Unternehmensbewertung bei kleinen und mittleren Unternehmen


Tesis, 2007

158 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

Formelverzeichnis

Symbolverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Zielsetzung der Arbeit
1.2 Aufbau der Arbeit

2. Kennzeichen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
2.1 Quantitative Abgrenzung von KMU
2.2 Qualitative Abgrenzung von KMU
2.3 Arbeitsdefinition KMU
2.4 Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von KMU

3. Grundlagen der Unternehmensbewertung
3.1 Wert und Preis eines Unternehmens
3.2 Objektive Werttheorie
3.3 Subjektive Werttheorie
3.4 Funktionale Werttheorien
3.4.1 Hauptfunktionen und ihre Wertarten
3.4.1.1 Beratungsfunktion
3.4.1.2 Vermittlungsfunktion
3.4.1.3 Argumentationsfunktion
3.4.2 Nebenfunktionen und ihre Wertarten
3.4.3 Funktionslehre des IDW
3.5 Bewertungsanlässe
3.5.1 Dominierte Bewertungsanlässe
3.5.2 Nicht dominierte Bewertungsanlässe
3.6 Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
3.7 Prozess der Unternehmensbewertung
3.7.1 Informationsbeschaffung
3.7.2 Vergangenheitsanalyse
3.7.3 Analyse des wettbewerblichen Umfelds
3.7.4 Prognose der Zukunftswerte
3.7.5 Plausibilitätsbeurteilung
3.7.6 Bewertungsgutachten
3.7.7 Abgrenzung zu Due Diligence

4. Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse
4.1 Gesamtbewertungsverfahren
4.1.1 Ertragswert- und DCF Verfahren
4.1.2 Market Approach (Vergleichsverfahren)
4.1.2.1 Comparative-Company-Approach
4.1.2.2 Market Multiples
4.2 Einzelbewertungsverfahren
4.2.1 Substanzwertverfahren auf Basis von Rekonstruktions-werten
4.2.2 Substanzwertverfahren auf Basis von Liquidationswerten
4.3 Mischverfahren
4.4 Bewertungszwecke und Bewertungsverfahren
4.5 Die Wahl des Bewertungsverfahrens in der Praxis
4.6 Ertragswertverfahren
4.6.1 Abgrenzung der Erfolgsgrößen
4.6.2 Ermittlung der Erfolgsgrößen
4.6.3 Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes
4.6.3.1 Basiszinssatz
4.6.3.2 Berücksichtigung des Risikos
4.6.3.3 Berücksichtigung der Ertragssteuern
4.6.3.4 Berücksichtigung von Inflation und Wachstum
4.6.3.5 Anwendungsbeispiel der Ertragswertsmethode
4.6.3.6 Kapitalisierungszinssatz bei subjektiver Unternehmensbewertung .
4.7 DCF-Verfahren
4.7.1 Unterscheidung der DCF-Ansätze
4.7.1.1 Entity-Ansätze
4.7.1.1.1 Weighted Average Cost of Capital-Ansatz (WACC-Ansatz)
4.7.1.1.2 Adjusted Present Value-Ansatz (APV-Ansatz)
4.7.1.2 Equity-Ansatz
4.7.2 Bestimmung der bewertungsrelevanten Cash-Flows
4.7.3 Ermittlung der Kapitalkosten
4.7.3.1 Ermittlung der Fremdkapitalkosten
4.7.3.2 Ermittlung der Eigenkapitalkosten
4.7.3.2.1 Basiszinssatz
4.7.3.2.2 Berücksichtigung des Risikos
4.7.3.2.2.1 Betafaktor
4.7.3.2.2.2 Marktrisikoprämie
4.7.4 Berücksichtigung von Inflation und Wachstum
4.7.5 Berücksichtigung von Steuern
4.7.6 Ewige Rente
4.8 Gegenüberstellung Ertragswert- und DCF-Verfahren
4.8.1 Anwendbarkeit verschiedener Bewertungsverfahren

5. Fallbeispiel
5.1 Unternehmensanalyse
5.2 Planung und Prognose der Cash-Flows
5.3 Bestimmung der Diskontierungsfaktoren
5.4 DCF-Bewertung
5.5 Betrachtung der Ergebnisse

6. Schlussbetrachtung

Anhangverzeichnis

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Arbeitspapiere-Referenz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellungsverzeichnis

Darstellung 1:Ausgewählte Merkmale der quantitativen Abgren­zungen kleiner und mittlerer Unternehmen

Darstellung 2:Ausgewählte Merkmale der qualitativen Abgren­zung mittelständischer Unternehmen

Darstellung 3:Gesamtwirtschaftliche Bedeutung desMittelstandes

Darstellung 4:Entscheidungswert der Wirtschaftssubjekte

Darstellung 5:Funktionale Unternehmensbewertung

Darstellung 6:Transaktionsspielraum

Darstellung 7:Gegenüberstellung Funktionslehre des IDW und der Kölner Funktionenlehre

Darstellung 8:Zusammenhang von Anlass, Zweck und Funktion der Unternehmensbewertung

Darstellung 9:Bewertungsanlässe

Darstellung 10:Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmens­bewertung

Darstellung 11:Phasen des Bewertungsprozesses

Darstellung 12:Mindestunterlagen für Unternehmensbewertungen

Darstellung 13:Phasenmethode der Unternehmensbewertung

Darstellung 14:Inhalt des Bewertungsgutachtens

Darstellung 15:Inhalt einer Due Diligence Review

Darstellung 16:Überblick über die Bewertungsverfahren

Darstellung 17:Rekonstruktionswertermittlung

Darstellung 18:Liquidationswertermittlung

Darstellung 19:Zwecke und Methoden der Unternehmens­bewertung

Darstellung 20:Anwendungshäufigkeit verschiedener Bewertungsverfahren

Darstellung 21:Gegenüberstellung der Grundkonzeptionen unter­schiedlicher Ertragsbegriffe

Darstellung 22:Berechnung des Einzahlungsüberschusses

Darstellung 23:Zusammenfassende Gegenüberstellung von objek­tivierter und subjektiver Unternehmensbewertung

Darstellung 24:Komponenten des Kapitalisierungszinssatzes

Darstellung 25:Bewertungsparameter im Beispiel

Darstellung 26:Beispielrechnung Ertragswertverfahren

Darstellung 27:Indirekte Berechnung des Cash-Flows

Darstellung 28:Indirekte Berechnung des Free Cash-Flows

Darstellung 29:Darstellung des WACC

Darstellung 30:Ermittlung der zu diskontierenden FCF nach ESt.

Darstellung 31: Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Verfahren

Darstellung 32:Anwendbarkeit verschiedener Bewertungsverfahren ren bei kleinen und mittleren Unternehmen

Darstellung 33:Ausgewiesener Jahresabschluss (GuV)

Darstellung 34:Ausgewiesener Jahresabschluss (Bilanz)

Darstellung 35:Ergebnisplanung

Darstellung 36:Berechnungsschema des Free Cash-Flows

Darstellung 37:Prognostizierte Free Cash-Flows

Darstellung 38:Peer Group und Bestimmung der Betafaktoren

Darstellung 39:Kalkulation des WACC

Darstellung 40:Bewertungsergebnis

Formelverzeichnis

Formel 1: Mittelwertverfahren

Formel 2: Übergewinnverfahren

Formel 3: Stuttgarter Verfahren

Formel 4: Grundform Ertragswertverfahren bei unbegrenzter Lebensdauer des Unternehmens

Formel 5: Ertragswertverfahren bei Anwendung des Zweipha­senmodells und unbegrenzter Lebensdauer des Unter­nehmens

Formel 6: Kapitalisierungszinssatz nach Ertragssteuer nach dem Tax-CAPM

Formel 7: Unternehmenswert nach WACC-Ansatz

Formel 8: Gewogener durchschnittlicher Kapitalkostensatz (WACC)

Formel 9: Unternehmenswert nach APV-Ansatz

Formel 10: Unternehmenswert nach Equity-Ansatz

Formel 11: Capital Asset Pricing Model (CAPM)

Formel 12: Unternehmenssteuerersparnis aufgrund anteiliger Fremdfinanzierung (Tax Shield)

Formel 13: Fremdkapitalkostensatz nach Steuern

Formel 14: Bestimmung des Betafaktors

Formel 15: Unlevered Beta

Formel 16: Relevered Beta

Formel 17: Risikoprämie

Formel 18: Erwartungswert der Fortschreibungsphase des WACC-Ansatzes mit Wachstumsabschlag

Formel 19: Gewogener durchschnittlicher Kapitalkostensatz (WACC) nach persönlichen Steuern und unter Berück­sichtigung des Einkommensteuereffektes

Formel 20: Körperschaftsteuerersparnis aufgrund anteiliger Fremd­finanzierung (Tax Shield KSt)

Formel 21: Gewerbesteuerersparnis aufgrund anteiliger Fremdfi­nanzierung (Tax Shield GewSt)

Formel 22: Unternehmenswert nach WACC-Ansatz mit Wachs­tumsabschlag in der Fortschreibungsphase

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.Einleitung

Einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn zufolge, stehen in Deutsch­land aktuell mehr als 70.000 übergabereife Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 50.000 Euro mit insgesamt annähernd 700.000 Mitarbeitern vor der Fra­ge einer Unternehmensnachfolge.1 Auf diesen Umstand wies ebenfalls Peemöller hin und nennt hier ca. 76.000 Unternehmen mit annähernd 1 Million Arbeitnehmern.2 Betroffen hiervon sind in der überwiegenden Mehrzahl kleine und mittlere Unterneh­men. Das IfM Bonn geht ferner davon aus, dass aufgrund der ungelösten Nachfolge­frage die jährlichen Betriebsschließungen signifikant steigen werden und Unterneh­men aufgrund der Nachfolge deutlich verstärkt veräußert werden, statt diese fami­lienintern zu übergeben.3 In Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Entwicklung dieser Gruppe, nicht nur für Wirtschaft, sondern auch für Politik, gewinnt die Ermittlung eines angemessenen Unternehmenswertes als Entscheidungsgrund­lage in einem Verhandlungsprozess zunehmend an Relevanz.

Die in der Bewertungsliteratur üblichen Bewertungsverfahren konzentrieren sich auf große, börsennotierte Unternehmen und vernachlässigen die bei der Bewertung auf­grund der Besonderheiten von Klein- und Mittelbetrieben erforderlichen spezifischen Behandlungsweisen.4 Im Widerspruch dazu wird in der Praxis auf sehr vereinfachen­de Verfahren zur Preisfindung für Unternehmen mit Abstand am häufigsten zurück­gegriffen.5 Im Hinblick auf die quantitativ herausgehobene Stellung von KMU in der Unternehmensstruktur Deutschlands, erscheint es nicht nachvollziehbar, dass diese Problematik in der betriebswirtschaftlichen Literatur bisher weitestgehend vernach­lässigt wurde.

Das mit einer Unternehmenstransaktion einhergehende Risiko einer Fehlbeurteilung macht eine Bewertungsmethode erforderlich, die sowohl einen exakten Unterneh­menswert bestimmt als auch darüber hinaus anwendbar bleibt. Gegenwärtig konzen­triert sich die theoretische Diskussion auf die in Deutschland bislang stark verbreitete Ertragswertmethode und die international anerkannte, aber aufgrund der Globalisie­rung zuletzt auch in Deutschland an Gewicht gewinnende, DCF-Methode. Beiden Verfahren ist gemein, dass sie künftige Unternehmenserfolge zugrunde legen, die mit einem Kapitalisierungssatz diskontiert werden. Folglich haben beide Verfahren ebenfalls das Problem der Prognose der künftigen Unternehmenszahlen. Es ist bis­ her kein eigenständiges Verfahren bekannt, das explizit auf die Bewertung von klei­nen und mittleren Unternehmen ausgerichtet ist.

1.1 Zielsetzung der Arbeit

Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, ein Instrumentarium bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen aufzuzeigen. Dies erfolgt in erster Linie am Bei­spiel der beiden heute anerkannten Verfahren, der Ertragswert- und DCF-Methode. Darüber hinaus werden seltener verwandte Verfahren in ihrer Vorgehensweise ver­anschaulicht sowie jeweilige Kritikpunkte dargelegt.

Es wird die Frage erörtert, inwiefern unternehmensspezifische Besonderheiten, die sich aus der Größe ergeben, in der Bewertung zu berücksichtigen sind. Diese Be­sonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen werden in der Arbeit im Einzelnen ausgeführt und ihre Folgen für die Bestimmung eines Unternehmenswertes verdeut­licht. Daneben soll aufgezeigt werden, wie solchermaßen festgestellte bewertungsre­levante Aspekte in die Bewertungsverfahren einzubeziehen sind.

Dem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils kommt in der Praxis die quantitativ mit Abstand größte Bedeutung zu.6 Aus diesem Grund steht die Ermittlung von Entscheidungswerten im Rahmen von Verhandlungsgesprächen im Mittelpunkt.

Im Gegensatz dazu, ist es nicht das Ziel der Arbeit die verschiedenen Formen von Unternehmenstransaktionen, wie beispielsweise ein Management-Buy-Out (MBO), auszuführen. Des Weiteren bleibt die juristische Unternehmensbewertung, d.h. eine durch Gesetz verordnete Bewertung und die damit einhergehenden Fragestellungen, weitestgehend außer Acht. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es nicht mög­lich ist, im Rahmen der vorliegenden Arbeit, einen durchweg neuartigen Bewer­tungsansatz zu erarbeiten.

1.2 Aufbau der Arbeit

In Kapitel 2 werden zunächst charakteristische Merkmale für kleine und mittlere Un­ternehmen aufgezeigt, um die Gruppe der KMU eindeutig von Großunternehmen abzugrenzen. Dies erfolgt anhand von einer Reihe unterschiedlicher quantitativer als auch qualitativer Kriterien.

Im anschließenden Kapitel 3 werden allgemeine Grundlagen bei der Unternehmens­bewertung zum Ausdruck gebracht. Angefangen bei der geschichtlichen Entwicklung von der objektiven hin zu einer funktionsorientierten Unternehmensbewertung sowie einer Betrachtung der unterschiedlichen Bewertungsanlässe wird der Bewertungs­prozess schematisiert. In diesem Abschnitt werden anhand der einzelnen Prozess­schritte Antworten auf die allgemeine Prognoseproblematik erarbeitet, die aus der Zukunftsbezogenheit der heutigen Unternehmensbewertung und der damit verbun­denen Ungewissheit der Prognose entstehen.

Die bekannten Bewertungsverfahren werden in Kapitel 4 vorgestellt, wobei neben den heute verwandten zukunftsorientierten Gesamtbewertungsverfahren zur Voll­ständigkeit ebenfalls die weitaus seltener angewandten Einzelbewertungsverfahren und Mischverfahren untersucht werden. Der hohe Stellenwert der Gesamtbewer­tungsverfahren wird mithilfe einer Reihe empirischer Untersuchungen unterstrichen, so dass nachfolgend die dazu zählenden Ertragswert- und DCF-Verfahren mit deren Methodik der Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse in ihrer Handha­bung eingehend betrachtet werden. Zum Abschluss dieses Kapitels werden die Un­terschiede von Ertragswertverfahren sowie der unterschiedlichen Ansätze des DCF-Verfahrens aufgezeigt.

Das Kapitel 5 beinhaltet ein Fallbeispiel aus der Literatur, das in dieser Form der Praxis entstammt. Anhand des Beispiels werden die erzielten Ergebnisse demons­triert und erläutert. Hierbei werden die Möglichkeiten individueller Anpassungen bei der DCF-Methode dargestellt, die ggf. erforderlich sein sollten.

Im abschließenden Kapitel 6 werden die Ergebnisse sowie die wesentlichen Kritik­punkte zusammengefasst.

2.Kennzeichen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Die Praxis der Unternehmensbewertung beschäftigt sich überwiegend mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).7 Sollten hierbei kleine und mittlere Unternehmen jedoch eigene Behandlungsweisen gegenüber Großunternehmen erfordern,8 so sind die Voraussetzungen diesbezüglich, dass die Unternehmensgruppen sich hinrei­chend genau von einander abgrenzen lassen sowie Aussagen über die verschiede­nen Gruppen sich signifikant unterscheiden.9 Diese Prämisse gilt auf dem Feld der Unternehmensbewertung als erfüllt, da sich aus der jeweiligen Größe eines Unter­nehmens verschiedentlich Besonderheiten zu beachten sind, aus denen sich ein abweichendes Vorgehen ergeben kann.10 Dennoch hat sich bisher keine allgemein gültige Abgrenzung von KMU durchgesetzt. Vielmehr existiert eine Fülle von unter­schiedlichen Definitionen für den Begriff „Mittelstand“.11 12 So waren in diesem Zu­sammenhang bereits 1962 über 190 verschiedene Definitionen bekannt.13 Die Unterschiede bei mittelständischen Unternehmen lassen sich mit Hilfe einer Viel­zahl von einzelnen Kennzeichen bestimmen. Um zu einer Abgrenzung von Größen­kategorien bei Unternehmen zu gelangen, lassen sich hierzu ein oder auch mehrere Merkmale betrachten. Da die ausschließliche Betrachtung eines einzelnen Aspektes branchenspezifische Besonderheiten, beispielsweise bei Umsatz oder Arbeitnehmer­zahl außer Acht lässt, wird folglich regelmäßig ein mehrdimensionaler Maßstab für eine Abgrenzung gewählt, der mehrere Merkmale eines Unternehmens berücksich­tigt.14 Ein solcher mehrdimensionaler Ansatz liefert zwar genauere Einblicke, erhöht jedoch dabei gleichermaßen die Anforderungen an den Messaufwand.15 Als Kriterien eines solchen einzelnen Kennzeichens können unterschiedlichste quan­titative und qualitative Merkmale angeführt werden.

2.1 Quantitative Abgrenzung von KMU

Eine allgemein anerkannte Definition zur Abgrenzung des Mittelstandes anhand quantitativer Kriterien besteht weder innerhalb der EU noch deren Mitgliedsländern.16 Eindeutige Abgrenzungsmerkmale sind speziell für die öffentliche Hand von eminen­ter Bedeutung, um so eine präzise Entscheidung bei Rechten wie der Vergabe von Fördermitteln oder aber Pflichten der Unternehmen aufgrund der Gesetzgebung wie HGB, PublG, UStG, o.Ä. fällen zu können.17 Zur Bestimmung werden vielfältigste Maßstäbe des betrieblichen Leistungsprozesses angewandt. So lassen sich unter­schiedliche Einsatzgrößen wie etwa Beschäftigtenzahl, Gesamtkapital oder Bilanz­summe aber auch Ausbringungsgrößen wie beispielsweise Umsatz, Ausstoß oder Marktanteile heranziehen.18

Da eine Konzentration auf ein alleiniges Merkmal zu Unschärfen bei der Abgrenzung führen würde, ist eine Betrachtung mehrerer Aspekte geboten.19 Die im Zuge der Vereinheitlichung der Vielzahl verwendeter Definitionen beschlossene Empfehlung der Europäischen Union folgt einem solchen mehrdimensionalen Ansatz. Obwohl es sich nur eine Empfehlung ohne Rechtsverbindlichkeit handelt, besitzt diese eine gro­ße Standardisierungskraft.20 So näherte das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn die Grenzen seiner kardinal messbaren Definition im Zuge der Einführung des Euro im Jahre 2002 den Werten der Empfehlung der EU an.21 Die aus dem Jahre 1996 stammende Empfehlung wird seit 2005 durch eine neue Empfehlung zur KMU- Definition der EU-Kommission ersetzt. Grundsätzlich basiert diese Definition auf den Merkmalen

- Zahl der Beschäftigten
- Umsatz oder Bilanzsumme
- Unabhängigkeit.

Das Kriterium der Unabhängigkeit beschreibt bereits ein qualitatives Merkmal. Nach Art. 3 der Empfehlung der Europäischen Kommission gilt ein Unternehmen nur als unabhängig, sofern es nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder Stimmrechte im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam ist.22 Für diese Grenzen existieren jedoch zwei Ausnahmen. Entweder es handelt sich nach Art. 3 Abs. 2 Nr. a-d bei dem Anteilseigner um Beteiligungsgesellschaften, institutionelle Anleger, Forschungszentren ohne Gewinnzweck etc. oder aber die Anteilseigner lassen sich nach Art. 3 Abs. 5 aufgrund der Kapitalstreuung nicht genau feststellen, wobei das Unternehmen nach Treu und Glauben eine dementsprechende Erklärung abzugeben hat.23

Darstellung 1 gibt einen Überblick der in Deutschland gängigsten Ansätze zur Ab­grenzung von KMU anhand quantitativer Kriterien.

