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Unter welchen Voraussetzungen ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger gegen den Willen des Beschuldigten zulässig?

Title: Unter welchen Voraussetzungen ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger gegen den Willen des Beschuldigten zulässig?

Term Paper , 2007 , 31 Pages , Grade: 9 Punkte

Autor:in: Sarah Gog (Author)

Law - Criminal process, Criminology, Law Enforcement
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Die Praxis einen Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger gegen den Willen des Beschuldigten zu bestellen, entspringt zwar streng genommen nicht den sog. „Terroristenprozessen“ der 70iger Jahre, sondern einer Entscheidung des BGH vom 24.01.1961, sie hat aber erst im Zusammenhang mit diesen an Bedeutung gewonnen und wurde unter den Begriffen „Zwangsverteidiger“, „oktroyierter Pflichtverteidiger“, „aufgedrängter“ oder „aufgezwungener Verteidiger“ erörtert. Im jüngeren Schrifttum findet sich für den vorsorglichen Pflichtverteidiger immer häufiger die Bezeichnung des sog. „Sicherungsverteidigers“.
Die zulässigkeitsbefürwortenden Ansichten nehmen überwiegend Bezug auf die Argumentation des BGH in seiner obiter-dictum-Entscheidung , wonach eine zusätzliche Pflichtverteidigerbestellung bzw. die Aufrechterhaltung einer zusätzlichen Pflichtverteidigerbestellung aus Gründen der Sicherung der Durchführung der Hauptverhandlung geboten sei, wenn sich die Gefahr eines Verteidigerausfalls abzeichnet. Gegen eine Mandatsniederlegung des Verteidigers ist mit der Kostentragungspflicht gem. § 145 IV StPO Rechnung getragen. Als Kollisionsnorm kommt § 145 I StPO in Betracht; unter deren Voraussetzungen eine zusätzliche Pflichtverteidigerbestellung zulässig sein könnte. In dieser häuslichen Arbeit im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege sollen alle möglichen Rechtsgrundlagen und Rechtfortbildungen, die zu einer Zulässigkeit der „Sicherungsverteidigung“ führen könnten, in Erwägung gezogen werden.

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Inhaltsverzeichnis

A. Zulässigkeit einer Sicherungsverteidigerbestellung aufgrund rechtlicher Herleitung

I. Überblick

II. Prüfung der in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen

1. Subsidiaritätsprinzip

2. Dogmatische Herleitung

a. Grundrecht auf freie Verteidigerwahl

b. Grundsätzliche Chancengleichheit

3. Gesetzlich geregelte Ausnahmen vom Subsidiaritätsprinzip

a. § 138c III 4

b. § 145 I

B. Zulässigkeit einer Sicherungsverteidigerbestellung aufgrund gesetzesimmanenter Rechtsfortbildung

I. Analoge Anwendung des § 145 I

II. „erst-recht-Schluss“

III. Gleichsetzung eines fehlenden Verbots mit einer Erlaubnis

C. Zulässigkeit einer Sicherungsverteidigerbestellung aufgrund „gesetzesübersteigender“ Rechtsfortbildung

I. Verfahrenssicherung

II. Prozessuale Fürsorgepflicht

III. Beschleunigungsgebot

IV. Missbrauchsabwehr

V. Ergebnis

1. Geeignetheit

2. Erforderlichkeit

3. Verhältnismäßigkeit

D. Lösungsvorschläge

I. Ersatzverteidigerlösung

II. Ergänzungsverteidiger

III. Autonomieprinzip von Welp

IV. Verwirkungslösung von Rieß

V. Lösung auf der Grundlage des geltenden Rechts

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die juristische Zulässigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers gegen den Willen des Beschuldigten (sog. „Zwangsverteidiger“ oder „Sicherungsverteidiger“) neben einem bereits vorhandenen Wahlverteidiger. Dabei wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Eingriff in das Recht auf freie Verteidigerwahl mit dem Rechtsstaatsprinzip und der StPO vereinbar ist.

  • Rechtliche Herleitung und dogmatische Einordnung der Sicherungsverteidigung
  • Analyse richterlicher Rechtsfortbildung als Grundlage für Pflichtverteidigerbestellungen
  • Spannungsfeld zwischen Verfahrenssicherung, Beschleunigungsgebot und Beschuldigtenrechten
  • Kritische Würdigung der Problematik des Rechtsmissbrauchs im Strafverfahren
  • Bewertung alternativer Lösungsmodelle wie der „bestellten Wahlverteidiger“-Lösung

Auszug aus dem Buch

I. Verfahrenssicherung

Das Hauptargument für eine vorsorgliche Pflichtverteidigerbestellung ist die Sicherung des ordnungsgemäßen und justizförmigen Verfahrens. Ohne die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege wäre kein Rechtsstaat denkbar. Aus dem Rechtsstaatsprinzip kann der Beschuldigte einerseits subjektive Abwehrrechte wie bspw. das Recht auf Verteidigerbeistand für sich ableiten, und es gewährt dem Beschuldigten - wie bereits festgestellt - das Recht auf ein faires Verfahren. Andererseits ist der Staat durch den auf ihn übertragenen Rechtsgüterschutz zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens verpflichtet, und es ist daher ein legitimes Interesse der Allgemeinheit, die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege zu sichern.

