Die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union - Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten


Intermediate Examination Paper, 2007

33 Pages, Grade: 2,3


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Entwicklung der Europäischen Union (EU) unter besonderer Berücksichtigung des außen- und sicherheitspolitischen Aspekts
2.1 Sicherheits-, Verteidigungs- und Außenpolitische Institutionen
2.2 Das „Drei-Säulen-Modell“ der EU nach dem Maastrichter Vertrag
2.3 Die Zusammenarbeit der Institutionen auf dem Gebiet der zweiten Säule

3 Der „außen- und sicherheitspolitische Bereich“ als Hoheitsgebiet der Nationalstaaten
3.1 Die Notwendigkeit einer Gemeinsamen und Außen- und Sicherheitspolitik der EU in Anbetracht komplexer weltpolitischer Herausforderungen
3.2 Eine Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik stärkt die Rolle der EU in der Welt und gegenüber den USA

4 Der EU-Verfassungsvertrag
4.1 Zum Problem der Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags
4.2 Die Neuerungen des EU-Verfassungsvertrags
4.3 Der Außenminister

5 Schluss

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In diesem Jahr wird die Europäische Union, deren Gründung mit der Unterzeichnung der römischen Verträge im Jahr 1957 ihren Anfang nahm, ihr 50-jähriges bestehen feiern können. Ein Jubiläum, welches in Anbetracht der Tatsache, dass Europa in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts durch eine beispiellose Periode des Friedens und der Stabilität gekennzeichnet ist, als Erfolgsmodell gesehen werden kann, da die Europäische Union (EU) im Mittelpunkt dieser Entwicklung steht.[1] Die EU ist heute ein vielschichtig integriertes und interdependentes politisches Gebilde, in dem sich im Laufe der Zeit Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zunehmend durchsetzte und autoritäre Regime ablöste.[2]

Die EU wird heute durch die Mitgesetzgebung des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rats als handelndem Gremium und des Europäischen Gerichtshofs mitbestimmt. Ein Entwicklung der Staaten Europas in eine 27 Länder umfassende EU war 1957 nicht vorherzusehen.[3] Die EU hat sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verändert. Während die Vorläufer der heutigen EU zu Beginn Wirtschaftsbündnisse gewesen sind und sich um Sicherheits-, Verteidigungs- und Außenpolitische Bündnisse zunächst zwar bemüht wurde, diese jedoch scheiterten, wird diese politische Zusammenarbeit, spätestens seit den Maastrichter Verträgen (1992) intensiviert. Das die gemeinsame Sicherheits-, Außen- und Verteidigungspolitik der EU heute ein wesentlicher Bestandteil der Gemeinschaft ist, lässt sich auch am „Drei-Säulen-Modell“ ablesen, in dem die gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) die zweite Säule darstellt.[4] Der 2004 geschaffene EU-Verfassungsvertrag, der wesentliche Änderungen mit sich bringen würde, u.a. die Position eines EU-Außenministers, würde eine weitere Integration der Mitgliedsstaaten in die Institutionen der EU bedeuten. Der Außenminister würde der EU nicht nur „eine Stimme“ geben, sondern auch der GASP vorstehen.[5] Das Politikfeld der GASP gehört zu den Bereichen, die bei der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten eine große Zustimmung findet. Im Herbst 2005 sprachen sich 77% für eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik aus, während 68% eine gemeinsame Außenpolitik befürworteten.[6] Trotz dieser Tatsache ist der EU-Verfassungsvertrag nicht durch alle Mitgliedsstaaten ratifiziert worden, wodurch er auch bisher nicht in Kraft getreten ist. Wie aus der bisherigen Einleitung ersichtlich ist, wird die gemeinsame Sicherheits-, Außen- und Verteidigungspolitik der EU der Themenschwerpunkt meiner Arbeit sein. Hierbei werde ich zunächst einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung der EU geben, wobei der Sicherheits-, Außen- und Verteidigungspolitische Aspekt im Zentrum der Bearbeitung stehen wird. Im Anschluss daran werde ich die Institutionen vorstellen, die untereinander kooperieren und handeln, und deren Zusammenhänge aufzeigen. Darüber hinaus werde ich das „Drei-Säulen-Modell“[7] der EU kurz beleuchten. Dabei wird von Interesse sein, warum besonders die zweite Säule, der gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitische Bereich, erst 1987, mit der Einführung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA), zunehmend an Bedeutung gewann. Im Anschluss daran gehe ich näher auf die Handlungsfähigkeit der GASP und der ihr anhängigen Organisationen ein. Der Grad zwischen Macht und Ohmacht, zwischen Handlungsfähigkeit und der Tatsache nicht handeln zu können oder zu dürfen, soll dabei hinterfragt und erklärt werden. Der letzte Teil dieser Arbeit wird sich mit den Änderungen des Verfassungsvertrags hinsichtlich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik befassen. Den Abschluss dieser Arbeit bildet eine kurze Zusammenfassung über die Aspekte dieser Arbeit und einen möglichen Ausblick in die Zukunft. Die Arbeit soll unter der Leitfrage betrachtet werden, ob durch die Schaffung der GASP die EU außenpolitisch handlungsfähiger geworden ist, und ob der Verfassungsvertrag die Handlungsfähigkeit verstärken könnte.

