Kulturförderung des Bundes und kultureller Impact im Gesundheitswesen


Dossier / Travail, 2007

25 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Vorbemerkungen

2. Kulturförderung des Bundes
2.1. Ist "Kultur ohne Kunst" durch den Bund förderbar?
2.2. Unterscheidung nach der materiellen und immateriellen Kultur
2.2.1. Die 'materielle Kultur' – am Beispiel: "Der ausgestellte Mensch"
2.2.1.1. Freakshows und Völkerschauen
2.2.1.2. Medizinische Sammlungen und Museen
2.2.1.3. Themenausstellungen
2.2.2. Die 'immaterielle Kultur' – am Beispiel der "Kulturvergleichenden Medizin"
2.2.3. Zusammenfassung
2.3. Zur Besonderheit der 'Kulturförderung' aus Sicht der Förderpraxis
2.3.1. Haushaltssystematik
2.3.2. Leistungsplansystematik
2.3.3. Förderprogramme
2.3.4. Anforderungen an das Kulturmanagement

3. Zusammenfassung und kritischer Ausblick

4. Anlagen
4.1. Bibliographie
4.2. Endnoten (Quellenangaben/Anmerkungen)

1. Einleitung und Vorbemerkungen

Kulturmanagement in Bezug auf das Gesundheitswesen zu verstehen, erfordert auf den erste Blick einen Brückenschlag zwischen zwei weit auseinander fal­lenden Bereichen, der schwierig oder aber zumindest als eine Herausforderung erscheint; denn Kulturmanagement bezieht sich - in einer häufig verstanden Form[i] - auf die darstellende oder bildende Kunst, die in Museen, Theatern und Bibliotheken ausstellbar, vorführbar und erfahrbar ist, aber auch auf akustische und visuelle Produktionen, die bei "Funk, Film und Fernsehen" erstellt und ver­breitet werden können.

Kurzum bezieht sich Kulturmanagement vielfach auf Kunst- und Ausprägungs­formen, die eine Kultur definieren,

"die man schaffen, fördern und als (nationalen) Besitz ver­ehren kann: die höhere Welt der Werte und Werke in Kunst, Philosophie und Wissenschaft."[ii]

In aller Regel ist der Mensch in diesem Prozess dabei als Organisator, Manager oder Produzent von Kunst und Kultur beteiligt. Interessante Aspekte tauchen zusätzlich jedoch auf, wenn der Mensch nicht als Produzent tätig ist, sondern selbst als Kulturprodukt in die Ausstellung, Vermarktung, in das Zentrum des Kulturmanagements gerät.

Die finanzielle und materielle Unterstützung derartiger Veranstaltungen und Projekte, die den Menschen im Fokus haben, gehört zum Kernbereich der Kulturförderung des Bundes, (sofern sie nicht dem Subsidiaritätsprinzip in Bezug auf die Bundesländer unterliegt) und auf das bezogen ist, was nach dem 'Kulturfinanzbericht' der Bundes­regierung finanziell gefördert wird - beziehungsweise potentiell gefördert wer­den könnte[iii].

In dem 'Kulturfinanzbericht' greift die Kulturförderung auf einen normativen Kulturbegriff zurück, der bereits von Heinrichs kritisiert wurde, da hierdurch die Förderung bestimmter Institutionen und Projekte nicht nur ermöglicht, sondern auch verhindert wird – je nachdem, wie eng oder weit die Definition des zu fördernden Inhaltes erfolgt[iv]. So lässt sich – in Abschnitt 2.1. – die auch aus der Praxis heraus berechtigte Frage stellen, ob "Kultur ohne Kunst" durch den Bund überhaupt förderbar ist bzw. die Feststellung treffen, dass auch de facto eine Kulturför­derung stattfinden kann, ohne explizit so benannt zu werden.

Verzerrt kann die lediglich auf die "Kunstförderung" hin gedachte Kulturför­derung nämlich auch darüber hinaus erscheinen, wenn dabei, aufgrund der Definition, nur die "materielle Kultur", und nicht auch die "immaterielle Kultur", im Datenbericht aufgeführt wird[v]. (Die hierzu erforderliche Beg­riffsklärung von "materieller" und "immaterieller" Kultur wird im Abschnitt 2.2. erfolgen.) Kulturmanagement, das sich derart inhaltlich reduziert, läuft Gefahr, wesentli­che Chancen nicht zu nutzen, Fördermöglichkeiten nicht zu beachten und spe­zifische kulturelle Faktoren oder Themenstellungen auszuklammern.

