Die föderative Ordnung der Bundesrepublik - Der Bundesrat


Dossier / Travail, 2002

21 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhalt

1 Einleitung

2 Zum Begriff des Föderalismus
2.1 Definition „Föderalismus“
2.2 Darstellung und Abgrenzung der Gliederungsprinzipien
2.3 Das föderale System in der Bundesrepublik
2.4 Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern

3 Die Begründung des Föderalismus in Deutschland
3.1 Ethnische Begründung
3.2 Geographische Begründung
3.3 Historische Begründung
3.4 Entwicklung des Föderalismus in Deutschland nach 1945

4 Elemente der föderativen Ordnung im Grundgesetz

5 Der Bundesrat im föderalistischen System
5.1 Zusammensetzung des Bundesrates
5.2 Aufgaben und Kompetenzen des Bundesrates

6 Der Länderfinanzausgleich
6.1 Ziel des Finanzausgleichs
6.2 Das System des Länderfinanzausgleichs

7 Abschließende Betrachtung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

„Schon in ihrem Staatsnamen symbolisiert die Bundesrepublik Deutschland die Bedeutung des Föderalismus.“1 Dieses bundesstaatliche Ordnungsprinzip, bei dem die staatlichen Funktionen auf die beiden selbstständigen politischen Träger, den Zentralstaat und den Gliedstaaten verteilt sind, hat in Deutschland lange Tradition. Betrachtet man die Entwicklung der föderalen Ordnung, so stellt man fest, dass es sich nicht um ein statisches System handelt, sondern vielmehr um einen ständig in der Entwicklung befindlichen Prozess. Dieser ist im Zeitablauf zahlreichen Veränderungen ausgesetzt, um das Gleichgewicht zwischen den Extremen der Einheitlichkeit und der Vielfalt abhängig von den jeweiligen Anforderungen immer wieder herzustellen.2 In Deutschland tendiert die Entwicklung derzeit in Richtung Einheitsstaat, die Kompetenzen der Länder werden immer mehr zu Gunsten des Bundes verändert. Diese Tendenz konnte auch durch eine Grundgesetzänderung im Jahr 1994 nicht gestoppt werden. Die föderale Struktur soll auch im Hinblick auf diesen Aspekt in dieser Arbeit betrachtet werden. Speziell soll dabei folgende Hypothese untersucht werden:

Die politische Eigenstaatlichkeit der Länder ist durch die anhaltende Tendenz zur Vereinheitlichung gefährdet.

Dazu wird zu Beginn dieser Arbeit zunächst der Begriff des Föderalismus allgemein definiert und zu anderen Formen politischer Organisation abgegrenzt. Daran anschließend soll kurz das föderative System der Bundesrepublik betrachtet werden, sowie die Entwicklungslinien des Föderalismus in Deutschland aufgezeigt werden. Speziell wird unter Punkt vier dieser Arbeit auf Prinzipien des Föderalismus im Grundgesetz eingegangen. Im Anschluss daran wird der Bundesrat als föderales Verfassungsorgan erläutert. Dabei soll ein Überblick über die politische Stellung des Bundesrates im föderalen System sowie über die relevanten Mitwirkungsmöglichkeiten, speziell bei der Gesetzgebung, gegeben werden. Der sechste Abschnitt befasst sich mit dem Länderfinanzausgleich als eines der zentralen Merkmale des deutschen Föderalismus. Die Arbeit endet mit einer abschließenden Betrachtung, in der die Ergebnisse der Arbeit in Bezug auf die oben formulierte Hypothese zusammengefasst werden.

2 Zum Begriff des Föderalismus

Beschäftigt man sich mit der grundlegenden Fragestellung ,,Was bedeutet Föderalismus ?", so stellt man schnell fest, dass es keine allgemein verbindliche Definition des Föderalismus und seiner unterschiedlichen Erscheinungsformen gibt. Daher ist es wichtig, zunächst eine Definition des Föderalismus im Sinne dieser Arbeit zu geben und die jeweiligen Erscheinungsformen in der politischen Realität zu erläutern und voneinander abzugrenzen.

2.1 Definition „Föderalismus“

Mit Föderalismus werden grundsätzlich die Formen politischer und organisatorischer Zusammenfassung von mehr oder weniger selbständigen Gliedern in einer übergeordneten Gemeinschaft bezeichnet.3 Anders ausgedrückt lässt sich Föderalismus gemäß Laufer/Münch verstehen als das „Organisationsprinzip für ein gegliedertes Gemeinwesen, in dem grundsätzlich gleichberechtigte und eigenständige Glieder zu einer übergreifenden politischen Gesamtheit zusammengeschlossen sind“4. Dabei sind die einzelnen Glieder ebenso wie die übergreifende Gesamtheit einerseits autonom, gleichzeitig jedoch sind sie eng miteinander verbunden. Dieses Prinzip wird auch als „Vielfalt der Einheit“ bezeichnet.

Abhängig von der stärkeren Betonung der Einheit oder der Vielfalt lassen sich verschiedene Formen des Föderalismus unterscheiden. Vereinfachend kann man sich Föderalismus als ein bipolares Kontinuum vorstellen, dessen eines Extrem eine durch den Zentralstaat dominierte Ordnung darstellt. Das andere Extrem dagegen ist dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Gliedstaaten ein so hohes Maß an Eigenständigkeit aufweisen, dass sie nicht mehr oder nur noch selten als Gesamtheit auftreten.5 Ein föderativ verfasstes politisches System bewegt sich somit zwischen dem Extrem einer zentripetalen Zielvorstellung, die auf die Gleichheit der Lebensbedingungen gerichtet ist und dem Extrem einer zentrifugalen Zielvorstellung, die auf Eigenständigkeit und Vielfalt der Lebensbedingungen gerichtet ist.6

2.2 Darstellung und Abgrenzung der Gliederungsprinzipien

Ausgehend von dem Begriff des Föderalismus als oberstes Organisationsprinzip lassen sich verschiedene Formen der politischen Organisation anhand von Gliederungsprinzipien unterscheiden. Hierzu gehören der Staatenbund, der Bundesstaat, der Einheitsstaat und der Regionalismus.

Bei einem Staatenbund als eine Form des zwischenstaatlichem Föderalismus handelt es sich um einen völkerrechtlichen Zusammenschluss von souveränen Staaten, bei dem die Staaten ihre uneingeschränkte Unabhängigkeit behalten. Sie gehen zur Verfolgung gemeinsamer Aufgaben und Ziele eine verhältnismäßig lockere Verbindung miteinander ein. Die Mitgliedstaaten besitzen jederzeit das Recht zum Austritt, daher weist ein Staatenbund eine eher labile Konstruktion auf. Als Beispiele für einen Staatenbund wäre die Schweizerische Eidgenossenschaft von 1815 bis 1848 oder auch der Deutsche Bund von 1815 bis 1866 zu nennen.7

Der Begriff des Bundesstaates kennzeichnet einen staatsrechtlichen Zusammenschluss von nicht-souveränen Gliedstaaten, wobei nur der Zentralstaat völkerrechtliche Souveränität besitzt. Diese wird unwiderruflich auf den Bund übertragen. Der Austritt einzelner Gliedstaaten ist nicht vorgesehen bzw. nur mit Zustimmung des Bundes möglich.8 In einem Bundesstaat werden die individuellen Besonderheiten der einzelnen Länder bewahrt ebenso wie deren partielle Selbstständigkeit. Die Kompetenzen zur Erfüllung von Staatsaufgaben sind zwischen den beiden selbstständigen politischen Trägern, dem Zentralstaat und den Gliedstaaten verteilt. Keiner der Träger hat somit die alleinige Regelungskompetenz, vielmehr sind beide bei Erfüllung der staatlichen Aufgaben aufeinander angewiesen. Die Tatsache, dass keiner der beiden Träger die Befugnis hat, die Kompetenzen des anderen beliebig zu seinem eigenen Vorteil zu verändern (Kompetenz-Kompetenz), ist ein wesentliches Kennzeichen eines Bundesstaates. Dieses wird als Dualismus von Entscheidungszentren bezeichnet.9

Die politische Organisation in Form eines Bundesstaates ist nicht immer einheitlich. Mit Hilfe der Begriffe Unitarisierung und Zentralisierung lassen sich bestimmte Entwicklungstendenzen einer bundesstaatlichen Ordnung erkennen. Grundsätzlich kennzeichnen beide Begriffe eine Verlagerung des bundesstaatlichen Gleichgewichts hin zu einem Zentralstaat. Die Unitarisierung bezieht sich auf den Grad der organisatorischen Vereinheitlichung innerhalb eines Staates. Je stärker die Bemühungen, einheitliche Grundnormen und Problemlösungen zu gewährleisten und je einheitlicher die staatliche Organisation, desto unitarischer ist ein Staat. Die Initiative zur Vereinheitlichung geht dabei oftmals von den Ländern und nicht vom Zentralstaat aus.10

Wird in einem Bundesstaat der Bund zu Lasten der Gliedstaaten gestärkt, dann spricht man von einem unitarischen Bundesstaat.

[...]


1 Sontheimer/Bleek S. 351.

2 Vgl. Laufer/Münch S. 22.

3 Vgl. Laufer S. 145.

4 Laufer/Münch S. 14.

5 Vgl. Laufer/Münch S. 14f.

6 Vgl. Schultz S. 156.

7 Vgl. Laufer/Münch S. 15f. und Laufer S. 145.

8 Vgl. Voigt S. 142.

9 Vgl. Laufer/Münch S. 15 und Laufer S. 146.

10 Vgl. Laufer/Münch S. 16.

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Die föderative Ordnung der Bundesrepublik - Der Bundesrat
Université
Christian-Albrechts-University of Kiel  (Institut für politische Wissenschaft)
Cours
Übung zu Comparative Government I - Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland
Note
1,7
Auteur
Année
2002
Pages
21
N° de catalogue
V8609
ISBN (ebook)
9783638155397
Taille d'un fichier
574 KB
Langue
allemand
Mots clés
Ordnung, Bundesrepublik, Bundesrat, Comparative, Government, Regierungssystem, Bundesrepublik, Deutschland
Citation du texte
Kathrin Löwen (Auteur), 2002, Die föderative Ordnung der Bundesrepublik - Der Bundesrat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8609

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Die föderative Ordnung der Bundesrepublik - Der Bundesrat



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur