 Begründung: Macht als Grundlage der Herrschaft
3.3 Arendts Denken: Handeln, Erscheinung, Wahrheit
3.4 Fortschrittsbegriff: Handeln und Gewalt

4 Gewalt als menschliches Phänomen
4.1 Ursachen und Rechtfertigung der Gewalt
4.2 Das Faszinosum kollektiver Gewalt
4.3 Moderne Gewalttendenzen: Gesellschaftskritik

5 Resümee

6 Literaturverzeichnis

1 Einführung

Gegenstand dieser Seminararbeit ist Hannah Arendts Buch Macht und Gewalt 1 (1970). In diesem Werk geht Arendt eben jenen beiden Grundbegriffen der poli- tischen Philosophie und deren Verhältnis zueinander nach. Nahezu die gesamte Tradition der politischen Philosophie, so Arendt, hätte nur unzureichend zwi- schen diesen Begriffen unterschieden und damit den eigentlichen, sich dahinter verbergenden Sachverhalt verkannt. Macht und Gewalt sind nach Arendt keines- wegs nur verschiedene Facetten derselben Sache, nämlich politischer Herrschaft, sondern sie bezeichnen durchaus Eigenständiges. Ihre These lautet, dass Gewalt letzten Endes sogar Macht vernichtet; niemals ist Gewalt die Manifestation von Macht.

Woher drängen sich diese radikalen Einsichten auf, was veranlasst Arendt zu diesen Überlegungen? Meines Erachtens lassen sich in Macht und Gewalt drei Motive ausmachen oder drei Ebenen, auf denen Arendt meint, etwas sagen zu können. Zum einen sind dies politische Ereignisse wie die Rassendiskriminierung in den USA und die weltweiten Studentenproteste der 1960er Jahren, in denen Gewalt als aktuelles und erklärungsbedürftiges Phänomen zu Tage tritt. Auf einer grundsätzlicheren Ebene diagnostiziert Arendt, zweitens, in der Moderne seit dem 19. Jahrhundert gesellschaftliche Entwicklungen, die sich den vorherr- schenden Kategorien (wie etwa dem Fortschrittsbegriff bei Marx) entwinden. Darin liegt freilich, drittens, nur der Verweis auf eine tiefere Wahrheit, als die politische Philosophie des 19. und 20. Jahrhunderts sie zu besitzen wähnte und der Arendt ihre eigene These über Macht und Gewalt entgegensetzt. Natürlich schneidet Arendts Analyse durch alle drei Ebenen und verbindet somit die theo- retischen Überlegungen auf das Engste mit der Kritik und Interpretation ge- sellschaftlicher Entwicklungen.

Der Aufbau der Seminararbeit orientiert sich in etwa an der Gliederung von Macht und Gewalt. Die Analyse wird vorwiegend auf der dritten, fundamentalen Ebene geführt und zwar in zwei Richtungen, hinsichtlich Arendts Kritik der philosophischen Tradition und hinsichtlich ihrer eigenen Überlegungen zu Macht und Gewalt, die im Kontrast dazu stehen. Ich werde versuchen, Arendts These zu stützen.

2 Macht, Gewalt u. Marx’ Fortschrittsbegriff

Gewalt ist kein Thema in der politischen Philosophie, weil sie untrennbar mit den Begriffen von Macht und Herrschaft verbunden ist. Arendt analysiert die Bezüge von Macht und Gewalt und setzt der klassischen Bestimmung von Macht und Gewalt dann ihre eigene Konzeption entgegen.