Beispiele aus der praktischen Arbeit sollen veranschaulichen, wo die theoretischen Be­trachtungen und Definitionen zu kurz greifen – wo Kulturförderung über die Haushaltssystematik[vi] und Leistungsplansystematik des Bundes hinweg stattfin­det und an welchen Stellen sich dadurch konkrete Forderungen an praktiziertes Kulturmanagement ergeben. Zudem zeigt sich, dass Förderprogramme kein statisches Instrument, sondern einem stetigen Wandel unterworfen sind. Und dies bedeutet, dass Kulturmanagement mehr auf Aktualität und "Marktorientie­rung" ausgerichtet werden muss. In diesem Zusammenhang wird am Rande auch die Frage aufgeworfen, ob alles ausgestellt werden kann und sollte, was prinzipiell ausgestellt werden könnte – wo also die Grenzen des Kulturmanagements durch "immaterielle" Kultur gleichermaßen berührt und bedingt wer­den können[vii].

2. Kulturförderung des Bundes

2.1. Ist "Kultur ohne Kunst" durch den Bund förderbar?

Bezieht man sich auf den 'Kulturfinanzbericht', so umfasst die Kulturförde­rung durch den Bund[viii] nur einige wenige Sparten, nämlich: Theater und Mu­sik, Bibliotheken, Museen, Sammlungen und Ausstellungen, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kulturelle Angelegenheiten im Ausland, Kunsthoch­schulen, sog. Sonstige Kulturpflege und die Verwaltung für kulturelle Ange­legenheiten[ix].

Bei der Ermittlung und Darstellung der verwendeten Fördermittel für die Kultur greift der Bund auf die "Haushaltssystematik der Jahresrechnungssta­tistik"[x] zurück und weist im Kulturfinanzbericht zugleich darauf hin, dass sich eine Diskrepanz zwischen der von der EU präferierten Kulturdefinition, die sich an dem Kulturbegriff der UNESCO orientiert, und dem Kulturverständnis des Bundes ergibt. Dadurch wird bereits deutlich, dass nicht alle Förderbereiche, die beispielsweise im Bereich der EU als Kulturaktivitäten gefördert werden könn(t)en[xi], in die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben für die Kulturförderung der öffent­lichen Hand in Deutschland mit einbezogen werden[xii]. Dies zeigt, dass auch die Definitionen des Kulturbegriffs der jeweiligen Institutionen und Or­ganisationen mehr einem normativen und zweckorientierten Charakter folgten und Kulturförderung damit eine Definitionsfrage ist[xiii] - oder kann zumindest zu einer solchen bestimmt werden kann.

2.2. Unterscheidung nach der materiellen und immateriel­len Kultur

2.2.1. Die 'materielle Kultur' – am Beispiel: "Der ausgestellte Mensch"

"Mensch-/Sein in Ausstellungen" ist eng an die Vorstellung von Norma­lität bzw. an die Abweichung davon geknüpft. Zumeist führt erst das Au­ßergewöhnliche und von der Norm abweichende am Menschen dazu, dass dafür Aufmerksamkeit erzielt wird oder erzielt werden kann.

Bereits in der Vergangenheit wurden "menschliche Kuriosa", auf Jahrmärkten, von fahrenden Schaustellern, in Zirkussen und spe­ziellen Shows zur Schau gestellt – oft auch für die "Kuriositäten" selbst die einzige Möglichkeit zum Einkommenserwerb.

Auf medizinischer Seite stand das von der Norm abweichende Merkmal, die "pathologische" Veränderung, im Fokus – sei es als Anschauungs­objekt für FachkollegInnen, StudentInnen oder interessierte Laien, sei es als Medium der Dokumentation außergewöhnlicher, mitunter auch selte­ner Erkrankungen.

Doch mit der Ausstellung des Menschen bzw. menschlicher Körper­teile[xiv] waren zu verschiedenen Zeiten auch kontrovers geführte Diskussio­nen verbunden, deren Kernpunkte dabei das zeitgemäße ethische und moralische Verständnis in Bezug auf die Darstellung und den Umgang mit dem menschlichen Körper bzw. die Ausstellbarkeit desselben waren. Einen kurzen erläuternden Einblick soll die nachfolgende – nicht abschließende[xv] - Dar­stellung der wesentlichen historischen und gegenwärtigen Ausstel­lungsarten geben.

