Der Freiheitsbegriff Luthers in "Von der Freiheit des Christenmenschen"


Seminar Paper, 2007

17 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Analyse des Textes „Von der Freiheit eines Christenmenschen“
2.1 Die Freiheit des inneren Christenmenschen
2.2 Die Freiheit des äußeren Christenmenschen
2.3 Zusammenfassung

3. Der Freiheitsbegriff

4. Schluss

5.Literaturangaben
5.1 Sekundärliteratur

1. Einleitung

Um den Freiheitsbegriff Luthers zu verstehen, ist es notwendig sein Werkes „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ in den historischen und biographischen Kontext einzuordnen. Diese soll nun folgend erörtert werden.

Martin Luther (geboren als Martin Luder: er nennt sich später Luther) wird am 10.11.1483 in Eisleben geboren. Nach dem Besuch der Lateinschule und der Pfarrschule beginnt er 1501 sein Studium an der Universität Erfurt. Zuerst erlernt er dort, wie damals üblich, die sieben freien Künste. Die Pläne seines Vaters Jurist zu werden, verwirft er nach einem schweren Gewitter 1505. Er tritt nach dem erfolgreichen Überstehen des Unwetters, so wie er es Gott geschworen hat und zum Leid seiner Eltern, dem Bettelorden der Augustiner im Erfurter Kloster bei. Nach der Weihe zum Priester 1507 nimmt er das Studium der Theologie in Erfurt auf. Nachdem Luther 1512 Doktor der Theologie geworden ist, erhält er an der Universität zu Wittenberg die Bibelprofessur. Er hält Vorlesungen über die Psalmen (1514/15), den Römerbrief (1515/16), den Galaterbrief (1516/17) und den Hebräerbrief (1517/18).

Die damalige Praxis des Ablasskaufs, die die Beichte quasi ersetzte, und mit der man sich sein Seelenheil erkaufen konnte, widerspricht Luthers Überzeugung. Glaubt er doch fest daran, dass jeder sich ein Leben lang in Demut der Gnade Gottes anvertrauen müsse. Dies ermutigt und bestärkt ihn am 31.10.1517 die 95 Thesen an das Tor der Wittenberger Stadtkirche anzuschlagen Die Kurie reagiert auf den vermeintlichen Ketzer äußerst drastisch: 1518 wird in Rom der Ketzerprozess eröffnet. Dieser ruht jedoch 1519, da das Land mit der Regelung der Nachfolge des verstorbenen Kaisers Maximilian beschäftigt ist. Nach der Wahl Karls V. zum Kaiser wird der Kampf gegen Luther und seine Anhänger jedoch weitergeführt. Durch die ständigen Angriffe der römische Kurie wird Luther dazu gezwungen, seine religiösen Ansichten zu einer selbstständigen Theologie auszuformen. So arbeitet er in den Jahren 1520/21 an den drei großen reformatorischen Schriften "An den christlichen Adel deutscher Nation", "Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche" und "Von der Freiheit eines Christenmenschen" und trennt sich innerlich nun völlig von Rom.

Luther versuchte durch die Schriften gezwungenermaßen seine Theologie vor dem Papst zu rechtfertigen, dem er im Sendbrief mit Achtung entgegentritt. Luther stieß jedoch in Rom nicht auf Gehör und wurde am 21. Juli 1521 als Ketzer in Rom verurteilt.

Auf die wesentlichen Aussagen dieser drei prägenden Schriften soll nun kurz eingegangen werden:

1.„An den christlichen Adel deutscher Nation“

„Luther traute dem geistlichen Stand je länger umso weniger die geistliche Kraft zu, den christlichen Stand zu bessern. Deshalb wandte er sich in dieser Sache an den Christlichen Adel.“[2]

2. „De captivitate babylonica ecclesiae praeludium“ („Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“)

„Für nicht minder wichtig hielt er es, die Kirche aus ihrer selbstgewählten internen Verstrickung, aus ihrer babylonischen Gefangenschaft, zu befreien, damit sie wieder in die Lage kommen konnte, dem Evangelium zu folgen. Das war das Motiv für die lateinische Anrede an Theologen und Kirchenobere, die sieben Sakramente betreffend.“[3]

3. „Von der Freiheit des Christenmenschen“

Luther wendet sich mit dieser Schrift an alle Christen um ihnen zusammenfassend die Summe des geistlichen, christlichen Lebens zu ziehen, „wie es in dem Widmungsschreiben an Papst Leo X. heißt“[4]. Er entwirft die Schrift ,„deren theologische Originalität und wissenschaftlich-denkerische Durchführung vielleicht hinter den beiden anderen großen Äußerungen von 1520 zurückbleibt, deren öffentlichkeitswirksame Durchschlagkraft jedoch infolge einprägsamer, griffiger Sätze vom Leben in Christus in seiner Zeit geradezu unvergleichlich ist“[5], in zwei Tagen. Im November 1520 wird sie veröffentlicht.
Luther geht es mit seiner Schrift darum einzulenken und seine Friedensbereitschaft gegenüber dem Papst zu bekunden. Allerdings hat er grundsätzlich nicht vor, sich zu entschuldigen, sondern „des gottlichen wortis warheyt´“[6] zu verkündigen. Ob wirklich allein der Papst als Adressat gemeint ist, bleibt fraglich.

Beide Schriften sind sowohl in lateinischer als auch in deutscher Sprache verfasst. Die deutsche Version ist kürzer und spontaner, die lateinische „in der theologischen Einzelausprägung präziser“[7]. Die „Adressatenfächerung“ ist in beiden Versionen unterschiedlich. Insgesamt schwankt Luther zwischen freundlichen Worten gegenüber dem Papst und Harten gegenüber der Kirche Roms.

