Globalisierung, technischer Fortschritt und wachsende grenzüberschreitende Dienstleistungen rücken die steuerlichen Probleme, die mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen in einem gemeinsamen Europa auftreten, immer stärker in den Vordergrund. Die am 28.12.2006 in Kraft getretene EU-Dienstleistungsrichtlinie soll Unternehmer ermutigen, Dienstleistungen an Empfänger in anderen EU-Mitgliedstaaten zu erbringen. Das Ausüben grenzüberschreitender Tätigkeit wird damit den Unternehmern erleichtert und jegliche Tätigkeitsbeschränkung aufgehoben. Einem Dienstleistungserbringer steht das Recht auf Dienstleistungsfreiheit zu. Folglich kann er in jedem Mitgliedstaat ohne feste Geschäftseinrichtung Dienstleistungen erbringen.
Aufgrund dieser Richtlinie kann man davon ausgehen, dass sich die grenzüberschreitenden Dienstleistungen noch stärker ausweiten werden. Damit gewinnt die steuerliche Beurteilung des Ortes der Dienstleistung an Bedeutung.
Der Ort der Dienstleistung ist Tatbestand des Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) [Art. 2 Nr. 1 Sechste EG-RL ] und gibt an, in welchem Mitgliedstaat die Dienstleistung besteuert wird und folglich welchem Mitgliedstaat das Aufkommen der Mehrwertsteuer (MwSt) zusteht . § 3a UStG und § 3b UStG setzen die Richtlinienregelungen über den Ort von Dienstleistungen in deutsches Recht um.
Unterschiedliche Verwaltungsregelungen oder Ausnahmeregelungen nach Art. 395 Abs. 2 MwStSystRL hindern Unternehmer daran von einer einheitlichen europäischen Mehrwertsteuer zu sprechen. Insbesondere das Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Ortsbestimmung für Dienstleistungen führt zu Auslegungsunterschieden innerhalb der EU. Verstärkt werden diese Unterschiede durch komplexer werdende Leistungen, die oftmals nicht eindeutig unter eine der Normen zu subsumieren sind. Dadurch kann es zur doppelten oder zu keiner Besteuerung der Dienstleistungen durch die Mitgliedstaaten kommen.
Im ersten Teil dieser Masterarbeit werden die derzeitigen Ortsregelungen von Dienstleistungen dargestellt und bewertet. Dabei wird insbesondere die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigt. Im zweiten Teil werden die zurzeit auf EU-Ebene diskutierten Änderungsvorschläge vorgestellt und beurteilt. Abschließend werden weitere Lösungsmöglichkeiten diskutiert.
Gliederung
1 Einleitung
2 Dienstleistungsbegriff in der MwStSystRL
2.1 Lieferungsbegriff in der MwStSystRL
2.2 Abgrenzungsprobleme zwischen Dienstleistung und Lieferung
2.3 Sonderfall: Werklieferung/Werkleistung
3 Ort der Dienstleistung
3.1 Historische Entwicklung des Ortes von Dienstleistungen auf EU-Ebene
3.2 Zielsetzungen bei der Regelung des Ortes der Dienstleistung
4 Derzeitige Leistungsortregeln in der MwStSystRL
4.1 Unternehmenssitzprinzip
4.1.1 Darstellung
4.1.2 Beurteilung
4.1.2.1 Vorteile
4.1.2.2 Nachteile
4.2 Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
4.2.1 Darstellung
4.2.2 Beurteilung
4.2.2.1 Vorteile
4.2.2.2 Nachteile
4.3 Tätigkeitsortbezogene Dienstleistungen
4.3.1 Darstellung
4.3.1.1 Grundsätzliche Regelung
4.3.1.2 Option: Verwenden der MwSt-IdNr. durch den Leistungsempfänger
4.3.2 Beurteilung
4.3.2.1 Vorteile
4.3.2.2 Nachteile
4.4 Katalogleistungen
4.4.1 Darstellung
4.4.2 Beurteilung
4.4.2.1 Vorteile
4.4.2.2 Nachteile
4.5 Personenbeförderungsleistungen
4.5.1 Darstellung
4.5.2 Beurteilung
4.5.2.1 Vorteile
4.5.2.2 Nachteile
4.6 Innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen
4.6.1 Darstellung
4.6.1.1 Grundsätzliche Regelung
4.6.1.2 Option: Verwenden der MwSt-IdNr. durch den Leistungsempfänger
4.6.2 Beurteilung
4.6.2.1 Vorteile
4.6.2.2 Nachteile
4.7 Vermittlungsleistungen
4.7.1 Darstellung
4.7.2 Beurteilung
4.7.2.1 Vorteile
4.7.2.2 Nachteile
4.8 Sonderfälle des Ortes der Dienstleistung
4.8.1 Darstellung
4.8.2 Beurteilung
4.8.2.1 Vorteile
4.8.2.2 Nachteile
4.9 Zusammenfassung
5 Aktuell diskutierte Vorhaben auf EU-Ebene
5.1 Richtlinienvorschlag zur Änderung des Ortes der Dienstleistung
5.1.1 Darstellung
5.1.1.1 Grundregel
5.1.1.2 Ausnahmen von der Grundregel sowohl für B2B als auch für B2C
5.1.1.3 Ausnahmen von der Grundregel nur im B2B-Bereich
