Finanzausgleich in Österreich

Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden unter besonderer Berücksichtigung der Kommunen


Seminar Paper, 2005

35 Pages, Grade: 2,5


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort

2 Abstract

3 Einleitung
3.1 Fragestellungen und Ziele der Arbeit
3.2 Rechtliche Grundlagen und Prinzipien des österreichischen Finanzausgleichs
3.3 Verfassungsrechtliche Grundlagen des Finanzausgleichs

4 Arten des Finanzausgleichs
4.1.1 Passiver Finanzausgleich
4.1.2 Aktiver Finanzausgleich
4.1.3 Vertikaler Finanzausgleich
4.1.4 Horizontaler Finanzausgleich

5 Grundlagen, Grundprinzipien und vertikale Einnahmenzuteilung
5.1 Möglichkeiten vertikaler Einnahmenzuteilung
5.1.1 Trennsystem
5.1.2 Verbundsystem
5.1.3 Zuschlagssystem
5.1.4 Zuweisungssystem
5.1.5 Mischsystem

6 Ablauf des österreichischen Finanzausgleichs
6.1 Abgabenwesen des FAG
6.1.1 Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben
6.1.2 Ausschließliche Bundesabgaben
6.1.3 Ausschließliche Landes- und Gemeindeabgaben
6.2 Oberverteilung gem. § 9 FAG
6.2.1 Vorweganteile gem. § 8 (2) FAG
6.2.2 Nachvorweganteile gem. § 9 (2 ff.) FAG
6.3 Unterverteilung
6.4 Transfers und Zuschüsse
6.5 Sonderfall Wien
6.6 Generelle Entwicklung der Einnahmen der Gemeinden aus dem Finanzausgleich
6.6.1 Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben
6.6.2 Ausschließliche Gemeindeabgaben
6.6.3 Gemeindeweise Unterverteilung

7 Finanzausgleichs aus Sicht österreichischer Kommunen
7.1 Finanzausgleich – Schwerpunkt Kommunen
7.1.1 Entwicklung der Gemeindehaushalte
7.1.2 Gemeinde-Investitionen
7.2 Auswirkungen des FAG 2005 auf die Kommunen

8 Wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen

9 Literaturverzeichnis

10 Abbildungsverzeichnis

1 Vorwort

Diese Arbeit wurde im Rahmen des Seminars Budgetpolitik - Herausforderungen in Österreich und in der Währungsunion als Teamarbeit verfasst.

Sie stellt einerseits einen wesentlichen Bestandteil der Leistungsbeurteilung dar und dient andererseits als Diskussionsgrundlage für das gewählte Themengebiet im Rahmen des Seminars.

Die Autoren haben versucht, bei der Literaturauswahl einen ansprechenden Mix an Grundlagenliteratur und Vertiefungsliteratur, primären Gesetztexten und sekundärer Literatur zu wählen.

So soll zunächst ein fundierter Überblick gegeben werden und anschließend sollen ausgewählte Bereiche des Themas detailliert erläutert werden.

Wir wünschen dem Leser und der Leserin eine spannende Lektüre und hoffen, einen zuverlässigen und interessanten Überblick über die Finanzmittelverteilung in Österreich zu geben.

Wien, im Mai 2005

Berthold Unterweger und Stefan Wurm

2 Abstract

Die Finanzverfassung sowie der Finanzausgleich stellen wesentliche Grundlagen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben dar.[1]

Verstanden wird dabei, bei umfassender Betrachtung, die Regelung der Aufgaben- und Ausgabenverteilung sowie die Verteilung der Mittel zur Finanzierung der Ausgaben auf die einzelnen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden).

Im engeren Sinn wird dabei von der Verteilung der Steuerhoheit (eigene Abgaben) und der Ertragshoheit (Steuerverbund) inklusive verschiedener Transfers, wie beispielsweise Vorwegbezüge, Zuweisungen, Umlagen bei gegebener Kompetenzlage gesprochen.[2]

Diese Seminararbeit liefert Informationen zum Finanzausgleich und stellt die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden dar. Zunächst geben theoretische Erläuterungen Aufschluss über die Notwendigkeit des Finanzausgleichs in der Finanzmittelverteilung. Die zugehörige Aufteilungspolitik der finanziellen Ressourcen wird separat beschrieben. Beschrieben werden des Weiteren, die Arten des Finanzausgleichs (horizontal/vertikal; aktiv/passiv).

Schwerpunktmäßig dargestellt wird auch die realpolitische Abwicklung in Österreich unter den derzeitig geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Da beim Finanzausgleich immer wieder Probleme, insbesondere für die kleineren Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände etc.), auftreten, werden diese anhand der aktuellen Situation im kommunalen Sektor erläutert und verschiedene Lösungsmodelle aus der wissenschaftlichen Literatur präsentiert.

Teilaspekte des Finanzausgleichs 2005 sowie die gegenwärtigen Entwicklungen aus der Sicht der kommunalen Ebene und wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen runden diese Seminararbeit ab.

3 Einleitung

3.1 Fragestellungen und Ziele der Arbeit

Der Finanzausgleich der zweiten Republik, der sich seit 1948 entwickelt hat, ist nicht nur vielschichtig, sondern auch unübersichtlich geworden. Primäres Ziel dieser Seminararbeit ist es, wie bereits erwähnt, Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden darzustellen.

Zweitens wird der Ablauf des Finanzausgleichs in Österreich aufgrund der bestehenden Gesetze und unter Rücksichtnahme auf einige Sonderfälle präsentiert.

Drittens wird der Fokus noch auf die österreichischen Kommunen gelegt. Es wird versucht, die Finanzmittelverteilung aus deren Sicht zu betrachten beziehungsweise kontroversielle Positionen zu analysieren.

Letztendlich runden wirtschaftspolitischen Folgerungen des Autors, abgeleitet von den Ausarbeitungen des Themas, diese Arbeit ab.

3.2 Rechtliche Grundlagen und Prinzipien des österreichischen Finanzausgleichs

Österreich ist laut Verfassung ein bundesstaatlich organisierter Staat. Neben der Bundesebene bestehen auch die Ebenen der Länder und jene der Gemeinden. Verbunden mit diesem Staatsaufbau ist eine Verteilung der Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften.[3]

Der Gestaltung finanzieller Beziehungen kommt im Bundesstaat eine besondere Bedeutung zu.[4]

Die Beziehungen spielen insbesondere im Kräfteverhältnis zwischen Bund und Ländern eine besonders entscheidende Rolle, denn wer „über die Erschließung und die Verteilung der finanziellen Ressourcen bestimmen kann, verfügt über eine entsprechende Vormachtstellung“.[5] Diese Verteilung der erwähnten Mittel ist im österreichischen Finanzausgleich geregelt.

Die Kompetenzverteilung in den finanziellen Beziehungen ist außerhalb des B-VG in einem eigenen Bundesverfassungsgesetz, dem sogenannten Finanz-Verfassungsgesetz (F-VG) aus 1948 geregelt.[6] Dieses Gesetz regelt allerdings nicht die inhaltliche Aufteilung der Besteuerungsrechte. Die Zuordnung von Abgaben ist in der einfachen Gesetzgebung des Bundes geregelt und „enthält Bestimmungen für intergovernmentale Transfers und das Kreditwesen, das Haushaltsrecht und die Finanzstatistik.“[7]

Die einfachgesetzlichen Regelungen des Bundes über die Verteilung der Abgabenerhebungskompetenzen finden sich im jeweils geltenden Finanzausgleichsgesetz (FAG) wieder.[8] Das FAG trifft eine Detailregelung über jene Aspekte, die das F-VG nur in groben Zügen vorgibt. Das jeweils aktuelle FAG ist für vier Jahre gültig. Es sieht bestimmte Kostentragungsbestimmungen – in Abweichung zu § 2 F-VG vor. Weiters regelt das FAG die konkrete Verteilung der Besteuerungsrechte und der Erträge der gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Zusätzlich sieht es Finanzzuweisungen und Zuschüsse sowie Sonder- und Schlussbestimmungen vor.[9] Unbedingt angemerkt muss hierbei werden, dass Gebietskörperschaften auch Einnahmen aus ihrer wirtschaftlichen Betätigung erzielen können, die nicht explizit im FAG geregelt sind.

Rechtliche Details und Grundlagen vom Finanzausgleich werden im folgenden Kapitel noch genauer erläutert.

3.3 Verfassungsrechtliche Grundlagen des Finanzausgleichs

Das B-VG überlässt die Regelung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder „auf dem Gebiet des Abgabewesens“[10] dem Finanz-Verfassungsgesetz 1948 (F-VG 1948). Dieses Bundesverfassungsgesetz regelt den Wirkungsbereich des Bundes und der Länder auf dem Gebiete des Finanzwesens und somit die Ordnung des öffentlichen Sektors einer Volkswirtschaft.[11]

Keine Erwähnung in diesem Gesetz finden in diesem Zusammenhang die österreichischen Gemeinden.

