Due Diligence und Compliance bei Finanzdienstleistungsinstituten


Tesis, 2007

109 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung
1.1 Motivation für das Thema
1.2 Wichtige Begrifflichkeiten
1.2.1 Due Diligence
1.2.2 Compliance
1.2.3 Finanzdienstleistungsinstitute
1.3 Struktur der Arbeit

2. Due Diligence
2.1 Anwendungsmöglichkeiten
2.1.1 Due Diligence Prüfung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen
2.1.1.a Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personengesellschaft
2.1.1.b Abfindungen gemäß §§ 304, 305 AktG
2.1.1.c Verschmelzungen, Vermögensübertragungen, Umwandlungen
2.1.1.d Steuerliche Erhebungen bei Erbauseinandersetzungen
2.1.1.e Scheidungsverfahren
2.1.1.f Enteignungen
2.1.2 Due Diligence Prüfung auf feiwilliger Basis
2.1.2.a Unternehmenskauf / -verkauf
2.1.2.b Initial Public Offering (IPO) / Börsengang
2.1.2.c Eigenkapitalaufnahme bei Dritten
2.1.2.d Fremdkapitalaufnahme bei Banken
2.1.2.e Leveraged Buy Out (LBO)
2.1.2.f Sanierungen, Umstrukturierungen, Spaltungen
2.1.2.g Privatisierungen der öffentlichen Hand
2.2 Vorbereitungen und Informationsbeschaffung
2.3. Due Diligence Prüfung
2.3.1 Strategische Due Diligence Prüfung
2.3.2 Finanzielle Due Diligence Prüfung
2.3.3 Steuerrechtliche Due Diligence Prüfung
2.3.4 Rechtliche Due Diligence Prüfung
2.3.5 Markt Due Diligence Prüfung
2.3.6 Human Resources Due Diligence
2.3.7 Technisch-Organisatorische Due Diligence Prüfung
2.3.8 Umwelt Due Diligence

3. Compliance
3.1 Ziele von Compliance im Untenehmen
3.2 MiFID
3.2.1 MiFID - Pflichtige Produkte
3.2.2 MiFID – Pflichtige Dienstleistungen
3.2.3 MiFID - Nichtpflichtige Produkte
3.2.4 MiFID - Nichtpflichtige Dienstleistungen
3.3 Aufbau und Organisation einer Compliance Abteilung
3.3.1 Aufbau und Organisationspflichten nach KWG
3.3.2 Aufbau und Organisationspflichten nach WpHG
3.3.3 Aufbau und Organisationspflichten nach WpDVerOV
3.3.4 Allgemeine Aufbau- und Organisationsregelungen
3.3.4.a Abgrenzung zu anderen Abteilungen
3.3.4.b Unabhängigkeit und Hierarchische Ansiedlung
3.3.4.c Zugangsrechte
3.4 Aufgaben einer Compliance Abteilung
3.4.1 Fortlaufende Überwachung
3.4.2 Risikobewertung
3.4.3 Risikoreporting
3.4.4 Verfassen von Handlungsanweisungen
3.4.5 Beschwerdemanagement
3.4.6 Kontakt zu Behörden und anderen Organen
3.5 Verhaltensregeln
3.5.1 Mitarbeiter und Mitarbeitergeschäfte
3.5.2 Interessenkonflikte
3.5.3 Insiderinformationen / Insidergeschäfte
3.5.4 Geldwäschebekämpfung
3.5.5 Wohlverhaltensregeln
3.5.6 Bestmögliche Ausführung
3.6 Ausblick auf das Risikobegrenzungsgesetz

4. Zusammenfassung und Fazit

Glossar
Anhang 1:Anlässe einer Due Diligence Prüfung
Anhang 2: Die Synergie - Landkarte
Anhang 3: Beispiel für eine SWOT - Analyse
Anhang 4: Für diese Arbeit relevante Änderungen des WpHG im Zuge des FRUG
Anhang 5: Für diese Arbeit relevante Änderungen des KWG im Zuge des FRUG
Anhang 6: Für diese Arbeit relevante Vorschriften der WpDVerOV
Literatur- und Quellenverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

Darstellung 1: Das Due Diligence Haus

Darstellung 2: Zentrale Fragen der Strategischen Due Diligence Prüfung

Darstel lung 3: Inhalt der Finanziellen Due Diligence Prüfung

Darstellung 4: Risiken bei der rechtlichen Due Diligence Prüfung

Darstellung 5: Gesetzesänderungen durch das FRUG

Darstellung 6: MiFID – Pflichtige Produkte: Wertpapiere

Darstellung 7: MiFID – Pflichtige Produkte: Geldmarktinstrumente

Darstellung 8: MiFID – Pflichtige Produkte: Derivate

Darstellung 9: MiFID – Pflichtige Wertpapierdienstleistungen

Darstellung 10: MiFID – Pflichtige Wertpapiernebendienstleistungen

Darstellung 11: Mitarbeiter im Sinne des FRUG

Darstellung 12: Arten von Interessenkonflikten

Darstellung 13: Insidergeschäfte

Darstellung 14: Aufgaben eines Geldwäschebeauftragten

Darstellung 15: Wohlverhaltensregeln des BVI

Darstellung 16: Inhalt des Regieungsentwurfes zum Risikobe- grenzungsgesetz

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

1.1 Motivation für das Thema

Die zentralen Schlagwörter dieser Arbeit, Due Diligence und Compliance, waren lange Zeit bei den Unternehmensmanagern der kleinen und großen Unternehmen unbekannt. Auch in der Gegenwart weiß auf die Frage, was hinter diesen Begriffen steckt, noch lange nicht jeder Unternehmenslenker eine Antwort. Die Manager, die zurzeit noch keine Antwort auf die Frage geben können, kommen nach der Beschaffung von Informationen aber immer mehr zu der Einsicht, dass die Tätigkeit, die hinter den Begriffen steht, wichtig für die Zukunftsausrichtung des Unternehmens ist.

Der Begriff Due Diligence taucht in den namhaften Wirtschaftzeitungen, wenn überhaupt, nur im Zusammenhang mit den Begriffen Mergers und Acquisitions, d.h. bei Fusionen und Übernahmen, auf. Neben diesem Anwendungsgebiet kann Due Diligence aber auch bei vielen anderen Transaktionen im Unternehmensalltag angewendet werden. Mit Hilfe dieser Arbeit soll die sehr begrenzte Einstellung des Managements verbessert und vor allem für den breiteren Einsatz bei Unternehmenstransaktionen geworben werden.

Die Wichtigkeit des zweiten Schlagwortes Compliance ist fast noch höher anzusehen als der Begriff Due Diligence. Durch die vielen Gesetze und Verordnungen, die in den letzten Jahren beschlossen wurden und mit Blick auf weitere Vorschriften in der Zukunft die auf das Management zukommen, werden die Unternehmen dazu gezwungen Compliance Abteilungen einzurichten, die die vielen Gesetze und Verordnungen im Unternehmen umsetzen und auch deren Einhaltung kontrollieren. Das hierzu benötigte Fachwissen kommt entweder durch die Weiterbildung des Personals oder durch den Einsatz von externen Experten.

Das Gesamtziel dieser Arbeit ist die vollständige Analyse der beiden Begriffe und die jeweiligen Hintergründe, besonders mit Blick auf die Finanzbranche. Weiterhin soll durch diese Arbeit ein Blick auf die aktuellen Veränderungen in der Gesetzgebung gerichtet werden. Durch die schon erwähnten gravierenden Veränderungen, u.a. durch die Umsetzung von EU Richtlinien, sollen die in der jüngsten Vergangenheit beschlossenen Gesetze in dieser Arbeit integriert werden. Der Blick richtet sich innerhalb der Finanzbranche auf die Finanzdienstleistungsinstitute, die von den Änderungen besonders betroffen sind.

1.2 Wichtige Begrifflichkeiten

Durch die Erklärung der wichtigen Begrifflichkeiten beabsichtigt der Autor, dass dem Leser vorab die Information gegeben wird, zu verstehen was sich hinter den Begriffen und somit auch hinter dem Thema dieser Arbeit verbürgt. Weiterhin soll gewährleistet sein, dass der Leser die Information hat wo diese Begrifflichkeiten ihren Ursprung haben und das die Möglichkeit besteht, die Begriffe klar voneinander abgrenzen zu können.

1.2.1 Due Diligence

Die deutsche Übersetzung bedeutet die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" beachten. Ursprünglich kommt der Begriff "Due Diligence" aus dem US – amerikanischen Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht (securities laws). Unterschieden wurde zwischen dem Securities Act von 1933, der die erstmalige Ausgabe von Effekten und somit die Problematik der Emissionsprospekthaftung behandelt und dem Securities Exchange Act von 1934, der den Handel und den Verkauf von bereits zugelassenen Wertpapieren behandelt.[1] Insbesondere regeln diese Gesetze die Haftung von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Investmentgesellschaften und anderen Experten, die bei der Begebung von und dem Handel mit Wertpapieren involviert sind. Durch eine Due Diligence Prüfung kann die Haftung beschränkt, die Informationsbedürfnisse ausgearbeitet und die Preisvorstellung bekannt gegeben werden.[2] Anwendung findet ein solcher Prozess auch bei Börseneinführungen in Deutschland. Weiterhin wird diese Möglichkeit der Prüfung vor Kauf- oder Verkaufsentscheidungen eines Unternehmens und diversen anderen Unternehmenstransaktionen durchgeführt. In manchen Fällen findet eine derartige Überprüfung im Nachhinein statt, um die Wirtschaftlichkeit feststellen zu können. Gerd Ortmann, ehemaliger Vize Präsident der Deutschen Telekom AG, hat in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung Due Diligence wie folgt formuliert: "Es geht vor allem um die Aufdeckung möglicher Risiken, die im Markt, in abgeschlossenen Verträgen, in der Performance oder auch in Mitarbeitern begründet sein können"[3]. Dem Auftraggeber einer Due Diligence Prüfung sollen die Stärken und Schwächen, aber auch die Chancen und Risiken ohne bzw. mit einer solchen Unternehmenstransaktion aufgezeigt werden.

1.2.2 Compliance

Der Begriff Compliance bedeutet ins Deutsche übersetzt soviel wie die Einhaltung und die Befolgung bestimmter Regeln, oder anders ausgedrückt das Handeln im Einklang mit dem jeweils geltenden Recht. Der Begriff stammt von dem englischen Verb "to comply with". Bei einer Compliance Abteilung handelt es sich um ein internes Überwachungsorgan mit dem Ziel, die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Verhaltensmassregeln und Weisungen sicherzustellen. Weiterhin soll hier durch eine vertrauensbildende Maßnahme zu Gunsten der Kapitalmärkte und deren Marktteilnehmern gewährleistet werden.[4] Besondere Beachtung müssen die Vorschriften für den Insiderhandel, das Geldwäschegesetz und das Gesetz über das Aufsichtsrecht finden. Durch Compliance Regelungen soll das Vertrauen und das gestiegene Informationsbedürfnis der Anleger durch Verlässlichkeit und Transparenz gestärkt und ausgebaut werden. Auch hier reicht der Ursprung des Begriffs in die angloamerikanische Bankenwelt zurück.[5]

1.2.3 Finanzdienstleistungsinstitute

Das Kreditwesengesetz, im Folgenden mit KWG bezeichnet, unterscheidet zwischen Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten. Unter Finanzdienstleistungsinstituten werden Unternehmen verstanden, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind.[6] Zu den Finanzdienstleistungen gehört die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagenvermittlung). Die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung). Weiterhin zählt zu den Finanzdienstleistungen der Betrieb eines multilateralen Handelssystems. Ein solches System bringt die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach festgelegten Bestimmungen zusammen. Das Ziel ist ein Vertrag über den Kauf der Finanzinstrumente. Ebenfalls fällt hierunter das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft). Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung). Weiterhin die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung). Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere (Eigenhandel). Außerdem zählt die Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu den Finanzdienstleistungen (Drittstaateneinlagenvermittlung). Die Besorgung von Zahlungsaufträgen (Finanztransfergeschäft) gehört ebenso wie der Handel mit Sorten (Sortengeschäft) und das Kreditkartengeschäft zu den Finanzdienstleistungen. Zu dem Kreditkartengeschäft zählen das Verwalten und das ausgeben von Kreditkarten und Reiseschecks[7]

Allgemein ausgedrückt gehören zu den Finanzdienstleistungen Versicherungen, Leasing- und Factoringleistungen, Vermögensverwaltungen und Immobilienverwaltungen. Banken gehören nach dem KWG zu den Kreditinstituten. Durch Kooperationen mit anderen Finanzunternehmen, durch Gründung von Tochtergesellschaften oder dem Erwerb einer Beteiligung an einem Finanzunternehmen, bieten Sie neben den Bankleistungen auch Finanzdienstleistungen an.[8]

1.3 Struktur der Arbeit

Nach der Einführung in das Thema und der Erklärung der wichtigsten und grundlegenden Begriffe, die den Inhalt dieser Arbeit prägen, folgen die zwei Hauptkapitel.

In Kapitel zwei wird der Due Diligence Prozess betrachtet und mit dem ersten Unterpunkt ein Überblick über die Anwendungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschließend mit dem Thema der Vorbereitung und der Informationsbeschaffung eine Beschreibung darüber gegeben welche Vorbereitungen eine Due Diligence Prüfung benötigt und wo und wie die Prüfer an relevante Informationen gelangen, um eine Prüfung durchführen zu können. Der nächste größere Block ist die Due Diligence Prüfung selbst. Hierbei wird das zu prüfende Finanzdienstleistungsinstitut in alle erdenklichen Richtungen geprüft.

Das dritte Kapitel beschreibt die Compliance Funktion bei Finanzdienstleistungsinstituten. Nachdem die Ziele der Compliance Funktion bei Finanzdienstleistungsinstituten beschrieben worden sind, wird im folgenden Unterkapitel ein Blick auf die MiFID gerichtet, deren Umsetzung die Finanzdienstleistungsinstitute vor eine große Herausforderung stellt. Daran anschließend folgt ein Unterkapitel, das auf die Aufbau und Organisationspflichten einer Compliance Abteilung eingeht. Im weiteren Verlauf wird auf die Aufgaben der Compliance Abteilung und die Verhaltensregeln, die durch die Compliance Abteilung oder durch das Gesetz festgeschrieben sind, eingegangen. Um das Kapitel drei mit dem Compliance Schwerpunkt abrunden zu können, wird noch ein kurzer Blick auf das Risikobegrenzungsgesetz gelegt, dass im nächsten Jahr in Kraft treten soll.

Eine Zusammenführung der Begriffe Due Diligence und Compliance ist möglich, aber in dieser Arbeit nicht sehr sinnvoll, da die Begriffe in Zusammenhang mit einem Finanzdienstleistungsinstitut sehr unterschiedliche Ansätze vertreten. Das was hierzu festgehalten werden kann ist, dass bei einer Due Diligence Prüfung eines Finanzdienstleistungsinstitutes unter dem rechtlichen Prüfungspunkt die Überprüfung der Compliance Abteilung stattfinden könnte. Anders herum würde eine Zusammenführung nur Sinn machen, wenn es um Compliance relevante Tatsachen geht, die durch eine Due Diligence Prüfung angestoßen werden.

Mit dem Kapitel vier wird das Ziel verfolgt, das Grundlegende dieser Arbeit zusammenzufassen. Anschließend wird mit dem Fazit und dem Blick in die weitere Zukunft diese Arbeit abgeschlossen.

2. Due Diligence

Die Begriffliche Definition von Due Diligence[9] ist bei der Einführung in diese Arbeit schon geschehen. Im weiteren Verlauf wird auf die Anwendungsmöglichkeiten, die Vorbereitung und die Informationsbeschaffung und die Due Diligence Prüfung selbst eingegangen.

2.1 Anwendungsmöglichkeiten

Für den Einsatz einer Due Diligence Prüfung gibt es verschiedene Gründe. Zu Beginn muss zwischen einer Due Diligence Prüfung, die Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird und der Due Diligence Prüfung auf freiwilliger Basis unterschieden werden. Eine Durchführung aufgrund gesetzlicher Bestimmung findet bei dem Ausscheiden eines Gesellschafters, bei Abfindungen gemäß der §§ 304, 305 AktG, bei Verschmelzungen, Vermögensübertragungen, oder Umwandlungen, bei Steuerlichen Erhebungen für Erbauseinandersetzungen, bei Scheidungsverfahren und schließlich bei Enteignungen Anwendung. Die Due Diligence Prüfung auf freiwilliger Basis findet bei dem Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens, vor dem erstmaligen öffentlichen Anbieten von Aktien an der Börse, in der Fachsprache auch IPO (Initial Public Offering) genannt, bei der Aufnahme von Eigenkapital bei Dritten, der Aufnahme von Fremdkapital bei Banken, bei einem Unternehmenskauf durch das eigene Management oder durch außenstehende Investoren, auch LBO (Leveraged Buy Out) genannt, bei Sanierungen, bei Umstrukturierungen und Spaltungen, bei gesellschaftsrechtlichen Schiedsverträgen und bei Privatisierungen durch die öffentliche Hand Anwendung.[10] Da es sich bei Finanzdienstleistungsinstituten meistens um Kapitalgesellschaften handelt, findet nicht jeder dieser Punkte in der Finanzdienstleistungsbranche Anwendung. Damit die Vollständigkeit gewährleistet ist, wird im Folgenden jedoch auf jeden Punkt im Einzelnen eingegangen.

2.1.1 Due Diligence Prüfung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen

Wie schon der Kapitelüberschrift zu entnehmen ist, wird im Folgenden auf die Anwendungsmöglichkeiten einer Due Diligence Prüfung eingegangen, die sich aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Die Durchführungsvoraussetzungen sind im jeweils zuständigen Gesetz niedergeschrieben.

2.1.1.a Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personengesellschaft

Unter den öffentlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichtes erscheinen regelmäßig Anzeigen über Veränderungen in der Gesellschafterzusammensetzung bei Personengesellschaften. Hierzu zählt auch das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einem Unternehmen. Gemäß des § 738 Abs. 2 BGB ist der Wert der Gesellschaft, falls erforderlich, im Wege der Schätzung zu ermitteln.[11] Zu der Ermittlung, d.h. der Schätzung des Betrages, den die anderen Gesellschafter dem Ausscheidenden zahlen müssen, ist die Due Diligence Prüfung eine optimale Prüfungsmethode. Die Anwendung einer Due Diligence Prüfung sollte nur stattfinden, wenn es sich um eine größere Gesellschaft handelt, da ansonsten die Kosten in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem Prüfungsergebnis stehen. Es sei denn, es ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass eine solche Prüfung durchgeführt werden muss. In der Regel ist das Ziel der restlichen Gesellschafter die Gesellschaft ohne den Ausscheidenden fortzuführen. Nach § 738 Abs. 1 S. 1 BGB wächst der Anteil des Ausscheidenden Gesellschafters den anderen Gesellschaftern zu.[12] Die restlichen Gesellschafter sind verpflichtet, dem Ausscheidenden, die der Gesellschaft überlassenen Gegenstände zurückzugeben, ihn von den Schulden zu befreien und ihm das zu zahlen, was die Gesellschaft bei Auflösung Wert gewesen wäre.[13]

2.1.1.b Abfindungen gemäß §§ 304, 305 AktG

Zuerst muss im Aktiengesetz zwischen einem Gewinnabführungsvertrag und einem Beherrschungsvertrag unterschieden werden. "Ein Gewinnabführungsvertrag muss einen angemessenen Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre durch eine auf die Anteile am Grundkapital bezogene wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung) vorsehen."[14] "Ein Beherrschungsvertrag muss, wenn die Gesellschaft nicht auch zur Abführung ihres ganzen Gewinns verpflichtet ist, den außenstehenden Aktionären als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil nach der für die Ausgleichzahlung bestimmten Höhe garantieren."[15] Die Aufgabe der Due Diligence Prüfung liegt hier in der Berechnung des Unternehmenswertes und der Ausgleich- bzw. Abfindungszahlung unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken, die die Zukunft mit sich bringt. Besonders muss hier auf die Risiken geschaut werden, die bei dem Hauptaktionär darin liegen, dass er der Gesellschaft während der Laufzeit stille Reserven entziehen kann.[16] Die Möglichkeit der Abfindung ist in § 305 AktG geregelt. Anstatt des in § 304 AktG behandelten angemessenen Ausgleichs, erhält der Aktionär gemäß des § 305 AktG eine Abfindung in Aktien oder eine Barabfindung. Wird die Zukunft der Gesellschaft als Positiv betrachtet wird der Aktionär die Abfindung in Aktien wählen, ansonsten wird er zur Barabfindung tendieren.

2.1.1.c Verschmelzungen, Vermögensübertragungen, Umwandlungen

Sollen zwei oder mehrere Gesellschaften miteinander verschmolzen werden, eine Übertragung des Vermögens von einer Gesellschaft in eine andere stattfinden, oder eine Personenhandelsgesellschaft zu einer Kapitalgesellschaft, oder umgekehrt, umgewandelt werden, ist eine Due Diligence Prüfung zur Bewertung der Unternehmen, insbesondere zur Bewertung der Chancen und Risiken der Zukunft, von Vorteil. Ein sehr aktuelles Beispiel einer solchen Umwandlung ist die Vereinigte Volksbank in Cochem. Bei der letzten Aktionärsversammlung wurde dem Antrag des Vorstandes, die Rechtsform von einer AG in eine eG umzuwandeln, zugestimmt. Der Vorteil einer solchen Umwandlung ist, dass die strengen Offenlegungspflichten des Aktiengesetzes vermieden werden und dass in der Zukunft der Weg frei ist, mit anderen Instituten zu fusionieren.

