Zeitlich weit voraus war es damals Ernst Rabel der mit seinen Vorarbeiten, beginnend 1928 erstmalig, die Grundlage für ein vereinheitlichtes Kaufrecht über den internationalen Kauf von beweglichen Sachen (EKG) und den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG) schaffte.
„Es gilt, eine Bresche zu schlagen für die Vereinheitlichung des Schuldrechts, für die Annäherung der Rechtssysteme, wo kein sachlicher Grund es rechtfertigt, dasselbe Problem verschiedenen Lösungen zuzuführen.“
Allerdings erlangten die Haager Kaufgesetzte kaum praktische Bedeutung, was wohl unter anderem daran lag, dass von den 28 teilnehmenden Staaten, die die Schlussakte unterzeichneten, nur neun Staaten das Abkommen wirklich ratifizierten. Für die Bundesrepublik traten die Kaufgesetze EKG und EAG am 16.04.1974 in Kraft. Auch erlangten sie ihre eigentliche Bedeutung nicht in einer erfolgreichen Kaufrechtsvereinheitlichung, sondern vielmehr darin, dass sie die Grundlage und der Ausgangspunkt für die Entwicklung eines neuen einheitlichen Kaufrechts wurden. Die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht UNCITRAL unternahm dabei die ersten Schritte für eine internationale Kaufrechtsvereinheitlichung. Im Ergebnis dieser und weiterer Bemühungen wurde dann am 11.04.1980 das wichtige einheitliche Wiener UN-Kaufrecht (CISG) beschlossen. Es vereinheitlicht die materiellen Kaufrechte und löst damit das Haager Einheitskaufrecht ab.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
1. Hintergrund
2. Gegenstand, Vorgehen und Ziel der Untersuchung
3. Gang der Untersuchung
II. Kaufvertrag
1. Inhalt des Vertrages
III. Pflichten des Verkäufers
1. Übergabe und Eigentumsverschaffung, Rechtsverschaffung
2. Sachmängelfreiheit als Gegenstand der Leistungspflicht
3. Rechtsmängelfreiheit
4. Nebenpflichten des Verkäufers
IV. Pflichten des Käufers
1. Zahlungs- und Abnahmepflicht
2. Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt
V. Leistungsort
1. Holschuld
2. Bringschuld
3. Schickschuld
VI. Gefahrtragung beim Kauf
1. Übergabe
2. Verbrauchsgüterkauf
VII. Pflicht zur Lieferung mangelfreier Ware
1. Definition der Sachmängel
1.1 Subjektiver Fehlerbegriff, Arten von Sachmängeln
1.1.1 Vereinbarte Beschaffenheit
1.1.2 Vertraglich vorausgesetzte Verwendung
1.2 Objektiver Fehlerbegriff
1.2.1 Maßgeblichkeit der Verkehrserwartung / Gewöhnliche Verwendung
1.2.2 Öffentliche Äußerungen in Werbung
1.3 Fehlerhafte Montage
1.4 Aluid-Lieferung / Zuweniglieferung (Mankolieferung)
1.5 Bagatellgrenze
2. Maßgeblicher Zeitpunkt für Mangelfreiheit
3. Beweislast
VIII. Rangfolge der Käuferrechte
IX. Sachliche Schranken der Käuferrechte
1. Kenntnis und Unkenntnis eines Sachmangels
2. Vertragliche Schranken
3. Der beidseitige Handelskauf
3.1 Obliegenheiten des Käufers zur Untersuchung der Ware
3.2 Obliegenheit des Käufers zur Rüge des Sachmangels
3.3 Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer oder unterbliebener Rüge
3.4 Rechtsfolgen bei ordnungsgemäßer Rüge
3.5 Regress beim Verbrauchsgüterkauf
X. Zeitliche Schranken der Käuferrechte
1. Fristen und Fristbeginn der Verjährung
2. Gegenstand der Verjährung
2.1 Nacherfüllungsanspruch und Schadenersatzanspruch
2.2 Rücktritt und Minderung
3. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
4. Erhaltung der Mängeleinrede
5. Verjährungsmodifikationen beim Regressanspruch
XI. Die einzelnen Käuferrechte, die Wahl, Art und Weise
1. Mängeleinrede
1.1 Einrede des nicht erfüllten Vertrags (behebbarer Mangel)
1.2 Rücktritts- oder Minderungseinrede (unbehebbarer Mangel)
2. Anspruch auf Nacherfüllung, Recht zur zweiten Andienung
2.1 Vorrang der Nacherfüllung
2.2 Modalitäten der Nacherfüllung
2.3 Kosten
2.4 Verweigerungsrecht des Verkäufers
2.5 Fehlschlagen der Nachlieferung
2.6 Unzumutbarkeit der Nacherfüllung
2.7 Echte und unechte Unmöglichkeit der Nacherfüllung : “Qualitative Unmöglichkeit“
3. Gestaltungsrecht Rücktritt
3.1 Voraussetzung des Rücktritts
3.1.1 Nicht vertragsgemäße Erbringung einer fälligen Leistung
3.1.2 Erfolgloser Ablauf einer Nacherfüllungsfrist