Das F-VG 1948 ist in sechs Abschnitte untergliedert, auf die in den folgenden Kapiteln teilweise noch genauer eingegangen wird:

Abschnitt I: Finanzausgleich (§§ 2 – 4)

Abschnitt II: Abgabenwesen (§§ 5 – 11)

Abschnitt III: Finanzzuweisungen und Zuschüsse (§§ 12 – 13)

Abschnitt IV: Kreditwesen (§§ 14 – 15)

Abschnitt V: Haushaltsrecht und Finanzstatistik (§ 16)

Abschnitt VI: Fristenlauf, Übergangs- und Schlussbestimmungen (§ 17)

Die §§ 2 – 4 (Abschnitt I) des F-VG 1948 bilden die maßgebliche Grundlage des Finanzausgleichs. Unmittelbar damit verbunden sind die §§ 5 – 13 (Abschnitt II und III) des F-VG 1948.[12]

In diesem Zusammenhang soll angemerkt werden, dass im Abgabewesen ein dezidierter Gesetzesvorbehalt besteht: „Öffentliche Abgaben können […] nur auf Grund von Gesetzen erhoben werden.“[13]

Die Inhalte der Abschnitte IV – VI werde ich zwar erwähnen, nicht jedoch genauer beschreiben.

4 Arten des Finanzausgleichs

Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten, d. h. eigentlich Stufen des Finanzausgleichs. In der Praxis wird zwischen dem „aktiven“, dem „passiven“, dem „horizontalen“ und dem „vertikalen“ Finanzausgleich differenziert.

4.1.1 Passiver Finanzausgleich

Der passive Finanzausgleich stellt lediglich die Verteilung[14] der Aufgaben und die daraus resultierende Verteilung der Ausgaben auf die verschiedenen Gebietskörperschaftsebenen dar. „Der vertikale Aufbau in Österreich beispielsweise ist durch die drei Ebenen Gemeinden, Bundesländer und Bund gegeben.“

4.1.2 Aktiver Finanzausgleich

Der aktive Finanzausgleich ergänzt den passiven durch die dazugehörige Ausstattung mit Finanzmitteln. Geregelt wird hierbei sowohl die vertikale als auch die horizontale Einnahmenausstattung.[15] Daraus resultiert also die Verteilung der Einnahmen, insbesondere der Steuern, zwischen den einzelnen Gebietskörperschaftsebenen Bund, Länder und Gemeinden (= aktiver vertikaler Finanzausgleich)[16] und die Verteilung zwischen den Ländern bzw. – wichtig für diese Seminararbeit – den Gemeinden, vor allem unter dem Gesichtspunkt einer größeren regionalen Einheitlichkeit in den Möglichkeiten der Aufgabenerfüllung (= aktiver horizontaler Finanzausgleich).[17]

4.1.3 Vertikaler Finanzausgleich

Wie bereits beim aktiven Finanzausgleich kurz beschrieben werden hier die Mittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt. Kosten, die aus der Erfüllung der Aufgaben resultieren, fallen auf den unterschiedlichen Ebenen im Staat an. Das gleiche gilt natürlich auch für die Einnahmenseite. Steuereinnahmen fallen oft nur bei einer Gebietskörperschaft an. In diesem Fall ist es erforderlich, eine Aufteilung der Finanzmittel auf alle drei Gebietskörperschaften zu machen.[18]

Bei der Aufteilung der Einnahmen zwischen den einzelnen über- und untergeordneten Gebietskörperschaften innerhalb eines föderativen Systems spricht man auch vom sogenannten „vertikalen aktiven Finanzausgleich“. Die Aufteilung der Aufgaben innerhalb der einzelnen Gebietskörperschaften wird auch als „vertikaler aktiver Finanzausgleich“ bezeichnet.[19]

4.1.4 Horizontaler Finanzausgleich

Beim horizontalen Finanzausgleich wird die Mittelverteilung auf ein- und derselben Ebene der Gebietskörperschaft geregelt.[20]

Man kann den horizontalen Finanzausgleich aber auch mit dem Ausgleich gewisser, nach der vertikalen Verteilung bestehenden Disparitäten (beispielsweise durch regionale Unterschiede) begründen.[21]

Allgemein betrachtet bestimmt der horizontale Finanzausgleich die Aufteilung der länderweisen Ertragsanteile und Gemeinden auf die einzelne Gebietskörperschaft. Dieser Prozess wird auch als „länderweise bzw. gemeindeweise Unterverteilung bezeichnet“.[22] Der horizontale Finanzausgleich sieht mitunter auch Maßnahmen der Umverteilung von Mitteln vor, indem aus Gemeindemitteln, die vor der Unterverteilung abgezweigt werden, Zuschüsse an finanzschwache Gemeinden, beispielsweise in Form von Bedarfszuweisungen zum Ausgleich des Haushalts, gewährt werden. Dieser Prozess geht zu Lasten finanzstarker Kommunen, da die Mittel aus deren „überdurchschnittlicher Finanzkraft“ abgeschöpft werden.

