Familienform und Erziehungsleistung – Gleichgeschlechtliche Elternschaft


Exposé (Elaboration), 2007

18 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen und Daten
2.1 Aktuelle Zahlen
2.2 Definition von Familie
2.3 Sozialisationsleistungen
2.4 Konstellationen gleichgeschlechtlicher Elternschaft

3. Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)

4. Gleichgeschlechtliche Elternschaft
4.1 Lesbische Mütter
4.2 Homosexuelle Väter
4.2.1 Wege zur Vaterschaft
4.2.2 Studienergebnisse

5. Stigmatisierung von Homosexuellen

6. Exkurs: Gewalt und Gewaltprävention in der Schule

7. Mögliche Vorbehalte zur homosexuellen Elternschaft

8. Fazit

Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Schon das Thema der Homosexualität an sich bietet der Öffentlichkeit immer noch Anlass zu regen Diskussionen und zwiespältigen Meinungen.

Doch vor allem im Rahmen des vor gut sieben Jahren in kraft getreten Lebenspartnerschaftsgesetzes, gilt es sich auch mit der homosexuellen Elternschaft auseinanderzusetzen, denn diese Form des Zusammenlebens wird durch die gesetzliche Regelung zu einer, zwar nicht komplett neuartigen Familienform, aber dennoch zu einer, die mehr und mehr aus dem Verborgenen an die Öffentlichkeit tritt.[1]

Die meisten Menschen gehen bei homosexuellen Paaren davon aus, sofern sie nicht aus einer vorangegangenen heterosexuellen Ehe Kinder mitbringen, dass sie in ihrer Partnerschaft kinderlos bleiben.

Lesbische Mütter werden hier zumeist aber noch eher von der Gesellschaft akzeptiert als schwule Väter, die schon generell als alleinerziehende Väter mit vielen Vorurteilen zu kämpfen haben.

Im Folgenden wird sich mit verschiedenen Aspekten rund um die homosexuelle Elternschaft beschäftigt.

Begonnen wird mit einigen Zahlen und Definitionen. Auch soll das Lebenspartnerschaftsgesetz etwas näher erörtert werden, da es die rechtliche Basis, auch für eine homosexuelle Elternschaft, beschreibt.

Des Weiteren werden allgemeine Wege zur Elternschaft aufgezeigt, bevor einzeln auf homosexuelle Mütter und Väter eingegangen wird. Der Schwerpunkt wird hierbei auf die schwulen Väter gelegt, da sie wohl die von der Gesellschaft am wenigsten akzeptierte Gruppe darstellen.

Auch die in der Gesellschaft existierenden Vorbehalte und die damit verbundene Stigmatisierung homosexueller Eltern und deren Kinder sollen nicht unerwähnt bleiben.

Das Ziel ist es, zu widerlegen, dass homosexuelle Elternschaft, vor allem für die Kinder, nachteilig ist.

2. Definitionen und Daten

2.1 Aktuelle Zahlen

Die Angaben der Zahl der in Deutschland lebenden homosexuellen Paare, die Kinder großziehen, schwanken von Literatur zu Literatur enorm. Man kann aber davon ausgehen, dass es sich um mindestens 700.000 handelt.[2] Die Angaben sind deshalb so ungenau, da es gerade bezüglich der Homosexualität einer sehr große Dunkelziffer gibt, da sich viele bisher nicht als lesbisch oder schwul „outen“ konnten oder wollten. Es sollen im Jahr 2001 jedoch rund 11.000 Kinder in Deutschland in gleichgeschlechtlichen Elternhäusern gelebt haben.[3] Eine Umfrage ergab, dass sich 40% der homosexuellen Frauen und 30% der homosexuellen Männer ein oder mehrere Kinder wünschen.[4]

