Ein Netzwerk für die Meinungsfreiheit: Der P.E.N.


Seminar Paper, 2002

24 Pages, Grade: Mit Erfolg


Excerpt


Inhalt

Einleitung

I. Meinungsfreiheit als Menschenrecht
I.1 Historisches
I.2 Problematisches

II. Der P.E.N.
II.1 Geschichte
II.2 Charta

III. Der P.E.N. als Hilfsorganisation
III.1 Writers in Prison
III.2 Writers in Exile

IV. Zusammenfassung und Fazit

Bibliographie

„Wer einen Menschen tötet, der tötet ein vernunftbegabtes

Geschöpf, Gottes Ebenbild; wer aber ein gutes Buch vernichtet,

der versetzt der Vernunft selbst den Todesstoß, der trifft das

Ebenbild Gottes sozusagen mitten ins Herz.“

(John Milton)[1]

Einleitung

Fast täglich liest man in der Zeitung Meldungen über Schriftstellerinnen und Schriftsteller aus aller Welt, die Repressalien ausgesetzt sind, deren Werke verboten oder vernichtet werden, die emigrieren müssen oder gar getötet werden. Weltweit nimmt die Zensur zu – so etwa im vermeintlich demokratischen Russland, wo nach den Zwangsschließungen der Fernsehanstalten nun die Schriftsteller unter großen Druck geraten, meist unter dem Deckmantel des Jugendschutzes und, damit verbunden, der Pornographiebekämpfung.

Die Probleme, die viele Schriftsteller weltweit bereitet bekommen, können dabei vielfältigen Ursprungs sein. Hinter den Angriffen steht nicht immer allein die Regierung, oft sind extreme gesellschaftliche Gruppierungen oder wirtschaftliche Interessengemeinschaften – wie etwa im Falle Ken Saro-Wiwas – daran beteiligt. „Die komplexen Hintergründe sind zumeist schwer zu erkennen, und der Zugriff externer Instanzen wie zum Beispiel von internationalen Organisationen oder von Akteuren vom Typ Amnesty International verliert sich typisch in einem Gestrüpp von Argumenten und Gegenargumenten.“[2]Allen Fällen gemein ist jedoch die Tatsache, dass ein Mensch seine Meinung nicht öffentlich machen darf und eine Zuwiderhandlung sogar sein Leben bedrohen kann. Die Meinungsfreiheit, als Menschenrecht in der Universal Declaration of Human Rights von 1948 sowie in den Verfassungen vieler Staaten verankert, wird also mit Füßen getreten. Denn selbst wenn die Meinungsfreiheit in weiten Teilen der Welt zu den Menschenrechten gezählt wird, kann dies niemals eine Garantie für deren Einhaltung sein. Die Menschenrechte selbst sind nur dann durchführbar, wenn sie überhaupt akzeptiert werden – und dies ist lange noch keine Selbstverständlichkeit. „(...) so wie es keine Demokratie gibt ohne Demokraten, so gibt es auch keine Freiheitsrechte ohne die sich für die Verwirklichung Einsetzenden, zuweilen sogar Opfernden.“[3]

Mit dieser Problematik und ihrer Historie möchte ich mich im ersten Teil meiner Arbeit beschäftigen.

Um die Menschen, die wegen des Publizierens ihrer Gedanken um ihre Existenz fürchten müssen, kümmert sich neben anderen Menschenrechtsorganisationen eine weltweite Allianz aus ihren Kollegen: Der P.E.N.-Club.

Nach der Vorarbeit, die den Kontext der Meinungsfreiheit und Menschenrechte beleuchten soll, werde ich mich in den folgenden beiden Teilen mit der Arbeit dieser Schriftstellervereinigung auseinandersetzen. Ich möchte die Geschichte des Clubs zusammenfassen, wobei die Vorgänge in Deutschland im Vordergrund stehen werden, und seine Charta vorstellen. Ausführlich werde ich mich noch mit den ProjektenWriters inPrisonundWritersinExilebefassen und einige Beispiele dazu anführen.