2.1 Gewalt im Kontext des Fortschrittsbegriffs

Ihren Ausgangspunkt nimmt Arendt bei der Bewegung der ”NeuenLinken“,die in der marxistischen Tradition steht. Zu ihr zählen Autoren wie Sorel, Fanon und Sartre. Kennzeichnend für deren Denken (Philosophie geht vielleicht zu weit, ebenso wie es keine Revolutionäre sind) sei ein ”Trendzur Gewalt“(MG,17) wenn nicht sogar eine regelrechte Glorifizierung. Sartre nimmt Marx fur die Behauptung in Beschlag, dass die umsturzlerische, sich gegen ausbeuteri-sche Verh¨ altnisse emp¨ orende Gewalt die eigentlich menschenbildende Kraft sei.Auch andere betrachten, entweder eng am Marxismus die Gewalt der Revolution¨ are (”Alle Macht kommt aus den Gewehrl¨ aufen“, Mao) oder allgemein die Gewalt als Motor des Fortschritts. – Fur Arendt liegt darin nur ein Wieder- aufleben von”Gedanken und Emotionen, die Marx ein fur allemal begraben zu ¨haben meinte“ (MG, 24). Die menschenbildende Kraft ist bei Marx die Arbeit(bei Hegel das Denken) und Gewalt ist lediglich Geburtshelferin, nicht Motor desFortschritts. Die Neue Linke missverstehe Marx und k¨ onne ihn nicht mitden realen Verh¨ altnissen in Deckung bringen.“

Das hat eine dreifache Ursache. Erstens habe die”selbstm¨ orderische Entwicklung der modernen Waffen“ (MG, 28) eine neue Wirklichkeit geschaffen,in der Gewalt nicht mehr Mittel der Politik ist, sondern die Politik die Fortsetzung des (Kalten) Kriegs. Fortschritt sei wegen der naturwissenschaftlichenErrungenschaften keine Verheißung mehr, sondern eine Bedrohung; gerade Studenten seien fur diesen Pessimismus anf ¨ ¨ allig. Zweitens k¨ onnte die Neue Linke,die rebellischen Studenten wie die Denker, sich nicht von den Denkschemata des 19. Jahrhunderts l¨ osen, und dieser Konservatismus habe”einiges mitdem Fortschrittsbegriff zu tun hat [...], der seit mehr als hundert Jahren dergesamten Linken [...] gewissermaßen heilig gewesen ist und den wir zweifellos nirgends auf einem so hohen geistigen Niveau finden wie in den Schriften vonKarl Marx“ (MG, 28). Darin liegt freilich die dritte Schwierigkeit: Die vermeintlich sichere marxistische Basis trage nicht mehr, und genau genommen sei sieuberhaupt nie richtig gewesen sei. ¨

Was den Marx’schen Fortschrittsbegriff so attraktiv macht, ist nach Arendtdie Vorstellung eines”geradlinig verlaufenden Zeitkontinuums“ (MG,31).Fort- schritt mit Rücklaufsperre sozusagen, denn im Bild der doppelten Negation liegt in jedem Rückschlag schon der Keim für den nächsten Schritt nach vorne. Dass diese Entwicklung bei Marx in einen Endzustand mündet, mag als theoretische Inkonsistenz gesehen werden, praktisch bleibt das Endziel fern.2 Es ist genau die Idee vom Kontinuum, gegen die sich Arendt scharf wendet: ”AlleunsereErfah- rungen in diesem Jahrhundert, dass uns ständig mit dem völlig Unerwarteten, von niemandem Vorhergesehenen konfrontiert hat,3 [stehen] in flagrantem Widerspruch zu diesen Vorstellungen“ (MG, 32). Die These vom geschichtlichen Bruch im 20. Jahrhundert ist ein Grundzug in Arendts Denken und betrifft auch das Verhältnis von Macht und Gewalt.

2.2 Die klassische Verknüpfung von Macht u. Gewalt

”VonLinksnachRechts“seiman,soArendt,der ”einhelligenMeinung“(MG,36) gewesen, Gewalt sei entweder lediglich die ”eklatantesteManifestationvon Macht“ (MG,36) oder umkgekehrt die Macht institutionalisierte Gewalt. Die unauflösbare Verbindung von Macht und Gewalt in der Tradition demonstriert Arendt durch eine flüchtige Sichtung einiger gängiger Theoreme. So ist nach Clausewitz der Krieg bzw. die Gewalt Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln; Macht und Gewalt liegen also auf demselben Kontinuum und erfüllen dieselbe Funktion. Für Max Weber ist der Staat ”einaufdasMittelderle- gitimen (das heißt: als legitim angesehenen) Gewaltsamkeit gestütztes Herr- schaftsverhältnis von Menschen über Menschen“ (MG,36). Diese Gleichsetzung von (MG,36) impliziere, so ”politischerMachtmitorganisierterStaatsgewalt“ Arendt, den

