Der Aufstieg des Wirtschaftsbürgertums im 19. Jahrhundert und im Deutschen Kaiserreich

Bürgertum im 19. Jahrhundert


Dossier / Travail de Séminaire, 2006

29 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Stand der Forschung

2. Begriffliche Abgrenzung: Bourgeoisie und Bürgertum
2.1 Begriffsdefinition
2.2 Angehörige und Umfang der Bourgeoisie in Deutschland
2.3 Abgrenzung zum Bildungsbürgertum

3. Herkunft und Aufstieg des Wirtschaftsbürgertums
3.1 Herkunft der deutschen Bourgeoisie
3.2 Machtgewinn der Unternehmer im Zuge der Industrialisierung
3.3 Aufstieg der Großindustriellen im Wilhelminischen Zeitalter

4. Die Feudalisierung des deutschen Unternehmertums
4.1 Heiratsverhalten und Rekrutierung der elitären Bürgerschicht
4.2 Orden, Titel und Nobilitierungen als „bürgerliche“ Statussymbole
4.3 Imitation des adligen Lebensstils – Wohnsitze der Wirtschaftsbürger

5. Fazit: Feudalisierung – ein überschätztes Phänomen?

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Stand der Forschung

Keine Schicht profitierte von der Industrialisierung in Deutschland so stark wie eine: Das Wirtschaftsbürgertum. In wenigen Jahrzehnten kristallisierte sich aus einfachen Händlern und Gewerbetreibenden eine aufstrebende und viel bewunderte Oberschicht. Bis heute wirkt die Strahlkraft schillernder Industrieller, wie Krupp oder Thyssen. Doch Deutschland war bis 1918 monarchisch. Die einstigen bürgerlich-liberalen Ideale, wie Demokratie, Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, in der Revolution von 1848 noch vehement gefordert, blieben hinter dem bezeichnenden Pragmatismus der Bourgeoisie weitgehend zurück.

Die Feudalisierungsthese, zuerst von Max Weber[1] aufgeworfen, beschäftigte lange Zeit die Historiker. Der Vorwurf: Die Imitation des adligen Lebens durch erfolgreiche bürgerliche Unternehmer führte dazu, dass die zur Herrschaft möglicherweise prädestinierten oberen Bourgeoisieklassen vor dem traditionsbewussten Adel kapitulierten. Wehler erklärt die These (die er nicht vertritt): „Indem [Wirtschaftsbürger] ein Rittergut erwarben, ihren demonstrativen Luxuskonsum pflegten, ihre Söhne in schlagende Verbindungen mit spätfeudalem Ehrenkodex schickten, später ein Reserveoffizierspatent von ihnen erwarteten, nach Kräften das Konnubium mit dem Adelsnachwuchs förderten, nach Auszeichnung mit dem Kommerzienratstitel und dem Roten-Adler-Orden lechzten und – Gipfel der Glückseligkeit im Elitenhimmel – nach der Nobilitierung gierten, seien […] einer Feudalisierung erlegen.“[2] Auch die neuere Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ist dieser These lange gefolgt. Die Feudalisierung oder, wie manche sie nennen, Aristokratisierung wurde oft als Interpretation für den so genannten deutschen Sonderweg gewählt. Doch: Wie weit waren unbestreitbarer Aufstieg der Bourgeoisie und Feudalisierung überhaupt miteinander verbunden? Waren das Deutsche Kaiserreich bzw. seine Wirtschaftsbürger so feudal wie oft behauptet wird?

In jüngerer Zeit untersuchten vor allem die Begründer der Bielefelder Schule, Hans-Ulrich Wehler und Jürgen Kocka, sowie die Historiker Hartmut Kaelble und Karl Möckl die Feudalisierungsthese. Deren Arbeiten dienten weitgehend als Basis dieser Arbeit.