3.1.3 Ausnahmen vom Fristsetzungserfordernis
3.2 Ausübung des Rücktrittsrechts, Fristsetzung und ius variandi
3.3 Folgen des Rücktritts
4. Gestaltungsrecht Minderung
4.1 Ankopplung an das Rücktrittsrecht
4.2 Berechnung der Minderung
4.3 Ausübung der Minderung
4.4 Folgen der Minderung
5. Auf Geldausgleich gerichtete Ansprüche, Schadenersatz bzw. Aufwendungsersatz
5.1 Haftung für Sachmängel
5.1.1 Anfängliche unbehebbare Sachmängel
5.1.2 Nachträgliche unbehebbare Sachmängel
5.1.3 Behebbare Sachmängel
5.2 Haftung für das Fehlen von zugesicherten Beschaffenheiten
5.3 Inhalt des Schadenersatzanspruchs „statt der mangelfreien Leistung“
5.3.1 Umfang, Mangelfolgeschäden
5.3.2 Großer Schadenersatz
5.3.3 Kleiner Schadenersatz
5.3.4 Verhältnis zum Rücktrittsrecht
5.4 Aufwendungsersatz
5.5 Schicksal des Anspruchs auf mangelfreie Leistung, ius varandi
5.6 (Isolierter) Verzögerungsschaden
5.6.1 Verzögerungsschaden als Bestandteil des Schadenersatzes statt der Leistung
5.6.2 Isolierte Geltendmachung des Verzögerungsschadens
5.7 Schadenersatz in Bezug auf das Integritätsinteresse (Mängelfolgeschaden)
XII. Zusätzliche Voraussetzungen beim Verbrauchsgüterkauf
1. Abweichende Vereinbarungen
2. Beweislastumkehr
3. Sonderregelungen für Garantieübernahme
3.1 Einfache und verständliche Formulierung
3.2 Hinweis auf Gewährleistungsrechte
3.3 Inhalt der Garantie
3.4 Dokumentationsinteresse
3.5 Rechtsfolgen bei Verstößen
4. Rückgriff des Unternehmers
4.1 Rückgriffsansprüche des Letztverkäufers
4.2 Aufwendungsersatz
4.3 Abdingbarkeit
4.4 Verjährung der Rückgriffsansprüche
XIII. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Gewährleistungshaftung im deutschen Kaufrecht nach der Schuldrechtsreform vom 01.01.2002. Ziel ist es, die dem Käufer zustehenden Rechte sowie deren Rangfolge und Ausgestaltung unter Berücksichtigung der EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie aufzuzeigen.
- Rechtliche Grundlagen des Kaufvertrages und vertragstypische Pflichten
- Systematik der Mängelhaftung und Rangfolge der Käuferrechte
- Besonderheiten und Sonderregelungen beim Verbrauchsgüterkauf
- Verjährungsfristen und deren Modifikationen
- Schadenersatzansprüche und Leistungsstörungen
Auszug aus dem Buch
1. Hintergrund
Zeitlich weit voraus war es damals Ernst Rabel, der mit seinen Vorarbeiten, beginnend 1928 erstmalig, die Grundlage für ein vereinheitlichtes Kaufrecht über den internationalen Kauf von beweglichen Sachen (EKG) und den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG) schaffte. „Es gilt, eine Bresche zu schlagen für die Vereinheitlichung des Schuldrechts, für die Annäherung der Rechtssysteme, wo kein sachlicher Grund es rechtfertigt, dasselbe Problem verschiedenen Lösungen zuzuführen.“
Allerdings erlangten die Haager Kaufgesetzte kaum praktische Bedeutung, was wohl unter anderem daran lag, dass von den 28 teilnehmenden Staaten, die die Schlussakte unterzeichneten, nur neun Staaten das Abkommen wirklich ratifizierten. Für die Bundesrepublik traten die Kaufgesetze EKG und EAG am 16.04.1974 in Kraft. Auch erlangten sie ihre eigentliche Bedeutung nicht in einer erfolgreichen Kaufrechtsvereinheitlichung, sondern vielmehr darin, dass sie die Grundlage und der Ausgangspunkt für die Entwicklung eines neuen einheitlichen Kaufrechts wurden. Die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht UNCITRAL unternahm dabei die ersten Schritte für eine internationale Kaufrechtsvereinheitlichung. Im Ergebnis dieser und weiterer Bemühungen wurde dann am 11.04.1980 das wichtige einheitliche Wiener UN-Kaufrecht (CISG) beschlossen. Es vereinheitlicht die materiellen Kaufrechte und löst damit das Haager Einheitskaufrecht ab. Die CISG ist das jüngste und zugleich bedeutendste Regelwerk, was seine Akzeptanz und Konsensfähigkeit in allen geografischen Regionen dieser Welt anbelangt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Beschreibt den historischen Kontext und die Entwicklung des einheitlichen Kaufrechts bis zur Schuldrechtsreform 2002.