Darstellung 1: Ausgewählte Merkmale der quantitativen Abgrenzungen kleiner und mittlerer Unternehmen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus der Übersicht wird bereits ein Problem bei der Anwendung quantitativer Kriterien ersichtlich. So ist zwar jeder einzelne der oben beispielhaft aufgeführten Ansätze weit verbreitet, unterscheidet sich jedoch in den Grenzen der einzelnen Merkmale teilweise erheblich von anderen Definitionen. So ist ein Unternehmen mit einem an­genommenen Umsatz von 45 Mio. Euro und 300 Mitarbeitern nach der Zuordnung der Europäischen Union bereits ein Großunternehmen, wohingegen das IfM es als mittelständisch erachten würde. Eine quantitative Abgrenzung unterliegt folglich stets einer gewissen Willkür.24 Da die Einteilung der Abgrenzungen einzelner Definitionen keineswegs einheitlich ist, lässt sich daraus auch keine eindeutige Zuordnung zu einer bestimmten Größenklasse vornehmen.25

Ein ebenfalls kritisierter Aspekt ist die Nichtbeachtung von Spezifika einzelner Bran­chen oder Regionen. Um die Konformität innerhalb der Größenklassen ebenfalls bei Unternehmen verschiedener Branchen oder auch Regionen zu gewährleisten, kann es sinnvoll oder sogar „erforderlich"26 sein, mit gesonderten Klassengrenzen auf sol­che Spezifika zu reagieren.27 Beispielsweise wäre es denkbar, dass zwei Betriebe mit identischen Zahlen bei Umsatz oder Beschäftigten, aber unterschiedlicher Bran­chenzugehörigkeit, verschiedenen Größenklassen angehören, da die eine Branche sehr personalintensiv ist und das genannte Unternehmen in Relation zu anderen Branchenunternehmen als eher klein gilt.28 Trotz des Bewusstseins solch vorhande­ner Eigenheiten einzelner Branchen oder Regionen, würde jedoch eine derartige Berücksichtigung über den angemessenen Umfang innerhalb dieser Arbeit hinaus­gehen und sogar die Zweckmäßigkeit einer Definition beeinträchtigen.29 Die angeführten Schwierigkeiten bei einer Abgrenzung mit Hilfe quantitativer Krite­rien, zeigen die Grenzen einer derart basierenden Definition auf. Eine alleinige Be­rücksichtigung quantitativer Merkmale lässt folglich nur eine Näherung, jedoch keine valide Klassifizierung zu. Daher gilt eine gleichzeitige Betrachtung der qualitativen Merkmale als geboten.

2.2 Qualitative Abgrenzung von KMU

Zwar lässt sich die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einer bestimmten Größen­kategorie anhand quantitativer Merkmale exakt festlegen, aber erst durch die Be­trachtung von qualitativen Merkmalen wird „der Einblick in das Wesen der Betriebe erleichtert"30. Die Literatur benennt hierzu eine große Bandbreite unterschiedlicher Merkmale. So existieren als mehrdimensionaler Ansatz etwa umfangreiche Merk­malskataloge, die jeweils auf einer Reihe verschiedener Kategorien basieren.

Eine ausführliche Vorstellung eines solchen Kataloges qualitativer Merkmale begeht Pfohl.31 Darstellung 2 zeigt eine Auswahl wesentlicher Merkmale dieses Kataloges. Pfohl unterzieht hier alle gängigen Bereiche eines Unternehmens einer charakteristi­schen Untersuchung mit Hinblick auf Verschiedenartigkeiten bei KMU gegenüber Großbetrieben. Auf den einzelnen Betrieb müssen allerdings nicht alle Merkmale zutreffen, es ist hingegen eine Häufung von Merkmalen bestimmend.32

Darstellung 2: Ausgewählte Merkmale der qualitativen Abgrenzung mit­telständischer Unternehmen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einzelne Merkmalskataloge unterscheiden sich sowohl in einer möglichen Gewich­tung einzelner Merkmale als auch in puncto Umfang. Mit der Zunahme des Umfangs nimmt jedoch auch das Risiko der fehlerhaften Reduzierung der Anzahl der unter­suchten Betriebe einher.33 Aber einzelne Merkmale des Kataloges sind auch durch­aus kritikwürdig. So werden bei Merkmalen wie etwa einer fehlenden Planung gerade vorbildliche mittelständische Unternehmen ausgegrenzt, was betriebswirtschaftlichen Bemühungen des Mittelstandes entgegenwirkt.34

Daher reduziert sich die Auswahl an qualitativen Merkmalen überwiegend auf die folgende, in der Literatur stets wiederholte, Synthese:35

- Bei einem kleinen oder mittleren Unternehmen handelt es sich um eine recht­lich und wirtschaftlich unabhängige Unternehmung,
- mit einer überschaubaren Organisationsstruktur sowie einer engen Bezie­hung zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern,
- mit einem oder mehreren Eigentümer-Unternehmern, dessen wirtschaftliche Existenz wesentlich von der Unternehmung abhängig ist und
- die ohne Zugang zur Börse ist.

Der Aspekt der Nichtemissionsfähigkeit wird jedoch tendenziell auch an Bedeutung verlieren. Die Ursache liegt darin begründet, dass beispielsweise mit den neuen Marktsegmenten "M:access” an der Börse München oder dem „Entry Standard" als Teilbereich des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse bereits spezielle Bör­sen für mittelständische Unternehmen existieren.36 So liegen die jährlichen Kosten am „Entry Standard" bei 5.000 €, gegenüber 200.000 € oder mehr bei einer Notie­rung in einem traditionellen Segment.37 Ferner besteht für kleine und mittlere Unter­nehmen mittels Unternehmensbeteiligungsgesellschaften die Möglichkeit eines indi­rekten Zugangs zum Kapitalmarkt.38

2.3 Arbeitsdefinition KMU

Durch die Kombination verschiedener quantitativer und qualitativer Merkmale ergibt sich eine Vielzahl möglicher Definitionen. Wie bereits auf Seite 4 angeführt, existie­ren circa 200 unterschiedliche Definitionen. Um zu einer nachhaltig belastbaren Ab­grenzung mit einer hohen Allgemeingültigkeit zu gelangen, sind an dieser Stelle die wichtigsten, weil in der Literatur zumeist genannten Kriterien, hier zu einer Arbeitsde­finition zusammengeführt.

Kleine und mittlere Unternehmen sind:

- Rechtlich und wirtschaftlich unabhängig
- Eine überschaubare Organisationsstruktur sowie eine enge Beziehung zwi­schen Unternehmensleitung und Mitarbeitern
- Ein oder mehrere Eigentümer-Unternehmer, dessen wirtschaftliche Existenz wesentlich von der Unternehmung abhängig ist
- Ohne Zugang zur Börse
- Der jährliche Umsatz beträgt bis zu 50 Millionen Euro
- Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro
- Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl beträgt weniger als 250.

Da von einer weiteren Standardisierung der EU-Definition auszugehen ist, findet die­se Größenbegrenzung entgegen der bisher verbreiteten Definition des IfM Berück­sichtigung.39

2.4 Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von KMU

Nachdem den Großunternehmen bis Ende der 70er Jahre als „Träger der Moderni­sierung industrieller Volkswirtschaften und Garanten gesellschaftlichen Fortschritts"40 galten, haben Klein- und Mittelunternehmen seit Anfang der 80er Jahre eine Renais­sance erlebt. Die kleinen und mittleren Unternehmen gelten in allen Volkswirtschaf­ten der Welt als Motor der Wirtschaft.41 Im Gegensatz zu Großunternehmen sind sie angesichts der schlechteren Wettbewerbsposition gezwungen, sich auf verändernde Marktgegebenheiten flexibler und kreativer einzustellen, wozu die Großunternehmen auch aufgrund deren langer Entscheidungswege nicht in der Lage sind.42 Daher gel­ten KMU durch ihre erhöhte Innovationskraft auch als Keimzelle der Wirtschaft und dies insbesondere von jungen Industriezweigen.43 Durch die Vielzahl der Marktanbie­ter fördern sie den Wettbewerb und stärken so die die Funktionsfähigkeit der Markt­wirtschaft. Besonders in konjunkturell schwachen Phasen wirken sie daher gesamt­wirtschaftlich stabilisierend.44

Die exponierte Stellung der mittelständischen Unternehmen lässt sich zuvorderst an deren nominellem Anteil an Unternehmen in Deutschland ablesen. So gehörten nach der Definition des IfM in 2003 99,7% aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen dem Mittelstand an. In realen Zahlen ausgedrückt bedeutet dies 3,268 Mio. Unternehmen mit insgesamt 19,98 Mio. Beschäftigten.45 Auch andere europäische und amerikani­sche Volkswirtschaften zeichnen sich durch einen ähnlichen Stellenwert der kleinen und mittleren Unternehmen aus.46

In Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen zeigt sich ebenfalls die Relevanz gegenüber Großunternehmen. Während bei diesen zwischen den Jahren 1992 und 2000 nach Zahlen der Berufsgenossenschaften annähernd 1 Million Arbeitsplätze gestrichen wurden, entstanden bei kleinen und mittleren Unternehmen hingegen über 1 Million Arbeitsplätze.47 Die folgende Darstellung verdeutlicht noch einmal den Wert des Mittelstandes für die deutsche Volkswirtschaft.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellung 3: Gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Mittelstandes

Die hohe Bedeutung der KMU hat dazu geführt, dass die Politik der Europäischen Union, des Bundes und Länder zunehmend auf sie ausgerichtet ist. Beispielsweise setzte die Regierung unter Gerhard Schröder hierzu ab November 2002 im Bundes­ministerium für Wirtschaft einen Beauftragten für den Mittelstand im Rang eines Par­lamentarischen Staatssekretärs ein.48 Aber auch in der Vielzahl von Förderprogram­men, in denen die Priorität der KMU ausdrücklich betont wird, zeigt sich die Sensibili­tät für die Belange des Mittelstandes.49

3.Grundlagen der Unternehmensbewertung

3.1 Wert und Preis eines Unternehmens

Die grundsätzliche Aufgabe der Unternehmensbewertung besteht in der Ermittlung des Wertes von Unternehmen. Dabei muss im Wesentlichen zwischen dem Wertbe­griff im philosophischen Sinn in Abgrenzung zu einer Wertdefinition im ökonomischen Kontext unterschieden werden. Unter dem betriebswirtschaftlichen Wert eines Unter­nehmens, Produktes, Dienstleistung oder Information versteht man den Nutzen, den ein Wirtschaftssubjekt einem Gut beimisst. Die Festlegung eines Wertes unterliegt stets einer subjektiven Schätzung, da Individuen Gütern eine unterschiedliche, zeit­lich zudem nicht konstante Bedeutung beimessen.50

Ein Unternehmen stellt eine Gesamtheit von Gütern und Rechten dar. Der Nutzen besteht dabei in den finanziellen Überschüssen, die dieses Unternehmen erwirt­schaftet und an die Anteilseigner ausschüttet und von diesen für die Befriedigung privater Konsumbedürfnisse eingesetzt werden kann.51 Jedoch kann auch ein Unter­nehmen für ein Wirtschaftssubjekt einen Nutzen haben, der nicht allein bzw. zusätz­lich, durch monetäre Faktoren geprägt ist (z.B. Fortführung eines Familienbetriebes aus Tradition, Unterhaltung eines Unternehmens aus Image- oder Zulieferungsgrün­den).

Neben der Betrachtung des Wertes eines Unternehmens, ist der Begriff des Preises abzugrenzen. Der Preis ist ein Synonym für einen bestimmten, in Geldeinheiten be­zifferten Tauschwert für Güter, der sich in Verhandlungen bzw. auf Märkten durch Angebot und Nachfrage ergibt.52 Für ein Unternehmen gibt es keinen Marktpreis im herkömmlichen Sinne.53 Vielmehr steht ein Preis am Ende eines Verhandlungspro­zesses zwischen den verschiedenen Wirtschaftssubjekten, deren Handeln durch ökonomische, jedoch auch durch taktische und psychologische Faktoren bestimmt wird.54

Wert und Preis eines Gutes stellen somit unterschiedliche Größen dar, eine Interak­tion zwischen beiden soll durch den folgenden Vergleich dargestellt werden:

Darstellung 4: Entscheidungswert der Wirtschaftssubjekte

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 30.

3.2 Objektive Werttheorie

Bis Anfang der 1960er Jahre lag der Fokus der Literatur auf dem Gebiet der Unter­nehmensbewertung auf der Bestimmung eines sogenannten objektiven Unterneh­menswertes, der für jedermann gültig sei.55 Das Ziel war es hierbei, einen Wert un­abhängig von Personen und deren Interessen zu ermitteln. Er sollte vielmehr von einem „durchschnittlich befähigten Unternehmensleiter ... unter normalen Umstän­den"56 zu realisieren sein und stellte eine dem Unternehmen selbst innewohnende Eigenschaft dar.57 Die objektive Unternehmensbewertung hatte in erster Linie eine Gegenwarts- und Vergangenheitsorientierung, nicht die zu erwartenden Entwicklun­gen.58

Der Zweck war es, einen unparteiischen Wert zu schaffen, um so die Interessenkon­flikte der beteiligten Parteien überwinden zu können, ohne die Interessen der Partei­en zu berücksichtigen.59 Die Bewertungen erfolgten in der Regel mittels des Sub­stanzwertverfahrens (siehe Kapitel 4.2).

Dass die objektive Werttheorie über Jahrzehnte das Feld der Unternehmensbewer­tung dominierte, lag zum Teil darin begründet, dass „der Begriff des Objektiven im Sprachgebrauch mit Wissenschaftlichkeit, Redlichkeit, Bestimmtheit, Nachprüfbarkeit und Allgemeingültigkeit in Verbindung gebracht wird"60. Zum Ende der 1950er Jahre wurde diese Werttheorie zunehmend kritisiert. So wurde bemängelt, dass der objek­tive Unternehmenswert, hervorgerufen durch seinen Grundsatz der Abstraktion, die besonderen Interessen der jeweiligen Bewertungssubjekte außer Acht lässt und demzufolge auch keine hinreichende Entscheidungsunterstützung für die Parteien böte.61 Auch ist die fiktive Annahme eines „durchschnittlich befähigten"62 Unterneh­mensleiters als Basis der Bewertungsüberlegungen nicht empirisch bestimmbar. Da­durch wird dieser Unternehmensleiter zu einer „Kunstfigur"63 des jeweiligen Be- werters.64

Vor allem aber wurde der Einwand vorgebracht, die Feststellung eines objektiven Unternehmenswertes sei sogar grundsätzlich unerreichbar, da sich der Wert erst aus den jeweiligen subjektiven Erwartungen bzw. Risikoeinschätzungen ergibt.65 In der Folge der vorgebrachten Kritik schwand die Bedeutung der objektiven Unterneh­mensbewertung in der Theorie und die subjektive Unternehmensbewertung gewann an Stellenwert. Die Praxis ist den oben monierten Punkten jedoch nur zum Teil ge­folgt. So findet sich im objektivierten Unternehmenswert des IDW der Ansatz des objektiven Unternehmenswertes wieder. 66

3.3 Subjektive Werttheorie

In den 1960er Jahren entwickelte sich aus der oben genannten Kritik heraus die sub­jektive Werttheorie. Das Konzept des subjektiven Unternehmenswertes bestand aus den Prinzipien der Subjektivität, der Zukunftsbezogenheit und der Gesamtbewer­tung.67

Danach stellt ein Unternehmenswert keineswegs einen allgemein gültigen Wert dar, sondern ist bestimmt durch den Nutzen, den ein konkretes Bewertungssubjekt aus dem Unternehmen gewinnt.68 Folglich kann sich unter der Berücksichtigung der je­weiligen Ziele, Möglichkeiten und Erwartungen eines jeden Bewertungssubjektes ein grundverschiedener, individueller Wert für das Unternehmen ergeben.69 Dieser stellt einen Grenzwert dar, der für den präsumtiven Käufer eine Preisobergrenze bzw. den Verkäufer eine Preisuntergrenze markiert.70

Da sich aus den vergangenen Unternehmenserfolgen nur wenig Aussagekraft für die Zukunft ableiten lässt, gilt es demzufolge stattdessen künftige Erfolge zu bewerten.71 Anstelle des auf einer Einzelbewertung von Vermögen und Schulden beruhenden Substanzwertverfahrens, wurde zu diesem Zweck fortan ein zukünftiger Ertragswert ermittelt.72

Der Tatsache folgend, dass das Ganze mehr ist als die Summe seiner Teile, betrach­tet auch ein Gesamtbewertungsverfahren das Unternehmen als gesamte wirtschaftli­che Einheit und nicht seine Einzelwerte.73 Bei dieser Methode der Bewertungsverfah­ren wird davon ausgegangen, dass die künftige Ertragskraft den zu ermittelnden Un­ternehmenswert bestimmt.74

Unter Zuhilfenahme investitionstheoretischer Grundlagen gilt es hierbei, den Barwert aller zukünftig zu erwartenden Unternehmenserfolge als Zahlungsströme zu mes­sen.75 Deren Wert wird zum Bewertungsstichtag hin als Barwert abgezinst. Als Be­wertungsmaßstab dienen Kapitalisierungszinsfüße der besten alternativen Kapital­verwendungsmöglichkeiten des Bewertungssubjektes.76

Die subjektive Unternehmensbewertung kann allerdings nicht allen Anforderungen an die Bewertung gerecht werden. Die Kritik setzt vor allem bei der einseitigen Be­trachtung an, da sie nur den Wert aus der Sicht eines Subjektes wiedergibt und folg­lich keinen intersubjektiv nachvollziehbaren Wert liefert.77 So versagt sie bei kontro­versen Bewertungsanlässen, in denen es gilt, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Parteien zu vermitteln.78

3.4 Funktionale Werttheorien

Gegen Mitte der 1970er Jahre gelang es in dem Dissens zwischen objektiver und subjektiver Werttheorie mithilfe der funktionalen Unternehmensbewertung zu einem Kompromiss zu gelangen.79 Diese geht auf die „Kölner Schule", namentlich die Arbei­ten von Busse von Colbe, Engels, Jaensch, Münstermann, Sieben und Matschke, zurück.80

Die Kernaussage der funktionalen Werttheorie ist es nun, dass Unternehmensbewer­tungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Zwecke unternommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf das Verfahren und somit auch auf das Ergebnis haben. Aus dieser sogenannten Zweckabhängigkeit des Unternehmenswertes folgt, dass ein Unternehmen nicht nur für jedes Wirtschaftssubjekt einen individuellen Wert auf­weist, sondern auch je nach Bewertungszweck einen unterschiedlichen Wert erhal­ten kann.81 Zu Anfang einer Unternehmensbewertung hat somit die Feststellung des Zweckes der Bewertung zu erfolgen.82 War bis dahin die Unternehmensbewertung der subjektiven Werttheorie überwiegend durch die Beratungsfunktion, d.h. die Er­mittlung von Entscheidungswerten für Käufer oder Verkäufer geprägt, wurde diese nun durch die Vermittlungs- und Argumentationsfunktion ergänzt. Auf diese Weise soll den im Zuge eines Bewertungsfalles möglichen Zwecksetzungen durch Zuwei­sung einer Funktion begegnet werden.83 Die folgende Darstellung zeigt die üblichen Bewertungszwecke sowie deren jeweilige Funktion der Bewertung.

Darstellung 5: Funktionale Unternehmensbewertung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dabei werden bei der Bewertung eines Objektes, wie zuvor, die subjektiven Zielset­zungen des Entscheidungsträgers zugrunde gelegt.84 Jedoch sind die ermittelten Werte intersubjektiv überprüfbar, sofern deren Zustandekommen nachvollziehbar ist, d.h. eine rational erklärbare Vorgehensweise zugrunde liegt, die frei von Werturteilen ist.85

Bei den Funktionen werden, außer den bereits genannten Beratungs-, Vermittlungs­und Argumentationsfunktion als Hauptfunktionen, auch eine Reihe von Nebenfunk­tionen unterschieden, wobei die letzteren überwiegend durch externe Normen vorge­schrieben sind.86

3.4.1 Hauptfunktionen und ihre Wertarten

3.4.1.1 Beratungsfunktion

Eine Unternehmensbewertung im Rahmen der Beratungsfunktion soll für Käufer oder Verkäufer Entscheidungsgrundlagen für alle möglichen transaktionsbezogenen Be­wertungsanlässe schaffen.87 Der Bewerter übernimmt als Berater die Aufgabe, für das betreffende Entscheidungssubjekt individuelle Grenzpreise zu bestimmen, aus­gehend von dessen subjektivem Zielplan und Entscheidungsfeld.88 Dieser Entschei­dungswert genannte Grenzpreis stellt für den präsumtiven Käufer eine Preisober­grenze bzw. den Verkäufer eine Preisuntergrenze dar, bis zu denen eine Transaktion von ökonomischen Vorteil ist.89 Anhand dieses Entscheidungswertes vermag der Mandant im Vergleich zu dem erzielten Verhandlungsergebnis entscheiden, ob es für ihn akzeptabel erscheint oder nicht.90

