Entwicklungshilfe und Regenwaldschutz

Beispiele deutscher technischer Zusammenarbeit (BMZ/GTZ)


Dossier / Travail, 2005

25 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Recht auf Entwicklung

2. Begriffliche Grundlagen
2.1 Was ist Entwicklung?
2.2 Was ist Entwicklungshilfe?

3. Motive für Entwicklungshilfe
3.1 Verschiedene Motive für Entwicklungshilfe
3.2 Donor interests vs. Recipient needs

4. Verschiedene Arten von Entwicklungshilfeleistungen
4.1 Bilaterale Hilfe
4.2 Multilaterale Hilfe
4.3 Private Entwicklungshilfe

5. Deutsche Entwicklungspolitik
5.1 Drei Formen bilateraler Entwicklungszusammenarbeit
5.2 Vier Zieldimensionen deutscher Entwicklungszusammenarbeit
5.3 Instrumente deutscher Entwicklungszusammenarbeit
5.3.2 Durchführende Organe
5.4 Deutsche Technische Zusammenarbeit (TZ)
5.4.1 Leistungen deutscher TZ
5.4.2 Durchführung deutscher TZ
5.4.3 Modellhafter Ablauf eines Projektes der TZ

6. Projektbeispiele
6.1 Pilotprogramm zur Erhaltung des brasilianischen Regenwaldes (PPG7)
6.2 Waldschutz in der Elfenbeinküste
6.3 Die Kongobecken Waldinitiative
6.4 Bosque Seco – Bäume statt Kakteen

7. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Recht auf Entwicklung

Auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1986 ist das Recht auf Entwicklung als ein anerkanntes Menschenrecht deklariert worden. Dieses Menschenrecht gehört zur „’dritten Generation’ von kollektiven ‚Menschen- und Volksrechten’ auf Entwicklung, Frieden, eine gesunde Umwelt, Selbstbestimmung u. a. m.“ (Nuscheler (1993): 274). Laut diesem Recht auf Entwicklung haben „alle Menschen und Völker Anspruch darauf […], an einer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung, in der alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll verwirklicht werden können, teilzuhaben, dazu beizutragen und daraus Nutzen zu ziehen“ (BMZ (2004a): 4). Des Weiteren soll Entwicklung eine Erweiterung von „realen Freiheiten, also von handlungs- und Wahlmöglichkeiten aller Bevölkerungsgruppen sein, damit diese selbstbestimmt ihre Lebenssituation verbessern können“ (BMZ (2004a): 4).

Das Recht auf Entwicklung kann mit dem Recht auf Befriedigung der Grundbedürfnisse umschrieben werden, welches unter anderen folgende Rechte umfasst (Riedel (1989): 60, zitiert nach Nuscheler (1993): 278): „das Recht auf Leben, das Recht auf ein angemessenes Minimum an Nahrung, Kleidung, Wohnraum und medizinischer Versorgung, das Recht auf ein Minimum an garantierter Sicherheit und Unverletzlichkeit der Person, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und das Recht auf Teilhabe (Partizipation), das zur Ausübung der anderen genannten Rechte unerläßlich ist. […] [Das Recht auf Entwicklung ist eine] Kombination von bereits früher definierten Menschenrechten, verbunden mit dem Gedanken des Fortschritts und der Entwicklung der Gesellschaften und ihrer individuellen Mitglieder“.

Dieses Recht auf Entwicklung ist auf Bestreben der Entwicklungsländer nach einer neuen Weltwirtschaftsordnung in den 70er Jahren formuliert worden. Als es 1986 zur Abstimmung der 133 Staaten der UN-Vollversammlung kam, stimmten mehrere westliche Staaten – unter anderem die BRD und USA – gegen dieses Recht auf Entwicklung. Damit wurde das Recht zwar im „Entwicklungsvölkerrecht durch die Verankerung in der Afrikanischen Charta der Rechte der Menschen und Völker aufgewertet“ (Nuscheler (1993): 279), ihm konnte aber keine Rechtsverbindlichkeit mehr zugesprochen werden. Darum wird das Recht auf Entwicklung heute immer noch als ein „Schwellenrecht“ betrachtet, welches „zwischen einem unverbindlichen moralischen Anspruch und einem bindenden Rechtsprinzip“ (Nuscheler (1993): 280) steht.

