Die Privatisierung des Krieges - Private Military Companies


Trabajo Escrito, 2007

22 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Renaissance des Söldnertums?

3. Boombranche Sicherheit
3.1 Der Zusammenbruch der bipolaren Weltordnung und seine Folgen
3.2 Wertewandel
3.3 „Shrinking the State“
3.4 Attraktives Angebot der PMCs

4. Problembranche PMCs

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Internetquellen

1. Einleitung

Privatleute als Erbringer militärischer Dienstleistungen sind in der Kriegsgeschichte nicht unbekannt, im Gegenteil: schon in der Antike kämpften Söldner in Kriegen für die Durchsetzung der Interessen ihrer zahlenden Auftraggeber. Seit dem späten 17. Jahrhundert, als die europäischen Herrscher mit der Aufstellung stehender Heere begannen, führte das Söldnerwesen in Europa eher ein Schattendasein. Im 20. Jahrhundert waren Söldner hauptsächlich in Konflikte auf dem afrikanischen Kontinent eingebunden, diverse Brutalitäten in diesen Auseinandersetzungen zogen die Aufmerksamkeit der Medien auf sich und lösten eine allgemeine Empörung über Söldner und all jene aus, die in diesem Geschäft tätig waren.

Doch seit dem Beginn der 1990er Jahre zeichnet sich eine Trendwende ab: in immer stärkerem Ausmaß werden Leistungen, für deren Erbringung in der Vergangenheit das Militär ausgebildet und vorgesehen war „outgesourced“ und von privaten Militärfirmen (Private Military Companies - PMCs[1]) erbracht.[2] Ein Paradebeispiel hierfür stellt die „Operation Iraqi Freedom“ dar: hier stellen PMCs mit 66.000 stehenden Mitarbeitern nach den US- Amerikanern das zweitstärkste Kontingent.[3] Umfasste diese Entwicklung zunächst Unterstützungsleistungen wie Post-, Telekommunikations-, Ver- und Entsorgungs- sowie Personenbeförderungsdienste, so ist sie mit der Erweiterung der „Produktpalette“ der PMCS um die Möglichkeit der Durchführung von Kampfoperationen, die Übernahme von Polizei- und Wachdiensten sowie Beratung und Training von Streitkräften inzwischen auch bis in das staatliche Gewaltmonopol vorgedrungen,[4] wo das Angebot der PMCS vor der Hintergrund der durch sie ermöglichten Kostenersparnis und Effizienzsteigerung oft auf fruchtbaren Boden fällt. Die vorliegende Arbeit wird versuchen, einen Problemaufriss des Entwicklungstrends zur Privatisierung militärischer Dienstleistungen zu liefern. Dabei soll zunächst der Begriff der PMCS geklärt und die Frage beantwortet werden, ob die in der öffentlichen Debatte oft vorgenommene Gleichsetzung der PMCS mit den negativ besetzen Begriff des Söldners in dieser Form zutreffend ist. Nachfolgend wird untersucht, warum PMCs in den letzten Jahren einen derart starken Aufschwung erfahren konnten. Kapitel vier wird die aus dem Einsatz privater Militärdienstleister zur Erbringung von Aufgaben, deren Erfüllung nach klassischem Verständnis eigentlich dem staatlichen Gewaltmonopol obliegt erwachsende Problematik aufzeigen, um so schließlich die Kernfrage dieser Arbeit:

„Die Privatisierung des Krieges - Der Sündenfall oder die Antwort auf neue Herausforderungen?“ zu beantworten.

2. Renaissance des Söldnertums?

Das Söldnerwesen ist nichts Neues in der Geschichte. Schon in einer der ersten großen Schlachten, der zwischen den Ägyptern unter Ramses II. und den Hethitern bei Kadesch 1285 v. Chr., kämpften auf beiden Seiten Söldnertruppen. Auch die Griechen, die Karthager, die Römer stützten sich auf Söldner, im Spätmittelalter griffen die italienischen Stadtstaaten auf die privaten Berufsheere der Condottieri zurück. Selbst die Schweiz hat eine lange Söldnertradition: Die sog. "Reisläufer", kampfestüchtige Söldner, waren ein Exportschlager der Eidgenossenschaft, begehrt und gefürchtet auf allen europäischen Schlachtfeldern. Ihr guter Ruf war es, der Papst Julius II. veranlasste, 1506 einen Trupp von ihnen als Leib- und Palastwache einzustellen, die Schweizergarde. Erst mit der Festigung der Nationalstaaten im 17. und 18. Jahrhundert, wurden die Söldnerheere von stehenden Heeren bzw. von Volksarmeen abgelöst. Der Staat beanspruchte für sich allein das Gewaltmonopol.[5]

