Zum 1. Januar 2005 trat das hart umkämpfte Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern) in Kraft.
Mit diesem Gesetz erhielten die Zugewanderten erstmals die Möglichkeit, bzw. die Verpflichtung zu einem gesetzlich geregelten Integrationskurs (§ 43 Aufenthaltsgesetz). Der Name dieses Kurses suggeriert stark, dass dort Integration stattfindet, oder zumindest Integration gelehrt und unterstützt wird. Also entweder ein Kurs, der integriert oder aufzeigt, was Integration ist und wie sie vonstatten geht. Hier stellt sich allerdings sogleich die Frage, inwieweit in einem Klassenzimmer, in dem sich, mit Ausnahme der Lehrkraft, nur Menschen mit Migrationshintergrund befinden, Integration eigentlich stattfinden kann.
Zur Beantwortung der hieraus resultierenden Frage, ob die Teilnahme an einem Integrationskurs tatsächlich zur Integration führt oder ob es sich nur um einen Sprachkurs mit einem irreführenden Namen handelt, wird zuerst ein Blick auf die Ereignisse, die zur Entstehung dieses Gesetzes beigetragen haben geworfen; nach Ausführungen zu Sprache und Integration und deren Formen, werden Aufbau und Ziele des Integrationskurses vorgestellt, um dann die Wirksamkeit des Kurses zu untersuchen und mögliche Verbesserungsvorschläge anzubieten.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition von Migration
2.1 Ursachen von Migration
2.2 „Zuwanderung“ in die BRD seit 1950
2.3 Der Lange Weg zum Zuwanderungsgesetz
3 Integration
3.1 Definitionen von Integration
3.2 Definitionen von Integrationsmaßnahmen
3.3 Bedeutung der Sprache bei der Integration
3.4 Vorraussetzungen für erfolgreiche Integration
4 Der Integrationskurs
4.1 Gesetzlicher Rahmen
4.1.1 Teilnahmeberechtigung und Teilnahmeverpflichtung
4.1.2 Aufgaben und Ziele
4.1.3 Aufbau und Inhalte
4.2 Methoden
5 Evaluation des Integrationskurses
6 Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Das Hauptziel dieser Hausarbeit besteht in der kritischen Untersuchung der Frage, ob die Teilnahme an einem gesetzlich geregelten Integrationskurs tatsächlich zu einer gesellschaftlichen Integration führt oder ob es sich primär um ein reines Sprachvermittlungsangebot mit irreführender Bezeichnung handelt.
- Historische Entwicklung der Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland
- Differenzierte Begriffsbestimmung von Migration und Integration
- Analyse des gesetzlichen Rahmens, der Zielsetzungen und der Methoden von Integrationskursen
- Kritische Bewertung der Wirksamkeit von Integrationsmaßnahmen anhand wissenschaftlicher Evaluationskriterien
Auszug aus dem Buch
3.1 Definitionen von Integration
Um beurteilen zu können, ob und in wieweit der Integrationskurs etwas mit Integration zu tun hat, um dann daran seinen Erfolg zu messen, muss als erstes eine Einheitliche Definition von Integration gefunden werden. Dies gestaltet sich aber schwierig, denn eine allgemeingültige Definition gibt es nicht, und die allgemeine Auffassung der Experten, dass Integration als Gegenbegriff zur Desintegration, zur Ab- und Ausgrenzung, steht und dass es um individuelle und gesellschaftliche Teilhabe und Zugehörigkeit geht (vgl. Süssmuth 2006, S. 138), finde ich immer noch zu vage.