5.1.1.4 Ausnahmen von der Grundregel nur im B2C-Bereich
5.1.2 Beurteilung
5.1.2.1 Widerspruch zum endgültigen MwSt-System
5.1.2.2 Regelungen für den B2B-Bereich
5.1.2.3 Regelungen für den B2C-Bereich
5.2 Richtlinienvorschlag zur Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten (insb. Einführung des One-Stop-Shops)
5.2.1 Darstellung
5.2.2 Beurteilung
5.2.2.1 Vorteile
5.2.2.2 Nachteile
5.2.2.3 Ergebnis
6 Derzeitiger Stand: MwSt-Paket
7 Mögliche zukünftige Ausgestaltung der Besteuerung
7.1 Änderungen des MwSt-Systems
7.1.1 MwSt als Gemeinschaftsteuer
7.1.1.1 Darstellung
7.1.1.2 Beurteilung
7.1.1.2.1 Vorteile
7.1.1.2.2 Nachteile
7.1.2 Anwendung ausschließlich des Bestimmungslandprinzips
7.1.2.1 Darstellung
7.1.2.2 Beurteilung
7.1.2.2.1 Vorteile
7.1.2.2.2 Nachteile
7.1.3 Anwendung ausschließlich des Ursprungslandprinzips
7.1.3.1 Darstellung
7.1.3.2 Beurteilung
7.1.3.2.1 Vorteile
7.1.3.2.2 Nachteile
7.2 Beibehaltung des derzeitigen MwSt-Systems
7.2.1 Schaffung eines Mechanismus zur Beseitigung der MwSt-Doppelbelastung
7.2.1.1 Darstellung
7.2.1.2 Beurteilung
7.2.1.2.1 Vorteile
7.2.1.2.2 Nachteile
7.2.2 Empfehlungen zur Vereinfachung der Ortsregeln
8 Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Masterarbeit befasst sich mit den Anwendungsproblemen bei der Bestimmung des Leistungsortes von Dienstleistungen im Rahmen der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Ziel ist es, den Widerstreit zwischen einer systematisch konsistenten Besteuerung und der praktischen Umsetzbarkeit für Unternehmen zu analysieren, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einzuordnen und aktuelle Änderungsvorschläge der EU-Kommission kritisch zu bewerten.
- Analyse des aktuellen Dienstleistungsbegriffs und der Leistungsortregeln in der EU.
- Untersuchung der Abgrenzungsprobleme zwischen Lieferung und Dienstleistung.
- Kritische Bewertung der Besteuerungsprinzipien (Ursprungs- vs. Bestimmungslandprinzip).
- Evaluierung der aktuellen EU-Reformvorhaben, insbesondere des One-Stop-Shops.
- Erörterung der Zukunftsfähigkeit der Mehrwertbesteuerung im grenzüberschreitenden Kontext.
Auszug aus dem Buch
2.2 Abgrenzungsprobleme zwischen Dienstleistung und Lieferung
Die Frage nach dem wirtschaftlichen Gehalt wird bei der Abgrenzung zwischen Dienstleistung und Lieferung besonders deutlich. „Ob ein Umsatz als Lieferung oder Dienstleistung zu beurteilen ist, entscheidet sich nach seinem durch Gesamtbetrachtung zu ermittelnden Wesen“. Bei Leistungen, die sowohl Elemente der Lieferung als auch der Dienstleistung enthalten, die jedoch als einheitlicher Vorgang angesehen werden, ist nach dem ausschlaggebenden Element zu suchen. Dabei ist der wirtschaftliche Gehalt der Leistung aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen.
Bevor man die Prüfung des wirtschaftlichen Gehalts durchführt, ist das Wesen des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige (Unternehmer) dem Verbraucher mehrere selbstständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt. Dabei ist wiederum auf die „Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen“. Eine einheitliche Leistung liegt dann vor, wenn „zwei oder mehr Handlungen oder Einzelleistungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre“. Somit muss ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang der verschiedenen Leistungselemente vorliegen.
Im zweiten Prüfungsschritt ist zu ermitteln, wie diese Leistung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt zu qualifizieren ist. Dazu sind die „wesentlichen Bestandteile“ der Leistung zu bestimmen. Es ist zu entscheiden, ob eine Hauptleistung vorliegt und die anderen Leistungen nur nebensächlichen Charakter haben. Eine Leistung wird als Nebenleistung angesehen, wenn „sie für die Kunden keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter den bestmöglichen Bedingungen zu erhalten“.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung definiert das Ziel der Arbeit, die steuerlichen Hürden bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU aufzuzeigen und notwendige Neuregelungen zu diskutieren.
