Am 18. August 2006 ist nach einem sehr langen und stark diskutierten Gesetzgebungsverfahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland in Kraft getreten. Es regelt einen umfassenden Schutz vor Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Diese Arbeit soll einen grundlegenden Überblick über den europäischen Entstehungshintergrund, den Inhalt sowie die Handlungsempfehlungen für die Praxis des AGG geben. Es wird ausschließlich auf den arbeitsrechtlich relevanten Abschnitt des AGG eingegangen, der zivilrechtliche Teil wird bewusst aus Gründen der Länge ausgegrenzt. Um den europarechtlichen Hintergrund des AGG besser verstehen zu können, werden die Grundlagen der EU-Richtlinien sowie die Antidiskriminierungsrichtlinien, welche die Grundlage des AGG darstellen, ausführlich im zweiten Kapitel erläutert. Nachfolgend werden im dritten Kapitel das Gesetzgebungsverfahren und die ersten Änderungen zum AGG erklärt. Detaillierte Informationen über den Inhalt des AGG befinden sich im vierten Kapitel. Hier wird besonders auf das Ziel des AGG, die einzelnen Diskriminierungsmerkmale, die verschiedenen Arten der Benachteiligungen und die zulässigen Ausnahmen, welche eine Benachteiligung rechtfertigen, eingegangen. Auch die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Arbeitgeber sowie die Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot sind Inhalte dieses Kapitels. Handlungsempfehlungen für die Praxis befinden sich im fünften Kapitel. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem Bewerbungsverfahren, da in diesem Bereich nach Expertenmeinungen die meisten AGG-Klagen zu erwarten sind. Im sechsten Kapitel schließt sich eine Zusammenfassung über die Erfahrungen nach einem Jahr AGG an und es werden erste Bilanzen und Urteile erläutert. Im siebten Kapitel folgt ein Fazit dieser Arbeit mit einem Ausblick über die Zukunft des AGG.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. GRUNDLAGEN DER EU-RICHTLINIEN GEGEN DISKRIMINIERUNG
2.1 Rechtsquellen des Europarechts
2.1.1 Primäres Europarecht
2.1.2 Sekundäres Gemeinschaftsrecht
2.2 Entstehung von EU-Richtlinien
2.2.1 Anhörungsverfahren gemäß Artikel 250 EGV
2.2.2 Verfahren der Mitentscheidung gemäß Artikel 251 EGV
2.2.3 Verfahren der Zusammenarbeit gemäß Artikel 252 EGV
2.3 Rechtsnatur der EU-Richtlinien
2.4 Wirkungsweise der EU-Richtlinien
2.5 Antidiskriminierungsrichtlinien der EU
2.5.1 Richtlinie 2000/43/EG
2.5.2 Richtlinie 2000/78/EG
2.5.3 Richtlinie 2002/73/EG
2.5.4 Richtlinie 2004/113/EG
2.5.5 Richtlinie 2006/54/EG
3. VON DEN RICHTLINIEN ZUM NATIONALEN GESETZ
3.1 Richtlinien werden zugewiesen
3.2 Von der Richtlinie zum Gesetzentwurf
3.3 Verfahren im Bundestag
3.4 Zustimmung des Bundesrates
3.5 Erste Änderungen am AGG
3.6 Europarechtswidrigkeit des AGG
4. REGELUNGSZWECK UND INHALT DES AGG
4.1 Ziele des AGG
4.2 Diskriminierungsmerkmale
4.2.1 Rasse
4.2.2 Ethnische Herkunft
4.2.3 Geschlecht
4.2.4 Religion und Weltanschauung
4.2.5 Behinderung
4.2.6 Alter
4.2.7 Sexuelle Identität
4.3 Schutzbedürftige im Sinne des AGG
4.4 Arten der Benachteiligungen
4.4.1 Unmittelbare Benachteiligung
4.4.2 Mittelbare Benachteiligung
4.4.3 Belästigung
4.4.4 Sexuelle Belästigung
4.4.5 Benachteiligung durch Anweisung
4.5 Zulässige Benachteiligungen
4.5.1 Zulässige Benachteiligung wegen beruflicher Anforderungen
4.5.1.1 Geschlecht
4.5.1.2 Körperliche Anforderungen
4.5.1.3 Rasse
4.5.1.4 Ethnische Herkunft
4.5.2 Zulässige Benachteiligung wegen Religion und Weltanschauung
4.5.3 Zulässige Benachteiligung wegen des Alters
4.5.3.1 Erleichterung beruflicher Eingliederung
4.5.3.2 Festlegung von Mindestanforderungen
4.5.3.3 Festsetzung eines Höchstalters
4.5.3.4 Altersgrenze in betrieblichen Sozialsystemen
4.5.3.5 Alter als Beendigungsgrund
4.5.3.6 Sozialplan
4.5.4 Positive Maßnahmen
4.6 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das AGG
4.6.1 Rechtsunwirksamkeit
4.6.2 Schadensersatz
4.6.2.1 Materieller Schaden (Schadensersatz)
4.6.2.2 Immateriellen Schaden (Entschädigung)
4.6.3 Haftungserleichterung bei Kollektivvereinbarungen
4.7 Rechte der Betroffenen
4.7.1 Beschwerderecht
4.7.2 Leistungsverweigerungsrecht
4.8 Beweislast
4.9 Pflichten des Arbeitgebers
4.9.1 Schutzpflicht
4.9.2 Schulungspflicht
4.9.3 Sanktionierung von Benachteiligung durch Mitarbeiter
4.9.4 Sanktionierung von Benachteiligung durch betriebsfremde Dritte
4.9.5 Bekanntmachungspflicht
4.9.6 Neutrale Stellenausschreibung
5. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR DIE PRAXIS
5.1 Schulungen für die Mitarbeiter
5.2 Bewerbungsverfahren
5.2.1 Erstellen des Anforderungsprofils
5.2.2 Neutrale Stellenausschreibung
5.2.3 Bewerbungssichtung
5.2.4 Durchführung der Bewerbergespräche
5.2.5 Umgang mit Absagen
5.2.6 Die Einstellung
5.3 Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
5.3.1 Arbeitsverträge
5.3.2 Kollektivrechtliche Vereinbarungen
5.3.3 Beruflicher Aufstieg
5.4 Schaffung einer Beschwerdestelle
5.5 Zeugniserstellung
6. DAS AGG IN DER PRAXIS
6.1 Die ersten Bilanzen nach einem Jahr AGG
6.2 Klagen im Zusammenhang mit dem AGG
6.3 Erste Urteile zum AGG
7. FAZIT UND AUSBLICK
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Arbeit bietet einen umfassenden Überblick über den europäischen Ursprung, den inhaltlichen Aufbau und praktische Implikationen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Deutschland. Der Fokus liegt dabei auf der arbeitsrechtlichen Relevanz des Gesetzes, wobei besonders der Umgang mit Diskriminierungsrisiken im Bewerbungsprozess und in bestehenden Arbeitsverhältnissen untersucht wird, um Unternehmen praxisnahe Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Diskriminierungsklagen zu bieten.
- Europarechtliche Grundlagen und Entstehungsgeschichte der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien.
- Strukturelle Analyse des AGG mit Fokus auf Diskriminierungsmerkmale und Schutzbereiche.
- Praktische Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber (z.B. Stellenausschreibung, Bewerbermanagement).
- Evaluierung der bisherigen Praxiserfahrungen, Urteilspraxis und der Klagewellen-Problematik nach dem ersten Jahr.
Auszug aus dem Buch
3.6 Europarechtswidrigkeit des AGG
Wie bereits oben beschrieben, halten viele Rechtsexperten den Ausschluss des Themas Kündigung aus dem AGG für europarechtswidrig, da sich die EU-Richtlinien ebenfalls mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschäftigen. Das Osnabrücker Arbeitsgericht hat hierzu das erste Urteil erlassen und die Befürchtungen der Rechtsexperten bestätigt.
In diesem Fall hat sich ein Mitarbeiter, der seit 1980 bei einem Automobilhersteller tätig ist, gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr gesetzt. Von den insgesamt 5331 Beschäftigten sollen 619 wegen schlechter Auftragslage entlassen werden. Zu diesem Zweck wurde vom Betriebsrat und dem Unternehmen ein Sozialplan erarbeitet, wonach die Sozialauswahl zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur nach verschiedenen Altersgruppen möglichst prozentual gleichmäßig durchgeführt werden sollte. Schon zuvor gab es eine Kündigungswelle, die den Altersschnitt von 37 auf 43 Jahre ansteigen ließ und ohne die Bildung von Altersgruppen wäre der Altersdurchschnitt der Beschäftigten um weitere vier Jahre gestiegen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet das Inkrafttreten des AGG in Deutschland unter dem Druck europäischer Vertragsverletzungsverfahren und skizziert die Zielsetzung der Arbeit.
2. GRUNDLAGEN DER EU-RICHTLINIEN GEGEN DISKRIMINIERUNG: Dieses Kapitel erläutert die Rechtsquellen des Europarechts sowie die Entstehung, Rechtsnatur und Wirkungsweise von EU-Richtlinien im Kontext des Diskriminierungsschutzes.
3. VON DEN RICHTLINIEN ZUM NATIONALEN GESETZ: Hier wird der Prozess der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht dargestellt, einschließlich des Gesetzgebungsverfahrens und der ersten Änderungen am AGG.
4. REGELUNGSZWECK UND INHALT DES AGG: Dieses zentrale Kapitel behandelt die Ziele, die definierten Diskriminierungsmerkmale, die Arten der Benachteiligung sowie Pflichten und Rechte der beteiligten Parteien.
5. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR DIE PRAXIS: Basierend auf den gesetzlichen Vorgaben liefert dieses Kapitel konkrete Tipps für Personalprozesse, um Diskriminierungsrisiken und Klagen zu minimieren.
6. DAS AGG IN DER PRAXIS: Dieses Kapitel bietet eine Bilanz des ersten Jahres, analysiert das tatsächliche Klageaufkommen und erörtert erste gerichtliche Urteile.
7. FAZIT UND AUSBLICK: Das Fazit fasst die Rezeption des AGG in der Wirtschaft zusammen und wirft einen Blick auf die künftige Entwicklung des Gesetzes in der Rechtsprechung.
Schlüsselwörter
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Diskriminierungsschutz, Europäisches Recht, Antidiskriminierungsrichtlinie, Arbeitsrecht, Bewerbungsverfahren, Arbeitgeberpflichten, Benachteiligung, Schadensersatz, Entschädigung, Beweislastumkehr, Personalarbeit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Kündigungsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Entstehung, dem Inhalt und der praktischen Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit deckt die europarechtlichen Ursprünge, den Gesetzgebungsprozess in Deutschland, die konkreten Diskriminierungsmerkmale und Rechtsfolgen bei Verstößen sowie Handlungsempfehlungen für die unternehmerische Praxis ab.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, einen fundierten Überblick über das AGG zu geben und Arbeitgebern aufzuzeigen, wie sie durch diskriminierungsfreie Prozesse im Geschäftsalltag rechtliche Risiken minimieren können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von EU-Richtlinien, Gesetzestexten, aktueller Fachliteratur und verfügbaren Studien sowie Rechtsprechungen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die detaillierten Regelungen des AGG, die Rechte der Betroffenen, die Pflichten des Arbeitgebers sowie konkrete Strategien zur Umsetzung im Bewerbungs- und Beschäftigungsalltag analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind unter anderem AGG, Diskriminierungsschutz, Europarecht, Bewerbungsverfahren, Arbeitgeberpflichten, Benachteiligungsverbot, Entschädigung und Gleichbehandlung.
Wie reagierten Unternehmen nach den ersten Erfahrungen mit dem AGG?
Studien, wie die von Professor Hoffjan, zeigen, dass viele Unternehmen das Gesetz als bürokratisch und überflüssig bewerteten, hohe Implementierungskosten kritisierten und dazu übergingen, nur noch neutrale Standardabsagen zu versenden.
Was besagt die Kritik einiger Experten zur Europarechtswidrigkeit?
Kritiker monieren, dass der Ausschluss des Kündigungsschutzes aus dem AGG den EU-Vorgaben widerspricht, was bereits durch erste arbeitsgerichtliche Urteile, etwa in Osnabrück, untermauert wurde.
Welche Bedeutung haben die "AGG-Hopper"?
Es handelt sich um Personen, die sich gezielt auf Stellen bewerben, bei denen eine Diskriminierung vermutet werden könnte, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Behörden stufen dies jedoch als Randproblem ein.
Was rät die Autorin im Hinblick auf die Formulierung von Absagen?
Die Autorin rät dazu, Absagen möglichst neutral und inhaltsleer zu formulieren, um keine Angriffsfläche für Diskriminierungsklagen zu bieten, es sei denn, es besteht ein spezifischer gesetzlicher Anspruch auf Begründung (wie bei Schwerbehinderten).
- Quote paper
- Eva Hohmann (Author), 2007, Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - Von der Richtlinie bis zur praktischen Umsetzung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87242