Vertrauen in den Abschlussprüfer

Entstehung, Nutzen und Grenzen der Beeinflussbarkeit


Doctoral Thesis / Dissertation, 2007

362 Pages, Grade: 1


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Hintergrund
1.2 Problemstellung und Vorgehensweise

2 Vertrauen
2.1 Begriffsabgrenzung
2.1.1 Multidimensionalität
2.1.2 Charakteristika
2.1.2.1 Grundlagen
2.1.2.2 Vertrauen als Verhaltenstypus oder Disposition
2.1.3 Misstrauen
2.1.4 Verwandte Begriffe
2.2 Abschlussprüfer
2.2.1 Abschlussprüfer als Vertrauensnehmer
2.2.1.1 Grundlagen
2.2.1.2 Kompetenz
2.2.1.3 Motivationale Disposition
2.2.1.4 Erwartungslücke
2.2.1.5 Prüfungsqualität
2.2.2 Vertrauensgeber
2.2.2.1 Investorenfokus
2.2.2.2 Kleinaktionäre
2.2.2.3 Großaktionäre
2.2.2.4 Aufsichtsratsmitglieder
2.2.3 Vertrauensobjekte
2.2.3.1 Personen
2.2.3.2 Organisationen
2.2.3.3 Systeme
Fortsetzung Inhaltsverzeichnis

3 Nutzenaspekte von Vertrauen in den Abschlussprüfer
3.1 Begrenzte Rationalität
3.2 Komplexitätsreduktion
3.2.1 Schaffung von Handlungsfähigkeit
3.2.2 Schaffung von Handlungssicherheit
3.2.2.1 Beziehungsrisiko
3.2.2.1.1 Opportunismus
3.2.2.1.2 Konkrete Beziehungsrisiken
3.2.2.2 Reduzierung des Beziehungsrisikos
3.2.2.2.1 Vermeidung
3.2.2.2.2 Integration
3.2.2.2.3 Beziehungsabhängige Konstrukte auf Vertrauensbasis
3.2.2.2.4 Verträge
3.2.2.2.4.1 Gesetzlich verpflichtende Verträge
3.2.2.2.4.2 Beziehungsabhängige implizite Verträge und
Vereinbarungen
3.2.2.2.4.3 Beziehung von Vertrag und Vertrauen
3.2.2.2.4.3.1 Komplementarität von Vertrag und Vertrauen
3.2.2.2.4.3.2 Substituierbarkeit von Vertrag und Vertrauen
3.2.2.2.5 Netzwerkstrukturen
3.2.2.2.6 Intermediäre
3.2.3 Blindes Vertrauen
3.3 Effizienzsteigerung
3.4 Intrinsischer Wert
3.5 Theoretische Erklärungsansätze zur ökonomischen Vorteilhaftigkeit von
Vertrauen
3.5.1 Entscheidungstheoretischer Ansatz
3.5.2 Spieltheorie
3.5.2.1 Klassische Spieltheorie
3.5.2.2 Evolutionäre Spieltheorie
3.5.3 Neue Institutionenökonomik
3.5.3.1 Transaktionskostentheorie
3.5.3.2 Prinzipal-Agententheorie
Fortsetzung Inhaltsverzeichnis

4 Entscheidungskalkül des Vertrauensnehmers
4.1 Motivationstypen
4.2 Egoismus
4.2.1 Zwang und Selbstinteresse
4.2.2 Institutionelle Rahmenbedingungen und Verträge
4.2.3 Selbstdurchsetzende Vereinbarungen
4.2.3.1 Beziehungsabhängigkeit
4.2.3.2 Spezifische Investitionen
4.2.3.3 Vertrauen als Vermögensgegenstand
4.2.3.4 Generierung von Sozialkapital
4.2.3.5 Reputationsmechanismen
4.2.3.6 Sicherheiten
4.2.3.7 Anreizstrukturen
4.3 Altruismus
4.3.1 Grundlegende Möglichkeit uneigennützigen Verhaltens
4.3.2 Gemeinschaftliche Werte und soziale Normen
4.3.3 Beziehungsabhängige Gründe
4.4 Reziprozität

5 Vertrauensentstehung
5.1 Grundsätzliche Vertrauensbereitschaft
5.1.1 Persönlichkeitsorientierte Vertrauensforschung
5.1.2 Entwicklungspsychologische Konzeption des Urvertrauens
5.1.3 Vertrauen als Erwartungshaltung
5.2 Vertrauensentstehung in sozialen Systemen
5.2.1 Emergenz
5.2.2 Soziale Komplexitätsreduktion
5.2.3 Gesellschaftlicher Verhaltensstandard
5.2.4 Moderne Gesellschaftsformen
5.3 Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit
5.3.1 Spezifische Vertrauenserwartung
5.3.2 Wahrnehmung der Vertrauenswürdigkeit
5.3.2.1 Wahrnehmbarkeit der Leistung
5.3.2.2 Berücksichtigung von eigenen und fremden Erfahrungen
Fortsetzung Inhaltsverzeichnis
5.3.2.3 Beobachtungsebenen
5.3.2.4 Indikatoren für Vertrauenswürdigkeit
5.3.2.4.1 Direkte Wahrnehmung der Vertrauenswürdigkeit
5.3.2.4.2 Erfahrungsquellen für die Abschlussprüferleistung
5.3.2.4.3 Indikatoren für Leistungspotenzial
5.3.2.4.4 Indikatoren für Leistungsbereitschaft
5.3.2.4.4.1 Intrinsische und extrinsische Dimension
5.3.2.4.4.2 Unabhängigkeit
5.3.2.4.4.3 Sanktionierung
5.3.2.4.4.3.1 Grundlagen
5.3.2.4.4.3.2 Berufsaufsicht
5.3.2.4.4.3.3 Zivilrechtliche Haftung
5.3.2.4.4.3.4 Externe Qualitätskontrollen
5.3.3 Wahrnehmungs-/Erwartungsvergleich
5.3.3.1 Kognitiver Vergleichsprozess
5.3.3.2 Kognitive Dissonanz
5.3.4 Erwartungsenttäuschungen
5.4 Vertrauensgewährung im weiten Sinn
5.4.1 Kalkulation und Vertrauen
5.4.2 Systemisches Vertrauen
5.4.3 Grenzen kalkulierten Vertrauens
5.4.3.1 Abwesenheit von Toleranzschwellen
5.4.3.2 Zulässigkeit des kalkulierten Vertrauensbegriffs
5.5 Vertrauensgewährung im engen Sinn
5.5.1 Eingrenzung
5.5.2 Interaktionsbezug
5.5.3 Affektivität
5.5.3.1 Selbstkonzept
5.5.3.2 Kognition und Emotion
5.5.3.3 Wahrnehmung von Emotionen und Wohlverhalten
5.5.4 Symmetrische Abhängigkeit
5.5.5 Prozess der Vertrauensbildung im engen Sinn
5.5.5.1 Zeitbezug
Fortsetzung Inhaltsverzeichnis
5.5.5.2 Zusammenhang von Vertrauen im engen und weiten Sinn
5.5.5.2.1 Stufenmodell des Vertrauens
5.5.5.2.2 Wechselwirkungen
5.5.6 Potenzieller Nutzen
5.5.6.1 Individual- und Gesellschaftsebene
5.5.6.2 Belastbarkeit der Beziehung
5.5.7 Grenzen engen Vertrauens

6 Schaffung von Vertrauen in den Abschlussprüfer durch den Staat
6.1 Grundsätzliche Möglichkeit der Vertrauensproduktion
6.2 Ausgewählte Maßnahmen der Bundesregierung
6.2.1 Entwicklung im internationalen Kontext
6.2.2 Bilanzrechtsreformgesetz
6.2.2.1 Regelungsinhalt und Zielsetzung
6.2.2.2 Auswirkungen auf Vertrauen in den Abschlussprüfer
6.2.3 Bilanzkontrollgesetz
6.2.3.1 Regelungsinhalt und Zielsetzung
6.2.3.2 Auswirkungen auf Vertrauen in den Abschlussprüfer
6.2.4 Abschlussprüferaufsichtsgesetz
6.2.4.1 Regelungsinhalt und Zielsetzung
6.2.4.2 Auswirkungen auf Vertrauen in den Abschlussprüfer
6.2.5 Berufsaufsichtsreformgesetz
6.2.5.1 Regelungsinhalt und Zielsetzung
6.2.5.2 Auswirkungen auf Vertrauen in den Abschlussprüfer
6.3 Zusammenfassende Beurteilung der Gesetzesinitiativen

7 Fazit

Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstiger
Verlautbarungen

Rechtsprechungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Jahr 2007 von der Universität Duisburg-Essen, Mercator School of Management als Dissertation angenommen. Mein Dank gilt Frau Prof. Dr. Annette G. Köhler für die Betreuung während der Erstellungsphase und Übernahme des Erstgutachtens sowie Herrn Prof. Dr. Volker Breithecker für die Anfertigung des Zweitgutachtens.

An dieser Stelle möchte ich stellvertretend zudem einigen Menschen danken, die mir neben ihrem fachlichen Rat auch in den weniger erfreulichen Momenten der Promotion mit Rat, Tat und Zuversicht zur Seite gestanden haben. Hier ist insbesondere mein ehemaliger Kollege an der Handelshochschule Leipzig und sehr guter Freund Dr. Kilian Sauerwald zu nennen. Besonderer Dank gebührt ebenso Dr. Marc Steffen Rapp, Dipl.-Kfm. Ronny Gebhardt und Carla Wengenmayr.

Zuletzt möchte ich meinen Eltern danken – auch wenn meine Mutter diese Zeilen leider nicht mehr erreichen. Durch ihre Fürsorge und uneingeschränkte Unterstützung haben sie mir schon früh so manch steinigen Weg geebnet. Ihnen ist diese Arbeit gewidmet.

Jan Mauelshagen Leverkusen, im Dezember 2007

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Fortsetzung Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Vertrauensmatrix

1 Einleitung

1.1 Hintergrund

Zahlreiche Bilanzdelikte im In- und Ausland haben das Vertrauen in den Kapitalmarkt erschüttert.[1] Aufgrund der Notwendigkeit eines funktionierenden Kapitalmarktes als Allokationsmechanismus und wesentlichem Merkmal der gesellschaftlichen Ordnung in Marktwirtschaften sah sich der deutsche Gesetzgeber veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, die das Vertrauen der Öffentlichkeit und hier insbesondere der Anleger in den Markt wiederherstellen bzw. stärken sollen.[2] Aufgrund der herausragenden Bedeutung und dem immanenten Fehler- und Manipulationspotenzial des Jahresabschlusses als primärem Rechenschafts- und Informationsinstrument stellt die Sicherstellung der Verlässlichkeit von Jahresabschlussdaten ein zentrales Moment innerhalb der von der Bundesregierung beschlossenen Regelungen dar.[3] Hiervon ist auch der Abschlussprüfer betroffen.[4] Diesem bzw. dem gesamten Berufsstand wurde wiederholt vorgeworfen, die Aufgabe der Jahresabschlussprüfung nur unzureichend zu erfüllen und somit eine Mitverantwortung an Unternehmenskrisen und -zusammenbrüchen aufgrund von nicht aufgedeckten Bilanzierungsfehlern zu tragen.[5] Dem daraus resultierenden Vertrauensverlust in den Abschlussprüfer versucht der Gesetzgeber mit verschiedenen Maßnahmen entgegenzutreten, um so durch die Wiederherstellung bzw. Stärkung des Vertrauens in den Abschlussprüfer letztlich auch das Vertrauen in den Kapitalmarkt zu festigen.[6]

1.2 Problemstellung und Vorgehensweise

Es ist auffällig, dass die Notwendigkeit bzw. Vorteilhaftigkeit von Vertrauen in den Abschlussprüfer weitgehend intuitiv anerkannt wird. Das liegt zum einen daran, dass Vertrauen im Allgemeinen nahezu unreflektiert und undifferenziert als wünschenswert und vorteilhaft erachtet wird.[7] Zum anderen führt die uneinheitliche und breit gefächerte Auslegung des Vertrauensbegriffs dazu, dass sich nahezu alle Verhaltensweisen in irgendeiner Art mit dem Vertrauens- bzw. Misstrauenskonstrukt in Verbindung setzen lassen, so dass Vertrauen in seiner Vielschichtigkeit als zentrale Erklärungsvariable und Zielgröße für jedwedes Verhalten herangezogen werden kann. Hierin ist auch ein wesentliches Problem zur objektiven Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Vertrauensförderung zu sehen.

Aufgrund der oben dargestellten Problematik soll das Ziel der Arbeit daher sein, eine Präzisierung des Vertrauensbegriffs herbeizuführen und den Nutzen bzw. die Notwendigkeit des Vertrauens für Vertrauensgeber und -nehmer herauszustellen. Es gilt, Beeinflussungspotenziale und Grenzen der Vertrauensentstehung zu identifizieren. Daraus resultierende Erkenntnisse sollen auf den Investor als Vertrauensgeber bzw. Abschlussprüfer als Vertrauensnehmer angewendet werden und so mögliche Ansatzpunkte für das Entstehen einer vertrauensvollen Beziehung zwischen diesen Akteuren aufzeigen. Dem schließt sich das zweite, jedoch nicht untergeordnete Ziel dieser Arbeit, die einen positiven Forschungsansatz verfolgt, an. Auf Basis des gewonnenen theoretischen Bezugsrahmens werden ausgewählte, von der Bundesregierung verabschiedete Maßnahmen zur Wiederherstellung und Stärkung des Vertrauens in den Abschlussprüfer dahingehend untersucht, ob und inwiefern diese tatsächlich geeignet sind, Vertrauen in den Abschlussprüfer herbeizuführen.

Im zweiten Kapitel erfolgt zunächst eine Annäherung an das Vertrauenskonstrukt und eine Eingrenzung des Vertrauensbegriffs, wobei eine eindeutige, widerspruchsfreie Definition aufgrund der Multidimensionalität und verschiedener disziplinärer Zugangswege weder möglich noch zielführend scheint. Allerdings ist grundsätzlich zwischen Vertrauen im weiten und engen Sinn zu unterscheiden. Vertrauen im engen Sinn stellt auf eine geringe Opportunismusneigung des Vertrauensnehmers ab und kommt daher weitgehend ohne explizite Sicherungsstrategien aus. Vertrauen im weiten Sinn hingegen wird gewährt, wenn keine Anreize für opportunistisches Verhaltens bestehen bzw. diese so weit verringert werden, dass das Beziehungsrisiko als ausreichend gering erachtet wird. Außerdem kann Vertrauen zum einen als bewusstes Wahlverhalten verstanden werden, das durch zahlreiche situative Variablen zu beeinflussen ist und zum anderen als Verhaltensdisposition, die sich bspw. auf die grundsätzliche, in der Kindheit geprägte Vertrauensbereitschaft zurückführen lässt.

Im weiteren Verlauf des zweiten Kapitels ist zu untersuchen, von welchen Faktoren die wahrgenommene Vertrauenswürdigkeit des Abschlussprüfers im Wesentlichen determiniert wird. Bei der damit verbundenen Frage, wer im Kontext der Abschlussprüfung Vertrauensgeber sein kann, kommen zahlreiche Stakeholder in Betracht. Zur Eingrenzung des Untersuchungsbereichs erfolgt bei den möglichen Vertrauensgebern eine Beschränkung auf Investorenebene, wobei hier eine Unterscheidung nach Klein- und Großaktionären, sowie Anteilseignern, die zudem aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses im Aufsichtsrat vertreten sind, erfolgt. Diese Trennung ist notwendig, da das Vertrauensobjekt Abschlussprüfer je nach Blickwinkel der Investoren variiert. (Potenzielle) Kleinaktionäre werden im Normalfall lediglich in der Lage sein, abstraktes Systemvertrauen bzw. institutionelles Vertrauen in den Abschlussprüfer aufzubauen, während informierte institutionelle Investoren zumindest in der Lage sein werden, auch eine Beurteilung der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sprich organisationalen Vertrauenswürdigkeit, vorzunehmen. Ein enges, beziehungsabhängiges Vertrauensverhältnis, das sich auf persönliche Interaktion zurückführen lässt, wird zumeist nur von den Aktionären gewährt werden können, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats sind und daher über direkte Berührungspunkte mit dem Abschlussprüfer verfügen.

Im dritten Kapitel wird Vertrauen, insbesondere in den Abschlussprüfer, hinsichtlich seiner grundlegenden Funktion und des damit einhergehenden Nutzens untersucht. Während Vertrauen im Falle vollständiger Rationalität unnötig ist, dient es bei begrenzter Rationalität der Komplexitätsreduktion und ermöglicht Transaktionen. Vertrauen stellt einen Mechanismus zur Stabilisierung unsicherer Erwartungen dar und schafft Handlungsfähigkeit und -sicherheit. Zudem können aus Vertrauen im Vergleich zu anderen Mechanismen der Verringerung des Beziehungsrisikos ggf. Kosten- und Zeitvorteile resultieren. Zur Verdeutlichung der ökonomischen Vorteilhaftigkeit von Vertrauen wird auf den entscheidungstheoretischen Ansatz, die Spieltheorie sowie die Neue Institutionenökonomik Bezug genommen und kritisch hinterfragt.

Im vierten Kapitel erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Entscheidungskalkül des Vertrauensnehmers. Unter der Annahme, dass Vertrauenserwiderung bei unterstelltem Egoismus zweckrational sein und den eigenen Nutzen mehren kann, wird sich ein Vertrauensnehmer nur dann vertrauenswürdig verhalten, wenn es der Befriedigung materiellen Selbstinteresses dient oder ein Zwang von gesetzlichen Regelungen ausgeht.[8] Vertrauensvolles Verhalten erfolgt also nur, wenn kein Anreiz oder Raum für opportunistisches Verhalten vorhanden ist. Über diese Sichtweise hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass sich der Vertrauensnehmer altruistisch verhält und aufkommende Verhaltensspielräume zu Gunsten des Vertrauensgebers nutzt.