Die Landesregierung (Schleswig-Holstein, d. Verf.) versteht unter Integration weit mehr als ein freundliches Nebeneinander von Menschen. Sie strebt als Ziel der Integration vielmehr eine Kultur des Respekts und des gleichberechtigten Miteinanders an. Integration heißt aber auch, dass für alle hier Lebenden die im Grundgesetz festgelegten Rechte und Pflichten die verbindende Grundlage sind, auf deren Basis Verschiedenheit akzeptiert werden kann. Eine Kultur des Respekts bedingt, dass Unterschiede wahrgenommen und ausgehalten werden müssen. - Integration bedeutet daher keineswegs das Verschwinden von eigener Herkunft und Identität. Es handelt sich um einen zeitlich unbegrenzten gesamtgesellschaftlichen Lernprozess.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Darstellung der Problemstellung hinsichtlich des Integrationsbegriffs im Kontext des Zuwanderungsgesetzes und Formulierung der Forschungsfrage.
2 Definition von Migration: Untersuchung der Ursachen von Migration sowie ein historischer Abriss der Zuwanderung in die BRD seit 1950 und des Entstehungsprozesses des Zuwanderungsgesetzes.
3 Integration: Erörterung verschiedener Integrationsdefinitionen und die Analyse der spezifischen Rolle der Sprache sowie allgemeiner Voraussetzungen für einen erfolgreichen Integrationsprozess.
4 Der Integrationskurs: Detaillierte Betrachtung des rechtlichen Rahmens, der Zielsetzungen, der inhaltlichen Struktur und der didaktischen Methoden der Integrationskurse.
5 Evaluation des Integrationskurses: Kritische Auseinandersetzung mit der Wirksamkeit der Kurse unter Berücksichtigung vorliegender Evaluationsberichte.
6 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse mit der Schlussfolgerung, dass die Kurse eher als Sprachvermittlungsinstanz denn als umfassendes Integrationsinstrument fungieren.
Schlüsselwörter
Migration, Integration, Zuwanderungsgesetz, Integrationskurs, Sprachkurs, Sprachkompetenz, Aufenthaltsgesetz, Integrationsmaßnahmen, Bildungsauftrag, gesellschaftliche Teilhabe, Deutschland, Migranten, Sprachniveau B1, Orientierungskurs, Evaluation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit im Kern?
Die Arbeit untersucht kritisch, inwieweit die offiziellen Integrationskurse in Deutschland tatsächlich zur gesellschaftlichen Integration beitragen oder ob sie primär als Sprachvermittlungsprogramme zu verstehen sind.
Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Neben der Definition von Migration und Integration analysiert der Autor den gesetzlichen Rahmen, die historische Entwicklung der Zuwanderung sowie die Methoden und Ziele der staatlichen Integrationskurse.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen dem Begriff "Integrationskurs" und der tatsächlichen Wirksamkeit der dort vermittelten Inhalte im Hinblick auf eine echte gesellschaftliche Teilhabe aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Es handelt sich um eine analytische Auseinandersetzung mit Gesetzestexten, wissenschaftlicher Literatur zu Migrationsprozessen und der Auswertung offizieller Evaluationsberichte.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsdefinitionen, den gesetzlichen Rahmen und die organisatorische Durchführung der Integrationskurse sowie eine evaluative Betrachtung der Ergebnisse.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Zuwanderungsgesetz, Sprachkompetenz, gesellschaftliche Teilhabe und Integrationsprozess charakterisieren.
Wie bewertet der Autor den Erfolg des Integrationskurses?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Integrationskurs seinen Namen nicht verdient, da er den Anforderungen an eine ganzheitliche Integration – insbesondere der kulturellen und identifikativen Aspekte – nicht gerecht wird.
Warum spielt die Sprache für den Autor eine untergeordnete Rolle für die "echte" Integration?
Obwohl Sprache als Kommunikationsmittel anerkannt wird, argumentiert der Autor, dass soziale Integration wesentlich stärker von der Grundhaltung der Aufnahmegesellschaft und tatsächlichen Begegnungen abhängt als von rein sprachlichen Kompetenzen.
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- Kai Langeberg (Author), 2007, Integrationskurs für MigrantInnen - Integrationsmaßnahme oder Sprachkurs?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86741