2 Die Entwicklung der Europäischen Union (EU) unter besonderer Berücksichtigung des außen- und sicherheitspolitischen Aspekts

Der Beginn eines zumindest wirtschaftlich zusammenhängenden Europas ist bereits im Jahr 1952 auszumachen. Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), an der sich die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Italien beteiligten, wurde der Grundstein zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kohl und Stahl gelegt.[8] Neben der EGKS haben die Gründungsländer das Ziel einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) verfolgt. Dies hätte aber eine Wiederbewaffnung Deutschlands zur Folge gehabt, was jedoch in Europa nicht unumstritten war. Der Pleven-Plan[9] stieß letztlich auf Ablehnung bei der Nordatlantikvertrag-Organisation (NATO). Durch das Scheitern des Pleven-Plans konnte Frankreich seine angedachte Vormachtsstellung nicht verwirklichen und scheiterte mit seinem Konzept der „Dritten Kraft“.[10] Am 30. August 1954 lehnte das französische Parlament den EVG-Vertrag ab, weil die Konzessionen, die die französische Regierung Deutschland gemacht hatte, sowohl Kommunisten wie auch Gaullisten zu weit gingen.[11] Die EVG scheiterte zwar, jedoch wurde die Bundsrepublik Deutschland in die NATO aufgenommen. Europa orientierte sich zunehmend transatlantisch an den USA. Im Schutz des transatlantischen Bündnisses konnte sich die EU als Wirtschaftsbündnis entwickeln und die Westeuro­päische Union (WEU), das Westeuropäische Verteidigungsbündnis, geriet in den Hintergrund, da sich viele Kompetenzen mit denen der NATO überlagerten.[12] Die Reaktivierung der WEU ging einher mit der Entstehung einer gemein­samen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.[13] Mit in Kraft treten der Römischen Verträge im Jahr 1958, bestanden neben der EGKS auch die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Im Jahre 1967 fusionierten diese drei Bereiche zu der Europäischen Gemeinschaft (EG). Die Ziele der EG waren vor allem die Steigerung der Lebensstandards, Vollbeschäftigung und die Wirtschafst­ausweitung.[14] 1969 brachten die Außenminister der EU-Staaten die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) auf den Weg. Dieses Bündnis umfasste eine lose Koordination für eine gemeinsame Außenpolitik. Die EPZ wurde im Laufe der Jahre erheblich ausgeweitet und umfasste auch den Bereich der Sicherheitspolitik. Zwar erfolgte durch die EPZ eine zwanglose Zusammenarbeit, jedoch sah sich die EG auf außenpolitischer Ebene einer zunehmenden Machtlosigkeit ausgesetzt. Bei der Besetzung Afghanistans durch die Sowjetunion und der islamischen Revolution im Iran zeigte sich diese Machtlosigkeit, da die EG sich außenpolitisch nicht repräsentieren konnte.[15] 1987 trat die Einheitliche Europäische Akte (EEA) in Kraft, welche die rechtliche Grundlage für die EPZ gewesen ist. Durch diesen Vorgang wurde die EPZ institutionalisiert und der Präsidentschaft unmittelbar unterstellt. Der weitere Ausbau der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wurde durch den Vertrag von Maastricht (1992), der 1993 in Kraft trat, geregelt. Das geopolitische Umfeld der EU zu Beginn der 90er Jahre, war geprägt durch das Ende des „Kalten Kriegs“, die Wiedervereinigung Deutschlands und dem Krieg im ehemaligen Jugoslawien. Auf Grund dieser Veränderung, und den neuen Herausforderungen, einigten sich die Mitglieds­staaten auf die Einrichtung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).[16] In dem Vertrag von Maastricht wurde die EU mit ihrem „Drei-Säulen-Modell“ geschaffen. Die erste Säule umfasst die Europäische Gemeinschaft (EG), die zweite Säule die GASP und die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Justiz und Innenpolitik (ZIJ).