Das Werk besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil trägt den Titel „Ein Sendbrief an den Papst Leo X.“, der zweite „Von der Freiheit eines Christenmenschen“.

Im zweiten Teil der Seminararbeit soll nun Luthers Freiheitsverständnis ausgearbeitet werden.

2. Analyse des Textes „Von der Freiheit eines Christenmenschen“

Der Text besteht aus 30 Abschnitten und einer abschließenden Zusammenfassung. Diese sollen in komprimierter Form wiedergegeben werden.

Ausgangspunkt des Textes „Von der Freiheit des Christenmenschen“ sind zwei anfangs konträr und widersprüchlich erscheinende Aussagen in Abschnitt 1 und 2:

1. „Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Ding und niemand untertan.“ [8]

Hierbei wird die geistliche Natur des Christenmenschen ausgedrückt. Sie befindet sich in der Seele. Dies handelt Luther in dem Text in Abschnitt 3 bis 18 ab.

2. „Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Ding und jedermann untertan.“ [9]

Hier meint Luther die leibliche Natur des Christenmenschen. Sie drückt sich im Körper des Menschen, also in Fleisch und Blut aus. Luther spricht hiervon in Abschnitt 19 bis 30.

Luther unterscheidet also durch die Doppelnatur des Christenmenschen zwischen innerem und äußerem Menschen. Die Seele ist für Luther der direkte Gegensatz zum Fleisch.

2.1 Die Freiheit des inneren Christenmenschen

In Abschnitt 3 geht Luther auf die Bestimmung der Seele von außen ein. Er sagt, dass die Seele nicht durch Äußerlichkeiten gottesfürchtig gemacht werden kann. Weder Glaube noch Freiheit können daher von außen bedingt werden.

„Was hilft es der Seelen, daß der Leib ungefangen, frisch und gesund ist, isset, trinkt, lebt, wie er will? Wiederum, was schadet das der Seelen, daß der Leib, gefangen, krank und matt ist, hungert, dürstet und leidet, wie er´s nicht gern will? Dieser Dinge reichet keines bis an die Seelen, sie zu befreien oder zu fangen, fromm oder böse zu machen.“ [10]

Die innere Freiheit kann also nicht durch Äußerlichkeiten bestimmt werden. Allein der Glaube an sich macht den Christenmenschen frei.

Das Anlegen von weltlichen Dingen wie Priesterkleidern oder das Besuchen heiliger Ort etc. geschieht alles durch den Leib und nicht durch die Seele. Zu Gottesfurcht und Freiheit der Seele bedarf es einer anderen Qualität. (Abschnitt 4)

Diese andere Qualität ist allein das Wort Gottes, das von Christus gepredigt wird.

(Abschnitt 5)

Das Wort Gottes ist das Evangelium Jesu Christis, also seine Predigt. Diese soll den Menschen zur Erkenntnis führen, dass ihr Leben und Wirken vor Gott nichts ist. Die Rettung erfolgt allein durch Christus. (Abschnitt 6)

In Abschnitt 7 betont Luther, dass das Einprägen des Wort Gottes und das Predigen des Wort Gottes, also der Glaube an sich, das einzige Werk des Christenmenschen sein soll.

In Abschnitt 8 zweiteilt Luther die Heilige Schrift in Gebot und Gesetz Gottes, also das Alte Testament und Verheißung oder Zusage, also das Neue Testament.

Nun stellt sich natürlich die Frage nach Sinn und Zweck der Gesetze, Gebote und Werke in der heiligen Schrift. Die Gebote und Gesetze im Alten Testament zeigen zwar dem Gläubigen den Weg, sie sind aber eigentlich nur dazu bestimmt, dem Christen aufzuzeigen, dass er unfähig ist, das Gute zu lernen.

[...]


[2] Rogge, Joachim: Anfänge der Reformation. Der junge Luther 1483-1521 Der junge Zwingli 1484-1523. Berlin: Evangelische Verlagsanstalt GmbH. 1985 (2. Aufl.). In: Kirchengeschichte in Einzeldarstellungen. Band II/3 und 4 Hrsg: Gert Haendler, Kurt Meier und Joachim Rogge, S. 194

[3] Rogge: Anfänge, S. 206

[4] Rogge: Angänge, S. 206

[5] Rogge: Anfänge, S. 206

[6] Vgl. Rogge: Anfänge, S. 207

[7] Rogge: Anfänge, S. 207

[8] Luther, Martin: An den christlichen Adel deutscher Nation. Von der Freiheit eines Christenmenschen. Sendbrief vom Dolmetschen. Stuttgart. Phillip Reclam jun. GmbH & Co. 1962. Hrsg., Nachw. u. Biographie: Krähler, Ernst, S. 125

[9] Luther: S. 125

[10] Luther S. 126

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Der Freiheitsbegriff Luthers in "Von der Freiheit des Christenmenschen"
College
LMU Munich
Course
Die Reformationsbewegung
Grade
1,7
Author
Year
2007
Pages
17
Catalog Number
V85771
ISBN (eBook)
9783638016025
ISBN (Book)
9783638918091
File size
452 KB
Language
German
Keywords
Freiheitsbegriff, Luthers, Freiheit, Christenmenschen, Reformationsbewegung
Quote paper
Ferdinand Falkenberg (Author), 2007, Der Freiheitsbegriff Luthers in "Von der Freiheit des Christenmenschen", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85771

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