Die Beschulung von Schülern mit Lernbehinderungen beschränkt sich in vielen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr ausschließlich auf Schulen für Lernbehinderte. Neben Formen der separativen Beschulung treten verstärkt integrative Formen, das heißt, Schüler mit Lernbehinderungen werden auch an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet. Trotzdem sind laut J. Schöler Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen die größte Schülergruppe, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht in die „normalen“ Schulen an ihrem Wohnort gehen, sondern eine Sonderschule besuchen (müssen). (Vgl. Schöler 1999)
In dieser Hausarbeit geht es um Integration von Kinder und Jugendlichen mit Lernbehinderungen und damit zusammenhängend um die Frage, wie diese Kinder am besten beschult und gefördert werden können. Diese Frage besteht schon seit dem Anfang der Hilfsschulen (heute Schulen für Lernbehinderte), wird aber momentan wieder verstärkt gestellt. Besonders in Hamburg, wo ein Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung von Diagnose- und Förderzentren vorliegt, ist diese Frage besonders aktuell. Um diese Frage beantworten zu können, soll zunächst der Begriff „Integration“ genauer definiert werden, sowie das Gegenteil von Integration: Separation oder auch Segregation. Danach soll der Prozess der Abspaltung der Hilfsschule genauer betrachtet werden, um zu verstehen, warum es zu dieser Form des separativen Unterrichts kam.
Wie integrativer Unterricht für diese Schülergruppe mit Lernbehinderungen aussehen kann, also welche verschiedenen Integrationsformen es gibt und wie sich diese Schülergruppe, um die es hier gehen soll, überhaupt definiert, sind die nächsten Fragen, die in dieser Arbeit beantwortet werden sollen. Als Fazit wird versucht, soweit dies möglich ist, eine Antwort auf die Ausgangsfrage zu finden: Wo können Schüler mit Lernbehinderungen am besten gefördert werden, an der Schule für Lernbehinderte oder aber integriert an allgemeinbildenden Schulen?
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Der Begriff Integration
1.1 Separation/Segregation
1.2 Separatives Konzept versus Integratives Konzept: Eine Gegenüberstellung
2. Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderung
3. Die Abspaltung der Hilfsschule ( beziehungsweise der Schule für Lernbehinderte ) von der Volksschule
4. Rechtslage Integration
5. Integrationsformen
6. Fazit
Soziale Integration
Begabungskonzept
Schullust
Schulleistungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Lernbehinderungen, um zu klären, welche Beschulungsform eine optimale Förderung gewährleistet. Dabei wird die historische Entwicklung der Separierung sowie die heutige rechtliche und pädagogische Situation analysiert, um eine Antwort auf die Frage zu finden, ob Sonderschulen oder Regelschulen für diese Schülergruppe besser geeignet sind.
- Definition und Abgrenzung der Begriffe Integration und Separation
- Merkmale und soziale Situation von Kindern mit Lernbehinderung
- Historische Genese und Motive des Sonderschulwesens
- Rechtliche Rahmenbedingungen und föderale Unterschiede in Deutschland
- Empirischer Vergleich von Integrationsformen und deren Auswirkungen
Auszug aus dem Buch
1.2 Separatives Konzept versus Integratives Konzept: Eine Gegenüberstellung
Separation und Integration sind in der deutschen Schulentwicklung gegenläufige pädagogische Tendenzen. Das gegeneinander Wirken dieser Tendenzen, hinter denen eigenständige Konzepte stehen, bestimmte die bisherige Schulpolitik. Die Grundannahmen beider Konzepte sollen kurz erläutert werden.
Die Grundannahmen des separativen Konzepts (sowie des Integrativen Konzept) findet man unter anderem bei E.E Kobi (1980) aufgelistet. Er geht von folgenden Überzeugungen aus: Dem „separativen Konzept“ liegt die Annahme zugrunde, „ (...) dass das lernbehinderte Kind sich in seinem schulischen und intellektuellen Leistungsvermögen (...) deutlich und durchgehend vom sogenannten „Normalschüler“ unterscheidet.“ Dieser Unterschied zwischen Schülern mit Lernbehinderungen und „Normalschülern“ ist, laut Kobi, „permanent“, aufgrund unterschiedlicher Begabungsniveaus. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass Beurteilungsmaßstäbe vorhanden sind, die es erlauben, beide Schülergruppen exakt voneinander zu trennen. Weiterhin werden aufgrund der Annahme unterschiedlicher Begabungsniveaus „spezielle didaktisch/methodische Vorkehrungen“ getroffen, von denen angenommen wird, dass diese im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen nicht realisiert werden können, sondern nur an einer speziellen Sonder- bzw. Förderschule. Diese Schule wird als eine Schule verstanden, die dem lernbehinderten Kind, dem „Schulversager“ der allgemeinbildenden Schule eine Art „Schonraum“ anbieten kann, in dem er wieder neues Selbstbewusstsein fassen soll. Durch Separation versprechen sich die Vertreter dieses Konzepts die Möglichkeit zur Homogenisierung innerhalb der Klassen der Allgemeinbildenden Schule und der Schule für Lernbehinderte. Es wird dadurch für beide Institutionen ein positiver Effekt angenommen (E.E. Kobi 1980, S.143 f).
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Thematik der schulischen Integration von Kindern mit Lernbehinderungen und Formulierung der leitenden Forschungsfrage.
1. Der Begriff Integration: Definition des Begriffs Integration und Abgrenzung zu separativen Konzepten in der Sonderpädagogik.
2. Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderung: Analyse der Merkmale und sozialen Hintergründe, die zur Feststellung einer Lernbehinderung führen.
3. Die Abspaltung der Hilfsschule ( beziehungsweise der Schule für Lernbehinderte ) von der Volksschule: Historische Betrachtung der Entstehung von Hilfsschulen als Mittel zur Entlastung des Volksschulsystems.
4. Rechtslage Integration: Untersuchung der rechtlichen Grundlagen und des föderalen Spielraums bei der Entscheidung für integrative Maßnahmen.
5. Integrationsformen: Darstellung verschiedener Modelle der schulischen Integration und deren Umsetzung in unterschiedlichen Bundesländern.
6. Fazit: Zusammenfassende Bewertung von Forschungsergebnissen zur sozialen und schulischen Situation von Schülern mit Lernbehinderung in verschiedenen Beschulungsformen.
Schlüsselwörter
Integration, Separation, Lernbehinderung, Sonderpädagogik, Hilfsschule, Schulentwicklung, Förderbedarf, Inklusion, Regelschule, Sonderschulwesen, Diagnostik, Bildungsbenachteiligung, Schulleistung, Sozialverhalten, Pädagogik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Lernbehinderung im deutschen Schulsystem und der Abwägung zwischen separativen und integrativen Unterrichtsformen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Begriffsdefinition von Integration, die Geschichte der Hilfsschule, die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sowie die Analyse verschiedener Integrationsmodelle.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, basierend auf historischen und empirischen Erkenntnissen zu beurteilen, ob die Förderung von Kindern mit Lernbehinderung in Sonderschulen oder in integrativen Regelschulklassen effektiver ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Auseinandersetzung, die auf der Analyse von Fachliteratur, pädagogischen Konzepten und empirischen Forschungsergebnissen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die theoretischen Konzepte von Integration und Separation gegenübergestellt, der Ursprung des Hilfsschulwesens beleuchtet, die rechtliche Situation erläutert und verschiedene praktische Integrationsformen untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Integration, Separation, Lernbehinderung, Förderbedarf und Sonderschulwesen charakterisiert.
Warum wird die Abspaltung der Hilfsschule als „Entlastung“ bezeichnet?
Historisch gesehen diente die Aussonderung „schwachsinniger“ Schüler dazu, die Volksschullehrer von der Herausforderung zu befreien, Kinder zu unterrichten, die nicht dem damaligen Standard-Leistungsprofil entsprachen.
Gibt es laut der Arbeit ein rechtliches „Recht auf Integration“?
Nein, die juristische Analyse zeigt, dass weder das Grundgesetz noch internationale Abkommen ein explizites Recht auf Integration festschreiben, da Entscheidungen über Förderorte stark von föderalen Ressourcen und Landesgesetzen abhängen.
Welche Unterschiede werden zwischen den Bundesländern deutlich?
Es wird eine Diskrepanz zwischen Ländern wie Bayern, wo die Separation dominiert, und Hamburg, wo integrative Modelle einen höheren Stellenwert besitzen, hervorgehoben.
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- Tina Zoe Rix (Author), 2005, Integration von Schülern und Jugendlichen mit Lernbehinderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86068