Die Entscheidungswerte von Käufer und Verkäufer liegen in der Regel aufgrund ver­schiedener Zielpläne und Entscheidungsfelder auseinander.91 Der Verhandlungs­spielraum wird durch die Entscheidungswerte der beiden Parteien markiert.92 Nur wenn diese Entscheidungswerte in solcher Art auseinander liegen, dass es zu einem positiven Transaktionsspielraum kommt, sind Verhandlungen denkbar (siehe Darstel­lung 6).93 Der Entscheidungswert ist daher mit der Grenze der Konzessionsbereit-schaft gleichzusetzen, die es folgerichtig geheim zu halten gilt, um die eigene Posi­tion in den Verhandlungen nicht zu schwächen.94

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Liegt beispielsweise die Kaufpreisforderung des Verkäufers unter dem Entschei­dungswert des präsumtiven Käufers, so ist für diesen der Kauf von Vorteil, da sich aus der Differenz anderweitig verwendbare Investitionsmittel ergeben. Sollte hin­gegen der geforderte Kaufpreis den Entscheidungswert des präsumtiven Käufers übersteigen, so sollte sich dieser von dem Vorhaben distanzieren, da ansonsten die Differenz bei anderen Investitionsvorhaben fehlen würde bzw. die entstehende Inves­titionslücke durch Fremdkapital geschlossen werden müsste.95 Eine Einigung exakt auf den Entscheidungswert einer Partei, würde deren wirtschaft­liche Situation nicht verändern.96 Der Bestimmung von Entscheidungswerten kommt sowohl in Theorie als auch Praxis eine dominierende Stellung zu.97

3.4.1.2 Vermittlungsfunktion

Eine Unternehmensbewertung im Rahmen der Vermittlungsfunktion hingegen hat die Aufgabe einen Schiedswert zu bestimmen. Dies kann erforderlich werden, sollten die möglichen Käufer und Verkäufer nicht in der Lage sein, sich auf einen Preis zu ver­ständigen. Der Auftrag hierzu kann entweder von den beteiligten Parteien oder aber von einem Gericht, vor welchem ein Bewertungskonflikt ausgetragen wird, kom- men.98 Der Bewerter hat in diesem Falle die Aufgabe, in Kenntnis der Höhe und der genauen Art der Ermittlung der Grenzpreise der Parteien, einen fairen Vermittlungs­preis vorzuschlagen.99 Dieser Preis wird auch als Arbitriumwert beschrieben.100

Die konfligierenden Parteien werden jeweils nur einen Vermittlungswert akzeptieren, der sie im Vergleich zu ihrem Entscheidungswert besser oder zumindest gleich stellt. Es gilt daher für den Bewerter einen Preis zu ermitteln, der innerhalb des positiven Transaktionsbereiches liegt (siehe Darstellung 6).101 Dieser Transaktionsbereich wird in der Folge zwischen Käufer und Verkäufer mit Hilfe eines durch den Vermittler zu bestimmenden Aufteilungsmodus, beispielsweise jeweils hälftig, verteilt.102 Erfolgt eine Bestimmung eines Vermittlungswertes aufgrund rechtlicher Auflagen, beispielsweise bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden Gesellschafters, kann der Wert auch in einem negativen Transaktionsbereich lie- gen.103 In diesem Fall sollte der Vermittlungswert sich an dem Entscheidungswert der Partei orientieren, die die Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht verhindern kann.104

3.4.1.3 Argumentationsfunktion

Die Aufgabe des Bewerters in der Argumentationsfunktion ist es, einer der Verhand­lungsparteien vorwiegend bei Preisverhandlungen geeignete Argumente gegenüber der gegnerischen Partei zu liefern.105 Somit soll ein möglichst hoher Anteil an dem Transaktionsspielraum sichergestellt werden, was für den Auftraggeber ein günstige­res Verhandlungsresultat bedeutet.106 Der Argumentationswert stellt weniger einen für sich genommenen Wert, sondern eine Ansammlung von Argumenten dar.107 Er sollte folglich möglichst nahe am Entscheidungswert der Gegenpartei liegen. Es ist daher empfehlenswert zu versuchen, neben einem Argumentationswert auch den Entscheidungswert der gegnerischen Partei näherungsweise zu ermitteln.108 Im Gegensatz zu dem eigenen Entscheidungswert, der weiterhin die Grenze der Konzessionsbereitschaft symbolisiert, wird der Argumentationswert offensiv in Form des vorgeblichen Entscheidungswertes nach außen getragen, um den Gegenüber zu täuschen.109 Um diesen Wert erfolgreich vertreten zu können, wird er mit einer mög­lichst hohen Zahl verschiedener Parameter gestützt.110 Dazu zählen etwa Synergie­effekte, unorganischer Aufbau des Betriebes oder eine zu geringe Eigenkapitalaus­stattung.111 Es zählt hier mitunter eher die Quantität als die Qualität der einzelnen Argumente,112 diese sollten aber nachvollziehbar sein, um so deren Glaubwürdigkeit zu stützen.113 Insbesondere durch die Beauftragung einer bekannten Wirtschaftsprü­fungsgesellschaft kann der Wert an Glaubwürdigkeit gewinnen.114 Eine wie bereits angeführt möglichst hohe Zahl von Komponenten des Argumenta­tionswertes ermöglicht es auch, im Zuge von Kaufpreisverhandlungen in Hinblick auf die Vorgehensweise der Gegenseite flexibel reagieren zu können.

Kommt es bei der Erstellung des Argumentationswertes nachweislich zu Unregelmä­ßigkeiten wie etwa Verfälschungen, so kann dies strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.115

3.4.2 Nebenfunktionen und ihre Wertarten

Richten sich die zuvor beschriebenen Hauptfunktionen an Anlässe vor dem Hinter­grund einer Änderung der Eigentumsverhältnisse, so befassen sich im Gegensatz dazu die Nebenfunktionen mit all jenen Anlässen, bei denen Unternehmen nicht im Zuge einer Änderung der Eigentumsverhältnisse bewertet werden. Nebenfunktionen sind keinesfalls als weniger bedeutsam anzusehen, sondern stellen den originären Ausdruck von Bewertungsaufgaben dar.116 Die hierbei zumeist genannten Neben­funktionen sind die Bilanz- oder auch Informationsfunktion, die Steuerbemessungs­funktion und die Vertragsgestaltungsfunktion (siehe Darstellung 5, Seite 17).117 So­wohl die Bilanz- als auch die Steuerbemessungsfunktion sind durch externe Normen bestimmt.

Die Bilanzfunktion soll Eigen- oder Fremdkapitalgebern im Rahmen der Rechnungs­legung normierte planungs- und entscheidungsrelevante Informationen von Unter­nehmen oder abgrenzbaren Unternehmensteilen zukommen lassen. Dies kann sich ebenfalls auf eine separate Betrachtung verbundener Tochterunternehmen beziehen. Das jeweilige Rechnungslegungssystem wie beispielsweise HGB, US-GAAP oder IFRS, schreibt die zur Wertermittlung maßgeblichen Normen vor.118 Nicht die Erstel­lung und Weitergabe eines einzelnen Wertes, sondern des Jahresabschlusses, so­wie dessen anschließende Analyse auf Investorenseite, unter Berücksichtigung des verwandten Rechnungslegungssystems, stellt somit den Inhalt der Bilanzfunktion dar.

Der Steuerbemessungsfunktion kommt die Aufgabe zu, Bemessungsgrundlagen für die Besteuerung der Substanz und des Ertrages zu ermitteln, wobei das jeweilige Vorgehen bei der Ermittlung des Steuerbemessungswertes durch genaue rechtliche Vorgaben festgelegt ist.119 In Deutschland sind diese steuerlichen Regelungen in erster Linie im Bewertungsgesetz definiert.120

Während für börsen noti erte Kapitalgesellschaften nach §11 Abs. 2 BewG als Be­messungsgrundlage der Marktpreis der Aktien anzusetzen ist, ist hingegen für nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften der gemeine Wert maßgeblich. Sollte sich die­ser nicht aus Verkäufen ableiten lassen, die weniger als ein Jahr zurückliegen, so ist er unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalge­sellschaft zu schätzen. Diese Wertschätzung erfolgt nach dem Stuttgarter Verfahren, welches sowohl den Substanz- als auch Ertragswert berücksichtigt. Das Stuttgarter Verfahren ist ein vereinfachtes Verfahren der Stuttgarter Finanzverwaltung zur Schätzung eines Unternehmenswertes aus dem Jahr 1953 und findet in den Richtli­nien R 95-100 der Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2003) seine Normierung.121 Anders als bei den Kapitalgesellschaften, bleiben bei Personengesellschaften im Rahmen der steuerlichen Bewertung die Ertragsaussichten ohne Berücksichtigung. Bei der Bewertung wird ausschließlich das Betriebsvermögen herangezogen, wobei ggf. eine Berichtigung um Privatvermögen vorzunehmen ist.122 Diese Funktion dient folglich der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Be­steuerung bei Ertrags-, Verkehrs- und Substanzsteuern.123

Die Vertragsgestaltungsfunktion widmet sich der gesellschaftsrechtlichen Gestal­tungsprobleme künftiger Konfliktsituation. Die Aufgabe ist es, bereits im Gesell­schaftsvertrag Bestimmungen zu der Lösung eines Konfliktes, vor deren Eintreten zu fixieren.124 Auf diese Weise soll Vorsorge getroffen werden, um beispielsweise bei Ausscheiden eines Gesellschafters ein Weiterbestehen des Unternehmens abzusi­chern.125 Es können in einer Abfindungsklausel das zugrunde gelegte Bewertungs­verfahren, eine Abfindung zum Buchwert, die Wahl der Art des Bewerters oder aber zu beachtende Ziele, wie den Erhalt der Liquidität, geregelt sein.126

3.4.3 Funktionslehre des IDW

Neben der zuvor beschriebenen Kölner Funktionenlehre und deren Schematisierung, existiert die Auffassung des IDW und dessen Einteilung in verschiedene Funktionen des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der Unternehmensbewertung. Das IDW be­schreibt in seiner 1983 veröffentlichten Stellungnahme des Hauptfachausschusses (HFA) eine Einteilung in verschiedene Funktionen, die mit der Kölner Funktionenleh­re eine weitgehende Übereinstimmung zeigt.127 Ersetzt wurde diese Stellungnahme durch den Bewertungsstandard IDW S 1, der in seiner derzeitigen Fassung vom 18.10.2005 vorliegt.128

Demnach ermittelt der Wirtschaftsprüfer in der Beratungsfunktion für Käufer oder Verkäufer einen subjektiven Entscheidungswert, also eine Preisobergrenze respekti­ve Preisuntergrenze. Ebenfalls dort beschrieben wird die Vermittlungsfunktion, deren Aufgabe in der Feststellung eines Einigungswertes unter der Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen der Parteien liegt.