Im 20. Jahrhundert führten Söldner eher ein Schattendasein, sie agierten hauptsächlich in Konflikten auf dem afrikanischen Kontinent und gerieten aufgrund ihrer häufig sehr brutalen Methoden immer wieder ins Kreuzfeuer der Kritik.[6]

Seit dem Ende des kalten Krieges haben sich die internationalen Rahmenbedingungen dahingehend geändert, dass in staatlichem Auftrag handelnde private Gewaltakteure in Konflikten mehr und mehr salonfähig werden, was sich an der steigenden Zahl vergebener Aufträge an Private Militärfirmen zeigt.[7]

In der öffentlichen Debatte und der Medienberichterstattung werden die Angehörigen solcher privater Militärfirmen häufig als Söldner bezeichnet, was sie negativen Assoziationen aussetzt, denn die Tatsache, aus rein materiellen Interessen zu kämpfen und zu töten lässt sich mit den in der abendländischen Weltanschauung verankerten humanistischen Werten nicht vereinbaren und brandmarkt somit den Söldner als schlechten Menschen.[8] Ferner impliziert die Gleichsetzung, dass die Angehörigen der PMCs als „Söldner“ in den Konflikten

Doch über allein die Tatsache der Bereitschaft gegen Entlohnung zu kämpfen und zu töten ist der Söldner nicht zu fassen, denn:

„Als Söldner gilt,

a) wer im Inland oder Ausland zu dem besonderen Zweck angeworben ist, in einem bewaffneten Konflikt zu kämpfen,
b) wer tatsächlich unmittelbar an Feindseligkeiten teilnimmt,
c) wer an Feindseligkeiten vor allem aus Streben nach persönlichem Gewinn teilnimmt und wer von oder im Namen einer am Konflikt beteiligten Partei tatsächlich die Zusage einer materiellen Vergütung erhalten hat, die wesentlich höher ist als die den Kombattanten der Streitkräfte dieser Partei in vergleichbarem Rang und mit ähnlichen Aufgaben zugesagte oder gezahlte Vergütung,
d) wer weder Staatsangehöriger einer am Konflikt beteiligten Partei ist noch in einem von einer am Konflikt beteiligten Partei kontrollierten Gebiet ansässig ist,
e) wer nicht Angehöriger der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei ist und
f) wer nicht von einem nicht am Konflikt beteiligten Staat in amtlichem Auftrag als Angehöriger seiner Streitkräfte entsandt worden ist.“[9]

Diese Definition richtet sich hauptsächlich gegen den Söldner, der sich als Privatmann rekrutieren lässt und komplett außerhalb jeglicher staatlicher Kontrolle agiert. Nur wer alle dieser sechs Kriterien erfüllt, ist de iure ein Söldner, was nach dem internationalen Übereinkommen von 1989 strafbar ist[10]. Problematisch ist hierbei, dass diese Definition bereits 1977 verabschiedet wurde und somit heutigen Konfliktszenarien und Methoden moderner Kriegführung kaum noch gerecht werden kann. Aus diesem Grunde haben viele Staaten die Konvention nicht ratifiziert oder in nationales Recht umgesetzt.[11]

Wer also geschickt agiert, dem gelingt es, mindestens einen der Faktoren nicht zu erfüllen und somit nicht als Söldner klassifiziert zu werden. Dass die Definition des Söldners, der keinen Anspruch auf den Status eines Kombattanten hat[12], somit nach geltendem internationalem Recht an Konflikten nicht teilnehmen dürfte[13] und sich durch die Bereitschaft zur Bereitstellung seiner dienste sogar strafbar macht derart eng ist, liegt auch im Interesse von Staaten, die sich der Dienste privater Gewaltakteure bedienen wollen.

In der aus der engen Definition des Söldnerbegriffs resultierenden rechtlichen Grauzone operieren die PMCs, sie operieren so, dass ihre Tätigkeiten durch internationale Normen nicht erfasst werden.[14] Die Firmen bzw. ihre Angehörigen unterscheiden sich von Söldnern dahingehend, als dass

a) sie in aller Regel nicht für direkte Kampfhandlungen gegen einen Akteur engagiert werden
b) ihr Kundenkreis aufgrund der angebotenen größeren Dienstleistungsbandbreite breiter ist als der der klassischen Söldner
c) keine Engagierung von Privatleuten direkt durch den Auftraggeber, sondern eine Auftragsvergabe an die PMC erfolgt, die nach einer Bedarfsanalyse Personal professionell und systematisch rekrutieren
d) die PMCs auf einem offenen Markt agieren, d.h. die Auftragsvergabe von Staaten an sie i.d.R. im Anschluss an eine Ausschreibung stattfindet
e) die PMCs institutionalisierte Eigentums- und Besitzverhältnisse aufweisen, sie also in ihren Heimatländern als Firmen registriert sind und dort Steuern abführen.[15]

Die PMCs sind derzeit mit geltenden Rechtsnormen nicht zu erfassen, demzufolge ist ihre Gleichsetzung mit Söldnern im juristischen Sinne jedoch nicht zutreffend, ihr Wirken somit auch nicht strafbar. Sie fallen derzeit juristisch gesehen in keine Kategorie und operieren somit in einem rechtsfreien Raum.

[...]


[1] Der Begriff PMC geht zurück auf den ehemaligen britischen SAS-Soldaten und Chef der Söldnerunternehmen Sandline und Executive Outcomes Tim Spicer, der mit Unterstützung einer Londoner Marketingexpertin einen gesellschaftlich akzeptablen Begriff für seine Tätigkeiten suchte. Der neue Name sollte helfen, das negative Söldnerimage abzulegen und gleichzeitig eine deutliche Unterscheidung von den alten Wach- und Nachtwächterdiensten bewirken.

Der PMC-Begriff ist heute allgemein gebräuchlich und soll aus diesem Grunde auch im Folgenden in dieser Arbeit Anwendung finden. Es sei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er deshalb nach wie vor nicht unproblematisch ist. Vgl. auch Uesseler, Rolf: Krieg als Dienstleistung. Berlin, 2006 S. 15, 99.

[2] Vgl. Petersohn, Ulrich: Die Nutzung privater Militärfirmen durch US- Streitkräfte und Bundeswehr. Berlin, 2006, S. 5.

[3] Vgl. Naundorf, Karen: Wenn Sicherheit zur Ware wird. Stern online vom 14.09.2007, Online unter url: http://www.stern.de/politik/ausland/:Latino-S%F6ldner-Irak-Wenn-Sicherheit-Ware/597763.html.

[4] Vgl. Petersohn, S.7.

[5] Vgl. Uesseler, S. 81ff.

[6] Vgl. Leymarie, Philippe: Das Afrika der Vaterlandslosen, In: Le monde diplomatique vom 12.11.2004.

[7] Vgl. Conesa, Pierre: Krieg als Dienstleistung. In: Le Monde diplomatique vom 11.4.2003.

[8] Vgl. Kümmel, Gerhard: Die Privatisierung der Sicherheit: Fluch oder Segen?, Strausberg, 2004, S. 9.

[9] Siehe Art. 47 Abs. 2 Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte.

[10] Vgl. International Convention against the Recruitment, Use, Financing and Training of Mercenaries.

[11] Vgl. Wulf, Herbert: Internationalisierung und Privatisierung von Krieg und Frieden, Hamburg, 2006, S. 66f.

[12] Siehe Art. 47 Abs. 1 Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte.

[13] Art. 43 Abs. 2 Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte.

[14] Vgl. Wulf, S. 65.

[15] Vgl. Kümmel, S. 13.

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Die Privatisierung des Krieges - Private Military Companies
Universidad
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg  (Institut für internationale Politik)
Calificación
1,7
Autor
Año
2007
Páginas
22
No. de catálogo
V87033
ISBN (Ebook)
9783638011945
Tamaño de fichero
475 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Privatisierung, Krieges, Private, Military, Companies
Citar trabajo
Björn Merse (Autor), 2007, Die Privatisierung des Krieges - Private Military Companies, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87033

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