Erziehung und Ausbildung in Sparta und Athen. Ein Vergleich

Fachwissenschaftliche Untersuchung und die Behandlung des Themas im Geschichtsunterricht


Examination Thesis, 2002

94 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1.Grundstruktur einer Polis

2. Gesellschaftliche Ordnung Spartas und Athens
2.1. Sparta
2.1.1. Gesellschaftliche Ordnung Spartas
2.1.2. Politische Strukturen Spartas
2.2. Athen
2.2.1. Soziale Ordnung Athens zur Zeit der Demokratie
2.2.2. Politische Entwicklung bis hin zur athenischen Demokratie

3. Konflikte zwischen den beiden Stadtstaaten
3.1. Die Unstimmigkeiten vor, zwischen und nach Beendigung des Krieges gegen die Perser
3.2. Der Peloponnesische Krieg (431-404 v.Chr.)

4. Erziehung und Ausbildung in Sparta
4.1 Die homerisch-ritterliche Erziehung
4.2 Erziehung und Ausbildung in Sparta
4.2.1. Die Kinderzeugung
4.2.2. Geburt und Selektion
4.2.3. Die Erziehung bis zum 7. Lebensjahr
4.2.4. Die Erziehung der Mädchen
4.2.5. Die Agoge
4.2.5.1. Die Altersklassen
4.2.5.2. Die Sieben- bis Zwölfjährigen
4.2.5.3. Die Zwölf- bis Achtzehnjährigen
4.2.5.4. Die Achtzehn- bis Zwanzigjährigen

5. Erziehung und Ausbildung in Athen
5.1. Allgemeines zur Erziehung in Athen
5.2. Erziehung in der Familie
5.3. Die schulische Erziehung
5.3.1. Die körperliche Erziehung
5.3.2. Die musikalische Erziehung
5.4. Die staatliche Erziehung an den Gymnasien und im Markt
5.5. Die militärische Erziehung
5.6. Die Erziehung der Mädchen
5.7. Das Ideal der Kalokagathia

6. Schlussbetrachtung

7. Erziehung und Ausbildung in Sparta und Athen, als Unterrichtsthema in der Hauptschule
7.1. Didaktische Überlegungen
7.2. Mögliche Inhalte für die Durchführung des Unterrichts
7.3. Verlauf einer konkreten Unterrichtsstunde

8. Literaturverzeichnis

9. Internetadressen:

10. Abbildungsverzeichnis

11. Anhang
11.1. Materialien für den Unterricht:

Einleitung

Verschiedene Erziehungsmodelle werden in unserer heutigen Gesellschaft ständig diskutiert und in Frage gestellt. Deutschland besitzt kein einheitliches Bildungssystem, die Länder haben ihre zum Teil eigenen Vorstellungen und Schwerpunkte in der Erziehung unserer Kinder.

Betrachtet man in diesem Zusammenhang alleine nur die multimedialen Bildungsserver, scheinen die Unterschiede und die Kluft zwischen den Ländern bereits unüberwindbar.

Eine Vereinheitlichung, sowohl der Erziehungskonzepte als auch der im Internet vorhandenen Server kann einen Fortschritt in unserer heutigen Gesellschaft zur Folge haben.

Das Heranziehen und der Vergleich mit antiken Erziehungssystemen zeigt Parallelen auf, anhand dessen man Ursachenforschung betreiben kann.

So kann das Hinterfragen der Intentionen der unterschiedlichen antiken Vorstellungen durchaus Lösungen und Anregungen zur Problembehandlung in der Gegenwart bieten.

Die Erziehungsmodelle in Sparta und Athen weisen Ähnlichkeiten auf, die sich bei näherer Betrachtung als Gegensätze erweisen.

Hier können Bezüge zu unserer Gegenwart hergestellt werden.

Vor allem in der noch sehr jungen und in den Köpfen noch stark lebendigen Vergangenheit Deutschlands zeigen sich Parallelen auf.

Insbesondere der Vergleich zwischen der spartanischen und der Erziehung in der nationalsozialistischen Zeit rütteln auf.

So kann anhand dieser Beispiele den Schüler verdeutlicht werden, dass Vergangenes sich auch in unserer fortschrittliche Gesellschaft wiederholen kann.

Gleichzeitig bietet diese Thematik in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht genügend Stoff, den es im Unterricht zu erarbeiten lohnt und gleichzeitig Stoff für Diskussionen liefert. Das Interesse der Schüler kann hier sehr leicht geweckt werden.

Inhaltlich beschäftigt sich diese Arbeit mit den Erziehungssystem zweier Stadtstaaten im 6. und 5. Jahrhundert v.Chr.. Um deren Probleme und Entstehung besser zu verstehen, ist es wichtig, die politische und gesellschaftliche Ordnung der beiden Stadtstaaten zu beschreiben. Diese zeigen grundlegende Verschiedenheiten auf, welche wiederum zu Konflikten und auch zur Etablieren sehr unterschiedlicher Erziehungssysteme führten.

Diese Unstimmigkeiten der beiden Stadtstaaten sollen im Verlauf dieser Arbeit näher ausgeführt werden. Diese Entwicklungen haben die politische und auch die gesellschaftliche Ordnung geprägt.

Im folgenden soll der Ablauf und Einzelheiten der Konflikte zwischen den beiden Stadtstaaten veranschaulicht werden, um eine Basis für die Entstehung der unterschiedlichen Bildungsmodelle zu schaffen. Dort soll eine kurze Beschreibung der Ereignisse des Krieges erfolgen. Im Kapitel 3.2 habe ich mich darauf beschränkt den Ablauf des Krieges nur in einem kurzen Überblick darzustellen, da die nähere Ausführung dieses Kapitel zu intensiv und sehr aufwendig ist. Für die Behandlung des Peloponnesischen Krieges ist ein kurzer Überblick, im Hinblick auf die Arbeit, völlig ausreichend.

