Die deutsche Buchpreisbindung und die EU


Term Paper (Advanced seminar), 2000

36 Pages, Grade: 16 Punkte


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Überblick

2. Der Buchpreis in Deutschland
2.1 Die Buchpreisbindung und ihre Geschichte in Deutschland
2.2 Die Ausgestaltung des Preisbindungssystems in Deutschland

3. Die rechtliche Seite
3.1 Rechtliche Grundlagen
3.2 Vergleichbare System im EU-Raum
3.2.1 Der niederländische Sprachraum
3.2.2 Der englische Sprachraum
3.3 Der Dreiländerrevers und der EGV
3.3.1 Die Kulturklausel
3.3.2 Dreiländerrevers und Wettbewerbsartikel
3.3.3 Grenzüberschreitung und Systemsicherung

4. Ökonomische, kulturelle und politische Aspekte
4.1 Nachteile ohne Preisbindung
4.1.1 Auswirkungen auf die Angebotsbreite
4.1.2 Bedeutung für das Risikoprofil der Verleger
4.2 Vorteile durch die Preisbindung
4.2.1 Verbesserung der Buchproduktion durch die Preisbindung
4.2.2 Titelzahl
4.2.3 Buchpreisniveau
4.2.4 Politische Unterstützung

5. Fazit und Ausblick

7. Anhänge und Verzeichnisse
7.1 Verzeichnis der verwendeten Literatur
7.2 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
7.3 Verzeichnis der Abbildungen
7.4 Anhang A – Entwurf „Dreiländerrevers“, so in Kraft getreten am 01. September 1999
7.5 Anhang B - Entsprechungstabelle der im Rahmen dieser Arbeit relevanten Vertragsartikel
7.6 Anhang C - Artikel 28 EGV
7.7 Anhang E Artikel 151 EGV
7.8 Anhang D - Artikel 81 EGV
7.9 Anhang F: directie voorlichting, Persbericht: vaste boekenprijs blijft tot 2005 in stand. Ministerie van Onderwijs, Cultuur en Wetenschappen, Den Haag, Datum: 10-03-1997

Technische Vorbemerkung:

Die vorliegende Arbeit wurde im Rahmen des Wahlpflichtfaches Rechtswissenschaft für den Diplomstudiengang Politikwissenschaft nach der DSO/ DPO 1993, sowie nach Maßgabe des Beschlusses des Prüfungsausschusses am Institut für Politikwissenschaft der Universität Leipzig vom 21. April 1997, angefertigt. Nach Rücksprache mit Prof. Dr. Degenhardt und Prof. Dr. Görlich am 22. Juli 1999 folgt sie im wesentlichen der in der Politikwissenschaft üblichen Methodik, „ohne jedoch juristische Fragen völlig außen vor zu lassen“ (Degenhardt).

Dank für die Unterstützung an Frau Haucke vom edz Leipzig, Eva Bordemann (HTWK Leipzig), Dr. Harald Heker vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Botschaft des Königreichs der Niederlande in Bonn.

1. Einleitung und Überblick.

Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der Preisbindung für aus Deutschland stammende Verlagserzeugnisse1. Behandelt wird die Frage, das Reverssystem nach Art. 81 EGV2 europarechtlich zulässig sowie ökonomisch, kulturell und politisch überhaupt wünschenswert ist.

Nach einem Überblick über Geschichte, Begriff und Ausgestaltung des deutschen Preisbindungssystems folgt eine Erläuterung des seit 1993 in Deutschland, Österreich und der Schweiz gültigen Dreiländerreverses3. Vergleiche mit europarechtlichen Streitfällen aus dem englischen und dem niederländischen Sprachraum positionieren das Reverssystem im Hinblick auf sein Eingreifen in die Marktprozesse im europäischen Rahmen. Anschließend erfolgt eine Bewertung des im deutschsprachigen Raum gültigen Dreiländerreverses unter rechtlichen, politischen, kulturellen und sozial-ökonomischen Gesichtspunkten.

Abschließend wird ein kurzer Ausblick auf die Zukunft des Preisbindungssystems im Gebiet des Dreiländerreverses gegeben.

2. Der Buchpreis in Deutschland.

2.1 Die Buchpreisbindung und ihre Geschichte in Deutschland.

Als die Preisbindung für Verlagserzeugnisse definiert sich die Verpflicht­ung zum Beispiel der Buchhändler, die bei ihnen angebotenen Verlagserzeugnisse nur zu dem Preis an die Endkunden zu veräußern, die der Verlag bestimmt hat. Wie dies genau durchgeführt wird, ist dabei in den einzelnen EU-Staaten völlig unterschiedlich geregelt.

