Der Begriff „Moral Hazard“, welcher ursprünglich aus dem Versicherungswesen kommt, wird mittlerweile auch im Bezug auf den Bereich der sozialen Sicherung verwendet. Zahlreiche Debatten um das sogenannte „Trittbrettfahrer-“ oder „Drückebergerproblem“ schließen darauf, dass die Problematik der Arbeitsunwilligkeit einzelner Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger auch parteiübergreifend wachsende Beachtung findet. Ursache für dieses Interesse liegt sowohl in den stetig steigenden Zahlen der Hilfeempfänger als auch im Absinken ihres Durchschnittsalters.
Die größte Herausforderung, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist, die Moral Hazard-Problematik gegebenenfalls auch durch Sanktionierung zu verringern, gleichzeitig aber das Vertrauen in die Sicherheit des sozialen Netzes nicht zu zerstören. Aus einer Perspektive die Zeitlich vor der Einführung der Hartz Gesetze liegt werden die Arten der staatlichen Leistungen und ihre jeweiligen Kritikpunkte vorstellt und darauf aufbauend verschiedene Verbesserungsvorschläge nach ihrer Machbarkeit und ihren Wirkungen bewertet. Abschließend wird die Schaffung eines subventionierten Niedriglohnsektors trotz der schwierigen Umsetzung als möglicheLösung vorgestellt.
Inhalt
1. Einleitung
2. Aktuelle Regelung zur staatlichen Existenzsicherung
2.1. Arten der staatlichen Leistungen
2.2. Entwicklung der Problematik
2.3. Kritikpunkte und Problemstellung
2.4. Sanktionsmöglichkeiten
2.5. Internationaler Vergleich der Situation
2.6. Rechnerische Lösungansätze
3. Verbesserungsvorschläge
3.1. Bundesvereinigung der Arbeitgeber
3.2. Vorschlag der Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung
3.3. Position des DGB
3.4. Modellprojekte „MoZArt“ und „Pluslohn“
4. Resümee
Abbildungen/Tabellen:
Abbildung 1: Entwicklung der Sozialhilfe- und Arbeitslosenquote in %
Abbildung 2: Deutsche EmpfängerInnen von Sozialhilfe nach Alter
Tabelle 1: EmpfängerInnen von Sozialhilfe im engeren Sinne
Abbildung 3: Sozialhilfe bei Vollanrechnung
Abbildung 4: Sozialhilfe mit und ohne zusätzlichem Erwerbseinkommen
Abbildung 5: Lösungsmöglichkeiten bei Vollanrechnung
Abbildung 6: Lösungsmöglichkeiten bei Teilanrechnung
1. Einleitung
Der Begriff „Moral Hazard“, das moralische Risiko, wurde ursprünglich in der Versicherungswirtschaft verwendet. Er bezeichnet speziell bei Brandversicherungen das Risiko der Versicherung, daß der Versicherte weniger Sorgfalt bei Schadensvermeidung und –begrenzung walten läßt als Nichtversicherte[1]. Bezogen auf Soziale Sicherung in Deutschland ist es als das Risiko zu verstehen, daß Empfänger von Lohnersatz- oder Unterhaltssicherungsleistungen nicht ihr Möglichstes tun um die Kosten die sie verursachen so gering wie möglich zu halten.
Das Problem ist altbekannt und wurde schon häufig breit diskutiert. Erst jüngst ist es in der sogenannten „Drückeberger“ - Debatte erneut in das Licht des öffentlichen Interesses gerückt worden. Neu in dieser Diskussion war das erstmals ein sozialdemokratischer Kanzler drastische Sanktionen gegen arbeitsunwillige Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger gefordert hat und so auch Beifall von konservativer und neoliberaler Seite geerntet hat[2],[3].
Inwieweit hier Wahlkampftaktische Überlegungen ausschlaggebend waren oder ein konkretes Konzept umgesetzt werden sollte sei dahingestellt. Sicher ist aber, daß jenseits von allem politischen Geplänkel das geschilderte Problem besteht und eine langfristige Lösung, am besten im überparteilichen Konsenz und mit Einverständnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, wünschenswert wäre.
Die größte Herausforderung ist hierbei die Sicherheit des sozialen Netzes zu waren oder zu verbessern und gleichzeitig motivierend auf Bedürftige zu wirken, damit diese, soweit es ihnen möglich ist, aus eigener Kraft ihren Lebensunterhlat bestreiten können. Dabei darf aber nicht vergessen werden, daß eine Gesellschaft wie die deutsche sich auch daran bewerten lassen muß, wie sie mit ihren sozial Schwachen umgeht.
Im Folgenden soll erleutert werden, wie der momentane Status Quo der staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung ist, welche Verbesserungs-vorschläge diskutiert werden und welche Probleme dabei auftreten könnten.
2. Aktuelle Regelung zur staatlichen Existenzsicherung
Der Sozialstaat war in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Voraussetzung dafür, daß der soziale Friede gewahrt werden konnte. Er basiert auf dem Sozialstaatsgebot das aus dem Artikel 20 der deutschen Verfassung hergeleitet werden kann[4]. Ein Pfeiler des dort erwähnten „sozialen Bundesstaates“ soll die staatliche Existenzsicherung sein. Sie umfaßt alle Leistungen die einen vorübergehenden oder dauerhaften Ersatz für ausfallendes Arbeitseinkommen darstellen. Dazu zählen Geldleistungen, Sachleistungen sowie Dienstleistungen Steuer- und Zinsermäßigungen[5]. Im Falle gesunder Erwerbsloser gehören dazu insbesondere Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe neben Sonderleistungen wie z.B. Wohngeld oder Heizkostenerstattung.