Darstellung 7: Gegenüberstellung Funktionslehre des IDW und der Kölner Funktionenlehre

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Neben den Gemeinsamkeiten mit der Beratungs- und Vermittlungsfunktion existieren gleichwohl auch Abweichungen. So negiert das IDW die Argumentationsfunktion. Eine Parteinahme für den Auftraggeber und in der Folge die Beeinflussung der Ge­genpartei durch eine einseitige Informationsdarstellung, stehe nach Auffassung des IDW den Berufsgrundsätzen der Wirtschaftsprüfer entgegen.129 Als einen weiteren Unterschied betrachtet das IDW den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Unterneh­mensbewertung in der Funktion als einen neutralen Gutachter. Als neutraler Gutach­ter im Sinne des IDW fällt dem jeweiligen Wirtschaftsprüfer die Aufgabe zu, einen sogenannten objektivierten Unternehmenswert zu ermitteln. Dieser objektivierte Wert bildet gemäß dem IDW gleichzeitig die Basis für einen daraus im zweiten Schritt ab­zuleitenden subjektiven Entscheidungswert bzw. Einigungswert, je nach geforderter Funktion des Wirtschaftsprüfers.130 Die angewandte Funktion des Wirtschaftsprüfers und das zugrunde liegende Wertkonzept (objektivierter Unternehmenswert, subjekti­ver Entscheidungswert oder Einigungswert) müssen zu Beginn der Bewertung ent­schieden und in dem abschließenden Bewertungsgutachten benannt werden.131 Dar­stellung 7 auf der vorherigen Seite fasst die Funktionslehre des IDW auf einen Blick zusammen.

Das IDW bezeichnet den objektivierten Wert als einen intersubjektiv nachprüfbaren Wert, „der sich bei Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept und mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen, -risiken und finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie sonstigen Einflussfaktoren ergibt."132 Individuelle Wertfaktoren bleiben bei der Ermittlung unberücksichtigt, es wird ein typisierter Käufer bzw. Verkäufer angenommen mit gleichsam typisierten Wertfaktoren.133 So werden typisierte Annahmen über Synergieeffekte, Ausschüt­tungsverhalten, Faktoren des Managements, Ertragssteuern der Unternehmenseig­ner oder eingeleitete bzw. geplante Maßnahmen getroffen.134 Gemäß dem IDW erfolgt im Anschluss an die Ermittlung des objektivierten Wertes ggf. eine zweite Stufe, in der, je nach Bedarf, der subjektive Entscheidungswert bzw. Einigungswert zu bestimmen ist. Hierbei werden die bei der Bestimmung objektivier-ter Unternehmenswerte verwandten typisierten Wertfaktoren mit individuellen Kon­zepten bzw. Annahmen des betreffenden Wirtschaftssubjektes ersetzt.135 Das Konzept des objektivierten Unternehmenswertes war häufig Ziel der Kritik. Zen­traler Kritikpunkt ist die Annahme der Fortführung des Unternehmens mit unverän­dertem Konzept unter der Annahme eines fiktiven Käufers oder Verkäufers mit realis­tischen Zukunftserwartungen.136 Da sich der Wert eines Unternehmens jedoch erst aus dem künftigen Nutzen ergibt, den ein konkretes Bewertungssubjekt aus dem Unternehmen gewinnt, stellt sich die Frage nach dem Aussagegehalt eines Unter­nehmenswertes, der von noch nicht initiierten zukünftigen Vorhaben sowie individuel­len Wertfaktoren abstrahiert.137 Im Bereich der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen, entsteht hieraus mitunter ein schwer zu lösendes Problem. Im Falle eines Eigentümer-Unternehmers, der eine exponierte Stellung im Unternehmen selbst, aber auch nach außen hin innehat, lässt sich nur schwerlich eine verlässliche Aussage in Hinblick auf die Ertragsentwicklung nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen treffen.

3.5 Bewertungsanlässe

Unternehmensbewertungen werden stets in Relation zu konkreten Zwecken unter­nommen (zum Thema Zweckabhängigkeit siehe Seite 17). Eine Einteilung der unter­schiedlichen Bewertungsanlässe soll herausstellen, zu welchem Bewertungszweck die jeweilige Unternehmensbewertung erfolgt. Ausgangspunkt sind stets konkrete Anlässe, die in der Folge den Zweck der Bewertung und dementsprechend auch die Funktion der Bewertung bestimmen, wodurch auch das jeweilige Vorgehen und die Festlegung eines angemessenen Bewertungsverfahrens determiniert werden.138 Verschiedene Bewertungsanlässe können demnach aufgrund ihrer Zweckorientie­rung verschiedene Unternehmenswerte ergeben.139 Die Darstellung 8 auf der folgen­den Seite soll diesen Zusammenhang am Beispiel eines Unternehmenskaufs oder - verkaufs verdeutlichen.

Darstellung 8: Zusammenhang von Anlass, Zweck und Funktion der Unternehmensbewertung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eine erste Einteilung der verschiedenen Anlässe stellt die Unterscheidung in die zu­vor benannten Haupt- und Nebenfunktionen dar. Den Hauptfunktionen lassen sich all jene Anlässe zuordnen, die die Lösung von strittigen Auseinandersetzungen über die Konditionen einer geplanten oder bereits eingetretenen Änderung der Eigentumsver­hältnisse eines Unternehmens zum Inhalt haben (transaktionsbezogene Anlässe). Ergänzend kommen mit den Nebenfunktionen jene Anlässe hinzu, die nicht im Kon­text zu einem solchen Wechsel der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens ste­hen (nicht transaktionsbezogene Anlässe).140 Hierunter fallen ebenfalls Bewertungen aus Planungsgründen im Zuge einer wertorientierten Unternehmensführung, die nicht zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse führen.141 Die folgende Darstel­lung zeigt die gängigen Bewertungsanlässe.

Darstellung 9: Bewertungsanlässe

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Rahmen der transaktionsbezogenen Anlässe sollen für Käufer oder Verkäufer primär mittels der Beratungsfunktion mit entsprechenden subjektiven Entschei­dungswerten (Grenzpreise) Entscheidungsgrundlagen geschaffen werden.142 Im Ver­lauf einer Bewertungssituation können Bewerter allerdings in verschiedenen Funktio­nen beteiligt sein. So werden im Falle einer Kauf- oder Verkaufsituation regelmäßig Argumentationswerte ermittelt, um eine Verhandlungssituation im eigenen Sinne zu beeinflussen. Sollte dies hingegen nicht zu einer Einigung führen, so kann diese Auf­gabe einem Schiedsgutachter zufallen, der im Anschluss einen fairen Schiedswert feststellen wird.143

Bei nicht transaktionsbezogenen Anlässen kann eine Unternehmensbewertung bei­spielsweise durch gesetzliche Vorschriften erforderlich werden. Hierunter fällt etwa eine Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bei Substanz­steuern im Erbschaftsfall.144 Weitere Situationen ohne Eigentumswechsel sind bei­spielsweise die Ermittlung von Beleihungsgrenzen bei Kreditwürdigkeitsprüfungen oder Unternehmenssanierungen.145

Innerhalb der transaktionsbezogenen Anlässe wird je nach Abhängigkeit der zugrun­de liegenden Konfliktsituation, in dominierte (beherrschte) und nicht dominierte (nicht beherrschte) Bewertungsanlässe unterschieden.

3.5.1 Dominierte Bewertungsanlässe

Die transaktionsbezogenen Anlässe werden in dominierte (beherrschte) und nicht dominierte (nicht beherrschte) Anlässe unterschieden. Von einem dominierten Be­wertungsanlass wird gesprochen, wenn eine Partei in der Lage ist, einseitig eine Än­derung der Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens oder Unternehmensteils gegen den Willen der Gegenseite durchzusetzen. Bedingung für den Eintritt einer beherrschten Situation ist, dass sich ein einseitig anwendbares Recht der beherr­schenden Partei zur Änderung der Eigentumsverhältnisse entweder aus einer ver­traglichen Kausalität oder einem Gesetz ableitet.146

Beispiele sind etwa Enteignungen nach Art. 14 oder 15 GG, das Ausscheiden eines Personengesellschafters bei Kündigung oder Ausschluss oder die Abfindung von Minderheitsgesellschaftern.147

3.5.2 Nicht dominierte Bewertungsanlässe

Im Allgemeinen wird eine Unternehmensbewertung aufgrund einer nicht dominierten Situation unternommen, in der keine Partei eine Veränderung der Eigentumsverhält­nisse ohne Mitwirkung und gegen den erklärten Willen der Gegenpartei durchsetzen kann.148 Voraussetzung für die Zustimmung zu einer Transaktion ist, dass der prä­sumtive Käufer oder Verkäufer einen ökonomischen Vorteil für sich erachtet. Beispiele für einen nicht beherrschten Bewertungsanlass sind etwa der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder Unternehmensteiles oder Verschmelzungen. Letztgenannten kommt in dem Bereich der Unternehmensbewertung eine Sonderrol­le zu, da hier kein Kaufpreis sondern ein Anteil an dem neu entstehenden Unterneh­men ermittelt wird.149

In der Praxis kommt von allen gängigen Anlässen der Bewertungsanlass des Kaufs oder des Verkaufs eines Unternehmens oder Unternehmensteils die größte Relevanz zu.150 Besonders im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen ist diese Situa­tion von eminenter Bedeutung. Befördert durch die ungelöste Nachfolgefrage im Mit­telstand werden Unternehmen weit häufiger veräußert, als zu früheren Zeiten.1451

3.6 Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung

In Ermangelung einer rechtlichen Normierung der Unternehmensbewertung wurden durch die Herleitung der „Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung“152 von Alfred Moxter 1976 erstmals ebensolche Bewertungsnormen beschrieben. Kern­ziel war es, die Komplexität der Materie zu 24 Prinzipien zusammenzufassen und daraus ein handhabbares Regelwerk für die Unternehmensbewertung zu schaffen.153 Diese Ansätze sind seitdem beständig fortentwickelt worden. So hat das IDW seiner­seits in der Stellungnahme HFA 2/1983 Grundsätze aus der Perspektive der Wirt­schaftsprüfer dokumentiert.154 Umfasste der Katalog von Moxter noch 24 Prinzipien, hatten sich in dieser Stellungnahme 15 Allgemeine Grundsätze verdichtet. Der IDW Standard enthält hingegen seit seiner Fassung vom 28.06.2000 nur noch sieben Grundsätze mit einer Reihe weiter untergliederter Aspekte, unabhängig von dem jeweils gewählten Bewertungsverfahren.155

Von einem einheitlichen Ansatz der Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmens­bewertung kann weiterhin nicht gesprochen werden, da in der Literatur eine Vielzahl verschiedener Grundsätze benannt werden.156 Gleichwohl hat der IDW Standard eine grundlegende Bedeutung für Wirtschaftsprüfer, aber auch darüber hinaus für das gesamte Feld der Unternehmensbewertung.157 Aus diesem Grund beschränkt sich diese Arbeit auf eine kurze Skizzierung der einzelnen sieben Grundsätze des IDW S 1. Grundsätzlich sind diese unabhängig von Art und Größe des Unterneh­mens. Lediglich in Einzelfällen wie beispielsweise der Zuverlässigkeit von Informa­tionsquellen oder der Bestimmung des Unternehmerlohnes, gilt es Besonderheiten zu beachten.158 Die nachstehende Darstellung gibt zunächst einen Überblick der Grundsätze des IDW S 1.

