„Opfer aus politischen Gründen“

Das Österreichische Opferfürsorgegesetz am Beispiel einer Opfergruppe


Seminararbeit, 2007

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

Vorwort

Einleitung

Vorgeschichte
Gesellschaftliche und Politische Rahmenbedingungen
Das Opferfürsorgegesetz von 1945
Die Entwicklung bis zum zweiten Opferfürsorgegesetz von 1947
Durchführungserlass zum OFG 1945

Das Opferfürsorgegesetz von 1947

Die „Opfer aus politischen Gründen“
Definition der Opfergruppe im OFG
Wesentliche Veränderungen für die „Opfer aus politischen Gründen“
3. OFG Novelle vom 9. Februar 1949
4. OFG Novelle vom 15. Juli 1949
12. OFG Novelle aus 1961
16. OFG Novelle aus 1963
Quantitative Aspekte - Größe und Umfang der Gruppe „Opfer aus politischen Gründen“
Verfolgungsgründe
„Heimtücke-Vegehen“- regimekritische Äußerungen in Wort oder Schrift
„Schwarzhören“ – Verstöße gegen die „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“
„Verbotener Umgang“ mit Kriegsgefangenen und „FremdarbeiterInnen“

Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Vorwort

In einem Seminar mit dem Titel „Die Republik Österreich und die Opfer des Nationalsozialismus – Rückstellung, Entschädigung, Fürsorge“ am Institut für Politikwissenschaft, habe ich mich das erste mal intensiver mit dem Opferfürsorgegesetz auseinandergesetzt. Aber auch schon zuvor habe ich mich in zahlreichen Arbeiten und darüber hinaus mit dem System des Nationalsozialismus und speziell auch mit den Opfern desselben beschäftigt. So lässt sich kurz mein persönlicher Zugang zur Materie des Opferfürsorgegesetzes zusammenfassen.

Auf das genaue Thema dieser Arbeit nämlich die „Opfer aus politischen Gründen“ bin ich dann deshalb gekommen, weil ich mich zuvor schon sehr ausführlich mit dem politischen Widerstand gegen das NS-Regime beschäftigt habe. Daher war es für mich nahe liegend, mich auch im Rahmen des OFG mit dieser Gruppe der NS-Opfer zu beschäftigen.

Durch das Proseminar und speziell dann durch diese Proseminararbeit habe ich einen guten Überblick über das Opferfürsorgegesetz, die wesentlichsten Inhalte, die wichtigsten Veränderungen und auch über den Vollzug des Gesetzes bekommen.

Einleitung

„Das Opferfürsorgegesetz (OFG) folgt der Zwecksetzung, die Opfer des ‚austrofaschistischen Ständestaates’ und des nationalsozialistischen Regimes durch Maßnahmen und Leistungen sozialrechtlicher Natur für die von ihnen zwischen dem 6. März 1933 und 9. Mai 1945 erlittenen verfolgungsbedingten Schädigungen und Nachteile zu entschädigen,“,

so wird im Band „Vollzugspraxis des „Opferfürsorgegesetzes“ von Berger et al. (2004, 13) die grundlegende Zwecksetzung des OFG beschrieben.

Wie man unschwer an dieser allgemeinen Zusammenfassung der grundlegenden Aufgaben des Opferfürsorgegesetzes erkennen kann, wurden in diesem Gesetz nicht nur die Opfer des Nationalsozialismus berücksichtigt, sondern auch die Opfer des Austrofaschistischen Systems. In dieser Arbeit sollen jedoch ausschließlich die Opfer des Nationalsozialismus, also der Zeitraum von 1938 bis 1945 betrachtet werden.

Da sich diese Arbeit nur mit einem kleinen Ausschnitt des Opferfürsorgegesetzes beschäftigen soll, nämlich mit der Opfergruppe der „aus politischen Gründen“ Verfolgten, ist es nicht möglich in die sehr komplexen Details des Gesetzes einzudringen.

Trotzdem habe ich im ersten Teil der Arbeit versucht, auch die Vorgeschichte zum eigentlich, für die hier behandelte Opfergruppe relevanten neuen OFG aus dem Jahr 1947 zu streifen. Dabei gehe ich einerseits kurz auf den gesellschaftlichen Hintergrund ein, aber vor allem auf die wesentlichsten Inhalte des OFG 1945 und in weiterer Folge dann auch auf die weitere Entwicklung hin zum OFG 1947.

Der zweite Teil widmet sich dann den wesentlichsten Inhalten des OFG 1947 im allgemeinen.

Schließlich im dritten Teil, dem eigentlichen Hauptteil der Arbeit, habe ich mich zunächst mit den, für die hier behandelte Opfergruppe relevanten Inhalten im OFG 1947 auseinandergesetzt. Auch die wichtigsten Veränderungen und Novellierungen, die Gruppe der „Opfer aus politischen Gründen“ betreffend, werden hier behandelt. Um eine Vorstellung von der Größe und dem Umfang der untersuchten Opferkategorie zu erhalten, habe ich mich in einem weiteren Teil auch speziell mit den quantitativen Aspekten des Themas beschäftigt.

Schließlich im letzten Teil der Arbeit, habe ich mich näher mit den Verfolgungsgründen der passiven politischen Opfer auseinandergesetzt, wobei die Probleme im Bereich der Anerkennung als Opfer auch durch einige Fallbeispiele untermauert werden.

Vorgeschichte

Gesellschaftliche und Politische Rahmenbedingungen

Bevor ich mich speziell mit dem Opferfürsorgegesetz (OFG) auseinandersetze, möchte ich doch auch kurz die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen nach dem Ende des Krieges 1945 beleuchten.