[17] Die GASP als intergouverne­mentale Zusammenarbeit wurde in diesem Vertrag fest installiert. Der Vertrag von Amsterdam (1997), der 1999 in Kraft trat, umfasste weiter Neuerungen. Das Auseinanderbrechen Ex-Jugoslawiens zeigte der EU auf, dass es ihr möglich sein muss vorausschauend zu handeln und nicht nur zu reagieren.[18] Neben den gemein­samen Standpunkten und gemeinsamen Aktionen brachte der Vertrag von Amsterdam auch die Neuerung einer gemeinsamen Strategie der EU-Mitgliedsstaaten, die durch den Europäischen Rat im Konsens beschlossen werden würde. Eine weitere zentrale Neuerung ist die Schaffung eines „Hohen Vertreters“ für die GASP. Dieser soll die GASP nach außen repräsentieren. Der Vertrag von Nizza (2001), der im Februar 2003 in Kraft trat, verstärkt noch einmal die Möglichkeiten der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten.[19] Diese Möglichkeiten umfassen vor allem Bereiche, die keine militärischen und verteidigungspolitischen Auswirkungen haben. Des weiteren wird das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) gestärkt und der Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC), sowie der Generalstab der EU geschaffen. Ein letzter wesentlicher Schritt, hin zu einer vertieften Integration der EU-Mitgliedsstaaten, war die im Jahr 2004 geschaffene Verfassung für Europa . Wesentliche Inhalte sind die Schaffung eines EU-Außenministers, der der Union eine gemeinsame politische Stimme geben soll, um die Leistungsfähigkeit der GASP zu steigern, und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD).[20] Der EU-Verfassungsvertrag muss von allen Mitgliedsländern ratifiziert werden um wirksam zu werden. Dies ist bis zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht geschehen, da u.a. die Niederlande und Frankreich per Volksentscheid über den EU-Verfassungsvertrag abstimmten und das Ergebnis negativ ausfiel. In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat der Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags zwar zugestimmt, jedoch möchte Bundespräsident Horst Köhler das Zustimmungsgesetz so lange nicht ausfertigen, bis das Bundesverfassungsgericht über dort anhängige Verfassungsbeschwerden entschieden hat.[21]

2.1 Sicherheits-, Verteidigungs- und Außenpolitische Institutionen

Die Entwicklung der Institutionen der europäischen Sicherheits-, Verteidigungs- und Außenpolitik hat erst seit den 90er Jahren eine kontinuierliche Entwicklung genommen. Die wichtigsten Institutionen und Vertreter sind dabei die Westeuropäische Union (WEU), die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der „Hohe Vertreter“ für die GASP, die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) und der Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC).

Westeuropäische Union (WEU)

Die WEU ist eine Union, die für den kollektiven Beistand zwischen zahlreicher europäischer Staaten steht, jedoch wurde die Struktur der WEU, wie bereits erwähnt, Jahre lang von der NATO überlagert. Inhalte dieser Union sind die Beistandspflicht im Falle eines Angriffs auf Europa und die Wahrung des Friedens und der Sicherheit in Europa.[22] Die Entstehung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat die Reaktivierung der WEU ermöglicht, was zur Folge hat, dass deren Kompetenzen auf die EU ausgeweitet werden sollen.[23]

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Die GASP ist eine wegweisende Institution hinsichtlich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU, da diese Institution kein loses Bündnis ist, wie etwa vorher die EPZ, sondern der zentrale außen- und sicherheitspolitische Handlungsrahmen der EU.[24] Trotz dieser erheblichen Verbesserung muss die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik noch immer als intergouvernementales Politikfeld angesehen werden, da die Entscheidungen über die GASP bei den Mitgliedsstaaten verbleiben.

Der „Hohe Vertreter“ für die GASP

Eine weitere Änderung ergab sich 1997, bei der Konferenz von Amsterdam. Die Schaffung eines „Hohen Vertreters“, welcher der GASP vorsteht, soll die Außendarstellung der GASP verbessern. Der „Hohe Vertreter“ ist zugleich Generalsekretär des Rates und hat neben beratenden Funktionen vor allem die Möglichkeit den politischen Dialog mit Dritten zu führen.

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)

Neben der GASP ist die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ein weiteres, noch junges, eigenständiges Feld.

[...]


[1] Vgl. Ein Sicheres Europa in einer Besseren Welt – Europäische Sicherheitsstrategie, Brüssel, 12. Dezember 2003, S.1. Verfügbar unter: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/031208ESSIIDE.pdf [09.06.2007]

[2] Vgl. ebd.

[3] Vgl. Kühnhardt, L. (5. März 2007), S. 6.

[4] Vgl. Pfetsch, F.-R. (2005), S. 61.

[5] Vgl. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik: Einleitung, S. 4. Verfügbar unter: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/r00001.htm, [12.06.2007]

[6] Vgl. Europäische Kommission: Eurobarometer 64, Die öffentliche Meinung in der Europäischen Union, 2005, S. 32f. Verfügbar unter: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb/eb64/eb64_first_de.pdf, [11.06.2007]

[7] Vgl. Pfetsch, F.-R. (2005), S. 61.

[8] Vgl. Pfetsch, F.-R. (2005), S. 32.

[9] Plan des französischen Gaullisten Rene Pleven, der 1950 eine Integration deutscher Truppen auf Bataillions- und Regimentsebene vorschlug, stellte einen Versuch dar, eine deutsche Beteiligung auf einem geringen Niveau zu etablieren

[10] Vgl. Pfetsch, F.-R. (2005), S. 34.

[11] Vgl. ebd., S. 34.

[12] Vgl. Gareis, S.-B., Klein, P. (2003), S. 8.

[13] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Glossar: Westeuropäische Union (WEU), 1. Juni 2004. Verfügbar unter: http://www.bpb.de/themen/1EQXT2,4,0,Glossar.html#art4, [14.06.2007]

[14] Vgl. Pfetsch, F.-R. (2005), S. 43.

[15] Vgl. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik: Einleitung, S. 2. Verfügbar unter: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/r00001.htm, [10.06.2007]

[16] Vgl. ebd, S. 2.

[17] Vgl. Pfetsch, F.-R. (2005), S. 61.

[18] Vgl. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik: Einleitung, S. 3. Verfügbar unter: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/r00001.htm, [10.06.2007]

[19] Vgl. ebd., S. 4

[20] Vgl. ebd., S. 4

[21] Vgl. FAZ (16. Juni 2005).

[22] Bundeszentrale für politische Bildung: Glossar: Westeuropäische Union (WEU), 1. Juni 2004. Verfügbar unter: http://www.bpb.de/themen/1EQXT2,4,0,Glossar.html#art4, [14.06.2007]

[23] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Glossar: Westeuropäische Union (WEU), 1. Juni 2004. Verfügbar unter: http://www.bpb.de/themen/1EQXT2,4,0,Glossar.html#art4, [14.06.2007]

[24] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Glossar: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), 1. Juni 2004. Verfügbar unter: http://www.bpb.de/themen/1EQXT2,1,0,Glossar.html#art1, [14.06.2007]

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Details

Title
Die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union - Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten
College
University of Duisburg-Essen
Grade
2,3
Author
Year
2007
Pages
33
Catalog Number
V86627
ISBN (eBook)
9783638011815
File size
490 KB
Language
German
Keywords
Außen-, Sicherheits-, Verteidigungspolitik, Europäischen, Union, Entwicklungen, Handlungsmöglichkeiten
Quote paper
Andreas Berkenkamp (Author), 2007, Die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union - Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86627

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