Für das Kapitel der Erziehung und Ausbildung in Sparta gab es ausreichend Material, wobei die Ausbildung und Erziehung in ihren Einzelheiten dargestellt wurden.

Für das Kapitel über die athenische Erziehung war es sehr schwer, tiefgehendere Literatur zu finden. Im Allgemeinen wurde die Erziehung nur oberflächlich behandelt. Es wurde meistens nur das Bildungsideal der KALOKAGATHIA beschrieben. Die ausführlichste Literatur, die zugänglich war, ist von Koliadis, Manolis Georg (1988): Die Jugend im Athen der klassischen Zeit. An dieser Literatur orientiert sich auch der Inhalt des Kapitels.

Im Kapitel der didaktischen Überlegung habe ich anfänglich die möglichen Bezüge für die Schüler zu dieser Thematik aufgezeigt.

Darauf folgen mögliche Inhalte und Arbeitsmöglichkeiten die im Unterricht eingesetzt werden können. Den Abschluss bildet eine konkrete Unterrichtsstunde zum Thema „Erziehung in Sparta“.

1. Grundstruktur einer Polis

Die griechische Polis entstand im 8. Jahrhundert. „Polis“ kann als „Gesellschaft mit einer politischen Organisation“ definiert werden. Häufig wird Polis hingegen mit Stadtstaat übersetzt.

Dies spiegelt jedoch nicht ausreichend die Bedeutung dieses Begriffes wider, denn eine Polis hatte nicht in jedem Fall eine Stadt als Zentrum.

Vielmehr ist eine Polis als relativ kleines Territorium mit einem städtischem Verwaltungszentrum zu beschreiben, in deren Zentrum sich häufig ein zentrales Heiligtum sowie ein Versammlungsort (Agora) befand. Dort beriet sich die gesamte Bevölkerung und fasste Beschlüsse.

In diesen Städten befand sich häufig die so genannte Akropolis, eine befestigte Erhebung, wohin man sich bei Gefahren zurückziehen konnte. Bezeichnend für die Polis war die Tatsache, dass sie von Beamten verwaltet wurde. Die Aufgaben dieser Beamten bestanden im der Heeresführung und Rechtssprechung sowie der Überwachung religiöser Pflichten. Die Beamten wurden durch Wahlen in ihr Amt berufen.

Nicht jede Polis wurde in dieser Manier verwaltet. So existierten parallel monarchische Systeme, welche im archaischen Zeitalter in den meisten Städten zunehmend an Einfluss verloren. Eine Ausnahme bildete hierbei Sparta, wo das Königtum beibehalten wurde.

In den meisten Städten wurden diese Ämter von adeligen Grundbesitzern bekleidet. Diese Staatsform nannte man Aristokratie. Die Polis besaß für die Bewohner, den so genannten Polisbürgern (politai), eine zentrale Bedeutung.

Das wichtigste Ziel, das eine Polisgemeinschaft anstrebte, war die Freiheit und Autonomie. Man wollte eigene Gesetze, um sich dadurch abzusichern gegen die etwaige Vorherrschaft einer Großmacht. Die Griechen betrachteten das Leben in einer Polis als die vorbildlichste Lebensform. In ganz Griechenland nahm die Polis eine vorherrschende Stellung ein. In weniger entwickelten Gebieten übernahm die jeweilige Stammesstruktur die Oberhand. Dort gab es die sogenannten Ethne (Plural von Ethnas, was wörtlich „Volk“ bedeutet). Ethnas waren kleinere Gemeinschaften, die sich zusammengeschlossen hatten. Diese verstanden sich vor allem als Verteidigungs- und Militärbündnisse.

Die Polis konnte auch aus einer Ethne erwachsen. Dadurch etablierte sich nie eine politische Einheit, obgleich die Bevölkerung flächendeckend sowohl durch eine einheitliche Sprache als auch durch den Glauben an dieselben Götter sowie gemeinsame Traditionen verbunden waren. Ein Beispiel dafür repräsentierten die gemeinschaftlich zelebrierten Olympischen Spiele1.

2. Gesellschaftliche Ordnung Spartas und Athens

2.1 Sparta

2.1.1 Gesellschaftliche Ordnung Spartas

Die Struktur des gesellschaftlichen Lebens in Sparta unterteilte sich in drei Stände. Der Stand mit der geringsten Bürgeranzahl waren die Spartaner. Sie hatten das alleinige Sagen und wurden somit als Vollbürger bezeichnet. Wer zu den Spartiaten gehören wollte, hatte grundlegende Voraussetzungen zu erfüllen. Beide Elternteile mussten Vollbürger sein.

Bereits mit der Geburt begann die Kontrolle jedes einzelnen Bürgers durch den Staat. Der Rat des Ältesten entschied bei einem Säugling ob er lebenswert, dem Staat dienlich, oder hingegen nicht lebenswert war. Wurde der Säugling vom Rat der Ältesten als tauglich befunden, so wurde dieser in die Bürgerliste eingetragen.

Er bekam Land zugeschrieben oder zugelost, dass er später bewirtschaften musste, um somit seinen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Ließ sich ein Spartiate etwas zuschulden kommen, wie zum Beispiel indem er seinen Beitrag an die Gesellschaft nicht leisten konnte oder sich verschuldete, so wurde er seiner Rechte als Vollbürger entledigt und bekam einen niedrigeren Status (Hypomeions).

Alle Vollbürger waren dazu verpflichtet, an einer streng organisierten Ausbildung teilzunehmen. Im Anschluss daran wurde von ihnen erwartet, sich aktiv am politischen, militärischen und gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Brachte man in der Ausbildung nicht die geforderten Leistungen, die sehr

hochgesteckt waren, wurde man ebenfalls in einen niedrigeren Status degradiert.

Stolz nannten sich die Spartaner „die Gleichen“ (homoioi)2. Der Spartiate musste sich voll auf den Staat konzentrieren. Alles weitere wie Familie, Haus sowie die Bewirtschaftung der Ländereien war Aufgabe anderer. Somit konnte er sich voll und ganz auf das militärische Leben vorbereiten.