Darstellung 10: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung

- Maßgeblichkeit des Bewertungszweckes
- Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit
- Stichtagsprinzip
- Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens
- Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens
- Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips
- Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1306 ff, Ziff. 17-75.

Der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Bewertungszweckes basiert auf dem oben genannten Ansatz der Funktionslehre, demnach sich aus verschiedenen Bewer­tungszwecken aufgrund unterschiedlicher Annahmen über Prognose und Diskontie­rung der künftigen finanziellen Überschüsse auch verschiedene Unternehmenswerte ergeben. Der IDW S 1 differenziert hier in objektivierten Unternehmenswert (Neutra­ler Gutachter), subjektiven Unternehmenswert (Berater) und Einigungswert (Schiedsgutachter). Die Argumentationsfunktion wird vom IDW hingegen nicht an­erkannt. Die Funktion des Bewertenden ist zu Beginn der Bewertung festzulegen und in dem abschließenden Gutachten festzuhalten.

Dass ein Unternehmen als wirtschaftliche Einheit zu bewerten ist, folgt der ebenfalls bereits benannten Tatsache, dass das Ganze mehr ist als die Summe seiner Teile. Folglich wird das Unternehmen als gesamte wirtschaftliche Einheit und nicht seine Einzelwerte betrachtet.

Unternehmenswerte sind stets an einen Zeitpunkt gebunden, der die einzubeziehen­den künftigen finanziellen Überschüsse von den bereits zugeflossenen abgrenzt. Bewertungsstichtage können vertraglich oder gesetzlich bestimmt sein. Ferner orien­tiert sich die zum Vergleich herangezogene bestmögliche Alternativinvestition an dem Bewertungsstichtag.159

Die Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens formuliert detaillierte Vorgaben für die Ermittlung eines prognoseorientierten Fortführungswertes.160 Anhand der fi­nanziellen Überschüsse, die als Nettoeinnahmen dem künftigen Eigentümer zur Ver­fügung stehen, ergibt sich der Unternehmenswert.161 Mithilfe von Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Finanzplanungen lässt sich eine Er­tragsüberschussrechnung als Grundlage erstellen.162 Hierbei gilt es bei der Erstel­lung dieser Plandaten eine Erhaltung der Substanz des Unternehmens zu beachten. Ebenfalls zu betrachten ist die Steuerbelastung auf Unternehmensseite sowie die persönliche Steuerbelastung des Unternehmenseigners durch seinen individuellen Steuersatz. Unter diesem Grundsatz unterscheidet der IDW S 1 zwischen der Ermitt­lung von objektivierten und subjektiven Unternehmenswerten, wobei für beide Mög­lichkeiten dem Bewerter Vorgaben gesetzt werden, bezüglich der Behandlung bei­spielsweise von Unternehmensmaßnahmen, Synergieeffekten, Ausschüttungsan­nahme oder Managementfaktoren. Bei letzterem Faktor gilt der Person des Eigentü­mers besondere Beachtung, da seine positiven oder negativen Erfolgsbeiträge bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte außer Betracht bleiben und bei der Ermittlung subjektiver Unternehmenswerte zu berücksichtigen sind.163 Einer detail­lierten Würdigung der Bewertungsverfahren wie Ertragswertverfahren oder Discoun­ted Cash-Flow-Verfahren widmet das Kapitel 4.

Verfügt das zu bewertende Unternehmen neben dem betriebsnotwendigen Vermö­gen noch über nicht betriebsnotwendiges Vermögen, so ist dies zusammen mit den dazugehörigen Schulden gesondert zu bewerten und ein Zerschlagungswert zu er­mitteln.164 Nicht betriebsnotwendiges Vermögen ist dadurch gekennzeichnet, dass es die eigentliche Unternehmensaufgabe nicht berührt.165

Das im Rahmen der handelsbilanziellen Rechnungslegung geltende Vorsichtsprinzip würde bei seiner Anwendung in der Unternehmensbewertung aufgrund des Gläubi­gerschutzes zu einer einseitigen Benachteiligung des Verkäufers führen. In der Funk-tion des neutralen Gutachters oder Schiedsgutachters hat der Bewerter jedoch das Gebot der Unparteilichkeit einzuhalten, so dass das Vorsichtsprinzip aus diesem Grund unbeachtet zu bleiben hat und in der Vergangenheitsanalyse korrigiert werden muss.166

Grundlegende Annahmen des Gutachters, sind von diesem im Gutachten ausführlich darzulegen, so dass die wesentlichen Annahmen, auf denen der Unternehmenswert basiert, deutlich werden und die Bewertungsansätze somit nachvollziehbar sind. Zu unterscheiden ist nach getroffenen Annahmen des Gutachters, des Managements des zu bewertenden Unternehmens oder sachverständiger Dritter.

3.7 Prozess der Unternehmensbewertung

Die Grundlage einer jeden Unternehmensbewertung sollte ein schriftlicher Bewer­tungsvertrag darstellen. In diesem werden relevante Punkte der Bewertung verein­bart.

So ist hier etwa das Bewertungsobjekt exakt zu definieren, da es sich bei dem Ge­genstand der Unternehmensbewertung nicht zwingend um eine rechtlich abgegrenz­te Einheitsunternehmung handeln muss.167 Ebenso können Unternehmenssparten oder Produktionsstätten Ziel einer Bewertung sein.

Ferner ist der zugrunde liegende Anlass der Bewertung zu nennen, wobei sich allein durch diesen nicht das zu wählende Verfahren bestimmt.168 Die Wahl des Verfah­rens, ob etwa Ertragswert- oder DCF-Verfahren, wird von dem Bewerter nach dem Stand der Erkenntnis und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Unternehmensbewer­tung festgelegt.169 Die größte Bedeutung unter den möglichen Anlässen kommt in der Praxis dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu.170 Die zu fixierende Funktion, in der der Bewerter tätig wird, ergibt sich aus dem jeweili­gen Bewertungszweck. Innerhalb der Beratungs- oder Argumentationsfunktion kann, außer der Wertermittlung, auch die kritische Überprüfung eines ersten Gutachtens Ziel des Auftrages sein.171

Des Weiteren ist in dem Bewertungsvertrag der Bewertungsstichtag zu regeln. Die­ser ist in Abhängigkeit der als Ausgangsbasis verwandten Jahresabschlüsse zu wäh­len, sofern keine unterjährigen Zwischenabschlüsse vorliegen.172

[...]


1 Vgl. Freund, Unternehmensnachfolgen, 2004.

2 Vgl. Peemöller, Herausforderungen, 2003, S. 5.

3 Vgl. Freund, Unternehmensnachfolgen, 2004.

4 Vgl. Peemöller, Bewertung KMU, 2005, S. 30.

5 Vgl. Helbling, Carl, Besonderheiten KMU, 2005, S. 199, Rn. 844.

6 Vgl. Sieben, Unternehmensbewertung, 1993, Sp. 4321.

7 Vgl. Keller/Hohmann, Besonderheiten KMU, 2004, S. 189.

8 Obgleich die Literatur diverse Definitionen der Begriffe Betrieb und Unternehmen kennt, hat sich keine durchgängige Meinung bestätigt. Daher wird der Praxis folgend im Rahmen dieser Arbeit auf eine Abgrenzung verzichtet. Beide Begriffe werden folglich synonym verwandt. Vgl. Bussiek, BWL für KMU, 1994, S. 2 f; vgl. Günterberg/ Wolter, Unternehmensgrößenstatistik, 2002, S. 1.

9 Vgl. Pfohl, Abgrenzung KMU, 1997, S. 2.

10 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 1999, S.115; vgl. Helbling, Carl, Besonderheiten KMU, 2005, S. 192, Rn. 810 ff; vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1317, Ziff. 155 i.V.m. S. 1318, Ziff. 164.

11 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 7 f.

12 Der Begriff „Mittelstand“ bzw. „mittelständisches Unternehmen“ wird in Deutschland uneingeschränkt als Synonym für KMU verwandt. Vgl. Hamer, Mittelständisches Unternehmen, 1987, S. 11.

13 Vgl. Gantzel, Wesen Mittelstand, 1962, S. 46 ff.

14 Vgl. Schierenbeck, Betriebswirtschaftslehre, 2000, S. 37; vgl. Pfohl, Abgrenzung KMU, 1997, S. 16.

15 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 19.

16 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 30; vgl. Kosmider, Controlling, 1993, S.33; vgl. Gün­terberg / Wolter, Unternehmensgrößenstatistik, 2002, S. 4 f, S. 19.

17 Vgl. Wossidlo, Mittelstand, 1993, S. 2892; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 7; vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 30.

18 Vgl. Wossidlo, Mittelstand, 1993, S. 2892.

19 Vgl. Kosmider, Controlling, 1993, S. 33.

20 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 30.

21 Vgl. IfM, Mittelstand, 2005.

22 Vgl. Europäische Kommission, Definition KMU, 2003, S. 39.f

23 Vgl. Europäische Kommission, Definition KMU, 2003, S. 39 f.

24 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 10.

25 Vgl. Bussiek, BWL für KMU, 1994, S. 18; vgl. Meis, Bewertung von KMU, 2002, S. 2 f.

26 Pfohl, Abgrenzung KMU, 1997, S. 10.

27 Vgl Pfohl, Abgrenzung KMU, 1997, S. 10 f; vgl. Günterberg / Wolter, Unternehmensgrößenstatistik,

28 2002, S. 2 f; vgl. Kosmider, Controlling, 1993, S. 33.