II. Kaufvertrag: Erläutert die Grundlagen des Kaufvertrags nach § 145 ff. BGB und die daraus resultierenden wechselseitigen Pflichten.
III. Pflichten des Verkäufers: Behandelt die Verpflichtung zur mangelfreien Übergabe und Eigentumsverschaffung sowie Rechtsmängelfreiheit.
IV. Pflichten des Käufers: Analysiert die Zahlungspflicht und Abnahmeverpflichtung sowie Sicherungsmittel wie den Eigentumsvorbehalt.
V. Leistungsort: Definiert die Bestimmung des Erfüllungsortes bei Holschuld, Bringschuld und Schickschuld.
VI. Gefahrtragung beim Kauf: Erörtert den Gefahrübergang bei Übergabe und beim Versendungskauf.
VII. Pflicht zur Lieferung mangelfreier Ware: Detaillierte Definition und Abgrenzung von Sachmängeln sowie Beweislastfragen.
VIII. Rangfolge der Käuferrechte: Stellt die Primär- und Sekundärrechte des Käufers in ihrer gesetzlichen Rangfolge dar.
IX. Sachliche Schranken der Käuferrechte: Behandelt Ausschlusstatbestände und Obliegenheiten, insbesondere beim beidseitigen Handelskauf.
X. Zeitliche Schranken der Käuferrechte: Beschreibt Verjährungsfristen, Fristbeginn und die Auswirkungen von Arglist.
XI. Die einzelnen Käuferrechte, die Wahl, Art und Weise: Vertieft die Ausübung von Mängeleinrede, Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung.
XII. Zusätzliche Voraussetzungen beim Verbrauchsgüterkauf: Erörtert Sonderregelungen, Beweislastumkehr und Rückgriffsrechte in der Lieferkette.
XIII. Schlussbetrachtung: Fasst die Auswirkungen der Reform auf Rechtsklarheit und die Stellung der Vertragsparteien zusammen.
Schlüsselwörter
Kaufrecht, Schuldrechtsreform, Sachmangel, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz, Verbrauchsgüterkauf, Gefahrübergang, Verjährung, Eigentumsvorbehalt, Beweislastumkehr, BGB, Gewährleistung, Kaufvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Gewährleistungshaftung im deutschen Kaufrecht unter besonderer Berücksichtigung der umfassenden gesetzlichen Änderungen, die durch die Umsetzung der EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie im Jahr 2002 entstanden sind.
Welche Themenfelder sind zentral?
Im Zentrum stehen die Pflichten der Vertragsparteien, die Definition des Sachmangels, die Rangfolge der Käuferrechte bei Leistungsstörungen sowie die spezifischen Regelungen für den Verbrauchsgüterkauf.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die systematische Aufarbeitung der Käuferrechte und der Haftungsstruktur des Verkäufers, um Klarheit über die Rechtslage nach der Schuldrechtsreform zu schaffen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Auslegung und Systematisierung geltender Normen des BGB, ergänzt durch die Analyse aktueller Rechtsprechung und Literatur zum neuen Schuldrecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der vertraglichen Pflichten, die verschiedenen Ausgestaltungen der Mängelgewährleistung, die verfahrensrechtlichen Aspekte der Rügeobliegenheiten sowie die zeitlichen Schranken wie Verjährungsfristen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Sachmangel, Nacherfüllungsanspruch, Rücktritt, Minderungsrecht, Beweislastumkehr und Regressansprüche des Unternehmers.
Welche Bedeutung hat das „Recht zur zweiten Andienung“ für den Verkäufer?
Das Recht zur zweiten Andienung gewährt dem Verkäufer grundsätzlich den Vorrang der Nacherfüllung, bevor der Käufer zu sekundären Rechtsbehelfen wie Rücktritt oder Minderung greifen darf.
Wie unterscheidet sich die Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf?
Im Verbrauchsgüterkauf greift für die ersten sechs Monate nach Gefahrübergang eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers, die vermutet, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag.
- Citation du texte
- Dirk Sturm (Auteur), 2007, Die Gewährleistungshaftung im deutschen Kaufrecht. Die Verbrauchgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG und die Umsetzung ins deutsche Schuldrecht vom 1.1.2002, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/84823