Zum 1. Januar 2005 trat das hart umkämpfte Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern) in Kraft.
Mit diesem Gesetz erhielten die Zugewanderten erstmals die Möglichkeit, bzw. die Verpflichtung zu einem gesetzlich geregelten Integrationskurs (§ 43 Aufenthaltsgesetz). Der Name dieses Kurses suggeriert stark, dass dort Integration stattfindet, oder zumindest Integration gelehrt und unterstützt wird. Also entweder ein Kurs, der integriert oder aufzeigt, was Integration ist und wie sie vonstatten geht. Hier stellt sich allerdings sogleich die Frage, inwieweit in einem Klassenzimmer, in dem sich, mit Ausnahme der Lehrkraft, nur Menschen mit Migrationshintergrund befinden, Integration eigentlich stattfinden kann.
Zur Beantwortung der hieraus resultierenden Frage, ob die Teilnahme an einem Integrationskurs tatsächlich zur Integration führt oder ob es sich nur um einen Sprachkurs mit einem irreführenden Namen handelt, wird zuerst ein Blick auf die Ereignisse, die zur Entstehung dieses Gesetzes beigetragen haben geworfen; nach Ausführungen zu Sprache und Integration und deren Formen, werden Aufbau und Ziele des Integrationskurses vorgestellt, um dann die Wirksamkeit des Kurses zu untersuchen und mögliche Verbesserungsvorschläge anzubieten.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Definition von Migration
- Ursachen von Migration
- „Zuwanderung" in die BRD seit 1950
- Der Lange Weg zum Zuwanderungsgesetz
- Integration
- Definitionen von Integration
- Definitionen von Integrationsmaßnahmen
- Bedeutung der Sprache bei der Integration
- Vorraussetzungen für erfolgreiche Integration
- Der Integrationskurs
- Gesetzlicher Rahmen
- Teilnahmeberechtigung und Teilnahmeverpflichtung
- Aufgaben und Ziele
- Aufbau und Inhalte
- Methoden
- Gesetzlicher Rahmen
- Evaluation des Integrationskurses
- Fazit
- Quellennachweis
- Anhang
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit analysiert die Wirksamkeit des Integrationskurses, der im Zuge des Zuwanderungsgesetzes von 2005 eingeführt wurde. Ziel ist es zu klären, ob dieser Kurs tatsächlich zu Integration führt oder lediglich einen Sprachkurs mit irreführendem Namen darstellt.
- Entwicklung des Zuwanderungsgesetzes
- Definition und Bedeutung von Integration
- Rolle der Sprache im Integrationsprozess
- Aufbau und Inhalte des Integrationskurses
- Evaluation der Wirksamkeit des Kurses
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit stellt das Thema des Integrationskurses im Kontext des Zuwanderungsgesetzes von 2005 vor. Sie hinterfragt die Wirksamkeit des Kurses und setzt den Fokus auf die Frage, ob Integration tatsächlich stattfindet.
- Definition von Migration: Dieses Kapitel definiert Migration als einen internationalen Prozess der Wohnortveränderung. Es werden verschiedene Arten von Migranten (Arbeitsmigranten, Aussiedler, Flüchtlinge) und ihre jeweiligen Ursachen für Migration erläutert.
- Integration: Das Kapitel beschäftigt sich mit verschiedenen Definitionen von Integration und Integrationsmaßnahmen. Es beleuchtet die Bedeutung der Sprache für die Integration und skizziert die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration.
- Der Integrationskurs: Hier werden der gesetzliche Rahmen, die Teilnahmebedingungen, Aufgaben, Ziele und Inhalte des Integrationskurses vorgestellt. Es werden die verschiedenen Methoden des Kurses beleuchtet.
- Evaluation des Integrationskurses: In diesem Kapitel wird die Wirksamkeit des Kurses analysiert und diskutiert. Mögliche Verbesserungsvorschläge werden aufgezeigt.
Schlüsselwörter
Migration, Integration, Integrationskurs, Zuwanderungsgesetz, Sprachkurs, Sprachkenntnisse, interkulturelle Kompetenz, Mehrsprachigkeit, Integrationsprozesse, Integrationsmaßnahmen, Evaluation, Wirksamkeit.
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- Kai Langeberg (Autor), 2007, Integrationskurs für MigrantInnen - Integrationsmaßnahme oder Sprachkurs?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86741