Die zweite Schicht wurden Periöken genannt. Sie waren zwar Freie, hatten jedoch eingeschränktere Rechte als die Vollbürger. Die Periöken, zu deutsch „Herumwohner“, wohnten um Sparta herum in den Gebieten von Taygetos und Parnon sowie an der Küste um Sparta. Sie mussten regelmäßig Zahlungen leisten und im Heer dienen.

Mitglieder des spartanischen Staatsverbandes waren sie aber nicht. So besaßen sie keine politischen Rechte, während sie trotzdem dem Schutz des Staates unterstanden. Den Periöken war es, im Gegensatz zu den Vollbürgern erlaubt, Handel zu treiben. Sie arbeiteten als Geschäftsleute, Händler oder Handwerker und somit in Berufen, welche den Vollbürgern untersagt waren. Diese sollten sich ausschließlich auf ihre militärischen Übungen konzentrieren3.

Der niedrigste Stand umfasste Rechtlose und Unfreie, genannt Heloten. Sie machten zahlenmäßig im Vergleich zu den anderen Bevölkerungsschichten den größten Anteil aus. Die Heloten waren Sklaven der Spartaner, denen weder bürgerliche noch politische Rechte gewährt wurden. Die Sklaven mussten auf den Ländereien der Spartiarten arbeiten. Sie waren jedoch keine Privat- sondern Staatssklaven. Den Ertrag, den sie erwirtschafteten, gaben sie zum größten Teil den Staatsherren ab. In Kriegszeiten dienten sie als Ruderer und nahmen als „leicht Bewaffnete“ am Kampf teil. Zur Belohnung für ihren Kriegsdienst konnten sie vom Staat freigelassen werden.

Es trat immer wieder der Fall auf, dass ein Vollbürger Gemeinschaft mit einer Helotin pflegte. Die Kinder, die aus einer solchen Verbindung hervorgingen, nannte man Mothakes. Die Mothakes konnten zwar keine Vollbürgerrechte erlangen, wurden jedoch in die staatliche Erziehung integriert. Die Heloten unterstützen die Vollbürger dahingehend, dass sie ihnen Aufgaben abnahmen. So konnten sich die Vollbürger gänzlichst dem Staat und der damit verbundenen militärischen Ausbildung widmen4.

Das Leben in Sparta war ein öffentliches Leben, das vollkommen der Aufsicht des Staates und dessen Normen unterlag.

Ein freies und unabhängiges Leben, wie es aus unserer Gesellschaft bekannt ist, existierte keinesfalls.

Alle Mitglieder der Gesellschaft „gehörten“ dem Staat und waren somit dessen Autorität unterworfen. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen war somit stark limitiert. Der Staat sah zum Wohl seiner Bürger einen stark auf Gemeinschaft ausgerichteten Lebensstil für die Bürger vor. Rituale wie das allabendlichen Gemeinschaftsmahl, genannt Syssitien, sollten den „Teamgeist“ stärken. Eine Syssitie umfasste ungefähr 15 Mitglieder. Die Mitgliedschaft in einer solchen Speisegemeinschaft stellte eine Bedingung zum Erhalt des Vollbürgerstatus dar. Jeder musste seinen Beitrag zu den Mahlzeiten leisten, was in Form von allmonatlichen Zugaben geleistet wurde5. War man nicht dazu in der Lage, diese Zahlungen zu leisten, wurde man vom Vollbürger zum Hypomeinones degradiert6.

Jagen, Leibesübungen, die Teilnahme an der Volksversammlung und an Opfern sowie das aktive Mitwirken in feierlichen Chören bildeten genauso wie das Zuschauen bei den gymnastischen Übungen der Jugend Bestandteile des Gemeinschaftslebens.

Die Erziehung der Jugend war ebenfalls öffentlich; präziser formuliert wurde sie vom Staat diktiert. Höchste Ziele der Erziehung stellten in diesem staatlichen System die Kräftigung sowie die Abhärtung der Jugend dar.

Darüber hinaus wurde die Gewöhnung an militärischen Gehorsam angestrebt. Die Familie hatte hierbei einen unbedeutenden Status inne und deren Bedeutung für die Erziehung der Jungen war minimal.

Die Ehe war eine Pflichtinstitution, um die Geburtenrate zu optimieren. Das Staatssystem sollte somit immer mit kräftigen Nachwuchskriegern „versorgt“ und dadurch im Status als Militärmacht gestärkt werden.

Kinder, die schwächlich geboren worden waren, stufte man als „nicht lebenswert“ ein und tötete sie.

Die Lebensstile von Männer und Frauen differierten sehr stark, was dazu führte, dass selbst Eheleute im Alltag wenig Kontakt hatten. So lebten die Männer zusammen in Heerlagern und aßen gemeinsam in Syssitien7.

Die Frauen waren im Gegensatz zu den Frauen im übrigen Griechenland nicht in ihren Häusern eingeschlossen, sondern nahmen ebenfalls am öffentlichen Leben teil. So galt auch für die Frauen der Staat als höchste und wichtigste Instanz.

So lebte man, gebar Kinder und starb für den Staat und das Vaterland. Folgendes Zitat zeigt auf, welch wichtige Stellung der Staat für die Frau und die Familie innehatte:

„Eine spartanische Mutter, die ihre fünf Söhne in den Krieg geschickt hatte, wartete am Rande der Stadt auf Nachricht über den Ausgang der Schlacht. Als nur jemand kam und auf ihre Frage berichtete, dass alle ihre Söhne gefallen seien, mehr sie ihn an: „Danach frage ich nicht, feiger Sklave, sondern wie es mit dem Vaterland steht.“ Als ihr versichert wurde, es habe gesiegt, da rief sie aus: „Gut, nun vernehme ich gerne den Tod meiner Söhne.“ – Eine Mutter soll ihren Sohn, der in der Schlacht nicht standgehalten hatte, getötet haben mit den Worten: „ Du warst nicht mein Sohn!“ (...)“8.