Jede Gemeinde muss Beiträge und Umlagen an das jeweilige Land bezahlen. Die Höhe dieser Zahlungen ist von der Finanzkraft der jeweiligen Kommune abhängig. Je größer die Finanzkraft der Gemeinde ist, desto höher ist der zu leistende Betrag, der durch diese in Form von Beiträgen und Umlagen zu leisten ist.

Ziel des horizontalen Finanzausgleichs ist es, „zu einer als gerecht empfundenen Mittelausstattung der einzelnen Gebietskörperschaften, auch einzelner Typen von Gemeinden, wie z.B. finanzschwacher Gemeinden im ländlichen Raum, Berücksichtigen besonderer Aufgabenstellungen von einzelnen Kategorien von Gemeinden (z.B. Statutarstädte), zu gelangen“.[23]

Da sich die einzelnen Einheiten einer Gebietskörperschaft „nebeneinander“ befinden, somit horizontal angeordnet sind, spricht man in diesem Zusammenhang vom horizontalen Finanzausgleich. Dieser ist laut oben beschriebener Erklärung eindeutig dem aktiven Finanzausgleich zuzuordnen.

[...]


[1] Vgl. KDZ, Finanzausgleich 2001, S. 15

[2] vgl. Bauer, Vorlesungsunterlage. S. 5.

[3] Vgl. Meichenitsch, Aktiver Finanzausgleich in Österreich S. 1.

[4] Vgl. Handbuch der kommunalen Finanzwirtschaft, S. 70ff.

[5] Funk, Einführung in das österreichische Verfassungsrecht, S. 126.

[6] Vgl. Dachs et al., Handbuch des politischen Systems Österreichs, S. 909.

[7] Matzinger, Finanzausgleich in: Steger, G.: Öffentliche Haushalte in Österreich, S. 52.

[8] Vgl. Funk, Einführung in das österreichische Verfassungsrecht, S. 127.

[9] Vgl. KDZ, Finanzausgleich 2001, S. 15.

[10] KDZ, Finanzausgleich 2001, S. 23.

[11] Vgl. Neck/Novotny/Winckler, Grundzüge der Wirtschaftspolitik Österreichs, S. 10 f.

[12] Vgl. KDZ, Finanzausgleich 2001, S. 23.

[13] § 5 F-VG.

[14] Weigel, Ökonomie des öffentlichen Sektors, S. 313 f.

[15] Vgl. Meichenitsch, Aktiver Finanzausgleich in Österreich, S. 6.

[16] Vgl. Nowotny, Der öffentliche Sektor, S. 123.

[17] Vgl. Nowotny, Der öffentliche Sektor, S. 123.

[18] Vgl. Bauer, Vorlesungsunterlage, S. 5.

[19] Vgl. Meichenitsch, Aktiver Finanzausgleich in Österreich, S. 7.

[20] Vgl. Weigel, Ökonomie des öffentlichen Sektors, S. 313 f.

[21] Vgl. Meichenitsch, Aktiver Finanzausgleich in Österreich, S. 7.

[22] KDZ, Finanzausgleich 2001, S. 184.

[23] KDZ, Finanzausgleich 2001, S. 184.

Excerpt out of 35 pages

Details

Title
Finanzausgleich in Österreich
Subtitle
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden unter besonderer Berücksichtigung der Kommunen
College
Vienna University of Economics and Business  (Institut für Volkswirtschaftstheorie und -politik )
Course
Budgetpolitik - Herausforderungen in Österreich und in der Währungsunion
Grade
2,5
Authors
Year
2005
Pages
35
Catalog Number
V85850
ISBN (eBook)
9783638018470
File size
1992 KB
Language
German
Keywords
Finanzausgleich, Budgetpolitik, Herausforderungen, Währungsunion
Quote paper
Stefan Wurm (Author)Berthold Unterweger (Author), 2005, Finanzausgleich in Österreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85850

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Finanzausgleich in Österreich



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free