2.1.1.d Steuerliche Erhebungen bei Erbauseinandersetzungen

Soll eine Gesellschaft oder Anteile daran an die nachfolgende Generation übertragen werden, oder über eine Schenkung an einen Dritten übermittelt werden, muss der Wert der Gesellschaft ermittelt werden. Das Interesse der zukünftigen Gesellschafter liegt darin, den Wert der Gesellschaft so gering wie möglich zu halten und somit Erbschafts- und Schenkungssteuern sparen zu können. Um die Wertermittlung, die das Finanzamt durchführt, zu überprüfen, ist eine Due Diligence Prüfung im Vorfeld eine gute Alternative.[17]

2.1.1.e Scheidungsverfahren

Das Statistische Bundesamt berichtet in regelmäßigen Statistiken über die Scheidungsrate in Deutschland. Wird von der Betrachtung des jeweiligen persönlichen Schicksals eines jeden Ehepartners mal abgesehen und darauf geschaut, was mit möglichen Gesellschaften nach einer Scheidung passiert, werden schnell Probleme festgestellt. Besonders brisant wird die Lage, wenn die Ehepartner keinen Ehevertrag geschlossen haben und somit den gesetzlichen Regelungen, d.h. dem gesetzlichen Güterrecht der Zugewinngemeinschaft unterliegen. Die Gesellschaft muss hierbei zumindest wertmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Das gesetzliche Güterrecht ist in den §§ 1363 bis 1390 BGB geregelt. Auch hier stellt sich die Due Diligence Prüfung als eine gute Möglichkeit zur Vorbereitung einer Unternehmensbewertung dar. Problematisch wird es für den Ehepartner, der die Gesellschaft weiterführen will und der dem anderen zum Ausgleich verpflichtet ist. Ziel der Due Diligence Prüfung bei einem Scheidungsverfahren ist es, ein faires Ergebnis, d.h. einen fairen Unternehmenswert für beide Ehepartner gewährleisten zu können.

2.1.1.f Enteignungen

In Art. 14 Abs. 3 GG steht, dass eine Enteignung durch die öffentlichen Behörden nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist. Weiterhin muss für eine Enteignung eine Entschädigung gezahlt werden.[18] Um den Gegenwert, den die öffentlichen Behörden für die Enteignung einer Gesellschaft ermitteln, nachvollziehen zu können, sollte der Gesellschafter eine eigene Bewertung durchführen. Eine gute Möglichkeit alle relevanten und wichtigen Daten, alle Chancen und Risiken, zu erfassen ist hier wiederum die Durchführung einer Due Diligence Prüfung. Besondere Wichtigkeit erlangen bei der Due Diligence Prüfung die Chancen und Risiken, da diese bei der Bewertung durch die öffentliche Hand keine Berücksichtigung finden. Neben der eigenen Bewertung sichert sich ein Gesellschafter wichtige Details, die bei einem Widerspruchs- oder Klageverfahren von Bedeutung sein können.[19] Der durch die öffentlichen Behörden ermittelte Gegenwert kann von Fall zu Fall stark von dem Wert, den eine Due Diligence Prüfung ermittelt, abweichen, so dass eine Einigung über die Höhe der Entschädigung zwangsläufig nur mit Hilfe der Gerichte möglich ist.

2.1.2 Due Diligence Prüfung auf feiwilliger Basis

Im Folgenden werden die Anwendungsmöglichkeiten beschrieben, die auf freiwilliger Basis beruhen. Sie können den Beteiligten vorab als Information dienen oder Grundlage von Vertragsverhandlungen sein. Eine gesetzliche Grundlage besteht bei den verschiedenen Due Diligence Prüfungen nur indirekt.

2.1.2.a Unternehmenskauf / -verkauf

Plant das Management den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder Teile von diesem, sollte im Vorfeld u. a. die Wirtschaftlichkeit einer solchen Transaktion überprüft werden. Eine geeignete Maßnahme für eine solche Überprüfung ist die Due Diligence Prüfung, die gezielt nach Deal Breakern sucht. Deal Breaker sind Sachverhalte die einem Kauf oder Verkauf entgegenstehen können und die bei Nichteinigung bzw. Nichtlösung des Sachverhaltes zu einem Abbruch der Kauf- bzw. Verkaufsverhandlung führen können. Grundsätzlich müssen vor einer Überprüfung die folgenden zwei Begriffe, nämlich "Share Deal" und "Asset Deal", unterschieden werden. Bei einem "Share Deal" werden Anteile an einem Unternehmen Gegenstand eines Kaufvertrages, wo hingegen bei einem "Asset Deal" die Einzelnen Aktiva eines Unternehmens Gegenstand des Kaufvertrages werden. Bei einem "Share Deal" werden im zivilrechtlichen Sinne Beteiligungen, d. h. Mitgliedsrechte an einer Personengesellschaft, Gesellschaftsrechte an einer GmbH, oder Aktien einer AG übertragen.[20] Beachtung sollten bei einer Prüfung auch die Haftungsverhältnisse nach einer solchen Transaktion finden. Hier können große Risiken verborgen sein. Weiterhin ist der Punkt der steuerlichen Situation nicht außer Acht zu lassen, da es von Seiten des Käufers nur das Ziel sein kann, den Kaufpreis und die Finanzierungskosten in das Abschreibungsvolumen zu integrieren. Bei einem "Asset Deal" hingegen werden keine Beteiligungen verkauft, sondern der Gegenstand eines Kaufvertrages sind direkt die Wirtschaftsgüter, die immateriellen Vermögensgegenstände und je nach Vertragsabschluss, wird auch für die im Geschäftsbetrieb begründeten Verbindlichkeiten eingetreten.[21] Es handelt sich um einen Kaufvertrag im Sinne des BGB.[22] Da hier auf Seiten des Käufers direkte Aufwandspositionen entstehen, kommt es auch zu keinem Problem bei der Zuführung der erworbenen Positionen zum Abschreibungsvolumen.

2.1.2.b Initial Public Offering (IPO) / Börsengang

Der Boom am organisierten Kapitalmarkt erstmalig Aktien zu emittieren, ist durch den Zusammenbruch des Neuen Marktes im Jahr 2000 zwar etwas abgeflaut, allerdings gibt es immer noch genügend Unternehmen, die über das öffentliche Anbieten von Aktien ihr Eigenkapital verbessern wollen. Das Unternehmen benötigt für den Gang an die Börse ein Konsortium. Ein Konsortium ist eine Vereinigung von zwei oder mehr rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen. Meistens besteht ein Konsortium aus mehreren Investmentbanken, die sich mit dem Ziel zusammenschließen, die Aktien des Emittenten an die Börse zu bringen. Weiterhin muss das Konsortium einen Konsortialführer bestimmen, der die Vertretung nach außen übernimmt. Die wichtigste Aufgabe dieser Unternehmen ist die Festlegung eines Ausgabepreises der Aktien. Eine Investmentbank wird jedoch nur als Konsortialführer auftreten, wenn es das Unternehmen, das seine Wertpapiere an der Börse platzieren will, im Vorfeld genau geprüft hat. Vor allem stehen bei einer Prüfung die zukünftigen Chancen und Risiken und die Ausschüttungsfähigkeit im Vordergrund. Diese genaue Unternehmensprüfung, aber auch die Ermittlung des Emissionspreises, kann mit Hilfe einer Due Diligence Prüfung durchgeführt werden.[23] Außerdem müssen die Werbeprospekte, die für den Kauf der Aktien werben und der Information potentieller Investoren dienen, einer genauen Prüfung mit dem Hintergrund der Prospekthaftung unterzogen werden. Zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes ist jeder Anbieter, der im Inland öffentlich Wertpapiere anbietet, durch das Wertpapierprospektgesetz verpflichtet.[24] Die Haftung für ein unvollständiges oder falsches Unternehmens- bzw. Börsenprospekt ist im Börsengesetz und im Verkaufsprospektgesetz geregelt.[25] Eine Due Diligence Prüfung kann zur Richtigkeit des Prospektes beitragen und falls es doch zu Haftungsansprüchen kommt, einen Rückgriff auf die diversen Sachverständigen, die zur Due Diligence Prüfung eingesetzt waren, gewährleisten.[26]

2.1.2.c Eigenkapitalaufnahme bei Dritten

Seit einiger Zeit stehen in den Wirtschaftszeitungen immer wieder Berichte oder es werden im Fernsehen Reportagen gesendet, die über "Private Equity" Fonds oder "Venture Capital" Fonds berichten. Was steckt hinter diesen Fonds?

Bei einem "Private Equity" Fonds nehmen die Fondsmanager die Einlagen, die oft von institutionellen Anlegern stammen, und beteiligen sich an nicht börsennotierten Unternehmen mit Eigenkapital. Die Beteiligung ist meist so groß, dass der Fonds die Mehrheit an einem Unternehmen erlangt. Das Ziel eines Private Equity Fonds ist die Erhöhung der Produktivität und der Wirtschaftlichkeit und der anschließende Verkauf der Beteiligung zu einem höheren Preis. Die Gründe dafür, dass ein Unternehmen einem "Private Equity" Fonds eine große Beteiligung verkauft, können darin liegen, dass das Unternehmen aufgrund der verschärften Kreditvergaberichtlinien durch Basel II auf neue Eigenkapitalgeber angewiesen ist.[27]

Bei Einlagen in "Venture Capital" Fonds handelt es sich um Risiko- oder Wagniskapital, das vor allem sehr jungen Firmen, für die keine Kreditfinanzierung möglich ist, bei der Finanzierung Ihrer Unternehmensidee helfen soll. Eine Möglichkeit einer solchen Beteiligung ist das Mezzanine Kapital, das Ähnlichkeit mit dem Eigenkapital aufweißt und somit von den Gesellschaften auch wie Eigenkapital behandelt werden darf. "Venture Capital" ist genau gesehen eigentlich ein Teil vom "Private Equity". Bevor jedoch ein Fonds oder auch eine Privatperson sich an einer Gesellschaft mit Risikokapital beteiligt muss eine genaue Prüfung der Gesellschaft oder der Unternehmensidee, falls eine Gesellschaft noch nicht gegründet ist, durchgeführt werden. Die Due Diligence Prüfung ist hier eine Möglichkeit alle Chancen und vor allem alle Risiken aufzudecken, sie zu qualifizieren und um anschließend eine Entscheidung für oder gegen eine Beteiligung zu treffen.

2.1.2.d Fremdkapitalaufnahme bei Banken

Will ein Unternehmen bei einem Kreditinstitut Fremdkapital aufnehmen, um Ausgaben bzw. Investitionen bezahlen zu können, führt das Kreditinstitut zu allererst eine Kreditfähigkeitsprüfung und eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch. Bei der Kreditfähigkeitsprüfung wird überprüft, ob die Gesellschaft rechtswirksam Kreditverträge abschließen kann. Für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit wird die Bonität des Kreditnehmers durch ein Rating überprüft. Auf das Rating haben wiederum qualitative Faktoren des Unternehmens, wie z.B. die Ausbildung des Managements und der Mitarbeiter, aber vor allem auch quantitative Faktoren, d. h. wirtschaftliche Kennzahlen, die aus der Bilanz und der GuV ermittelt werden, Einfluss. Je nachdem wie das Ergebnis des Ratings ausfällt, muss das Kreditinstitut den Kredit, unter Berücksichtigung von Basel II[28], mit eher weniger oder eher mehr haftendem Eigenkapital unterlegen. Muss das Kreditinstitut für den Kredit verhältnismäßig viel haftendes Eigenkapital hinterlegen, werden die Kosten, d. h. die Zinsen, für den Kreditnehmer steigen oder fallen. Die Due Diligence Prüfung kann im Vorfeld eines Kreditantrages durchgeführt werden, um vor dem Rating die Qualitativen und Quantitativen Faktoren zu dokumentieren und um schon vorbereitet die Verhandlungen mit dem Kreditinstitut aufnehmen zu können. Überschreitet die Kreditsumme 750.000 Euro, was bei Unternehmen häufig vorkommen kann, oder zehn Prozent des haftenden Eigenkapitals, darf der Kredit nur gewährt werden, wenn der Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse aufdeckt.[29] Hier kann die Due Diligence Prüfung neben den Jahresabschlüssen der Vergangenheit zusätzliche Glaubwürdigkeit verschaffen.

2.1.2.e Leveraged Buy Out (LBO)

Ein immer wieder aktuelles Thema ist das der Unternehmensnachfolge bzw. der Unternehmensfortführung. Es gibt ganz unterschiedliche Gründe dafür, dass die jetzigen Gesellschafter kein Interesse an einer Fortführung haben. Der am häufigsten vorkommende Grund ist sicher die Erbschaft oder die Schenkung, aber es kann auch sein, dass die jetzigen Gesellschafter kein Interesse an einer weiteren Fortführung haben, oder dass Sie nicht mehr bereit sind weiterhin ihr Kapital in die Gesellschaft zu investieren. Zwei Wege so einen Leveraged Buy Out (LBO), d.h. eine fremdfinanzierte Übernahme, durchzuführen sind das Management Buy Out (MBO) und das Management Buy In (MBI). Bei beiden Möglichkeiten scheiden die jetzigen Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, die Gesellschaft an sich wird jedoch fortgeführt. Beim erstgenannten geht das Management hin und übernimmt die Gesellschaft. Aus Managern werden je nach Rechtsform Gesellschafter oder Aktionäre. Beim zweiten, dem Management Buy In, wird die Gesellschaft durch außenstehende Investoren übernommen. Dies können z.B. Finanzinvestoren sein. Typischerweise werden solche Transaktionen mit wenigen eigenen Mitteln durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt über einen Bankkredit oder durch die Emission einer Anleihe.[30] Wird für die Finanzierung eine Anleihe emittiert, müssen hier wieder die Gesetze der Prospekthaftung beachtet werden.[31] Bei einer möglichen Due Diligence Prüfung muss zwischen dem Management Buy Out und dem Management Buy In unterschieden werden. Wird die Due Diligence Prüfung zur Wertermittlung der Gesellschaft und zur Bewertung der Chancen und Risiken eingesetzt, entsteht beim Management Buy Out ein Konflikt zwischen den noch Gesellschaftern, die einen hohen Wert der Gesellschaft und somit einen hohen Kaufpreis erreichen wollen und dem jetzigen Management, die den Wert der Gesellschaft eher geringer einschätzen werden. Das an einer Beteiligung interessierte Management wird Informationen, die zu einer Werterhöhung führen können, nur begrenzt bereitstellen.[32] Beim Management Buy In ist der Konflikt nicht gegeben, da das Management hier die bekannten Informationen, ohne eigene Interessen zu verletzen, bereitstellen kann. Weiterhin könnten die noch Gesellschafter dem Management eine hohe Sondervergütung zusagen, wenn ein hoher Wert ermittelt wird und somit auch ein hoher Kaufpreis erzielt werden kann.

2.1.2.f Sanierungen, Umstrukturierungen, Spaltungen

Viele Unternehmen, die deutschland-, europa-, oder sogar weltweit tätig sind, haben schon einmal eine Sanierung durchgeführt. Hierzu zählen nicht nur mittelständische Unternehmen sondern auch Großkonzerne wie KarstadtQuelle, Chrysler, Airbus, Volkswagen und viele mehr. Die Folgen einer Sanierung enden meist mit der Konsequenz, dass ein Unternehmen umstrukturiert wird, verschiedene Unternehmensteile abgespalten bzw. verkauft werden, oder dass ganze Unternehmensbereiche ausgelagert werden. Ein aktuelles Beispiel, für eine solche Outsourcing Entscheidung, ist die Deutsche Telekom AG, die einen Großteil ihrer Beschäftigten in Servicegesellschaften ausgelagert hat und weitere auslagern will. Bevor das Management so einen Schritt beschließt, sollten die verschiedenen Möglichkeiten auf Ihren Erfolg untersucht und überprüft werden. Hierfür kann, im Auftrag des Managements, eine Due Diligence Prüfung durchgeführt werden, die die Chancen und die Risiken nach so einem Schritt analysiert. Eine weitere Möglichkeit ist auch, dass ein Finanzinvestor in einen abgespaltenen Unternehmensteil einsteigt. Dieser wird vor einem Einstieg ebenfalls eine Due Diligence Prüfung durchführen und sich nicht auf die Due Diligence Prüfung des Unternehmens verlassen.

2.1.2.g Privatisierungen der öffentlichen Hand

Die Deutsche Bundesregierung versucht durch die Privatisierung von Unternehmen, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, das Defizit im Haushaltsetat zu bereinigen. In der aktuellen Debatte wird über die Privatisierung der Deutschen Bahn AG diskutiert. Die Privatisierung könnte, wie bei der Deutschen Bahn AG geplant, durch einen Börsengang geschehen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass ein Privatisierungsobjekt durch einzelne Käufer erworben wird. Die eingesetzten Gutachter, die die Chancen und die Risiken einer Privatisierung analysieren und dokumentieren, können zur ordnungsgemäßen Dokumentation und zur Kaufpreisfindung eine Due Diligence Prüfung durchführen. Risiken, die durch Auflagen der Bundesregierung entstehen können, wie z.B. Vereinbarungen über den Schutz der Arbeitsplätze oder der Fortführung des öffentlichen Versorgungsauftrages, können mit einer Due Diligence Prüfung überprüft werden.[33] Ein potentieller Käufer wird diese Rahmenbedingungen einer genauen Begutachtung unterziehen, bevor er sich für oder gegen eine Investition entscheidet.

2.2 Vorbereitungen und Informationsbeschaffung

Hat das Management die Entscheidung getroffen, eine Due Diligence Prüfung durchzuführen und die teilweise sehr hohen Kosten akzeptiert, muss ein genauer Ablauf organisiert werden. Bevor diverse Informationen beschafft werden, müssen einige Vorbereitungen erledigt werden. Das Ergebnis und die Qualität einer Due Diligence Prüfung hängt hauptsächlich von einer intensiven und qualifizierten Planung ab.[34] Die Organisation einer Due Diligence Prüfung sollte ein Projektteam übernehmen, das von vornherein eine detaillierte Zeitplanung, mit Start- und Endzeitpunkt, eine klare Bestimmung des Prüfungsumfanges und des Tätigkeitsbereiches sowie die Verantwortung der einzelnen Projektteammitglieder festlegt.[35] Zu den Mitgliedern eines Projektteams gehören Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, betriebswirtschaftliche und technische Gutachter sowie spezialisierte Unternehmensberater.[36] Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn alle Unterlagen die einem Projektteam zur Verfügung gestellt werden, an einem zentral gelegenen Ort oder Raum aufbewahrt und verwaltet werden.[37]

Sind die Vorbereitungen zu einer Due Diligence Prüfung soweit abgeschlossen, geht es um die Beschaffung interessanter Informationen, die aus allen möglichen Richtungen stammen können. Die Quellen der Informationen können zuerst einmal in eigene Informationen, öffentliche Informationen, Informationen von Dritten und Unternehmensinformationen eingeteilt werden.[38] Bringen die Experten die im Projektteam sind, Informationen aus eigenem Wissen und Erfahrung, aus vorherigen von Ihnen betreuten Fällen mit, handelt es sich um eigene Informationen. Öffentliche Informationen sind solche, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Hierzu zählen z.B. Auszüge aus dem Handelsregister oder dem Grundbuch. Kommen Informationen von Nachbarn, externen Unternehmenskennern oder Hinweise von Vertragspartnern oder Kunden gehören diese in die Kategorie der Drittinformationen. Zu den Unternehmensinformationen zählen zu allererst einmal die Bilanz und die GuV und je nach Unternehmen noch der Lagebericht und der Anhang. Weiterhin können Verträge, Abschlussberichte der Wirtschaftsprüfer, Steuerbescheide, schon in Auftrag gegebene Gutachten oder auch der regelmäßige Briefverkehr wichtige und nützliche Informationen enthalten. Sind auch diese Informationen alle angesehen, bewertet und nach Wichtigkeit sortiert worden, kann das Projektteam mit der eigentlichen Due Diligence Prüfung beginnen.

2.3. Due Diligence Prüfung

Grundsätzlich wird eine Due Diligence Prüfung vor der Entscheidung des Managements, für oder gegen eine geplante Maßnahme, durchgeführt. Die Möglichkeit der Durchführung einer Due Diligence Prüfung nach der Entscheidung des Managements besteht allerdings auch noch.[39] Bei der Due Diligence Prüfung im Vorfeld werden alle wichtigen und relevanten Details die für eine Durchführung der geplanten Maßnahme, aber auch alle wichtigen und relevanten Details die gegen eine Durchführung der geplanten Maßnahme sprechen, analysiert und bewertet. Außerdem sollen die Stärken und Schwächen, die jetzt schon bestehen und die Chancen und Risiken, die in der Zukunft auftreten können, ermittelt und bewertet werden. Die möglichen Risiken müssen in der Due Diligence Prüfung besondere Beachtung finden, da hieraus hohe wirtschaftliche oder finanzielle Folgen entstehen können. Findet die Due Diligence Prüfung im Nachhinein statt, kann bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit oder der Produktivität eine Aussage darüber gemacht werden, ob es seit der Durchführung zu Vorteilen gekommen ist. Bei der Due Diligence Prüfung werden ganz unterschiedliche Schwerpunkte betrachtet, wie die folgende Grafik verdeutlicht. Je nach Branchenzugehörigkeit, müssen einzelne Prüfungspunkte schwerpunktmäßig betrachtet werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.3.1 Strategische Due Diligence Prüfung

Bei der strategischen Due Diligence Prüfung werden außer der Vergangenheit auch die Gegenwart und vor allem die zukünftige geplante Entwicklung betrachtet und bewertet. Eine solche Prüfung findet regelmäßig nur bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen von Unternehmen oder Unternehmensteilen statt. In seltenen Fällen wird dieser Teil der Due Diligence Prüfung auch bei anderen Transaktionen verwendet. Noch vor Beginn der Due Diligence Prüfung muss geklärt werden, ob die bisherige Strategie beibehalten wird, oder ob durch ein neues Konzept eine neue strategische Ausrichtung erfolgen soll.[40] Eine neue Strategie könnte mehr Potential entstehen lassen und somit die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft verbessern. Weiterhin muss geklärt sein, aus welchem Grund eine Investition stattfinden soll. Je nachdem ob ein Investor aus industriellem, finanziellem oder aus spekulativem Grund handelt, werden verschiedene Ziele verfolgt.

Ein Investor, der aus industriellen Gründen handelt, verfolgt das Ziel auf eine langfristige Bindung um Synergiepotentiale ausnutzen zu können oder aber langfristig von dieser Maßnahme profitieren zu können. So kann durch eine Produktdiversifikation eine Gesellschaft abgesichert, die Marktposition ausgebaut und Wachstum generiert werden. Weiterhin würde mit der neuen Gesellschaft neues Know-how entstehen. Durch eine mögliche Stillegung könnten die neuen Eigentümer das Ziel der Marktbereinigung verfolgen.

Ein Finanzinvestor handelt in einem mittelfristigen Zeithorizont und hat im Vorfeld den Plan, nach ungefähr drei bis fünf Jahren, wieder aus der Gesellschaft auszusteigen. Ziel einer solchen Investition ist die Steigerung des Ertrages, d.h. des EBITDA und des EBIT, um nach dem geplanten Zeitfenster die Gesellschaft mit einem hohen Gewinn verkaufen zu können. Zu den Finanzinvestoren können u.a. die Private Equity Gesellschaften gezählt werden.

Ein spekulativer Investor handelt noch kurzfristiger als der Finanzinvestor. Er verfolgt das Ziel durch kurzfristige Investitionen Gewinne zu generieren. Eine Möglichkeit ist der Kauf einer unterbewerteten Aktie mit dem Ziel, diese wieder schnellstmöglich mit einem hohen Gewinn verkaufen zu können.[41]

Bei der strategischen Due Diligence Prüfung sollte auf die folgenden vier Fragen eine Antwort gefunden werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei der ersten Frage sollte der Blick auf die Kunden, die Konkurrenz, die Kostenstrukturen und auf die Kompetenzen gelegt werden. Das Ziel muss sein, zu klären, ob und wie die geplante Transaktion umgesetzt werden kann. Die zweite Frage verfolgt das Ziel, die konkreten wirtschaftlichen Vorteile aufzuzeigen. Hierzu zählen Umsatz, Kosten, Gewinn, aber auch die Betrachtung des Cash Flows. Das Potential, das durch Synergieeffekte entsteht aber auch die Risiken sollten bei der dritten Frage eine Antwort finden. Der größte Synergieeffekt entsteht, wenn die doppelt vorhandenen Abteilungen zu einer gemeinsamen Abteilung verschmolzen werden. Anschließend können sonstige Kosten beim operativen Geschäft zusammengefasst und teilweise eingespart, bestehende Produkte über neue Vertriebskanäle, aber auch neue Produkte über neue Vertriebskanäle umgesetzt werden.[42] Die möglichen Risiken dürfen keineswegs vernachlässigt werden. In dem Kaufpreis, den die Frage vier behandelt, sollten die möglichen Synergien und die Risiken so eingerechnet werden, dass noch ein Puffer zwischen ermitteltem Wert und tatsächlichem Kaufpreises liegt. Der Puffer, also der Abschlag des Kaufpreises vom ermittelten Wert, sollte umso höher sein, wenn nicht alle Synergien und Risiken vollständig geklärt und bewertet worden sind. Ist der Kaufpreis zu hoch, muss auch ein Scheitern akzeptiert werden.[43]

2.3.2 Finanzielle Due Diligence Prüfung

Einen sehr hohen Stellenwert, in einer Due Diligence Prüfung, kommt der Finanziellen Due Diligence Prüfung zu. In vielen, wenn nicht sogar in den meisten Fällen werden Due Diligence Prüfungen aus finanzieller Motivation durchgeführt und oft mit dem Ziel verbunden, mit der zu prüfenden Gesellschaft zusammenzuarbeiten, sei es durch Kauf, Übernahme oder durch eine andersartige Zusammenarbeit. Es kann aber auch aus anderen Gründen eine Finanzielle Due Diligence Prüfung durchgeführt werden. Für die Prüfung der Vergangenheit werden die geprüften Jahresabschlüsse der Gesellschaft aus den Vorjahren verwendet, wobei besonders auf die Stetigkeit der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze geachtet werden sollte. Hierfür muss bekannt sein, ob nach HGB, US-GAAP oder IFRS bilanziert worden ist.[44] Bei der Anwendung einer anderen Rechnungslegungsvorschrift, z.B. bei einer ausländischen Transaktion, muss darauf geachtet werden, dass diese den deutschen GOB genügt, was unter Umständen sehr schwierig werden könnte.[45] Für die Beurteilung der Zukunft können die operativen und strategischen Planungsunterlagen, wie Planbilanz, Plan-GuV und die Liquiditätsplanung, betrachtet werden.[46] Weiterhin können bereits abgeschlossene Verträge, die sich auch in der Zukunft auswirken auf ihre Wirtschaftlichkeit untersucht werden. Manche Gesellschaften erstellen auch einen Entwicklungs- und Wirtschaftsplan oder einen Masterplan, der über mehrere Jahre in die Zukunft reicht.

[...]


[1] Vgl. Pack, Heinrich: Due Diligence, in: Handbuch Mergers & Acquisitions, herausgegeben von

Picot, Gerhard, 2., überarbeitete und erweiterte Auflage; Stuttgart 2002; S. 269.

[2] Vgl. Berens, Wolfgang/Strauch, Joachim: Herkunft und Inhalt des Begriffes Due Diligence, in:

Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, herausgegeben von Berens, Wolfgang/Brauner,

Hans U./Strauch, Joachim, 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2005, S. 6.

[3] Demmer, Christine: Erst prüfen, dann kaufen, URL:http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/be-

rufstudium/artikel/909/1908/print.html, Stand 01.07.2002, abgerufen am 21.08.2007.

[4] Vgl. Risiko Manager Online Lexikon, Begriff: Compliance, URL:http://www.risiko-manager.

com/lexikon.php?sWord=compliance, abgerufen am 21.08.2007.

[5] Vgl. Buff, Herbert: Compliance, Zürich 2000, S. 10.

[6] Vgl. § 1 Abs. 1a S. 1 KWG.

[7] Vgl. § 1 Abs. 1a S. 2 KWG i.V.m. Art. 3 Nr. 2 a) FRUG, siehe im Anhang 5 dieser Arbeit.

[8] Vgl. Grill, Wolfgang/Perczynski, Hans: Wirtschaftlehre des Kreditwesens, 36., überarbeitete Auflage, Troisdorf 2002, S. 11-12.

[9] Siehe Kapitel 1.2.1 dieser Arbeit.

[10] Vgl. hierzu den Anhang 1 dieser Arbeit.

[11] Vgl. § 738 Abs. 2 BGB.

[12] Vgl. § 738 Abs. 1 S. 1 BGB.

[13] Vgl. § 738 Abs. 1 S. 2 BGB.

[14] § 304 Abs. 1 S. 1 AktG.

[15] § 304 Abs. 1 S. 2 AktG.

[16] Vgl. Koch, Wolfgang/Wegmann, Jürgen: Praktiker Handbuch Due Diligence, 2., überarbeitete

und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2002, S. 17.

[17] Vgl. Koch, Wolfgang/Wegmann, Jürgen: Praktiker Handbuch Due Diligence, 2., überarbeitete

und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2002, S. 18.

[18] Vgl. Art. 14 Abs. 3 GG.

[19] Vgl. Koch, Wolfgang/Wegmann, Jürgen: Praktiker Handbuch Due Diligence, 2., überarbeitete

und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2002, S. 19.

[20] Vgl. Berens, Wolfgang/Mertes, Martin/Strauch, Joachim: Unternehmensaquisitionen, in:

Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, herausgegeben von Berens, Wolfgang/Brauner,

Hans U./Strauch, Joachim, 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2005, S. 27.

[21] Vgl. Berens, Wolfgang/Mertes, Martin/Strauch, Joachim: Unternehmensaquisitionen, in:

Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, herausgegeben von Berens, Wolfgang/Brauner,

Hans U./Strauch, Joachim, 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2005, S. 29.

[22] Vgl. § 433 BGB.

[23] Vgl. Koch, Wolfgang/Wegmann, Jürgen: Praktiker Handbuch Due Diligence, 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2002, S. 20-21.

[24] Vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 WpPG.

[25] Vgl. hierzu die §§ 44, 45, 55 BörsG und den § 13 VerkProspG.

[26] Für Informationen wie ein Prospekt vor einem IPO aufgebaut ist, wird dem Leser das Prospekt der Delignit AG empfohlen, das im Internet unter folgender Adresse abrufbar ist: http://www.de- lignit-ag.de/fileadmin/user_upload/pdf/Prospekt_Delignit_EF.pdf, abgerufen am 18.09.2007.

[27] Vgl. Handelsblatt WirtschaftsWiki, Begriff: Private Equity, URL: http://www.handelsblatt.com /wirtschaftswiki/index.php?title=Private_Equity, Stand: 14.11.2005, abgerufen am 18.09.2007.

[28] Für weitere und tiefer gehende Informationen zu Basel II wird dem Leser folgende Fachliter-

tur empfohlen: Buba, Caroline: Basel II, Saarbrücken 2006.

[29] Vgl. § 18 S. 1 KWG.

[30] Vgl. Deutsche Bank- und Börsenlexikon, Begriff: Leveraged Buy Out, URL:http://www.deutsch-

e-bank.de/lexikon/1639.html, abgerufen am 18.09.2007.

[31] mehr zur Prospekthaftung im Kapitel 2.1.2.b dieser Arbeit.

[32] Vgl. Koch, Wolfgang/Wegmann, Jürgen: Praktiker Handbuch Due Diligence, 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2002, S. 23.

[33] Vgl. Koch, Wolfgang/Wegmann, Jürgen: Praktiker Handbuch Due Diligence, 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2002, S. 25.

[34] Vgl. Stratz, Rolf-Christian/Klug, Karlheinz: Due Diligence, in: Beck´sches Mandatshandbuch Unternehmenskauf, herausgegeben von Hettler, Stephan/Stratz, Rolf-Christian/Hörtnagel, Robert, München 2004; S. 93.

[35] Vgl. Pack, Heinrich: Due Diligence, in: Handbuch Mergers & Acquisitions, herausgegeben von

Picot, Gerhard, 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2002, S. 271.

[36] Vgl. Koch, Wolfgang/Wegmann, Jürgen: Praktiker Handbuch Due Diligence, 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2002, S. 37.

[37] Vgl. Berens, Wolfgang/Hoffjan, Andreas/Strauch, Joachim: Planung und Durchführung der Due Diligence, in: Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, herausgegeben von Berens, Wolfgang/Brauner, Hans U./Strauch, Joachim, 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2005, S. 124.

[38] Vgl. Schacht, Marc: Informationsbeschaffung und Due Diligence-Prozess, in: Praxishandbuch Unternehmensbewertung, herausgegeben von Schacht, Ulrich/Fackler, Matthias, Wiesbaden 2005, S. 38.

[39] Vgl. Krauel, Wolfgang: Legal und Tax Due Diligence, in: Handbuch Mergers & Acquisitions Management, herausgegeben von Wirtz Bernd W., Wiesbaden 2006; S. 561.

[40] Vgl. Berens, Wolfgang/Hoffjan, Andreas/Strauch, Joachim: Planung und Durchführung der Due Diligence, in: Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, herausgegeben von Berens, Wolf- gang/Brauner, Hans U./Strauch, Joachim, 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2005, S. 150.

[41] Vgl. Brauner, Hans U./Grillo, Ulrich: Strategic Due Diligence, in: Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, herausgegeben von Berens, Wolfgang/Brauner, Hans U./Strauch, Joachim, 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2005, S. 351-356.

[42] Vgl. hierzu auch Anhang 2 dieser Arbeit.

[43] Vgl. Wisskirchen, Cornel: Strategische Due Diligence, in: Handbuch Mergers & Acquisitions

Management, herausgegeben von Wirtz, Bernd W., Wiesbaden 2006, S. 365-373.

[44] Vgl. Kranebitter, Gottwald: Due Diligence, München 2002, S. 54.

[45] Vgl. Pack, Heinrich: Due Diligence, in: Handbuch Mergers & Acquisitions, herausgegeben von Picot, Gerhard, 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2002, S. 279.

[46] Vgl. Kranebitter, Gottwald: Due Diligence, München 2002, S. 59.

Final del extracto de 109 páginas

Detalles

Título
Due Diligence und Compliance bei Finanzdienstleistungsinstituten
Universidad
University of Applied Sciences Koblenz
Curso
Finanzierung
Calificación
2,0
Autor
Año
2007
Páginas
109
No. de catálogo
V87214
ISBN (Ebook)
9783638009386
ISBN (Libro)
9783638914857
Tamaño de fichero
742 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Diligence, Compliance, Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzierung
Citar trabajo
Diplom Betriebswirt (FH) Stefan Korneli (Autor), 2007, Due Diligence und Compliance bei Finanzdienstleistungsinstituten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87214

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