Die außenwirtschaftlichen Beziehungen werden nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in sachlicher Hinsicht in vier Formen unterschieden, die sich am Aufbau der Zahlungsbilanz orientieren:
· Warenverkehr
· Dienstleistungsverkehr
· Kapitalverkehr
· Zahlungsverkehr
Die verschiedenen Formen des Waren- und Dienstleistungsverkehrs werden im Werk ausführlich behandelt.
Der internationale Kapitalverkehr umfasst die Veränderungen von Forderungen und Verbindlichkeiten des Inlands gegenüber dem Ausland (u.a. Direktinvestitionen, Wertpapier- oder Immobilientransaktionen). Kapitalexport liegt vor, wenn der Forderungsbestand von Inländern gegenüber Ausländern zunimmt und/oder der Bestand an Verbindlichkeiten abnimmt. Beim Kapitalimport verhält sich dies in umgekehrter Weise.
Im Rahmen des Kapitalverkehrs wird ausführlich auf die Direktinvestitionen eingegangen, der Handel mit ausländischen Wertpapieren und der int. Kredithandel werden nicht weiter erläutert. Der int. Wertpapierhandel unterscheidet sich durch seine hohe Transparenz sowie die Handelbarkeit sehr vieler Auslandsaktien an inländischen Börsen kaum vom Handel inländischer Papiere. Des weiteren werden die internationalen Immobilientransaktionen, d.h. der Kauf bzw. Verkauf ausländischer Immobilien, nicht berücksichtigt, da diese einen verhältnismäßig geringen Anteil am Außenhandel ausmachen.
In Kapitel 4 werden vorzugsweise die größten und leistungsstärksten Außenhandelsinstitutionen betrachtet.
Gliederung der Arbeit
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundformen des Außenhandels
2.1 Export oder Ausfuhr
2.1.1 Direkter Export
2.1.2 Indirekter Export
2.2 Import oder Einfuhr
2.2.2 Direkter Import
2.2.1 Indirekter Import
2.3 Transithandel
3. Sonderformen des Außenhandels
3.1 Veredelungsverkehr
3.2 Lizenzfertigung
3.3 Franchising
3.4 Exportleasing
3.5 Direktinvestitionen
3.6 Kooperationen
3.7 Kompensationsgeschäfte
4. Außenhandelsinstitutionen
4.1 Industrie- und Handelskammern
4.2 IHK-Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft
4.3 Außenhandelskammern
4.4 Internationale Handelskammer
4.5 Bundesstelle für Außenhandelsinformation
4.6 Bundesverband des Deutschen Exporthandels
4.7 Deutsche Auslandsvertretungen
4.8 Sonstige Institutionen
5. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Verzeichnis der Internetquellen
Eidesstattliche Erklärung
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Formen des direkten Exports
Abb. 2: Indirekter Export
Abb. 3: Formen des direkten Imports
Abb. 4: Indirekter Import
Abb. 5: Aktiver Transithandel
Abb. 6: Passiver Transithandel
Abb. 7: Deutsche Direktinvestitionen im Ausland.
1. Einleitung
Die außenwirtschaftlichen Beziehungen werden nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in sachlicher Hinsicht in vier Formen unterschieden, die sich am Aufbau der Zahlungsbilanz orientieren:
- Warenverkehr
- Dienstleistungsverkehr
- Kapitalverkehr
- Zahlungsverkehr
Die verschiedenen Formen des Waren- und Dienstleistungsverkehrs werden im folgenden ausführlich behandelt.
Der internationale Kapitalverkehr umfasst die Veränderungen von Forderungen und Verbindlichkeiten des Inlands gegenüber dem Ausland (u.a. Direktinvestitionen, Wertpapier- oder Immobilientransaktionen). Kapitalexport liegt vor, wenn der Forderungsbestand von Inländern gegenüber Ausländern zunimmt und/oder der Bestand an Verbindlichkeiten abnimmt. Beim Kapitalimport verhält sich dies in umgekehrter Weise.
Im Rahmen des Kapitalverkehrs wird ausführlich auf die Direktinvestitionen eingegangen, der Handel mit ausländischen Wertpapieren und der int. Kredithandel werden nicht weiter erläutert. Der int. Wertpapierhandel unterscheidet sich durch seine hohe Transparenz sowie die Handelbarkeit sehr vieler Auslandsaktien an inländischen Börsen kaum vom Handel inländischer Papiere. Des weiteren werden die internationalen Immobilientransaktionen, d.h. der Kauf bzw. Verkauf ausländischer Immobilien, nicht berücksichtigt, da diese einen verhältnismäßig geringen Anteil am Außenhandel ausmachen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird der internationale Zahlungsverkehr, die bankmäßige Abwicklung des Auslandsengagements, im folgenden nicht betrachtet.
In Kapitel 4 werden vorzugsweise die größten und leistungsstärksten Außenhandelsinstitutionen betrachtet. Die Auflistung beinhaltet keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
2. Grundformen des Außenhandels
Die folgenden grundlegenden Formen des Außenhandels stellen zugleich die wichtigsten und in der Realität am häufigsten anzutreffenden Arten der internationalen Unternehmenstätigkeiten dar.
2.1 Export oder Ausfuhr
2.1.1 Direkter Export
Von direkten Export wird gesprochen, wenn der Exporteur eigenständig Geschäftsbeziehungen zum Importeur im Ausland knüpft und die Ausfuhr der Waren selbst durchführt.
Formen des direkten Exports
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Formen des direkten Exports, eigene Darstellung
Direkter Export ist nur dann anzuraten, wenn eine eigene Exportabteilung mit einem gewissen Kenntnisstand zu Verfügung steht oder aufgebaut wird, weil ständig Veränderungen der rechtlichen und marktmäßigen Bedingungen berücksichtigt werden müssen. Dies macht meist ein häufiges Bereisen des Auslandsmarktes notwendig. Dem gegenüber steht jedoch der Vorteil, dass der direkte Handelsweg i.d.R. billiger ist als der indirekte, da die Handelsspanne des Zwischenhändlers entfällt. Außerdem wird der direkte Kundenkontakt als vorteilhaft angesehen. Der direkte Kontakt gilt als wichtige Größe für die Kundenbindung und stellt somit einen Wettbewerbsvorteil dar. Des weiteren ist das Image des Unternehmens und seiner Produkte auf dem Auslandsmarkt bei direkter Marktrepräsentanz besser zu beeinflussen.
Der direkte Export wird über ein werkseigenes oder werksgebundenes Vertriebssystem durchgeführt. Dies geschieht durch den Einsatz von Vertragshändlern, über Werksvertretungen, Franchisenehmer, Handelsvertreter oder Verkaufskommissionäre. Viele Großunternehmen unterhalten eigene Auslandsvertretungen bzw. Niederlassungen mit ausländischen Angestellten, die die Geschäftspartner entsprechend den ausländischen Bedingungen betreuen. Der Handel mit Rohstoffen und Massengütern wird oft über einen Makler durchgeführt, der die Abschlüsse vermittelt.[1]
2.1.2 Indirekter Export
Indirekten Export liegt vor, wenn der Hersteller an einen deutschen Zwischenhändler, der den ausländischen Markt versorgt, liefert.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Indirekter Export, eigene Darstellung
Der indirekter Export erfolgt über sog. Exporthandelsfirmen. Sie können auf dreierlei Weise tätig werden:
- Ausfuhreigenhändler
Dies sind selbständige Handelsbetriebe, z.B. Groß- und Außenhändler, die Waren von den Herstellern aufkaufen und in eigenem Namen und auf eigene Rechnung exportieren.
- Exportkommissionäre
Sie verkaufen die Exportwaren in eigenem Namen für Rechnung des Exporteurs gegen eine Provision.
- Exportvertreter
Sie verkaufen die Exportwaren im Namen des Exporteurs und für dessen Rechnung.