Abschnitt 2.1 definiert zunächst den undifferenzierten Begriff des Wirtschaftsbürgers. Abschnitt 2.2 beschäftigt sich mit zahlenmäßigem Umfang und den Angehörigen der hier behandelten Schicht. Die Unterschiede zu anderen Schichten jener Zeit, insbesondere zu der des Bildungsbürgertums, stellt Abschnitt 2.3 heraus. Mit Hilfe einer Untersuchung von Unternehmern im Rhein-Main-Gebiet soll in Abschnitt 3.1 die Herkunft der Wirtschaftsbürger exemplarisch untersucht werden – unter konfessionellen, regionalen und beruflich-sozialen Aspekten. Die Abschnitte 3.2 und 3.3 widmen sich dem Aufstieg der Bourgeoisie, gegliedert in die Phasen vor und nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871. In Kapitel 4 wird die These der mutmaßlichen Feudalisierung des deutschen Wirtschaftsbürgertums diskutiert. Um einige oft kritisierte Merkmale der Aristokratisierung aufzugreifen wird zunächst das Heiratsverhalten der Wirtschaftsbürger (Abschn. 4.1), das oft diskutierte Streben nach staatlichen Anerkennungen wie Orden und Titeln (Abschn. 4.2) sowie die Anpassung an adligen Lebensstil, exemplarisch am Bau von Fabrikantenvillen und wirtschaftsbürgerlichen Wohnsitzen (Abschn. 4.3), untersucht. Das Fazit (Abschn. 5) stellt vermeintliche Anpassung an adlige Lebens- und Verhaltensformen und empirische Feststellbarkeit gegenüber und diskutiert kritisch die Feudalisierungsthese.

2. Begriffliche Abgrenzung: Bourgeoisie und Bürgertum

2.1 Begriffsdefinition

Großbürgertum, Industrielle, Wirtschaftsbürgertum, Schicht der Eigentümerunternehmer, Multimillionäre, Bourgeoisie, Unternehmerklasse, Industrielles Großbürgertum, Geldaristokratie, Großbourgeoisie[3] – die Bezeichnungen für die hier untersuchte Schicht könnten vielfältiger kaum sein. Eine eindeutige Definition dieser sozialen Oberschicht lässt sich nicht finden. Die aktuelle Brockhaus-Enzyklopädie würdigt weder das Wirtschaftsbürgertum[4] noch das Großbürgertum mit einer eigenen Abhandlung. Die Enzyklopädie unterscheidet lediglich die Bourgeoisie mit einem separaten Absatz als „in Frankreich Ende des 16. Jh. entstandene Be[zeichnung] für die wohlhabende städt[ische] Bürgerschicht, bes[onders] die Besitzer von gewerbl[ichem] Vermögen und Finanzkapital.“[5] Dies ist nicht die hier untersuchte soziale Gruppe. In der Klassenkampftheorie von Karl Marx spielt der Begriff Bourgeoisie eine zentrale Rolle. In dieser Terminologie ist die Bourgeoisie[6] die „führende Klasse der kapitalistischen Gesellschaft; sie bestimmt – im Besitz der entscheidenden Produktionsmittel – die Produktionsverhältnisse […] und deren ideologischen Überbau.“[7] Der Begriff Großbürgertum ist ein weit gefasster Terminus, der das Wirtschaftsbürgertum zwar einschließt, über diese Gruppe aber hinausgeht. Industrielle oder Bankiers sind Teil der untersuchten Schicht. Die Begriffe sind allerdings zu eng definiert. Die Bezeichnung Eigentümerunternehmer würde die nach Einführung der Aktiengesellschaft bzw. der Kommanditgesellschaft auf Aktien aufkeimende und dem Wirtschaftsbürgertum zuzurechnende Gruppe der angestellten Direktoren (Manager) ausschließen.

Wehler definiert die Bourgeoisie als „freie, industriekapitalistische, verkehrswirtschaftliche, marktbedingte Besitzklasse der Unternehmer“[8]. Dieser Begriffsdefinition soll hier weitgehend gefolgt werden, da sie alle Teilgruppen dieser Schicht umfasst, und die unternehmerische Komponente mit einschließt. Die Begriffe Bourgeoisie und Wirtschaftsbürgertum werden in dieser Arbeit synonym verwandt.

2.2 Angehörige und Umfang der Bourgeoisie in Deutschland

Vor 1848, und damit vor dem „Take-off“ der industriellen Revolution in den deutschen Ländern, waren es „gewöhnlich nur einige hundert Unternehmerfamilien gewesen, die in den deutschen Wachstumsregionen, in den Handels- und Gewerbestädten, den Kern der Bourgeoisie bildeten“[9], stellt Wehler fest. Damit stellt das Wirtschaftsbürgertum zahlenmäßig eine vergleichsweise kleine Bevölkerungsgruppe dar. Unbestritten stellen die Unternehmer um 1850 den größten Anteil der aufblühenden Gruppe. Der Oberschicht gehörten gegen Mitte des 19. Jahrhundert nur 2,4 Prozent der Erwerbstätigen an. Von diesen fungierte etwa die Hälfte, ca. 41.000 Menschen, als Unternehmer.[10] Neben ihnen sind auch die mittelständischen Betriebschefs als Mitglieder der Bourgeoisie zu bezeichnen. Hier lässt sich eine erste Trennlinie ziehen, da Handwerker, auch diejenigen mit gutem Auskommen und mehreren Mitarbeitern, generell nicht als Teil des Wirtschaftsbürgertums betrachtet werden. Des Weiteren gelten Kaufleute, vorausgesetzt sie verfügen über Vermögen und Einkommen von erhabener Höhe, zur genannten Schicht. Eigentümer von Kolonialwarenläden oder kleine Krämer und Marktbeschicker sind zwar Kaufleute, sie sind aber nicht der hier untersuchten Klasse zuzuordnen.

Bankiers oder präziser die Eigentümer von Bankhäusern stellen eine tragende Säule des deutschen Wirtschaftsbürgertums dar. Ihre Stellung ist vor allem in den großen Städten schon früh ausgeprägt, während ihre Bedeutung in den prosperierenden Industrierevieren an der Ruhr, der Saar und in Oberschlesien Struktur bedingt geringer ist. Insbesondere ab dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts kann von einer einflussreichen Finanzbourgeoisie[11] gesprochen werden.

1848 wird die erste Aktiengesellschaft im Bankensektor gegründet. Nach der Reichsgründung folgt durch erhöhten Kapitalbedarf der Industrie und der mangelnden Größe der bestehenden Privatbanken eine Gründungswelle von Aktienbanken, teils als „reine“ Aktiengesellschaften, teilweise als Kommanditgesellschaften auf Aktien. Insbesondere die eigentliche Aktiengesellschaft, vor allem im Bank-, später auch im industriellen Bereich, bringt einen neuen Typus in die Bourgeoisie: Den des angestellten Managers. „[Spätestens] mit der Jahrhundertwende setzte sich durch das sprunghafte Anwachsen der anonymen Gesellschaften und das Engagement in speziellen Bereichen, wie den Kolonien, der Typus des leitenden Angestellten, des Managers durch“[12], der damals beispielsweise als Bergassessor oder Generaldirektor Zugang zum Wirtschafsbürgertum bekam.

Eine genaue Abgrenzung der Gruppe, etwa nach monetären Größen wie Einkommen oder Vermögen, ist nicht möglich. Tendenziell lässt sich aber feststellen, dass es sich um eine sehr kleine, elitäre, verschlossene Schicht von „Superreichen“ handelte. Einige Autoren zählen nur die „Multimillionäre“[13] zum Wirtschaftsbürgertum im engeren Sinne. Im Kern ist aber unbestritten, auch wenn die Grenzen fließend sind, wer zum Wirtschaftsbürgertum zählt: „Unternehmer, Kaufleute, Bankiers, Rentiers, Manager […].“[14] Die Bourgeoisie ist keineswegs eine homogene Gruppe. Dass die Gruppe der Wirtschaftsbürger keinen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung der deutschen Länder darstellt, zeigt besonders der konfessionelle bzw. religiöse Hintergrund ihrer Mitglieder. Der Anteil protestantischer Wirtschaftsbürger schwankte zwischen 75[15] und 80 Prozent[16]. Laut Wehler gab es nur „eine `Handvoll´ Katholiken; auf zweiundzwanzig Prozent aber belief sich der Anteil der Juden.“[17] Zum Vergleich: 62 Prozent der Gesamtbevölkerung waren evangelisch, 36 Prozent katholisch und nur 1,2 Prozent jüdischen Glaubens. In der Teilgruppe der großstädtischen Finanzbourgeoisie lag der Anteil der Juden sogar bei rund 50 Prozent, rekrutiert aus zwei bis drei Prozent der Bevölkerung.[18] (Zur Herkunft der Angehörigen des Wirtschaftsbürgertums siehe Abschnitt 3.1)

2.3 Abgrenzung zum Bildungsbürgertum

Das Bürgertum im 19. Jahrhundert kann insgesamt nicht als homogene Gruppe oder gar Klasse angesehen werden. Grob unterschieden wird die bürgerliche Schicht in drei Teilschichten: Kleinbürgertum, Bildungsbürgertum und Wirtschaftsbürgertum. Die Schnittmengen mit dem Kleinbürgertum sind zu vernachlässigen und damit ist eine Abgrenzung dieser Gruppe zum Wirtschaftsbürgertum nach Meinung des Verfassers nicht erforderlich. Zu sehr unterscheidet sich die breite und wachsende Schicht der kleinen Angestellten und Beamten von der sehr reichen und, wie später erkennbar sein wird, stark sich selbst isolierenden Gruppe der Bourgeoisie. Weder Lebensstil noch politische Gesinnung oder gemeinsame gesellschaftliche Aktivitäten lassen eine Annährung von Klein- und Großbürgertum erkennen. Aus Sicht vieler Bourgeoisen ist das Kleinbürgertum ohnehin bloß eine gehobene Schicht des gering geschätzten Proletariats.[19] Ein Vergleich mit der „benachbarten Schicht“ des deutschen Adels wird an anderer Stelle vorgenommen.

Anders verhält es sich beim Bildungsbürgertum. Trotz vieler Gemeinsamkeiten lässt sich ein klarer Trennstrich zwischen Bourgeoisie und Bildungsbürgertum ziehen. Früher als das Wirtschaftsbürgertum bildet sich aus dem städtischen Bürgertum das so genannte Bildungsbürgertum aus. „Im frühen 19. Jahrhundert besteht die große Mehrheit der Bildungsbürger aus der beamteten Intelligenz in der Staats- und Stadtverwaltung, in der Justizbürokratie, im Kirchen- und Schuldienst; auch die literarische Intelligenz ist fast vollständig beamtet, jedenfalls in der Regel nebenberuflich als Schriftsteller tätig.“[20] Besonders charakteristisch für das Bildungsbürgertum sind die akademische Bildung, eine neuhumanistische Prägung und eine große Staatsnähe. Obwohl das Bildungsbürgertum als Träger der liberalen Ideen der 1848er Revolution gilt, arrangiert es sich gut mit dem monarchischen Staat. „Seit den 1830er Jahren [entfaltet sich im Bildungsbürgertum] das breite Spektrum der `freien´ akademischen Berufe: der Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten.“[21] Das wissenschaftlich fundierte Expertenwissen dieser Schicht gewinnt im Zuge fortschreitender Industrialisierung und damit Spezialisierung zunehmend an Bedeutung. Möckl bezeichnet das Bildungsbürgertum als „meinungsbildend“ und auch als politisch engagiert. Rüschemeyer sieht das Bildungsbürgertum sogar als dominant für den Gesamtbegriff des Bürgertums.[22]

Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Bildungsbürgertum kann abgegrenzt werden durch akademische Bildung, kulturelle Prägung, Staatsnähe, liberales Gedankengut und humanistische Gesinnung. Wie unterscheidet sich nun das Wirtschaftsbürgertum von dieser Bildungselite? Die Frage nach der akademischen Bildung ist in der Literatur umstritten. Eindeutig ist die Einschätzung der Bildung zu Beginn der Industrialisierung: Die wirtschaftsbürgerliche Schicht ist, auch aufgrund ihrer Herkunft (siehe Abschnitt 3.1) zunächst eher handwerklich oder kaufmännisch geprägt. Zwar ist erkennbar, dass immer mehr Unternehmersöhne ins Bildungsbürgertum drängten. „[…] umgekehrt blieben die Unternehmer im deutschen Bürgertum recht isoliert.“[23] Ein Prozess, der offenbar zu Beginn der Industrialisierung vom Bildungsbürgertum ausgeht: „Stärker als in Frankreich scheinen sich die Spitzenbeamten und die Bildungselite gegenüber den neuen Wertvorstellungen und Hierarchien der Industrialisierung abgeschottet und der aufkommenden industriellen Gesellschaft, dem Gewinn- und Wachstumsdenken der Unternehmer, den Industriestädten, den neuen sozialen Hierarchien, in denen Einkommen und wirtschaftliche Leistung und weniger Bildung zählten, skeptisch, wenn nicht sogar feindselig gegenübergestanden zu haben.“[24] Möckl sieht aber auch eine Abgrenzung von Seiten des Wirtschaftsbürgertums: Das Finanzbürgertum beispielsweise „grenzte sich sozial nach unten ab, wurde zur einflussreichen Kraft im Großbürgertum, fühlte sich Aristokratie sowie Hof verbunden, hielt aber Abstand zu den Universitäten.“[25]

Dies verändert sich im Laufe des 19. Jahrhunderts deutlich. „Der alte Bildungsvorsprung der akademischen Beamten, der freien Berufe, der Hochschul- und Oberschullehrer schmolz immer mehr dahin.“[26] Besonders die o.a. angestellten Manager waren oft universitär gebildet oder hatten technische Hochschulen besucht. „Diese partielle Akademisierung verhalf den Unternehmern zu einem höheren gesellschaftlichen Ansehen.“[27] Spätestens im ausgehenden 19. Jahrhundert kann von einer geringeren Bildung der Wirtschaftsbürger kaum noch die Rede sein. Wehler spricht sogar von einem weit überdurchschnittlichen Bildungsniveau. Die klare Mehrheit der Unternehmer habe eine höhere Schule besucht. Bereits vor der Reichsgründung hatten 14 Prozent der Eigentümerunternehmer und mehr als 50 Prozent der Angestellten-Unternehmer eine Hochschule absolviert.[28]

Es lässt sich abschließend für diesen Abschnitt festhalten, dass die ursprünglich scharfe Trennlinie zwischen Bildungs- und Wirtschaftsbürgertum im Verlaufe des 19. Jahrhunderts immer mehr verblasst. Ursache ist unter anderem eine zunehmende „Kontaktdichte zwischen Bürokratie und kapitalistischem Wirtschaftssystem“[29], aber auch das gemeinsame Studium, die zunehmende Akademisierung der Wirtschaftsbürger und die gemeinsame Abgrenzung zu Adel und Proletariat. Erkennbar ist die Annäherung im veränderten Heiratsverhalten. Unternehmersöhne (in Rheinland und Westfalen) gingen immer häufiger Ehen mit Töchtern aus freiberuflichen und höheren Beamtenfamilien ein.[30] Die anfängliche gesellschaftliche Maxime „Bildung vor Besitz“[31] kehrt sich nicht etwa um, sie wandelt sich in ein „Bildung und Besitz“.

