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Unternehmensteuerreform 2008: Nichtabziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen versus Zinsschranke

Title: Unternehmensteuerreform 2008: Nichtabziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen versus Zinsschranke

Term Paper (Advanced seminar) , 2007 , 30 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Sandra Eichfeld (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Summary Excerpt Details

Im Rahmen dieser Seminararbeit soll die im Vorfeld des Gesetzesentwurfes diskutierte Behandlung von Finanzierungsaufwendungen als Instrument zur Gegenfinanzierung betrachtet werden. Bedeutsame Vorschläge der Arbeitsgruppe Koch/Steinbrück diesbezüglich sind das von Peer Steinbrück anfangs favorisierte Hinzurechnungsmodell, welches eine Nichtabziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen impliziert und das Zinsschrankenmodell, welches die Abziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen einschränkt. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen, welche eine Aufnahme des Zinsschrankenmodells in den Gesetzesentwurf zur Folge hatten, wird der Schwerpunkt jedoch auf das Zinsschrankenmodell gelegt.
Um die Notwendigkeit einer Umgestaltung der geltenden Regelungen in Bezug auf die Finanzierungsaufwendungen darzustellen und diese in den Kontext des Reformvorhabens einzuordnen, wird eingangs ein kurzer Überblick über die Ziele und Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008 gegeben. Der Vorstellung des Hinzurechnungsmodells und des Zinsschrankenmodells folgt eine Bewertung der beiden Konzepte hinsichtlich ihrer Eignung und den damit einhergehenden Steuerwirkungen. Darüber hinaus werden die Modelle hinsichtlich möglicher Verbesserungspotenziale untersucht. Abschließend sollen mögliche Alternativen aufgezeigt werden, welche die Schwachstellen der gewählten Zinsschrankenregelung ausräumen könnten.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Ziele und Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008

III. Behandlung von Finanzierungsaufwendungen

1. Status Quo und Änderungsbedarf

2. Nichtabziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen

3. Eingeschränkte Abziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen

3.1. Das Zinsschrankenmodell

3.1.1 Grundlegende Ausgestaltung

3.1.2. Ausnahmetatbestände

3.2. Gewerbesteuerliche Hinzurechnung

IV. Kritische Würdigung– Nichtabziehbarkeit vs. Zinsschranke

1. Zielerreichungspotenzial

1.1. Eignung zur Gegenfinanzierung

1.2. Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten –

Gewinnverlagerung und Gesellschafterfremdfinanzierung

1.3. Leistungsfähigkeitsprinzip

1.4. Rechtsform-, Finanzierungs- und Investitionsneutralität

2. Verbesserungspotenzial

V. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert und vergleicht die zwei im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 diskutierten Instrumente zur Behandlung von Finanzierungsaufwendungen – das Hinzurechnungsmodell und das Zinsschrankenmodell – hinsichtlich ihrer Eignung zur Gegenfinanzierung der Steuersatzsenkungen sowie ihrer steuerlichen Auswirkungen auf Unternehmen.

  • Ziele und Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008
  • Vergleich zwischen Nichtabziehbarkeit und Zinsschranke
  • Analyse der Eignung zur Gegenfinanzierung
  • Untersuchung der Einschränkung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten
  • Bewertung hinsichtlich Leistungsfähigkeitsprinzip sowie Rechtsform-, Finanzierungs- und Investitionsneutralität

Auszug aus dem Buch

1. Status Quo und Änderungsbedarf

Einer nachhaltigen Sicherung der deutschen Steuerbasis stehen nach gegenwärtigem Steuerrecht insbesondere steuermotivierte Gestaltungsmöglichkeiten entgegen. Große Konzerne versteueren ihre Gewinne im Rahmen von Darlehnsbeziehungen als Zinsen im niedriger besteuernden Ausland und machen ihre Verluste in Deutschland geltend. Eine Beschränkung von Regelungen auf die Zielgruppe der ausländischen Kreditgeber, wie § 8a KStG in der ursprünglichen Fassung, wird jedoch doch höherrangiges europäisches Recht verboten. Der größte Verlust an Steuersubstrat liegt somit in den Möglichkeiten zur Fremdkapitalfinanzierung begründet.

Im Folgenden sollen die geltenden Regelungen zur Behandlung von Finanzierungsaufwendungen abgebildet werden, wobei insbesondere die §§ 8, 8a, KStG und § 8 GewStG sowie die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 EStG dargestellt werden, da sich in diesem Bereich auf Grund der Unternehmenssteuerreform 2008 weit reichende Änderungen ergeben werden.

Der § 4 EStG definiert den Gewinn als „Unterschiedesbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen“. Der nach dem EStG berechnete Gewinn bildet die generelle Bemessungsgrundlage für KSt und GewSt.

