Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die gesetzlichen Rentenansprüche


Studienarbeit, 2007

45 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Gang der Untersuchung

2 Historische Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung
2.1 Entstehungszusammenhänge
2.2 Kaiserliche Botschaft von 1881
2.3 Grundelemente des Ursprungsgesetzes von 1889
2.3.1 Zum erfassten Personenkreis
2.3.2 Zu den Voraussetzungen der Rentenzahlung
2.3.3 Zur Rentenberechnung
2.3.4 Zur Finanzierung
2.4 Historische Krisen und Krisen der Rentenversicherung

3 Das deutsche Rentensystem
3.1 Grundlagen des deutschen Rentensystems
3.2 Finanzierung der Rente
3.2.1 Das Umlageverfahren
3.2.2 Rentenformel

4 Die demographische Entwicklung in Deutschland
4.1 Vorbemerkung
4.2 Geburtenentwicklung
4.2.1 Internationaler Vergleich der Geburtenentwicklung
4.2.2 Gründe der Kinderlosigkeit
4.3 Entwicklung der Lebenserwartung
4.3.1 Internationaler Vergleich der Entwicklung der Lebenserwartung
4.3.2 Gründe der steigenden Lebenserwartung
4.4 Wanderungsprozesse
4.4.1 Internationale Wanderungsbewegungen
4.5 Entwicklung von Umfang und Struktur der Bevölkerung

5 Rentenreformen
5.1 Rentenreform 1957
5.1.1 Neue Rentenformel
5.1.2 Riskante Grundsatzentscheidung
5.2 Rentenreform 1972
5.3 Rentenreform 1992
5.4 Die Rentenreform 1999
5.5 Rentenreform 2000/2001
5.6 Rentenreform von 2004 bis heute

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhangsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Gang der Untersuchung

Der demographische Wandel stellt die umlagefinanzierte Rentenversicherung (RV) Deutschlands vor große Probleme, da ein steigender Anteil an Rentnern von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden muss. „Die Rente ist sicher“[1], so lautete die Wahlkampfparole des damaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm in den 80er und 90er Jahren, wenn es um die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ging. Heute, nach vier großen und mehreren kleinen Rentenreformen, erscheint diese Redewendung wie ein Werbeslogan aus längst vergangenen Zeiten. Das Bündel der in den letzten Jahre verabschiedeten Reformmaßnahmen führte zu erheblichen Einschnitten für die künftigen Rentenbezieher.

Seit etwa 20 Jahre ist erkennbar, dass die Bevölkerungsentwicklung einen für die traditionellen Systeme der sozialen Sicherheit ungünstigen Verlauf nimmt. Dies ist kein auf Deutschland beschränkter Trend, sondern die Entwicklung betrifft alle entwickelten Staaten der westlichen Welt. Bedingt durch den medizinischen Fortschritt und verbesserte Lebensbedingungen steigt die Lebenserwartung der Bevölkerung seit Jahrzehnten stetig an.

Die Auswirkung dieser Entwicklung auf unser Rentensystem werde ich in dieser Arbeit darstellen. Um den Einstieg in die Problematik zu vereinfachen, wird zu Beginn kurz auf die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der RV eingegangen. Dabei ist zu hinterfragen, in welchem geschichtlichen Zusammenhang der Ursprung des ersten staatlichen Rentensystems stand und welche sozialen Bedingungen für dieses System prägend waren. Im nächsten Kapitel stelle ich die Struktur des komplexen Rentensystems in vereinfachter Form dar, um auf dieser Grundlage auf die mit der demographischen Entwicklung verbundenen Probleme näher eingehen zu können. Anschließend betrachte ich den demographischen Wandel in Deutschland im letzten Jahrhundert. Der Prozess der zunehmend alternden Gesellschaft wird hinsichtlich Fertilität, Mortalität und Migration als Determinanten der Bevölkerungsentwicklung genauer analysiert. Schlussendlich liegt der Schwerpunkt auf dem System der GRV, mit den wichtigsten Reformen der letzten Jahrzehnte.