Folglich ist es notwendig einen angemessenen Ausgleich zwischen Verfahrenssicherung und Beschuldigteninteressen zu erzielen. Es entspricht nach Meinung des BGH und des BVerfG rechtsstaatlichen Grundsätzen, durch die Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers der ernsthaften Gefahr einer Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs zu begegnen (Sicherungsfunktion). Allerdings kann die Sicherungsverteidigung allein mit dieser Begründung nicht für verfassungsgemäß erklärt werden, so wie es nach Ansicht von BGH und BVerfG richtig wäre, da das Interesse an der Verfahrensdurchführung größer sein müsste als das Beschuldigteninteresse an einem Verteidiger des Vertrauens.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Zulässigkeit einer Sicherungsverteidigerbestellung aufgrund rechtlicher Herleitung: Dieses Kapitel prüft die dogmatischen Grundlagen des Rechts auf freie Verteidigerwahl und das Subsidiaritätsprinzip der Pflichtverteidigung.

B. Zulässigkeit einer Sicherungsverteidigerbestellung aufgrund gesetzesimmanenter Rechtsfortbildung: Hier wird untersucht, ob eine analoge Anwendung des § 145 I StPO oder ein „erst-recht-Schluss“ die Bestellung eines Sicherungsverteidigers legitimieren können.

C. Zulässigkeit einer Sicherungsverteidigerbestellung aufgrund „gesetzesübersteigender“ Rechtsfortbildung: Das Kapitel analysiert, ob Grundsätze wie Verfahrenssicherung, Fürsorgepflicht und Missbrauchsabwehr eine richterliche Fortbildung des Rechts rechtfertigen.

D. Lösungsvorschläge: Abschließend werden verschiedene Modelle wie die Ersatzverteidigerlösung oder die „bestellte Wahlverteidiger“-Lösung diskutiert, um einen Ausgleich zwischen Verfahrenssicherung und Verteidigervertrauen zu schaffen.

Schlüsselwörter

Sicherungsverteidiger, Zwangsverteidiger, Pflichtverteidiger, Wahlverteidiger, freie Verteidigerwahl, Verfahrenssicherung, Rechtsfortbildung, StPO, Strafverfahren, Rechtsmissbrauch, prozessuale Fürsorgepflicht, Beschleunigungsgebot, notwendige Verteidigung, Waffengleichheit

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ein Gericht einen zusätzlichen Pflichtverteidiger gegen den Willen des Beschuldigten bestellen darf.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die freie Verteidigerwahl, die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege, die richterliche Rechtsfortbildung und die Problematik von Sabotagehandlungen im Strafprozess.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die sowohl die prozessuale Effizienz (Verfahrenssicherung) als auch das verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Beschuldigtem und Verteidiger in Einklang bringt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine dogmatische Analyse der Strafprozessordnung (StPO), die Auswertung von Rechtsprechung (insb. BGH/BVerfG) und die Auseinandersetzung mit der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Rechtsgrundlagen (gesetzlich, gesetzesimmanent und gesetzesübersteigend) sowie die Diskussion verschiedener Reformvorschläge zur Pflichtverteidigerbestellung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie „Sicherungsverteidiger“, „Rechtsfortbildung“, „Verfahrenssicherung“ und „freie Verteidigerwahl“ charakterisiert.

Wie bewertet der Autor den „erst-recht-Schluss“ in der Rechtsprechung?

Der Autor steht diesem Ansatz kritisch gegenüber, da er das Vertrauensverhältnis missachtet und die tiefgehende Störung zwischen Beschuldigtem und einem entlassenen Wahlverteidiger ignoriert.

Was schlägt der Autor als Lösung auf Grundlage geltenden Rechts vor?

Der Autor plädiert dafür, dass der Beschuldigte zu Beginn des Verfahrens mindestens zwei Wahlverteidiger benennen muss, von denen einer gerichtlich als Pflichtverteidiger bestellt wird, um das Vertrauensverhältnis zu wahren und gleichzeitig die Prozesskontinuität zu sichern.

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Details

Title
Unter welchen Voraussetzungen ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger gegen den Willen des Beschuldigten zulässig?
College
University of Tubingen
Grade
9 Punkte
Author
Sarah Gog (Author)
Publication Year
2007
Pages
31
Catalog Number
V86301
ISBN (eBook)
9783638018333
ISBN (Book)
9783638919777
Language
German
Tags
Unter Voraussetzungen Bestellung Pflichtverteidigers Wahlverteidiger Willen Beschuldigten
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sarah Gog (Author), 2007, Unter welchen Voraussetzungen ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger gegen den Willen des Beschuldigten zulässig?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86301
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