Die Frauen Spartas mussten genauso trainieren wie die Männer, da man glaubte, dass sie dadurch bessere Krieger gebären werden9. Die Kindheit und Jugend aller männlichen Nachkommen Spartas stand ab dem siebten Lebensjahr unter vollständiger staatlicher Kontrolle. Die Jünglinge wurden zu diesem Zeitpunkt aus ihren Familien herausgenommen. Die Erziehung war von nun an streng geregelt und in verschiedene Stufen unterteilt, worauf in Kapitel 4 und 5 näher eingegangen wird.

Der Staat beanspruchte nicht nur in der Erziehung Autorität , sondern kontrollierte vielmehr alle Lebensbereiche in Sparta. Eine Privatsphäre, wie wir sie heute genießen, existierte dort nicht.

Inwieweit sich der Einfluss des Staates auf alle Lebensbereiche erstreckte, lässt sich am Beispiel des Grundbesitzes veranschaulichen. Diesen gab es im eigentlich wörtlichen Sinne nicht.

An dessen Stelle existierte eine Art Gütergemeinschaftsystem, wobei sowohl die Anrechte auf die fruchtbarsten Böden als auch die Erbfolge staatlich geregelt wurden. Ländereien durften nicht verkauft, verschenkt oder vererbt werden. Somit herrschte in Sparta eine Rang-, Rechts- und Besitzgleichheit10.

2.1.2 Politische Strukturen Spartas

Die Verfassung und ihr System basierten auf den Ausführungen und Überlieferungen des legendären Gesetzgebers Lykurgos. Dessen Thesen bildeten die Grundlage der politischen Ordnung Spartas und beeinflussten somit die Lebensordnung der Spartiaten grundlegend11. Am Ende des 7. Jahrhunderts gaben sich die Spartaner diese „lykurgische Ordnung“. Herzstück dieser Ordnung bildete die „Große Rethra“, was mit „Orakelspruch“ zu übersetzen ist. Der Inhalt dieser Ordnung lautet wie folgt:

„Gründend ein Heiligum des Zeus Syllanios und der Athena Syllania, einrichtend Stämme (phylai) und schaffend Dörfer (obai), einrichtend einen Ältestenrat (gerusia) von 30 Mitgliedern einschließlich der Anführer (archagetai, Bezeichnung für die Krieger), sollen von Zeit zu Zeit Versammlungen abgehalten werden zwischen Babyka und Knakion (Örtlichkeiten in Sparta), und so vorschlagen und abtreten lassen. Die Entscheidung des Volkes soll gültig sein. (Zusatz): Wenn das Volk aber eine krumme Entscheidung treffen sollte, sollen die Ältesten und die Archagetai es abtreten lassen“12.

Der Inhalt gibt das Grundgesetz Spartas wider, die sich auf die Weissagungen des Orakels von Delphi stützte. Die Orakelstätte des Gottes Apoll war überall als Autorität anerkannt. Sowohl Könige als auch Städte holten sich hier göttlichen Rat, wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden sollten. Die „Große Rethra“ war durch das Orakel in Delphi legitimiert worden und genoss somit bei den Spartanern höchstes Ansehen.

Die spartanische Gesellschaft und das Zusammenspiel der drei Verfassungsorganen Königtum (Monarchie), Rat (Oligarchie) und Volksversammlung (Demokratie) ordneten sich der Autorität des Orakels unter13. Die Grundstruktur der in Kapitel 1 beschriebenen Polis entsprach auch der Ordnung Spartas.

Allerdings enthielt die Stadt bzw. die Verfassung mehrere Elemente, die miteinander vereint waren. So existierte zum einen das monarchische Element, repräsentiert durch die Könige. Das oligarische Element wurde durch die Gerusia14 vertreten. Das demokratische Element manifestierte sich durch die Volksversammlung15.

An der Spitze des Staates standen zwei Könige: Einer von ihnen entstammte einer Familie der Agiden, während der zweite der Familie der Eurypontiden zugehörig war. Die ungewöhnliche Doppelherrschaft ging wahrscheinlich auf die Wanderungszeit zurück. So glaubten die Spartaner, dass eine Zwillingsgeburt dieses Königtums notwendig gemacht habe.

Die politische Macht, welche die Könige inne hatten, war sehr gering. Ihre Hauptaufgaben beschränken sich auf das Bekleiden von Priesterämtern sowie die oberste Heeresführung in Kriegsfällen. Die Könige hatten das Recht, gegen jedes Land Krieg zu führen. Zwar lag die Entscheidung über Krieg und Frieden nicht ausschließlich bei ihnen, wobei sie dennoch sie im Falle eines Krieges uneingeschränkte Befehlsgewalt hatten. In alten Zeiten zogen immer beide Könige ins Feld. Das Jahr 506 v.Chr. brachte dann eine Änderung mit sich, die gesetzlich vorschrieb, dass nur ein König ins Feld ziehen und das Heer anführen durfte. Dieser wurde von der Volksversammlung gewählt16.

Die Macht der Könige wurde infolge der Rethra immer weiter beschnitten, was durch das Kollegium der Ephoren unterstützt wurde17.

Insgesamt wurden jährlich fünf Ephoren durch der Volksversammlung gewählt.

Übersetzt heißt Ephoren „Aufseher“ und diese Aufgabe übernahmen sie auch gegenüber den Königen und der Gerusia. So wachten sie über die Bewahrung der Tradition, die Lebensführung der Spartaner, die Erziehung der Jugend sowie über die Arbeit der Beamten und Richter18. Naturgemäß richteten die Ephoren ihr besonderes Augenmerk auf die Könige, welche die Verfassung bedrohen konnten. Die Ephoren leisteten mit den Königen allmonatlich einen Eid. Das Verhältnis der Ephoren und ihre Stellung in Sparta zeigt die folgende Beschreibung durch Xenophon:

„Alle erheben sich beim Eintreffen eines Königs von ihrem Sitz, nur die Ephoren nicht, wenn sie auf ihrem Amtsstuhl sitzen. Und die Ephoren und die Könige schwören sich jeden Monat gegenseitig einen Eid, die Ephoren für die Stadt (polis), die Könige für sich selbst. Der Eid des Königs besagt, dass er seine Herrschaft nach den bestehenden Gesetzen der Polis ausüben werde; die den Polis, dass sie, solange jener seinen Eid hielte, das Königtum unangetastet lassen werde19 “.