29 Vgl. Aengenendt-Papesch, Funktionen KMU, 1962, S. 7 f; vgl. Pfohl, Abgrenzung KMU, 1997, S. 10 f. Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 9.

30 Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 19.

31 Vgl. Pfohl, Abgrenzung KMU, 1997, S. 19 ff.

32 Vgl. Dechant, Investitions-Controlling, 1998, S. 13.

33 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 20.

34 Vgl. Wossidlo, Mittelstand, 1993, S. 2890.

35 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 11; vgl. Bussiek, BWL für KMU, 1994, S. 18 ff; vgl. Kosmi- der, Controlling, 1993, S. 30 ff; vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 20 ff; vgl. Wossidlo, Mittelstand, 1993, S. 2890; vgl. Fischer/Schaefer, Besonderheiten Mittelstand, 2001, S. 59.

36 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 23; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 11.

37 Vgl. o.V., Entry Standard, 2006; vgl. Deutsche Börse, Entry Standard, 2006, S. 18.

38 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 23.

39 Vgl. Wossidlo, Mittelstand, 1993, S. 2893.

40 Georg, Deutsche KMU, 1998, S. 143.

41 Vgl. Mugler, Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 32; vgl. o.V. Mittelstandspolitk, 2005.

42 Vgl. Georg, Deutsche KMU, 1998, S. 144; vgl. Schuster, Steuerung, 1991, S. 25.

43 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 24.

44 Vgl. Bussiek, BWL für KMU, 1994, S. 21; vgl. Schuster, Steuerung, 1991, S. 25.

45 Vgl. IfM, Mittelstand, 2005.

46 Vgl. Bussiek, BWL für KMU, 1994, S. 21; vgl. Helbling, Unternehmensbewertung, 1998, S. 191.

47 Vgl. Günterberg/ Wolter, Unternehmensgrößenstatistik, 2002, S. 160.

48 Vgl. o.V. Parlamentarische Staatssekretäre, 2005.

49 Vgl. o.V. Förderdatenbank, 2005.

50 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 5 f; vgl. Serfling / Pape, Grundlagen Unternehmensbe­wertung, 1995, S. 811.

51 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 29.

52 Vgl. Hewel/Neubäumer, Einführung VWL, 2001, S. 18; vgl. Seppelfricke, Handbuch, 2005, S. 2.

53 Vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257.

54 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 29.

55 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 6; vgl. Serfling / Pape, Grundlagen Unter­nehmensbewertung, 1995, S. 811.

56 Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 6 f.

57 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 4, Rdn. 8.

58 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 14; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmens­bewertung, 1997, S. 7.

59 Vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 132.

60 Vgl. Matschke, Argumentationswert, 1976, S. 517.

61 Vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.

62 Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 6 f.

63 Vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 16.

64 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 16; vgl. Mayer, Schiedswerte, 2005, S. 38.

65 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 5, Rdn. 11; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.

66 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 6, Rdn. 12; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.

67 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 18; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmens­bewertung, 1997, S. 8; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 15.

68 Vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7.

69 Vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 132; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 31 f.

70 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 79, Rdn. 9; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 7 f.

71 Vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 19.

72 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 15.

73 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 20.

74 Vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 31.

75 Vgl. Mayer, Schiedswerte, 2005, S. 39; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 20.

76 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 20; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmens­bewertung, 1997, S. 8.

77 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 17; vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 31 f.

78 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 79, Rdn. 10; vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 8.

79 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 1 f; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 9; vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 132.

80 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 9; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 18.

81 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 23; vgl. Nölle, Grundlagen, 2005, S. 19.

82 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 9.

83 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 2.

84 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 32; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 23; vgl. Sieben, Unternehmensbewertung, 1993, Sp. 4315.

85 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 7, Rdn. 18; vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 23.

86 Vgl. Prokop, Bewertung, 2003, S. 11; vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 2.

87 Vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 18.

88 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 37; vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 3; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 50.

89 Vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 133.

90 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 37.

91 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 3.

92 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 8, Rdn. 22.

93 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 3.

94 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 3; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 9, Rdn. 23; vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 50.

95 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 4.

96 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 8 f, Rdn. 22; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewer­tung, 2005, S. 113.

97 Vgl. Barthel, Unternehmenswert, 2005, S. 32.

98 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 39.

99 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 23.

100 Vgl. Serfling/Pape, Grundlagen Unternehmensbewertung, 1995, S. 812.

101 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 6.

102 Vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 40.

103 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 10, Rdn. 27.

104 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 23; vgl. Mayer, Schiedswerte, 2005, S. 41.

105 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 7.

106 Vgl. Hinz/Behringer, Unternehmensbewertung, 2000, S. 23.

107 Vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 503.

108 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 24.

109 Vgl. Hering / Brösel, Argumentationswert, 2004, S. 940.

110 Vgl. Meis, Kauf eines KMU, 2000, S. 124.

111 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 10, Rdn. 28.

112 2 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 23.

113 Vgl. Meis, Kauf eines KMU, 2000, S. 124.

114 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 43.

115 Vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 257.

116 Vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 57 f.

117 Vgl. Serfling / Pape, Grundlagen Unternehmensbewertung, 1995, S. 812; vgl. Sieben, Funktionen, 1983, S. 539; vgl. Nölle, Grundlagen, 2005, S. 21.

118 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 73 f.

119 Vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 71.

120 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 51.

121 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 12, Rdn. 34.

122 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 54.

123 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 12, Rdn. 34.

124 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 67.

125 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 58.

126 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 13, Rdn. 35.

127 Vgl. IDW, Stellungnahme HFA 2/1983, 1983, S. 472 f.

128 Vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1305, Ziff. 12.

129 Vgl. Peemöller / Kunowski, Ertragswertverfahren, 2005, S. 214, Rdn. 35; vgl. Hering / Brösel, Argu­mentationswert, 2004, S. 939.

130 Vgl. Peemöller / Kunowski, Ertragswertverfahren, 2005, S. 220, Rdn. 57; vgl. Mandl / Rabel, Unter­nehmensbewertung, 1997, S. 26; vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 52; vgl. Westerfelhaus, IDW ES 1, 2000, S. 1450.

131 Vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1320, Ziff. 186; vgl. Peemöller / Kunowski, Ertrags wertverfahren, 2005, S. 214, Rdn. 35.

132 IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1308, Ziff. 41.

133 Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 19; vgl. Peemöller / Kunowski, Ertragswertverfahren, 2005, S. 212, Rdn. 32.

134 IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1308 f, Ziff. 42-55.

135 Vgl. Westerfelhaus, IDW ES 1, 2000, S. 1450; vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1309, Ziff. 56.

136 Vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 134; vgl. Hering / Brösel, Argumentationswert, 2004, S. 939; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 53 f; vgl. Hommel u.a., Neue Wege, 2001, S. 342, 347, vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 19 f.

137 Vgl. Ballwieser, Unternehmensbewertung, 2004, S. 4; vgl. Brösel, Unternehmenswerte, 2003, S. 134; vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 54; vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 11, Rdn. 30.

138 Vgl. Peemöller, Anlässe, 2005, S. 17, Rdn. 101; vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 76, Rdn. 3.

139 Vgl. Hinz / Behringer, Unternehmensbewertung, 2000, S. 21, vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 75; vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 2002, Sp. 2007.

140 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 75.

141 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 77, Rdn. 4.

142 Vgl. Mandl / Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 18; vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 9.

143 Vgl. Sieben, Kölner Funktionenlehre, 1999, S. 9 f.

144 Vgl. Peemöller, Werttheorien, 2005, S. 12, Rdn. 34.

145 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 77, Rdn. 4; Vgl. Born, Analyse und Bewertung, 2003, S. 2.

146 Vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 14.

147 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 33 ff.

148 Vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 35; vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 14

149 Vgl. Widmann, Bewertung, 2002, S. 78, Rdn. 6.

150 Vgl. Sieben, Unternehmensbewertung, 1993, Sp. 4321.

151 Vgl. Freund, Unternehmensnachfolgen, 2004; vgl. Behringer, Bewertung KMU, 2004, S. 35, 144 ff.

152 Vgl. Moxter, Grundsätze, 1976.

153 Vgl. Moxter, Grundsätze, 1983.

154 Vgl. IDW, Stellungnahme HFA 2/1983, 1983, S. 473 ff.

155 Vgl. IDW, IDW S 1 a.F., 2000, S. 828 ff, Ziff. 17-72; vgl. Peemöller, Grundsätze, 2005, S. 43 f, Rdn. 260.

156 Vgl. Mandl/Rabel, Unternehmensbewertung, 1997, S. 68; vgl. Mayer, Schiedswerte, 2005, S. 42 f.

157 Vgl. Peemöller, Grundsätze, 2005, S. 30, Rdn. 203.

158 Vgl. IDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1317 f, Ziff. 155, 166.

159 Vgl. PeemöHer, Grundsätze, 2005, S. 31, Rdn. 209.

160 Vgl. Matschke /Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 642.

161 Vgl. Peemöller, Grundsätze, 2005, S. 31, Rdn. 211.

162 Vgl. Peemöller, Grundsätze, 2005, S. 32, Rdn. 215.

163 Vgl. ÍDW, IDW S 1 n.F., 2005, S. 1308 ff, Ziff. 50, 65

164 Vgl. Matschke / Brösel, Unternehmensbewertung, 2005, S. 642.

165 Vgl. Neumann, Verfahren und Probleme, 2000, S. 260.

166 Vgl. PeemöHer, Grundsätze, 2005, S. 41, Rdn. 249.

167 Vgl. Bömelburg, Vorbereitung, 2005, S. 92, Rdn. 3.

168 Vgl. Bömelburg, Vorbereitung, 2005, S. 92, Rdn. 7.

169 Vgl. Bömelburg, Vorbereitung, 2005, S. 93, Rdn. 9.

170 Vgl. Sieben, Unternehmensbewertung, 1993, Sp. 4321.

171 Vgl. Bömelburg, Vorbereitung, 2005, S. 93, Rdn. 12 ff.

172 Vgl. Bömelburg, Vorbereitung, 2005, S. 93 f, Rdn. 15.

Final del extracto de 158 páginas

Detalles

Título
Unternehmensbewertung bei kleinen und mittleren Unternehmen
Universidad
University of Applied Sciences Bremen
Calificación
1,3
Autor
Año
2007
Páginas
158
No. de catálogo
V87001
ISBN (Ebook)
9783638003957
Tamaño de fichero
1316 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Unternehmensbewertung, Unternehmen, Thema Unternehmensbewertung
Citar trabajo
Christian Hillmann (Autor), 2007, Unternehmensbewertung bei kleinen und mittleren Unternehmen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87001

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