Die „Moskauer Deklaration“ vom 1. November 1943 hatte zwei entscheidende Auswirkungen auf die unmittelbare Nachkriegspolitik in Österreich. Einerseits fußte die Theorie von „Österreich als erstem Opfer“, und somit der Abweisung jeglicher Schuld an Verbrechen des Nationalsozialismus, auf dieser Deklaration und zweitens wurde in Anlehnung an die Forderung zum eigenen Beitrag zur Befreiung, welche ebenfalls in der „Moskauer Deklaration“ enthalten war, zunächst der österreichische Widerstand besonders hervorgehoben. Zu diesem Zweck wurde auch das so genannte „Rot-Weiß-Rot-Buch" unter dem Titel „Gerechtigkeit für Österreich“ herausgebracht (Vgl. Bailer 1993, 23-24).

„Durch Dokumente sollte untermauert werden, wie engagiert der österreichische Widerstand war. Diese nachhaltige Postulierung der Opferrolle Österreichs bedingte, ich möchte das so formulieren, daß der tatsächlich geleistete Widerstand der Österreicherinnen und Österreicher zur Reinwaschung von der Schuld der Täter und Mitläufer mißbraucht wurde.“ (Quatember 1998).

Doch auch der zu dieser Zeit vorherrschende Widerstandsbegriff war, wie dann auch bei den Erläuterungen zum Opferfürsorgegesetz 1945 erkennbar sein wird, ein sehr eng gefasster, was natürlich einen großen Teil der Opfer des Nationalsozialismus, auch der polischen Opfer, aus dem Opferbegriff ausschloss, während ehemalige Nationalsozialisten langsam und Stück für Stück wieder reintegriert wurden.

Wie man auch bei Andrea Strutz (2001, 10) nachlesen kann, sind es drei wesentliche Faktoren, welche die österreichische Geschichtspolitik –nicht nur nach 1945, sondern bis in die 1980er Jahre hinein – beeinflussen. Diese Faktoren sind, das Festhalten an der „Opferthese“, eine „Gedenk- und Erinnerungskultur“ in deren Zentrum die ehemaligen Wehrmachtssoldaten stehen (Vgl. Rathkolb 2005, 48), und die Integrationspolitik gegenüber den ehemaligen Nationalsozialisten.

Das Opferfürsorgegesetz von 1945

Das „Gesetz über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich“, oder wie es kurz heißt, Opferfürsorgegesetz, wurde am 17. Juli 1945 vom Kabinettsrat beschlossen.

Wie bereits erwähnt lag diesem Gesetz ein sehr enger Widerstandsbegriff zugrunde, wodurch nur die aktiven Widerstandskämpfer Berücksichtigung fanden. Dadurch war natürlich auch die größte Opfergruppe aus dem Gesetz ausgeschlossen, nämlich die österreichischen Juden (Vgl. Strutz 2001, 22; Bailer 1993, 24).

Die genauen Bestimmungen und Voraussetzungen des OFG lauteten folgendermaßen:

„Als ‚Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich’ wurden in § 1 Abs 1 OFG 1945 Personen verstanden, ‚die um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich, insbesondere gegen Ideen und Ziele des Nationalsozialismus mit der Waffe in der Hand gekämpft oder sich rückhaltlos in Wort oder Tat eingesetzt’ hatten.“ (Berger et al. 2004, 39-40).

Der Teil „rückhaltslos in Wort oder Tat“ dieser Definition, bietet natürlich einen sehr großen Interpretationsspielraum und muss daher als unbestimmter Rechtsbegriff bezeichnet und verstanden werden.

Zusätzlich zur Erfüllung der oben angeführten Definition musste man ein bestimmtes Schädigungsmaß aufweisen, welches ebenfalls im § 1 OFG 1945 festgehalten ist,

„ [...] ‚ a) im Kampfe gefallen;
b) hingerichtet wurden;
c) an den Folgen einer im Kampf erlittenen Verwundung oder erworbenen Krankheit oder an den Folgen einer Haft oder erlittenen Mißhandlung verstorben sind;
d) an schweren Gesundheitsschädigungen infolge einer unter lit. C angeführten Ursache leiden oder
e) nachweisbar aus politischen Gründen mindestens 1 Jahr, in Ausnahmefällen mindestens 6 Monate in Haft waren.’“ (zit. Nach Bailer 1993, 25).

Außerdem war der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft eine Grundvorraussetzung für die Anerkennung nach OFG.

Aufgrund der, durch den engen Widerstandsbegriff im OFG 1945, sehr kleinen berücksichtigten Opfergruppe und zahlreicher Verzögerungen bei der Umsetzung der Leistungen charakterisiert Brigitte Bailer (1993, 26) das Gesetz folgendermaßen. „Insgesamt dürfte das Opferfürsorgegesetz aus 1945 von seiner Intention nicht mehr als eine Absichtserklärung zur Anerkennung und vielleicht auch Erfassung der Widerstandskämpfer gewesen sein.“

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
„Opfer aus politischen Gründen“
Untertitel
Das Österreichische Opferfürsorgegesetz am Beispiel einer Opfergruppe
Hochschule
Universität Wien
Veranstaltung
Befürsorgte Opfer – Österreichische Sozialpolitik und NS Opfer
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
19
Katalognummer
V85127
ISBN (eBook)
9783638011303
Dateigröße
518 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gründen“, Befürsorgte, Opfer, Sozialpolitik, Opfer
Arbeit zitieren
Leonhard Kern (Autor:in), 2007, „Opfer aus politischen Gründen“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85127

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