Das Amt des Euphoren war jedem Spartiaten offen20.

Die eigentliche Regierungsgewalt lag bei der Gerusia, dem „Rat der Alten“. Die Gerusia setzte sich aus 28 Angehörigen und zusätzlich den zwei Könige zusammen. Die Mitglieder mussten ein Mindestalter von 60 Jahren aufweisen können und von der Volksversammlung eingesetzt worden sein.

Die Aufgaben der Gerusia konnte man in zwei Aufgabenbereiche einteilen, wobei der eine politischer Natur ist während der andere den prozessualen Bereich bezeichnete. So wurden alle Entscheidungen von der Volksversammlung „vorberaten“.

Sie bestimmte, welche Fälle der Apella vorgelegt wurden und welche nicht. Neben dieser bedeutenden Tätigkeit hatten die Mitglieder auch noch strafrechtliche Befugnisse21. Die Volksversammlung bestand aus der gesamten Bürgerschaft Spartas. Um Mitglied dieser Versammlung werden zu können, musste ein Spartaner das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die Rethra schrieb vor, dass die Versammlung sich monatlich an einem bestimmten Platz treffen sollte.

Die Leitung dieser Treffen oblag bis ins 6. Jahrhundert den Königen. In der darauf folgenden Zeit übernahmen dies die Ephoren. Entscheidungen über die Vorlagen des Ältestenrates fanden durch Zurufe der Mitglieder statt. Es konnte hierbei nur mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Themen wurden somit nicht besprochen oder ausdiskutiert. Die Aussprachen unterlagen alleinig den Beamten, Königen, Geronten und Ephoren. Einige Vorschläge durfte die Apella nicht einbringen.

Die Entscheidungen, die in einer Versammlung getroffen wurden, betrafen alle Bereiche des öffentlichen Lebens wie den Beschluss über Krieg oder Frieden, Anträge für Gesetze sowie die Wahl von Beamten und Beratern.

Durch die Entwicklung der Verfassung sowie dieses Abstimmungsverfahren sollte der Einfluss einzelner Personen eingegrenzt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Die spartanische Verfassung

2.2 Athen

2.2.1 Soziale Ordnung Athens zur Zeit der Demokratie

Betrachtet man die soziale Struktur von Athen, konnte man meinen, dass die Unterschiede zur Sparta nur geringfügiger Natur waren. So teilte sich Athens Struktur ebenfalls in drei Stände.

Der erste Stand umfasste die Bürger. Unter ihnen folgten die Metöken, und als letzter und niedrigster Stand die Sklaven. Am Ende dieses Kapitels sollen die gravierenden Unterschiede zwischen Athen und Sparta mit Hilfe einer tabellarischen Darstellung aufgezeigt werden.

Die Stände entwickelten im Laufe der Zeit eine Gemeinschaft, die im Militärstaat Sparta undenkbar gewesen war. Die Stände trennten sich am Ende nur durch ihre politischen Rechte. So gewannen die unteren Stände zunehmend an Wichtigkeit, statt den oberen Ständen stetig unterworfen zu sein, wie dies im streng hierarchisch angeordneten Sparta immer der Fall gewesen ist. Nun sollen dennoch zunächst die Stände in ihrer klassischen Rangfolge beschrieben werden.

Zu den Bürgern zählten die in Attika frei lebenden Menschen, die politische Rechte hatten, und Politen genannt wurden. Die politischen Rechte und der Einfluss darauf war bei den Politen sehr unterschiedlich. Man richtete sich hierbei nach dem Vermögen des Einzelnen. Das passive Wahlrecht besaßen nur die Vermögensten Zu diesen zählten auch jene, welche als Schwerbewaffnete in der Phalanx dienten, von denen andere Bürger ausgegrenzt waren. Bürger mit geringerem oder gar keinem Einkommen, die nicht als Hopliten dienten, konnten zwar in der Volksversammlung mit abstimmen, aber sie hatten ohne Zweifel einen viel geringeres Gewicht. Als Hoplite konnte man damals nur dienen, wenn man zu den Vermögenden gehörte, d.h. man gehörte den

Zensusklassen an. Denn die kosten für die Rüstung eines Schwerbewaffneten Hopliten war nur für die Vermögenden tragbar.

So richtete sich der Einfluss in der Politik, oder besser gesagt das jeweilige Mitspracherecht, nach dem Vermögen. Die bereits erwähnten Zensusklassen bezeichneten sozusagen Steuerklassen, welche sich in drei Klassen einordnen ließen:

Die erste Klasse und damit die Vermögenste, waren die Pentakosiomedimnoi. So genannte „Fünfhundertscheffler“, dies bedeutete, dass man zu dieser Gruppe erst zählte, wenn man einen Ertrag von 500 Scheffel22 nachweisen konnte.

Die zweite Klasse nannte man die Hippeis. Die „Reiter“ mussten einen Ertrag von 300 Scheffel nachweisen.

Die letzte Klasse bildeten die Zeugiten gebildet. Diese waren die in der Phalanx stehenden Hopliten, die 150 bis 200 Scheffel Ertrag nachweisen mussten.

Nach den Perserkriegen waren alle Bürger als Aktiv – Bürger anzusehen. Alle Nichtsbesitzenden (Theten) dienten auf den Schiffen als Soldaten in den Perserkriegen. Dadurch verdienten sie sich ihren erhöhten Status. Die Bürgerschaft in Athen wurde in den Jahren 451/50 v. Chr. dadurch begrenzt, dass von nun an diejenigen als Bürger galten, die in rechtsgültiger Ehe von einem Bürger und der Tochter eines Bürgers abstammten.