2 Dienstleistungsbegriff in der MwStSystRL: Dieses Kapitel erläutert den Dienstleistungsbegriff sowie die Abgrenzung zur Lieferung und zu Sonderfällen wie Werklieferungen mittels EuGH-Rechtsprechung.
3 Ort der Dienstleistung: Hier wird die historische Entwicklung der Ortsregeln auf EU-Ebene nachgezeichnet und die zugrunde liegenden Zielsetzungen der Besteuerung analysiert.
4 Derzeitige Leistungsortregeln in der MwStSystRL: Das Kapitel bietet eine detaillierte Darstellung und kritische Bewertung der geltenden Leistungsortregeln, unterteilt nach verschiedenen Kategorien wie Unternehmenssitz, Grundstücksbezug und Katalogleistungen.
5 Aktuell diskutierte Vorhaben auf EU-Ebene: Hier werden die EU-Richtlinienvorschläge zur Änderung des Leistungsortes und zur Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten, insbesondere der One-Stop-Shop, vorgestellt und bewertet.
6 Derzeitiger Stand: MwSt-Paket: Dieses Kapitel fasst den Stand der politischen Einigung zum Mehrwertsteuerpaket im Juni 2007 zusammen, insbesondere das Modell des „kleinen“ One-Stop-Shops.
7 Mögliche zukünftige Ausgestaltung der Besteuerung: Das Kapitel diskutiert alternative, grundlegendere Steuerkonzepte wie die Gemeinschaftssteuer oder die reine Anwendung des Bestimmungsland- beziehungsweise Ursprungslandprinzips.
8 Zusammenfassung und Ausblick: Die Arbeit schließt mit einer Bilanz der aktuellen Ortsregeln und Empfehlungen für eine praxisgerechte Vereinfachung des Systems.
Schlüsselwörter
Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, MwStSystRL, Leistungsort, Dienstleistung, Unternehmenssitzprinzip, Bestimmungslandprinzip, Ursprungslandprinzip, One-Stop-Shop, Reverse-Charge-Verfahren, grenzüberschreitende Dienstleistungen, Binnenmarkt, EU-Recht, Steuerharmonisierung, Vorsteuervergütungsverfahren, Wettbewerbsneutralität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Masterarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Anwendungsprobleme bei der Bestimmung des Leistungsortes für Dienstleistungen nach der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und den Widerstreit zwischen Systematik und praktischer Umsetzbarkeit.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Untersuchung konzentriert sich auf die aktuelle Rechtslage zur Leistungsortbestimmung, die Abgrenzung von Dienstleistungen zu Lieferungen, die Rolle des EuGH bei der Auslegung sowie die Bewertung von EU-Reformvorschlägen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, Schwachstellen in den aktuellen Regelungen aufzudecken, die steuerlichen Auswirkungen für Unternehmen zu bewerten und konkrete Empfehlungen zur Vereinfachung der Besteuerungsprozesse zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Autorin nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, wertet die europäische Richtlinien-Systematik aus und zieht die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie die steuerrechtliche Fachliteratur heran.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der bestehenden Leistungsortregeln für diverse Dienstleistungsarten (Sitzort, Grundstücksbezug, Tätigkeitsort etc.) und die kritische Würdigung der diskutierten EU-Vorhaben, inklusive des One-Stop-Shops.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den zentralen Begriffen zählen MwSt-Systemrichtlinie, Leistungsort, Reverse-Charge-Verfahren, One-Stop-Shop, Bestimmungslandprinzip und grenzüberschreitende Dienstleistungen.
Warum sind die aktuellen Regelungen zur Ortsbestimmung für Unternehmer problematisch?
Die Regelungen sind komplex, führen oft zu Doppel- oder Nichtbesteuerung und zwingen Unternehmen häufig zu einer steuerlichen Registrierung in mehreren Mitgliedstaaten, was mit hohem bürokratischem Aufwand und Kosten verbunden ist.
Wie bewertet die Autorin den vorgeschlagenen „One-Stop-Shop“-Mechanismus?
Die Autorin steht dem Mechanismus kritisch gegenüber. Sie sieht darin lediglich ein Hilfsmittel zur Überdeckung struktureller Probleme, das zwar Verwaltungsvereinfachungen verspricht, aber für die Steuerverwaltungen hohen Aufwand bedeutet und vom Vertrauen der Mitgliedstaaten abhängt.
Welche Schlussfolgerung zieht die Autorin bezüglich einer Systemumstellung?
Die Autorin plädiert gegen eine radikale Systemumstellung, da der Umstellungsaufwand für Verwaltungen und Unternehmen unverhältnismäßig hoch wäre. Stattdessen empfiehlt sie gezielte Verbesserungen des bestehenden Systems durch eine stärkere Harmonisierung.
- Citation du texte
- Diplomfinanzwirtin Bianca Blottko (Auteur), 2007, Anwendungsprobleme beim Ort der Dienstleistung nach der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84738