2
Historische Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung

2.1 Entstehungszusammenhänge

Die Alters- und Invalidenversicherung war letzter Baustein jener Sozialversicherungs-gesetzgebung der 80er Jahre des 19. Jahrhunderts, die als Bismarcksche Sozialgesetzgebung bekannt geworden ist. Eine zusammenfassende Darstellung des Hintergrundes dieser Gesetzgebung muss einerseits auf die sozialen Folgewirkungen jenes technisch-wirtschaftlichen Strukturwandels, den wir Industrielle Revolution nennen, und andererseits auf die speziellen politischen Verhältnisse des Kaiserreiches in den ersten zwei Jahrzehnten seiner Wiedergründung 1871 abstellen.

Die erste Phase der Industrialisierung war weitgehend auf den Textilbereich beschränkt und kann um die Mitte des 19. Jahrhunderts als abgeschlossen gelten. Sie löste verheerende soziale Folgen durch die schrittweise Zerstörung der Existenzmöglichkeiten der handwerklichen Produktion aus. Dies änderte sich erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als die zweite Phase der Industriellen Revolution insbesondere die Bereiche Eisen und Stahl, Maschinenbau und Bergbau erfasste. Die Entwicklung dieser damals besonders arbeitsintensiven Bereiche hat ein explosives Wachstum der Industriearbeiterschaft ausgelöst, deren materielle und politische Interessen allmählich auch ein Faktor in der deutschen Innenpolitik wurden. Um 1890 war dieser Prozess soweit fortgeschritten, dass er das traditionelle Übergewicht des agrarischen Sektors auch hinsichtlich der Zahl der Erwerbstätigen beendet hatte. Dieser Strukturwandel zerstörte auch die traditionelle Basis der sozialen Sicherung bzw. schuf erst das Bedürfnis nach besonderen Sicherungseinrichtungen für die Risiken der Invalidität, der altersbedingten Leistungsfähigkeit, der Krankheit und der Arbeitslosigkeit im modernen Sinne; d.h.: nach dem Ausbrechen aus der traditionellen Großfamilie wurden diese Tatbestände erst zum wirklichen Risiko.[2]

So existierten in Deutschland schon lange vor der Einrichtung der Sozialversicherungen zahlreiche Fürsorge- und Versicherungseinrichtungen auf genossenschaftlicher, kommunaler, betrieblicher und kirchlicher Grundlage.[3] Das Bedürfnis nach einer Einrichtung, die Schutz vor den materiellen Folgen der Leistungsunfähigkeit im Alter oder bei vorzeitiger Invalidität bietet, ist also nicht ahistorisch, sondern das Ergebnis eines gesellschaftlichen Strukturwandels im Gefolge der Industriellen Revolution.[4] Das sich verstärkende Bedürfnis nach Sicherung im Alter und bei Invalidität ist allerdings nicht nur aus der beschriebenen Veränderung der Sozialstruktur zu erklären. Es muss auch in Verbindung mit den Wandelungen der bevölkerungsstatistischen Grundlagen gesehen werden, die den Prozess der Industrialisierung begleitet haben. Ein Indikator dieser Entwicklung ist die Veränderung der durchschnittlichen Lebenserwartung. Die, langfristig gesehen, stärksten Wirkungen sind dabei von der verbesserten medizinischen Betreuung von Geburten und im Säuglingsalter erreicht worden: so gelang allein zwischen 1872 und 1913 fast eine Halbierung der Säuglingssterblichkeit. Der Industrialisierungsprozess wurde also durch einen Alterungsvorgang der Bevölkerung begleitet, der durch ein Sinken der Sterblichkeit hervorgerufen wurde.

2.2 Kaiserliche Botschaft von 1881

In den 70er Jahren scheiterten mehrere Versuche Otto von Bismarcks eine umfassende sozialpolitische Gesetzgebung in die Wege zu leiten am Widerstand der hohen Bürokratie in Preußen wie im Reich.[5] Eine umfassende Sozialversicherungsgesetzgebung kam jedoch erst zustanden, als die sozialdemokratisch (SPD) orientierte Arbeiterbewegung auf den Ebenen von Partei und Gewerkschaft deutlich an Gewicht gewann; die Gegenstrategie von Reichskanzler Bismarck war, dass Vordringen der SPD in der Arbeiterschaft durch eine neue Sozialpolitik zu stoppen. „Wenn der Arbeiter keinen Grund mehr zur Klage hätte, wären der Sozialdemokratie die Wurzel abgegraben“, erläuterte Otto von Bismarck 1878 den Zweck seiner Reforminitiative.[6] Das Gesetzgebungswerk wurde durch eine Kaiserliche Botschaft am 17. Nov. 1881 eingeleitet und brachte zunächst im Jahre 1883 die soziale Krankenversicherung, 1884 nach langen Meinungsverschiedenheiten die Unfallversicherung und 1889 die Alters- und Invalidenversicherung, das am 01.01.1891 in Kraft trat. Zu Recht wurde diese Botschaft „die Gründungsurkunde des deutschen Sozialstaats genannt “.[7] Die Kaiserliche Botschaft fiel in eine Zeit der Industrialisierung, der Ausbeutung billiger Arbeitskräfte, des Hungers, der großen Volksseuchen und der Unaufgeklärtheit der Untersten.

Ziel und Zweck der staatlichen Versorgungseinrichtungen waren zunächst die Milderung der Not vieler Menschen und die Sicherung der Existenz.[8]

2.3 Grundelemente des Ursprungsgesetzes von 1889

2.3.1 Zum erfassten Personenkreis

Versicherungspflichtig machte das Gesetz alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet hatten und als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt wurden. Außerdem unterlagen der Versicherungspflicht die heute als Angestellte bezeichneten Betriebsbeamten und Hausgehilfen, wenn ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst 2000 Mark nicht überstieg. Zu diesen beiden Hauptgruppen der Versicherungspflichtigen trat noch die Besatzung von Schiffen der See- und der Binnenschifffahrt.[9] Die Invaliditäts- und Altersversicherung umfasste im ersten Jahre nach ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 1891 immerhin ca. 11,5 Millionen Versicherte.

2.3.2 Zu den Voraussetzungen der Rentenzahlung

Laut Ursprungsgesetz von 1889 war Gegenstand der Versicherung der Anspruch auf Gewährung einer Invalidenrente an dauernd Erwerbsunfähige, ohne Rücksicht auf deren Alter und einer Altersrente. Die Wartezeit betrug bei der Invalidenrente fünf Beitragsjahre. Altersrente erhält derjenige Versicherte, welcher das 70. Lebensjahr vollendet und 30 Jahre Beiträge entrichtet hatte.[10] Diese hohen Voraussetzungen trugen dazu bei, die eigentliche Altersrente in eine Randposition zu drängen. Selbst wenn man den Invaliditätsfall außer Betracht lässt, so konnte bei dem damaligen Entwicklungsstand der Lebenserwartung nur eine Minderheit die Altersgrenze erreichen. Eine weitere Tatsache verstärkte die untergeordnete Rolle der Altersrente: sie war grundsätzlich anders konzipiert als dies heute der Fall ist, denn gezahlt wurde Altersrente nach Vollendung des 70. Lebensjahres, wenn der Versicherte nicht erwerbsunfähig war, d.h. sie wurde als ein Zuschuss verstanden, der den über 70 Jahre alten, noch arbeitenden Versicherten eine Schonung ihrer Kräfte gestatten sollte. Die Altersgrenze wurde 1916 bei Arbeiter auf 65 Jahre herabgesetzt, nachdem sie in der Angestelltenversicherung seit 1913 die maßgebliche Altergrenze war.[11] Man rechnete bei der Verabschiedung des Gesetzes damit, dass nur etwa der 20. Teil der Gesamtkosten der Versicherung auf die Altersrente entfallen würde und dass die Anzahl der Invalidenrenten die Anzahl der Altersrenten um das 10- bis 11fache übersteigen würde. In der Tat standen in den Jahren vor Ausbruch des Weltkrieges 1914 ca. 100 000 Altersrenten etwa 1,1 Millionen Invalidenrenten gegenüber.