Politen und deren Angehörige bildeten die Bürgerschicht Athens. Die Zahl der Menschen, welche die Bevölkerungsschicht ausmachte, gibt Bleicken mit ca. 100 000 – 120 000, höchstens aber 150 000 an. Davon lag die Zahl der Politen zwischen 30 000 – 50 000, diejenige der Frauen und Kinder zwischen 70 000 – 90 00023.

Neben den Politen bildeten die Metöken eine weitere Bevölkerungsschicht Athens. Die Metöken (wörtlich: Mitbewohner) lebten in der Stadt Athen, nicht außerhalb wie die Periöken in Sparta. Ihre rechtliche Stellung war klar umrissen, als persönlich frei standen sie wie alle anderen Bürger unter dem Rechtsschutz der Stadt. So konnten sie ihren Geschäften ohne jegliche Beschränkung nachgehen. Zudem mussten sie das wohnen und ihren Aufenthalt in der Stadt eine geringe Kopfsteuer entrichten24. Man nannte diese Steuer Metoikion und sie betrug 12 Drachmen pro Kopf, die jährlich entrichtet wurde. Eine allein stehende Frau zahlte nur die Hälfte. Wer die Steuer nicht bezahlen konnte, der wurde in die Sklaverei verkauft. Dies war ein eindeutiger Hinweis auf das Anliegen der Stadt, Fremde von den Bürgerlichen abzugrenzen und jede mögliche Vermengung zu verhindern25. Zwar mussten alle Wehrdienst leisten und hatten weder berufliche noch religiöse Schranken vor sich, allerdings war es ihnen untersagt – wie allen Fremden – Grundbesitz zu erwerben26.

Es wurde den Fremden immer wieder bewusst gemacht, dass man sie zwar als einen Teil der Bevölkerung ansah, aber sie dennoch nicht mit der eigentlichen Bevölkerung gleichstellen wollte. Wenn beispielsweise ein Bürger einen Metöken oder einen Sklaven getötet hatte (unabsichtlich oder absichtlich), so wurde der Fall oder die Handlung rechtlich immer als unabsichtlich behandelt.

Die Metöken stellten eine sehr wichtige Bevölkerungsgruppe dar. Der Aufschwung und die Blüte Athens wurde zu einem nicht unbeträchtlichen Teil ihnen zugeordnet. Sie erreichten einen Status, welcher die Unterschiede in den Bevölkerungsschichten nochmals vergrößerte, aber nicht im Sinne einer Spaltung. Sie erhielten durch die Anerkennung der Bürger im Laufe der Zeit mehrere Privilegien zugesprochen. Diese Privilegien führten dazu, dass im Laufe der Zeit die Metöken an den Status des Bürgers sehr nahe herankamen. Ein Beispiel dafür war die völlige Gleichstellung bei den steuerlichen und militärischen Leistungen (Isotelie), die auch eine gleichzeitige Befreiung von der Kopfsteuer bedeutete. Jene Metöken, die dies erreichten nannte man „isotele Metöken“, eine besondere Gruppe.

Trotz aller Privilegien, welche die isotelen Metöken besaßen, blieb ihnen aufgrund fehlender politischer Rechte die absolute Gleichstellung zur übrigen Bevölkerung verwehrt.

Der Anteil der Metöken an der übrigen Bevölkerung belief sich auf ungefähr 25 000 – 35 000 Personen. Außer den ansässigen Bewohnern (Metöken) gab es noch die „Reisenden“, die sich nicht in der Stadt niederließen, sondern diese nur besuchten und für kurze Zeit blieben. Daher nannte man sie Proxenos, was soviel wie Staatsgastfreund bedeutete27.

Die letzte noch verbleibende Schicht, bestand aus den Sklaven. Die Anzahl der Sklaven lag zwischen 80 000 – 120 000 Personen. Die Grundlage, welche einen Menschen zum Sklaven machte, war seine Unfreiheit. Er hatte kein Selbstbestimmungsrecht über die eigene Person, und war damit Eigentum seines Herrn. Ein Sklave war in der Antike im Allgemeinen weder geschäftsfähig noch durfte er eine Ehe eingehen. Homer schrieb über die Sklaven, dass ihre Stellung in der Gesellschaft von vorne herein sehr niedrig war und erkannte folglich, der Mensch verliere die Hälfte seines Wertes, wenn er in die Sklaverei gerät. Selbstverständlich besaß ein Sklave keinerlei politischen Rechte. Dennoch war es ihm erlaubt, sowohl an Festen als auch an kulturellen Ereignissen teilzunehmen. Grundsätzlich waren die Sklaven nicht wehrfähig. Dies änderte sich aber während des Peloponnesischen Krieges, als es an Mannschaften für die Schiffe fehlte, auf welchen sie schließlich eingesetzt wurden.

Vor Gericht durften sie aussagen; sie wurden allerdings als Beweiszeugen erst dann anerkannt, wenn die Aussagen unter großer und schmerzhafter Folter gemacht wurden.

Das Leben der Sklaven war im Wesentlichen vom Charakter und der Fähigkeit des jeweiligen Herrn abhängig. Je nach Arbeit und Herrn gab es auch in der Schicht der Sklaven soziale Unterschiede. Das war ein wichtiger Grund, warum es unter ihnen an Solidarität mangelte, und Aufstände oder Revolten selten vorkamen. Die Sklaven waren eher darin bestrebt, in ihrem Leben ein gewisses Maß an „Wohlstand“ zu erreichen und verfolgten daher einen Aufstieg innerhalb der Sklavenschaft. Das Ziel der Freiheit war nur sehr schwer zu erreichen. Die meisten von ihnen arbeiteten in Athen als Handwerker. Insbesondere aber waren die Chancen auf eine Aufstieg in den Bergwerken am geringsten. Am besten hatten es die Haussklaven, da sie der Freiheit und der menschliche Wärme am nächsten waren. Ihre Chancen auf Freilassung war am größten.

