Initiative Mindestlohn – Eine partizipatorische Kampagne?


Project Report, 2007

47 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Mindestlohn-Kampagne
2.1. Typologie der Kampagne
2.2. Die Mindestlohn-Kampagne als Aufklärungskampagne
2.3. Die Mindestlohn-Kampagne als Mobilisierungskampagne
2.4. Die Mindestlohn-Kampagne als Druckkampagne

3. Die politische Kampagne
3.1. Politische Kampagnen zwischen Professionalität und Partizipation
3.2. Die Mitmachkampagne
3.3. Die partizipatorische Kampagne

4. Kampagnen-Phasen

5. Partizipationselemente der Mindestlohn-Kampagne
5.1. Partizipation während der Prüfungsphase
5.2. Partizipation während der Konzeptionsphase
5.3. Partizipation während der Realisierungsphase
5.4. Partizipation während der Kontrollphase

6. Die Mindestlohnkampagne als Mitmachkampagne

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang Leitfragebogen

1. Einleitung

Politische Kampagnen werden zunehmend als Public-Relations-Kampagnen geführt. Professionelle Kommunikationsarbeiter planen Kampagnen und setzen sie mediengerecht um. Die Professionalisierung der politischen Kommunikation und somit der PR-Kampagnen führt zu Veränderungen der politischen Prozesse in der demokratischen Gesellschaft. Barbara Pfetsch vertritt sogar, dass die „Zunahme der Kommunikation unter den Bedingungen der Mediendemokratie die Abnahme der Transparenz des politischen Entscheidungsprozesses in der Öffentlichkeit“ zur Folge hat, weil die politischen Probleme zwar nach wie vor „prozessual und im Rahmen der Zuständigkeiten“ bearbeitet werden müssen, aber die Medien eine Vermittlung als symbolische Politik verlangen.[1]

Zudem leben Mobilisierungskampagnen von der Beteiligungsbereitschaft ihrer Dialoggruppe bzw. bei Organisationen und Verbänden der Beteiligungsbereitschaft der Mitglieder. Durch die Professionalisierung der Kampagnenführung bleiben demokratische Teilhabe und Mitbestimmung leicht außen vor. Hierdurch entsteht ein Gegensatz zwischen professionellem Anspruch und dem Wunsch nach Partizipation bei der Kampagnenorganisation. Die Professionalisierung der politischen Kommunikation bewirkt also zweierlei: Zum einem werden komplexe politische Sachverhalte auf einfache Botschaften und symbolische Politik reduziert, zum anderen wird die Teilhabe an politischen Kampagnen als wichtige Form politischer Partizipation erschwert. Dieses Spannungsfeld zwischen planmäßiger und strategischer Umsetzung einer politischen Kampagne einerseits und demokratischer Beteiligung der Betroffenen andererseits liefert so den politikwissenschaftlichen Hintergrund der Fragestellung dieser Arbeit.

Um dieses Spannungsfeld zu beschreiben, wird die Arbeit die Kampagne zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) auf ihren partizipatorischen Charakter hin untersuchen. Die Arbeit wird dabei die Frage beantworten, in wie weit bei der Mindestlohnkampagne von einer partizipativen Kampagne gesprochen werden kann in die sich Untergliederungen, also die Bezirke, Landesbezirke, Fachbereiche, aber auch einzelne Mitglieder einbringen und Einfluss nehmen konnten und können.

Zu diesem Zweck wird die Arbeit einen partizipativen Kampagnebegriff entwickeln, weil die Recherche des Forschungsstandes ergeben hat, dass sowohl die Partizipationsforschung als auch die Kampagnenforschung sich bisher nicht mit dem Thema einer partizipativen Kampagnenorganisation beschäftigt haben und hier deshalb nicht auf eine anerkannte Definition zurückgegriffen werden kann. Zur Entwicklung eines partizipatorischen Kampagnenbegriffs wird Sekundärliteratur zu den Themen Partizipation und politische Kommunikation und politische Kampagne mit dem Ziel ausgewertet, diesen Begriff zu entwickeln und ihn mit der Mindestlohnkampagne zu kontrastieren.

