Tourismuspolitik im Vergleich: die Europäische Union, die UNWTO (World Tourism Organisation) und die OECD


Diplomarbeit, 2006

131 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Zielsetzung
1.3. Aufbau und Methodik der Diplomarbeit

2. Tourismuspolitik
2.1. Definition
2.1.1. Direkte und indirekte Tourismuspolitik
2.1.2. Ordnungs- und Prozesspolitik
2.2. Notwendigkeit einer Tourismuspolitik
2.2.1. Marktversagen
2.2.2. Staatsversagen

3. Internationale Institutionen
3.1. Legitimität internationaler Institutionen
3.2. Aufgaben internationaler Institutionen
3.3. Politische Organisation der EU, UNWTO, OECD
3.3.1. Die Europäische Union
3.3.1.1. Beschreibung
3.3.1.2. Aufbau und Organisation
3.3.1.3. Tätigkeitsfeld
3.3.1.3.1. Lokale vs. europäische Zuständigkeit
3.3.1.3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3.1.3.3. Verhältnismäßigkeit und Föderalismus
3.3.1.4. Bedeutung der Tourismuspolitik und Ziele
3.3.2. Die World Tourism Organisation
3.3.2.1. Beschreibung
3.3.2.2. Aufbau und Organisation
3.3.2.3. Tätigkeitsfeld, Bedeutung der Tourismuspolitik und Ziele
3.3.3. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.3.3.1. Beschreibung
3.3.3.2. Aufbau und Organisation
3.3.3.3. Tätigkeitsfeld
3.3.3.4. Bedeutung der Tourismuspolitik und Ziele
3.3.4. Andere wichtige Organisationen

4. Vergleich der direkten und indirekten Tourismuspolitik der 3 Institutionen
4.1. Direkte Tourismuspolitik
4.1.1. Erstellen von Statistiken (Marktversagen: öffentliches Gut)
EU
UNWTO
OECD
Schlussfolgerungen
4.1.2. Harmonisierung der Steuern
EU
UNWTO
OECD
Schlussfolgerungen
4.1.3. Nachhaltiger Tourismus
EU
UNWTO
a) Nachhaltiger Tourismus
b) Spezialprogramm der UNWTO: ST-EP (Sustainable Tourism – Eliminating Poverty)
OECD
Schlussfolgerungen
4.1.4. Marketing und Schaffung internationaler Tourismusportale
EU
UNWTO
OECD
Schlussfolgerungen
4.1.5. Innovations-, Informations-, Kommunikations- und Forschungspolitik Einfluss neuer Technologien im Tourismus bzw. in der Reiseindustrie
EU
UNWTO
OECD
Schlussfolgerungen
4.1.6. Ausbildung und Arbeit
EU
UNWTO
OECD
Schlussfolgerungen
4.1.7. Verbraucherschutz und Sicherheit
EU
UNWTO
OECD
Schlussfolgerungen
4.1.8. Transport
EU
UNWTO
OECD
Schlussfolgerungen
4.2. Indirekte Tourismuspolitik
4.2.1. Schengener Abkommen
4.2.2. Internationale Währung

5. Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Tourism 2020 vision

Abbildung 2: Tourismus als Querschnittsdisziplin

Abbildung 3: Vorliegen von Marktversagen

Abbildung 4: Die 3 Säulen der EU

Abbildung 5: Organisation der Europäischen Tourismuspolitik

Abbildung 6: Tourismus als Querschnittsdisziplin im politischen System

Abbildung 7: Organisationschart der World Tourism Organisation

Abbildung 8: Mitgliedsstaaten der OECD

Abbildung 9: Formen des Tourismus

Abbildung 10: 7 Projekte zur nachhaltigen Tourismusentwicklung in Europa –

gefördert durch die EU 1992-1993

Abbildung 11: Tourismusrelevante Aktivitäten der Generaldirektion Umwelt 66/

Abbildung 12: Breitbandzugang europäischer Unternehmen

Abbildung 13: BIP-Anteil der FuE des Unternehmenssektors in den großen OECD-

Ländern und –regionen

Abbildung 14: Entwicklung der Beschäftigung in der EU in allen Wirtschaftszweigen

zusammengenommen und auf dem Sektor des Gastgewerbes

Abbildung 15: Entwicklung des Weltluftverkehrs

Abbildung 16: Neue Anforderungen an die Tourismuswirtschaft durch den

Binnenmarkt

1. Einleitung

Die Einleitung soll das Thema näher untersuchen und gliedert sich in Problemstellung, Zielsetzung und Aufbau und Methodik der Diplomarbeit.

1.1. Problemstellung

Der Tourismus hat europaweit sowie auch weltweit eine bedeutende wirtschaftliche Rolle. Es gibt eine Vielzahl von Produkten und Reisezielen, die sich aus unterschiedlichen Angeboten von öffentlichen und privaten Akteuren zusammensetzen. Der Tourismus ist deshalb wichtig für die Wirtschaft, weil der Tourismus ein Wachstumssektor ist. Die folgende Abbildung zeigt auf, wie sich der Tourismus nach Schätzung der UNWTO entwickeln wird. Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Tourism 2020 Vision (Ordinate: Ankünfte in Millionen; Ordinate: Jahrzahl)[1]

Der wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus in Europa spiegelt sich an folgenden Zahlen wider: der Tourismus produziert 5% des europäischen Bruttoinlandsprodukts direkt und 10% indirekt. Im Tourismus werden 262,2 Milliarden Euro erwirtschaftet, ebenfalls finden 7-8 Millionen Menschen eine Arbeit im Tourismus (indirekt 20 Millionen). Europas Anteil am Welttourismus gemessen an den Ankünften liegt bei 54,4 %. 6 der weltbesten 10 Tourismusdestinationen gemessen nach Ankünften befinden sich in Europa: Frankreich, Spanien, Italien, Vereinigtes Königreich, Deutschland und Österreich (gemessen an den Einnahmen liegen 7 der weltbesten 10 Tourismusdestinationen in Europa: oben genannte 6 und die Türkei).[2]

Der Tourismussektor gilt in Europa als einer der aussichtsreichsten Wirtschaftsbereiche. Dies deshalb, weil Europa als Gebiet mit der größten Vielfalt und Dichte an touristischen Anziehungspunkten gilt und die meistbesuchteste Tourismusregion der Welt ist. Das Volumen dürfte sich in den nächsten 20-25 Jahren verdoppeln (entspricht einer Nettozunahme von 3 % bei Ausgaben und Produkten). Das Beschäftigungswachstum dürfte nach Schätzungen der Europäischen Union bei 15 % liegen. Dieses Wachstum wird auch die vom Tourismus indirekt profitierenden Sektoren weiterhin positiver als den Tourismussektor selbst betreffen.[3] Es ist jedoch zu beachten, dass Europa trotz des Wachstums im internationalen Vergleich zurückfällt.

