Beeinflussung der objektiven Berichterstattung von Medien


Tesis, 2007

77 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Ziel der Arbeit
1.1 Einleitung und Aufbau der Arbeit
1.2 Objektivität. Der Versuch einer Definition
1.3 Definition Medien
1.4 Definition Beeinflussung

2. Medien als vierte Gewalt?
2.1 Pressefreiheit
2.1.1 Innere Pressefreiheit
2.1.2 Einschränkung der Pressefreiheit durch staatliche Institutionen
2.1.3 Zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland
2.1.4 Zur Lage der Pressefreiheit in Venezuela
2.1.5 Zur Lage der Pressefreiheit in Sierra Leone
2.2 Informantenschutz
2.2.1 Informantenschutz in Deutschland
2.2.2 Informantenschutz in den USA

3. Journalismus
3.1 Definition Journalismus
3.2 Presse Kodizes
3.2.1 Pressekodex des Deutschen Presserats
3.2.2 Hambacher Appell
3.3 Aufgaben des Journalismus
3.4 Journalistische Arbeitsfelder

4. Public Relations
4.1 Definition Public Relations
4.2 Public Relations Kodizes
4.2.1 Code d'Athènes
4.2.2 Code de Lisbonne
4.3 Aufgaben der Public Relations
4.4 Instrumente der Public Relations
4.4.1 Pressemitteilungen
4.4.2 Pressekonferenzen
4.4.3 Hintergrundgespräche
4.4.4 Agenda Setting
4.4.5 Agenda Cutting
4.4.6 Agenda Surfing
4.5 Intakte Presselandschaft vs. Legalisierung von Product Placement

5. Beziehungsstrukturen von Journalismus und Public Relations
5.1 Determinationsmodell
5.2 Intereffikationsmodell
5.3 Gemeinsamkeiten von Journalismus und Public Relations
5.4 Unterschiede von Journalismus und Public Relations

6. Ursachen möglicher Beeinflussung objektiver Berichterstattung
6.1 Marktversagen der Medien?
6.2 Druck der Inserenten
6.3 Politische Einflussnahme
6.4 Monopolbildung im Medienbereich
6.5 Die Komponente Zeit
6.6 Die Gefahr der Falschinformation
6.7 Nachrichtenagenturen
6.8 Ethische Richtlinien und Political Correctness
6.9 Vorlieben des Zielpublikums

7. Finanzanleger investieren in Medien. Steht das Ende derjoumalistischen Unabhängigkeit auf dem Spiel?
7.1 Tendenzschutz der Verleger
7.2 Wall Street Journal
7.3 BV Deutsche Zeitungsholding
7.4 ProSieben-Sat
7.5 Süddeutsche Zeitung

8. Ein Blick über den Tellerrand. Die Situation im Ausland
8.1 China
8.2 Russland

9. Fazit und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Online- Quellen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Ziel der Arbeit

Die vorliegende Arbeit möchte und kann nicht als Sichtweise aus dem „Elfenbeinturm der Wissenschaft“ verstanden werden. Vielmehr ist es Ziel der Diplomarbeit einen aktuellen und umfassenden Überblick über die Möglichkeiten der Beeinflussung der objektiven Berichterstattung von Medien zu geben.

1.1 Einleitung und Aufbau der Arbeit

Neben einer einleitenden Vorstellung der Aufgabenbereiche von Journalismus und Public Relations[1], notwendigen Begriffsdefinitionen und Erläuterungen zur Stellung der freien Presse in einem demokratischen Staat, gibt die vorliegende Arbeit einen Überblick über die Tätigkeiten und Auswirkungen von Public Relations Aktivitäten auf den Journalismus. Inhalt des 2. Kapitels ist eine aktuelle Bestandsaufnahme der Einschränkungen durch staatliche Institutionen, die eine objektive Berichterstattung der Medien tangieren. Dabei wird im Kapitel 2.1.2 auch auf die aktuelle Situation der Pressefreiheit in Deutschland eingegangen. Ergänzend zu dieser nationalen Betrachtung wird in Kapitel 8 ein “Blick über den Tellerrand“ geworfen, um Vorgehensweisen außerhalb von Deutschland darzulegen. Der Schwerpunkt dieser Betrachtung ist hierbei, aus Gründen der Aktualität, auf die Betrachtung von Russland und China gesetzt.

Kapitel 3 und 4 geben einen Überblick über Tätigkeitsbereich, Aufgaben und Instrumente der beiden journalistischen Subsysteme, Journalismus und Public Relations.

Kapitel 5 befasst sich eingehend mit den Beziehungsstrukturen von Journalismus und Public Relations. Im Anschluss daran werden in Kapitel 6 die Ursachen möglicher Beeinflussungjoumalistischer Aktivitäten betrachtet.

Die Frage, inwiefern Investitionen durch Finanzinvestoren und renditegetriebenes Denken den Medienalltag beeinträchtigen, wird in Kapitel 7. versucht zu beantworten.

Das 9. Kapitel fasst zum Abschluss die gewonnenen Erkenntnisse in einem Fazit zusammen. Darüber hinaus wird abschließend der Versuch eines Ausblicks gewagt.

1.2 Objektivität - der Versuch einer Definition

Schopenhauer formulierte es wie folgt:

„ Die Welt ist meine Vorstellung ‘ ist ein Satz, den Jeder als wahr erkennen muß, sobald er ihn versteht, wenn gleich nicht ein solcher, den jeder versteht sobald er ihn hört.“

Schopenhauer beschreibt damit, was der Duden als Objektivität definiert, Sachlichkeit und Vorurteilslosigkeit, als nicht erreichbar. Er vertritt somit die Auffassung des radikalen Konstruktivismus, der generell die menschliche Fähigkeit bestreitet, objektive Realität zu erkennen und dies unter anderem damit ausdrückt, beziehungsweise erklärt, dass sich jeder Einzelne seine wahrnehmungsbasierte subjektive Realität im eigenen Kopf "konstruiert".[2] Dieser Argumentation folgend wird das Individuum auf die Rolle des Beobachters reduziert[3].

Kann es also gar keine objektive Berichterstattung geben? Ist es schlicht nicht möglich, objektiv zu urteilen und folgt daraus zwingend eine subjektive Berichterstattung? Kann Ausgewogenheit der Berichterstattung mit Objektivität gleichgesetzte werden?[4]

Grundsätzlich teilt der Autor die Ansicht, dass weder das Individuum, noch ein Kollektiv in der Lage ist, die „objektive Wirklichkeit - in ihrer komplexen Gesamtheit“[5], z. B. alle Aspekte eines Sachverhaltes, zu erfassen. Im Kontext der Betriebswirtschaftslehre betrachtet, lässt sich diese Ansicht nachvollziehen. Denn auch dort gibt es in einem Markt, der dem Monopol graduell antonym gegenüber steht, nur schwerlich den Zustand der “vollständigen Information“. Problematisch bei der objektiven Darstellung eines Sachverhalts ist darüber hinaus auch die Wahl der Formulierungen. Denn auch kognitive Fähigkeiten, wie die sprachliche Kompetenz, sind durch individuelle Sozialisationsprozesse beeinflusst. Dass zur Darstellung eines Sachverhalts immer ein Ausschnitt aus der Gesamtheit der Informationen gewählt werden muss, zeigt deutlich das Dilemma auf, in dem sich der berichtende Journalist6 befindet. Jede Art der Selektion impliziert eine - immer subjektive - Gewichtung.

Aber ,,Objektivität als Maßstab ihrer [der Journalisten, Anm. des Verfassers] Arbeit kann (.) kein naturwissenschaftlich exakter Begriff sein. Aber diesen Begriff in einer erkenntnistheoretischen Diskussion völlig aufzulösen, hieße zu jeder Verfälschung, Lüge und Manipulation einzuladen“7.

Deshalb reifte Grund fehlender Praxisnähe der Entschluss, den Ansatz der “nicht erreichbaren Objektivität“, nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen wird versucht, von den verschiedenen Ansätzen ausgehend, den Grad der Objektivität zu beschreiben, beziehungsweise, sollte der Fall gegeben sein, deren Existenz zu verneinen. Verständlicherweise kann auch diese Arbeit nicht den Anspruch erfüllen eine ganzheitlich, objektive Bewertung aller Sachverhalte zu liefern. Denn trotz eingehender Recherche und der gegebenen Praxisnähe, soll hier auf den weisen Ausspruch von Ludwig Wittgenstein verwiesen werden:

„Daß es mir - oder allen - so scheint, darausfolgt nicht, daß es so ist.“

Definition Objektivität Als Grundlage zur Bewertung der Beurteilung der objektiven Berichterstattung von Medien wurde nachstehende Definition entwickelt, die im Rahmen der vorliegenden Diplomarbeit Verwendung findet:

Objektive Berichterstattung liegt vor, wenn Medien wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen, nach Sichtung aller Aspekte (den Sachverhalt betreffend) die Wirklichkeit abbildend, nicht tendenziös, den beteiligten Parteien in gleichem Maße Gehör verschaffend, unvoreingenommen berichten und darüber hinaus der kommunizierte Inhalt von einer Mehrzahl der Rezipienten, best case hier 100 %, als subjektive Wirklichkeit verstanden wird.

1.3 Definition Medien

Medien sind laut Definition des Duden „Trägersysteme zur Informations­vermittlung z. B. Presse, Hörfunk, Fernsehen“[8]. Das lateinische Wort medium steht für die Begrifflichkeit Vermittler[9]

In der vorliegenden Diplomarbeit umfasst der Begriff Medien: Informations-, Meinungs- und Unterhaltungsmedien, die ihr Publikum mit einem eigenen, redaktionellen verantworteten Programmkonzept bedienen. Also Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), Printmedien aller Art, insbesondere Tageszeitungen, sowohl Online-Medien.[10]

1.4 Definition Beeinflussung

„ Wer beeinflusst oder Einfluss ausübt, kann Meinungen, Einstellungen, Entscheide, oder Handlungen so beeinflussen, dass Gedanken verändert, stabilisiert oder neu gebildet werden. Das Spektrum vom Begriff "Beeinflussen”, der ethymologisch von 'Den Fluss von Ideen oder Gedanken in die Gedankenwelt einer anderen Person einfliessen zu lassen” stammt, reicht von "Einfluss geltend machen” bis hin zur "Suggestion”, "Manipulation'oder "Propaganda”[11].

2. Medien als die vierte Gewalt im Staat?

Welche Macht Medien in einer Demokratie besitzen (können), kann mittels der Bezeichnung „Vierte Gewalt“ verdeutlicht werden. Mit dieser, wenn auch nur informellen, nicht in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verankerten Begrifflichkeit, wird dem potentiellen Einfluss der Medien Rechnung getragen. Einfluss insofern, dass Medien keiner staatlichen Zensur unterliegen und sie in der Lage sind, die Entscheidungen, Aktionen oder Vorgehensweisen, der historisch etablierten drei Gewalten, Judikative (Rechtsprechung), Legislative (Gesetzgebung) und Exekutive (Vollziehung), zu überwachen oder zumindest bewerten und beurteilen zu können.

Journalisten, die über ihre publizistische Tätigkeit hinaus, einer der ersten drei Gewalten oder anderen Interessengruppen, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen angehören, müssen auf eine strikte Trennung dieser Funktionen achten.[12] Allerdings gibt hier Manfred Protze, Journalist und Mitglied des Deutschen Presserats, richtigerweise zu bedenken: „Auch journalistische Ethik wird erst in der Anwendung glaubwürdig.“[13] Somit kann dieser Anspruch lediglich als normativ gelten, über deren Einhaltung der Deutsche Presserat zu wachen hat.

2.1 Pressefreiheit

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bildfrei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensurfmdet nicht statt.“[14]

Wie wichtig es ist, dass sich Journalisten stets auf die Wahrung der ihnen per Artikel 5 des Grundgesetzes zugesicherte Pressefreiheit verlassen können, präzisierte der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker: „Ohne die Pressefreiheit ist die Demokratie bankrott.“[15]

2.1.1 Innere Pressefreiheit

Innere Pressefreiheit kann einem publizistischen Produkt bescheinigt werden, wenn die Redaktion keiner Einflussnahme durch die Verlagsleitung, den Arbeitgeber o. Ä. ausgesetzt ist. Dies würde bedeuten die Redaktion kann völlig autark über die Themensetzung oder auch die personelle Besetzung der Redaktion befinden.

Der inneren Pressefreiheit übergeordnet, ist der Tendenzschutz des Inhabers. Tendenzschutz kann als Recht des Inhabers verstanden werden, seinen Angestellten oder freien Journalisten, eine gewisse Ausrichtung (Tendenz) der Berichterstattung vorzugeben. Die innere Pressefreiheit freiwillig gewähren zum Beispiel die Wochenzeitung DIE ZEIT, die Süddeutsche Zeitung und die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten.

Gerd Bucerius, der Gründer der ZEIT, formulierte seine Einstellung zur inneren Pressefreiheit, Konrad Adenauer gegenüber, wie folgt: „Ich bin stolz, Verleger eines Blattes zu sein, dessen Journalisten nicht nach der Pfeife ihres Verlegers tanzen müssen. Es gibt neben der äußeren Pressefreiheit auch eine innere!“[16] Hier zeigte sich zum ersten Mal das Verständnis von Pressefreiheit, das den ehemaligen ZEIT-Verleger mehrfach veranlasste, Inserenten, die sich über kritische redaktionelle Beiträge beschwerten, die Stirn zu bieten:

„Ihrem Hause ist offenbar nicht ganz klar, dass Redaktion und Anzeigenabteilung einer Zeitung ganz klar getrennt sind. Damit sich solche Missverständnisse nicht wieder ereignen, habe ich die Anzeigenabteilung der ZEIT angewiesen, Anzeigen Ihres Hauses nicht mehr entgegenzunehmen.“[17]

2.1.2 Einschränkung der Pressefreiheit durch staatliche Institutionen

Aus einer anderen Perspektive betrachtet die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) das Thema Pressefreiheit, respektive deren Einschränkung.

In ihrer Betrachtungsweise steht die Einschränkung der Pressefreiheit durch staatliche Institutionen oder Regierungen an vorderster Stelle.

Die weltweite Liste zur Pressefreiheit des Jahres 2006 umfasst 166 Länder (die USA und Israel wurden auf Grund ihrer Kriegshandlungen je zwei Mal bewertet. Einmal als normales Land und zusätzlich für ihr jeweiliges Vorgehen in den beteiligten Staaten Irak und Palästina).

Die Spitzenposition teilen sich, wie bereits im Jahre 2005, nordeuropäische Länder wie Finnland oder die Niederlande. Laut ROG liegen bei diesen Ländern keine Meldungen über Zensur oder Bedrohungen vor. Abgeschlagener Letzter ist das unter dem Regime von Kim Jong-il diktatorisch geführte Nordkorea. Von den ärmeren Ländern erreicht Bolivien mit Platz 16 die beste Platzierung. Somit platziert sich ein - vermeintliches - Entwicklungsland noch vor Deutschland (Platz 23) und deutlich vor Staaten wie Frankreich (Platz 35), den USA (Platz 53) und dem besorgniserregend schlecht platzierten Russland (Platz 147).[18]

2.1.3 Zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland

„Ein prächtiges Tier, sicher; noch im ausgestopften Zustand kann man sich gut vorstellen, wie es wohl war, als es noch lebte.” (Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung)

Bereits jetzt scheint abzusehen, dass Deutschland in der Rangliste des Jahres 2007 weiter an Boden einbüßen wird. U. a. ist zu vermuten, dass die gezielte Falsch­information durch Polizeikräfte während des G8 Gipfels in Heiligendamm Einfluss haben wird. Ebenfalls zu einer Verschlechterung der Position beitragen wird auch das vom Bundesvorsitzenden des Deutschen Journalistenverbandes, Michael Konken, als „breit angelegter Angriff auf die Pressefreiheit ohne Vorbild“[19] bezeichnete Ermittlungsverfahren gegen 17 Journalisten wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat. Denn selbst der Oberstaatsanwalt, Rüdiger Bagger, bezeichnete ein solches Verfahren als „Quatsch“[20]. Im Zuge der Ermittlungen äußerten die sieben betroffenen Zeitungen, darunter Spiegel, Die Zeit und die Frankfurter Rundschau in einer gemeinsamen Erklärung ihren Protest gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Die Unterzeichner werten die Ermittlungs­verfahren als "Drohgebärde gegen den freien Journalismus", denn sie sind ein „überzogener wie untauglicher Versuch, die Freiheit der Berichterstattung einzu­schränken“[21].

Ermittlungen gegen Journalisten sind keine gänzlich neue Dimension in der Vorgehensweise der Judikative. Hohe Wellen schlugen Ende 2005 auch die Durch­suchungen und Beschlagnahmungen in den Redaktions- und Privaträumen eines Cicero Redakteurs. Den Anlass, zu der vom damaligen Innenminister Otto Schily veranlassten „Razzia bei 'CICERO'“[22], gab die Veröffentlichung eines Artikels über den Al-Quaida Führer Al-Sarkawi. Nach Auffassung des BKA speiste sich der Artikel „weitgehend aus geheimen Quellen des BKA“[23]. Der Vorwurf, dem sich der ehemalige ZEIT-Redakteur, Bruno Schirra, und Cicero Chefredakteur, Wolfram Weimer, daraufhin ausgesetzt sahen, lautete auf „Beihilfe zum Geheimnisverrat“[24]. Doch Weimer stellte trotz der Vorwürfe im Gespräch mit der Netzeitung unmissverständlich klar: „Wir schützen unsere Informanten“[25]. Gero von Randow, Chefredakteur von ZEIT online, mahnt: "Die Pressefreiheit ist mehr als ein Grundrecht unter vielen anderen. Sie schützt nicht nur die Journalisten, sie schützt die Demokratie selbst."[26] Denn investigativer Journalismus ist eine der Grundfesten einer funktionierenden demokratisch organisierten Presselandschaft. Analog zu der Spiegel-Affäre im Jahre 1962, die schlussendlich den damaligen Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Strauss zum Rücktritt zwang, den Spiegel Herausgeber Rudolf Augstein für 103 Tage in Untersuchungshaft brachte und zu einer vorübergehenden Besetzung der Spiegel-Redaktion führte, wurde die Klage der Bundesregierung abgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte in seinem Urteil die Durchsuchung der Redaktionsräume von Cicero und die Beschlagnahmungen als verfassungswidrig: „Durchsuchungen und Beschlagnahmen (...) sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln.“[27] Weiter stellten die Richter fest, die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses reiche nicht aus, eine Durchsuchung oder Beschlagnahmung zu begründen.

Die Tatsache, dass es mitunter auch zu einem Miteinander zwischen Journalisten und staatlichen Institutionen kommt, hier Bundes Nachrichten Dienst (BND), ist nicht unumstritten.

Ein früherer Focus-Journalist hat laut Aussage des ehemaligen BND Chefs Wieck, zwischen 1982 und 1998 insgesamt 856 Berichte an den Auslandsgeheimdienst geliefert.[28] Welche Entlohnung dafür gezahlt wurde, ist nicht endgültig geklärt, aber es steht die Angabe über die Zahlung von „mehr als 600 000 Mark“[29] im Raum. Ergänzend kann überdies spekuliert werden, ob es auch in umgekehrter Richtung, zu Informationsflüssen gekommen ist.

2.1.4 Zur Lage der Pressefreiheit in Venezuela

Das im Vergleich zum Jahr 2005 um weitere 25 Plätze (Platz 115) abgerutschte Venezuela wurde vorerst vor einer Gleichschaltung im Bereich Fernsehen bewahrt. Der Oberste Gerichtshof Venezuelas bestätigte den Verbleib des regierungs­kritischen Senders RCTVim Kabelnetz des Landes.

Die staatliche Telekommunikationsbehörde hatte gefordert, generell alle über Kabel empfangbaren Kanäle den gleichen Standards zu unterwerfen, wie sie für die nationalen Sender gelten. Unter anderem beinhalten diese Standards das regelmäßige Senden der Nationalhymne und die Garantie, jederzeit Beiträge der Regierung oder Reden von Präsident Chavez, ins Programm zu integrieren.[30] Marcel Granier, Chef des Senders RCTV, bewertet den Versuch, den Sender abzuschalten „als die Verletzung von Menschenrechten. Dafür gibt es keine Entschuldigung.“[31] Auch Joel Simon, der Vorsitzende des Komitees zum Schutz von Journalisten in New York, wertete die Drohung RCTV abzuschalten als einen weiteren Versuch, regierungskritische Medien im Land „mundtot zu machen“[32]. In welchem Ausmaß Präsident Chavez die ihm gegebenen Möglichkeiten nutzt, belegt eine Studie der Reporter ohne Grenzen. Seit seiner Amtsübernahme 1999 gab es 1542 Ansprachen Chavez', die mitunter bis zu 7 Stunden dauern können, „with a total of 922 hours of airtime“[33].

2.1.5 Zur Lage der Pressefreiheit in Sierra Leone

Auch in dem vom Bürgerkrieg gebeutelten westafrikanischen Land Sierra Leone genießt die Pressefreiheit, seit der Etablierung einer relativ stabilen Demokratie im Jahre 2002, noch nicht den Stellenwert der ihr gebührt. Über 40 Zeitungen und zahlreiche Radiosender berichten über die anstehenden Präsidentschaftswahlen. Dass Journalisten teilweise für ihre gefärbte Berichterstattung von der Regierung bezahlt werden, steht für Aboubacar Toure von der Oppositionpartei PMDC fest. Aufsehen erregte die Inhaftierung des regierungskritischen Journalisten Philip Nevil.

Nevil berichtete über zwei Schiffsladungen Reis, die als Geschenk des libyschen Präsidenten Gaddafi für die Menschen von Sierra Leone bestimmt waren. Konsequenz für Nevil's Enthüllungen, der Reis wurde zwar nach seinem Artikel an die Bevölkerung verteilt, war eine Anklage, unter anderem wegen Veröffentlichung falscher Information und Diffamierung .[34]

2.2 Informantenschutz

2.2.1 Informantenschutz in Deutschland

Können Journalisten im Zuge ihrer Recherchen nicht mehr für den Informantenschutz garantieren, werden sich über kurz oder lang regierungskritische, oder anderweitig sensible Quellen, reduzieren und eventuell im Laufe der Zeit gänzlich versiegen. Thomas Leif, Vorsitzender des Netzwerk Recherche, sieht deshalb als vordergründiges Ziel der Cicero Durchsuchungen „die Erschließung des Informanten- und Kontaktnetzes von Journalisten“[35]. Allerdings ist zu konstatieren, dass auch Journalisten einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Quellen gewährleisten müssen. In dem Artikel des Cicero Redakteurs wurden laut Johannes Ludwig, Professor unter anderem für Medienmanagement und Kommunikationstheorie, handwerkliche Fehler begangen. Schüra “kokettiert“ in dem beanstandeten Artikel förmlich mit „Herkunft und Vertraulichkeit des Materials“[36]. Darüber hinaus nennt Schüra Telefonnummern, Namen und Daten, die gegebenenfalls „Rückschlüsse auf Mitarbeiter und Informanten der Geheimdienste ermöglichen“[37].

Wie weit die Bespitzelung von Journalisten durch BND Mitarbeiter ging, wird aus dem Bericht des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof, Gerhard Schäfer, ersichtlich. Laut Schäfer hat der BND „Journalisten auch gezielt auf Kollegen angesetzt“[38], um über deren aktuelle Recherchen informiert zu sein. Der Bericht erwähnt auch einen Vorfall, bei dem ein Journalist jahrelang bis in sein Privatleben überwacht und bis in die Tiefgarage des Verlagsgebäudes verfolgt wurde. Ziel dieser “Beschattungsaktionen“ war in erster Linie das Ausfindig machen eines Lecks innerhalb des BND aus dem sensible Informationen an Journalisten weitergegeben wurden.[39]

Einen faden Beigeschmack hat allerdings auch die Anonymisierung zahlreicher Journalisten in dem Bericht von Schäfer. Vornehmlich soll es sich dort um Journalisten des Magazin Focus handeln. Ob deren Weigerung, nicht in dem Bericht erwähnt zu werden, aus dem Motiv des Schutzes der Privatsphäre geschieht oder ob sie selber als Informanten des BND tätig waren, kann nur vermutet werden.[40]

Gäbe es jedoch in Zukunft für Journalisten keine oder nur noch eine eingeschränkte Möglichkeit an sensible Quellen zu gelangen, so würde dies zwangsläufig einen erheblichen Einfluss auf die Position des Journalismus als „Vierte Gewalt“ im Staat haben. Journalismus könnte die Aufgabe als Kontrollorgan der historisch gewachsenen und in der Verfassung verankerten drei Gewalten nicht mehr erfüllen. Die als Checks and Balance bezeichnete Kontrolle der gleich gewichtigen Machtverteilung innerhalb einer Demokratie, wäre somit, zumindest teilweise, ausgehebelt.[41]

2.2.2 Informantenschutz in den USA

Dass es nicht nur in Deutschland eine Diskussion um den Schutz von Informanten gibt wird an einem Beispiel aus den USA aufgezeigt.

Die New York Times-Journalistin, Judith Miller, verbrachte im Jahre 2005 85 Tage im Gefängnis. Vorausgegangen waren, der als Beugehaft zu bewertenden Maßnahme, kritische Recherchen zum Krieg der USA im Irak. Die Bush­administration hatte im Vorfeld der Kriegshandlungen der Weltöffentlichkeit angeblich belastendes Material präsentiert, das belegen sollte, wie sich die Regierung des Zweistromlandes Irak im afrikanischen Niger des Erwerbs von Uran schuldig gemacht hatte. Dass sich diese Vorwürfe als nicht haltbar erwiesen und somit eine Legitimation zum Eingreifen amerikanischer Truppen im Irak verwirkt schien, belegte der ehemalige Diplomat Joe Wilson. Als Antwort der Regierung sah sich Wilson's Ehefrau, Valerie Plame, ihrer Enttarnung als CIA-Agentin ausgesetzt. Die Information um Plame's CIA Tätigkeit war aus Regierungskreisen mehreren regierungsfreundlich gesinnten Pressevertretern zugespielt worden; unter anderem auch Judith Miller. Wissend um die Brisanz dieser Informationen, denn das Outing von Mitarbeitern von FBI und CIA erfüllt den Bestand einer Straftat, wurden diese zwar nicht von Miller veröffentlicht, jedoch wurde sie durch die Staatsanwaltschaft zu diesem Thema befragt. Miller war sich ihres journalistischen Privilegs, ihre Informanten schützen zu dürfen, im Klaren und argumentierte, dass sie deshalb keine Auskunft über die Herkunft ihrer Informationen geben könne. Jedenfalls so lange nicht, bis sie ihr Informant von dem Versprechen entbunden habe, seinen Namen nicht zu nennen. Da es sich der Vermutung nach um eine Quelle direkt aus dem Weißen Haus handeln musste, sah sich das Gericht dazu veranlasst, Miller so lange zu inhaftieren, bis sie ihre Quelle preisgab. Nach 85 Tagen entband der Informant die Journalistin vom Informantenschutz und wie vermutet, handelte es sich mit Lewis Libby, dem Stabschef des US-Vizepräsidenten Dick Cheney, um eine Quelle aus der Mitte der Bush-Administration.[42]

3. Journalismus

3.1 Definition Journalismus

„Journalismus [französisch] der, die publizistische Arbeit in Presse, audiovisuellen Medien, Nachrichtenagenturen, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, die neben dem Recherchieren, Bearbeiten und Präsentieren der Meldungen auch deren Interpretation und Analyse umfasst. Von grundlegender Bedeutung für den Journalismus eines Landes ist das politisch-gesellschaftliche System, v. a. durch die Festlegung der rechtlichen Grundlagen (z. B. Freiheit der Informationsbeschaffung, Meinungsfreiheit)fürdiejournalistische Tätigkeit“[43].

3.2 Presse Kodizes

3.2.1 Pressekodex des Deutschen Presserats

Der Deutsche Presserat fungiert in seiner Eigenschaft als "Freiwillige Selbstkontrolle" der Printmedien in Deutschland. Journalisten sowie Verleger bekennen sich bei Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung zu den im Pressekodex aufgeführten Grundsätzen der täglichenjournalistischen Arbeit. Unter anderem umfasst der Pressekodex nachstehende Grundsätze:[44]

Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde Gründliche und faire Recherche

Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen Achtung von Privatleben und Intimsphäre Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität Ergänzt werden die insgesamt 16 im Pressekodex aufgeführten Grundsätze durch die “Richtlinien für die redaktionelle Arbeit“.

3.2.2 Hambacher Appell

Mit dem „Hambacher Appell“, der auf die Gründung des "Deutschen Vaterlands­vereins zur Unterstützung der freien Presse" kurz: "Pressverein" zurückgeht, formulieren die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e.V. die Wichtigkeit der Pressefreiheit für Staat und Gesellschaft.

„Versuche von Unternehmen, Verbänden und PR-Agenturen, Druck auszuüben oder im Austausch gegen Information und Bildmaterial eine wohlwollende Berichterstattung zivilrechtlich zu erzwingen, sollten sich die Medien geschlossen entgegenstellen. Im Zweifel sollte auf die Berichterstattung verzichtet werden. Auf jeden Fall sollte die Öffentlichkeit über solche Versuche der Einflussnahme informiert werden.“[45]

3.3 Aufgaben des Journalismus

Zu den Aufgaben eines Journalisten, egal ob Print-, Rundfunk- oder Online­journalist, gehört es, der Gesellschaft Information zugänglich zu machen, die von „allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung ist“. Weiter schaffen Journalisten die Grundlage für eine Meinungs- und Willensbildung innerhalb der Gesellschaft durch die Vermittlung von Informationen. Im Rahmen seiner Tätigkeit achtet der Journalist den Pressekodex des Deutschen Presserates sowie die Menschenwürde. Bei der Ausübung seines Berufes verpflichtet sich der Journalist zur sorgfältigen Recherche, Selektion und Aufbereitung der Informationsinhalte. Sorgfältige Recherche bedeutet zwingend mehrere Quellen zu nutzen, diese abzuwägen und auf deren Richtigkeit zu prüfen. Journalisten haben weiter die Aufgabe, nicht interessengeleitet sondern unabhängig über Sachverhalte zu berichten.[46]

3.4 Journalistische Arbeitsfelder

Dem “Berufsbild Journalist/Journalistin“ des Deutschen Journalismus- Verbandes (DJV) folgend, lassen sich nachstehende Tätigkeitsbereiche unterscheiden.[47]

Printmedien: Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblätter und aktuelle Verlagsproduktionen Rundfunk: Hörfunk und Fernsehen On- und Offline-Medien/Digitale Mehrwertdienste Nachrichtenagenturen Öffentlichkeitsarbeit und innerbetriebliche Information Medienbezogene Bildungsarbeit und Beratung

4. Public Relations

„Wenn ein junger Mann ein Mädchen kennenlernt und ihr sagt, was für ein großartiger Kerl er ist, so ist das Reklame (...) Wenn er ihr sagt, wie reizend sie aussieht, so ist das Werbung. Aber wenn sich ein Mädchen für ihn entscheidet, weil sie von anderen gehört hat, was für ein feiner Kerl er ist, so sind das Public Relations“[48]. Heinrich Alwin Münchmeyer

Die Deutsche Public Relations Gesellschaft e. V. (DPRG) beschreibt allgemein das Berufsbild der Public Relations als „Management von Kommunikation“49.

Zentrale Aufgaben sind die Schaffung von Handlungsraum für Personen und Organisationen im Prozess öffentlicher Meinungsbildung, die Steuerung von Kommunikationsprozessen und der Informationstransfer, die Herstellung von Öffentlichkeit, der Aufbau und die Stärkung von Vertrauen, die Vermittlung von Standpunkten und die Unterstützung zur Orientierung bei der öffentlichen Meinungsbildung. Dies alles soll stets im Einklang mit den geltenden PR-Kodizes geschehen50. Als wichtiges Faktum kann festgestellt werden: „Public Relations bestimmt seine Ziele und Zwecke nicht autonom, sondern nur in Abhängigkeit (...) von anderen Systemen“51.

„PR ist immer interessengeleitet und auftragsorientiert. Es geht um bestellte Wahrheiten, um die Kommunikation von Wettbewerbsvorteilen, um gezieltes Auslassen von Fakten, die nicht ins Bild passen. PR kommuniziert die Ziele des Absenders, der für die eigennützigen Botschaften bezahlt.“

[...]


[1] Die Begriffe Public Relations und Öffentlichkeitsarbeit finden in der vorliegenden Arbeit synonym Verwendung.

[2] Vgl. o. V. (2007a): online, Wikipedia

[3] Vgl. Kückelhaus (1998): S. 15

[4] Vgl. Ruoff(1982): S.11

[5] Baerns (1985): S. 13

[6] Die Bezeichnung Journalist umfasst in der vorliegenden Arbeit sowohl weibliche wie männliche Beschäftigte im Bereich des Journalismus.

[7] Baerns (1985): S. 51

[8] o. V. (2006): Duden, S. 678

[9] Vgl. Bücheler, Heike (1999): online, Fachhochschule Nordostniedersachsen

[10] Vgl. Graevenitz, Köcher, Rüthers (1999): S. 12

[11] Knill, Markus (2007): online, Knill & Knill

[12] Vgl. Deutscher Presserat (2006): online, Deutscher Presserat

[13] Protze, Michael (o. A.): online, Deutscher Presserat

[14] Tillmanns, Lutz (o. A.): online, Goethe-Institut e. V

[15] v. Weizsäcker, Richard (unbekannt): online, Deutscher Presserat

[16] Sommer, Theo (2006): online, DIE ZEIT

[17] Sommer, Theo (2006b): online, DIE ZEIT

[18] Vgl. o. V. (2006a): online, Reporter ohne Grenzen e. V

[19] o. V. (2007b): online, Tagesspiegel Online

[20] o. V. (2007c): online, Spiegel Online

[21] Aust, Stefan (2007): online, DIE ZEIT

[22] Triebe, Benjamin (2005): online, Spiegel Online

[23] Seel, Christian (2005): online, Welt Online

[24] Burmann, Andreas (2005): online, Deutsche Welle

[25] o. V (2005): online, NZ Netzeitung

[26] Triebe, Benjamin (2005): online, Spiegel Online

[27] o. V. (2007d): online, tagesschau.de

[28] Vgl. о. V (2006b): online, NZ Netzeltung

[29] Ramelsberger, Annette (2006): online, Süddeutsche Zeitung

[30] Vgl. Kunath, Wolfgang (2007): online, Frankfurter Rundschau

[31] o. V (2007e): online, Süddeutsche Zeitung

[32] o. V. (2007e): online, Süddeutsche Zeitung

[33] Canizalez, Andres; Ménard, Robert; Hervieu, Benoît (2007): online, ReporterWithout Borders

[34] Vgl. Tussing, Jan (2007): online, Deutschlandradio

[35] Simon, Ulrike (2005): online, Der Tagesspiegel

[36] Pamperrien, Sabine (2005): online, Neue Zürcher Zeitung

37Pamperrien, Sabine (2005): online, Neue Zürcher Zeitung

[38] Ramelsberger, Annette (2006): online, Süddeutsche Zeitung

[39] Vgl. Greven, Ludwig (2006): online, DIE ZEIT

[40] Vgl. o. V. (2006c): online, Norddeutscher Rundfunk

[41] Vgl. o. V. (2007): online, Wikipedia

42Vgl. u. a. Pitzke, Marc (2005): online, Spiegel Online

[43] o. V. (2007g): online, Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

[44] Deutscher Presserat (2007): online, Deutscher Presserat

[45] Heinen, Helmut; Konken, Michael (2007): online, Bundesverband deutscher Zeitungsverleger e.V.

[46] Vgl. Leif, Thomas (2007): online, Netzwerk Recherche e.V.

[47] Vgl. Deutscher Journalisten-Verband e.V. (1996): online, Deutscher Journalisten-Verband e.V. V 7 20

[48] Münchnmeyer, Heinrich Alwin (o. A.): online, Zitate Online

[49] Deutsche Public Relations Gesellschaft e.V. (2004): online, Deutsche Public Relations Gesellschaft e.V.

[50] Vgl. Deutsche Public Relations Gesellschaft e.V. (2004): online, Deutsche Public Relations Gesellschaft e. V.

[51] Röttger (2000): S. 32

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Detalles

Título
Beeinflussung der objektiven Berichterstattung von Medien
Universidad
University of Applied Sciences Constanze
Calificación
2,3
Autor
Año
2007
Páginas
77
No. de catálogo
V84580
ISBN (Ebook)
9783640813308
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662 KB
Idioma
Alemán
Notas
"Herr Matthias Schlemmermeyer befasst sich im Rahmen seiner Diplomarbeit mit einem Grenzbereich des Marketings. Es ist ein Vergnügen, die Arbeit von Herrn Schlemmermeyer zu lesen, da jeder Abschnitt der gut strukturierten Kapitel mit Beispielen aus der Praxis der Presse in Deutschland und z.T. im Ausland illustriert ist.Bezüglich der Wissenschaftlichkeit der Arbeit erscheinen die durchgängig mit Beispielen belegten Inhalte der Arbeit bemerkenswert." Prof. Dr. Leo Schubert
Palabras clave
Beeinflussung, Berichterstattung, Medien
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Matthias Schlemmermeyer (Autor), 2007, Beeinflussung der objektiven Berichterstattung von Medien, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84580

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Título: Beeinflussung der objektiven Berichterstattung von Medien



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