Im fünften Kapitel wird der Frage nachgegangen, wie der Vertrauensgeber letzten Endes bewusst kalkuliert oder auch unbewusst entscheidet, ob er vertraut und wie eine vertrauensvolle Beziehung entsteht. Die Bereitschaft, sich auf eine vertrauensvolle Beziehung einzulassen, ist neben situationsspezifischen Faktoren von der grundsätzlichen, generellen Vertrauensbereitschaft abhängig. Diese wird in der persönlichkeitsorientierten Vertrauensforschung im Sinne einer generellen Prädisposition als zentrale Entstehungsbedingung für Vertrauen aufgefasst. Darüber hinaus lässt sich Vertrauen aus einer soziologischen Perspektive auch als emergentes soziales Phänomen charakterisieren. Im Anschluss daran ist zu untersuchen, wie sich Erwartungen gegenüber dem Abschlussprüfer konstituieren und wie der Vertrauensgeber diese mit der wahrgenommenen Leistung bzw. Indikatoren vertrauenswürdigen Verhaltens abgleicht und letztlich Vertrauenswürdigkeit attribuiert. Dem schließt sich das eigentliche Moment bzw. der Prozess der Vertrauensgewährung an. Hierbei ist explizit zwischen Vertrauen im weiten und engen Sinn zu unterscheiden, die auf unterschiedliche Weise entstehen bzw. wirken und sich gegenseitig beeinflussen können. Zudem gilt es, Potenziale und Grenzen der jeweiligen Vertrauensarten zu identifizieren.

Wie zu zeigen sein wird, liegen Ansatzpunkte zur Stärkung des Vertrauens in den Abschlussprüfer in der positiven Beeinflussung der wahrgenommenen Kompetenz, der Integrität und des Wohlwollens. Bei den im sechsten Kapitel vorgestellten Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung des Vertrauens in den Abschlussprüfer handelt es sich im Wesentlichen um Regelungen, die im Einklang mit internationalen und hier insbesondere europäischen Entwicklungen und Vorgaben stehen. Hierzu zählen das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG), das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG), das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) und das Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG). Nach Darstellung des Regelungsbereichs und der Zielsetzung der jeweiligen Maßnahmen erfolgt eine Beurteilung der Wirksamkeit im Hinblick auf das Potenzial, Vertrauen in den Abschlussprüfer herbeizuführen, bevor die Arbeit im siebten Kapitel mit einem zusammenfassenden Fazit schließt.

2 Vertrauen

2.1 Begriffsabgrenzung

2.1.1 Multidimensionalität

Vertrauen ist ein äußerst vielschichtiger Begriff.[9] Dieser wird insbesondere von der Verhaltens- und Sozialwissenschaft, sowie inzwischen auch der Betriebswirtschaftslehre aufgegriffen und rückt zunehmend in den Fokus wissenschaftlichen Interesses.[10] Unterschiedliche Vertrauensarten, verschiedene Dimensionen und Quellen der Beeinflussung sind auszumachen, wobei eine verwirrende Begriffsvielfalt und widersprüchliche Verwendung vorherrschen, die eine durchgängig stringente, systematische Untersuchung erschweren.[11] Die Notwendigkeit der Vertrauensgewährung zur Komplexitätsreduktion ist ebenso unbestritten wie die Gefahr, die ungerechtfertigtes Vertrauen mit sich bringt. Selbst für die alltäglichsten Interaktionen ist Vertrauen notwendig,[12] jedoch fehlen oft konkrete Untersuchungsansätze und der Vertrauensbegriff bleibt diffus.[13]

„Trust is central to all transactions and yet economists rarely discuss the notion. It is treated rather as a background environment, present whenever called upon, a sort of ever-ready lubricant that permits voluntary participation in production and exchange.”[14] Vertrauen wird als Blackbox verwendet, deren Inhalt undurchsichtig ist aber gleichzeitig als bekannt vorausgesetzt wird.[15] So wird Vertrauen zwar regelmäßig als Explanans für kooperatives Verhalten herangezogen, aber selbst nicht als Explanandum, als zu erklärendes Phänomen, betrachtet. Dieses ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um bspw. institutionelle Rahmenbedingungen in sozialen Systemen zu gestalten und Vertrauen als effizientes Organisationsprinzip zu fördern.[16] Auch wenn Vertrauen in verschiedenen Disziplinen wie Psychologie, Soziologie, Politologie, Ökonomie, Anthropologie, Geschichte und Soziobiologie untersucht wird, wurden in der Vergangenheit wenige Anstrengungen unternommen, die unterschiedlichen Sichtweisen zu integrieren, und verschiedene theoretische Positionen stehen unverbunden nebeneinander.[17]

Allerdings ist in der Ökonomik gegenwärtig das Bemühen zu erkennen, dieses Defizit durch Einbeziehung psychologischer und soziologischer Grundlagen auszugleichen.[18] Im Alltag hingegen stellt Vertrauen eine Fuzzy Category dar, so dass Erklärungsversuche vage und oft widersprüchlich sind.[19] Der Begriff Vertrauen wird hier inflationär gebraucht und erfreut sich großer Beliebtheit. Trotz mangelnder Greifbarkeit herrscht weitgehender Konsens, dass Vertrauen ein wünschenswerter Zustand sei und dem Bestehen vertrauensvoller Beziehungen werden positive Korrelate attestiert. Daher besteht ebenfalls Einmütigkeit darüber, dass man sich aktiv bemühen müsse, Vertrauen zu gewinnen. Vertrauen weist eine kognitive (gedankliche), affektive (gefühlsmäßige) und behaviorale (handlungsleitende) Komponente auf, wobei die inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligen Komponenten je nach disziplinärem Zugang variiert.[20]

Ökonomen tendierten in der Vergangenheit dazu, den Wert von Vertrauen unabhängig von ökonomischen Transaktionen zu sehen. So wird regelmäßig unterstellt, dass Transaktionen frei von persönlichen Einflüssen zu untersuchen und diese folglich zu ignorieren seien. Perfekte Märkte sind vollständig depersonalisiert und es gibt keinen Raum für Vertrauen, Freundschaft, Nachsicht etc.[21] Rückt man hingegen von der Annahme perfekter Märkte ab, vermischen sich Ziele mit Personen- oder Beziehungspräferenzen.[22] Vertrauen ist dann nicht nur auf romantische Beziehungen beschränkt. Auch nahezu jede kommerzielle Transaktion enthält Vertrauenselemente,[23] und die ökonomisch positiven Wirkungen treten immer stärker in den Vordergrund.[24] Hierbei sind jedoch zwei grundsätzlich unterschiedliche Perspektiven auszumachen. Auf der einen Seite kann Vertrauen als Nebeneffekt des Handelns verstanden werden, der Entstehungsmoment und Funktionalität weitgehend außer Acht lässt.[25] Zum anderen kann Vertrauen als grundlegende Voraussetzung für erfolgreiches Handeln gesehen werden,[26] und nur hier erlangt die Vertrauensdiskussion letztendlich Relevanz.[27]

Die Multidimensionalität des Vertrauensbegriffs wird auch daran deutlich, dass Vertrauen auf zumindest drei verschiedenen Ebenen entstehen bzw. untersucht werden kann. Zunächst lässt sich Vertrauen als individuelle Vertrauensbereitschaft charakterisieren, die durch die spezifische Entwicklung von (sozialen) Faktoren beeinflusst wird. Auf dieser Ebene stellt Vertrauen als Glaube bzw. Erwartung eine tiefgehende Persönlichkeitsdisposition dar, deren Ursache in der individuellen psychologischen Entwicklung liegt. Soziologen und Ökonomen hingegen fokussieren Vertrauen als institutionelles Phänomen. Auf dieser Ebene kann Vertrauen als Phänomen innerhalb und zwischen Institutionen gesehen werden und als Vertrauen, welches Individuen in die Beziehung einbringen. Die dritte Ebene hat ihren Ursprung in der Sozialpsychologie, die auf interpersonelle Transaktionen unter der Berücksichtigung der Begleitumstände abstellt. Vertrauen ist hier die Erwartung, dass der andere sich wie angenommen verhält, jedoch unter Berücksichtigung des Risikos, das aus einer solchen Erwartungshaltung resultiert.[28]

2.1.2 Charakteristika

2.1.2.1 Grundlagen

Aufgrund der Vielschichtigkeit des Vertrauensbegriffs und der zahlreichen disziplinär unterschiedlichen Zugangswege zum Konstrukt des Vertrauens scheint es weder mög-

lich noch zielführend, eine einheitliche, allumfassende und widerspruchsfreie Definition von Vertrauen zu erlangen - „a concise and universally accepted definition has remained elusive.”[29] „Der Versuch, Vertrauen begrifflich zu erfassen, läuft […] auf die anspruchsvolle Aufgabe hinaus, die Entstehung von Vertrauen zu klären“[30], da ein hinreichend genaues Verständnis von Vertrauen das Verstehen der Entstehungszusammenhänge voraussetzt. Daher sind die Voraussetzungen und Bedingungen für die Entstehung von Vertrauen unabhängig von den jeweiligen disziplinären Sichtweisen herauszustellen und auf Ebene des kleinsten gemeinsamen Nenners zu verdichten.

Vertrauen setzt einen Vertrauensgeber voraus, der freiwillig,[31] in gewisser Hinsicht und abhängig von verschiedenen Bedingungen, Vertrauen in etwas oder jemanden hat.[32] Implizit muss das Vorliegen von Unsicherheit akzeptiert werden, um Vertrauenskonzepte zu verstehen. Vertrauen ist dann eine Möglichkeit, Unsicherheit zu begegnen.[33] „Trust can be ignored only at the price of ignoring uncertainty”.[34] Die Entscheidungen und Handlungen eines Vertrauenspartners weisen einen direkten oder indirekten Einfluss auf das eigene Nutzenniveau auf. Aus der damit verbundenen Unsicherheit resultiert ein Risiko für den Vertrauensgeber. Vertrauen, das sich auf in die Zukunft gerichtete Handlungen bezieht, impliziert also immer das Risiko einer Enttäuschung.[35] Der im Enttäuschungsfall entstehende Schaden ist hierbei ungleich größer als der Nutzen im Falle der Nichtenttäuschung.[36] „An individual may be said to have trust in the occurrence of an event if he expects its occurrence and his expectation leads to behavior which he perceives to have greater negative motivational consequences if the expectation is not confirmed than positive motivational consequences if it is confirmed.”[37]

Extremformen der Interaktion stellen Raub und Kooperation dar. Versteht man Vertrauen nur im Sinne korrekter Erwartungen bzgl. des Verhaltens anderer, würde man auch einem bewaffneten Kriminellen vertrauen. Vertrauen erfordert jedoch neben dem Risiko des Schadens auch die Möglichkeit eines Gewinns und bezieht sich daher auf die Erwartung kooperativen bzw. positiven Verhaltens.[38]

Der Vertrauensgeber erwartet, dass sich der Vertrauensnehmer in einer vorhersagbaren und gegenseitig erwarteten Weise verhält und setzt sich dem Risiko der Erwartungsenttäuschung aus. Dieses ergibt sich aus der Unsicherheit des Individuums bzgl. den Motiven, Absichten und Folgetaten derjenigen, von denen es abhängig ist.[39] Vertrauen wird von der Wahrscheinlichkeit vertrauenswürdigen Verhaltens bzw. dem wahrgenommenen Risiko determiniert, wobei bei einer Entscheidung unter Sicherheit kein Vertrauen gewährt werden kann. Hervorzuheben ist ebenfalls, dass Vertrauen im engen, ursprünglichen Sinn weder gerechtfertigt noch kalkulierbar sein muss. Dieser Aspekt erlangt erst bei unterstellter Rationalität des Vertrauensgebers Relevanz. Man kann aber nicht immer davon ausgehen, dass Risiko und Gründe des Vertrauens vor einer Entscheidung rational abgewogen werden. Vertrauen kann auch unbedacht, leichtsinnig oder routinemäßig erfolgen und erfordert insbesondere dann keinen übermäßigen Bewusstseinsaufwand, wenn die Erwartungen nahezu sicher sind.[40]

Vertrauen hängt aber nicht nur von der Erwartungshaltung des Vertrauensgebers, sondern auch von dessen Handlungen ab. Eine vertrauensvolle Erwartung ist zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für das Aufkommen einer Vertrauenssituation. Diese liegt nur dann vor, wenn der Initiator auch tatsächlich Handlungen im Sinne einer riskanten Vorleistung vornimmt.[41] Damit einher geht ein freiwilliger oder erzwungener Kontrollverzicht, so dass man sich im Vertrauensfall bewusst mangelnder Beeinflussbarkeit zukünftiger Ereignisse bzw. Handlungen des Vertrauensnehmers aussetzt. Die zentralen Merkmale vieler Vertrauensdefinitionen lassen sich bislang also wie folgt zusammenfassen: Der Aspekt der Ungewissheit, das Vorhandensein eines Risikos, die mangelnde Beeinflussbarkeit zukünftiger Ereignisse und die zukunftsgerichtete Zeitperspektive.[42]

Neben Risiken, die bspw. aus der Unvorhersagbarkeit möglicher zukünftiger Umweltzustände erwachsen, gilt das Augenmerk in einer Vertrauenssituation besonders dem Risiko, welches aus dem Verhalten des Vertrauensnehmers erwächst. Vertrauen wird üblicherweise nur dann gewährt, wenn die Erwartung besteht, dass zukünftige Aktionen eines anderen wohlwollend sind oder zumindest nicht den eigenen Interessen entgegenstehen, also nicht opportunistisch sind.[43] Die Initiierung von Kooperationen bzw. Vertrauensverhältnissen verursacht Kosten, und ein potenzieller Initiator wird nur dann bereit sein, diese Kosten auf sich zu nehmen, wenn er davon ausgeht, dass sein Gegenüber ausreichend vertrauenswürdig ist und sich entsprechend verhält.[44] Zusammenfassend lässt sich eine definitorische Eingrenzung in der Form vornehmen, dass es sich bei Vertrauen um eine einseitige, freiwillige Vorleistung unter Risiko bei möglichem Opportunismus des Vertrauensnehmers handelt, in der Erwartung, dass die Verletzlichkeit aus der Risikoakzeptanz nicht zum Vorteil der anderen Partei in der Beziehung ausgenutzt wird.[45]

Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es zwei grundsätzliche Sichtweisen gibt, wie möglichem Opportunismus begegnet werden kann. Wird Vertrauen trotz opportunistischer Verhaltensmöglichkeiten gewährt, da bei gleichzeitiger Risikoakzeptanz davon ausgegangen wird, dass sich der Vertrauensnehmer wohlwollend oder zumindest nicht opportunistisch verhält, so wird dieses im weiteren Verlauf der Arbeit als Vertrauen im engen oder eigentlichen Sinn bezeichnet.[46] Vertrauen im weiten Sinn hingegen wird dann gewährt, wenn zu erwarten ist, dass sich der Vertrauensnehmer primär aufgrund der Verringerung opportunistischer Verhaltensspielräume bspw. durch Vertrag und mögliche Sanktionen vertrauenswürdig verhält. Ob es bei Vertrauen im weiten Sinn jedoch tatsächlich zulässig ist, noch von Vertrauen zu sprechen, ist nicht unumstritten.[47] So ist sich ein möglicher Vertrauensgeber zwar sehr wohl des Risikos bewusst, welches er im Vertrauensfall eingeht, anstelle dieses Risiko jedoch einzugehen, verringert er es, so dass die vermeintlich riskante Vorleistung dann im Extremfall nicht mehr unsicher ist, sondern eine Entscheidung unter Sicherheit darstellt.[48] Vertrauen im weiten Sinn kann also auch als Vertrauensäquivalent, als „trust-like behavior“[49] verstanden werden. Viele der folgenden Ausführungen zu Vertrauensthematik lassen sich aber undifferenziert sowohl auf Vertrauen im engen als auch im weiten Sinn anwenden, so dass im weiteren Verlauf der Arbeit eine Unterscheidung nur dann vorgenommen wird, wenn es zwingend notwendig ist.

2.1.2.2 Vertrauen als Verhaltenstypus oder Disposition

Es klang bereits an, dass es verschiedene Zugangswege zur Erklärung der Vertrauensentstehung gibt. Zunächst kann Vertrauen als situativ determinierte Handlungsvariable aufgefasst werden, der eine bewusste Entscheidung bzw. Kalkulation zugrunde liegt.[50] Alternativ lässt sich die Bereitschaft, Vertrauen zu gewähren, auch als personale Variable im Sinne einer Persönlichkeitseigenschaft auffassen,[51] die u. a. von gemeinsamen Werten oder sozialen interpersonellen Prozessen beeinflusst wird.[52] „Trust is such a complex phenomenon that it does not fit completely into any of the […] conceptual approaches”[53], so dass zur Durchdringung des Vertrauenskonstrukts die verschiedenen Ansätze nicht unabhängig und losgelöst voneinander betrachtet werden können.[54]

Liegt dem Akt der Vertrauensgewährung eine Entscheidungssituation zugrunde, die aus einer konkreten Situation resultiert, stellt Vertrauen eine bewusst gewählte Verhaltensweise dar. Vertrauen erfüllt hier eine konkrete Funktion.[55] Es dient dazu, eine Entscheidung und die damit verbundenen Handlungsfolgen herbeizuführen. Vertrauen basiert auf einer Kalkulation und ist innerhalb dieser Sichtweise kognitionsbasiert. Es findet eine bewusste Auswahl bzw. Entscheidung statt, wem unter welchen Umständen vertraut wird.[56] Das setzt jedoch voraus, dass Handlungsalternativen bestehen,[57] wobei Vertrauen neben Vermeidung oft die einzige Handlungsoption darstellt.[58] Die situative Auffassung von Vertrauen besagt auch, dass sich Vertrauen immer wieder neu in der Auswahl einer Handlungsentscheidung manifestiert.[59] So wird bspw. in einem einfachen spieltheoretischen Framework, ohne dass vertragliche Beschränkungen oder Sicherungsmechanismen vorliegen, die Frage gestellt, ob vertraut bzw. kooperiert wird, und der Vertrauensnehmer kann frei entscheiden, ob er dieses Verhalten honoriert.[60] Ein wesentlicher Kritikpunkt an dieser Konzeption liegt bspw. darin, dass der Schluss von der Wahl eines kooperativen Verhaltens auf dahinter befindliches Vertrauen in den Partner nicht zwingend ist.[61] Ein Vorteil der Konzeptionalisierung von Vertrauen als Wahlverhalten in Dilemmatasituationen hingegen ist, dass Entscheidungen grundsätzlich als sichtbares kooperatives Verhalten beobachtbar sind. Im Grundmodell der Konzeption von Vertrauen als Wahlverhalten stellt Vertrauen eine gänzlich zweckrationale Wahl dar, während in einer erweiterten Sichtweise auch soziale und beziehungsabhängige Aspekte in solchen Entscheidungssituationen eingebunden werden können.[62]

Die im historischen Rückblick ältesten Forschungsansätze verstehen Vertrauen als personale Variable, als Disposition im Sinne einer stabilen Persönlichkeitseigenschaft.[63] „Trust is a disposition towards trusting behaviour, that is behaviour with limited safeguards, accepting vulnerability, based on the expectation that this risk is limited.”[64] Vertrauen erfüllt hier keine Funktion, sondern hat einen Wert und beschreibt vielmehr die Motivation und Bereitschaft, zu vertrauen.[65] Die Vertrauensentstehung aus dieser psychologisch geprägten Perspektive bezieht sich zunächst auf die grundsätzliche bspw. in der Kindheit geprägte Vertrauensbereitschaft, die dann im Zusammenwirken mit verschiedenen, miteinander verbundenen Prozessen ggf. zu Vertrauen führt.

Theoretische Problembereiche des persönlichen wie auch des situativen Vertrauenszugangs liegen in deren Einseitigkeit begründet, was dazu führte, dass sich Wissenschaftler vermehrt interaktionistischen Paradigmen zugewandt haben. D. h. sie postulieren sowohl die Berücksichtigung von personalen als auch situativen Variablen und deren Wechselwirkungen.[66] Das hat in der Psychologie dazu geführt, dass Vertrauen in Untersuchungen zunehmend lebensbereichsspezifisch aufgefasst wird.[67]

Vertrauen als Verhaltenstypus und Disposition sind allerdings nicht als konkurrierende Modelle zu begreifen. Vielmehr können kontextspezifisch beide Perspektiven berücksichtigt werden. Während die bewusste Kalkulation den fundamentalen arithmetischen Kern für eine bewusste Vertrauensentscheidung darstellt, sind auch personenbezogene, soziale und situative Faktoren zu berücksichtigen, die neben der grundsätzlichen Vertrauensbereitschaft auch das relative Gewicht der jeweiligen Größen innerhalb der Kalkulation beeinflussen.[68]

2.1.3 Misstrauen

Es herrscht Uneinigkeit darüber, in welcher Beziehung Vertrauen und Misstrauen zueinander stehen. Misstrauen zeichnet sich durch die Besorgnis aus, dass ein anderer opportunistische Verhaltensspielräume zum eigenen Vorteil nutzt oder gar feindlich gesinnt ist.[69] In vielen Analysen wird davon ausgegangen, dass Vertrauen das Gegenstück zu Misstrauen darstellt. Diese Sichtweise greift jedoch häufig zu kurz. Es gibt auch einen neutralen Zustand des Nichtvertrauens, der aber nicht mit Misstrauen gleichzusetzen ist. Jemandem nicht zu misstrauen bedeutet nicht zwangsläufig, dass man demjenigen vertraut und umgekehrt. Soll Vertrauen gefördert werden, muss zunächst hinterfragt werden, ob Misstrauen oder lediglich Nichtvertrauen zugrunde liegt. Im Falle von Misstrauen muss dieses zunächst beseitigt werden, während bei Nichtvertrauen direkt vertrauensfördernde Maßnahmen ergriffen werden können.[70] Diese Unterscheidung ist notwendig, da der psychologische Zustand insbesondere auf affektiver Ebene ein völlig anderer ist. Misstrauen ist nicht begründungspflichtig[71] und führt zum innerlichen Rückzug.[72] Dieser innerliche Rückzug erschwert die Möglichkeit, Vertrauen zu erlangen. Misstrauen ist nur sehr mühevoll durch Erfahrungen abzubauen, da der Misstrauende grundsätzlich über keine Bereitschaft zur Interaktion verfügt[73] bzw. durch sein Verhalten sogar versuchen wird, die Gültigkeit seines Misstrauens zu betonen.

Vertrauen und Misstrauen stehen sich nicht nur in begrifflicher Hinsicht gegenüber, sondern sind auch Funktionsäquivalente, da beide wirksam Komplexität reduzieren.[74] Auf gesellschaftlicher Ebene können sowohl Vertrauen als auch Misstrauen funktional sein. So stellt auch Misstrauen einen durchaus effektiven Steuerungsmechanismus dar. So erhalten mafiöse Vereinigungen ihre Macht gezielt durch die Stärkung von gegenseitigem Misstrauen.[75] Während ein von Vertrauen geprägtes System tendenziell auf Solidarität abstellt, dominiert in einem System von Misstrauen der Autarkiegedanke.[76] Auch auf individueller Ebene stellen Vertrauen und Misstrauen Funktionsäquivalente dar. So ist die Zuschreibung von Misstrauen im Falle eines Vertrauensbruchs hochgradig funktional, um dem Akteur eine Handlungsorientierung zu geben.[77] Eine rein instrumentelle Beziehungszuschreibung wird evtl. aufgrund von mit dem Vertrauensbruch einhergehenden negativen Emotionen verhindert, so dass lediglich Misstrauen eine Handlungsblockade verhindern kann.[78]

Im Hinblick auf die der Arbeit zugrunde liegende Problemstellung ist zu konstatieren, dass die Öffentlichkeit durch medienwirksame Unternehmenszusammenbrüche, Bilanzdelikte und auch durch damit verbundene Fehlleistungen einzelner Abschlussprüfer sensibilisiert ist. Durch die öffentliche Thematisierung dieser Ereignisse können sich Ansehens- und Vertrauensverluste durch den Mechanismus der Verallgemeinerungstendenz auf ganze Branchen bzw. den gesamten Aktienmarkt ausdehnen.[79] Um hieraus resultierende negative Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft zu vermeiden, werden institutionelle Arrangements geschaffen. In institutionellen Arrangements manifestiert sich ein institutionalisierter Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit gesellschaftlicher Einrichtungen und Prozesse. Öffentliche Aufsichtsinstitutionen lassen sich somit als Element eines gesellschaftlich organisierten Misstrauens bzw. zumindest nicht vorhandenen Vertrauens beschreiben.[80] „Überschaut man die betriebswirtschaftliche Literatur, so scheint sich die gesamte ökonomische Intelligenz am Modell des Gebrauchtwagenkaufs zu orientieren – am Modell maximalen Misstrauens.“[81] Auch wenn diese Aussage mit aller gebotenen Vorsicht zu interpretieren ist, wird dennoch deutlich, dass Vertrauen in ökonomischen Beziehungen oft negiert wird.

Verwunderlich ist zudem die Normativität, mit der die öffentliche Debatte über die angeblich erodierenden Grundlagen der zivilgesellschaftlichen Ordnung geführt wird.[82] Wünschenswert erscheint eine Vertrauenskultur, und das dominiert die Gesellschaftsanalyse. Misstrauensbekundungen werden unter Berufung auf eine früher vermeintlich vorhandene Vertrauenskultur grundsätzlich als bedrohlich wahrgenommen, anstatt sie als Motor politischer und sozialer Dynamik gelten zu lassen.[83]

2.1.4 Verwandte Begriffe

Vertrauen ist nicht mit Begriffen wie Glaube, Hoffnung oder Zuversicht gleichzusetzen, die zwar alle der Komplexitätsreduktion dienen und im Alltagsgebrauch nahezu syno­nym verwendet werden. Der Glaube bzw. Glauben findet seinen Ursprung historisch gesehen in der Religion und stellt eine Emotion gegenüber Objekten außerhalb unserer Erfahrungswelt dar.[84] Eine historische Rekonstruktion des Vertrauensbegriffs zeigt, dass Gottvertrauen sprich Glaube bis ins 19. Jahrhundert im Mittelpunkt stand, sich aber im 20. Jahrhundert in Richtung eines interaktionsbezogenen Vertrauensverständnisses verlagert hat.[85] Glaube im eigentlichen Sinn ist nicht an Interaktion gebunden. Stellt man einen Zusammenhang von Glauben und Vertrauen her, kann Glauben als eine Art Extremform des Vertrauens gesehen werden. Glauben entzieht sich einer rationalen Sichtweise, ist dadurch aber auch tendenziell unerschütterlich.[86]

Hoffnung bezieht sich auf Risiken exogener Art und damit auf unsichere Ereignisse, mit deren Auslöser kein Vertragsschluss möglich ist. Der Akt der Vertrauensgewährung hingegen ist abhängig von endogenen Risiken. Vertrauen erlangt folglich in den Situationen Relevanz, in denen das eingegangene Risiko vom Verhalten eines anderen Akteurs determiniert wird, mit dem zumindest theoretisch ein Vertragsschluss möglich wäre. So geht ein Akteur bspw. beim Roulette ein bewusstes Risiko ein, indem er auf den Eintritt eines bestimmten Ereignisses setzt. Er kann jedoch nicht darauf vertrauen, dass er gewinnt, sondern lediglich hoffen.[87] „Vertrauen reflektiert Kontingenz, Hoffnung eliminiert Kontingenz.“[88] Vertrauen liegt nur dann vor, wenn vertrauensvolle und nicht etwa hoffnungsvolle Erwartungen bei einer Entscheidung den Ausschlag geben und bezieht sich stets auf die kritische Alternative, in der der Schaden beim Vertrauensbruch größer sein kann als der Vorteil, der aus einem Vertrauenserweis gezogen wird.[89]

Menschen können nicht existieren, ohne dass sie bestimmte Erwartungen über kontingente Ereignisse bilden, ggf. auch unter Ausblendung der Möglichkeit von Erwartungsenttäuschungen. Diese Vernachlässigung kann zum einen darauf zurückgeführt werden, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit als sehr gering erachtet wird. Zum anderen stellen omnipräsente Angst und Verzweiflung keine Alternative dar, da Akteure dann Gefahr laufen, in Handlungsunfähigkeit zu erstarren.[90] Man kann Bedenken gegenüber dem tatsächlichen Eintritt bestimmter Erwartungen nicht einfach zurückziehen, ohne diese zu ersetzen. Zuversicht[91] stellt solch eine generelle Reaktion auf latente Unsicherheit im Alltag dar.[92] Zuversicht wird in großen oder weiten Systemen gewährt, die von Individuum kaum zu beeinflussen und unausweichlich sind, während Vertrauen eine Reaktion auf spezifische Risikosituationen darstellt. Die Freiheit ist in dem Sinne eingeengt, dass keine Alternativen im Umgang mit der Unsicherheit bestehen und man sozusagen vertrauen muss.[93] Als Beispiele seien hier Rechtsstaatlichkeit oder Rechtsprechung genannt. Im Falle einer Erwartungsenttäuschung muss man sich zudem nicht selbst tadeln, da man keine andere Wahl hatte, als sich dem Risiko eben dieser Erwartungsenttäuschung auszusetzen. Könnte man sich bspw. im Falle einer ungerechtfertigten Anklage vor Gericht den Richter frei aussuchen, so wären durchaus Konstellationen denkbar, in denen zwischen Richter und Beklagtem ein Vertrauensverhältnis besteht, welches sich positiv auf den Verfahrensausgang auswirken könnte. In der Realität wird dem Angeklagten jedoch nichts anderes übrig bleiben, als lediglich Zuversicht gegenüber dem System der Rechtsprechung zu empfinden.

2.2 Abschlussprüfer

2.2.1 Abschlussprüfer als Vertrauensnehmer

2.2.1.1 Grundlagen

Angesichts zahlreicher Bilanzdelikte sahen sich börsennotierte Unternehmen und Wirtschaftsprüfer insbesondere in ihrer Funktion als Abschlussprüfer zunehmender Kritik ausgesetzt.[94] Trotz eines grundsätzlich positiven Erscheinungsbildes des Abschlussprüfers[95] gerät dieser im Falle von Unternehmenskrisen schnell in den Mittelpunkt öffentlicher Missbilligung.[96] Abschlussprüfer haben einen erheblichen Vertrauensverlust erlitten,[97] so dass gar von einer Vertrauenskrise die Rede ist. Hiermit ist die quasi reflexartige Forderung verbunden, das geschwundene Vertrauen wieder zu stärken.[98] Es wird befürchtet, dass sich dieser Vertrauensverlust auch auf die Finanzberichterstattung überträgt und so den gesamten Kapitalmarkt zu destabilisieren vermag.[99] Aus der beobachteten Verunsicherung bezüglich des Vertrauens in die Wirksamkeit privater Institutionen im Bereich der Wirtschaftsprüfung[100] resultieren neue Anforderungen an den Gesetzgeber und den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, und im Zuge der Suche nach der „certification of the unknowable“[101] wurde der Ruf nach weiteren vertrauensbildenden Institutionen laut.[102]

Beanstandet wird üblicherweise nicht die fachliche Qualifikation des Abschlussprüfers, sondern primär seine Nähe zum Management und die daraus resultierende Einschränkung der Unabhängigkeit bzw. Integrität.[103] Daher soll dem unterstellten Vertrauensverlust primär mit Maßnahmen begegnet werden, die auf Sicherung des integren Verhaltens des Abschlussprüfers abzielen.[104] Kompetenzfragen rücken hierbei in den Hintergrund.[105] Da der Abschlussprüfer eine Aufgabe erfüllt, die vom Gesetzgeber vorgegeben wird und die rechtlichen Grundlagen der Jahresabschlussprüfung grundsätzlich nicht selbst festlegt, kann angeführt werden, dass der richtige Adressat für Kritik insofern nur der Gesetzgeber und nicht der Abschlussprüfer selbst sein kann.[106] Im Vertrauenskontext ist das Problem jedoch direkt beim Abschlussprüfer angesiedelt, da insbesondere seine Absichten in Bezug auf integres Verhalten angezweifelt werden. Zudem liegt der Sinn der Selbstverwaltung ja gerade darin, sich selbst zu verwalten und nicht erst den Gesetzgeber tätig werden zu lassen.[107]

Es wird angenommen, dass das Vertrauen in den Abschlussprüfer geschwunden ist, inwieweit jedoch tatsächlich ein Vertrauensverlust stattgefunden hat, lässt sich nur unzureichend genau beantworten. Ist davon die Rede, dass kein Vertrauen vorhanden ist, wird dieses oft anhand von impliziten Messmethoden abgeleitet. So werden kritische Pressenotizen bemüht und auf aggregierter Ebene als Indikatoren für die mangelnde Aufgabenerfüllung des Berufsstandes herangezogen.[108] Die Nachrichten beziehen sich jedoch meist auf Einzelfälle bzw. einzelne Personen. Quantitative Aussagen, z. B. zur Veränderung der Kritik am Abschlussprüfer im Zeitablauf, werden nicht abgeleitet.[109] Des Weiteren besteht Vertrauen oder Misstrauen nicht nur in den Momenten, in denen vertrauensrelevante Sachverhalte von den Medien aufgegriffen werden. Denkbar ist darüber hinaus auch, dass insbesondere uninformierte Adressaten gar keine Erwartung gegenüber dem Abschlussprüfer haben und diesen einfach als gegeben hinnehmen. Man weiß zwar, dass es Abschlussprüfer gibt und diese eine bestimmte Aufgabe wahrnehmen, reflektiert die Aufgabenerfüllung aber nicht vor den Augen der eigenen Anforderungen. Die Existenz des Abschlussprüfers wird dann weitgehend unreflektiert hingenommen, so dass es gar nicht erst zu Erwartungsenttäuschungen und damit letztlich auch nicht zu Vertrauen oder Misstrauen kommt.[110]

Aufgabe der Abschlussprüfung ist es, die Ordnungs- und Gesetzmäßigkeit der Rechnungslegung zu bestätigen und dabei berufsständische Normen einzuhalten.[111] Es stellt sich die Frage, wann und unter welchen Umständen dem Abschlussprüfer vertraut werden kann oder sollte. Hier soll es aber nicht darum gehen, die Ziele bzw. Funktionen der Abschlussprüfung zu diskutieren, sondern darum, ob der Abschlussprüfer die damit verbundenen Erwartungen erfüllen kann. Bei den zahlreichen Funktionen sind neben der Kontrollfunktion zur Sicherstellung der Normenkonformität des Jahresabschlusses[112] noch die die Informations- und Beglaubigungsfunktion hervorzuheben. Über das Ergebnis der Prüfung muss berichtet werden und mit dem Testat wird die Richtigkeit der Rechnungslegung beglaubigt.[113] Auch bezüglich der Rolle des Prüfers gibt es zahlreiche theoretische Zugänge. Hier sind stellvertretend die Policeman-, Lending Credibility-, Risk Sharing- oder Monitoring-Theorie zu nennen.[114] Je nach theoretischem Blickwinkel wird dem Abschlussprüfer eine bestimmte Rolle zugedacht,[115] mit der konkrete Erwartungen verbunden sind, die es zu erfüllen gilt, um letztendlich als vertrauenswürdig zu gelten.

Einer Handlung, so auch der Durchführung der Abschlussprüfung, liegen verschiedene Ursachen zugrunde. Diese stellen ihrerseits wiederum Kriterien für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit des Handelnden, hier also des Abschlussprüfers dar und somit letztlich den Grund für die Gewährung oder den Entzug von Vertrauen. Vertrauensgewährung wird durch die verschiedenen Ursachen bzw. Gründe einer Handlung und den daraus resultierenden Folgen bzw. Ergebnisse beeinflusst. Für eine weitere systematische Analyse des Vertrauens ist es notwendig, die Kausalität bzw. Wirkung von Handlungen im Hinblick auf die Attribution von Vertrauen zu hinterfragen.[116] Hierzu soll kurz auf das Aristotelessche Konzept der multiplen Ursächlichkeit Bezug genommen werden.[117]

Aristoteles stellt in seiner Ursachenlehre zur Erklärung von Kausalität dar, dass sich eine Wirkung auf verschiedene Ursachen zurückführen lässt.[118] Konkret unterscheidet er Materialursache (causa materialis), Formursache (causa formalis)[119], Wirkursache (causa efficiens), und Zweckursache (causa finalis). Causa materialis und formalis bestimmen das Sein eines Gegenstandes und werden auch als interne Ursachen bezeichnet. Die Form wirkt auf die Materie und macht aus ihr etwas Gegenständliches. Causa efficiens und finalis hingegen beziehen sich auf das Werden und werden auch als äußere Ursachen bezeichnet. Die Wirkursache gilt als Quelle einer Tätigkeit und die Zweckursache beschreibt den eigentlichen Zweck, warum diese Tätigkeit ausgeführt wird. Neben der ereignisbezogenen Interaktionsebene, dem originären Handlungsrahmen, gibt es also noch eine übergeordnete Ebene der Kausalfaktoren.[120] Dieser Kausalitätsrahmen ist im Gegensatz zum Handlungsrahmen nicht rein ereignisbezogen, sondern beinhaltet auch vergangene Erfahrungen.

Interaktionspartner betätigen sich als naive Psychologen und hinterfragen vermutete und beobachtete Verhaltensweisen im Hinblick auf mögliche Ursachen.[121] Am Beispiel der Abschlussprüfung lässt sich das wie folgt verdeutlichen: Der Abschlussprüfer stellt die Wirkursache dar, da er die Abschlussprüfung durchführt.[122] Die Formursache beschreibt seine Fertigkeiten, sein Wissen und die von ihm angewandten Methoden. Die Materialursache beinhaltet neben der technischen Ausstattung des Abschlussprüfers auch die Prüfungsstandards, auf die er als „Handwerkszeug“ zurückgreift, und den zu prüfenden Jahresabschluss. Zweck bzw. Ziel der Abschlussprüfung ist es, ein Testat darüber abzugeben, ob der Jahresabschluss in allen wesentlichen Punkten den gesetzlichen Vorgaben[123] entspricht.[124] Ergänzend soll hier auf einer übergeordneten Ebene eine weitere Ursachenkategorie betrachtet werden, die als Konditionalursache bezeichnet wird.[125] Diese ermöglicht oder schränkt die Funktion der anderen Ursachenkategorien ein. Hierunter zählen externe Bedingungen wie Gesetze oder sonstige institutionelle Rahmenbedingungen. Institutionen wirken auf die Ursachen einer Tätigkeit und haben daher einen Meta-Charakter.

Um letztendlich die Frage zu beantworten, ob dem Abschlussprüfer vertraut werden kann bzw. sollte, ist zu untersuchen, inwiefern Vertrauen in die einzelnen Ursachen des Handelns des Abschlussprüfers besteht. Folgende Ursachen sind hier zu berücksichtigen: Die Person des Abschlussprüfers einschließlich seiner Fertigkeiten und Fähigkeiten, seine Ressourcenausstattung, das Objekt der Abschlussprüfung, der Zweck der Abschlussprüfung und die institutionellen Rahmenbedingungen. Vertrauen in den Abschlussprüfer, der die Wirkursache einer Handlung, hier also der Abschlussprüfung, darstellt, ist also auch davon abhängig, inwiefern er über die nötigen Hilfsmittel und „Rohstoffe“ verfügt, um materielles Vertrauen zu erlangen. Zieht man die Formursache ins Kalkül, so ist zu hinterfragen, ob ausreichend Vertrauen in Kenntnisse, Wissen und Fähigkeiten des Abschlussprüfers besteht, um die erwarteten Ergebnisse zu liefern. Die Zweckursache begründet Vertrauen in die Ziele des Abschlussprüfers. Ob die Ziele des Abschlussprüfers mit dem annahmegemäß erwünschten und gesetzlich vorgegebenen Ziel der Abschlussprüfung übereinstimmen, hängt maßgeblich von den (guten) Absichten des Abschlussprüfers ab. Dessen Handlungsmotive bestimmen, inwiefern er willens ist, das vorgegebene Ziel der Abschlussprüfung zu verfolgen.[126] Bereits hier wird deutlich, dass es sich bei Vertrauen in den Abschlussprüfer um kein leicht beobachtbares, monokausales Konstrukt handelt. Es sind zahlreiche Aspekte und Ebenen beim Abschlussprüfer zu berücksichtigen, die die Vertrauensgewährung beeinflussen bzw. in die man Vertrauen haben kann.

Im Zusammenhang mit Bilanzdelikten und dem daraus resultierenden Vertrauensverlust in den Abschlussprüfer setzt die öffentliche Kritik primär an Punkten an, die direkt in der Person bzw. dem Verhalten des Abschlussprüfers liegen. Nicht der zu prüfende Jahresabschluss und die ihm zugrunde liegenden Rechnungslegungsnormen werden als Quelle fehlenden Vertrauens ausgemacht und auch das eigentliche Ziel der Abschlussprüfung steht nicht im Zentrum der Kritik bzw. im Maßnahmenfokus. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Faktoren unbedeutend sind. Sie werden aber zumindest im Hinblick auf die Attribution von Vertrauen in den Abschlussprüfer nicht als ursächlich für den Vertrauensverlust angesehen. Zur Eingrenzung des Untersuchungsbereichs werden daher im Folgenden die Faktoren und Umstände berücksichtigt, die direkt in der Person und dem Verhalten des Abschlussprüfers begründet sind bzw. die Maßnahmen hinterfragt, deren Regelungsinhalte sich unmittelbar auf den Abschlussprüfer beziehen.

Vertrauen in den Jahresabschluss setzt Vertrauen in den Abschlussprüfer voraus.[127] Wird dem Abschlussprüfer nicht vertraut, ist der Wert der Abschlussprüfung eingeschränkt. Demnach reicht bloße Expertise auf Seiten des Abschlussprüfers nicht aus, wenn bspw. Defizite in seiner Persönlichkeitsstruktur oder den zugrunde liegenden Motiven seiner Handlungen auszumachen sind.[128] Es ist jedoch nicht zulässig, hieraus einen Umkehrschluss zu ziehen. Vertrauen in den Abschlussprüfer bedeutet nicht zwingend, dass auch Vertrauen in den Jahresabschluss besteht. So ist durchaus denkbar, einem Abschlussprüfer grundsätzlich zu vertrauen und dennoch kein Vertrauen in den Jahresabschluss zu haben, da die zugrunde liegenden Rechnungslegungsnormen, deren Ordnungsmäßigkeit bestätigt werden soll, als unzureichend erachtet werden. Umgekehrt kann mangelndes Vertrauen in den Jahresabschluss aufgrund des vorhandenen Fehler- und Manipulationspotenzials auch unreflektiert auf den Abschlussprüfer übertragen
werden.[129] Es geht jedoch nicht darum, hier eine Accounting-Theorie aufzustellen bzw. zu hinterfragen. Die Konzeption der Normen und ihr Potenzial zur Zielerreichung werden daher im Zusammenhang mit der Vertrauensattribution nicht weiter hinterfragt. Zudem soll an dieser Stelle nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich die vorliegenden Ausführungen auf die Thematik Vertrauen in den Abschlussprüfer beziehen und nicht etwa auf den Abschlussprüfer als Intermediär zur Herstellung von Vertrauen in Jahresabschlussdaten und Vertrauen in den Kapitalmarkt.[130]

Stellt man Sinn und Zweck der Abschlussprüfung nicht in Frage und geht von einer ausreichenden Ressourcenausstattung aus, so ist die Vertrauensattribution maßgeblich davon abhängig, ob der Abschlussprüfer die ihm zugedachte Aufgabe bewältigen kann und will. Können und Wollen, die von den jeweiligen Rahmenbedingungen beeinflusst werden, determinieren dann die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit bzw. den Prozess der Vertrauensgewährung. Der Abschlussprüfer muss also zum einen ein hohes Maß an Kompetenz aufweisen und auf der anderen Seite den potenziellen Vertrauensgeber davon überzeugen, dass seinem Verhalten eine grundsätzlich zumindest nicht negative Intention zugrunde liegt, um im Rahmen gewisser Grenzen als vertrauenswürdig zu gelten.[131] Es muss folglich sowohl Vertrauen in die Kompetenz als auch Vertrauen in die Absichten des Abschlussprüfers bestehen.[132] Die Beurteilung der Absichten ihrerseits hängt je nach Sichtweise wiederum vom Grad der wahrgenommen Integrität oder auch des Wohlwollens ab.[133] Während sich Integrität in diesem Kontext auf opportunitätsfreies Handeln im Rahmen der vereinbarten oder geltenden Grenzen bzw. Vereinbarungen und Gesetze bezieht, stellt Wohlwollen darauf ab, dass auch nicht antizipierte Verhaltensspielräume vom Vertrauensnehmer grundsätzlich im Interesse des Vertrauensgebers genutzt werden. Die Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit eines Interaktionspartners erfolgt somit also anhand der Faktoren Kompetenz, Integrität und Wohlwollen.[134]

Vertrauen lässt sich auf jedes identifizierte Risiko durch menschliches Verhalten beziehen und betrifft sowohl die Fähigkeit des Partners, vereinbarungsgemäß zu agieren, als auch seine Intention, es tatsächlich zu tun.[135] Daher erscheint, sofern möglich, eine explizite Trennung von Kompetenz und motivationaler Disposition als jeweils losgelöstem Vertrauensgegenstand sinnvoll, da Unterschiede im jeweiligen Prozess der Vertrauens­attribution auszumachen sind.[136] „Die Zuschreibung von Vertrauenswürdigkeit erfordert nicht nur die Wahrnehmung von Kompetenz, sondern [...] auch die Wahrnehmung von moralischer Integrität“.[137] Personenbezogenes Vertrauen bezieht sich auf Risiken, die im Zusammenhang mit Kooperation entstehen. Damit verbundene Risiken beziehen sich auf Fähigkeiten gemäß einem Plan bzw. einer Vereinbarung zu handeln, wobei exogene und endogene Unsicherheit diese Fähigkeit behindern oder einschränken können. Gerade die endogene Unsicherheit, die sich auf die motivationale Disposition, sprich Handlungsabsichten des Vertrauensnehmers bezieht, stellt, wie bereits mehrfach angedeutet, den Kern der Vertrauensdiskussion dar.[138] Das bedeutet nicht, dass Kompetenzvertrauen unwichtig und zu vernachlässigen ist, es wird lediglich im Zusammenhang mit dem gegenwärtig vermuteten Vertrauensschwund in den Abschlussprüfer nicht als vordergründig ursächlich angesehen.

2.2.1.2 Kompetenz

Ein zentrales Kriterium zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit stellt Kompetenz dar. Kompetenzvertrauen bezieht sich auf die Fähigkeiten eines Akteurs, Verpflichtungen zu erfüllen.[139] Dieses Kompetenzvertrauen ist eine Voraussetzung für die Ermöglichung von Transaktionen, wobei Kompetenz grundsätzlich erworben oder kreiert werden kann.[140] Der potenzielle Vertrauensgeber weiß nicht, ob der andere leisten kann und will.[141] Daher ist zunächst eine Unterscheidung notwendig, inwiefern jemand die notwendige Kompetenz besitzt, um vertrauenswürdig zu handeln und in welchem Maß er tatsächlich beabsichtigt, dieses auch zu tun.[142] Auch wenn man sich im Zuge der Vertrauensdiskussion vornehmlich darauf konzentriert herauszufinden, ob sich der Vertrauensnehmer vertrauenswürdig verhalten will, ist es notwendig, sich im Vorfeld mit Fragen der Kompetenz auseinanderzusetzen. So kann man Kompetenzvertrauen durch entsprechende Ausbildung erhöhen, was jedoch nur dann einen zusätzlichen Nutzen verspricht, wenn auch der tatsächliche Wille vorhanden ist, diese Kompetenz opportunitätsfrei zu nutzen. Umgekehrt ist denkbar, dass sich eine Person zwar glaubhaft nicht opportunistisch verhält, ihr aber dennoch nicht vertraut wird, da Kompetenzmängel vermutet werden.[143] Kompetenzvertrauen lässt sich zudem in Vertrauen in technische und persönliche Kompetenz unterteilen.[144] Eine Person muss also neben den bloßen Fähigkeiten auch über die notwendigen Ressourcen verfügen, um das gewünschte Handlungsergebnis herbeizuführen.[145]

Kritik des Abschlussprüfers an der Rechnungslegung bleibt, solange sie unter der Ein­schränkungsschwelle liegt, vertraulich. Der Abschlussprüfer kann diese zwar im Prüfungsbericht anführen, der jedoch nicht für externe Adressaten bestimmt ist. So überrascht es nicht, dass über Tätigkeit, Grenzen der Prüfung und auch vorhandene Kompetenz falsche Vorstellungen in der Öffentlichkeit bestehen. Die Möglichkeiten des Abschlussprüfers zur Selbstdarstellung bzw. zur Darstellung seiner Kompetenz sind eingeschränkt, zumal er Publizität fast ausschließlich im negativen Sinne genießt und seine tatsächliche Aufgabenerfüllung zumeist verborgen bleibt.[146] Das führt dann dazu, dass der Grad an entdeckter bzw. vermuteter Kompetenz regelmäßig unter dem Grad der vorhandenen, faktisch angewandten Kompetenz liegt. Aufgrund der oft unzureichenden Möglichkeiten, die Kompetenz eines einzelnen Abschlussprüfers zu beurteilen, wird zudem oft undifferenziert auf die vermutete Kompetenz des gesamten Berufsstandes zurückgegriffen, wobei das hohe Maß an Professionalisierung als ein Garant für gute Funktionserfüllung und damit verbundener Kompetenz angesehen wird.[147]

Der Absatz der zum Zeitpunkt der Nachfrage noch nicht vorhandenen Dienstleistung, in diesem Fall der Abschlussprüfung, liegt zeitlich vor dem Erstellungsprozess. Bei der Sachgüterproduktion ist es regelmäßig umgekehrt. Wegen des ex ante geringen Informationsstandes über den Abschlussprüfer stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien man diesen auswählt. Empirisch lässt sich hier zeigen, dass Kompetenz als das wichtigste Kriterium, nach dem Entscheider den Abschlussprüfer auswählen, vermutet wird. Erst mit deutlichem Abstand folgen Kriterien wie Integrität und Erreichbarkeit.[148] Das Ergebnis vermag kaum zu überraschen, da Kompetenz vermeintlich leichter beobachtet und besser bewertet werden kann als bspw. Integrität.

2.2.1.3 Motivationale Disposition

Die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit ist maßgeblich von den Absichten des Vertrauensnehmers, hier also des Abschlussprüfers, abhängig, und die Vertrauensattribution wird folglich primär durch Verhaltensunsicherheit, also die Unsicherheit bzgl. der motivationalen Disposition des Vertrauensnehmers bestimmt. Die Motivation eines Akteurs ergibt sich aus seinen Präferenzen und Handlungsrestriktionen, wobei wahre Präferenzen ggf. verheimlicht werden.[149]

Je nach zugrunde liegender Motivation können folgende Verhaltensweisen unterschieden werden: Opportunistisches, integres und wohlwollendes Verhalten.[150] Während sich ergebende Verhaltensspielräume im Fall von Opportunismus grundsätzlich zum eigenen Vorteil genutzt werden,[151] zeichnet sich wohlwollendes Verhalten dadurch aus, dass auftretende oder verbleibende Verhaltensspielräume im Sinne des Interaktionspartners genutzt und über die eigenen Interessen gestellt werden.[152]

Integrität wird als Übereinstimmung von kommunizierten persönlichen Überzeugungen, Maßstäben und Wertvorstellungen mit dem daraus resultierenden Verhalten verstanden.[153] Integrität wird hier in einem weiten Sinn interpretiert und zwar in der Form, dass gesetzliche aber auch vertragliche Rahmenbedingungen zumindest für die Dauer der Interaktion internalisiert werden und somit die beobachtbare und nachprüfbare Grundlage des persönlichen Wertesystems darstellen, die dazu führen, dass sich der Vertrauensnehmer im Rahmen dieser Grenzen nicht opportunistisch verhält.[154] Integrität kann auch im Sinn von Engagement verstanden werden, d. h. dass vom Akteur das Engagement erwartet werden kann, was zur vereinbarungsgemäßen Zielerreichung notwendig ist. Mit anderen Worten: Der Abschlussprüfer verhält sich genau dann integer, wenn seine Worte und Taten übereinstimmen bzw. er sich verpflichtet fühlt, vereinbarte Ziele zu erreichen.[155] Solange nichts anderes vereinbart ist, können nicht antizipierte opportunistische Verhaltensspielräume also durchaus im eigenen Interesse genutzt werden, ohne dass es die Integrität des Vertrauensnehmers schmälert.[156] Weicht jedoch die vom Abschlussprüfer kommunizierte Einstellung bzw. sein Verhalten vom erwarteten bzw. beobachteten Verhalten durch den Vertrauensgeber negativ ab, so wirkt sich das auf die wahrgenommene Integrität aus. Kann die auf Basis des zugrunde gelegten Wertesystems erwartete Sorgfalt und der entsprechend erwartete Einsatz nicht beobachtet werden oder wird gar Betrug festgestellt, reduziert sich demnach der Grad der wahrgenommenen Integrität.[157] Da die Beurteilung der Integrität von Seiten des Vertrauensgebers erfolgt, ist auch denkbar, dass sich der Abschlussprüfer zwar seinem Kalkül nach absolut integer verhält und dennoch nicht als solches wahrgenommen wird.

Vertrauen basiert neben Kompetenz auf der zugeschriebenen Motivation des Handelns. Grundsätzlich kann sich der Vertrauensnehmer kooperativ, individualistisch und kompetitiv verhalten. Kooperatives Verhalten wird als für den Vertrauensaufbau förderlich erachtet, während kompetitives Verhalten als hinderlich gilt. Bei einer individualistischen Orientierung besteht keine intrinsische Verlässlichkeit in der Motivation, wodurch die Verlässlichkeit einer derart motivierten Handlungsabsicht stark von den extrinsisch herrschenden bzw. herbeigeführten Bedingungen abhängig ist.[158] Im Falle unterstellter bzw. beobachteter Integrität kann dann nicht zwischen extrinsischer und intrinsischer Motivation unterschieden werden, während bei Wohlwollen hingegen unweigerlich auf intrinsisch motiviertes Verhalten geschlossen werden kann. Im Zuge der Vertrauensattribution erwartet der Vertrauensgeber zumindest moralisch integres Verhalten,[159] wobei die Möglichkeit der Erwartungsenttäuschung grundsätzlich fortbesteht.[160]

Soll nun Vertrauen in die Integrität des Abschlussprüfers attribuiert werden, so kann das auf der einen Seite dadurch geschehen, dass der Vertrauensgeber bereits die vermutete intrinsische Motivation des Interaktionspartners, sich integer oder gar wohlwollend zu verhalten, als ausreichend erachtet.[161] Wird die intrinsische Motivation des Vertrauensnehmers hingegen angezweifelt, so kann der Vertrauensgeber versuchen, integres Verhalten aufgrund des unterstellten individualistischen Verhaltens durch das Selbstinteresse des Vertrauensnehmers beeinflussende vertragliche Vereinbarungen herbeizuführen.[162] Ggf. verdrängen solche extrinsischen Anreize jedoch die intrinsische Motivation,
die gemeinhin als stabiler und krisenbeständiger angesehen wird.[163]

Wird Integrität auf Seiten des potenziellen Vertrauensnehmers, hier des Abschlussprüfers, attribuiert, bedeutet das nicht, dass davon zwingend auf Vertrauen in die Person geschlossen werden kann. Integrität stellt neben Kompetenz lediglich eine Mindestanforderung an den Abschlussprüfer dar, da so zumindest davon ausgegangen werden kann, dass dieser sich im Rahmen antizipierter bzw. vereinbarter Grenzen nicht opportunistisch verhält. Je nach individuellem Vertrauenskalkül ist aber auch denkbar, dass der Vertrauensgeber nur dann bereit ist zu vertrauen, wenn er vom Wohlwollen des Gegenübers bzw. dessen so gearteter Handlungsabsicht überzeugt ist.[164] Der Grund liegt darin, dass bei attribuiertem Wohlwollen auch bei nicht antizipierten, sich ergebenden oder verbleibenden Verhaltensspielräumen davon ausgegangen wird, dass diese auch ohne vorherige Verpflichtung im Sinne des Vertrauensgebers genutzt werden und das Risiko einer Erwartungsenttäuschung folglich als gering genug angesehen wird, um sich in einer Vertrauensbeziehung zu engagieren.[165]

2.2.1.4 Erwartungslücke

Bei der Diskussion über den Vertrauensverlust in den Abschlussprüfer im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Bilanzdelikten steht das vermeintliche Fehlverhalten der Abschlussprüfer im Mittelpunkt des Interesses.[166] Die Debatte fußt nicht darauf, dass Investoren und sonstige Stakeholder voneinander abweichende oder vermeintlich übertriebene Erwartungen an die Abschlussprüfung haben.[167] Es geht vielmehr darum, dass die Gründe für den Vertrauensschwund in der Person des Abschlussprüfers zu liegen scheinen. Selbstverständlich lassen sich zahlreiche Ausführungen zur sog. Erwartungslücke auch auf das Vertrauenskonstrukt beziehen. Das bedeutet aber nicht, dass eine Reduzierung der Erwartungslücke gleichbedeutend mit einer Zunahme an Vertrauen ist. Selbst wenn auf faktischer und technischer Ebene keine Erwartungslücke existiert, heißt das nicht, dass, wie noch zu zeigen ist, Vertrauen in den Abschlussprüfer besteht.

Der Begriff der Erwartungslücke (Expectation Gap) geht zurück auf Liggio[168] und lässt sich in der Ursprungsdefinition als ein Auseinanderfallen der Erwartungen der Öffentlichkeit einerseits und der tatsächlichen Berufsausübung durch den Berufsstands andererseits auffassen.[169] Bereits hier wird deutlich, dass Vertrauensentstehung und die Reduzierung der Erwartungslücke nicht gleichzusetzen sind, da sich Vertrauen nicht nur abstrakt auf systemischer Ebene mit (erfüllten) Erwartungen der Öffentlichkeit an einen Berufsstand erklären lässt, sondern sich regelmäßig exklusiv zwischen Interaktionspartnern ausbildet. Der Begriff der Erwartungslücke wurde von zahlreichen Autoren aufgegriffen, wobei sich das inhaltliche Begriffsverständnis äußerst heterogen darstellt.[170] Die Heterogenität resultiert aus der Gegenüberstellung unterschiedlicher Bezugspunkte. Während Erwartungen unisono den einen Bezugspunkt darstellen, variiert der Bezugspunkt, auf den sich entsprechende Erwartungen beziehen.

Die Erwartungslücke in einer engen Auslegung resultiert aus der Diskrepanz von Erwartungen an die Abschlussprüfung seitens der Adressaten und dem tatsächlichen ge-
setzlichen Auftrag und Inhalt der Abschlussprüfung.[171] Sie lässt sich auch als Divergenz zwischen den Erwartungen, die die Öffentlichkeit mit dem Bestätigungsvermerk verbindet und der Bedeutung des Testats im Sinne des Gesetzgebers bzw. des Berufsstands begreifen.[172] Es besteht auch ein Zusammenhang zwischen den aus dem Prüfungsauftrag resultierenden Prüfungsnormen und der tatsächlichen Aufgabenerfüllung, da der Berufsstand bzw. jeder einzelne Abschlussprüfer seine Tätigkeit an diesen Normen auszurichten hat. Hierbei wird davon ausgegangen, dass Abschlussprüfer die gesetzlichen und berufsständischen Normen kennen und akzeptieren.[173] Das bedeutet aber auch, dass neben der notwendigen Kompetenz zudem die Bereitschaft vorhanden sein muss, diese umzusetzen. Geht man davon aus, dass das Rollenverständnis von den herrschenden Normen hinreichend genau beschrieben wird, lassen sich unterschiedliche Interpretationen des Rollenverständnisses durch den Abschlussprüfer primär auf unterschiedliche motivationale Dispositionen zurückführen. Führt man sich an dieser Stelle erneut vor Augen, dass das Verhalten des Abschlussprüfers als ursächlich für den Vertrauensschwund gesehen wird, bringt eine Auseinandersetzung mit der Erwartungslücke hier keinen sichtbaren Erkenntnisgewinn, da abweichende Erwartungen vom gesetzlichen Prüfungsauftrag gegenwärtig nicht als ursächlich für den Vertrauensverlust gesehen werden und insbesondere die motivationale Komponente außer Acht gelassen wird. Dennoch kann die Erwartungslücke innerhalb des Prozesses der Vertrauensattribution nicht völlig vernachlässigt werden. Auch wenn die Erwartungslücke im Zusammenhang mit den letzten Bilanzdelikten nicht im Zentrum des Interesses stand, so ist das Bestehen einer solchen jedoch als systemimmanent anzusehen. Resultiert die Erwartungslücke aus unzutreffenden und damit im Endeffekt unerfüllbaren Erwartungen eines Teils der Adressaten an Inhalt und Reichweite von Prüferaktivitäten,[174] so führt das mangelnde öffentliche Verständnis und die mangelhafte Kenntnis gesetzlicher Vorgaben dazu, dass dem Abschlussprüfer möglicherweise Kompetenz und Integrität abgesprochen werden, obwohl er den Prüfungsauftrag ordnungsgemäß erfüllt und sich somit grundsätzlich vertrauenswürdig verhält.[175] In diesem Zusammenhang kann auch zwischen einer echten und unechten Erwartungslücke unterschieden werden. Eine echte Erwartungslücke besteht im Fall unzureichender Aufgabenerfüllung im Hinblick auf den gesetzlich festgelegten Prüfungsauftrag, während eine unechte Erwartungslücke dann
existiert, wenn die Erwartungen an den Abschlussprüfer über Gesetze und Berufsgrundsätze hinausgehen.[176] Die Öffentlichkeit hat durchaus eigene Vorstellungen von einer idealen Abschlussprüfung und bildet somit Erwartungen aus, die von bestehenden Normen abweichen können. Diese Erwartungen können nicht per se als unberechtigt klassifiziert werden,[177] so dass es sich auch bei der unechten Erwartungslücke um ein durchaus ernstzunehmendes, real existierendes Phänomen handeln kann.[178] Auch wenn die Einbeziehung der Erwartungslücke in die gegenwärtige Vertrauensdiskussion nur einen geringen Beitrag zur Erklärung des Vertrauensaufbaus in den Abschlussprüfer zu leisten vermag, verdeutlicht ihr Bestehen aber, dass es durchaus möglich ist, dem Abschlussprüfer zu vertrauen, ohne dass gleichzeitig Vertrauen in das Testat besteht, da den Adressaten bspw. der gesetzliche Prüfungsauftrag nicht weit genug geht. Demnach kann dem Abschlussprüfer auch beim Vorliegen einer Erwartungslücke evtl. vertraut werden.

Man kann die Erwartungslücke auch in einer weiteren Definition fassen. Die Diskrepanz zwischen den öffentlichen Erwartungen und der wahrgenommenen Prüfungsrealität determiniert dann die Erwartungslücke.[179] Zwar lassen sich Faktoren wie Kompetenz und die Absichten des Abschlussprüfers hier explizit berücksichtigen, allerdings ergeben sich daraus keine methodischen Vorteile für die Untersuchung des Vertrauenskonstrukts, da Kompetenz und die motivationale Disposition auch ohne den Rückgriff auf den Begriff der Erwartungslücke untersucht werden können.

Für die Entstehung einer Erwartungslücke werden bis zu vier verschiedene Ursachen angeführt. Als erstes ist hier die Realitätslücke zu nennen, die entsteht, wenn die Erwartungen der Öffentlichkeit über ein berechtigtes Maß hinausgehen. Die Wahrnehmungslücke entsteht, wenn die Aufgabenerfüllung schlechter als tatsächlich vorhanden wahrgenommen wird. Die Leistungslücke lässt sich darauf zurückführen, dass die tatsächliche Aufgabenerfüllung unter den Anforderungen, die aus Gesetz und berufsständischen Normen resultieren, liegt, während die Regelungslücke darauf abzielt, dass berechtigte Erwartungen der Öffentlichkeit nicht in Prüfungsnormen umgesetzt worden sind.[180] Geht man davon aus, dass der Vertrauensschwund in den Abschlussprüfer im Zusammenhang mit den Bilanzdelikten der jüngeren Vergangenheit primär auf Fehlverhalten des Abschlussprüfers zurückzuführen ist, so ist besonders der Teilbereich der Leistungslücke im Kontext der Vertrauensdiskussion von Interesse. Doch selbst wenn keine Erwartungs- bzw. Leistungslücke besteht, so kann hierdurch nicht auf das Vorliegen von Vertrauen geschlossen werden, da die Untersuchung und Beurteilung der Erwartungslücke auf kognitiven Vergleichsprozessen beruht, während Vertrauensgewährung auch von Affektivität und Emotionen beeinflusst werden kann.[181] Auf der anderen Seite kann dem Abschlussprüfer auch bei Vorliegen einer Erwartungslücke vertraut werden. Ist bspw. eine Regelungslücke ursächlich für die Erwartungslücke, so hat dieses u. U. keinen Einfluss auf die Vertrauensattribution, da vom Vertrauensgeber bei unterstellter Beobachtbarkeit primär Kompetenz und motivationale Disposition hinterfragt werden. Wird auf dieser Basis Vertrauen attribuiert, so ist das Vorliegen einer Regelungslücke irrelevant, da Vertrauen in den Abschlussprüfer hier nicht davon abhängig ist, dass alle Erwartungen in Gesetzen oder Prüfungsnormen kodifiziert werden und dieses somit nicht auf einem durch Normen geschaffenen Rollenverständnis basiert. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Verringerung der Erwartungslücke nicht erstrebenswert ist. Eine Reduzierung kann zu Vertrauen führen, muss es aber nicht.

2.2.1.5 Prüfungsqualität

Ebenso wie von der Erwartungslücke nicht direkt auf Vertrauen oder Misstrauen in den Abschlussprüfer geschlossen werden kann, stellt das Vorliegen einer hohen Prüfungsqualität keinen Garant für die Attribution von Vertrauen dar.[182] Zudem wird in der Diskussion über den Vertrauensverlust in den Abschlussprüfer im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Bilanzdelikten nicht bezweifelt, dass der Abschlussprüfer in der Lage ist, ein qualitativ hochwertiges Testat über den Jahresabschluss abzugeben. Vielmehr wird die Frage aufgeworfen, warum er nicht immer die höchstmögliche Qualität anbietet.

Der Begriff Qualität leitet sich vom lateinischen „qualitas“ ab und lässt sich mit „Beschaffenheit“ übersetzen.[183] Allerdings hat die begriffliche Bedeutung eine Erweiterung erfahren. Qualität wird heutzutage auch im Sinne von Güte verwendet, was zu einer subjektiven Bewertung der Beschaffenheit führt.[184] Bei Beurteilung der Qualität geht es darum abzuschätzen, ob die Gesamtheit von Merkmalen eines Produkts oder einer Dienstleistung geeignet ist, die an sie gestellten Erfordernisse bzw. Erwartungen zu erfüllen. Im Gegensatz zur Produktqualität wird bei Dienstleistungsqualität zwischen Ergebnis- und Prozessqualität unterschieden.[185] Da die Güte einer Dienstleistung, hier der Abschlussprüfung, im Regelfall durch das vorliegende oder erwartete Ergebnis alleine nicht beurteilt werden kann, muss man sich zudem auf die zugrunde liegenden Prozesse stützen. Doch die Beurteilung der Prozessqualität stellt kein dynamisches Vorgehen dar, sondern ist eher statisch zu interpretieren, da hier lediglich einzelne Faktoren bzw. Merkmale innerhalb des Leistungserstellungsprozesses im Hinblick auf ihre Eignung, die gewünschte Beschaffenheit zu erreichen, als Surrogate herangezogen werden, so dass von der Qualität einzelner Prozessbestandteile auf die Qualität der Dienstleistung geschlossen wird. Gemäß Deutscher Industrienorm 55350 ist Qualität die Fähigkeit einer Einheit (von Produkten oder Dienstleistungen), bestimmte vorher festgelegte und klar definierte Anforderungen zu erfüllen.[186] Soll die Qualität der Leistung des Abschlussprüfers bewertet werden, so stellt dieses in einer engen Auslegung auf die Beurteilung der Fähigkeiten ab, das gewünschte Ergebnis bereitzustellen und nicht auf die zugrunde liegenden Absichten des Abschlussprüfers.[187] Die Frage im Zuge der ergebnisbezogenen Qualitätsbeurteilung lautet nicht, wie die Anforderungen erfüllt werden, sondern ob sie erfüllt werden.

Jedoch ist gerade im Zuge der Vertrauensgewährung das Wie von zentralem Interesse. Nicht das Ergebnis einer Handlung steht im Fokus, sondern die Frage, ob der Vertrauensnehmer die nötige Kompetenz und damit verbunden, die motivationale Disposition aufweist, das gewünschte Ergebnis herbeizuführen.[188] So kann jemandem auch dann weiterhin vertraut werden, wenn das Ergebnis einer Handlung von den Erwartungen nach unten abweicht, d. h. eine geringere Qualität als erwartet geliefert wird. Das wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn exogene Faktoren zur Leistungsstörung geführt haben und nicht etwa Kompetenzmängel oder mangelnde Integrität. Zudem resultiert die Notwendigkeit von Vertrauen oft gerade aus der Unsicherheit bezüglich des zu erwartenden Ergebnisses einer Handlung, da nicht alle Eventualitäten antizipiert werden können. Folglich besteht möglicherweise Vertrauen, ohne dass eine konkrete Erwartung an die zu liefernde Qualität existiert.[189]

Marten leitet im Zuge einer Qualitätsmessungsstudie zur Abschlussprüfung in Deutschland ein symmetrisches Gap-Modell ab.[190] Dienstleistungsqualität wird hier durch den Vergleich von erwarteter und wahrgenommener Leistung bestimmt, wobei die Merkmale, von denen auf die Qualität geschlossen wird, eher technischer Natur sind und nicht auf die Absichten des Abschlussprüfers abzielen. Hierzu zählen u. a. Branchenerfahrung, Gestaltung des Prüfungsberichts, Entdeckung von Fehlern und Verstößen, Einhaltung von Prüfungsumfang und Dauer sowie die Anzahl der Spezialisten im Prüfungsteam.[191] „Qualität wird bisher in der Literatur zur Wirtschaftsprüfung grundsätzlich im Sinne des produktorientierten Qualitätsansatzes interpretiert. Das zeigt sich bereits im Begriff der Prüfungsqualität, der sich ausschließlich auf die Abschlussprüfung bezieht und dessen mit ihm verbundene Anforderungen sich aus einschlägigen Normen und berufsständischen Verlautbarungen ergeben. Die Diskussion erstreckt sich aber stets nur auf die ’technische Produktqualität’ […]. Im Hinblick auf den Erhalt des Ansehens und des Vertrauens der Mandanten und der Öffentlichkeit in die Arbeit des Abschlussprüfers scheint diese eingeengte Sichtweise […] jedoch zu kurz zu greifen.“[192] Aus diesem Blickwinkel wird deutlich, dass hohe Prüfungsqualität alleine nicht ausreicht, um Vertrauen zu schaffen bzw. zu erhalten.[193] Zur Beurteilung der Qualität wird primär auf kompetente Aufgabenerfüllung abgestellt, während Vertrauen in den Abschlussprüfer auch maßgeblich von den zugrunde liegenden Intentionen abhängt, so dass Qualitäts- und Vertrauensbegriff durchaus unverbunden nebeneinander bestehen können.[194]

Dennoch wird eine hohe Produkt- oder Dienstleistungsqualität oft geeignet sein, Vertrauen zu fördern, so dass ein minimaler Qualitätsstandard als Grundvoraussetzung zur Rechtfertigung der Vertrauensgewährung angesehen werden kann. Allerdings ist diese Aussage nicht allgemeingültig. Dies wird dann deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass es innerhalb des Qualitätsverständnisses zahlreiche Abstufungen gibt, d. h. es gibt verschiedene Qualitätslevels. Daher kann auch der Anbieter einer Minderqualität vertrauenswürdig sein, solange er dieses offen kommuniziert und somit keine Erwartungsenttäuschung herbeiführt. Es bleibt festzuhalten, dass zur Vertrauensattribution nicht zwingend eine hohe Produkt- oder Dienstleistungsqualität notwendig ist. Umgekehrt ist es durchaus möglich, von der Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung überzeugt zu sein, ohne dass dem Produzenten Vertrauen entgegen gebracht wird.[195]

Auch der bundesdeutsche Gesetzgeber differenziert zwischen der Qualität der Abschlussprüfung und dem Vertrauen in den Abschlussprüfer. So wurde bspw. in der Begründung zum Entwurf der vierten WPO-Novelle herausgestellt, dass mit dem Gesetz die Qualität der Abschlussprüfung verbessert und darüber hinaus das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Abschlussprüferleistung gefestigt werden soll.[196]

2.2.2 Vertrauensgeber

2.2.2.1 Investoren fokus

Als Adressat der Prüferleistung wird regelmäßig pauschal auf die Öffentlichkeit rekurriert.[197] Bei der Frage, wer ein Interesse daran haben könnte, dem Abschlussprüfer zu vertrauen, kommen zahlreiche Stakeholder in Betracht und es sind verschiedene Nutzer, Nutznießer und Interessenten des Jahresabschlusses auszumachen. Hierzu zählen neben Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Gläubigern auch das Management,[198] Analysten, Medien[199] oder der Staat.[200] In Anlehnung an das IFRS-Framework,[201] welches (potenzielle) Investoren als primäre Adressaten des Jahresabschlusses ansieht, soll auch hier davon ausgegangen werden, dass Vertrauen in den Abschlussprüfer primär von gegenwärtigen und möglichen Eigenkapitalgebern attribuiert wird.[202] Vertrauen in den Abschlussprüfer ist für Investoren jedoch nur dann sinnvoll, wenn dieses eine konkrete Funktion erfüllt und nicht nur Nebeneffekt des Handelns darstellt. Auch der Staat ist ein primärer Stakeholder, der Einfluss auf den Abschlussprüfer nehmen kann.[203] Die Auseinandersetzung mit Vertrauensfragen resultiert hier jedoch nicht aus Eigeninteresse, sondern ist darauf zurückzuführen, dass der Staat in Vertretung der Interessen der Bevölkerung davon ausgeht, dass Vertrauen in den Abschlussprüfer bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung einen Nutzen bzw. positiven Effekt aufweist. Vertrauen ist daher grundsätzlich wünschenswert und wird forciert. Es geht an dieser Stelle jedoch nicht darum zu untersuchen, ob diese Vermutung tatsächlich zutrifft bzw. ob insbesondere Vertrauen im engen Sinn in den Abschlussprüfer von Seiten der Investoren überhaupt erwünscht ist.[204] Vertrauen in den Abschlussprüfer wird von Seiten der Bundesregierung als notwendig und wünschenswert erachtet, so dass hier nicht der grundsätzliche Sinn von Vertrauen in den Abschlussprüfer hinterfragt werden soll, sondern zu untersuchen ist, wie eben dieses Vertrauen gestärkt werden kann.

2.2.2.2 Kleinaktionäre

Bei Beantwortung der Frage, wer im Zuge der Vertrauensattribution gegenüber dem Abschlussprüfer Vertrauensgeber sein kann, soll hier eine modellhafte Unterscheidung nach tendenziell uninformierten Kleinaktionären, informierten Großaktionären und Aktionären, die aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses im Aufsichtsrat vertreten sind, getroffen werden. Diese Trennung resultiert aus den im Folgenden zu diskutierenden unterschiedlichen Wirkungsweisen und der divergierenden Ausgestaltung des jeweils zugrunde liegenden Vertrauensattributionsprozesses.

Kleinaktionäre werden hier durch private, weitgehend uninformierte Investoren repräsentiert. Mit zunehmender Informationsfülle ist es schwierig geworden, die für eine Anlageentscheidung relevanten Informationen herauszufiltern und es besteht die Gefahr eines Information Overkill. Während es institutionellen Anlegern regelmäßig gelingen dürfte, diese Informationen durch Nutzung von EDV und Analysesoftware zu verarbeiten, stoßen (potenzielle) Kleinaktionäre tendenziell schnell an ihre Grenzen und wünschen sich ein aggregiertes Urteil, dass ihnen neben dem Jahresabschluss bspw. von Analysten oder Börsenzeitschriften geliefert wird.[205] Zudem besitzen Kleinaktionäre normalerweise keine fundierten Kenntnisse über Auftrag, Umfang und Durchführung der Abschlussprüfung und somit über die Aussagekraft und den Wirkungsgrad der testierten Unterlagen. Die fachliche Kompetenz von Kleinaktionären ist als gering anzusehen.[206] Daher müssen sie sich bei der Meinungsbildung auf Unternehmensinforma­tionen oder Medienberichte verlassen können.[207] Des Weiteren ist es für Aktionäre mit nur geringen Unternehmensbeteiligungen nicht rational, eigene Informations- und Kontrollaktivitäten zu ergreifen, so dass solche Aufgaben an den Aufsichtsrat delegiert werden, der dann stellvertretend u. a. mit dem Abschlussprüfer interagiert.[208] Zwar kann die Hauptversammlung und somit auch jeder Kleinaktionär den Ritus der Abschlussprüferwahl vollziehen, Leistungsfähigkeit und Leistungswillen des jeweiligen Abschlussprüfers bleiben ihm ebenso wie die Reputation der entsprechenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jedoch im Regelfall unbekannt. Ein persönlicher Kontakt zum Prüfer besteht im Allgemeinen nicht.[209]

2.2.2.3 Großaktionäre

Großaktionäre werden hier beispielhaft von institutionellen Investoren repräsentiert.[210] Institutionelle Eigenkapitalgeber wie Investmentfonds und Beteiligungsgesellschaften verfügen über einen hohen Informationsgrad und greifen auf professionelle Finanzanalysten zurück, die über gesetzliche Bestimmungen bestens informiert sind. Zudem kann der Investor je nach Finanzkraft zusätzliche Informationsrechte aushandeln.[211] Die fachliche Kompetenz ist als hoch anzusehen und bezieht sich neben der Interpretation rein unternehmensbezogener Informationen auch auf Kenntnisse von Auftrag, Umfang und Durchführung der Abschlussprüfung. Auch wenn bei institutionellen Investoren im Regelfall kein persönlicher Kontakt zum Abschlussprüfer besteht, kann davon ausgegangen werden, dass diese zumindest über Kenntnisse bzgl. Organisation und Reputation derjenigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügen, deren Prüfer mit der Durchführung der Abschlussprüfung betraut sind.

2.2.2.4 Aufsichtsratsmitglieder

Den Gegenpol zu uninformierten Kleinanlegern stellen Anteilseigner dar, die bspw. aufgrund der Höhe ihres Investments über einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen verfügen und daher auch im Aufsichtsrat vertreten sind.[212] Neben Kenntnissen über Auftrag, Umfang und Durchführung der Abschlussprüfung verfügen diese als Aufsichtsratsmitglieder ex officio über Berührungspunkte mit dem Abschlussprüfer. Durch die Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer kommt es hier zu persönlichen Kontakten, die den Ausgangspunkt für den Aufbau einer beziehungsabhängigen Vertrauensbasis darstellen können.[213] Dieser interaktionsbasierte Vertrauensattributionsprozess wird insbesondere dann begünstigt, wenn der Investor einem möglichen Prüfungsausschuss[214] des Aufsichtsrats angehört, der eng mit dem Abschlussprüfer zusammenarbeitet und diesen überwacht.[215]

2.2.3 Vertrauensobjekte

2.2.3.1 Personen

In einer Vertrauensbeziehung stellt der Vertrauensgeber das Vertrauenssubjekt dar. Vertrauensobjekte können danach unterschieden werden, ob es sich bei diesen um Personen, Gegenstände, Eigenschaften oder Prozesse handelt. Vertrauensobjekte können neben Personen aber auch Organisationen, sozioökonomische Systeme sowie alle damit verbundenen Institutionen sein.[216] Handelt es sich beim Vertrauensobjekt um einen leblosen Gegenstand, so entfallen Vertrauensdimensionen wie das Vertrauen in die motivationale Disposition.[217] Zudem sind Wechselwirkungen zwischen einzelnen Vertrauensobjekten zu beobachten. Ist ein Vertrauenssubjekt nicht in der Lage zu beurteilen, ob es einem Objekt vertrauen soll, wird möglicherweise vom Vertrauen in den Anbieter des Objekts auf Vertrauen in eben dieses geschlossen.[218]

Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Vertrauensobjekten ist auch im Kontext des Abschlussprüfers von Interesse, da das Vertrauensobjekt Abschlussprüfer je nach Blickwinkel der Investoren variieren kann. Die „klassische“ Vertrauenssituation besteht zwischen mindestens zwei Individuen. Hier bildet sich Vertrauen in einem beziehungsabhängigen Prozess aus. Gegenwärtig ist jedoch oft von einer Entpersonalisierung des Vertrauens die Rede, da zunehmend autonome Interaktionen stattfinden, ohne dass sich die Parteien kennen.[219] Personelles Vertrauen bzw. Vertrauen in das Verhalten einer Person, das sich auf persönliche Interaktion zurückführen lässt, wird im Rahmen der Vertrauensattribution in den Abschlussprüfer zumeist nur von Mitgliedern des Aufsichtsrats gewährt werden können, da ansonsten keine Berührungspunkte zwischen Investor und Abschlussprüfer bestehen, die einen beziehungsabhängigen Vertrauensaufbau ermöglichen. Da die Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und den Prüfungsadressaten zudem nur rudimentär ausgeprägt ist, wird der Abschlussprüfer auch weniger als Person, sondern eher als Position wahrgenommen, was wiederum Konsequenzen für den Prozess der Vertrauensattribution mit sich bringt. Fehlleistungen werden dann ggf. nicht mehr nur einzelnen Abschlussprüfern zugeschrieben, so dass enttäuschte Erwartungen zu einem erheblichen Vertrauensschwund in den ganzen Berufsstand führen können.[220]

2.2.3.2 Organisation en

Neben Personen kann man auch einer Organisation Vertrauen entgegen bringen.[221] Organisationen stellen institutionelle Arrangements dar, die sich ihrerseits in einer institutionellen Umwelt bewegen.[222] In Bezug auf die Abschlussprüfung bedeutet das, dass Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben eigene Regeln für Organisationsmitglieder aufstellen, die dann als Handlungsmaxime für die einzelnen Abschlussprüfer gelten.[223] Organisationen sind ein Mittel zur Fokussierung von Kognition, indem sie Sachverhalte wahrnehmen, interpretieren und bewerten, um die Organisationsziele zu erreichen.[224] Diese müssen daher eine gewisse immanente Stabilität aufweisen, um einen institutionellen Charakter zu erlangen.[225] Die Kultur einer Organisation wird durch ihre Institutionen bestimmt und gibt die tägliche Routine und das Standardverhalten in einer Organisation vor.[226] Informierte institutionelle Groß­aktionäre werden aufgrund ihres hohen Informationsgrades regelmäßig in der Lage sein, wenn schon keine personenbezogene, dann doch zumindest eine Beurteilung der organisationalen Vertrauenswürdigkeit vorzunehmen.

Zwischen dem Vertrauen in eine Organisation und Vertrauen in ihre Mitglieder herrscht eine Wechselbeziehung.[227] Vertrauen in eine Organisation kann zum einen von Personen, die in ihr tätig sind, herbeigeführt werden.[228] Im umgekehrten Fall wird vom Vertrauen in eine Organisation auf die Vertrauenswürdigkeit ihrer Mitglieder geschlossen. „Thus our trust in people can be enhanced or limited by our trust in the organizations they belong to. For example, our trust in a doctor may be derived from our trust in the hospital he is associated with, on the basis of its reputation.”[229] Bei Vertrauen in eine Organisation wird nicht auf die Kompetenz oder Integrität eines Einzelnen abgestellt, sondern darauf, ob das Verhalten der Individuen durch die Organisation so beeinflusst wird, dass den Interessen der Organisation entsprochen wird. Das impliziert, dass die Interessen eines einzelnen Mitglieds organisationalen Interessen durchaus entgegenstehen können.[230]

Hat man Vertrauen in eine Organisation, so kann auch hier auf abstrakter Ebene zwischen Kompetenzvertrauen und Vertrauen in die Absichten unterschieden werden. Kompetenzvertrauen hängt u. a. von der Organisation der Organisation ab oder auch der Technologie, über die diese verfügt.[231] Letztendlich wird aber auch die Kompetenz einer Organisation von der Kompetenz ihrer Mitglieder bestimmt, die aber wiederum von der Organisation gefördert und kontrolliert werden kann. [232] Während Vertrauen in die guten Absichten auf Individualebene von beobachteter Integrität bzw. Wohlwollen abhängig ist, verfügt eine Organisation an sich über keine motivationale Disposition, die ihren Handlungen zugrunde liegt. Auch wenn eine Organisation selbst keine Absichten hat, sondern lediglich Interessen und Ziele verfolgt, lässt sich die Vertrauenswürdigkeit auf intentionaler Ebene anhand von Surrogaten wie Mission Statements oder Ethik-Kodizes beurteilen.[233] Um einer Organisation zu vertrauen, muss man nicht nur auf deren Interessen blicken, sondern auch auf die Art und Weise, wie diese innerhalb der Firmenkultur eingebettet sind und durch organisationale Rollenmodelle, Motivationsmechanismen und Kontrollen verkörpert werden.[234] Zudem kann eine Organisation
ebenso wie eine natürliche Person Verträge eingehen, diese brechen und verklagt werden. Die wahrgenommenen Interessen der Organisation sind ein Ergebnis der tatsächlichen Interessen und der Kommunikation ihrer Mitglieder. Die Wahrnehmung einer Organisation liegt insbesondere im öffentlichen Auftreten der Unternehmensleitung und derjenigen Organisationsmitglieder, die in Kontakt mit Außenstehenden treten.[235]

Basiert organisationales Vertrauen hingegen auf Personen innerhalb der Organisation, mit denen man interagiert, so ist zu berücksichtigen, dass Individualinteressen organisationalen Interessen entgegenstehen können.[236] Hier stellt sich die Frage, inwieweit individuelle Kompetenzen und Absichten von der Organisation gefördert und gesichert werden, bzw. inwieweit es gelingt, die Interessen und die Kultur der Organisation auf Individualebene zu implementieren.[237] Soll Vertrauen in Organisationsmitglieder geschaffen werden, ist zudem zu beurteilen, ob organisationale Ziele und Vorgaben vom Individuum angemessen reflektiert werden, ob sie mit seinen Kompetenzen vereinbar sind und bspw. durch Monitoring- oder Incentivesysteme unterstützt werden.[238] Das Vertrauen in Organisationsmitglieder hängt dann maßgeblich von der wahrgenommenen Effektivität der Organisationsstrukturen ab. Um einem einzelnen Abschlussprüfer zu vertrauen, reicht es dann evtl. schon aus, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu vertrauen, der er angehört.[239]

Das Organisationsverständnis determiniert auch, ob eher der Organisation an sich oder deren Mitgliedern vertraut wird. Ein enges Gerüst von Vorgaben schränkt zwar Flexibilität und Innovationskraft ein, ermöglicht jedoch weitgehend interaktionsunabhängiges, organisationsbezogenes Vertrauen.[240] So stellt gerade die bürokratische Organisationsform eine erfolgreiche Abkoppelung von persönlichen Vertrauensbeziehungen dar und führt tendenziell zu Vertrauen in Organisationen.[241] Vertrauen zu und zwischen den Organisationsmitgliedern ist hier unnötig, erfüllt keine konkrete Funktion und stellt nur ein Nebenprodukt des Handelns dar. Ein wenig ausgeprägter institutioneller Charakter hingegen begünstigt beziehungsabhängige Vertrauenskonstrukte.[242] Personenbezogene Vertrauensattribution in Organisationen erweist sich möglicherweise dann als problematisch, wenn Organisationsmitglieder Dinge versprechen, die sie aufgrund ihres organisationalen Einflusses nicht halten können. Wenn das Vertrauen in eine Organisation auf Freundschaft und Empathie zu einzelnen Mitgliedern aufbaut, ist es zudem denkbar, dass dieses nicht im Interesse der Organisation ist bzw. der Firmenkultur zuwider läuft.[243]

2.2.3.3 Systeme

Neben Vertrauen in Personen und Organisationen kann auch Vertrauen in abstrakte Systeme bestehen, wobei Systemvertrauen eine inhaltliche Nähe zum Begriff der Zuversicht aufweist.[244] Systemvertrauen ist Vertrauen in die verlässliche Funktionsweise bestimmter Systeme, die keine persönliche Interaktion beinhalten bzw. erfordern.[245] Ein gesellschaftliches System, hier das System der Abschlussprüfung, wird durch die Ausgestaltung seiner Institutionen bestimmt,[246] die ihrerseits wiederum ursächlich für Vertrauen sein können, so dass Vertrauen in Institutionen wie Gesetzgeber oder Berufsstand zu Vertrauen in das System der Abschlussprüfung und somit Vertrauen in den Abschlussprüfer führt. Insbesondere Kleinaktionäre werden im Normalfall lediglich in der Lage sein, Systemvertrauen in den Abschlussprüfer aufzubauen. Vertrauen in den Abschlussprüfer ist hier aufgrund praktisch nicht vorhandener direkter Interaktion dann gleichbedeutend mit Vertrauen in das System der Abschlussprüfung.[247]

Innerhalb der psychologischen Forschung hat sich die getrennte Betrachtung von personalem und systemischem Vertrauen durchgesetzt. Im Gegensatz zu zwischenmenschlichen Beziehungen fokussiert systemisches Vertrauen einen anderen Vertrauensaspekt, nämlich das Vertrauen, welches eine Person in bestimmte gesellschaftliche Systeme bzw. damit verbundene Institutionen hat. Solche Systeme sind bspw. Regierung, Parteien, Gewerkschaften, Verbände und Vereine. Auch systemisches Vertrauen beinhaltet je nach Sichtweise kognitive, affektive und verhaltenssteuernde Komponenten und auch hier setzt sich der Vertrauensgeber einem Risiko aus, welches in der Regel mit einem Kontrollverzicht einher geht. Bereits ein Mindestmaß an systemischem Vertrauen kann den einzelnen psychologisch davon befreien, sich über sämtliche Sachverhalte, die im Systemzusammenhang stehen, selbst informieren und aktiv werden zu müssen. Ohne Systemvertrauen sind nur sehr einfache, sofort abzuwickelnde Kooperationen möglich und Systemvertrauen ist unentbehrlich, um das Handlungspotenzial eines sozialen Systems über die elementare Form hinaus zu steigern.[248] Systemisches Vertrauen entsteht, wenn Individuen ihre Vertrauensbereitschaft auf gesellschaftliche Subsysteme und alle damit verbundenen Institutionen bzw. alle darin enthaltenen Individuen, mit denen sie wenig Familiarität, geringe Abhängigkeiten und geringe Kontinuität der Beziehung aufweisen, ausdehnen.[249]

Systemisches Vertrauen wird vielfach mit öffentlichem Vertrauen gleichgesetzt, welches durch die Meinung gesellschaftlicher Majoritäten bzw. Subgruppen determiniert wird. Es handelt sich hierbei um die öffentliche Meinung in Bezug auf die Vertrauenswürdigkeit sowohl von Personen, Organisationen als auch Institutionen. Die öffentliche Meinung bezeichnet dann die gemeinsam und reflexiv aktualisierten Einstellungen zu bestimmten Vertrauensobjekten, wobei es letztendlich unwichtig ist, von wem diese artikuliert wird.[250] Die kognitive Basis für Systemvertrauen liegt also darin, dass man vertraut, weil man annimmt, dass andere vertrauen[251] bzw. die rationale Basis des Systemvertrauens liegt im Vertrauen in das Vertrauen anderer.[252]

Persönliches Vertrauen reicht für das Funktionieren einer modernen, zunehmend entpersonalisierten Gesellschaft nicht aus und gerade in hochgradig wissensbasierten und global vernetzten Bereichen der Ökonomie ist ein wachsender Bedarf an Systemvertrauen zu verzeichnen.[253] Die Teilnahme an diesen Funktionssystemen wie Wirtschafts- oder politischen Systemen ist keine Frage persönlichen Vertrauens, sondern des Systemvertrauens.[254] Das heißt nicht, dass persönliches Vertrauen überflüssig wird, da auch in Systemen Situationen entstehen können, in denen enge Vertrauensverhältnisse notwendig sind bzw. zusätzlichen Nutzen generieren können.[255] Zudem kann Vertrauen an den Systemzugangspunkten ggf. die Vertrauensbereitschaft gegenüber dem System heben.

Die Unterscheidung von personalem und systemischem Vertrauen gründet primär auf dem Faktor der Interaktion. Im Falle direkter Interaktion spielt die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit von Individuen eine zentrale Rolle, während im Zuge der Wahrnehmung von Systemen und damit verbundenen Institutionen die direkte Interaktion oftmals ausbleibt.[256] Vertrauen in Systeme lässt sich maßgeblich auf die Faktoren Außendarstellung[257] und Vertrautheit zurückführen.[258] Jedoch liegt ein Problembereich beim systemischen Vertrauensaufbau gerade in mangelnder Vertrautheit. Systeme und ihre Institutionen sind abstrakt und für Individuen bestehen kaum noch Möglichkeiten, das Verhalten von Systemmitgliedern aus der Nähe zu beobachten. Vertrauen muss sich hier zwischen Partnern aufbauen, die sich unbekannt sind und vermutlich bleiben. Der Vertrauensbedarf in modernen Gesellschaften steigt rapide an, während die traditionellen Quellen der Vertrauensgenerierung versiegen.[259] Des Weiteren nimmt mit der Zunahme von Systemvertrauen auch das Risiko der Ignoranz im Sinne der Ablehnung von negativen Erwartungen zu, was zu überzogenem Vertrauen in Systemmitglieder, Kontrollillusionen und damit verbundenen Erwartungsenttäuschungen führen kann.[260]

Gesellschaftliche Systeme definieren sich primär über die Ausgestaltung ihrer Institutionen.[261] Diese bedingen sich gegenseitig. Systemvertrauen führt evtl. zu institutionellem Vertrauen und institutionelles Vertrauen kann zu Systemvertrauen führen. In ihrer Eigenschaft als Systembestandteile stellen Gesetzgeber und Berufsstand Institutionen dar, die wesentlicher Bestandteil im Prozess der Attribution von Systemvertrauen in die Abschlussprüfung und somit in den Abschlussprüfer sind. Die Anreizstruktur einer Gesellschaft manifestiert sich in ihren Institutionen und als Verfassung bilden Institutionen das Rückgrat von Systemen.[262] Daher ist im Zusammenhang mit Systemvertrauen auch zwingend auf Institutionen bzw. institutionelles Vertrauen einzugehen.[263]

Institutionen bezeichnen sowohl korporative Gebilde als auch normative Regeln und Verhaltensmuster, die beschreibende, bewertende und verpflichtende Dimensionen beinhalten.[264] Das Verständnis von Institutionen wird als sanktionierbare Erwartung interpretiert, die sich auf Handlungs- und Verhaltensweisen eines oder mehrerer Individuen beziehen und auswirken.[265] Institutionen konstituieren die Spielregeln menschlicher Interaktion und beeinflussen somit strategisches Entscheidungsverhalten und seine Konsequenzen.[266] Je nach Ausgestaltung bestimmen Institutionen maßgeblich die Anreiz- und Auszahlungsstruktur von Akteuren und machen diese durch Bereitstellung von Informationen und Sanktionspotenzialen auch für andere transparenter.[267] Institutionen stabilisieren Erwartungen, reduzieren Beziehungsunsicherheit und stellen Informationen zur Verfügung, die auf das wahrscheinliche Verhalten von anderer Teilnehmern im sozialen Umfeld schließen lassen. Sie fließen als Substitut für aufwendige situationsspezifische Informationsbeschaffung in das Entscheidungskalkül des Vertrauensgebers ein und können die Vertrauensattribution positiv beeinflussen.[268] So kann z. B. die Zertifizierung durch eine professionelle Institution als Ersatzgröße für persönliche Erfahrungen gesehen werden.[269]

Allerdings kann dauerhaft kein Vertrauen in eine Institution bestehen, wenn die Vertrauenswürdigkeit nicht regelmäßig durch persönliche Interaktion verifiziert wird. „No institution can remain trusted without the continual reproduction of trust through interpersonal relations”.[270] Abstraktes, unpersönliches, institutionelles bzw. systemisches Vertrauen muss demnach auch auf persönlicher Ebene gerechtfertigt werden.[271] Diese Rückversicherung findet normalerweise an bestimmten festen Zugangspunkten statt.[272] Beim Abschlussprüfer kann dieser Effekt bspw. anhand der Anwesenheit bei der Hauptversammlung beobachtet werden. Vertrauensgenerierende Institutionen sind typischerweise historisch begründete Ergebnisse akkumulierter Erfahrungen mit weniger entwickelten Austauschbeziehungen. Auch wenn Institutionen unpersönlich und abstrakt erscheinen, basieren sie letztlich doch auf menschlichen Bedürfnissen bzw. Motiven und verfügen daher über einen intrinsischen Kern.[273]

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die einzelnen Vertrauensobjekte nicht losgelöst voneinander zu betrachten sind. Es bestehen zahlreiche Interdependenzen, die eine trennscharfe Unterscheidung verhindern. So hängt persönliches Vertrauen auch von organisatorischen oder institutionellen Rahmenbedingungen ab,[274] während Systemvertrauen durch beziehungsabhängige Vertrauensverhältnisse gestärkt oder verhindert werden kann.[275] „In practise it is often impossible to disentangle trust invested in specific people from trust placed in institutional mechanisms.”[276]

3 Nutzenaspekte von Vertrauen in den Abschlussprüfer

3.1 Begrenzte Rationalität

In der Wirtschaftswissenschaft wurde lange Zeit versucht, menschliches Handeln und ökonomische Zusammenhänge unter der Annahme vollständig rationalen Handelns zu untersuchen. Ein Akteur handelt dann rational, wenn er auf Basis der gegebenen Präferenzstrukturen die Alternative wählt, von der er sich eine Nutzenmaximierung verspricht.[277] Problematisch erscheint jedoch, dass die nach streng rationalen Gesichtspunkten zu wählende Alternative nur dann zweifelsfrei auszumachen ist, wenn die übrigen Alternativen vollständig durchdrungen werden können.[278] Doch gerade diese aus der Komplexität der Wirklichkeit resultierende Unsicherheit ist regelmäßig nicht zu vermeiden. Oft wird auch erst im Nachhinein sichtbar, welches Bündel an Alternativen zur Verfügung stand.

Die Annahmen der neoklassischen Theorie vollständiger Rationalität des Homo Oeconomicus und vollständiger Konkurrenz bei Abwesenheit von Transaktionskosten lassen sich bei Reflexion der Realität nicht aufrechterhalten.[279] In der Neoklassik müssen Beispiele für positives Vertrauen als historische Zufalls- und Glücksfälle gesehen werden. Der Homo Oeconomicus ist in der Lage, Komplexität und Unsicherheit vollständig zu durchdringen und so alle möglichen Ereignisse bzgl. der Auswirkungen auf sein Nutzenniveau unter Einbeziehung aller Opportunitätskosten zu bewerten.[280] Der Homo Oeconomicus ist in seinem Handeln folglich nicht auf Vertrauen angewiesen,[281] so dass dieses lediglich einen Störfaktor bzw. Nebeneffekt rationalen Handelns darstellt.[282] Erst die Annahme beschränkter Rationalität schafft Raum für Unsicherheit und Irrtumsmöglichkeiten und ist somit eine notwendige Voraussetzung für die Entstehung von Vertrauen.[283] Beschränkte Ratio­nalität bedeutet, dass ein Akteur unter Unsicherheit handelt und nicht über vollständige Informationen verfügt, so dass auch bei vermeintlich rationaler Entscheidungsfindung nur die verfügbaren Informationen herangezogen werden und nicht alle Alternativen Eingang in das Kalkül finden.[284] Akteure handeln zwar intendiert rational, sind jedoch aufgrund kognitiver und anderer Beschränkungen nur bedingt dazu in der Lage.[285] Es besteht kognitiv unauflösbares Nichtwissen.[286] Folglich gibt es auch keine optimalen Kontrollmechanismen und die grundsätzliche Möglichkeit von Opportunismus ist auf Informationsasymmetrien zurückzuführen.[287] Der beschränkt rationale Akteur setzt sich einem Risiko aus und es sind negative ökonomische Konsequenzen möglich, wenn er sich erst einmal für eine Handlungsalternative entschieden hat.

Nimmt man das Wertesystem eines Individuums als gegeben und konsistent an und sind seine Informationsverarbeitungsmöglichkeiten unbeschränkt, bedeutet das zum einen, dass man nicht zwischen der Wahrnehmung des Akteurs und der realen Welt unterscheiden muss und zudem kann man dann auch das Wahlverhalten eines rationalen Akteurs voraussagen, ohne dass man seine Wahrnehmung, Präferenzen oder Kalkulations­modi kennt.[288] Diese Vorstellung entspricht jedoch nicht der Realität und es ist zu hinterfragen, wie ein Individuum seine Umwelt wahrnimmt, Informationen innerhalb des Entscheidungskalküls verarbeitet bzw. gewichtet und wie es motiviert ist. „Human motivation involves more than simple wealth maximization.”[289]

3.2 Komplexitätsreduktion

3.2.1 Schaffung von Handlungsfähigkeit

Um intendiert rational zu handeln, ist das Individuum zunächst gefordert, Komplexität zu bewältigen. Mögliche Handlungsalternativen, wie auch die damit verbundenen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Folgen sind zu bestimmen. Bei unterstellter beschränkter Rationalität liegen jedoch keine vollständigen Informationen vor und der Akteur verfügt über keine allumfassenden kognitiven Fähigkeiten. Daraus, dass nicht alle möglichen Handlungskonsequenzen oder Wahrscheinlichkeiten geschätzt bzw. prognostiziert werden können,[290] resultiert Unsicherheit. Ist ein Individuum mit der Komplexitätsbewältigung der Umwelt überfordert, entsteht neben objektiver zudem subjektive Unsicherheit.[291] Ist der Akteur nicht in der Lage, Unsicherheit und Komplexität zu begegnen, wird er dauerhaft nicht handlungsfähig sein, da das Risiko jedweder Handlung nicht hinreichend genau bestimmt werden kann und die immer verbleibende Restunsicherheit so letztendlich jede vollständig rationale Entscheidung verhindert.

Daher muss der Akteur auf Mechanismen zur Komplexitätsreduktion zurückgreifen. Vertrauen stellt einen solchen Mechanismus zur Stabilisierung unsicherer Erwartungen dar. Es schafft somit Handlungsfähigkeit[292] und ermöglicht Interaktion bzw. Austauschbeziehungen, die ohne Vertrauen nicht zustande gekommen wären.[293] „Trust is a functional alternative to rational prediction for the reduction of complexity”[294], „trust bridges the information uncertainty“[295] und „there is an element of trust in every transaction”.[296] Vertrauen stärkt die Gegenwart in dem Potenzial, Komplexität zu erfassen und zu reduzieren und ermöglicht daher, mit größerer Komplexität in Bezug auf Ereignisse zu leben.[297] D. h. die Rationalität von Vertrauen gründet in der Einsicht der Begrenztheit individueller Rationalität und der Notwendigkeit, Komplexität zu reduzieren bzw. zu absorbieren und trotz subjektiver Unsicherheit zu handeln. Daher wird Vertrauen auch in der Soziologie häufig als Verhaltensstandard bei Unsicherheit gesehen, wobei diese Annahme nicht bedeutet, dass Vertrauen sicher ist.[298]

Obwohl er mit der Komplexität der Umwelt überfordert ist und nicht alle Kontingenzen zu prognostizieren sind, setzt sich der Akteur über mangelnde Informationen hinweg und wird durch Vertrauen handlungsfähig.[299] Hierbei geht es jedoch nicht um die unreflektierte Ausblendung entscheidungsrelevanter Sachverhalte. Der Akteur verfügt über ein gewisses Maß an Informationen und die Informationssuche wird erst dann abgebrochen, wenn ein subjektiv empfundenes, ausreichendes Informationsniveau erreicht wurde oder zusätzliche Kosten der Informationsbeschaffung als zu hoch bzw. unverhältnismäßig angesehen werden.[300] Der verbleibenden Restunsicherheit wird dann u. U. durch Vertrauen begegnet. Vertrauen beruht letztendlich auf Selbsttäuschung. Es sind eigentlich nicht genügend Informationen vorhanden, die ein Akteur benötigt, um erfolgssicher zu handeln. Im Vertrauensfall ignoriert er diese fehlenden Informationen schlichtweg.[301] Vertrauen ist im Endeffekt immer unbegründbar, kommt durch das Überziehen vorhandener Informationen zustande und stellt eine Mischform aus Wissen und Nichtwissen dar.[302] Kann der Vertrauende trotzdem Gründe für die Vertrauensgewährung anführen, so dienen diese i. d. R. der Selbstrechtfertigung und der sozialen Rechtfertigung im Falle eines Vertrauensmissbrauchs.[303] Enttäuschtes Vertrauen bedeutet dabei nicht, dass die Vertrauensentscheidung irrational war, denn ein Fehler in der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit lässt nicht zwingend auf Irrationalität schließen. Auch eine möglichst rationale Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit lässt immer Raum für Fehlinterpretationen. So sind nicht alle Aktionen beobachtbar und es ist nicht eindeutig zu prognostizieren, wie effektiv z. B. Reputations- oder Strafmechanismen wirken.[304]

Vertrauen wird gerade dann benötigt, wenn ein rein zweckrationales Kalkül eine Kooperation bzw. Handlung nicht zulässt. Dieses ist insbesondere bei temporären Asymmetrien und wechselseitigen Abhängigkeiten der Fall.[305] Erkennt man an, dass jedes Verhalten radikaler Unsicherheit unterliegt, so ist neben dem gegenwärtigen Wissen immer ein gewisses Maß an (Ur)vertrauen notwendig.[306] Vertrauen führt dann zu einem Wandel von Entscheidungen unter Unsicherheit zu (beschränkt) rationalen Entscheidungen unter Risiko oder gar Entscheidungen unter vermeintlicher Sicherheit.[307] Vertrauen stellt folglich eine Voraussetzung für beschränkt rationales Handeln dar und steht nicht im Widerspruch zum Rationalitätsbegriff.[308]

3.2.2 Schaffung von Handlungssicherheit

3.2.2.1 Beziehungsrisiko
3.2.2.1.1 Opportunismus

Mit dem Eingehen einer Beziehung setzen sich Akteure zahlreichen Risiken aus. Vertrauen stellt jedoch lediglich eine Möglichkeit dar, diesem Beziehungsrisiko zu begegnen. Neben Risiken, die auf exogene Faktoren zurückzuführen und von den Akteuren nicht zu beeinflussen sind, resultiert Opportunismusgefahr direkt aus dem Verhalten des Interaktionspartners.

Während die Neoklassik nur die Verfolgung von Eigeninteresse unterstellt, geht bspw. die Neue Institutionenökonomik einen Schritt weiter, indem die Möglichkeit opportunistischen Verhaltens einbezogen wird.[309] Opportunismus beschreibt die Verfolgung des Eigeninteresses mit Arglist.[310] Informationen werden möglicherweise bewusst verschwiegen und der Interaktionspartner versucht, seinen Nutzen nötigenfalls auch auf Kosten des anderen zu maximieren. Das impliziert auch Lügen, Betrug, Diebstahl, Drückebergerei oder sonstige Formen der Täuschung.[311] Es gibt Grauzonen, wann opportunistisches Verhalten vorliegt. So mag das Vorenthalten einer Information noch nicht als Opportunismus gesehen werden, während eine ähnlich gelagerte Lüge als solches aufgefasst werden kann.[312] Bei unterstelltem Opportunismus geht man von kompetitiven Nutzenfunktionen aus. Der Schaden des Partners mehrt den eigenen Nutzen und wird bewusst in Kauf genommen. Informationsasymmetrien werden egoistisch und skrupellos ausgenutzt.[313] Opportunismus begründet also die Möglichkeit der gewollten Schädigung, was dann wiederum die notwendige Bedingung für die Existenz von beziehungsabhängigen Verhaltensrisiken darstellt. Opportunismus kann zudem in jeder Phase einer Beziehung auftreten.[314] Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass sich alle Akteure opportunistisch verhalten, besteht zumindest die Möglichkeit, dass sich jedweder Akteur bei Zeiten so verhält. So wird bspw. innerhalb der Transaktionskostenanalyse davon ausgegangen, dass die Opportunismuswahrscheinlichkeit mit steigender Spezifität der Transaktion steigt.[315] Die omnipräsente Opportunismusgefahr kann dann dazu führen, dass eigentlich vorteilhafte Kooperationen verhindert werden. Folglich sind Beziehungen oder Transaktionen so auszugestalten, dass Opportunismus wirksam begegnet wird bzw. gar nicht erst in Erscheinung tritt.

Wie in allen Beziehungen besteht die Möglichkeit opportunistischen Verhaltens auch auf Seiten des Abschlussprüfers, der die Jahresabschlussprüfung im Interesse der Investoren durchführen soll. Hier stellt sich die Frage, welche Maßnahmen der Investor ergreifen kann bzw. wie er sich verhalten soll, um unsichere Erwartungen zu stabilisieren und somit der Opportunismusgefahr wirksam zu begegnen.