Athens Einfluss- und Machtzuwachs durch die Seebund- und Großmachtpolitik ließ die Sklavenzahl erheblich ansteigen. Davon wurden zahlreiche in Handel und Gewerbe beschäftigt. Als Handwerker und Händler konnten sie selbständig tätig sein. Sie mussten jedoch, nach Abzug ihrer Selbstkosten, den Verdienst an ihre Eigentümer abgeben (die Abgabe hieß Apophora). Dennoch waren sie zur Durchführung ihrer Tätigkeit beschränkt geschäftsfähig. Sie verdienten Geld und konnten so einen besseren Lebensstandart erreichen oder für ihren Freikauf Geld sparen, was in der damaligen Zeit durchaus möglich war.

Die Sklaven dieser Stellung wohnten nicht bei ihren Herren, sondern außerhalb. Man nannte sie deshalb auch „Choris Oikountes“ was „die außerhalb Wohnenden“ bedeutete. Einige Sklaven, die so genannten Lohnsklaven, wurden von ihren Herren auch an andere Bürger „vermietet“. Bei den selbständig arbeitenden als auch bei den Lohnsklaven war der Unterschied des Lebensstandards sowie ihre soziale Stellung kaum von dem der frei lebenden zu unterscheiden. Sklaven konnten also ihre Stellung und damit ihr Leben insgesamt durch Arbeit aufwerten, was in der Polis denkbar unmöglich gewesen ist. Neben diesen „Privatsklaven“ gab es auch „Staatssklaven“. Diese mussten verschiedene Arbeiten verrichten, welche man keinem Bürger zumuten wollte. Da gab es z.B. die Arbeit des Henkers, des Folterknechts oder auch des Gefängniswärters.

Unter den Sklaven gab es selten Griechen; der Großteil kam aus den Kolonien oder den Kolonialgebieten des Hinterlandes, zu denen Illyrien, Thrakien sowie einige andere zählten. Eine Freilassung war nur durch eine Willenserklärung oder durch die Existenz eines Testamentes möglich28.

Die athenische Gesellschaft war eine Gesellschaft der Männer. Frauen hatten an politischen Entscheidungen keinen Anteil, und besaßen zudem eingeschränkte Bürgerrechte. Die Verwaltung des Vermögens oder die Vertretung vor Gericht oblagen ausschließlich dem Vater, dem Ehemann oder dem Bruder. Die verheirateten Frauen lebten größtenteils im Hause und erledigten den Haushalt. Dabei ist aber zu bedenken, dass die gesamte Erziehung und ärztliche Behandlung bzw. Versorgung zu Hause stattfand. Ohne eine Begleitung oder ausreichenden Schutz gingen die Frauen nicht alleine auf die Straße. Sie waren im Alter von 14 oder 15 Jahren bereits heiratsfähig, die Männer dagegen erst zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr. In Athen gab es jedoch einen Frauentyp, der mehr Bewegungsfreiheit besaß als die der üblichen Frauen. Man nannte sie die Hetären. Dies waren zum Teil gebildete und literarisch bewanderte Frauen, die in den obersten Kreisen des athenischen Staates verkehrten. Man geht davon aus, dass die Stellung der Frau in ganz Griechenland derjenigen athenischer Frauen glich. Die einzige Ausnahme bildete Sparta, deren sozialen Stellung und das Leben eine andere Bedeutung hatte (beschrieben Kap. 2.1.1)29.

2.2.2 Politische Entwicklung bis hin zur athenischen Demokratie

Die politische Ordnung Athens des 5. Jahrhunderts machte mehrere Phasen der Entwicklung durch. Verschiedene Reformen brachten den Wandel von einer Monarchie hin zu einer Demokratie. Zwischen diesen beiden Staatsformen durchlebte Athen unterschiedliche Phasen, und zwar die sogenannte Tyrannis, Aristokratie, Oligarchie und Timokratie. An dieser Stelle wird der Ablauf und die Reformen bis hin zur Blüte der Attischen Demokratie in einer Zusammenfassung darstellen. Auf die endgültigen Organe der demokratischen Verfassung wird ich nach diesem kurzen Abriss eingegangen.

Vorreiter der Demokratie waren Solon, Kleisthenes und Ephialtes, die letztlich durch verschiedene Reformen Athen zur Demokratie führten. Die Vollendung der Demokratie fand durch Perikleis statt.

Zunächst bestand ein Königtum, dessen Macht immer mehr eingeschränkt wurde. Nach dem Königtum wurde die politische Macht von den Archon übernommen. Von nun an regierten neun Archonten, die ab 683 v. Chr. auf ein Jahr gewählt wurden30.

Die Staatsführung war folgendermaßen aufgeteilt:

- Archon Eponymus : Staatsoberhaupt
- Archon Basileus : Religiöses Oberhaupt
- Archon Polemarchos : Militärischer Oberbefehlshaber
- sechs übrige Archonten : Thesmotheten (Rechtssprechung)

Durch diese, vor allem durch den Adel geführte Stadt, gab es Konflikte zwischen dem Adel und den Bauern. Die Kluft zwischen den verschiedenen Lebensbedingungen wurde immer größer. Um 621 v. Chr. wurde der Archon Drakon beauftragt, die Rechtsordnung aufzuzeichnen, um die Willkür der Adeligen zu unterbinden. Die Gesetzgebung durch Drakon brachte keine Lösung für die Spannungen zwischen dem Adel und der Bevölkerung. Der Archon Solon wurde 594 v. Chr. damit beauftragt, die gesamte Bevölkerung Attikas wieder zu versöhnen. Die Reformen Solons führten von der Aristokratie zur Timokratie, eine nach Vermögen aufgestellte Regierung. Die wichtigsten Erneuerungen der Reform nach Solon waren zum einen die

Aufhebung der Leibeigenschaft und der Grundschulden der Bauern,

die Regionale Einteilung der Bürger in vier Phylen,

die Einführung des Rates der 400 als Gegengewicht zum Areopag, dem obersten Gerichtshof, der sich aus ehemaligen Archonten zusammensetzte.

sowie die Schaffung einer Volksversammlung31.