Mit Hilfe von qualitativen Interviews[2] mit den ver.di-Mitarbeitern Dr. Gabriele Sterkel (Gewerkschaftssekretärin im Bereich Tarifpolitische Grundsätze), Carsten Förster (Abteilung Öffentlichkeit) und Bernd Steinmann (Online-Kommunikation), die alle an der Konzeption und Planung der Kampagne beteiligt waren, und der Auswertung von öffentlich zugänglichen Kampagnen-Materialien (Zeitungen, Broschüren, Website, Aktionsfibel, Zeitungsbereichte etc.) wird die Kampagne in Hinblick auf Beteiligungsmöglichkeiten beschrieben.

Dass mit der Mindestlohnkampagne eine gewerkschaftliche Kampagne gewählt wurde, ist insofern kein Zufall, als Gewerkschaften zum einen „um kollektives Handeln zu organisieren […] auf Öffentlichkeit als Medium der Selbstorganisation“[3] angewiesen sind und zum anderen bei einer Gewerkschaft als demokratisch verfasster Organisation mit partizipatorischem Anspruch davon ausgegangen werden kann, dass sie bei einer Kampagne des Umfangs der Mindestlohn-Kampagne versucht, eine breite innerorganisatorische Legitimation und Beteiligung herzustellen. Die Arbeit konzentriert sich alleine auf ver.di, weil die Analyse der Kampagnenpartizipation beider Organisationen den Umfang einer Projektkursarbeit sprengen würde und es letztlich ausreichend ist, eine exemplarische Analyse einer Kampagne anhand der Fragestellung zu leisten.

Die Arbeit ist im Rahmen des Projektkurs Politische Kommunikation von intermediären Institutionen im Sommersemester 2006 und Wintersemester 2006/07 am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin entstanden. Die Dozenten waren Dr. Gero Neugebauer und Prof. Dr. Richard Stöss.

2. Die Mindestlohn-Kampagne

Im März 2006 starteten die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) ihre Kampagne zur Durchsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 7,50 € pro Stunde. Gründe hierfür gab es einige: Aufgrund mangelnder Tarifmacht und der Weigerung des Tarifpartners fiel es den kampagnenführenden Gewerkschaften immer schwerer, in bestimmten Branchen einen Tarifabschluss mit einem Einkommen durchzusetzen, von dem Vollzeitbeschäftigte ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Hinzu kam, dass mit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze die Zumutbarkeitsgrenze für die Annahme einer Beschäftigung entfiel, wodurch der Druck auf die unteren Lohngruppen weiter anstieg.[4] Der Wegfall der Zumutbarkeitsgrenze war letztlich der Grund, warum ver.di ihre ablehnende Position zum Thema Mindestlohn – die NGG hatte sich schon 1999 für Mindestlöhne ausgesprochen – überdachte. Im Februar 2004 erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske:

„Wir befürchten, dass dadurch [die Zumutbarkeitskriterien für Arbeitslose, d. Verf.] der ohnehin schon vorhandene Druck auf die Löhne, insbesondere auf die Niedriglöhne noch weiter verstärkt wird und Menschen zu Arbeiten gezwungen werden, von denen sie nicht leben können. Deshalb denken wir über einen gesetzlichen Mindestlohn nach, wie es ihn in einer Reihe von EU-Staaten schon gibt.“[5]

Die Kampagne selbst hatte einen Vorlauf. Ende Oktober 2005 – während der Koalitionsverhandlungen im Bund – schaltete ver.di in verschiedenen bundesweiten Zeitungen Anzeigen[6] mit der Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Mit der Anzeigenschaltung wollte ver.di in die laufenden Koalitionsverhandlungen eingreifen und den Mindestlohn als Alternative zu den von Union und Teilen der SPD favorisierten Kombilohn-Modellen[7] in die öffentliche Diskussion einbringen. Die Platzierung der Anzeigen und die zu diesem Zeitpunkt verstärkten Lobbyaktivitäten sollten eine Festlegung der Koalition auf Modelle verhindern, die Niedriglöhne mit staatlichen Transferleistungen ergänzen wollten, statt Löhne zu untersagen, die zu einem angemessenen Lebensunterhalt nicht ausreichen.

Als Erfolg dürften ver.di und NGG daher sowohl die Verankerung des Themas Mindestlohns im Koalitionsvertrag als auch die Begrenzung der Förderung Geringverdienender mit dem Instrument des Kombilohns für „einfache Arbeiten“ verbuchen.[8] Im Kapitel „Mehr Beschäftigung für gering qualifizierte Menschen – Einführung eines Kombi-Lohn-Modells prüfen“ verständigten sich CDU/CSU und SPD darauf, dass

„Löhne nicht in den Bereich der Sittenwidrigkeit heruntergedrückt werden können, aber andererseits Menschen mehr als bisher die Möglichkeit auch zur Beschäftigung mit niedrigen Einkommen anbieten. […] Wir werden deshalb die Einführung eines Kombi-Lohn-Modells prüfen, das sowohl die Aufnahme einfacher Arbeiten durch eine ausgewogene Kombination aus Arbeitslohn und Sozialleistung lohnend macht, als auch die Möglichkeit für zusätzliche Arbeitsplätze für einfache Tätigkeiten neu schafft. Klar ist dabei allerdings schon jetzt, dass CDU, CSU und SPD weder eine dauerhafte Subvention von Unternehmen noch ein zusätzliches Arbeitsmarktinstrument einführen wollen.

Ziel ist es, die bestehenden Programme und die bestehenden Maßnahmen zur Lohnergänzung (vom ergänzenden Arbeitslosengeld II über das Einstiegsgeld bis hin zum Kinderzuschlag) zu bündeln und in einem erfolgreichen Förderansatz zusammenzufassen. Dazu werden wir eine Arbeitsgruppe einrichten, die die bestehenden Regelungen systematisch darstellt, die notwendige Transparenz herstellt und sie hinsichtlich ihrer Wirkung bewertet. Die Arbeitsgruppe wird die Wechselwirkungen mit dem Steuer- und Abgabensystem und der verringerten Beitragsbelastung bei Mini- und Midi-Jobs in die Analyse einbeziehen. Das berührt auch die Themen Entsendegesetz und Mindestlohn und die Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie.“[9]

Offiziell begann die Kampagne der Initiative Mindestlohn mit der Veröffentlichung von 4.000 Großflächenplakaten am 7. März 2006 und dem Launch der Onlinekampagne.[10]

Dabei wird der Begriff „Kampagne“ in der innergewerkschaftlichen Kommunikation bewusst vermieden. Die Kampagne selbst heißt Initiative Mindestlohn. Hierfür werden zwei Gründe genannt: Zum einen wird die Einschätzung vertreten, ver.di sei nicht kampagnenfähig. Zweitens gibt es Befürchtungen, dass der Kampagnenbegriff schon so abgenutzt sei, dass die Durchführung einer Kampagne in den gewerkschaftlichen Untergliederungen nicht mehr als besondere Aktivität wahrgenommen wird, die die gesamte Organisation umzusetzen hat. Zu häufig wurden offenbar in der Vergangenheit Kampagnen beschlossen und durchgeführt, ohne dass sie von der gesamten gewerkschaftlichen Organisation getragen und umgesetzt worden wären.[11]

Carsten Förster sieht die Gründe für eine mangelnde Kampagnenfähigkeit von ver.di in erster Linie in der „zersplitternden Struktur“ von ver.di. Zudem könne man in ver.di nicht wie in der Wirtschaft Anweisungen von oben nach unten durchreichen. Man sei darauf angewiesen, dass „die einzelnen Leute vor Ort sagen jawohl, das ist ein Thema für uns.“ Gabriele Sterkel verweist zudem darauf, dass ver.di nicht wie die IG Metall aufgestellt sei.[12]

Obwohl die Kampagne innergewerkschaftlich als „Initiative“ bezeichnet wird, erfüllt sie alle Merkmale einer Kampagne, wenn der Kampagnenbegriff von Ulrike Röttger zugrunde gelegt wird.