2.2 Definition von Familie

Definieren Hill und Kopp[5] eine „Familie klassisch als ‚eine auf Dauer angelegt Verbindung von Mann und Frau … mit gemeinsamer Haushaltsführung und mindestens einem eigenen (oder adoptierten) Kind’“[6] ist dies eine sehr „heteronormative Konstruktion von Familie, in der das Ideal einer Mann-Frau-Kind(er)-Konstellation immer noch Referenzmodell für alle anderen Formen des Zusammenlebens bleibt.“[7]

Allen und Demo[8] beispielsweise beschreiben die gleichgeschlechtliche Familie so: „Lesbian an gay families are defined by the presence of two or more people who share a same-sex orientation (e.g. a couple) or by the presence of at least on lesbian or gay adult rearing a child.“

Demzufolge ist es also gleichgültig, ob ein homosexuelles Paar mit oder ohne Kinder lebt, oder ob ein Kind bei einem oder zwei Homosexuellen aufwächst. In beiden Fällen spricht man von Familie.

Heute ist auch der Standpunkt, dass Familie da ist, wo Kinder sind, weit verbreitet.

So versteht sich eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft nur als Intimbeziehung zwischen zwei Männern oder Frauen, erst wenn ein Kind an dieser Lebensgemeinschaft Teil hat, wird daraus eine Familie.[9]

„Nur 15% der [...] geringen Zahl zusammenlebender homosexueller Partnerschaften bilden eine Familie.“[10]

2.3 Sozialisationsleistungen

„Die Familie ist eine bestimmte Lebensform aufgrund einer Generationsdifferenzierung von Eltern und Kind. Dabei ist es eher zweitrangig, ob eine biologische oder soziale Elternschaft vorliegt.“[11]

Die Sozialisation bzw. Erziehung eines Kindes ist mitunter die wichtigste Aufgabe einer Familie.

„Dem Geschlecht der Eltern jedoch dürfte für den Erfolg oder das Misslingen der Sozialisation keine Bedeutung zukommen, zumal sich […]“[12] die Rollen der Männer und Frauen, sowohl in Beruf, als auch in Familie, immer mehr angleichen. Sozial relevant bei der Erziehung der Kinder und im Verhältnis derer zu dessen Eltern ist die Kommunikation und der soziale Umgang miteinander und offensichtlich immer seltener die Unterscheidung entlang des Geschlechts. Für so eine spezielle Form der Familie, wie die mit gleichgeschlechtlichen Eltern, schlug Laird[13] den Begriff „dual-orientation families“ vor. Er bezieht sich dabei auf Familien mit dualer Orientierung, wie zum Beispiel ein lesbisches Elternpaar mit einem heterosexuellen Sohn.

2.4 Konstellationen gleichgeschlechtlicher Elternschaft

Generell lassen sich zwei typische biographische Konstellationen unterscheiden, die die gleichgeschlechtliche Elternschaft betreffen. Die Erste Konstellation umfasst die Lesben und Schwulen, die aus vorangegangenen heterosexuellen Partnerschaften Kinder haben und nun in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben. Die Zweite Gruppe umfasst diejenigen, die nach ihrem Coming-out ihren Kinderwunsch umgesetzt haben.

Für die Eltern mit Kindern aus früheren heterosexuellen Beziehungen lässt sich allgemein sagen, dass ein Großteil dieser sogenannten Regenbogenfamilien aus lesbischen Müttern besteht, die mit ihren Kindern zusammenleben, während schwule Väter ihre Kinder aus der vorangegangenen heterosexuellen Beziehung häufig nur vorübergehend, beispielsweise an den Wochenenden, bei sich haben. Schwule Väter müssen in der Regel mit noch größeren Vorbehalten rechnen als lesbische Mütter, was wohl mit der dominanteren Rolle der Mutterschaft zu tun hat, was darin deutlich wird, dass Väter nach einer Trennung allgemein seltener das Sorgerecht ausüben und seltener mit ihren Kindern zusammenleben als getrennt lebende Mütter.[14]

3. Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)

Besonders das Bekanntwerden der Krankheit AIDS zu Beginn der 8oer Jahre führte dazu, dass sich viele Homosexuelle für eine Verbesserung der Partnerschaftsrechte einsetzten, „da diese im Zuge der Krankheit vermehrt zur Sprache kamen.“[15]

Das am 01. August 2001 in kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) setzt die Lebenspartnerschaft unter homosexuellen rein rechtlich fast mit einer heterosexuellen Ehe gleich.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Schluss einer Lebenspartnerschaft sind, dass beide Partner des selben Geschlechts und nicht in gerade Linie miteinander verwandt sind. Außerdem darf, wie bei der Ehe auch, keiner der Partner schon eine andere Ehe oder eine andere Lebenspartnerschaft führen oder minderjährig sein. Ein Nachweis über Homosexualität oder eine sexuelle Beziehung zwischen den Partnern muss nicht erbracht werden. Dies ließe sich wohl auch kaum realisieren.

Auch mit einer Ehe weitestgehenst gleichgestellte Rechten und Pflichten werden im LPartG geregelt. So ist es z.B. auf Wunsch möglich, einen gemeinsamen Familiennamen anzunehmen oder einen Lebenspartnerschaftsvertrag, gleich dem Ehevertrag, abzuschließen. Doch auch bestehen Sorgfaltspflicht und Verpflichtungen zum Lebenspartnerschaftsunterhalt. Ebenso sind die Partner erbberechtigt oder können im Falle einer Trennung Unterhaltszahlungen einfordern.

Auch erhält der Partner/der Partnerin bei mit im Haushalt lebenden Kindern, wofür der andere Partner/die andere Partnerin alleinig sorgeberechtigt ist, die Befugnis eines „kleinen Sorgerechts“ zugesprochen, was Mitentscheidungen im alltäglichen Leben des Kindes oder in Notfällen betrifft.

Die einzigen wesentlichen Unterscheidungen zur Ehe liegen hier im Steuer- und Beamtenrecht.[16]

Doch nur eine kleine Anzahl Homosexueller, schätzungsweise 3-4% gehen diese Art der gesetzlichen Bindung auch tatsächlich ein, was auch daran liegen könnte, dass die gesetzlichen Regelungen noch nicht weit genug vorangeschritten sind.[17]

[...]


[1] Vgl. Eggen, 2002, 215

[2] Vgl. Wegener, 2005, 60

[3] Vgl. Eggen, 2003, www.familienhandbuch.de

[4] Vgl. Wegener, 2005, 60

[5] In Wegener, 2005, 59

[6] Wegener, 2005, 59

[7] Ebenda

[8] In Basedow (Hrsg.), 2000, 365

[9] Vgl. Eggen, 2002, 221

[10] Nave-Herz, 2002, 116

[11] Eggen, 2002, 221

[12] Ebenda, 222

[13] In Fthenakis/Ladwig, 2002, 3

[14] Vgl. Wegener, 2005, 56

[15] Fthenakis/Ladwig 2002, 1

[16] Bundesministerium der Justiz, 2001, http://bundesrecht.juris.de

[17] Eggen, 2002, 229

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Familienform und Erziehungsleistung – Gleichgeschlechtliche Elternschaft
Université
Carl von Ossietzky University of Oldenburg
Cours
Elternschaft heute - Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und individuelle Gestaltungsaufgaben
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
18
N° de catalogue
V86920
ISBN (ebook)
9783638027526
ISBN (Livre)
9783638927161
Taille d'un fichier
475 KB
Langue
allemand
Mots clés
Familienform, Erziehungsleistung, Gleichgeschlechtliche, Elternschaft, Regenbogenfamilie, Homosexualität, Kinder
Citation du texte
Sarah Suchy (Auteur), 2007, Familienform und Erziehungsleistung – Gleichgeschlechtliche Elternschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86920

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