2.2.1.1. Freakshows und Völkerschauen

In den Anfängen des 19. bis ungefähr in die Mitte des 20. Jahrhunderts verzeichneten so genannte Freakshows und Völkerschauen eine enorme Popularität. In den Freakshows, die oft als "Side-Shows" zu an­deren Veranstaltungen stattfanden, wurden – teils regional in festen Lokalitäten, teils auf nationalen und internationalen Tourneen – "Fehlentwicklungen" des menschlichen Körpers (bspw. Minderwuchs, weiblicher Bartwuchs, sog. Siamesische Zwillinge, etc.) zur Schau gestellt. Aber auch Vertreter verschiedener Ethnien (u.a. der im Rahmen der Kolonialisie­rung eroberten Länder) wurden dem interessierten Publikum in so ge­nannten Völkerschauen präsentiert. Nicht immer war der Aufenthalt der Vertreter dieser Ethnien in den "Gastländern" freiwillig und unumstritten. Teils wurden den Veranstaltern die Ausstellung "aechter" Ethnien von wissenschaftlicher Seite ausdrücklich bestätigt, um die Qualität der Ver­anstaltung und Seriosität zu betonen; aber auch zahlreiche Betrugsfälle, die der reinen Sensationslust des Publikums und den finanziellen Inte­ressen der Veranstalter geschuldet waren, ließen sich beobachten[xvi].

2.2.1.2. Medizinische Sammlungen und Museen

Veränderungen am menschlichen Körper, die ein auffälliges Abweichen von der "Norm" bedeuteten, bedingten zu den verschiedenen Zeiten ei­nen unterschiedlichen Umgang mit diesen tatsächlichen oder vermeintli­chen "Pathologien". Bereits frühe Zeugnisse und Nachbildungen finden sich in historischen Tempeln und an Opferstätten. Hier wird ein frühes magisches Ritual angenommen, in welchem die Gottheit gebeten wurde, das derart 'verformte' Organ zu heilen, den Menschen von diesem Ma­kel zu befreien.

Im Wandel der Zeit, und mit stärker naturwissenschaftlich orientiertem Blick auf den Körper, wurden Illustrationen[xvii] und figürliche Nachbildun­gen[xviii], Moulagen[xix] aber auch Sammlungen[xx] derartiger Veränderungen des Körpers vorgenommen. Museen schufen in naturkundlichen oder völkerkundlichen Museen Ausstellungen, die teils auch ausgestopfte Menschen in entsprechenden Dioramen zeigten[xxi]. Auch auf medizinge­schichtliche oder medizintechnische Aspekte spezialisierte Museen wur­den geschaffen – teils aus privaten Förderinitiativen heraus, wie etwa das "Deutsche Hygienemuseum in Dresden"[xxii]. Nicht immer ist dabei die private Förderschaft[xxiii] unumstritten (gewesen), wie auch das mit bestimm­ten Sammlungen und Darstellungen in Museen verbundene Menschenbild oder auch die Ausstellungs-"Gegenstände"[xxiv] selbst

2.2.1.3. Themenausstellungen

Als bekannteste Themenausstellung, die zugleich eine breit und kontro­vers geführte Diskussion auslöste, darf die Wanderausstellung "Körperwelten" hier exemplarisch genannt werden. Der Initiator Gunther von Hagens[xxv] entwickelte im Rahmen wissenschaftlicher Tätigkeit ein Verfahren mit­tels dessen Leichen oder Leichenteile "plastiniert" werden können. Ein Teil der derart präparierten Leichen wurde vor wenigen Jahren in der Wanderausstellung präsentiert – und ist mittlerweile Bestandteil des von v. Hagens so genannten "Plastinarium"[xxvi], das der Selbstdarstellung nach ein "Anatomische Theater der Moderne" bzw. eine Dokumentation der "Kunst der anatomischen Präparation und Kon­servierung" sein soll.

Ein weiteres Beispiel stellt die "Sammlung Prinzhorn" dar, welche die "Bildnerei der Geisteskranken" fokussierte. Mensch (als Künstler) und Kunstprodukt verschmelzen dabei zu einer Einheit. Kunst ohne den Künstler ist nicht denkbar – Kunst, im Rahmen der "Bildnerei der Geis­teskranken", reduziert den Künstler dabei jedoch auf den pathologischen Moment seines Seins. Kunst wird damit zum Ausdruck der Geistes­krankheit – der Künstler für das Publikum als "Geisteskranker" festge­legt[xxvii].