So kann bereits Langbein4 feststellen, daß innerhalb der damaligen Europäischen Gemeinschaft “zwölf Länder (…) zwölf verschiedene Systeme der Buchpreisbindung” vorführen5. Ihre Einteilung in drei Gruppen von Preisbindungssystemen ist dabei höchst zweckdienlich, wie sich weiter unten6 zeigen wird. Denn die Buchpreisbindung “reicht von einer gesetzlichen Pflicht (wie zum Beispiel in Spanien und Frankreich), über ein Kartell (wie zum Beispiel in Dänemark und in den Niederlanden) bis hin zu individuellen Verträgen zwischen einem einzelnen Verleger und einem Buchhändler (wie zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland und in Irland).”7 Wichtig ist auch die Unterscheidung der Preisbindung in “vertikale”, was eine individuelle Bindung des einzelnen Buchhändlers durch den einzelnen Verleger bedeutet, sowie “horizontale” Preisbindung, wobei die Bindung durch Kartellbildung auf einer Ebene - der Verleger - zustande kommt.

Historisch ist die systematische Buchpreisbindung in Deutschland ein Kind des 19. Jahrhunderts. Institutionalisiert wurde sie 1887 in der bis 1945 gültigen Verkehrs- und Verkaufsordnung des Börsenvereins Deutscher Buchhändler, einem horizontalen Bindungssystem; obwohl es auch bereits vorher durchaus üblich war, daß die Verleger die Preise ihrer Produkte festlegten8. Während der Besatzungszeit war in den Westzonen jede Form der Preisbindung verboten9. Dies wurde 1952 durch Einzelbestimmungen gelockert, 1957 wurde die Möglichkeit der Preisbindung für Verlagserzeugnisse in Paragraph 16 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen rechtlich verankert. Das deutsche Sammelreverssystem10 wurde mit dem Inkrafttreten des ersten Franzen-Sammelreverses am 01. Januar 1966, an dem ca. 800 Verlage beteiligt waren, eingeführt. Ein grundlegend überarbeiteter Sammelrevers trat 1974 in Kraft. Er wurde am 01. September 1993 durch den “Drei-Länder-Sammelrevers11 zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz abgelöst.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Funktionsweise des Sammelreverses

2.2 Die Ausgestaltung des Preisbindungssystems in Deutschland.

Mit dem Sammelreverssystem haben Verlage und Buchhändler in Deutschland sich dafür entschieden, ein vertikales Preisbindungssystem einzurichten.

Rechtlich betrachtet besteht dieses System aus einer Unzahl von Einzelverträgen zwischen Verlagen und Buchhändlern. Hier wird im Kern geregelt, daß der Buchhändler die Ware nur zum vom Verleger festgesetzten Preis an den Verbraucher abgeben darf. Dabei sind Vertragsänderungen durch die vertragschließenden Parteien grundsätzlich und jederzeit möglich. Eine Reimportklausel sichert das System nach außen. Seine nationale rechtliche Grundlage ist die Ausnahmeregelung des Paragraphen 16 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das System wird aus organisatorischen Gründen12 von Treuhändern verwaltet.

Der sogenannte Sammelrevers13 ist dabei ein Mustervertrag, der in der Praxis von den Buchhändlern unterschrieben an den Treuhänder zurückzusenden ist. Abweichende Regelungen sind dabei ebenso möglich wie die Streichung einzelner Verlage aus der in Teil D des Reverses aufgeführten “Liste der durch Sammelrevers preisbindenden Verlage” durch den einzelnen Buchhändler.

3. Die rechtliche Seite.

3.1 Rechtliche Grundlagen.

Die nationale Buchpreisbindung in Deutschland wird in Paragraph 16 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen14 erlaubt. Einen Konflikt zwischen nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Regelungen gab es in diesem Bereich bislang nicht15, was jedoch nicht heißt, daß es hierüber bislang nicht - mehrfach und öffentlich - nachgedacht worden sei16. Doch “sowohl die EG-Kommission wie auch der EuGH scheuen bisher davor zurück, ‘rein innerstaatliche’, nationale Erscheinungsformen der Preisbindung im Verlagswesen an den gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsregeln (Art. 81 ff. EGV) und den Vorschriften über den freien Warenverkehr (Art. 28 ff. EGV) zu messen.”17 Das 1992 mit dem EUV verankerte und im “Vertrag von Amsterdam” 1997 weiter ausgeführte Subsidiaritätsprinzip läßt sowieso Zweifel daran aufkommen, ob eine Regelung der lediglich nationalen Preisbindung durch die Gemeinschaftsorgane zulässig wäre.