I. Meinungsfreiheit als Menschenrecht

I.1 Historisches

Wie in der Einleitung bereits anklang, ist (Meinungs-) Freiheit kein Zustand, sondern ein gesellschaftlicher Prozess. Die Menschenrechte sind Ergebnis der Befreiung, bzw. der Selbstbefreiung des Menschen. „Zwischen dem Geltendmachen von Rechtsforderungenund dem Geltendmachen von Rechtsnormenliegen soziale Bewegungen großen Ausmaßes, zuweilen Kriege oder Bürgerkriege. Daß dieDéclaration de droits de l´homme et du citoyen

von 1789 geltende Rechtsnorm wurde, verdankt sie der Französischen Revolution; daß dieUniversal Declaration of Human Rightsvon 1948 international anerkannte Rechtsforderung wurde, verdankt sie dem Sieg der Alliierten im 2. Weltkrieg.“[4]Der Mensch selbst muss seine Freiheit demnach erwerben, indem er sich befreit. Hermann Klenner stellt an diesem Punkt die Frage nach dem wovon / von wem: „Befreiung von wem – das ist zunächst eine aus Geschichte und Gegenwart empirisch zu beantwortende Frage.“[5]

Für Europa beantwortet er diese Frage mit der Vormachtstellung der Kirche im Mittelalter. „Alleinseligmachende, gar auf Irrtumslosigkeit insistierende Kirchen (...), Christus auf Erden darstellende, gesetzgebende und richterliche Höchstgewalt, unfehlbare zudem, beanspruchende Macht eines Kirchenfürsten über die Welt (...) – gegen diese versteinerten Strukturen und Methoden hatte die Meinungsfreiheit etabliert werden müssen.“[6]Klenner weist allerdings auch auf „die Partei“[7]hin, die noch in diesem, besonders evident natürlich im letzten, Jahrhundert als Wahrheits- und zugleich als Herrschaftsmonopolist auftritt und die Menschen fremdbestimmt. Die Selbstbestimmung des Menschen begann erst mit „der großen politischen, philosophischen und sozialen Protestbewegung, die im 18. Jahrhundert Europa und Nordamerika ergriffen hat: der Aufklärung.“[8]

Schon seit dem 15. Jahrhundert rebellierte die geistige Bewegung des Humanismus gegen den Vorrang christlicher Glaubenssätze. Als Wegbereiter der Reformation konnte er die Alleinherrschaft der katholischen Kirche erschüttern. Allerdings beschränkte sich diese Bewegung nur auf einen kleinen Kreis von Gelehrten. Sie begünstigte, durch Macchiavelli und Bodin, jedoch die Geburt des modernen Nationalstaates, der als säkularisierte Institution den Menschen vor sich selbst schützen und eine tragbare Ordnung schaffen sollte. Die von Macchiavelli eingeführte „Staatsräson“ jedoch „betrachteten viele Monarchen (...) und Politiker (...) bis zum heutigen Tage (...) als einen Freibrief, um tatsächliches oder vorgebliches Staatsinteresse jederzeit und unter allen Umständen nach innen und außen durchsetzen zu können.“[9]Die Staatsräson widersprach dem Gedanken der Meinungsfreiheit folglich insofern, als dass sie keineswegs auf die Vorherrschaft der Vernunft, sondern auf die Vorherrschaft des Staatsinteresses zielte. Erst die Aufklärung vollzog den entscheidenden Schritt zur Menschenrechtslehre, indem sie den Menschen aus seiner „selbstverschuldeten Unmündigkeit“ (Immanuel Kant) befreien wollte. Der Mensch sollte aus der staatlichen und kirchlichen Bevormundung herausgelöst werden; das eigenständige Denken und somit auch die Freiheit der Gedanken rückten in den Mittelpunkt.

„Im 18. Jahrhundert ging die Initiative im Kampf um die Befreiung des Individuums eindeutig auf die 13 englischen Kolonien in Amerika über.“[10]Im Zuge des Unabhängigkeitskrieges, den die Kolonisten gegen das englische Mutterland führten, kam es am 12. Juni 1776 zur ersten Menschenrechtserklärung, die den Rang einer Verfassung besaß. In dieserVirginia Bill of Rightshieß es: „Alle Menschen sind von Natur aus gleichermaßen frei und unabhängig und besitzen gewisse angeborene Rechte, [...], und zwar den Genuß des Lebens und der Freiheit und dazu die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben und zu besitzen und Glück und Sicherheit zu ersterben und zu erlangen. (Artikel 1)“[11]Aus der Geschichte wissen wir um die Diskrepanz, die zwischen dieser Erklärung und der Wirklichkeit bestanden hat, bzw. noch besteht. Dieses Problem wird in Kapitel I.2 weiterführend diskutiert werden.

Bezüglich der Meinungsfreiheit garantierte dieVirginia Bill of Rightsdas Recht auf Pressefreiheit und das Recht auf freie Religionsausübung. Dazu schreibt Hermann Klenner allerdings:

Als THOMAS JEFFERSON seinerzeit seine Auffassung, daß Bürgerrechte genauso

wenig von unseren religiösen Meinungen abhängen dürfen wie unsere mathematischen

Meinungen, zu dem Fundamentalprinzip verdichtete, `that the opinios of men are not

the object of civil government, nor under its jurisdiction`, da fand er nicht die

Zustimmung seiner Mitstreiter, was schließlich dazu geführt hat, daß in der Virginia

Bill of Rightsvon 1776 (Section 16) die Meinungsfreiheit in religiösen Angelegen-

heiten aller Absolutheit entkleidet und an christliche Werte rückgebunden worden ist.[12]

Während der Französischen Revolution legte Lafayette den bedeutendsten Entwurf zur Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vor, die am 26. August 1789 vor der Nationalversammlung verkündet wurde. Diese Erklärung bezog sich auf alle Menschen (bzw. nur Männer) in allen Ländern und Staatsformen und wurde später in die Verfassung aufgenommen. Gleichheit aller Bürger sollte vor dem Gesetz bestehen; offen blieb allerdings, ob auch alle Bürger das gleiche Wahlrecht erhalten sollten. Eindeutiger ist die Erklärung da, wo es um die Freiheit geht. Diese endet erst dort, wo die Freiheit eines anderen eingeschränkt wird. So findet sich in ihr auch der Ausspruch: Freie Gedanken- und Meinungsfreiheit ist eines der kostbarsten Menschenrechte. [...] (Artikel XI)“[13]

Auch wenn sich die Französische Revolution im Folgenden in einer Schreckensherrschaft der Guillotine fortsetzte, so veränderte sie ganz Europa doch in einem positiven Sinne. Der Geist von „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ erreichte auch die anderen Länder, in denen „zwischen 1795 und 1830 [...] über 70 Verfassungen verkündet worden [sind].“[14]

Die Industrielle Revolution kam durch die bürgerliche Revolution zu großem Erfolg, was die Verarmung und Verelendung der Arbeiterklasse mit sich brachte. An die Reformfähigkeit eines kapitalistischen Staates glaubten Karl Marx und Friedrich Engels nicht. „Im Kapitalismus hätten Recht und Staat nur die Aufgabe, die Klassenunterschiede zwischen den Produktionsmittelbesitzern und dem Besitzlosen Proletariat zu legitimieren.“[15]Auch lehnten sie die Idee der liberalen Menschenrechte ab, nicht aber die der sozialen Menschenrechte, die universal gültig sein sollten. „Marx kritisierte insbesondere, daß das Recht auf Eigentum zum Menschenrecht erklärt worden war. Menschenwürde sei nicht in der Freiheit des Eigentums, sondern in der Freiheit vom Eigentum zu erreichen.“[16]Interessant sind diese Äußerungen Marx` hinsichtlich des Problems der Meinungsfreiheit, wenn man sich die ersten Verlautbarungen der russischen Räterepublik und die Verfassung der UdSSR von 1936 ansieht. Darin war „keine grundsätzliche Garantie für herkömmliche Freiheitsrechte gegeben, wohl aber eine Reihe sozialer Grundrechte (Recht auf Arbeit, Bildung, Erholung, Versorgung) [...] Alle Rechte galten aber nur unter der Maßgabe, daß sich der einzelne widerspruchslos in die sozialistische Gemeinschaft einordnete.“[17]Diese (damals) ost-westlichen Unterschiede in der Auffassung von Grund- und Menschenrechten zeigen sich noch einmal deutlich im Streit um dieAllgemeine Erklärung der Menschenrechteder Vereinten Nationen. Der Erklärung des englischen Vertreters in der UN-Menschenrechtskommission, „Wir wünschen freie Menschen, nicht wohlgenährte Sklaven“ hielt der ukrainische Regierungsvertreter entgegen: „Freie Menschen können verhungern.“[18]

Angeführte Erklärung der Menschenrechte sollte nach den kaum fassbaren Menschenrechtsverletzungen des nationalsozialistischen Regimes für eine bessere Welt sorgen. Träger dieser am 10. Dezember 1948 proklamierten Erklärung wurden die Vereinten Nationen. In der Tat führte der Kampf um sie zu einer weltweiten Verbesserung der Situation der Menschenrechte.

I.2 Problematisches

Einige Probleme im Umgang mit den Menschenrechten und somit auch der Meinungsfreiheit klangen in Kapitel I.1 bereits an. So war etwa nach Proklamation derVirginia Bill of Rightskeineswegs jeder Einwohner der Vereinigten Staaten von Amerika gleichberechtigt und frei. Ein anderes Problem, das bereits angedeutet wurde, bezieht sich auf die Definition von Menschenrechten. So sind diese aus kommunistischer Sicht völlig anders zu betrachten als aus kapitalistischer. Auch das Problem der Grenzziehung wurde, im Falle Thomas Jefferson, bereits eingeführt.

Einen weiteren interessanten, und besonders grundlegenden, Themenkomplex spricht in diesem Zusammenhang der türkische Philosoph Ahmet Inam an. Er geht der Frage nach, welche Grundvoraussetzungen überhaupt erfüllt sein müssen, damit der Mensch fähig ist, sich frei eine Meinung bilden zu können:

Der Gedanke, in dem von uns intendierten Sinne, ist frei, wenn unser Geist frei ist, wenn wir ein durch die Seele genährtes Gemüt besitzen, wenn wir uns von der Sklaverei in uns befreien und wenn unsere Kenntnisse und unsere Kritikfähigkeit ausreichend sind. Die Redeweise vom freien Denken ähnelt dann dem Ausdruck `ein

Dreieck mit drei Ecken`- ein Dreieck kann eben nicht vier Ecken haben.[19]

Doch ist diese Freiheit des Geistes nicht unabhängig von den äußeren Gegebenheiten, die Inam als tragisch bezeichnet:

Das System nimmt uns mit Hilfe der Medien und der Erziehung die Freiheit in unserem Innersten weg; es nimmt uns die Gedanken aus den Köpfen, und anschließend klagt es uns wegen unserer Gedanken an. Doch damit ein Mensch überhaupt wegen seiner Meinung schuldig gesprochen werden kann, muß er erst einmal die Freiheit zum Denken haben! Unsere Situation enthält somit etwas Rätselhaftes: Menschen, die nicht denken können, werden wegen ihrer Gedanken bestraft. Man fragt sich: Sind solche Menschen überhaupt straffähig?[20]

[...]


[1]Milton, John: Zur Verteidigung der Freiheit. Leipzig 1987, Seite 12. Zitiert in: Klenner, Hermann: Historisches

und Problematisches zur Meinungsfreiheit. In: Lampe, Ernst-Joachim (Hrsg.):

Meinungsfreiheit als Menschenrecht, Baden-Baden 1998, S. 43.

[2]Luhmann, Niklas; Meinungsfreiheit, öffentliche Meinung, Demokratie. In: Lampe, Ernst-Joachim (Hrsg.):

Meinungsfreiheit als Menschenrecht, S. 99.

[3]Klenner, Hermann: Historisches und Problematisches zur Meinungsfreiheit. In: derselbe, S. 41.

[4]ebenda

[5]derselbe, S. 42

[6]ebenda

[7]ebenda

[8]Morange, Jean: Die juristischen Grundlagen der Meinungsfreiheit. In: derselbe, S. 89.

[9]Herrmann, Axel: Idee der Menschenrechte. In: Informationen zur politischen Bildung 210/1998.

Menschenrechte. Bonn 1998, S. 6.

[10]derselbe, S. 7

[11]ebenda

[12]Klenner, Hermann: Historisches und Problematisches zur Meinungsfreiheit. In: Lampe, Ernst-Joachim:

Meinungsfreiheit als Menschenrecht, S. 43 f. Darin zitiert aus: The Portable THOMAS JEFFERSON,

New York 1975, S. 252.

[13]Zitiert in: Informationen zur politischen Bildung 210/1998, S. 8.

[14]Informationen zur politischen Bildung, S. 9.

[15]ebenda

[16]ebenda

[17]Informationen zur politischen Bildung, S. 10.

[18]Informationen zur politischen Bildung, S. 11.

[19]Inam, Ahmet: Von der Freiheit der Gedanken zum freien und befreienden Denken. In: Lampe, Ernst-Joachim:

Meinungsfreiheit als Menschenrecht, S. 27.

[20]ebenda

Excerpt out of 24 pages

Details

Title
Ein Netzwerk für die Meinungsfreiheit: Der P.E.N.
College
University of Marburg  (Institut für Soziologie)
Course
SE Menschenrechte in der Weltgesellschaft
Grade
Mit Erfolg
Author
Year
2002
Pages
24
Catalog Number
V8651
ISBN (eBook)
9783638155694
File size
563 KB
Language
German
Keywords
Netzwerk, Meinungsfreiheit, Menschenrechte, Weltgesellschaft
Quote paper
Michelle Grothe (Author), 2002, Ein Netzwerk für die Meinungsfreiheit: Der P.E.N., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8651

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