2.2.2. Die 'immaterielle Kultur' –
am Beispiel der "Kulturverglei­chenden Medizin"

Wurde bislang der "materielle" Teil der Kultur zur Betrachtung herange­zogen, so war aber auch eingangs bereits von der "immateriellen" Kultur die Rede, die sich im Bereich des Kulturmanagements auswirken kann. Die vorausgehenden Beispiele bezogen sich auf den "ausgestellten Menschen". Wie dort bereits kurz angesprochen wurde, ist es vielfach die Abweichung von der Norm, die erst das eigentliche Interesse an dem Menschen, der Ethnie oder am Dargestellten begründet. Mag damit die pathologische Abweichung an Organen noch einen mehr materiellen Aspekt berücksichtigen, der sichtbar und damit unmittelbar erfahrbar und erkennbar ist, so bestehen in Bezug auf die Normalität und Norma­tivität weiterhin immaterielle Aspekte, die als Ausdruck einer Kultur oder zumindest kulturimmanent gesehen werden. In zahlreichen Publikatio­nen wird auf die Verknüpfung zwischen Gesundheitswesen, Normvor­stellung und Kultur hingewiesen.

[...]


[i] So auch als Grundlage der Sparten des "Kulturfinanzberichtes 2006" - herausgegeben durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, nachfolgend kurz als 'Kulturfinanzbe­richt' zitiert - (Kulturfinanzbericht 2006: S. 9 und dortige Verweise), bei Heinrichs als 'dritte Verstehensweise der Kultur'(1997: 4/5, 35f.), Zimmerli (1997: 27), und auch im Rahmen der Aufgaben des 'Reflexiven Kulturmanagements' bei Heinze (2005: 17)

[ii] Busche (2000: 86) - Begriff der Kultur4

[iii] Auf Förderungen und Zuwendungen durch den Bund besteht, dem Grunde nach, kein An­spruch, soweit dies nicht per Gesetz vorgeschrieben ist. Zuwendungen, die im Rahmen von Forschungs- und Projektförderungen beantragt werden, entbehren i.a.R. des gesetzlichen An­spruches und insofern sind gleichartige Aussagen im weiteren Text als im Konjunktiv formuliert zu verstehen..

[iv] Heinrichs (1997: 57) – hiermit ist die Frage nach der Allokationsgerechtigkeit angesprochen. Dies ist allerdings ein Problem, das jedweder Förderung, die aufgrund begrenzter Mittel – und der dadurch zu begrenzenden Förderzwecke oder –empfänger, etc., zugrunde liegt. Hier er­gäbe sich ein interessanter Diskussionspunkt, der sich auf die Frage der Einschätzung und Verteilung der Risiken, der demokratischen/partizipatorischen Entscheidungsfindung, auf die Risikokommunikation – und vor allem auf die möglichen bestehenden Interessenkonflikte der beteiligten Parteien beziehen kann und sollte. Eine weitergehende Ausführung würde hier aber den Rahmen dieser Arbeit sprengen.

[v] Aufgrund der Zuordnung der Finanzmittel des Bundeshaushaltes in die Verwaltungshoheit bestimmter Ressorts oder nachgeordneter Bereiche. Die Zuordnung eines Großteils der För­dermittel für die Kultur gehört damit in den Bereich des "Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien", ein weiterer Teil findet sich im Bereich des "Bundesministeriums für Bildung und Forschung" – damit zeichnet sich bereits in groben Zügen eine Unterteilung in "materielle" und "immaterielle" Kultur ab. Weitere Überschneidungen oder Ungleichgewichte in der Darstel­lung ergeben sich potentiell, wenn die Zuständigkeit für bestimmte Themen originär in ein be­stimmtes Ressort fällt, wie bspw. das Thema "Gesundheit" in den Bereich des Bundesministeri­ums für Gesundheit, die "Gesundheitsforschung" jedoch im Rahmen der Ressortforschung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung erfolgt. Hierzu ausführlicher unter Pt. 2.3.