Die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus ist aber schwierig messbar, da der Sektor nicht genau abgegrenzt werden kann. Die Wahrnehmung durch das politische System ist deshalb oft nicht ausreichend. In einer marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaft werden die Abläufe durch Angebot und Nachfrage geregelt. Die Aufgabe des Staates bzw. einer übergeordneten Institution liegt in der Bereitstellung der Rahmenbedingungen, die die wirtschaftlichen Abläufe regeln. Dies sollte durch eine angemessene Tourismuspolitik geschehen.

Die Nachfrage nach Aktivitäten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Tourismus könnten ansteigen, falls man folgende Aufgaben löst (werden in dieser Arbeit später eingehender erklärt):[4]

- die Vermeidung der Konzentration des Tourismus auf begrenzte Jahreszeiten (führt laut EU zur Überbeanspruchung der touristischen Betreuungs- und Kommunikationsinfrastruktur und zu schlechten Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen mit negativen Folgen für die Dienstleistungsqualität und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen),
- die Liberalisierung des Verkehrsweges,
- Ausbau der Verkehrsnetze,
- den Ausbau der Regelungen des Binnenmarktes und
- die Nutzung der Informationstechnologien, die dem Tourismus zur Verfügung stehen.

Mit dem Zusammenwachsen der Länder wird die Tourismuspolitik auf europäischer Ebene an Bedeutung gewinnen.[5] Deshalb werden auch die internationalen Organisationen wichtiger werden.

Durch diese zukünftig gegebene Wichtigkeit der internationalen Institutionen, wird in dieser Arbeit die Tourismuspolitik der Europäischen Union, der Welttourismusorganisation und der Organisation zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung verglichen, mit Hauptaugenmerk auf der Europäischen Union. Die Problemstellung liegt darin, verschiedene Aktionsbereiche der Institutionen miteinander zu vergleichen.

1.2. Zielsetzung

Die Zielsetzung der Diplomarbeit liegt darin, die Tourismuspolitik der drei Institutionen zu vergleichen. Es sollen Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den einzelnen Bereichen der Tourismuspolitik, die auch in der Natur der jeweiligen Institution liegen können, erkannt werden. Die unterschiedliche Arbeitsweise der Institutionen wird aufgezeigt und es soll auch herausgefunden werden, in welchen Bereichen es bereits Kooperationen oder Überschneidungen gibt.

1.3. Aufbau und Methodik der Diplomarbeit

Im ersten Teil der vorliegenden Diplomarbeit werden die theoretischen Grundlagen der Tourismuspolitik erklärt und die drei Institutionen und deren Arbeitsweise erklärt.

- Im ersten Kapitel wird die Problemstellung und Zielsetzung konkretisiert, in dem das Phänomen Tourismus und dessen Wichtigkeit vorgestellt wird.
- Im zweiten Kapitel wird die Tourismuspolitik aus unterschiedlichen Blickwinkeln definiert. Außerdem wird die Notwendigkeit einer Tourismuspolitik hervorgehoben, die aufgrund von Markt- und Staatsversagen korrigierend auf den Markt einwirken soll.
- Im dritten Kapitel wird die Legitimität internationaler Institutionen geprüft und deren Aufgaben erklärt. Des Weiteren werden die EU, OECD und UNWTO vorgestellt. Der Aufbau und die Organisation der drei Institutionen wird dargestellt, ebenso wie deren Tätigkeitsfeld. Auch wird die Bedeutung der Tourismuspolitik und deren Ziele der Organisationen dargestellt. Zum Schluss werden noch andere wichtige Organisation im Zusammenhang mit dem Tourismus kurz vorgestellt.

Der zweite Teil der Arbeit umfasst den Vergleich der drei Institutionen in deren tourismuspolitischen Arbeit. Es wird die direkte Tourismuspolitik (Erstellen von Statistiken, Harmonisierung der Steuern, Nachhaltiger Tourismus, Marketing und Schaffung internationaler Tourismusportale, Einfluss neuer Technologien im Tourismus bzw. in der Reiseindustrie, Ausbildung und Arbeit, Verbraucherschutz und Sicherheit, Transport) und die indirekte Tourismuspolitik (mehr oder weniger nur für die EU; Schengener Abkommen, Internationale Währung) der drei Institutionen vorgestellt und verglichen. Als Abschluss des vierten Kapitels wird im fünften Kapitel eine kurze Zusammenfassung gemacht und ein Ausblick der Tourismuspolitik für die Zukunft gewährt.