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Abb. 2: Solons Verfassung

Jedoch führten die neuen Gesetze zu keiner politischen Ordnung, und so kam es zur Errichtung der Tyrannis des Peisistratos. Dieser nutzte die Spannungen aus und schlug sich auf die Seite des Volkes und wurde zum Alleinherrscher. Während der Tyrannis von Peisistratos (560 bis 510 v. Chr.) und seinen Söhnen bestand die Solonische Verfassung weiter, jedoch blieben die Areopag und die Beamten ohne Einfluss. Gegen Ende der Tyrannis wurden die alten Gegensätze wieder deutlich.

Kleisthenes kam an die Macht (508 v.Chr.) und führte Athen zur Volksherrschaft. Er knüpfte an die Verfassung an und baute sie demokratischer aus. Die wichtigsten Änderungen waren:

die neugeordnete Aufteilung des Volkes in zehn Phylen32 von je 50 Männer als Mitglieder Anstelle des solonischen „Rates der 400“ trat der „Rat der 500“. Ratsmiglieder waren Bürger über 30 Jahre.

Zusätzlich hatte jeder Bürger hatte das Recht und die Chance, gewählt zu werden.

Darüber hinaus kam es zur Einführung des Scherbengerichtes (Ostrakismos).

Die politische Bedeutung dieser Reformen lag auf der Hand. Die Macht des Adels wurde völlig zerstört. Kleisthenes schaffte so die erste echte Demokratie33.

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Abb.3: Demokratische Verfassung nach Kleisthenes

Die Blütezeit allerdings erlebte Athen unter dem Strategen Perikleis. Die wichtigste Einrichtung unter seiner Regentschaft war die Volksversammlung. Durch sie hatte die Bevölkerung Einfluss auf die politischen Geschicke des Staates. In einer Rede an das athenische Volk schildert er die Vorzüge dieser Verfassung:

„Wir leben in einer Staatsform, die die Gesetze nicht nachahmt; eher sind wir für andere ein Vorbild. Man nennt sie Demokratie, weil wir uns nicht auf die Herrschaft weniger Männer, sondern auf die große Menge des Volkes stützen. In persönlichen Angelegenheiten genießen alle vor den Gesetzen gleiches Recht. Bei der Berufung zu öffentlichen Würden und Ämtern fragt man allein nach dem Ansehen und der persönlichen Tüchtigkeit. Keiner wird wegen Armut oder Geringheit seines Standes davon ausgeschlossen. So nehmen wir es einem Mitbürger nicht übel, der sich einiges zu seinem Vergnügen leistet,34 “.

Die wichtigsten Bestandteile der Verfassung, waren der Rat der 500, die Volksversammlung, das Geschworenengericht und die Beamten. Alle Achtzehnjährigen werden Mitglied eines Demos35 (Demotel) in der dort geführten politischen Liste eingetragen36.

[...]


1 Lotze, Griechische Geschichte, S. 58/59

2 Lotze, Griechische Geschichte, S.34

3 Baltrusch, Sparta, S. 31

4 Baltrusch, Sparta, S. 33f

5 So wurde man z.B. dazu angehalten, monatlich einen Medinnos Gerstenschrot, acht Choen Wein, fünf Minen Käse sowie einen kleineren Geldbetrag für die Zukost aufzubringen.

6 Link, Kosmos Sparta, S.48

7 de Blois, Einführung in die Alte Welt, S.86-88

8 Zitat aus: Schulbuch, Zeiten und Marsch, S.57

9 de Blois, S.89

10 de Blois, S.88f

11 bsv Geschichte, Bd. 4, S.65

12 Baltrusch, Sparta, S.22f

13 Link, S.54

14 Rat der Ältesten

15 griech.: Apella

16 Link, S.54

17 Baltrusch, Sparta, S.27

18 Walzig, Der Mensch und seine Welt, S.80

19 Murray, Das Frühe Griechenland, S. 215/216

20 Baltrusch, Sparta, S. 27

21 Baltrusch, Sparta, S. 25/26

22 Man erhielt für eine Drachme ein Schaf oder einen Scheffel Gerste, für 5 Drachmen erhielt man einen Ochsen. (Info Link 3)

23 Bleicken, Die athenische Demokratie, S. 1001/102

24 Dahlheim, Antike 1, S. 204

25 Bleicken, S. 102

26 Dahlheim, S. 204

27 Bleicken, S. 105

28 Bleicken, S. 107-113

29 de Blois, S. 89

30 bsv Geschichte, S. 66

31 Bleicken, S. 24/25

32 Die 10 Phylen, die aus den Abgeordneten der 3 Bezirke Küste, Land und Stadt bestand, bildeten die Grundlage der Heeresverfassung. Diese 10 Phylen – Regimenter standen unter dem Befehl eines gewählten Strategen.

33 bsv Geschichte, S. 69

34 Zitat aus Schulbuch: Der Mensch und seine Welt, S. 86

35 Demos waren kleine Städte und Dörfer in Attika

36 Bleicken, S. 190

Excerpt out of 94 pages

Details

Title
Erziehung und Ausbildung in Sparta und Athen. Ein Vergleich
Subtitle
Fachwissenschaftliche Untersuchung und die Behandlung des Themas im Geschichtsunterricht
College
Karlsruhe University of Education
Grade
1,0
Author
Year
2002
Pages
94
Catalog Number
V86258
ISBN (eBook)
9783638907620
ISBN (Book)
9783638907637
File size
5348 KB
Language
German
Keywords
Erziehung, Ausbildung, Sparta, Athen, Vergleich
Quote paper
Thomas Oser (Author), 2002, Erziehung und Ausbildung in Sparta und Athen. Ein Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86258

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Title: Erziehung und Ausbildung in Sparta und Athen. Ein Vergleich



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