2.3.3 Zur Rentenberechnung

Für die Bemessung von Beiträgen und Renten wurden die Versicherten anhand der Höhe ihres Jahresarbeitsverdienstes in vier Klassen eingeteilt.[12] Diese Lohnklassen kamen ebenso bei der Alters- wie bei der Invalidenrente zum Tragen. Hinzu kam ein Zuschuss des Reiches in Höhe von einheitlich 50 Mark pro Rente. Im Falle der Invalidenrente wurde zusätzlich noch ein Grundbetrag gezahlt, der für jeden Rentner in der Lohnklasse I auf 60 Mark festgelegt wurde und von der Versicherungsanstalt zu zahlen war. Bei der Altersrente wurde kein Grundbetrag seitens der Versicherung angerechnet.[13] Einen annährend realistischen Eindruck dürfte die Invalidenrente auf Grund von 30 Beitragsjahren vermitteln. Je nach Lohnklassen variieren die Renten zwischen 138,20 Mark und 293,30 Mark. Die Gegenüberstellung dieser Rentenbeiträge mit dem Jahresarbeitsverdienst in den vier Klassen macht deutlich, wie schlimm in der Regel die materielle Verschlechterung bei Invalidität auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes war.

Seit der Entstehung der RV stieg die Zahl von Versicherten beständig an, welche die Voraussetzungen für die Gewährung einer Alters- oder Invalidenrente erfüllten. Durch die Zunahme der Rentenempfänger bedurfte es immer höherer Reichszuschüsse, da das Reich an jeder Rente einen festen Reichsanteil von jährlich 50 Mark zu tragen hatte. Diese Reichszuschüsse wurden aus den Steuer-, Gebühren- und sonstigen Einnahmen des Fiskus finanziert und belasteten so im gleichen Umfang die Steuerzahler.[14]

2.3.4 Zur Finanzierung

Otto von Bismarck wollte die Sozialversicherung als eine rein staatliche Einrichtung ins Leben rufen, deren Finanzierung durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Zuschüsse des Reiches zu geschehen hatte. Die so aufgebrauchten Mittel sollten für die Unterstützung der Arbeiter bei Erreichen des 70sten Lebensjahres verwendet werden. Weder private Versicherungsunternehmen noch die Arbeiter selbst wollte er daran beteiligen und der Arbeiterschaft auf diese Weise zeigen, dass sich der Staat um die Sicherung ihrer Existenz kümmert und dass die Erhaltung dieses Staatswesen gänzlich in ihrem Interesse liege. Das 1889 verabschiedete Gesetz sah von vornherein eine kombinierte Finanzierung aus staatlichen Haushaltsmitteln und Beitragsmitteln der Versicherten vor.

a) Zur ursprünglichen Konzeption der Staatszuschüsse zur Rentenversicherung:

Zum einen zahlte das Reich - wie oben erwähnt- zu jeder einzelnen Rente einen festen Betrag von jährlich 50 Mark, auch Reichszuschuss genannt. Man ging hier davon aus, dass ohne diesen Reichszuschuss die Rente zu niedrig ausfallen würde, um einen Schutz der Betroffenen vor materieller Not zu gewährleisten. Darüber hinaus übernahm das Reich von vornherein jenen Anteil der Renten, der auf die Anrechnung militärischer Dienstzeit zurückging. Die Militärdienstzeit wurde von Anfang an wie Beitragszeiten berücksichtigt.

b) Finanzierung durch Beiträge:

Die Höhe des Beitrages orientierte sich an der Höhe der Arbeitseinkommen des Versicherten, allerdings nur in relativ grober Weise an jenen 4 Lohnklassen, die auch bei der Rentenberechnung zugrunde gelegt wurden.[15] Zur Entrichtung dieses Beitrages war in der Regel der jeweilige Arbeitgeber verpflichtet, er war jedoch berechtigt, den bei ihnen Beschäftigten die Hälfte der Beiträge vom Lohn abzuziehen. Durch die Festsetzung eines Beitrags für die jeweilige Lohnklasse ergibt sich, in Prozent ausgedrückt, kein einheitlicher Belastungswert, er schwankt zwischen 1,3 und 2,7 % der Arbeitseinkommen.[16] Aus heutiger Sicht erscheinen die genannten Beiträge zweifellos sehr niedrig, d.h. der Zuwachs an Sicherung bei Invalidität und im Alter erscheint auf den ersten Blick recht preiswert für die betroffenen Arbeiter und Angestellten.