2. Tourismuspolitik

2.1. Definition

Der Tourismus wird meistens aus Sicht der Nachfrager und Anbieter, die am Markt auftreten, betrachtet. Der Staat tritt als Nachfrager und Anbieter am Markt auf, zusätzlich spielt er aber eine Rolle in den gesellschaftlichen Abläufen. Staatliche Aufgaben in der Wirtschaft werden durch die Wirtschaftspolitik geregelt. Dementsprechend gibt es im Bereich Tourismus eine Tourismuspolitik.[6] Tourismuspolitik wird nicht nur auf nationaler Ebene betrieben, sondern auch auf lokaler und kommunaler Ebene. Der Tourismus ist ein Querschnittsbereich, der fast alle Wirtschaftsbereiche betrifft. Es entstehen Zielkonflikte, da die Tourismuspolitik im Spannungsfeld der verschiedenen Zielbereiche steht. In Konflikt geraten kann die Tourismuspolitik mit der allgemeinen Wirtschaftspolitik (wenn andere Wirtschaftsbereiche weniger gefördert werden), mit Gesellschaftspolitik (wenn der Tourismus der sozialen und kulturellen Entwicklung entgegenläuft), Umweltpolitik (Tourismus als Landschaftsveränderer und –zerstörer) und individuellen Personen (wenn sich Individuelle durch den Tourismus beeinträchtigt fühlen). Genauso kann Tourismuspolitik aber übereinstimmend mit diesen Politikbereichen geschehen, falls der Tourismus zu mehr Arbeitsplätzen führt, gesellschaftspolitische Veränderungen begünstigt, zur Erhaltung der Umwelt führt (z.B. durch Bau von Kläranlagen, Wiederaufforstung) und die individuelle Entfaltung der Reisenden fördert.

Als Querschnittsbereich entlehnt sie Maßnahmen aus unterschiedlichen Politikbereichen, ist eine von anderen gesellschaftlichen Zielen getrennte Betrachtung nicht zulässig.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Tourismus als Querschnittsdisziplin[7]

Es gibt verschiedene Definitionen von Tourismuspolitik. Freyer (2006) definiert Tourismuspolitik als die

- zielgerichtete
- Planung und Beeinflussung/Gestaltung
- der touristischen Realität und Zukunft
- durch verschiedene Träger (staatliche, private, übergeordnete).[8]

Diese Definition ist ziemlich an die Unternehmenspolitik angelehnt, weil Freyer argumentiert, dass die tourismuspolitischen Überlegungen gewisse Gleichheiten zur betrieblichen Marketingpolitik haben. Mit verschiedenen Trägern meint Freyer staatliche, halbstaatliche und überstaatliche Institutionen, die als Ziel nicht die Gewinnerzielung, sondern die Kosten- und Aufgabenabdeckung haben.

Eine andere Definition von Mundt (2004) lautet: „Tourismuspolitik ist die Summe aller Maßnahmen öffentlicher Institutionen auf allen Ebenen politischen Handelns, die direkt oder indirekt, bewusst oder unbewusst, die Gestaltung und Entwicklung des Tourismus bestimmen.“[9]

Diese Definitionen sind sehr allgemein gehalten, Akehurst (1993) definiert Tourismuspolitik eingehender, indem er auf die Rolle der Tourismusorganisationen, Tourismuswirtschaft, Programmen und deren Koordination hinweist. Auch Socher und Prünster (1977) definieren Tourismuspolitik eingehender als „die Beeinflussung des Fremdenverkehrs durch die Träger der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, um den Beitrag des Fremdenverkehrs zu den Zielen der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik zu optimieren.“[10] Laut Autoren entspricht diese Definition einer Entwicklung, die einzelne Maßnahmen, die die Sektoren der Wirtschaft beeinflussen, in ein Gesamtkonzept zu ordnen versucht. Die drei Kernelemente dieser Definition sind

1) die Erreichung volkswirtschaftlicher Ziele
2) durch Einsatz wirtschaftspolitischer Instrumente.
3) Träger der Tourismuspolitik.

Es gibt keine allgemeingültige Definition von Tourismuspolitik, jedoch kann man festhalten, dass die Tourismuspolitik optimale Vorraussetzungen zur Weiterentwicklung des Tourismus und zur Beseitigung der Handelshemmnisse im Tourismus schaffen soll.

2.1.1. Direkte und indirekte Tourismuspolitik

Man unterscheidet zwischen direkter und indirekter Tourismuspolitik, und zwischen Ordnungs- und Prozesspolitik.

Mundt (2004) beschreibt die direkte und indirekte Tourismuspolitik folgendermaßen:

- „Direkte Tourismuspolitik beinhaltet alle Maßnahmen, die hauptsächlich oder ausschließlich aus dem Tourismus heraus begründet werden oder sich unmittelbar auf ihn beziehen.
- Indirekte Tourismuspolitik umfasst alle diejenigen Maßnahmen, die nicht in erster Linie den Tourismus zum Gegenstand haben, diesen aber als Wirtschaftszweig maßgeblich tangieren.“[11]

Direkte Maßnahmen sind z.B. die Maßnahmen zur Einführung von gemeinsamen Statistiken des Tourismus, Maßnahmen im Bereich Verbraucherschutz oder in Ausbildung und Arbeit.

Indirekte Maßnahmen sind z.B. in der EU die Einführung der gemeinsamen Währung oder das Schengener Abkommen.

2.1.2. Ordnungs- und Prozesspolitik

Ordnungspolitik bedeutet die Schaffung von Rahmenbedingungen, innerhalb denen der Wirtschaftsprozess abläuft. Dazu gehören Regeln, die die Gestaltung der gesamten Volkswirtschaft betreffen und Regeln, die einzelne Wirtschaftsbereiche treffen wie z.B. Tourismuspolitik oder auch die Wettbewerbspolitik.

Prozesspolitik greift steuernd in den Wirtschaftsablauf ein. Es sollen bestimmte Ziele erreicht werden. Auf europäischer Ebene bedeutet dies z.B. die Förderung von Programmen und Maßnahmen in den Mitgliedsstaaten (Beispiel: technische Harmonisierung des Flugsicherungssystems). Staatliche Eingriffe in den selbststeuernden Marktablauf werden als nicht marktkonform betrachtet, weil sie die Funktion der freien Marktwirtschaft verletzen.

Die Verknüpfung der verschiedenen wirtschaftlichen Bereiche macht besondere prozesspolitische Maßnahmen notwendig, um eine optimale Entwicklung des Tourismus zu ermöglichen, weil die Störung in einem Wirtschaftsbereich auch in dem abhängigen Wirtschaftsbereich spürbar wird. Solche Störungen können nur durch ein kollektives, übergeordnetes Handeln beseitigt werden, um demnach eine positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Tourismus durch staatliche Intervention zu gewährleisten.[12]

2.2. Notwendigkeit einer Tourismuspolitik

Die Tourismuspolitik soll dort wirksam werden, wo aufgrund mangelnden einzelnen Interesses ein Marktversagen oder ein Staatsversagen auftritt.

2.2.1. Marktversagen

Marktversagen bedeutet, dass es eine Situation gibt, in der es sich einem selbst überlassenen Markt nicht gelingt, die Ressourcen effizient zu verteilen. Der Staat bzw. die übergeordnete Institution soll dort eingreifen, wo die Marktkräfte versagen, um unerwünschte soziale, politische, ökonomische oder andere Ergebnisse zu vermeiden. Marktversagen tritt dort auf, wo Gemeinschaftsaufgaben nicht oder nur unzureichend von Privatunternehmen oder von einzelnen Staaten gewährleistet werden können bzw. wollen.[13]

Ursachen für Marktversagen sind öffentliche Güter (Nichtausschließbarkeit, d.h. kein Eigentumsrecht, jeder hat Recht auf Konsum, z.B. Sicherheit; Nichtrivalität, d.h. Gut kann zur gleichen Zeit von mehreren Individuen konsumiert werden), externe Effekte (Auswirkungen einer Aktivität oder Tätigkeit auf Dritte, ohne dass die Auswirkung kompensiert wird; negative und positive externe Effekte), asymmetrische Information (nicht jeder Vertragspartner hat gleiche Informationen, Prinzipal-Agent-Theorie). Für den Tourismus spielen vor allem die Probleme der öffentlichen Güter und die externen Effekte eine Rolle, da es darum geht, die Umwelt zu schützen und eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu gewährleisten.

Umweltressourcen z.B. können von jedermann zum Preis von Null in Anspruch genommen werden. Bei erforderlicher Beschränkung wird in Marktwirtschaften die Rationierung über den Preis vorgenommen. In diesem Fall (Umwelt) aber kann dies nicht durch den freien Markt geschehen, da sonst Überbelastungen der Umwelt die Folge wäre. In solchen Fällen braucht es Eingriffe der Tourismuspolitik.

Externe Effekte können positiv oder negativ sein. Ein positiver externer Effekt ist z.B. die Erhaltung der Kulturlandschaft durch die Bauern im Alpenraum. Da diese aber nicht mehr nur durch Verkauf marktfähiger Produkte überleben können, braucht es hier einen politischen Eingriff. Weitere positive Effekte können Imageeffekte, Promotionseffekte oder erhöhte Vermögenswerte sein.[14] Ein negativer externer Effekt tritt auf, wenn die Nutzung eines öffentlichen Gutes zum Preis von Null erfolgt und damit eine Umweltbelastung die Folge ist.

Das Problem der externen Effekte ist nicht die Erkennung, sondern deren Quantifizierung. Die Verursacher von positiven externen Effekten werden den Nutzen tendenziell höher einstufen als die Verbraucher und die Verbraucher von negativen externen Effekten werden diese Effekte geringer einstufen als die betroffenen Subjekte.[15]

Aufgrund dieses Marktversagens kommen dem Staat bzw. der internationalen Institution vor allem diese tourismuspolitischen Aufgaben zu:[16]

1) Tourismus als politische Aufgabe: Auflösung von Reisebeschränkungen aufgrund von Sicherheitsproblemen, gesundheitlichen Befürchtungen, Angst vor Terrorismus,
2) Tourismus als wirtschaftliches Phänomen: Beschäftigung im Tourismus als ökonomischer Faktor, Beobachtung der internationalen Verflechtungen und der Handelsbilanz,
3) Tourismus als Umweltproblem: Erhaltung und Förderung touristischer Umweltbedingungen,
4) Tourismus als soziales Problem: Erhaltung der Reise als Teil der Lebensqualität, d.h. Zugang auch für benachteiligte Gruppen, gleiche Zugangsmöglichkeiten für alle Personen eines Landes, aber auch Schutz der betroffenen Personen vor Massentourismus, Überfremdung, usw.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Vorliegen von Marktversagen[17]

2.2.2. Staatsversagen

Faktoren die einen Staatseingriff nahe legen sind struktur- und regionalpolitische Probleme, große, konkurrenzlose Einheiten (die Innovationsgeschwindigkeit wird bei nicht vorhandener Konkurrenz verlangsamt) und Personen die in einkommensschwachen Branchen arbeiten oder in einkommensschwächeren Regionen leben. Bei diesen verteilungspolitischen Fehlentwicklungen wird nach einer zentralisierten, der Bevölkerung nahe liegenden Entscheidung verlangt.[18]

Bei Staatsversagen meint man in den Wirtschaftswissenschaften suboptimale Ergebnisse, die durch Eingriffe in den freien Markt passieren. Dies kann z.B. mangelhafte Güterallokation sein.

Luckenbach (1986) sieht vor allem zwei Gründe für das Scheitern eines optimalen Staatseingriffs, obwohl die zentrale Instanz versucht, richtige Entscheidungen zu treffen und ausschließlich das Gemeinwohl anstreben:[19]

1) komplexe Beziehung zwischen der eingesetzten Maßnahme und dem Ziel,
2) der Zeitfaktor, der zwischen einer politischen Entscheidung und der Durchführung besteht.

Andere Gründe können sein, dass Politiker zu machtorientiert seien, dass die kurzfristige Perspektive zählt (unpopuläre Maßnahmen würden verzögert in Hinblick auf die nächsten Wahlen), dass starke Interessensgruppen wie Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften zu stark in eigenem Interesse handeln, dass eine Unsicherheit herrscht über kurz- und langfristige Auswirkungen der wirtschaftspolitischen Maßnahmen und dass die Bürokratie durch Vorschriften und Gesetze einen effizienten Einsatz der Produktionsfaktoren verhindert.

Auch können Lobbyismus und Mängel beim Entwurf und Koordination wirtschaftspolitischer Maßnahmen Gründe für ein Staatsversagen sein.[20]

3. Internationale Institutionen

3.1. Legitimität internationaler Institutionen

Internationale Institutionen sind ein Zusammenschluss souveräner Staaten. Mit diesem Zusammenschluss wollen die Staaten ein oder mehrere Ziele erreichen, deren Erreichen vom Grad der Übereinstimmung abhängt. Der Anlass zur Gründung politischer Systeme war meist sicherheitspolitisch und ökonomisch. Ob es für einen Staat sinnvoll ist, einer politischen Organisation beizutreten, hängt von seinen Zielen ab und der Frage, ob er mit eigenen Mitteln fähig ist, die Vorgaben der internationalen Institution zu erfüllen und die auf ihn zukommenden politischen, sicherheitspolitischen und sozialen Probleme zu lösen. Die meisten internationalen Institutionen weisen folgende Gemeinsamkeiten auf:[21]

a) die juristische Grundlage (Charta, Satzung, Übereinkommen),
b) die Ziele, Prinzipien, Funktionen (politisch, militärisch, sozial, technisch, humanitär, kulturell usw.
c) Staaten, unter Umständen supranationale Organisationen, als Mitglieder (universelle oder regionale Mitgliedschaft, vergleichbare Interessen und Ausgangslagen)
d) Die Strukturen (Generalversammlung, Exekutivausschuss, Ausschüsse, Sekretariat).

Bei der Gründung und Existenz internationaler Institutionen entsteht die Frage nach der Legitimität internationaler Institutionen. Man kann hierbei die externe und interne Ebene unterscheiden.

Auf externer Ebene ist die Frage der Legitimität, inwieweit die Bürger der Mitgliedsstaaten die Existenz und die Politik der internationalen Institutionen annehmen. Mundt (2004) argumentiert hierbei, dass der materielle Wohlstand und die Akzeptanz bzw. Legitimität politischer Systeme eng miteinander verbunden sind. Das heißt, dass die Politik weniger an den Idealen gemessen wird, sondern an den Lebensbedingungen des einzelnen Bürgers.[22] Die Legitimität der Institutionen im Tourismus ist wichtig, da z.B. bei Verhinderung der Reisefreiheit in bestimmten Ländern beobachtet werden konnte, dass dort durch das Verbot die Akzeptanz der übergeordneten Institution nicht gegeben ist. Die Legitimität hängt nicht zuletzt auch davon ab, inwieweit die in ihnen (in den Ländern) lebenden Menschen in die Lage versetzt werden, am Tourismus subjektiv und objektiv teilzunehmen.

Auf interner Ebene ist die Frage der Legitimität die Frage nach der demokratischen Beschaffenheit. Die Fragen lauten: Gegenüber wen ist die Organisation verantwortlich? Wer kontrolliert sie? Die Legitimität der internationalen Organisationen kann dadurch erhöht werden, indem man die föderalen Einheiten direkt oder indirekt stärker beteiligt (z.B. durch Mitspracherecht, Mitarbeit, größere Nutzenweitergabe (monetär und nicht-monetär)). Dies hat Auswirkungen auf die demokratische Kontrolle und die Legitimität – innerhalb des Staates und gegenüber den internationalen Organisationen.

Da die OECD und die UNWTO Fachorganisationen sind, und sich die Frage der Legitimität dieser Institutionen nicht unbedingt stellt, soll hier kurz nur die Legitimität der EU geprüft werden. Die Verbindlichkeit von Beschlüssen der EU ist hoch, die der OECD und der WTO niedrig.

Die Legitimität der EU wird vor allem wegen des demokratischen Defizits in Frage gestellt. Es werden drei Aspekte kritisiert:[23]

1. unzureichende und unübliche Gewaltenteilung zwischen den Organen, insbesondere aber die unzureichende legislative Funktion des Parlaments, zusammenhängend
2. mit der Verschiebung von Entscheidungen von der Legislative zur Exekutive und der mangelnden Kontrollierbarkeit der Entscheidungen,
3. die starke Rolle der Interessensverbände und anderer organisierter Gruppen im Entscheidungsprozess der EU.

Es wird auch kritisiert, dass durch die Übertragung von Aufgaben und Kompetenzen auf die europäische Ebene den Organen (=Parlamenten) der Mitgliedsstaaten Rechte entzogen werden, die durch die EU wegen des Fehlens legitimierter Organe nicht ausgeführt werden können.

Es muss aber gesagt werden, dass es vielfältige Versuche zur Behebung der demokratischen Mängel und der Legitimation gibt. Es wird auch versucht, dem Parlament mehr Rechte zu geben. Die Entwicklung ist geht in die richtige Richtung, jedoch ist es auch weiterhin wichtig, die EU in Sachen System kritisch zu prüfen.

3.2. Aufgaben internationaler Institutionen

Die Internationalen Institutionen werden vor allem aus folgenden Gründen ins Leben gerufen:[24]

1. Krieg und Gewaltpolitik: der Institution kommt eine friedenssichernde Rolle zu, die Krieg und Gewalt verhindern soll (z.B. NATO).
2. Wirtschaftliche Expansion: Förderung und Koordination des internationalen Handels; Regelung der Außenwirtschaften (z.B. OECD und WTO).
3. Krisenhaftigkeit der Weltwirtschaft: Förderung der weltweiten Wirtschaft durch vor allem dem IWF und der Weltbank; Vermeidung von Abwertungs- und Protektionsspiralen und anderen Problemen, die zu einer Wirtschaftskrise führen können.
4. Entwicklungsdisparitäten: Hilfe zur Vermeidung von Konflikten die auf den Entwicklungsdisparitäten der Länder zurückzuführen sind (z.B. Nord-Süd-Konflikt) und auch Reduzierung ökonomischer Disparitäten.
5. Risiko der Selbstzerstörung der Menschheit: Grenzüberschreitende Umweltzerstörung soll vermieden werden, auch Standards des Umweltschutzes eingehalten werden; ebenfalls fallen hier Organisationen hinein, die eine Weiterverbreitung der Massenvernichtungswaffen verhindern sollen.

Die Aufgaben der UNWTO fallen hier in verschiedene Bereiche. Die UNWTO spielt eine zentrale und entscheidende Rolle in der Entwicklung eines verantwortungsbewussten, nachhaltigen und einen universell zugänglichen Tourismus, mit dem Ziel, zur wirtschaftlichen Entwicklung, internationalem Dialog, Frieden, Wohlfahrt, Wahrung und Überwachung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beizutragen. Hierbei wird besonders auf die Interessen der Entwicklungsländer im Bereich Tourismus geachtet.

Die EU hat vor allem die Aufgabe, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und Integration der europäischen Mitgliedsstaaten zu fördern (sozialer Schutz, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt). Es soll auch die Sicherheit durch eine gemeinsame Sicherheitspolitik gewährleistet werden.

Das Ziel der OECD ist es ebenfalls, eine optimale Wirtschaftsentwicklung zu garantieren sowie einen steigenden Lebensstandard, unter Wahrung der finanziellen Stabilität der Mitgliedsstaaten.

3.3. Politische Organisation der EU, WTO, OECD

3.3.1. Die Europäische Union

3.3.1.1. Beschreibung der EU

Die EU hat ihre Ursprünge in der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die 1951 gegründet wurde und in der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäischen Atomgemeinschaft (EAG).

Der Hauptgrund zur Gründung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) war die Sicherstellung des Friedens nach den beiden Weltkriegen, Abbau von Zöllen und politische Integration. Das Ziel von EWG war die ökonomische Integration durch 4 Grundfreiheiten: die Freizügigkeit von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Niederlassungsfreiheit. 1965 wurden die drei Institutionen durch den Fusionsvertrag zur Europäischen Gemeinschaft vereint.

Ab dem 1. November 1993 trat der Vertrag von Maastricht, nach Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten, in Kraft, und die EU mit ihren drei Säulen war gegründet. Am 1.1.1999 wurde der EURO als Währung eingeführt, seit 1.1.2002 ist der Euro auch gemeinsames Bargeld.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Die 3 Säulen der EU[25]

Eine ausgewogene Wirtschaft, eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft und die Schaffung einer höheren Umweltqualität sind Ziele der Europäischen Union. Weitere Ziele der EU sind die Verhinderung von Diskrimierung und Ausgrenzung von Minderheiten, ein hohes Beschäftigungsniveau, ein beständiges nichtinflationäres Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Konvergenz der Wirtschaftsleistung. Außerdem soll der Lebensstandard und die Lebensqualität gehoben werden. Auch der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt zwischen den Mitgliedsstaaten soll gefördert werden.

3.3.1.2. Aufbau und Organisation

Die wesentliche Grundlage des Aufbaus der EU bilden die 3 Säulen, innerhalb denen die Organe handeln.

Die Politischen Organe der EU

Die Europäische Union ist demokratisch aufgebaut und folgt dem Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative. In der Gesetzgebung folgt die EU den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Die wichtigsten Organe der EU sind der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament, die Kommission, der Gerichtshof und der Rechnungshof. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Organe den Europäischen Gemeinschaften zuzurechnen sind, da die EU als Dachorganisation keine eigenen Organe hat.

Die Kommission

Der Kommission stehen 23 Generaldirektionen zur Seite, die den jeweiligen Kommissar unterstützen. Für den Bereich Tourismus gibt es keine eigene Generaldirektion mehr, vielmehr wird der Tourismus als Querschnittsbereich in den anderen Generaldirektionen geregelt, vor allem aber in der Generaldirektion Unternehmen.

Die Aufgaben- und Kompetenzbereiche lassen sich in drei Hauptaufgaben gliedern:[26]

1. gesetzgebende Funktionen,
2. Exekutivfunktionen,
3. Repräsentativfunktionen.

Unter der gesetzgebenden Funktion fällt vor allem das Initiativrecht, das den Entwurf und die Ausarbeitung der Rechtsakte der Union beinhaltet. Der Ministerrat kann ohne Beschlussvorlage der Kommission nicht tätig werden, umgekehrt kann die Kommission auch eine Beschlussvorlage zurückziehen.

Die Exekutivfunktionen der Kommissionen bestehen vor allem aus der Umsetzung von Ratsbeschlüssen und in der Überwachung von deren Umsetzung.

Die Repräsentativfunktionen beziehen sich vor allem auf die Außen- und speziell die Außenwirtschaftsbeziehungen der EU. Die Kommission vertritt die Union in internationalen Organisationen sowie in Verhandlungen mit Drittstaaten.

Europäisches Parlament

Das Parlament ist die Rechtsvertretung des Volkes und besteht aus 732 Abgeordneten die für 5 Jahre gewählt werden. Der Präsident wird von 14 Vizepräsidenten und 5 Quästoren unterstützt.

Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Der Rat besteht aus neun Ministerräten. Jeder Mitgliedsstaat ist mit je einem Vertreter vertreten. Dieser Vertreter ist in der Regel entweder ein Minister oder ein Stellvertreter. Der Rat setzt sich aus den für das jeweilige Thema der Tagesordnung zuständigen Minister zusammen (z.B. Rat der Außenminister, Rat der Verkehrsminister usw.). Der Ratsvorsitz wird halbjährlich gewechselt, dadurch ist gewährleistet, dass die verschiedenen Staaten zum Zug kommen.

Die Aufgaben des Rates sind klar definiert: er ist das Rechtsetzungsorgan der EU. Der Rat kann aber nur auf Vorschlag der Kommission tätig werden. Allerdings kann er die Kommission zur Tätigkeit auffordern. Weiters ist der Rat verantwortlich für die Koordination der nationalen Politiken, erstellt auf Vorschlag den Haushaltsplan und schließt Abkommen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen ab.

Der Europäische Rat

Dem Europäischen Rat gehören die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedsländer sowie der Präsident der Europäischen Kommission an. Auch der Präsident des Europäischen Parlaments ist an jedem Europäischen Rat beteiligt. Der Europäische Rat ist Initiator wichtiger Politiken der Union und erörtert wichtige Fragen der Weltpolitik. Ziel ist ein einheitliches Auftreten bei internationalen Angelegenheiten und die Entwicklung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof und das Gericht 1. Instanz bilden das judikative Organ.

Jeder Mitgliedsstaat entsendet je einen Richter an den EuGH und das EuGEI. Die Richter haben eine Amtszeit von 6 Jahren. Dem Gerichtshof sitzt ein Präsident vor, der auf drei Jahre gewählt wird. Die Richter werden von 8 Generalanwälten unterstützt.

Der Gerichtshof hat die Aufgabe, das Gemeinschaftsrecht bei Auslegung und Anwendung zu schützen. Der Gerichtshof macht dies, indem er sich mit Vertragsverletzungsverfahren (wenn der Vertrag durch den Mitgliedsstaat verletzt wird), Nichtigkeitsklagen (Rechtshandlungen der EU-Organe wird überprüft), Untätigkeitsklagen (falls die Organe der EU nicht tätig werden, der Vertrag dies aber vorsieht) oder Vorabentscheidungen (Gerichte der Mitgliedsstaaten holen sich eine Vorabentscheidung beim EUGH) befasst.[27]

Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof besteht aus 25 Mitgliedern, die vom Ministerrat für 6 Jahre gewählt werden. Aufgabe des Rechnungshofes ist die Kontrolle der Haushaltseinnahmen und –ausgaben. Die Feststellungen des Rechnungshofes werden direkt an andere Institutionen der Union weitergeleitet, da der Rechnungshof keine direkten Rechtsbefugnisse hat.

3.3.1.3.Tätigkeitsfeld

Zollunion und Binnenmarkt

Seit 1968 gilt innerhalb der Mitgliedsländer eine Zollunion, aufgrund derer die Mitgliedsstaaten im zwischenstaatlichen Handel auf Zölle verzichten. Ebenfalls sind Ein- und Ausfuhrbeschränkungen verboten. Tatsächlich gab es noch diese Einschränkungen, diese wurden jedoch vom EuGH beseitigt (z.B. Cassis de Dijon). Für den Handel mit Staaten außerhalb der Gemeinschaft gilt ein gemeinsamer Zolltarif.

Seit 1993 gibt es darüber hinaus den europäischen Binnenmarkt. Dieser garantiert freien Austausch von Dienstleistungen, Waren, Güter und Personen zwischen den Mitgliedsstaaten. Dieser Binnenmarkt ist für den Tourismus besonders wichtig, weil er erhebliche Erleichterungen gebracht hat. Dies rührt daher, weil der Tourismus meistens über die nationalen Grenzen hinweg stattfindet. Eine weitere Erleichterung für den Tourismus stellt das Schengener Abkommen dar, in dem festgelegt ist, dass auf Personenkontrollen zwischen den Mitgliedsstaaten verzichtet wird.

Wettbewerbspolitik

Die Wettbewerbspolitik soll den Wettbewerb regeln und Wirtschaftskartelle und Monopole verhindern. Ebenfalls ist der Wettbewerbskommissar für die Regelung von Subventionen zuständig. Durch die Sicherstellung des Wettbewerbs im Binnenmarkt hat es schon einige Liberalisierungen im Bereich von z.B. Eisenbahn, Flugverkehr und Gasversorgung gegeben. Für den Tourismus bedeutet dies günstigere Preise und effizientere und verbraucherfreundliche Angebote.

Wirtschafts- und Währungsunion

Der Beginn der Währungsunion war 1990. Die einzelnen Länder verpflichteten sich zu einer Liberalisierung des Kapitalverkehrs und einer engen Kooperation in Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik.

1999 wurde der Euro eingeführt. 2002 wurde er dann auch als Bargeld eingeführt. Großbritannien, Schweden, Dänemark und die 2004 dazugekommenen Mitgliedsstaaten nehmen vorerst nicht am Euro teil.

Wirtschaftspolitik, Finanzhilfen und Förderprogramme

Die EU ist eine der wirtschaftsstärksten Regionen der Welt. Die Prioritäten der EU-Wirtschaftspolitik liegt in den Bereichen Landwirtschaft (obliegt völlig der EU) und in dem Bereich Subventionen strukturschwacher Regionen.

Durch das Budget im Bereich Subventionen werden so genannte Ziel-1- und Ziel-2-Regionen und Gemeinschaftsprojekte wie INTERREG, URBAN unterstützt.

Unterstützt werden auch große Infrastrukturprojekte und staatliche oder private Organisationen, die Vorhaben in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung, Umweltschutz und anderen Bereichen realisieren. Die meisten Projekte laufen EU-intern, es werden aber Projekte in anderen Ländern verwirklicht, um die Stabilität zu gewährleisten (es handelt sich auch um humanitäre Hilfe).

Die EU unterstützt auch neue Technologien. Es sollen einheitliche Standards z.B. im Bereich Telekommunikation eingeführt werden.

Der Tourismus ist ein Querschnittsphänomen, das auch andere Politikbereiche betrifft. Durch diese Eingebundenheit der verschiedenen Stellen in der EU braucht es eine Koordination der tourismuspolitischen Einheiten.

Die GD XXIII für Unternehmenspolitik, Tourismus und Sozialwirtschaft wurde 1989 gegründet[28]. Zuvor war der Tourismus Zuständigkeit der GD VII für Transport. Seit dem Vertrag von Nizza heißt das zuständige Amt Generaldirektion für UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE. Zu ihren Aufgaben gehört die Durchführung von Aktionsplänen, die Erstellung von Tourismusberichten und die Unterbreitung von Vorschlägen an den Rat.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Die Organisation der Europäischen Tourismuspolitik[29]

Der Beratende Ausschuss für Tourismus wurde 1986 gegründet.[30] Er ist für den Informationsaustausch zuständig und befasst sich mit tourismusrelevanten Fragestellungen.

Der Verwaltungsausschuss für Tourismus ist unterstützend für die Ausführung der Aktionspläne gegründet worden. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedsstaaten und einem Kommissionsmitglied. Aufgabe ist es, die Interessen der Mitgliedsstaaten zu vertreten und die Genehmigung von Programmen.

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr im Europäischen Parlament kann aus Eigeninitiative oder durch Aufforderung der Kommission zu tourismuspolitischen Themen Stellung nehmen.

Die Intergroup Tourism des Europäischen Parlaments wurde 1984 gegründet. Sie soll als Plattform und Ansprechstelle für Touristen und der Tourismuswirtschaft sein, wo Probleme und Beschwerden dargebracht werden können. Diese Gruppe gilt als Motor für Tourismusangelegenheiten im Europäischen Parlament.[31] Durch die Arbeit der Intergroup Tourism sind zahlreiche Resolutionen und Anfragen an die Kommission und an das Parlament entstanden.

Der Unterausschuss „Fremdenverkehr, ländlicher Raum“ arbeitet im Ausschuss der Regionen und wacht als Vertreter der regionalen Interessen über die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Er hat eine beratende Funktion und kann durch Aufforderung der Kommission oder aus Eigeninitiative seine Position zu gewissen Themenbereichen mitteilen.[32]

Die Interessensvertretung „Tourismus“ im Wirtschafts- und Sozialausschuss bemüht sich um eine angemessene Förderpolitik für den bedeutenden Wirtschaftssektor Tourismus.

Dieses Querschnittsproblem des Tourismus bringt zwar Synergieeffekte, schafft jedoch auch Probleme. So kommt es zu Informationsproblemen, Koordinationsproblemen und Problemen bei der Vergabe der Fördermittel. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss fordert z.B. die Generaldirektionen zu einer stärkeren Integration des Tourismus in Aus- und Weiterbildung, Besteuerung, Verbraucherschutz, Umweltpolitik, Verkehrspolitik und Regionalpolitik auf.[33]

Folgende andere Generaldirektionen beschäftigen sich mehr oder weniger mit Fragen, die den Tourismus betreffen:[34]

- Außenbeziehungen,
- Binnenmarkt und Dienstleistungen,
- Wettbewerb,
- Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit,

[...]


[1] Vgl. WTO, http://www.world-tourism.org/market_research/facts/market_trends.htm., Abfragedatum: 15.11.05

[2] Vgl. European Travel Commission, Fact Sheet, http://www.etc-corporate.org/resources/uploads/ ETC_Fact %20Sheet_13%2010.pdf S. 5, Abfragedatum: 07.11.05

[3] Vgl. Europäische Kommission: KOM 665: Zusammenarbeit für die Zukunft des Tourismus in Europa (2001), S. 4f

[4] Vgl. Europäische Kommission: KOM 665: Zusammenarbeit für die Zukunft des Tourismus in Europa (2001), S. 5

[5] Vgl. Mundt J. (2004), S. 228

[6] Vgl. Freyer W. (2006), S. 353

[7] Vgl. Freyer, W. (2006), S. 360

[8] Vgl. Freyer W. (2006), S. 353

[9] Vgl. Mundt J. (2004), S. 12

[10] Vgl. Socher K, Prünster J. (1977), S. 5

[11] Vgl. Mundt J. (2004), S. 12

[12] Vgl. Michael (2001), S. 312f

[13] Vgl. Mankiw G.,N. (2001), S. 12

[14] Vgl. Vanhove, N. (2005), S. 215

[15] Vgl. Pechlaner, H.; Weiermair, K.; Laesser, C. (2002), S. 153ff

[16] Vgl. Freyer W. (2006), S. 354f

[17] Vgl. Technische Universität Berlin, http://www.tu-berlin.de/fb14/wipol/m01%20-%20SS%2005%20-%20Grundlagen.pdf, S. 2, Abfragedatum: 10.01.06

[18] Vgl. Bochert R. (2001), S. 131

[19] Vgl. Luckenbach (1986), S. 270

[20] Vgl. Technische Universität Berlin, http://www.tu-berlin.de/fb14/wipol/m01%20-%20SS%2005%20-%20Grundlagen.pdf, S. 2, Abfragedatum: 10.01.06

[21] Vgl. Schraepler Hans-A. (1994), S. XIV

[22] Vgl. Mundt J. (2004), S. 2

[23] Vgl. Tömmel I. (2006), S. 220

[24] Vgl. Rittberger V. (1994), S. 36

[25] Vgl. CRP-Infotec, http://richter-publizistik.de/03euro/data/gasp/eu_3saeulenneu.gif, Abfragedatum: 17.07.06

[26] Vgl. Tömmel I. (2006), S.63

[27] Vgl. Tömmel I. (2006), S. 74

[28] Vgl. Akehurst G. (1993), S. 220

[29] Vgl. Thomas U. (1998), S. 24

[30] Vgl. ABI. L 384 (1986), S. 52

[31] Vgl. Thomas U. (1998), S. 23

[32] Vgl. Thomas U. (1998), S. 23

[33] Vgl. ABI. C 393 (1994), S. 169

[34] Vgl. Akehurst (1993), S. 220

Ende der Leseprobe aus 131 Seiten

Details

Titel
Tourismuspolitik im Vergleich: die Europäische Union, die UNWTO (World Tourism Organisation) und die OECD
Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Autor
Jahr
2006
Seiten
131
Katalognummer
V84634
ISBN (eBook)
9783640151097
Dateigröße
2347 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Tourismuspolitik, Vergleich, Europäische, Union, UNWTO, Tourism, Organisation), OECD
Arbeit zitieren
Manfred Daberto (Autor:in), 2006, Tourismuspolitik im Vergleich: die Europäische Union, die UNWTO (World Tourism Organisation) und die OECD, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84634

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