3. Herkunft und Aufstieg des Wirtschaftsbürgertums

3.1 Herkunft der deutschen Bourgeoisie

Woher stammt das deutsche Wirtschaftsbürgertum? Zu unterscheiden sind drei Kriterien der Herkunft: Die Frage der beruflich-sozialen Herkunft, die regionale Herkunft und schließlich die konfessionelle bzw. religiöse Herkunft. Fischer untersucht dabei repräsentativ Firmengründer im Rhein-Main-Gebiet, also den Raum Frankfurt, umgrenzt durch die Städte Hanau, Friedberg, Rüdesheim, Worms, Bensheim und Darmstadt in vor- und hochindustrieller Zeit. Er sieht die Erkenntnisse aus der Untersuchung als aussagekräftig für viele prosperierende Industrieregionen der deutschen Länder.

Die Untersuchung der beruflich-sozialen Herkunft fällt recht eindeutig aus. Hauptreservoir zur Rekrutierung sind die Söhne von Gewerbetreibenden, wie Handwerkern, frühen Industriellen und Händlern. 61,9 Prozent der untersuchten Personen entstammen solchen Familien.[32] „Aus Kaufleuten und Gewerbetreibenden wurden Fabrikanten und Bankiers.“[33] Untersucht man dies genauer, stellen Handwerksmeister und selbstständige Handwerker mit 19,6 Prozent die stärkste Einzelabkunftsberufsgruppe dar. Zweitgrößte Gruppe sind mit 16,6 Prozent die Söhne vorindustrieller Unternehmer[34] - Papiermacher, Tuchmacher, Bauunternehmer. Erst an dritter Stelle finden sich Söhne von Großkaufleuten (einschließlich Bankiers, Hotelbesitzern und Verlegern) mit 14,7 Prozent. Vor 1850 stehen besonders Erfindergeist und technischer Sachverstand im Vordergrund der Entscheidung einer Firmengründung. Das ändert sich mit fortschreitender Industrialisierung und der damit einhergehenden Kapitalintensivierung. Die Söhne von Großkaufleuten nehmen zwischen 1850 und 1871 „dank ihrer Finanzmittel als kapitalkräftige Partner bei Firmengründungen oder […] durch Darlehen oder Kauf in den Besitz oder Mitbesitz schon bestehender Firmen [einen immer größer werdenden Anteil in Anspruch]“[35]. Dieser Trend setzt sich fort. Zwischen 1871 und 1890 dominieren die Großkaufleute, insbesondere in Frankfurt. Sie stellen acht von zehn Gründervätern.[36]

[...]


[1] Max Weber, 1864 – 1920, dt. Nationalökonom, Soziologe und Wirtschaftshistoriker, gilt als der bedeutendste Vertreter der Feudalisierungsthese. Schon vor dem Untergang des Kaiserreiches nach dem ersten Weltkrieg prangerte er sie wortgewaltig an.

[2] Wehler, Hans-Ulrich, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, 1995, Seite 718.

[3] Vgl. Wehler, Hans-Ulrich, Wie bürgerlich war das Deutsche Kaiserreich? 1987, Seite 249.

[4] Vgl. Kocka, Jürgen, Bürgertum und Bürgerlichkeit, 1987, Seite 47.

[5] o.V., Brockhaus Enzyklopädie, 2005, Seite 142.

[6] Vgl. Kocka, Jürgen, Bürgertum und Bürgerlichkeit, 1987, Seite 41.

[7] Vgl. Marx, Karl/ Engels, Friedrich, Manifest der Kommunistischen Partei, 15ff. + 23f. vgl. auch o.V. Brockhaus Enzyklopädie, 2005, Seite 142.

[8] Wehler, Hans-Ulrich, Wie bürgerlich war das Deutsche Kaiserreich? 1987, Seite 248.

[9] Wehler, Hans-Ulrich, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, 1995, Seite 113.

[10] Vgl. Wehler, Hans-Ulrich, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, 1995, Seite 113.

[11] Vgl. Böhme, Helmut, Berliner Finanzbürgertum im 19. Jahrhundert, 1996, Seite 85.

[12] Möckl, Karl, Wirtschaftsbürgertum im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert, 1996, Seite 11.

[13] Vgl. Kälble, Hartmut, Wie feudal waren die deutschen Unternehmer, 1985, Seite 150, vgl. auch Kaelble, Hartmut, Französisches und deutsches Bürgertum, 1995, Seite 131.

[14] Möckl, Karl, Wirtschaftsbürgertum im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert, 1996.

[15] Vgl. Wehler, Hans-Ulrich, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, 1995, Seite 719.

[16] Vgl. Wehler, Hans-Ulrich, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, 1995, Seite 113.

[17] Wehler, Hans-Ulrich, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, 1995, Seite 719.

[18] Vgl. Böhme, Helmut, Berliner Finanzbürgertum im 19. Jahrhundert, 1996, Seite 86.

[19] Vgl. Möckl, Karl, Wirtschaftsbürgertum im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert, 1996, Seite 10.

[20] Wehler, Hans-Ulrich, Wie bürgerlich war das Deutsche Kaiserreich? 1987, Seite 246.

[21] Wehler, Hans-Ulrich, Wie bürgerlich war das Deutsche Kaiserreich? 1987, Seite 247.

[22] Vgl. Rüschemeyer, Dietrich, Bourgeoisie, Staat und Bildungsbürgertum, 1987, Seite 101.

[23] Kaelble, Hartmut, Französisches und deutsches Bürgertum, 1995, Seite 128.

[24] Kaelble, Hartmut, Französisches und deutsches Bürgertum, 1995, Seite 128-129.

[25] Möckl, Karl, Wirtschaftsbürgertum im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert, 1996, Seite 10.

[26] Kaelble, Hartmut, Französisches und deutsches Bürgertum, 1995, Seite 126.

[27] Kocka, Jürgen, Bürgertum und Bürgerlichkeit, 1987, Seite 39.

[28] Vgl. Wehler, Hans-Ulrich, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, 1995, Seite 115.

[29] Wehler, Hans-Ulrich, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, 1995, Seite 717.

[30] Vgl. Kaelble, Hartmut, Französisches und deutsches Bürgertum, 1995, Seite 127.

[31] Wehler, Hans-Ulrich, Wie bürgerlich war das Deutsche Kaiserreich? 1987, Seite 247.

[32] Vgl. Fischer, Franz, Das Wirtschaftsbürgertum des Rhein-Main-Gebiets, 1996, Seite 147.

[33] Möckl, Karl, Wirtschaftsbürgertum im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert, 1996, Seite 9.

[34] Vgl. Fischer, Franz, Das Wirtschaftsbürgertum des Rhein-Main-Gebiets, 1996, Seite 148.

[35] Fischer, Franz, Das Wirtschaftsbürgertum des Rhein-Main-Gebiets, 1996, Seite 149.

[36] Vgl. Fischer, Franz, Das Wirtschaftsbürgertum des Rhein-Main-Gebiets, 1996, Seite 150.

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Der Aufstieg des Wirtschaftsbürgertums im 19. Jahrhundert und im Deutschen Kaiserreich
Sous-titre
Bürgertum im 19. Jahrhundert
Université
University of Marburg
Note
1,0
Auteur
Année
2006
Pages
29
N° de catalogue
V84421
ISBN (ebook)
9783638005616
ISBN (Livre)
9783638913720
Taille d'un fichier
1317 KB
Langue
allemand
Mots clés
Aufstieg, Wirtschaftsbürgertums, Jahrhundert, Deutschen, Kaiserreich
Citation du texte
Thorsten Breitkopf (Auteur), 2006, Der Aufstieg des Wirtschaftsbürgertums im 19. Jahrhundert und im Deutschen Kaiserreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84421

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