”StaatalseinInstrumentderUnterdrückung“(ebd.)zuverste- hen (bei Marx durch die herrschende Klasse). Den Staat bzw. sein konstituti- ves Merkmal definiert Weber durch das Monopol der legitimen Gewaltsamkeit, durch das er seine Herrschaft ausübt; Macht und Gewalt sind also über die Herrschaft aufs Engste miteinander verknüpft. Macht wiederum ist die Chance, den eigenen Willen auch gegen Widerstände durchzusetzen, was bei Clausewitz eher die Definition von Gewalt ist( ”KriegisteinAktderGewalt,umdenGegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“, vgl. MG,37).

Alle diese Bestimmungen lassen sich auf einen gemeinsamen Nenner brin- gen: ”WenndasWesenderMachtinderWirksamkeitdesBefehlsbesteht“, so Arendt, ”danngibtesinderTatkeinegrößereMachtalsdie,welcheaus den Gewehrläufen kommt“ (MG,38), sprich Macht und Gewalt wären dann im Prinzip eines. Dann könnte man aber nicht mehr angeben, was eigentlich den Befehl eines Kriminellen von dem eines staatlichen Ordnungshüters unterscheidet (vgl. ebd.) und eine demokratische Staatstheorie wäre dann unmöglich. Auch in der gemäßigteren Variante von der Herrschaft des (zwangsbewehrten!) Gesetzes schwingt noch der hierarchische Machtbegriff mit, hat doch der absolute Gehorsam auf göttliches Gebot hin aus der Antike Eingang in unser Rechtsverständnis gefunden (vgl. MG,40).

2.3 Arendts Begriff von Macht (und Gewalt)

Nicht im ”VerhältniszwischenBefehlendenundGehorchenden“(MG,41)liegt bei Arendt das Wesen der Macht. Sie vertritt einen an der römischen Antike abgelesenen und in den Revolutionen des18. und19. Jahrhunderts wieder zum politischen Dogma erhobenen Begriff von Macht: Die Macht des Volkes in einer Republik, in der die Herrschaft des Gesetzes der den Menschen ein Ende“ bereitet (ebd.42).

”Herrschaftdes Menschenüber”WasdenInstitutionenundGesetzeneinesLandesMachtverleiht,istdie Unterstützung des Volkes [...]. Alle politischen Institutionen sind Mani- festationen und Materialisationen von Macht; sie erstarren und verfallen, sobald die lebendige Macht des Volkes nicht mehr hinter ihnen steht und sie stützt“ (MG,57).

Macht ist proportional zur Zahl derer, die sie teilen. Je mehr Menschen hinter den Institutionen stehen und sie stützen, desto mächtiger sind diese Institutionen. Das Wesen der Macht besteht nach Arendt also darin, dass niemals ein Einzelner darüber verfügt. Macht gehört immer einer Gruppe, und wenn der Einzelne mächtig ist, etwa ein Politiker, dann weil er ”voneinerbestimmten Anzahl von Menschen ermächtigt ist, in ihrem Namen zu handeln“ (MG,45). Im Gegensatz zur Macht, die etwas Absolutes ist wie der Friede und keiner Rechtfertigung bedarf, weil sie jeder Gemeinschaft inhärent ist, ist Gewalt ein physisches Mittel zur Erreichung von Zwecken. Gewalt kann ebenfalls Herr- schaft sichern, und das ist dann das Wesen der Tyrannis, in der ein Einzelner durch Unterdrückung herrscht. Gewalt kann aber Macht nicht ersetzen.

”Diesist der Grund, warum die Tyrannis, wie Montesquieu entdeckte, die gewalttätigste und zugleich die ohnmächtigste aller Staatsformen ist“ (MG,43). Die Tyran- nis verkörpert als Extremfall gewissermaßen idealtypisch den Gegensatz von

Macht und Gewalt.