2.1. Arten der staatlichen Leistungen
Die staatliche Existenzsicherung gliedert sich für erwerbsfähige Arbeitslose in folgende drei Grundleistungen, die vor allem nach Dauer der Erwerbslosigkeit und Dauer der geleisteten Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung differenziert werden.
Arbeitslosengeld erhalten alle Arbeitnehmer die innerhalb der letzten drei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Dabei wird zwischen Arbeitslosen mit und ohne Kindern unterschieden. Arbeitslose mit Kindern erhalten 67%, kinderlose 60% ihres letzten Nettolohnes. Es werden mindesten sechs bis höchstens 32 Monate Arbeitslosengeld gezahlt. Die Dauer der Zahlung ist von Alter und Dauer der Berufstätigkeit des Empfängers abhängig. Die aus diesen Leistungen entstehenden Kosten trägt die Bundesanstalt für Arbeit, also der Bund[6].
Arbeitslosenhilfe wird bezogen, nachdem die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wird und noch keine Arbeit gefunden wurde oder wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist. Die Zahlung erfolgt nach einer Bedürftigkeitsprüfung. In dieser werden Unterhaltsansprüche gegen Dritte, eigenes Vermögen und das Einkommen des Partners überprüft. Maximum der Leistung sind 57% des früheren pauschalen Nettolohnes bei Kinderlosen 53%. Von der anfänglichen Höhe der Leistung werden jährlich 3% abgezogen, bis sie eine festgelegten Mindestsatz erreicht hat. Die Kosten der Arbeitslosenhilfe trägt ebenfalls der Bund[7].
Sozialhilfe erhalten alle Arbeitslosen die weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Arbeitslosenhilfe haben. Sie besteht aus unterschiedlichen Regelsätzen die von den Bundesländern festgelegt werden. Diese Sätze betragen ca. 535 DM für eine alleinstehenden Haushaltsvorstand. Zuzahlungen gibt es für Kinder, Wohnung Heizung etc. Sozialhilfeempfänger sind per Gesetz dazu verpflichtet „zumutbare Arbeit“ anzunehmen, sonst verfällt ihr Anspruch auf diese Leistung.
2.2. Entwicklung der Problematik
Die Arbeitslosenquote ist ein direkter Indikator für die Anzahle der Bezieher von staatlichen Leistungen. Besonders durch die Tatsache, daß nur gemeldete Arbeitslose in der Statistik auftauchen und nur bei Meldung ein Recht auf Bezug dieser Leistungen entsteht, erklärt den offensichtlichen Zusammenhang zwischen Arbeitslosenquote und Sozialquote in Tabelle 1.
Der enormen Anstieg der Arbeitslosigkeit von 3,8% (1980) auf 9% (Mai 2001) mit einem Zwischenhoch von 12% (1997) hat natürlich auch eine Erhöhung der Anzahl der Bezieher von staatlicher Existenzsicherung mit sich gebracht. Wie in Abbildung 1 zu erkennen ist die Anzahl der Empfänger von Staatlicher Hilfe zur Existenzsicherung ebenso wie die Arbeitslosenquote beständig gestiegen. Als Sozialhilfequote wird hier der Anteil der Sozialhilfebezieher außerhalb von Einrichtungen (Sozialhilfe im engeren Sinne) an der Bevölkerung verstanden, unter Arbeitslosenquote der Anteil der Arbeitslosen der abhängigen Erwerbspersonen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die besondere Brisanz dieser Entwicklung wird deutlich wenn man die Zusammensetzung der Sozialhilfequote genauer unter die „Lupe“ nimmt. Denn wie Abbildung 2 zeigt, ist besonders die Zahl von Sozialhilfeempfängern, die jünger als 50 Jahren alt sind, gestiegen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Deutsche EmpfängerInnen von Sozialhilfe nach Alter
Quelle: Statistisches Bundesamt (1999)
Nicht nur die Tatsache, daß scheinbar immer jüngere Menschen staatlicher Hilfe bedürfen ist problematisch, sondern auch die Menge an gesellschaftlichem Potential das hier offensichtlich brach liegt. Denn besonders unter den relativ jungen Arbeitslosen ist Beschäftigungspotential zu vermuten. Diese sogenannte Stille Reserve besteht aus nicht erwerbstätige Sozialhilfeempfänger, die nicht wegen Aus- und Fortbildung, häuslicher Bindung, Krankheit, Behinderung, Arbeitsunfähigkeit oder Altersgründen arbeitslos sind. Auch bei der Gruppe die sonstige Gründe für Arbeitslosigkeit angegeben hat könnte Beschäftigungspotential vermutet werden[8].
[...]
[1] Gabler (2000), S.338
[2] SZ, 08.04.01
[3] taz, 07.04.01, S.7
[4] Grundgesetzt für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20 (1)
[5] BMA (Oktober 2000), S. 57
[6] BMA (2000), S. 60 ff
[7] BMA (2000), S. 69 ff
[8] Klös (1997), S. 50
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