2.4 Historische Krisen und Krisen der Rentenversicherung

Die großen Krisen der deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert sind zugleich die großen Krisen der deutschen Rentenversicherung (DRV) gewesen. Eine relativ ungestörte stabile Entwicklung war ihr nach der Gründung nur für rund zwei Jahrzehnte beschieden. Einerseits war die Rentnerzahl noch relativ gering, anderseits kam der Versicherung die von 1895 bis 1914 ansteigende Konjunktur mit einer insgesamt günstigen Beschäftigungslage zugute.

Im letzten Friedensjahr 1913 verfügte die Invalidenversicherung immerhin über ein Vermögen von ca. 2,1 Milliarden Mark. Nach der Inflation, die eine Folge des Krieges war, wurde das Vermögen auf nur 255 Millionen Reichsmark geschätzt.[17] Der Weltkrieg 1914 bis 1918 brach diese Entwicklung ab, Krieg und Nachkriegsarbeitslosigkeit führten zu beträchtlichen Beitragsausfällen, während die Rentenansprüche, insbesondere für Hinterbliebenenrenten, stiegen. Wirklich im Kern getroffen wurde die RV jedoch erst durch die im Krieg beginnende und nach dem Kriege sich beschleunigende Geldentwertung, die 1922/23 spätestens den Status der galoppierenden Inflation erreicht hatte. Mit der Währungsreform, die wieder eine Rahmenbedingung für das Funktionieren der RV schuf, war das Gesamtvermögen der Invalidenversicherung allein gegenüber 1913 um nahezu 90% gefallen.[18] Nach einer nur wenige Jahre umfassenden Phase des Wiederaufbaus von Leistungen und Rücklagen wurde die RV durch die 1929 einsetzende Weltwirtschaftskrise erneut völlig aus dem Gleichgewicht gebracht. Unter der explosiv steigenden Arbeitslosigkeit schmolzen die Beitragseinnahmen dahin. Darüber hinaus stiegen krisenbedingt naturgemäß die Anträge auf Invalidenrente, da die Erwerbschancen sich extrem verschlechterten.

Der zweite Weltkrieg hinterließ schließlich 1945 die RV in katastrophalen Verhältnissen. Während die Masse des Versicherungsvermögens abgezogen war, hatte das den Trägern verbliebene Vermögen seinen Wert durch Zerstörung und Geldentwertung weitgehend eingebüßt. Die laufenden Einnahmen waren vor allem infolge des weitgehenden wirtschaftlichen Stillstandes und der damit verbundenen hohen Nachkriegsarbeitslosigkeit dürftig. Eine einigermaßen angemessene Leistungsgewährung war in den Nachkriegsjahren deshalb nur mittels massiver öffentlicher Zuschüsse möglich. Die Chancen für sozialpolitische Verbesserungen wuchsen erst, nachdem die Wirtschaft Westdeutschlands sich nach der Währungsreform 1948 überraschend schnell aus der Katastrophenlage der

unmittelbaren Nachkriegsjahre herausbewegte. Das Sozialversicherungsanpassungsgesetz von 1949 brachte Fortschritte in der Angleichung der Leistung und kräftige Rentenanhebung. Weitere Anhebungen folgten in den fünfziger Jahren. Trotz dieser notwendigen Verbesserungen bestand seither ein gewisses Einverständnis darüber, dass das bisherige statische Rentensystem überholt war. Aktueller Anlass war jedoch in stärkerem Maße das schnelle Wirtschaftswachstum in den fünfziger Jahren, an dem den Rentnern durch die Anhebungen aus politischem Ermessen kein ausreichender Anteil gesichert wurde.

Nach einer ausführlichen innenpolitischen Diskussion –unter Bundeskanzler Adenauer- wurde mit der Rentenreform von 1957 das bisherige System weitgehend neu konzipiert.[19] Trotz mancher Veränderungen ist das Rentensystem von 1957 in seinen Grundstrukturen auch heute noch gültig.

3 Das deutsche Rentensystem

3.1 Grundlagen des deutschen Rentensystems

Deutschland verfügt über einen hochentwickelten Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz (GG) unverändert festgeschrieben.[20] Wesentliche Elemente des Sozialstaats sind die Gesetzliche Sozialversicherungen. Darunter ist die GRV das größte soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik. In ihrer heutigen Ausprägung ist sie in vielen Reformschritten aus dem unter Reichskanzler Otto von Bismarck 1889 verabschiedeten Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung hervorgegangen. Die GRV ist zwar die Hauptsäule, aber nicht die alleinige Basis der Alterssicherung in Deutschland. Um den erreichten Lebensstandard auch im Alter annähernd aufrechtzuerhalten, ist eine ergänzende Absicherung sinnvoll und notwendig. Die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge bilden daher die zweite und die dritte Säule der Alterssicherung.

Die GRV ist grundsätzlich als Pflichtversicherung angelegt. Im Sechsten Buch des Sozialgesetzes (SGB VI) werden alle Personen, die versicherungspflichtig sind, konkret benannt. Dazu gehören zum Beispiel alle abhängig Beschäftigten, aber auch bestimmte Selbstständige sowie andere besondere Personengruppen.[21] Das Gesetz sieht zwei Arten der Versicherungsfreiheit vor: die Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes und die Befreiung von der Versicherungspflicht nach Antragstellung.

Die Gesamtheit der Renten der GRV lässt sich in drei Kategorien einteilen: Es sind dies die Altersrente, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrenten.[22]

3.2 Finanzierung der Rente

3.2.1 Das Umlageverfahren

Die Finanzierung des Rentensystems beruht auf dem Umlagenverfahren. Danach werden die Aufwendungen der RV aus den aktuellen Einnahmen bestritten. Das heißt, dass mit den monatlichen Beiträgen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Arbeiter die Renten derjenigen gezahlt werden, die heute im Ruhestand sind. Der Beitragszahler finanziert somit mit seinen Beiträgen nie die eigene Rente, sondern zahlt einen Beitrag zur Finanzierung der laufenden Renten. Mit den eingezahlten Beiträgen erwerben die Versicherten bis zum Renteneintritt eigene Rentenansprüche. Für diese künftigen Renten wiederum kommen die nachfolgenden Generationen mit ihren Beiträgen auf.[23] Auf diese Weise sorgt die jeweils arbeitende Generation solidarisch für die Renten ihrer Eltern- und Großelterngeneration. Deshalb ist im Grundsatz die Zahl der Beitragszahlenden und die Höhe der von ihnen versicherten Einkommen ausschlaggebend dafür, wie viel Geld in die Rentenkasse fließt.

[...]


[1] Vgl. Deutscher Bundestag, (2007), o. S.

[2] Vgl. Döring, D. (2004), S. 6

[3] Vgl. Schmidt, M. (1988), S. 21

[4] Vgl. Döring, D. (2004), S. 16

[5] Vgl. Hohn, H. (2004), S. 34

[6] S. Ullrich, V. (1998), S. 106

[7] S. Schmidt, M. (2005), S. 22

[8] Vgl. Hohn, H. (2004), S. 23

[9] Vgl. Hohn, H. (2004), S. 39

[10] Vgl. Hohn, H. (2004), S. 49

[11] Vgl. Döring, D. (2004), S. 24

[12] Siehe Anhang 1, S. VII

[13] Vgl. Hohn, H. (2004), S. 62

[14] Vgl. Hohn, H. (2004), S. 119

[15] Vgl. Hohn, H. (2004), S. 54

[16] Siehe Anhang 2, S. VII

[17] Vgl. Hohn, H. (2004), S. 120

[18] Vgl. Döring, D. (2004), S. 25 f.

[19] Vgl. Döring, D. (2004), S. 29

[20] Vgl. Art. 20 Abs. 1 GG. / Art. 28 Abs. 1 GG.

[21] Vgl. §§ 1 - 7 SGB VI.

[22] Vgl. Lange, P. (2002), S. 16 ff.

[23] Vgl. Lassner, H. (2001), S.19 f.

Ende der Leseprobe aus 45 Seiten

Details

Titel
Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die gesetzlichen Rentenansprüche
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe, früher: Berufsakademie Karlsruhe
Veranstaltung
Versicherung
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
45
Katalognummer
V86814
ISBN (eBook)
9783638021951
ISBN (Buch)
9783638926072
Dateigröße
783 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Auswirkungen, Entwicklung, Rentenansprüche, Versicherung
Arbeit zitieren
Andreas Krom (Autor:in), 2007, Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die gesetzlichen Rentenansprüche , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86814

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die gesetzlichen Rentenansprüche



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden