Auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1986 ist das Recht auf Entwicklung als ein anerkanntes Menschenrecht deklariert worden. Dieses Menschenrecht gehört zur „’dritten Generation’ von kollektiven ‚Menschen- und Volks-
rechten’ auf Entwicklung, Frieden, eine gesunde Umwelt, Selbstbestimmung u. a. m.“ (NUSCHELER (1993): 274). Laut diesem Recht auf Entwicklung haben „alle Menschen und Völker Anspruch darauf […], an einer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung, in der alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll verwirklicht werden können, teilzuhaben, dazu beizutragen und daraus Nutzen zu ziehen“ (BMZ (2004a): 4). Des Weiteren soll Entwicklung eine Erweiterung von „realen Freiheiten, also von Handlungs- und Wahlmöglichkeiten aller Bevölkerungsgruppen sein, damit diese selbstbestimmt ihre Lebenssituation verbessern können“ (BMZ (2004a): 4).
Das Recht auf Entwicklung kann mit dem Recht auf Befriedigung der Grundbedürfnisse umschrieben werden, welches unter anderen folgende Rechte umfasst (RIEDEL (1989): 60, zitiert nach NUSCHELER (1993): 278): „das Recht auf Leben, das Recht auf ein angemessenes Minimum an Nahrung, Kleidung, Wohnraum und medizinischer Versorgung, das Recht auf ein Minimum an garantierter Sicherheit und Unverletzlichkeit der Person, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und das Recht auf Teilhabe (Partizipation), das zur Ausübung der anderen genannten Rechte unerläßlich ist. […] [Das Recht auf Entwicklung ist eine] Kombination von bereits früher definierten Menschenrechten, verbunden mit dem Gedanken des Fortschritts und der Entwicklung der Gesellschaften und ihrer individuellen Mitglieder“.
Dieses Recht auf Entwicklung ist auf Bestreben der Entwicklungsländer nach einer neuen Weltwirtschaftsordnung in den 70er Jahren formuliert worden. Als es 1986 zur Abstimmung der 133 Staaten der UN-Vollversammlung kam, stimmten mehrere westliche Staaten – unter anderem die BRD und USA – gegen dieses Recht auf Entwicklung. Damit wurde das Recht zwar im „Entwicklungsvölkerrecht durch die Verankerung in der Afrikanischen Charta der Rechte der Menschen und Völker auf-gewertet“ (NUSCHELER (1993): 279), ihm konnte aber keine Rechtsverbindlichkeit mehr zugesprochen werden. Darum wird das Recht auf Entwicklung heute immer noch als ein „Schwellenrecht“ betrachtet, welches „zwischen einem unverbindlichen moralischen Anspruch und einem bindenden Rechtsprinzip“ (NUSCHELER (1993): 280) steht.
Inhaltsverzeichnis
1. Recht auf Entwicklung
2. Begriffliche Grundlagen
2.1 Was ist Entwicklung?
2.2 Was ist Entwicklungshilfe?
3. Motive für Entwicklungshilfe
3.1 Verschiedene Motive für Entwicklungshilfe
3.2 Donor interests vs. Recipient needs
4. Verschiedene Arten von Entwicklungshilfeleistungen
4.1 Bilaterale Hilfe
4.2 Multilaterale Hilfe
4.3 Private Entwicklungshilfe
5. Deutsche Entwicklungspolitik
5.1 Drei Formen bilateraler Entwicklungszusammenarbeit
5.2 Vier Zieldimensionen deutscher Entwicklungszusammenarbeit
5.3 Instrumente deutscher Entwicklungszusammenarbeit
5.3.2 Durchführende Organe
5.4 Deutsche Technische Zusammenarbeit (TZ)
5.4.1 Leistungen deutscher TZ
5.4.2 Durchführung deutscher TZ
5.4.3 Modellhafter Ablauf eines Projektes der TZ
6. Projektbeispiele
6.1 Pilotprogramm zur Erhaltung des brasilianischen Regenwaldes (PPG7)
6.2 Waldschutz in der Elfenbeinküste
6.3 Die Kongobecken Waldinitiative
6.4 Bosque Seco – Bäume statt Kakteen
7. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Rolle deutscher Entwicklungshilfe beim Schutz globaler Regenwälder, indem sie die theoretischen Grundlagen der Entwicklungszusammenarbeit mit konkreten operativen Ansätzen und Projekten verknüpft.
- Definition und Motive von Entwicklungshilfe
- Deutsche Entwicklungspolitik und ihre Instrumente (BMZ, GTZ, KfW)
- Regenwaldschutz als integraler Bestandteil ökologischer Nachhaltigkeit
- Fallstudien zu Projekten in Brasilien, Elfenbeinküste, im Kongobecken und in der Dominikanischen Republik
Auszug aus dem Buch
6.1 Pilotprogramm zur Erhaltung des brasilianischen Regenwaldes (PPG7)
Seit den 70er Jahren finanzierten offizielle Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit „massiv“ waldzerstörende Projekte in Tropenländern (HAGEMANN (1995): 8f). So hat zum Beispiel der Bau der Transamazónica-Straße als Ost-West Verbindung von den Küsten des atlantischen zum pazifischen Ozean große Schneisen in die Regenwaldgebiete Südamerikas geschnitten. Sogar auf Satellitenbildern ist diese Straße zu sehen. Auch für das Wirtschaftsprojekt Grand Carajás, bei dem die Erschließung von Rohstoffmienen zur Notwendigkeit von Staudammbauten zur Energieerzeugung und Stromversorgung geführt hat, sind viele ha Regenwald gerodet worden. Ebenso finanzierte zum Beispiel die Weltbank Projekte zum Aufbau von Viehzuchtunternehmen im Amazonasraum, weswegen ebenfalls große Waldflächen zerstört worden sind (HAGEMANN (1995): 9).
Obwohl diese Projekte der Weiterentwicklung der betroffenen Regionen dienen sollten, bemerkten die internationalen Akteure die großen Auswirkungen dieser für den Waldbestand in Südamerika. Auf Grund dessen kam es 1988 zu einer Wende im entwicklungspolitischen Denken vor allem der USA, Deutschlands und Großbritanniens. Die bisher bestehenden Projekte, stellten sich als weniger wirtschaftlich als erwartet heraus und wurden schließlich als kaum umweltverträglich bewertet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Recht auf Entwicklung: Erläutert die historische Deklaration des Rechts auf Entwicklung als Menschenrecht und dessen ambivalente Bedeutung zwischen moralischem Anspruch und Rechtsprinzip.
2. Begriffliche Grundlagen: Definiert die vielschichtigen Konzepte von Entwicklung mittels des „Magischen Fünfecks“ sowie von Entwicklungshilfe im Kontext ihrer emotionalen Konnotationen.
3. Motive für Entwicklungshilfe: Analysiert ökonomische, politische und ethische Beweggründe, die Geberländer zur Leistung von Entwicklungshilfe veranlassen.
4. Verschiedene Arten von Entwicklungshilfeleistungen: Unterscheidet zwischen bilateralen, multilateralen und privaten Formen der Hilfe und deren Akteuren.
5. Deutsche Entwicklungspolitik: Beschreibt die Strukturen, Zieldimensionen und Instrumente deutscher Zusammenarbeit sowie die Rollen von BMZ, GTZ und KfW.
6. Projektbeispiele: Präsentiert praktische Anwendungsbeispiele deutscher Hilfe zum Regenwaldschutz in Südamerika, Afrika und der Karibik.
7. Schlussbetrachtung: Reflektiert kritisch über Abhängigkeitsverhältnisse und die Notwendigkeit von Hilfe zur nachhaltigen Selbsthilfe.
Schlüsselwörter
Entwicklungshilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Regenwaldschutz, BMZ, GTZ, KfW, Nachhaltigkeit, Magisches Fünfeck, Tropenwald, Bilaterale Hilfe, Projektbeispiele, Umweltschutz, Brasilien, Ressourcenschutz, Technische Zusammenarbeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Wirksamkeit und den Strategien deutscher Entwicklungshilfe im Bereich des Regenwaldschutzes.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die theoretische Begriffsbestimmung von Entwicklung, die deutsche Entwicklungspolitik mit ihren Akteuren (BMZ, GTZ) sowie konkrete Umweltschutzprojekte weltweit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Entwicklungshilfe von einer historisch waldzerstörenden Praxis hin zu einem Instrument für nachhaltigen Waldschutz und lokale ökonomische Alternativen gewandelt wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine Literatur- und Sekundäranalytische Methode, um bestehende Konzepte und Projektberichte kritisch zu bewerten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Grundlagen, eine Vorstellung der deutschen Institutionen und eine ausführliche Analyse von vier spezifischen Projektbeispielen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Entwicklungspolitik, Regenwaldschutz, Nachhaltigkeit, Bilaterale Zusammenarbeit und die operativen Institutionen BMZ und GTZ.
Welche Rolle spielt die Weltbank beim brasilianischen Pilotprogramm?
Die Weltbank fungiert als Verwalter des Programms und steuert die multilaterale Zusammenarbeit sowie den Treuhandfonds (Rain Forest Trust Fund).
Wie unterscheidet sich die „Finanzielle“ von der „Technischen“ Zusammenarbeit?
Während die Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) vor allem Sachgüter und Kapitalinvestitionen bereitstellt, fokussiert sich die Technische Zusammenarbeit (TZ) auf Beratung, Know-how-Vermittlung und Hilfe zur Selbsthilfe.
- Quote paper
- Evelyn Schmitz (Author), 2005, Entwicklungshilfe und Regenwaldschutz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87510