”DerExtremfallderMachtistgegebeninder Konstellation: Alle gegen einen, der Extremfall der Gewalt in der Konstellation: Einer gegen Alle. Und das letztere ist ohne Werkzeuge, d.h. ohne Gewaltmittel niemals möglich“ (MG,43).

3 Macht als vielfach geteilte Meinung

Dieses Kapitel untersucht das Verhältnis von Macht und Gewalt ausgehend vom Begriff der Macht; im folgenden Kapitel gehen wir das Problem von der Gewalt her an. Arendts These lautet, dass dort, wo Macht und Gewalt gemeinsam auftreten, die Macht ausschlaggebend ist, und wo Macht und Gewalt in ihrer Reinform aufeinanderprallen, die Gewalt. Weil es in der Sekundärliteratur an einschlägigen Abhandlungen zu Macht und Gewalt fehlt, geht die Untersuchung mehr in die Breite als in die Tiefe. Um sich Arendts Theorie zu erschließen, scheint es ein gangbarer Weg zu sein, den Machtbegriff ins Licht verschiedener

’Kontexte’zustellen:indenbegrifflichenKontext(Abgrenzung),denanaly- tischen Kontext (Begründung), den theoretischen Kontext (Arendts Denken) und in den historischen Kontext (Fortschrittsbegriff). Die Kontexte mögen sich überlappen, aber wenigstens hat man so Gesichtspunkte für die Annäherung.

3.1 Abgrenzung: Macht ist nicht Autorität

Unterschiedliche Begriffe bezeichnen jeweils eigene Sachverhalte, die in der Realität aber verfließen und so denn Blick auf den eigentlichen Gehalt eines Begriffes verstellen mögen. Andererseits sollte eine skeptische Betrachtung fragen, ob der behauptete Unterschied überhaupt Substanz hat. Macht könne, so Arendt, leicht mit Autorität verwechselt werden, die oft dieselben Kennzeichen trage. Unklarheit bestehe zumeist dann, ”wenndasFunktionierendessozialenLe- bens sofortige Anerkennung von Anordnungen erfordert“ (MG,47). Als Bei- spiel führt Arendt einen Vorfall in der New Yorker U-Bahn an, wo Passagiere sich kollektiv der Anordnung der Verkehrsleitung verweigert hätten, einen de- fekten Zug zu verlassen (mit der Folge eines Verkehrszusammenbruchs). Das hätte mit einem Mangel an Autorität zu tun, nicht fehlender Macht. Merkmal der Autorität ist die”fragloseAnerkennungderer,denenGehorsamabverlangt wird“ (ebd.), ganz ähnlich wie sich bei Weber die Legitimität (und damit ei- gentlich die Autorität) des charismatischen Führers aus nichts als seiner Aner- kennung ergibt. Wird diese Anerkennung verweigert, und genau dies geschah im Fall der New Yorker U-Bahn, geht die Autorität verloren.

[...]


1 Im Folgenden MG in den Zitatbelegen.

2 Natürlich kann das Ziel nach Marx eingeholt werden, es ist die klassenlose Gesellschaft, mit der sich der Staat selbst abschafft. Realistisch gesehen bleibt dieser Zustand im Ge- genwärtigen noch eine Utopie und berührt nicht die Richtigkeit des unterstellten Entwick- lungsmodus.

3 ”ZudemgänzlichUnerwartetengehörtaucheineStudentenrebellion,diesichnahezu ausschließlich in moralischen Kategorien versteht“ (MG,33), also eben nicht in Begriffen von Klasseninteresse und Revolution.

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Über Hannah Arendts "Macht und Gewalt"
Universidad
University of Heidelberg  (Philosophisches Seminar)
Curso
Hauptseminar: Gewalt
Calificación
1,0
Autor
Año
2007
Páginas
19
No. de catálogo
V84385
ISBN (Ebook)
9783638005470
ISBN (Libro)
9783638912761
Tamaño de fichero
429 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Hannah, Arendts, Macht, Gewalt, Hauptseminar, Gewalt
Citar trabajo
Torben Büngelmann (Autor), 2007, Über Hannah Arendts "Macht und Gewalt", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84385

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