2. Begriffliche Grundlagen

2.1 Was ist Entwicklung?

Der Entwicklungsbegriff ist sehr vieldeutig. Er ist in der wissenschaftlichen Diskussion in verschiedenen Disziplinen mit jeweiligen Schwerpunkten belegt und auch individuelle und kollektive Wertvorstellungen spielen beim Versuch einer Definition eine bedeutende Rolle.

Nohlen und Nuscheler (1993: 67ff) haben dennoch versucht, Entwicklung durch das Magische Fünfeck zu definieren. In diesem Fünfeck sind nicht nur fünf Merkmale von Entwicklung verankert, sondern es stellt zugleich die Ziele von Entwicklung und die Maßnahmen, die zu dieser Entwicklung führen sollen, dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der erste Aspekt dieses Modells ist Wachstum. Darunter ist nicht nur quantitatives Mehr an Geld, Produkten, Menschen, Nahrung, Wissen etc. zu verstehen, sondern damit ist auch qualitatives Wachstum dieser Faktoren gemeint.

Arbeit bildet den zweiten Faktor des Fünfecks. Eines der höchsten Ziele einer Volkswirtschaft sollte es sein, Vollbeschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen. Das erhöht nicht nur die Produktivität der Wirtschaft, sondern schafft auch Zufriedenheit in der Bevölkerung. Durch Arbeit fühlt sich diese gebraucht und ist stolz auf das, was sie selbst erwirtschaftet hat.

Ein weiterer Punkt ist Gleichheit bzw. Gerechtigkeit. Demnach sollten in einer entwickelten Gesellschaft alle Beteiligten dieser Gesellschaft gleich und gerecht behandelt werden. Das beinhaltet nicht nur das Verbot von Sklaverei, Gleichstellung der Geschlechter usw., sondern auch eine gerechte Behandlung in einem Rechtsstaat, in dem jeder Mensch die gleichen Rechte und Pflichten zu erfüllen hat aber auch mögliche Sanktionen gerecht und wie bei jedem anderen in gleicher Weise erfährt. Ebenso soll dadurch im Idealfall eine gleiche und gerechte Verteilung aller anderen Faktoren (Güter, Arbeit, Lebensmittel, Bildung etc.) auf alle Bevölkerungsschichten und

-gruppen und Regionen garantiert werden.

Partizipation in einer Gesellschaft ist ein weiterer Aspekt des Magischen Fünfecks. Darunter ist zu verstehen, dass es jedem Mitglied der Gesellschaft möglich sein muss, an politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entscheidungen teilzuhaben. Diese Partizipation wird zum Beispiel durch demokratische Wahlen verwirklicht.

Das letzte Merkmal von Entwicklung ist die Bewahrung von Unabhängigkeit bzw. Eigenständigkeit einer Gesellschaft. Danach sollte jede Gesellschaft eigene Entscheidungen fällen dürfen, ohne von anderen Gesellschaften, Organisationen oder außen stehenden Institutionen beeinflusst zu werden, oder Entscheidungen, Strategien oder Wege über die Zukunft der betreffenden Gesellschaft diktiert zu bekommen.

Das magische Fünfeck wird deshalb als magisch bezeichnet, weil es nahezu utopisch ist, alle fünf Merkmale gleichermaßen umzusetzen. So ist zum Beispiel Vollbeschäftigung auch in wirtschaftlich starken Ländern ein häufig unerreichbares Ziel. Auch werden die Aspekte Gleichheit und Gerechtigkeit nicht in allen Bereichen verwirklicht. Gerade allein durch das Bestehen der Notwendigkeit von Entwicklungshilfe wird deutlich, dass nicht alle Güter, die lebensnotwendig sind und zur Weiterentwicklung beitragen, gleich und gerecht auf der Welt verteilt sind. Ebenso ist auch auf Grund der geographischen Lagen auf der Erde eine Gleichverteilung aller Güter denkbar schwierig, obwohl über die zunehmende Globalisierung eigentlich gerade das behauptet wird. Darüber hinaus ist auch die Partizipation eines jeden Menschen am zukünftigen Geschehen in der Welt bzw. in seiner Gesellschaft nicht überall verwirklicht. So gibt es heute immer noch Staaten, die durch eine Diktatur oder Monarchie regiert werden. Der Faktor Eigenständigkeit und Unabhängigkeit ist gerade im Hinblick auf Entwicklungshilfe schwer zu garantieren, denn die Geberländer, die Entwicklungshilfe leisten, räumen sich meistens ein gewisses Mitspracherecht an der Weiterentwicklung des Empfängerlandes ein.