In der Praxis gehen in vielen Exporthandelsfirmen die verschiedenen Arten des Geschäfts nebeneinander her. So ist eine Anpassung an die Bedürfnisse des Einzelfalls möglich. Es kommt auch oft vor, dass ein Ausfuhreigenhändler Waren, für die ihm Bestellungen aus dem Ausland vorliegen, beim im Ausfuhrhafen ansässigen Exportvertreter oder Exportkommissionär des Produzenten einkauft. Ausfuhreigenhändler besitzen im Importland häufig wiederum eigene Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Vertreter, Kommissionäre, Reisende oder Korrespondenzfirmen, mit denen sie zusammenarbeiten.
Die Exporthandelsfirmen nehmen dem Hersteller folgende Aufgaben ab:
- Marktbearbeitung
Die Außenhandelsgesellschaften übernehmen die Erkundung des Auslandsmarktes, Auftragsbeschaffung, Kundendienst. Sie können diese Aufgaben um so besser erfüllen, wenn sie sich auf bestimmte Länder (Marktorientiert) konzentrieren und deren Besonderheiten kennen und/oder sich auf bestimmte Produkte (Fachorientiert) spezialisiert haben.
- Finanzierung und Risikoübernahme:
Die Exporthandelsfirmen bezahlen oft den Hersteller bei Lieferung und gewähren ihrerseits dem ausländischen Kunden den gewünschten Kredit. Auf diese Weise entfällt für den Hersteller auch das Risiko des Zahlungsausfalls.[2]
Ein weiterer Vorteil für den Hersteller ist die Einsparung eines eigenen Vertriebsnetzes. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen interessant, für die ein eigenes Auslandsvertriebsnetz zu kostenintensiv wäre oder deren Außenhandelsumsätze relativ gering sind. Daneben entfallen die Kosten und Risiken der weiteren Distribution der Ware im Ausland und des Transports. Das Absatzrisiko der Waren liegt ebenfalls bei den Exporthandelsfirmen.
Der indirekte Export kommt besonders für den Absatz von Konsumgütern auf überseeischen Märkten in Betracht. Der Konsumgüterabsatz auf den europäischen Märkten und der Investitionsgüterabsatz allgemein ist dagegen stärker vom direkten Export geprägt. Darüber hinaus wird der indirekte Export für nur geringen oder unregelmäßigen Absatz auf Auslandsmärkten sowie für problemlose Serienprodukte bevorzugt, die keinen besonderen Kundendienst benötigen.[3]
2.2 Import oder Einfuhr
2.2.1 Direkter Import
Als direkten Import wird der Einkauf von Gütern direkt beim Erzeuger im Ausland bezeichnet.
Formen des direkten Imports
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Formen des direkten Imports, eigene Darstellung
Vorteile des direkten Imports sind günstigere Preiskonditionen durch Verringerung der Handelsspanne sowie der unmittelbare Kontakt zum Lieferanten. Als Risiko ist dem gegenüber die Lieferzuverlässigkeit zu sehen. Hierzu sind ggf. Dienste von Institutionen in Anspruch zu nehmen, z.B. von Außenhandelskammern, die über Bezugsquellennachweise und Bonitätslisten verfügen. Außerdem ist bei schwankenden Einkaufsmengen ein Importlager notwendig, um einen kontinuierlichen Warenfluss zu gewährleisten.[4]
[...]
[1] vgl. Nolden, R.-G. u.a.: Industriebetriebslehre, 7. Auflage, Köln, 1993, S. 410 f.
sowie Jahrmann, F.-U.: Außenhandel, 8. Auflage, Ludwigshafen, 1995, S. 49 ff.
[2] vgl. Nolden, R.-G. u.a.: Industriebetriebslehre, a.a.O., S. 411
[3] vgl. Jahrmann, F.-U.: Außenhandel, a.a.O., S. 51 ff.
[4] vgl. Jahrmann, F.-U.: Außenhandel, a.a.O., S. 53
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