Stellungnahme zum Anspruch von Frauen auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit


Dossier / Travail, 2005

14 Pages, Note: 1.0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.2 Gang der Untersuchung

2. Lohndiskriminierung in Entgeltsystemen
2.1 Gleichwertige Arbeit – Was ist das?
2.2 Begriffsklärung „Gleiche Arbeit“
2.3 Begriffsklärung „Gleichwertige Arbeit“
2.4 Fallgruppen diskriminierender Strukturen eines Entgeltsystems bei gleichwertiger Arbeit
2.5 Zusammenfassende Bewertung: „Nicht gleicher Lohn für gleiche Arbeit, sondern gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“
2.6 Politische Maßnahmen

3. Europäische Rechtsgrundlagen für den Anspruch auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit: Art. 141 (ex-Art. 119) EGV und die EG-Richtlinie 75/117
3.1 Entstehung und Bedeutung des Art. 119 EGV
3.2 Anwendungsbereich des Art. 119 EGV
3.3 Entstehung der Richtlinie 75/117
3.4 Anwendungsbereich der Richtlinie 75/117

4. Schluss

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Ursachen für Unterschiede im Entgelt von Frauen und Männern sind sehr vielfältig und liegen zum Teil an der unterschiedlichen Bewertung von „Frauen- und Männerarbeit“. Die Ungleichverteilung der Bezahlung hat eine lange Tradition und verknüpft sich in Deutschland mit der Frauenbewegung des 19. Jahrhunderts. Die Inhalte haben sich im Verlauf der historischen Entwicklung zwar erheblich verändert, aber gelöst ist die Frauenfrage bis heute noch nicht.

Empirisch nachweisbare Unterschiede lassen sich erklären aus der geschlechtsspezifischen Sozialisation, unterschiedlicher Lebensweisen und aus gesellschaftlichen Strukturbildungen, die Frauen „produzieren“, so wie sie sind und wie die patriarchale Struktur sie erfordert. Schon im 19. Jahrhundert erhob die Frauenbewegung die Anklage gegen Missstände und kämpfte zunächst auf ihr Recht auf Bildung und einen Beruf. Die Französische Revolution wirkte als Impuls für demokratische Bewegungen in Deutschland und ließ die Ideale der Freiheit und Gleichheit auf alle Menschen, auch für Frauen, aufkommen. Zu Beginn der Industrialisierung begannen sich in Deutschland die Arbeits- und Lebensverhältnisse grundlegend zu verändern. Arbeiterfrauen wurden nicht nur zu Niedriglöhnen, sondern auch unter erschütternden Bedingungen als Heimarbeiterinnen oder Dienstmädchen, in Fabriken und Bergewerken beschäftigt. Die ersten Vertreterinnen der Frauenbewegung gehörten damals der Mittel- und Oberschicht an und kämpften lediglich auf das Recht der Frau auf Erwerbsarbeit im Bürgertum. Da die Sichtweise damals in Bezug auf Arbeit für Frauen sehr beschränkt war, hatte man sich überhaupt die Frage gestellt, ob Frauen generell zu Bildung und Berufstätigkeit fähig seien und wenn dies zuträfe, dann für welche Art des Berufes. Es entsprach der ursprünglichen Form der „Brotfrage“ und betraf anfangs einen Teil von Frauen. Die Frauenfrage wurde als ein soziales Problem dargestellt, um welches man eine Lösung finden müsste.

Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wurde der Problemkreis der Erwerbsfrauen um die „soziale Kategorie“ erweitert. Allgemein gesprochen für eine Gruppe von Personen, die mehrere sozial relevante Merkmale gemeinsam aufweisen (Konfession, Alter, Geschlecht).[1]

Heutzutage ist Beruf und Bildung für Frauen selbstverständlich geworden. Frauen haben in ihrer Lebensgestaltung Wahlmöglichkeiten, haben den gleichen Bildungsstand wie Männer erreicht, sind erwerbstätig und können jedem Beruf nachgehen. Doch obwohl das Konzept von Gleichheit, untermauert am Gleichheitsgrundsatz Art. 3 GG, aufzugehen scheint, ist die Ungleichbehandlung zwischen beiden Geschlechtern fortan zu erkennen. Nach der von der EU-Kommission veröffentlichten Neuauflage des Gleichstellungsberichts verdienten Männer in Deutschland im Jahr 2004 im Durchschnitt etwa 23 Prozent mehr als Frauen. Fünf Jahre zuvor hatte dieser Abstand noch knapp unter 20 Prozent gelegen.[2]

1.2 Gang der Untersuchung

Die Arbeit untersucht zum Ersten die grundsätzlichen geschlechtsspezifischen Strukturmerkmale eines geteilten Arbeitsmarktes und Erklärungsversuche für die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern. Ich beschränke mich dabei zuerst auf die Klärung der Begrifflichkeiten „gleiche Arbeit“ und „gleichwertige Arbeit“. Des weiteren wird im Bereich der Lohndiskriminierung auf ungleiche Bezahlung durch diskriminierende Entgeltsysteme für Frauenberufe an Beispielen unterschiedlicher Fallkonstellationen eingegangen. Zum zweiten wird auf die Europäischen Rechtsgrundlagen für den Anspruch auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit verwiesen unter Zugrundelegung des Art. 119 EGV und der EG-Richtlinie 75/117. Zuletzt werden aktuelle Beispiele der Lohn-Ungleichverteilung im Vergleich zu der EU aufgeführt und Gerichtsentscheide dargestellt.

Es wird der Versuch unternommen, diese theoretischen Grundsätze in Einklang mit der Gleichstellung bei Frauen und Antidiskriminierung zu bringen.

2. Lohndiskriminierung in Entgeltsystemen

Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern und insbesondere die Lohndiskriminierung, die dem Grundprinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ widerspricht, waren seit den 1970er Jahren wiederholt Gegenstand öffentlicher Kontroversen in allen Industrieländern. Unter dem Begriff „Diskriminierung“ wird die benachteiligende Ungleichbehandlung einer Frau oder einer Gruppe von Frauen verstanden.[3] Darin liegt ein Verstoß gegen die Achtung der Menschenwürde und impliziert weiterhin ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht auf selbstbestimmte Gestaltung des eigenen Lebens.

Bei gleicher Arbeit haben Männer und Frauen gleiches Entgelt zu bekommen. Allein aus der Tatsache, dass die Arbeitnehmerin und der zum Vergleich herangezogene Arbeitnehmer laut Tarifvertrag in dieselbe Tätigkeitsgruppe eingestuft sind, kann jedoch nicht gefolgert werden, dass die beiden gleichwertige Arbeiten verrichten.

Vielmehr ist anhand eines Bündels tatsächlicher Gesichtspunkte, wie die Art der übertragenden Tätigkeiten, die Ausbildungsanforderungen und die konkreten Arbeitsbedingungen zu prüfen, ob diese Arbeitnehmerinnen gleiche oder vergleichbare Arbeit leisten.

Die Löhne von Männern und Frauen werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Die zwei wichtigsten sind einerseits die Arbeitsmarktsegregation, d.h. Frauen und Männer arbeiten tendenziell in verschiedenen Sektoren oder Branchen und andererseits die geschlechtsspezifische Berufswahl der Individuen, wobei sich die beiden Faktoren gegenseitig beeinflussen.

Weitere wichtige Einflussfaktoren auf den Lohn sind auf individueller Ebene die Berufswahl, Ausbildung, Weiterbildung, Berufserfahrung und auf der Seite des Arbeitsmarktes das Dienstalter, Verantwortungsspektrum, Arbeitszeitmodell etc.[4] Viele dieser Variablen korrelieren mit dem Geschlecht der Individuen, so dass Aussagen über die Kausalität von Lohnunterschieden mit Vorsicht zu betrachten sind.

2.1 Gleichwertige Arbeit – Was ist das?

Der Begriff der „gleichen Arbeit“, aber auch der Begriff der „gleichwertigen Arbeit“ ist weder im nationalen noch im europäischen Recht eindeutig definiert, daher muss auf die Definitionsbemühungen der Rechtssprechung und der Literatur zurückgegriffen werden.

2.2 Begriffsklärung „Gleiche Arbeit“

Gleiche Arbeit ist identische oder weitgehend gleiche Arbeit. Hier ist kein Unterschied in der Art der Tätigkeit, dem Arbeitsvorgang, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsmaterialien feststellbar. Auffindbar ist dieser Definitionsversuch in einer Anmerkung zu den Urteilen des Jahres 1955. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob gleiche Arbeit nur „identische“ Arbeit ist oder ob gleichartige Arbeit auch in diese Einordnung fällt. Wenn unter Berücksichtigung von verpflichtender Qualifikation und Arbeitsbedingungen keine einschneidenden Unterschiede maßgeblich erkennbar sind, soll demnach gleichartige Arbeit vorliegen. Arbeitnehmer müssen daher nicht vollaustauschbar sein, jedoch kann eine Spezialisierung eingetreten sein. Fachgerecht ist also zwischen den beiden Begrifflichkeiten „gleich“ und „gleichartig“ nicht weiter zu trennen, sondern gleichartige, nicht identische Verrichtung als gleiche Arbeit im rechtlichen Sinne zu quantifizieren. Dies impliziert die Tatsache, dass nur insbesondere zwischen „gleicher“ und „gleichwertiger“ Arbeit differenziert wird.[5]

[...]


[1] Vgl. Cordes, Mechthild, Frauenpolitik, Gleichstellung oder Gesellschaftsveränderung, Opladen 1996, Seite 9ff

[2] Vgl. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5272670_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

[3] Vgl. Feldhoff, Kerstin, Der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, Band 49, Baden-Baden 1998, S. 25

[4] Auszug aus dem Gender Wage Gap www.gender_wage_gape.de (Begriff der Soziologie und beschreibt die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern)

[5] Vgl. Feldhoff, Kerstin: Der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, Band 49, Baden-Baden 1998, S. 26

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Stellungnahme zum Anspruch von Frauen auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit
Université
Berlin School of Economics
Note
1.0
Auteur
Année
2005
Pages
14
N° de catalogue
V86602
ISBN (ebook)
9783638035859
ISBN (Livre)
9783638937979
Taille d'un fichier
479 KB
Langue
allemand
Mots clés
Stellungnahme, Anspruch, Frauen, Lohn, Arbeit
Citation du texte
Magdalena Kuschniers (Auteur), 2005, Stellungnahme zum Anspruch von Frauen auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86602

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