„Kennzeichen von PR-Kampagnen ist, dass sie Wirklichkeit dramatisch inszenieren – und dies in der Regel in medienadäquater Form. Unter PR-Kampagnen werden hier dramaturgisch angelegte, thematisch begrenzte, zeitlich befristete kommunikative Strategien zur Erzeugung öffentlicher Aufmerksamkeit verstanden, die auf ein Set unterschiedlicher kommunikativer Instrumente und Techniken – werbliche Mittel, marketing-spezifische Instrumente und klassische PR-Maßnahmen – zurückgreifen.“[13]

Beim Vergleich dieser in der Literatur weit verbreiteten Definition des Kampagnenbegriffs mit der Mindestlohn-Initiative wird offensichtlich, dass ihre Klassifikation als Kampagne gerechtfertigt ist. Bei der Initiative Mindestlohn wird die Wirklichkeit dramatisch in medienadäquater Form inszeniert. Dies zeigt sowohl ein Blick auf die Website als auch der für die Kampagne produzierte Film.[14]

Auch die weiteren Kriterien der Röttgerschen Kampagnendefinition erfüllt die Initiative Mindestlohn. Sie ist dramaturgisch angelegt: Dem „großen Knall“ mit der Buchung von rund 4.000 Großflächenplakaten und dem Launch der Website folgte eine Phase medienwirksamer Aktionen und Veranstaltungen, um das Thema Mindestlohn weiter in den Medien präsent zu halten. Dabei kamen unterschiedliche kommunikative Strategien, Instrumente und Techniken (z. B. Plakatwerbung, Website, Veranstaltungen, Aktionen, Unterschriftensammlung) zum Einsatz.

Die Initiative ist zeitlich befristet: Zwar wird gegenwärtig[15] nicht mehr davon ausgegangen, das Ziel eines gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von zunächst 7,50€ noch in dieser Legislaturperiode durchzusetzen und damit die Kampagne erfolgreich zu Ende zu führen, dennoch ist die Kampagne nicht ohne zeitliche Begrenzung angelegt. Erklärtes Ziel ist, das Thema Mindestlohn auf die Agenda der Landtagswahlen 2008 und der Bundestagswahl 2009 zu setzen.[16]

2.1. Typologie der Kampagne

Partizipative Methoden der Kampagnenführung kommen nur für Kampagnen in Betracht, die auf eine Mobilisierung und Aktivierung der Dialoggruppe setzen. Reine Informationskampagnen oder Kampagnen, die politische Entscheidungsträger unmittelbar beeinflussen wollen, zielen nicht auf die Beteiligung der Zielgruppen an der Kampagne, weil sie sich auf deren Verhaltens- oder Einstellungsveränderung beschränken. Die Fragestellung nach dem partizipativen Gehalt einer jeden Kampagne muss sich demnach auf Mobilisierungskampagnen beschränken. Dies macht eine differenzierte Betrachtung der Mindestlohn-Kampagne notwendig.

Andreas Schmitz hat im Rahmen einer Analyse verschiedener Kampagnen der Friedensbewegung in den 1990er Jahren eine Kampagnentypologie entwickelt, nach der politische Kampagnen in Aufklärungs-, Mobilisierungs- und Druckkampagnen unterschieden werden können. Diese idealen Kampagnentypen werden anhand der Kriterien Zielgruppe, Erfolgskriterium, methodische Umsetzung sowie Methoden der Erfolgskontrolle unterteilt.[17]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle: Schmitz, Achim; aaO., 107

Wendet man diese Typologie auf die Mindestlohn-Kampagne an, wird man zu dem Ergebnis kommen, dass die Mindestlohn-Kampagne nicht eindeutig einem Kampagnen-Typ zugeordnet werden kann. Sie enthält Elemente aller drei Typen.

2.2. Die Mindestlohn-Kampagne als Aufklärungskampagne

Die Mindestlohn-Kampagne erfüllt nahezu alle Kriterien einer Aufklärungskampagne. Sie zielt auf Einzelpersonen und auf unterschiedliche gesellschaftliche Akteure, deren Einstellungen zum Mindestlohn geändert werden sollen. Es ist formuliertes Ziel, die Zustimmung weiter Bevölkerungskreise zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zu gewinnen bzw. zu verfestigen.[18] Vielfältiges Informations- und Aufklärungsmaterial soll die Argumente der Kampagne an die Dialoggruppen vermitteln. Hierzu wurden verschiedene Zeitungen, Flyer, Broschüren und ein Reader und mit vertiefenden Informationen erstellt. Mitarbeiter der tarifpolitischen Abteilung von ver.di, welche für die inhaltliche Begleitung der Kampagne verantwortlich ist, haben zudem ein Buch zum Thema Mindestlohn veröffentlicht.

Zentrales Informationsorgan ist die Website www.mindestlohn.de. Diese Internetseite wird auf allen Kampagnen-Publikationen, insbesondere auch auf den Großflächenplakaten und auf weitläufig sichtbaren Werbebannern an den Gewerkschaftshäusern beworben. Auf der Kampagnen-Website sind umfassende Informationen und Argumente für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns abrufbar.[19] Mit der Online-Story „Hungerlöhner“ wird zusätzlich eine innovative Form der Aufklärung gewählt, da hier die Auswirkung nicht existenzsichernder Löhne aus der Sicht von Betroffenen dargestellt werden.[20] Zudem wird Lehrern Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt, um die Problematik von Armutslöhnen und die Gründe für die Einführung eines Mindestlohns mit ihren Schülern diskutieren zu können.[21]

Dass die Kampagne nicht als reine Aufklärungskampagne bezeichnet werden kann, liegt letztlich an ihrer Zielsetzung und vorhandenen Beteiligungselementen. Die Änderung der Einstellung von Mindestlohngegnern bzw. die Bestätigung von Mindestlohnbefürwortern ist zwar Ziel der Kampagne, allerdings bleibt dies Mittel zum Zweck. Eine breite Zustimmung wird lediglich als Voraussetzung zur Durchsetzung der Mindestlohn-Forderung begriffen. Mit einer Aufklärungskampagne im eigentlichen Sinn, wie sie im Bereich der gesundheitlichen Vorsorge („Gib Aids keine Chance“) oder im Straßenverkehr („Rücksicht ist besser“) vorzufinden sind, kann die Kampagne daher nicht gleich gesetzt werden.

2.3. Die Mindestlohn-Kampagne als Mobilisierungskampagne

Seit dem Start der Kampagne im März 2006 konnten sich die Dialoggruppen aktiv an der Kampagne beteiligen. So wurde auf den Plakaten der Betrachter dazu aufgefordert, per SMS-Response die Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zu unterstützen.

In der internen Handreichung „Mindestaktion“ wurden den Untergliederungen von ver.di und NGG verschiedene Möglichkeiten zum Aktivwerden aufgezeigt. Die Vielfalt der offerierten Aktionsformen reicht dabei von einer „Handy-Karawane“ und eines „Handy-Sandwich“ über Sprühschablonen, einer „Fahrrad-Karawane“ und Unterschriftensammlung bis zur Aktion „Mindest-Lobby“.[22]

[...]


[1] Pfetsch, Babara; Kommunikation als Schlüsselkategorie politischen Handelns - Veränderungen politischer Öffentlichkeit in der Mediengesellschaft“; in: forum medienethik 2/2000 - Politainment – Politikvermittlung zwischen Information und Unterhaltung; S. 21.

[2] Die Experten-Interviews wurden zwischen Anfang Januar und Mitte Februar 2007 anhand eines Leitfragebogens geführt. Die drei Interviewten waren und sind an der Kampagnensteuerung beteiligt und Teil der Kampagnen-Arbeitsgruppe bei ver.di. Die Interviews wurden aufgezeichnet. Zitate von Gabriele Sterkel, Carsten Förster und Bernd Steinmann in der Arbeit stammen aus diesen Interviews, sofern keine andere Quelle genannt wurde. Die Zitate wurden – der besseren Lesbarkeit wegen – sprachlich bearbeitet, wobei die Erhaltung des Sinns der Aussage immer im Vordergrund stand.

[3] Vgl. Arlt, Hans-Jürgen; Kampagne 2000 – Gewerkschaften und Kommunikation; in: Forschungsjournal Neue Soziale Bewegung – Politische Kommunikation in Deutschland; Heft 3 / 2000; S. 62.

[4] Gabriele Sterkel nennt im Interview folgende Gründe für die Mindestlohn-Kampagne: geringe Tarifbindung, vor allem in gewerkschaftsfernen Sektoren; die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich; die Tendenz, dass Menschen von Vollzeitarbeit nicht mehr leben können; dass Gewerkschaften immer weniger in der Lage sind, existenzsicherende Löhne durchzusetzen. Als konkreten Anlass nennt sie den Wegfall der Zumutbarkeitsgrenze für die Annahme von Beschäftigungsverhältnissen bei Hartz IV und die Dienstleistungsrichtlinie in der EU.

[5] „Absolut konkurrenzfähig“ – Interview mit Frank Bsiske in der Berliner Zeitung vom 21.2.2004; Wirtschaft; Seite 10.

[6] Nach Carsten Förster wurden die Anzeigen geschaltet in: FAZ, FTD, Focus, Spiegel, Zeit, Handelsblatt, Stern. Absender der Kampagne waren ver.di und NGG.

Süddeutsche Zeitung, FR, Welt und Tagesspiegel.)

[7] Vgl. zur Kombilohn-Diskussion: Weinkopf, Claudia; „Was leisten Kombilöhne?“, in: Mindestlöhne gegen Lohndumping; Sterkel, Gabriele / Schulten, Thorsten / Wiedermuth, Jörg [Hrsg.]; S. 83 - 88.

[8] Bernd Steinmann bestätigt im Interview die Einschätzung, dass die Vereinbarung im Koalitionsvertrag als Erfolg betrachtet wird. „Von der Festlegung im Koalitionsvertrag sagen unsere Leute: ‚Da haben wir kräftig dran mitgewirkt.‘“

[9] „Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD“; Veröffentlicht im Internet unter: http://koalitionsvertrag.spd.de/servlet/PB/show/ 1645854/111105_Koalitionsvertrag.pdf [25.2.2007]; S. 33.

[10] Vgl. zum Start der Kampagne: Sterkel, Gabriele; Die Mindestlohn-Initiative, in: Mindestlöhne gegen Lohndumping; Sterkel, Gabriele / Schulten, Thorsten / Wiedermuth, Jörg [Hrsg.]; S. 18f.

[11] Bernd Steinmann beschrieb diesen Umstand im Interview: „Bernd Steinmann beschrieb diesen Umstand im Interview: „ver.di hat in den letzten Jahren viele Kampagnen gemacht, die groß angefangen haben, dann weiter schmorten oder einfach ausgelaufen sind, ohne dass es einen richtigen Abschluss gegeben hat. Es fehlte dort, so glaube ich, an der Klarheit des zu erreichenden Zieles.“

[12] „Ver.di kann nicht so durchstellen wie die IG Metall. Diesen Zentralismus einer klassischen Industriegewerkschaft, den gibt es so bei uns nicht.“

[13] Rötter, Ulrike [Hrsg.], Campaings (f)or a better wolrd?; in: PR-Kampagnen – Über die Inszenierung von Öffentlichkeit, S. 9f.

[14] Die Website ist unter www.mindestlohn.de zu erreichen. Dort werden Journalisten in einem eigenständigen Pressebereich Studien zum download angeboten sowie Ton, Bild- und Video-Dateien in professioneller Qualität bereitgestellt. Ebenso der Dokumentarfilm „Mindestens Lohn zum Leben!“ von Hennig Burck und Marco Glacpuzzi, der anlässlich der Kampagne gedreht wurde und als Kampagnenmaterial zum Einsatz kommt sowie auf der Website zur Verfügung gestellt wird.

[15] „Gegenwärtig“ bezieht sich hier auf den Zeitpunkt der Interviewführung Anfang Januar bis Mitte Februar 2007. Möglicherweise hat sich diese Einschätzung aufgrund der aktuellen Debatte um die Einführung eines Mindestlohns und der Unterschriftensammlung der SPD geändert.

[16] „Auf Grundlage dieser Einschätzung [dass es nicht zu einer Entscheidung pro gesetzlicher Mindestlohn kommt, d. Verf.] Ende letzten Jahres haben wir beschlossen, die Kampagne weiterzuführen und das Thema in den nächsten Bundestagswahlkampf hinein zu tragen.“ – Carsten Förster im Interview.

[17] Schmitz, Achim; Kampagnen der Friedensbewegung; in: Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen – Politische Kommunikation in Deutschland; Heft 3 /2000; 106f.

[18] „Alles, was wir jetzt momentan tun, richtet sich an die breite Öffentlichkeit.“ – Carsten Förster im Interview.

[19] Im März 2006 wurde die Zeitung Mindestinfo Nr. 1 publiziert. Im Frühjahr 2006 wurde die Broschüre und der Flyer „Arm trotz Arbeit? – Wir brauchen den gesetzlichen Mindestlohn!“ von ver.di und NGG herausgegeben. Ebenso im Jahr 2006 veröffentlichten die Mitarbeiter der tarifpolitischen Abteilung von ver.di Gabriele Sterkel, Thorsten Schulten und Jörg Wiedemuth des Buch zur Kampagne „Mindestlöhne gegen Lohndumping – Rahmenbedingungen – Erfahrungen – Strategie.“ Die Website www.mindestlohn.de wurde mit Kampagnen-Beginn im März 2006 frei geschaltet.

[20] Vgl. www.hungerloehner.de [30.3.2007].

[21] Vgl. http://www.mindestlohn.de/material/mindestlohn_im_unterricht/ [30.3.2007]. Lehrer können sich hier ein umfangreiches Unterrichtskonzept und eine Powerpoint-Präsentation herunter laden.

[22] vgl. Mindestaktion – Aktionen zur Unterstützung der Initiative Mindestlohn; ver.di – Bundesvorstand und NGG Hauptverwaltung (Hrsg.); April 2006.

Excerpt out of 47 pages

Details

Title
Initiative Mindestlohn – Eine partizipatorische Kampagne?
College
Free University of Berlin  (Otto-Suhr-Institut)
Course
Politische Kommunikation von intermediären Institutionen
Grade
1,7
Author
Year
2007
Pages
47
Catalog Number
V84450
ISBN (eBook)
9783638005678
File size
633 KB
Language
German
Notes
Es handelt sich um eine zweisemestrige Projektkursarbeit. Im Anhang befindet sich auch der Interview-Leitfaden.
Keywords
Initiative, Mindestlohn, Eine, Kampagne, Politische, Kommunikation, Institutionen
Quote paper
Thomas Lohmeier (Author), 2007, Initiative Mindestlohn – Eine partizipatorische Kampagne?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84450

Comments

  • guest on 6/7/2008

    Endlich mal zusammen gedacht: Partizipation und Kampagne.

    Endlich denkt jemand mal die Begriffe Partizipation und Kampagne zusammen. Bisher werden Kampagnen ja quasi immer nur als militärische Kampfmassnahmen gedacht. Spannende Arbeit auf jeden Fall, auch wenn Sie Anfangs sehr langatmig auf die Kampagnentypologien und zu detailreich über den Grund der Mindestlohnkampagne berichtet. Interessant sind auf jeden Fall auch die Interviewpassagen. Auch wenn sie schon fast zwei Jahre alt ist, bleibt sie doch wegen ihren theoretischen Überlegungen lesenswert.

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Title: Initiative Mindestlohn – Eine partizipatorische Kampagne?



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