[vi] Eine Einführung in die Haushaltssystematik und Leistungsplansystematik kann hier nicht 'en detail' erfolgen. Verwiesen wird hier in den Grundzügen auf die §§ 10 und 11 des Haus­haltsgrundsätzegesetz (HGrG) und §§ 13 und 14 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in der zurzeit geltenden Fassung. Bei weiterführendem Interesse wird auf die einschlägige Fachlite­ratur (wie bspw. Herbert Wiesner - aktuelle Ausgabe) und Vorschriftensammlung(en) zum Haushaltsrecht des Bundes (bspw. Schuy) verwiesen.

[vii] Ausstellungen, in denen der Mensch in seinem MenschSein im Mittelpunkt steht, in denen besondere ethische, moralische oder rechtliche Aspekte berührt werden, können damit leicht zu kontroversen Diskussionen führen. Sinn und Zweck soll eine Sensibilisierung für diese unsicht­baren "Demarkationslinien" sein, deren Überschreiten für Erfolg und Misserfolg, aber auch die Förderfähigkeit entscheidend sein kann. Im Zusammenhang mit dem Thema des Praxisberichts soll die Empfehlung der Bundesärztekammer zum "Umgang mit Präparaten aus menschlichem Gewebe in Sammlungen, Museen und öffentlichen Räumen" (2003) als Handreichung dienen.

[viii] Grundsätzlich gilt auch bei der Kulturförderung das "Subsidiaritätsprinzip", wonach die "Kulturhoheit" bei den einzelnen Bundesländern liegt. Doch gibt es u. a. Bestrebungen, neben der (nachfolgend näher zu beleuchtenden) Feststellung der Kulturausgaben (hierzu exemplarisch: Deutscher Bundestag, Drucksachen 16/709, 16/815, 16/3206, 16/3737), auch das "Staatsziel Kultur" und damit die Kulturförderung des Bundes mittels eines Gesetzes zu verankern (siehe hierzu: Deutscher Bundestag, Drucksache 16/387).

[ix] Vgl. Kulturfinanzbericht (2006: 9, 62, 68, 74, 80, 85, 89, 98, 99)

[x] Vgl. Kulturfinanzbericht (2006: 13).

[xi] Auch eine ausführliche Darstellung der EU-Fördermöglichkeiten muss hier soweit unterblei­ben. Verwiesen wird daher auf weiterführende Informationen bspw. in: Europäischen Gemein­schaften - Kommission: Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) (von der Kommission vorgelegt) {SEK(2005) 1202}, KOM(2005) 467 endgültig, 2005/0203 (COD), 5.10.2005; Europäisches Parlament und Rat: Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm "Kultur" (2007-2013); in: Amtsblatt der Europäischen Union, S. L 372/1 – 372/11, vom 27.12.2006; Europäisches Parlament und Rat: Entscheidung Nr. 1983/2006/EG – vom 18. Dezember 2006 zum Europä­ischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008); in: Amtsblatt der Europäischen Union, L412, S. 44-50, vom 30.12.2006

[xii] Vgl. Kulturfinanzbericht (2006: 13) Dadurch ist eine Vergleichbarkeit der Daten national und international nur erschwert möglich.

[xiii] In Bezug auf die Förderung des Bundes stellt sich neben der Definition der zu fördernden Kultur auch die Frage nach der Handlungskompetenz oder Handlungsverpflichtung zur Förde­rung. Da die Förderung des Bundes grundsätzlich am Subsidiaritätsprinzip orientiert ist, kann eine Förderung nur stattfinden, soweit nicht die Länder die Finanzhoheit oder "Dritte" hier die bessere "Erfüllungskompetenz" besitzen. Das Problem oder die detaillierte Betrachtung und Diskussion der Förderkompetenz des Bundes soll hier jedoch nicht thematisiert werden, son­dern wird im Rahmen der aufgeführten Beispiele als gegeben vorausgesetzt.

[xiv] Weiterhin wird hier, der Lesbarkeit halber, nur noch vom "menschlichen Körper" die Rede sein. Gemeint ist damit jedoch durchgängig "der menschliche Körper bzw. Körperteile"

[xv] Aufgrund des vorgegebenen Seitenumfangs kann hier nur eine typische Auswahl vorgestellt werden, die nicht vollständig ist und sein kann. Ausführlicher hierzu bspw. Bogdan (1988), Bayerdörfer (2003), Wolter (2004)

[xvi] vgl. hierzu ausführlicher: Bogdan

[xvii] Hierzu vgl. Stückelberger (1994: 74-94) - Früheste illustrierte medizinische Werke, wie z. B. die 'Anatomie' des Aristoteles, 'De articulis' des Apollonius Citieus u.a., die teils heute verloren sind, aber nachweislich frühe Illustrationen beinhalteten; s. dort (1994: 88 f.).

[xviii] Hierzu siehe zahlreiche Beispiele in: Mayer-Steineg/Sudhoff 'Illustrierte Geschichte der Medizin'

[xix] siehe hierzu: Heise et al. (2002) und Bergdolt (2001: 206)

[xx] Vgl. Blech (1999); Hagens (2001: 71)

[xxi] Hierzu exemplarisch: Bauer/Firla-Forkl (1922/1994)

[xxii] Zur Gründung, Historie und Finanzierung des Deutschen Hygienemuseums Dresden (DHMD) siehe die Selbstdarstellung unter: http://www.dhmd.de/neu/index.php?id=999

[xxiii] Interessenkonflikte können auftauchen, wenn Studien oder Ausstellungen Ergebnisse produzie­ren und dokumentieren, die den wirtschaftlichen Interessen des Auftraggebers oder Finanziers entsprechen und für diesen förderlich sind. Aus diesem Grunde werden zwischen­zeitlich sowohl bei Publikationen in Fachzeitschriften, als auch bei der Vergabe von Förderauf­trägen und Studien derartige Interessenkonflikte abgefragt – und im Zweifelsfalle auf eine Ko­operation verzichtet. In Deutschland spielt gerade auch die Aufarbeitung der Rolle des Unter­nehmens/Museums/Wissenschaftlers während der Zeit des Naziregimes eine besondere Rolle. Exemplarisch: Das Deutsche Hygienemuseum in Dresden, ursprünglich auf die Initiative eines Industriellen hin gegründet, nahm in den dreißiger Jahren beispielsweise auch das Thema "Rassenhygiene" auf. Somit verschwanden die Grenzen zwischen wissenschaftlicher Darstel­lung, wirtschaftlichen Eigeninteressen und ideologischer Propaganda in dreifacher Hinsicht.

[xxiv] Hierzu u.a. Bauer/Firla-Forkl (1922/1994) und Bundesärztekammer (2003)

[xxv] Zur Ausstellung Körperwelten - und zur teils kontroversen Diskussion darüber - siehe ausführli­cher bspw. bei: Wetz/Tag (2001)

[xxvi] Selbstbeschreibung: Siehe www.plastinarium.de

[xxvii] Prinzhorn verwies zwar darauf, dass es "gar noch Mode wurde in "Pathographien" eine Art Krankheitsgeschichte bedeutender Persönlichkeiten zur Ergänzung ihrer Lebensgeschichte anzulegen" und beklagte: "wenn ein so gescheiter und auch ernsthaft kultivierter Mann wie Mö­bius [...] ganz unbefangen Krankheitssymptome in Nietzsches Werken dort beginnen ließ, wo sein eigenes Verständnis versagte – was will man da von Durchschnittsköpfen erwarten." (1922/1983: 8). Ist in diesem Fall die Psychiatrie und die Tiefenpsychologie der eigentliche Adressat von Prinzhorns Kritik, so verlor er dabei jedoch aus dem Blick, dass eine Synthese zwischen Künstler und Werk existiert, die dazu führt, dass das Werk nicht ohne den Künstler gedacht werden kann. Eine feine Unterscheidung, ob das Werk "trotz" oder "wegen" der psy­chopathologischen Erkrankung geschaffen wurde – also eher Ausdruck des "kranken" oder des "gesunden" Teils des Menschen ist, kann damit kaum erfolgen. Damit eröffnet sich das Di­lemma in der Verknüpfung zwischen "Kunst und Psychopathologie".

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Kulturförderung des Bundes und kultureller Impact im Gesundheitswesen
Université
University of Hagen  (Institut für Kulturmanagement)
Cours
Modul 3
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
25
N° de catalogue
V87664
ISBN (ebook)
9783638022897
ISBN (Livre)
9783638923835
Taille d'un fichier
568 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kulturförderung, Bundes, Impact, Gesundheitswesen, Modul, Haushaltsrecht, Projektförderung, BHO, Haushaltsgesetz, Bundeshaushaltsplan, Subsidiarität, Kultur, Förderkatalog, Ausstellung, Museum
Citation du texte
Marion Röbkes (Auteur), 2007, Kulturförderung des Bundes und kultureller Impact im Gesundheitswesen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87664

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