Die politischen Verantwortungsträger in den betroffenen Mitgliedsstaaten stehen hinter dem Reverssystem18, das Bundeskartellamt hat die Preisbindung bislang nicht moniert, und sowohl Bundesgerichtshof als auch Bundesverfassungsgericht haben das Sammelreverssystem in ihren Entscheidungen bislang ausdrücklich bestätigt.19

Maßgeblich für die europarechtliche Perspektive bleibt somit die innergemeinschaftlich-internationale Komponente des Systems, sprich: die Grenzüberschreitung zwischen Deutschland und Österreich, die seit dem EU-Beitritt Österreichs zum 01. Januar 1994 erheblich ist. Für den derzeitigen Rechtsstatus des Dreiländerreverses ist noch das Verwaltungsschreiben20 der EG-Kommission vom 29. Juli 1994 maßgeblich, daß den Verlegerverbänden Deutschlands und Österreichs zusichert, den Dreiländerrevers nicht anzutasten.21

3.2 Vergleichbare System im EU-Raum.

Wichtig für die Beurteilung des deutsch(sprachig)en Preisbindungssystems ist natürlich auch, wie der Kommission und EuGH bislang in ähnlich gelagerten - sprich: grenzüberschrei­tenden - Fällen entschieden haben. Das französische (gesetzliche) System ist hier nicht vergleichbar, da der Dreiländerrevers eine privatrechtliche und keine gesetzliche Regelung ist. Im folgenden deshalb ein kurzer Blick auf die Entscheidungen zu den privatrechtlich organisierten Buchpreisbindungssystemen im niederländischen und im englischen Sprachraum.

3.2.1 Der niederländische Sprachraum.

Die Koninkklijke Vereeniging ter bevordering van de belangen des Boekhandels22 das sogenannte reglement voor het handelsverkeer van boeken in Nederland23 beschlossen. In Belgien gelten die ähnlich gestalteten Leveringsvoorwaarden in het verkeer in België van Nederlandstalige boeken met vastgestelte prijs24 von vier Buchhandelsverbänden unter Führung der Vereeniging ter Bevordering van het Vlaamse Boekwezen25. Die Unterschiede der beiden Regelungen sind hier unerheblich26 Zwar gilt in den Niederlanden ein generelles Preisbindungsverbot, doch die gemeinsam zuständigen Ministerië voor economische zaken und Ministerië van Onderwijs, Cultuur en Wetenschappen27 haben dieses Verbot für den Einzelfall bis zum Jahr 2005 aufgehoben.28 Es existiert heute ein privatrechtliches, von der niederländischen Regierung als “vertikal” bezeichnetes Preisbindungssystem, das sich im Laufe des Jahres 2000 einer Untersuchung in Bezug auf seine Effektivität hin unterziehen muß.29 “Durch das Abkommen verpflichten sich die (…) beteiligten Verlage, die Endverkaufspreise ihrer Bücher im Regelfall zu binden, und die Buchhändler verpflichten sich ihrerseits, diese Preise (…) anzuwenden.”30 Die dem reglement angeschlossenen Verleger dürfen Bücher im Wert von bis zu ƒ 60,- (ca. DM 53,50) nur an ungebundene Händler liefern, wenn diese sich der Preisbindung unterwerfen. Teurere Bücher dürfen nur zum Endverbraucherpreis verkauft werden, so daß keine Gewinnspanne bleibt.31 Importierte Bücher werden von systemangehörigen Händlern zum im Ausland festgelegten umgerechneten Preis eingeführt. Reimportierte Bücher unterliegen nicht der Preisbindung, sofern die Bücher nicht zum Zweck des Reimports ausgeführt, sondern im Ausland gehandelt wurden.32

[...]


1 Diese Arbeit befaßt sich dabei lediglich mit der Preisbindung für Bücher. Vor diesem Hintergrund werden die Begriffe Preisbindung für Verlagserzeugnisse und Buchpreisbindung im Folgenden synonym gebraucht.

2 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hg.), Vertrag von Amsterdam. Bulletin der Bundesregierung Nr. 94/ 1997. Bonn 1997, S. 1089-1216. Verwendet wird die neue Numerierung gemäß der Entsprechungstabelle ebd. S. 1124 ff.. Eine auf die alte Numerierung bezugnehmende Entsprechungstabelle für die im Rahmen dieser Arbeit relevanten Artikel ist im Anhang B am Ende dieser Arbeit beigefügt.

3 Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Börsenblatt des Deutschen Buchhandels. Nr. 61/ 1992, Buchhändler-Vereinigung, Frankfurt am Main/ Leipzig 1992, S. 8-12. (s. auch hier Anhang A am Ende dieser Arbeit)

4 Langbein, Birgit, Die Buchpreisbindung in der EWG. Europäische Hochschulschriften, Lang Verlag, Frankfurt am Main 1989, S. 2 f.

5 ebd.

6 s. Kapitel Nr. 3.2.1 und 3.2.2.

7 ebd. Langbein, Birgit (Anm. 4)

8 (Anschaulich und sehr unterhaltsam:) Friesen, Gerhard, Karl Gutzkow und Henrich Hoff: zu einer vormärzlichen Kontroverse über Preisherabsetzungen im Buchhandel. Buchhändler-Vereinigung, Frankfurt am Main 1980.

9 vgl. Everling, Ulrich, Buchpreisbindung im deutschen Sprachraum und Europäisches Gemeinschaftsrecht. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1997, S. 17

10 s. Kapitel 2.2

11 s. Anm. 3

12 Ein einfaches Rechenbeispiel: Müßten die 2.000 deutschen Verlage Individualverträge mit den 10.000 Buchhändlern abschließen, wären 20.000.000 Einzelverträge zu schließen und zu kontrollieren. Vgl. Franzen, Hans, Die Preisbindung des Buchhandels. Beck Verlag, München 31987, S. 47 f.

13 Der Entwurf des 1993 so in Kraft getretenen “Dreiländer”-Sammelreverses ist im Anhang A am Ende dieser Arbeit abgedruckt.

14 s. Anhang F am Ende dieser Arbeit

15 vgl. Großhardt, Holger, Die Preisbindung für Verlagserzeugnisse nach Europäischem Gemeinschaftsrecht. Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft, Hartung-Gorre Verlag, Konstanz 1995, S. 3

16 vgl. Ulmer, Roland, Europäische Kommission widerspricht sich. Erklärung des Börsenvereins-Vorstandes. in: www.boersenblatt.de vom 16. Juni 1999. Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Frankfurt am Main 1999

17 Großhardt, Holger (Anm. 15), S. 3

18 vgl. Kap. 4

19 vgl. Großhardt, Holger (Anm. 15), S. 3 und Everling, Ulrich, (Anm. 9), S. 19 und vgl. ebd., dort Anm. 12, S. 17

20 comfort letter. Eine Veränderung des durch comfort letter geschaffenen Rechtszustandes dürfe nur herbeigeführt werden, so Großhardt, wenn neu bekanntgewordene Sachverhalte dies erforderlich machten.

21 vgl. Everling, Ulrich (Anm. 9), S. 52 ff.

22 Königlicher Verein zur Förderung der Belange des Buchhandels, KVB. Die deutschsprachige Literatur verwendet noch den Namen der inzwischen nicht mehr damit befaßten V BBB (Vereeniging ter bevordering van de belangen des Boekhandels).

23 Reglement für den Handelsverkehr mit Büchern in den Niederlanden

24 Lieferbestimmungen für niederländischsprachige Bücher mit gebundenem Preis im belgischen Handelsverkehr

25 Vereinigung zur Förderung der Belange des flämischen Buchwesens, VBVB. Angeschlossen sind der Algemene Vlaamse Boekverkopersbond (Flämischer Buchhändlerbund), der Bond van Alleenverkopers van Nederlandstalige Boeken (Bund der Exklusivhändler niederländischsprachiger Bücher) und die Vereeniging van Uitgevers van Nederlagstalige Boeken (Verein der Verleger niederländischsprachiger Bücher)

26 vgl. Everling, Ulrich (Anm. 9), S. 20 und Langbein, Birgit (Anm. 4), S. 4 ff.

27 Wirtschaftsministerium und Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaften

28 Directie voorlichting, persbericht: Vaste boekenprijs blijft tot 2005 in stand. Ministerië van Onderwijs, Cultuur en Wetenschappen, Den Haag, 10. März 1997., s. Anhang F am Ende der Arbeit

29 ebd.

30 Everling, Ulrich (Anm. 9), S. 19

31 vgl. ebd.

32 vgl. ebd, S. 19 f.

Excerpt out of 36 pages

Details

Title
Die deutsche Buchpreisbindung und die EU
College
University of Leipzig  (Juristenfakultät)
Course
Blockseminar Rundfunk- und Medienrecht
Grade
16 Punkte
Author
Year
2000
Pages
36
Catalog Number
V8561
ISBN (eBook)
9783638154994
ISBN (Book)
9783656460183
File size
1193 KB
Language
German
Keywords
Buchpreis Buchpreisbindung EU EU-Recht EUR
Quote paper
Malte Priesmeyer (Author), 2000, Die deutsche Buchpreisbindung und die EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8561

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Title: Die deutsche  Buchpreisbindung  und die EU



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