2.2 Was ist Entwicklungshilfe?

Genauso wenig wie der Entwicklungsbegriff selbst ist „Entwicklungshilfe“ eindeutig abgrenz- und definierbar. Der Begriff wird häufig synonym mit anderen Notationen wie zum Beispiel Entwicklungshilfepolitik, Entwicklungszusammenarbeit, Auslandshilfe, Politik der wirtschaftlichen Zusammenarbeit usw. verwendet. All diese verschiedenen Begriffe voneinander abzugrenzen, würde im Rahmen dieser Arbeit zu weit führen. Darum wird hier lediglich eine Beispieldefinition des Entwicklungshilfebegriffs angeführt. Laut Lachmann (1999: 2f) versteht man unter Entwicklungshilfe

„[…] alle direkten finanziellen Ressourcentransfers, die im Rahmen der Vergabe öffentlicher Mittel durch staatliche und internationale Institutionen den EL zukommen (Finanzhilfe), andererseits Hilfeleistungen nicht-staatlicher Organisationen sowie private Direktinvestitionen (private EH). Auch indirekte Hilfetransfers durch Maßnahmen der Außenhandelspolitik fallen bisweilen unter den Begriff der EH, wenn durch sie eine Steigerung der Exporterlöse der EL ermöglicht wird (Handelshilfe).“

Das Problem, das bei allen Definitionsversuchen von Entwicklungshilfe besteht, sind die negativen bzw. emotionalen Konnotationen des Begriffs. Vor allem der Wortbestandteil „Hilfe“ assoziiert mit der Annahme, dass derjenige, der Hilfe empfängt, hilfsbedürftig und somit gleichzeitig auch abhängig vom Hilfeleistenden sei. Im Gegensatz dazu sei der Helfer dem Empfänger überlegen. Diese Assoziationen machen den Entwicklungshilfebegriff besonders in der wissenschaftlichen Diskussion relativ problematisch, jedoch wird in dieser Arbeit von diesen Schwierigkeiten abgesehen.

3. Motive für Entwicklungshilfe

3.1 Verschiedene Motive für Entwicklungshilfe

Industrieländer leisten Entwicklungsländern aus verschiedenen Gründen Entwicklungshilfe. Ein Grund ist, dass durch Entwicklungshilfe die gesamte „Weltwohlfahrt“ erhöht werden soll. Wenn zum Beispiel ein Entwicklungsland Rohstoffe besitzt und durch finanzielle und technische Hilfe die Möglichkeit bekommt, diese Rohstoffe abzubauen, steigt die gesamtwirtschaftliche Produktivität des Landes. Darüber hinaus kann das Land diese Rohstoffe auf dem Weltmarkt anbieten. Da Angebot und Nachfrage stets den bestmöglichen Preis auf dem Markt erzielen, tragen diese Exporterlöse ebenfalls zur Wirtschaftsstärkung des Entwicklungslandes bei. Im Gegensatz dazu sind die Geberländer häufig auch die Importeure und somit der Absatzmarkt der vom Entwicklungsland angebotenen Rohstoffe, die durch Weiterverarbeitung in den Industrieländern die Wirtschaft dieser stärken. Somit profitieren nicht nur die Empfängerländer von der geleisteten Entwicklungshilfe, sondern in rückwirkenden Folgen auch die Geberländer selbst. Läuft Entwicklungshilfe (immer) nach diesem Idealschema ab, so kann man von einer allgemeinen „Erhöhung der Weltwohlfahrt“ (Lachmann (1999): 7) sprechen.

[...]

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Entwicklungshilfe und Regenwaldschutz
Sous-titre
Beispiele deutscher technischer Zusammenarbeit (BMZ/GTZ)
Université
University of Frankfurt (Main)  (Institut für Physische Geographie)
Cours
Hauptseminar HS Zustand und Zukunft der Regenwälder
Note
2,0
Auteur
Année
2005
Pages
25
N° de catalogue
V87510
ISBN (ebook)
9783638018876
Taille d'un fichier
2422 KB
Langue
allemand
Mots clés
Entwicklungshilfe, Regenwaldschutz, Hauptseminar, Zustand, Zukunft, Regenwälder
Citation du texte
Evelyn Schmitz (Auteur), 2005, Entwicklungshilfe und Regenwaldschutz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87510

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Titre: Entwicklungshilfe und Regenwaldschutz



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