In § 8 GewStG sind die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände geregelt. Nach § 8 Nr.1 GewStG werden derzeit 50% der sog. Dauerschuldzinsen zum Gewerbeertrag hinzugerechnet, soweit sie bei der Gewinnermittlung abgesetzt worden sind und „wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs (Teilbetriebs) oder eines Anteils am Betrieb oder mit einer Erweiterung oder Verbesserung des Betriebs zusammenhängen oder der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienen“. Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter sind gem. § 8 Nr.7 GewStG ebenfalls hälftig hinzurechnen, soweit die Miet- und Pachtzinsen beim Vermieter bzw. Verpächter nicht der GewSt unterliegen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Einführung in das Thema der Unternehmenssteuerreform 2008 und Darlegung der Zielsetzung der Seminararbeit, den Schwerpunkt auf das Zinsschrankenmodell zu legen.

II. Ziele und Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008: Erläuterung der Intentionen der Reform, wie die Senkung der Steuerlast und die Sicherung der deutschen Steuerbasis.

III. Behandlung von Finanzierungsaufwendungen: Darstellung des Status Quo, des Hinzurechnungsmodells und des Zinsschrankenmodells sowie der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen.

IV. Kritische Würdigung– Nichtabziehbarkeit vs. Zinsschranke: Bewertung beider Modelle hinsichtlich ihrer Eignung zur Gegenfinanzierung, ihrer Wirkung auf Gestaltungsmöglichkeiten und ihrer Neutralität.

V. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Entscheidung für das Zinsschrankenmodell und Ausblick auf die verbleibenden Unsicherheiten bezüglich der Steuerverlagerung.

Schlüsselwörter

Unternehmenssteuerreform 2008, Zinsschranke, Hinzurechnungsmodell, Finanzierungsaufwendungen, Gegenfinanzierung, Fremdkapital, Steuerbasis, Leistungsfähigkeitsprinzip, Rechtsformneutralität, Finanzierungsneutralität, Investitionsneutralität, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, § 8a KStG, Konzern.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Behandlung von Finanzierungsaufwendungen im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind der Vergleich zwischen dem Hinzurechnungsmodell und dem Zinsschrankenmodell sowie deren Eignung zur Gegenfinanzierung von Steuersatzsenkungen für Kapitalgesellschaften.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die kritische Würdigung des im Gesetzesentwurf gewählten Zinsschrankenmodells im Vergleich zum alternativen Hinzurechnungsmodell hinsichtlich ökonomischer und steuerrechtlicher Kriterien.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine betriebswirtschaftliche Seminararbeit, die auf einer Analyse des Gesetzesentwurfs, steuerlicher Fachliteratur sowie Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Mechanismen der beiden Finanzierungsmodelle, diskutiert ihre Eignung zur Gegenfinanzierung und bewertet sie anhand von Prinzipien wie der Rechtsform-, Finanzierungs- und Investitionsneutralität.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Unternehmenssteuerreform, Zinsschranke, Gegenfinanzierung, Steuerneutralität und Fremdkapitalfinanzierung charakterisieren.

Warum wird das Zinsschrankenmodell kritisiert?

Es wird insbesondere wegen seiner Komplexität, der möglichen existenzbedrohenden Wirkung für mittelständische Unternehmen bei Wegfall der Freigrenze und der potenziellen Verletzung der Investitionsneutralität kritisiert.

Was ist die Bedeutung der Escape-Klausel?

Die Escape-Klausel soll als Ausnahme von der Zinsschranke dienen, sofern ein Unternehmen eine Eigenkapitalquote aufweist, die mit der des Konzerns vergleichbar ist, um die Anwendung auf rein steuerlich motivierte Gestaltungen zu begrenzen.

Wie unterscheidet sich die Zinsschranke vom Hinzurechnungsmodell?

Während das Hinzurechnungsmodell eine generelle Nichtabziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen durch Bemessungsgrundlagenverbreiterung vorsieht, beschränkt das Zinsschrankenmodell den Zinsabzug in Abhängigkeit vom steuerlichen EBIT.

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Details

Title
Unternehmensteuerreform 2008: Nichtabziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen versus Zinsschranke
College
University of Potsdam
Course
Hauptseminar Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Grade
2,0
Author
Sandra Eichfeld (Author)
Publication Year
2007
Pages
30
Catalog Number
V85156
ISBN (eBook)
9783638005975
ISBN (Book)
9783638912990
Language
German
Tags
Unternehmensteuerreform Nichtabziehbarkeit Finanzierungsaufwendungen Zinsschranke Hauptseminar Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sandra Eichfeld (Author), 2007, Unternehmensteuerreform 2008: Nichtabziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen versus Zinsschranke, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85156
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