3.2.2.1.2 Konkrete Beziehungsrisiken

Gehen mindestens zwei Parteien eine Beziehung miteinander ein, so sind hierfür in der Regel spezifische Investitionen erforderlich, die Sunk Costs darstellen. Ein Wechsel des Interaktionspartners führt zu Wechselkosten und dem Verlust dieser spezifischen Investitionen. Hieraus resultiert ein potenzielles Risiko der Abhängigkeit, welches unter dem Begriff der Hold Up-Problematik diskutiert wird. Ist ein Akteur einseitig von einem Partner abhängig, so mag eben dieser versucht sein, Gestaltungsspielräume, die sich u. a. aus unvollständigen Verträgen ergeben, für seine eigenen Zwecke zu nutzen.[316] Die abhängigere Partei wird zudem ggf. gezwungen, nach Vertragsabschluss auftretende, für sie nachteilige Bedingungen zu akzeptieren.[317] Die Hold Up-Gefahr für einen Investor im Kontext der Abschlussprüfung ist jedoch als gering anzusehen, da die mit einem Wechsel des Abschlussprüfers verbundenen spezifischen Kosten als gering anzusehen sind.[318]

Neben dem Risiko der Abhängigkeit äußert sich das Beziehungsrisiko auch als Gefahr des Verlusts von Wissen. Der gegenseitige Informationsaustausch im Kontext einer Beziehung impliziert immer ein gewisses Spillover-Risiko. Das bedeutet, dass ein Vertragspartner Informationen erlangt, deren missbräuchliche Ausnutzung einen Schaden bei der Gegenpartei verursachen würde. Grundsätzlich kann ein Informationsaustausch zwar auch zwischen Mitbewerbern stattfinden, bspw. in einem Joint-Venture,[319] aber Spillovers, die über diesen konkreten Zweck hinausgehen, werden möglichst vermieden.[320] In vielen Beziehungen muss man das Risiko eingehen, dass sensitives Wissen über Partner auf Mitbewerber übergeht.[321] Grundsätzlich ist zwar nicht auszuschließen, dass auch ein Abschlussprüfer solche Unternehmensinformationen des zu prüfenden Unternehmens an Mitbewerber veräußert, jedoch stellt dieses kriminelle Verhalten bzw. Risiko im Kontext der Vertrauensdiskussion einen eher untergeordneten Problembereich dar.

Die wahrscheinlich größte Gefahr, die sich für den Investor aus seiner Beziehung zum Abschlussprüfer ergibt, liegt darin, dass sich Fehlleistungen des Abschlussprüfers auf den Unternehmenswert bzw. den Wert des Investments auswirken können. An dieser Stelle ist nicht von Interesse, ob der Abschlussprüfer den Investor vorsätzlich schädigt, indem er betrügerisch handelt oder ob Kompetenzmängel ursächlich sind. Fakt ist, dass wesentliche Fehler des Abschlussprüfers bei Bekanntwerden zu einer Anpassung der Daten des Jahresabschlusses führen, somit im Kalkül der Investoren Berücksichtigung finden und sich letztlich in fallenden Börsenkursen äußern können. Im Extremfall muss das Unternehmen sogar Insolvenz anmelden, so dass die gesamte Investition des Aktionärs gefährdet ist. Das Beziehungsrisiko liegt also zum einen darin, dass der Abschlussprüfer den Investor bewusst schädigt, um einen persönlichen Vorteil zu erlangen und zum anderen, dass er seine Aufgabe nur unzureichend erfüllt und das Investment so ebenfalls gefährdet.

3.2.2.2 Reduzierung des Beziehungsrisikos
3.2.2.2.1 Vermeidung

Es wäre irrational, sich einer Beziehung auszusetzen, ohne die damit verbundenen Risiken zu berücksichtigen. Daher stellt sich die Frage, wie Beziehungen auszugestalten sind, um die damit verbundenen Risiken zu reduzieren bzw. zu kontrollieren. Es geht darum zu entscheiden, wie mit opportunistischen Verhaltensmöglichkeiten umgegangen wird. Hier ist neben Vertrauen auch Vermeidung oder die Verwendung von Kontroll-, Anreiz- und Sanktionsmechanismen denkbar. Letztendlich wird sich ein Akteur für die Alternative entscheiden, die nicht nur effektiv, sondern am effizientesten erscheint.[322]

Die wirksamste Möglichkeit, einem eventuellen Beziehungsrisiko zu begegnen, liegt darin, erst gar keine Beziehung einzugehen,[323] wobei Vermeidung nur dann eine effektive Option darstellt, wenn mögliche Risiken nicht akzeptabel sind oder diese nicht durch explizite Sicherungs- bzw. Kontrollmaßnahmen zu verringern sind.[324] Die Adressaten der Abschlussprüfung haben jedoch keine Möglichkeit, die Abschlussprüfung und somit die zumeist unpersönliche Beziehung mit dem Abschlussprüfer zu vermeiden. Es besteht lediglich die Wahl, dem Testat zu vertrauen oder nicht, da keine Alternative zum Konstrukt der Pflichtprüfung existiert.[325] Im Misstrauensfall verfügen Adressaten demnach neben dem Verzicht auf die Informationen der Jahresabschlussprüfung über keine direkten Handlungsalternativen.[326]

3.2.2.2.2 Integration

Dem Beziehungsrisiko kann zudem durch direkte Kontrollen begegnet werden. Es ist anzunehmen, dass Opportunismus in einer hierarchischen Ordnung besser begegnet werden kann als im Markt, da die Koordination hier durch administrative Verbote einer zentralen Autorität erfolgt, während sich marktbasierte Beziehungen einer solch unmittelbaren Kontrolle im Regelfall entziehen.[327]

Es ist unmittelbar einsichtig, dass der Gedanke der Integration des Abschlussprüfers bei einem Investor rein hypothetischer Natur ist. Die Abschlussprüfung bezieht ihre Legitimation ja u. a. gerade daraus, dass Investoren aufgrund der im Normalfall prohibitiv hohen Kosten nicht in der Lage sein werden, die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses selbst bzw. durch eigene Angestellte zu beurteilen.[328] Auch wenn Integration bzw. eine hierarchische Ordnung einen wirksamen Mechanismus zur Reduzierung des Beziehungsrisikos darstellt, ist diese Möglichkeit innerhalb der Beziehung von Investor und Abschlussprüfer keine ernstzunehmende Alternative.[329]

3.2.2.2.3 Beziehungsabhängige Konstrukte auf Vertrauensbasis

Beziehungen können auf sozialer Reziprozität[330] basieren und enden dann nicht beim ökonomischen quid pro quo. Anreize zum Ausnutzen opportunistischer Spielräume werden hier durch Vertrauen reduziert, welches z. B. auf Freundschaft, Empathie und gemeinsamen Wertvorstellungen beruhen kann.[331] Auch Vertrauen ist demnach ein Mittel bzw. Instrument, um dem Beziehungsrisiko zu begegnen, auch wenn es nicht wie eine technische Anlage installiert oder wie ein Mittel injiziert werden kann. Solch psychologische „Verträge“[332] bestehen vielmehr aus ungeschriebenen und unausgesprochenen kongruenten Erwartungen und entziehen sich daher meist einer konkreten Bewertung und Analyse.[333]

Vertrauen kann in diesem Kontext auf zwei grundsätzliche verschiedene Weisen gewährt werden. Zum einen kann man einen Vertrauenspartner auf der Basis von Eigenschaften, die ex ante bekannt sind, aussuchen. Hierzu zählt u. a. die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe.[334] Zum anderen kann eine Beziehung bewusst eingegangen werden, so dass sich Vertrauen mit fortschreitender Beziehungsdauer entwickelt.[335] Während Vertrauen in den Abschlussprüfer von den meisten Adressaten nur aufgrund von Eigenschaften, wie der Zugehörigkeit zum Berufsstand gewährt werden kann, ist ein beziehungsabhängiger Vertrauensaufbau regelmäßig nicht möglich.[336]

3.2.2.2.4 Verträge

3.2.2.2.4.1 Gesetzlich verpflichtende Verträge

Verträge sind im Regelfall das Ergebnis eines freien Willensaktes von mindestens zwei Akteuren. Man erkennt die Interessen der anderen Partei an und vereinbart im gegenseitigen Einvernehmen, das Verhalten zum gegenseitigen Vorteil zu koordinieren. Hierbei geht es um die Allokation von Verfügungsrechten bzw. die Zuordnung ökonomischer Konsequenzen. Die Ökonomik klassifiziert Verträge nach Grad ihrer Ausdrücklichkeit bzw. Formalisierung und nach Art und Möglichkeit ihrer Durchsetzung. Ein großer Teil der Untersuchungen zur Vertragstheorie besteht darin, Austauschbeziehungen unter Risiko, Opportunismus und asymmetrischer Informationsverteilung zu untersuchen und weist daher eine inhaltliche Nähe zur Vertrauensforschung auf.[337]

Explizite, formale, gesetzlich verpflichtende Verträge stellen eine weitere Möglichkeit dar, opportunistischen Verhaltenstendenzen entgegenzuwirken.[338] Auch wenn nicht alle Opportunismusmöglichkeiten vollständig zu eliminieren sind, können zumindest die Anreize verringert werden, diese auszunutzen und die Entstehung von Vertrauen im weiten Sinn wird begünstigt.[339] Die Frage lautet bei ökonomischen Beziehungen zumeist nicht, ob ein Vertrag notwendig ist, sondern vielmehr, welchen Inhalt und Detaillierungsgrad dieser aufweist. Die Annahme vollständiger Verträge hingegen ist aufgrund immanenter Unsicherheit unrealistisch. Zudem ist ein Vertrag nur dann sinnvoll, wenn die Leistungserbringung bzw. Nicht- oder Schlechterfüllung beobachtet werden kann und wirksame Sanktionsmechanismen bestehen. Die Erfüllung expliziter Verträge, die im Normalfall schriftlich oder mündlich fixiert werden, ist daher grundsätzlich gerichtlich einklag- bzw. durchsetzbar.[340] Des Weiteren können Kosten für das Aufsetzen und die Überwachung von Verträgen im Einzelfall prohibitiv hoch sein und so das Eingehen einer Beziehung verhindern.[341] Bei expliziten Verträgen geht es primär um die ökonomische Immunisierung der Vertragsparteien gegen potenzielle Schäden.[342] Auch das Mandat des Abschlussprüfers beruht auf einem expliziten Vertrag.

3.2.2.2.4.2 Beziehungsabhängige implizite Verträge und Vereinbarungen

Im Gegensatz zu expliziten Verträgen ist die Erfüllung impliziter Verträge nicht gerichtlich einklag- und durchsetzbar. Implizite Verträge sind zumeist selbstdurchsetzend. So kann möglicherweise schon die bloße Drohung des Abbruchs der Beziehung den Partner von der Ausnutzung opportunistischer Verhaltensspielräume abhalten. Solche selbstdurchsetzenden Verträge basieren im Wesentlichen auf der Annahme, dass der Vertrauensnehmer darauf bedacht ist, sich so zu verhalten, dass es der Befriedigung seines Eigeninteresses dient.[343]

Wenn Opportunismusmöglichkeiten durch explizite Verträge nicht ausgeräumt werden können, kann man versuchen, Anreize zur Ausnutzung durch beziehungsabhängige Verträge zu verringern. Da beziehungsabhängige Vertragsgestaltung auf unterstelltem Selbstinteresse des Partners basiert, geht es folglich darum, die egoistischen Handlungstendenzen des Vertrauensnehmers so zu beeinflussen, dass die Interessen des Gebers gebührend berücksichtigt werden und Handlungen somit letztlich gegenseitig nutzenstiftend sind.[344] Es gilt, eine symmetrische, gegenseitige Abhängigkeit herbeizuführen und ein gegenseitiger Interessensausgleich ist notwendig, um eine balancierte Abhängigkeit zu erreichen. Das kann durch geteiltes Eigentum an spezifischen Vermögensgegenständen erfolgen, den Rückgriff auf Sicherheiten und wirksame Reputationsmechanismen.[345]

Allerdings ist ein solches Gleichgewicht nur schwer beizubehalten, da sich die zugrunde liegenden Bedingungen der Interaktionen in einem dynamischen Umfeld permanent ändern. Des Weiteren besteht auch bei impliziten Verträgen die Notwendigkeit der
Überwachung, Beobachtung und Messung.[346] So greifen bspw. Reputationsmechanismen nur dann, wenn Brüche bemerkt werden und zuverlässig kommuniziert werden können. Im direkten Vergleich zu gesetzlichen Verträgen ist der Abschluss beziehungsabhängiger impliziter Verträge aufgrund der geringeren Spezifität weniger kostenintensiv und eröffnet den Vertragspartnern einen flexibleren Handlungsrahmen. Ein Monitoring des Anstrengungsniveaus ist zudem nur bedingt notwendig, da man bei unterstelltem Eigeninteresse von internalisierter Motivation ausgehen kann.[347]

3.2.2.2.4.3
Beziehung von Vertrag und Vertrauen

3.2.2.2.4.3.1 Komplementarität von Vertrag und Vertrauen

Die einzelnen Schutzmechanismen zur Reduzierung des Beziehungsrisikos lassen aufgrund ihrer Unvollständigkeit Raum für Vertrauen im engen Sinn.[348] Vollständige Verträge sind ein hypothetisches Konstrukt unter der Annahme vollständiger Rationalität, die das Beziehungsrisiko vollständig eliminieren können. Mit den in der Realität vorkommenden Verträgen können jedoch nicht alle Kontingenzen, evtl. auch aufgrund prohibitiv hoher Kosten, antizipiert werden, so dass je nach Grad der Informations­asymmetrie und zeitlicher Abfolge unterschiedliche Handlungsspielräume beim Vertrauensnehmer verbleiben.[349] Das Verhalten des Partners ist also nicht vollständig in Verträgen festgeschrieben, da nicht alle zukünftigen Eventualitäten vorausgesehen und korrekt bewertet werden können.

Die verschiedenen Instrumente zur Kontrolle des Beziehungsrisikos werden im Regelfall nicht einzeln angewendet, so dass sich die Frage stellt, inwieweit diese sich gegenseitig bedingen bzw. ausschließen. Grundsätzlich bilden Vertrauen und Verträge funk­tional äquivalente Strategien zur Verringerung von Handlungskomplexität. Während Verträge ökonomisch relevante Kontingenzen verringern und Handlungsweisen vorgeben, stellt Vertrauen im engen, eigentlichen Sinn bei damit verbundener Risikoakzeptanz darauf ab, dass sich Akteure ohne Eingrenzung von Kontingenzen im Interesse des Partners verhalten.[350] Verträge zielen darauf ab, Sicherheit durch die Verringerung von Unsicherheit zu schaffen, während Vertrauen umgekehrt zu einer Steigerung tragbarer Unsicherheit auf Kosten von Sicherheit führt.[351]

Erkennt man an, dass bei jeder Transaktion ein Mindestmaß an Vertrauen notwenig ist, um überhaupt Handlungsfähigkeit herbeizuführen,[352] so stellt Vertrauen eine Voraussetzung für das Eingehen von Verträgen dar. „In a world of costly and incomplete contracting, trust is crucial to realizing many transactions.”[353] Vertrauen wird also gerade da benötigt, wo Erwartungen nicht relativ einfach durch Verträge zu sichern sind und die Vertrauensrelevanz steigt mit zunehmendem Komplexitätsgrad, wie z. B. bei zunehmendem Zeithorizont.[354]

[...]


[1] Vgl. für alle Marten, K.-U. (2006), S. 1121.

[2] Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2004c), S. 1, 11; Ballwieser, W./Dobler, M. (2003), S. 449; Böcking, H.-J./Dutzi, A. (2006), S. 1; Schruff, W. (2005), S. 207; Baetge, J./Thiele, S./Matena, S. (2004), S. 201 f.; Hennrichs, J. (2004), S. 384; Gelhausen, H. F./Hönsch, H. (2005), S. 511; Lenz, H. (2004a), S. 219 f.; Schütte, S. (2004), S. 122; Schmidt, S. (2003), S. 779.

[3] Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2004c), S. 11; Köhler, A. G./Meyer, S./Mauelshagen, J. (2004), S. 2623. Der Jahresabschluss entfaltet seinen Nutzen für Kapitalgeber erst dann, wenn die in ihm enthaltenen Informationen nicht nur Relevanz im Sinne von Entscheidungsnützlichkeit aufweisen, sondern gleichzeitig auch verlässlich sind. Vgl. Marten, K.-U. (2006), S. 1121.

[4] Erst die Überprüfung der Jahresabschlüsse durch sachverständige und unabhängige Dritte verleiht der externen Rechnungslegung ein nach außen dokumentierbares Siegel der Objektivität und gewinnt so an Glaubwürdigkeit. Vgl. Marten, K.-U. (2006), S. 1121.

[5] Vgl. Marten, K.-U. (1995), S. 704; Schildbach, T. (1996), S. 1; Lenz, H. (2004b), S. 707; Röhricht, V. (2001), S. 80. Auch wenn die Wirtschaftsprüferkammer im Rahmen der Berufsaufsicht zu dem Ergebnis kommt, dass die Arbeit der Prüfer fast ausnahmslos fachlich korrekt ist, so erachtet auch diese eine Vertrauensstärkung für notwendig. Vgl. KPMG (Hrsg.) (2002), S. 5.

[6] Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2004a), S. 1; Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2004b), S. 2; Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2006), S. 30; Baetge, J./Lienau, A. (2004), S. 2277; Ballwieser, W./Dobler, M. (2003), S. 453 f.; Heininger, K./Bertram, K. (2004), S. 1737 f.; Niehus, R. J. (2004), S. 885. Ob es tatsächlich zu einem Vertrauensverlust gekommen ist, kann nicht zweifelsfrei belegt werden. Der Gesetzgeber erachtet Vertrauen jedoch als notwendig und zielt mit den Maßnahmen explizit auf eine Stärkung des vermeintlich geschwächten Vertrauens ab.

[7] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 1 f.

[8] Einem Akteur kann demnach nicht vertraut werden, wenn der Nutzen eines Vertrauensbruchs die damit verbundenen Kosten übersteigt. Vgl. Doney, P. M./Cannon, J. P./Mullen, M. R. (1998), S. 605.

[9] Vertrauen leitet sich vom mittelhochdeutschen „trûwen“ (trauen) ab. Vgl. Sprenger, R. K. (2002), S. 159.

[10] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 1 f.; Held, M./Kubon-Gilke, G./Sturn, R. (2005), S. 7 f.; Beckmann, M. et al. (2005), S. 59; Friedrich, C. (2005), S. 7.

[11] Vgl. Husted, B. W. (1990), S. 24; Ripperger, T. (2003), S. 6, 34.

[12] Siehe bspw. Garfinkel, H. (1967), S. 217.

[13] Vgl. Bhide, A./Stevenson, H. (1992), S. 192; Nooteboom, B. (2002), S. 2.

[14] Dasgupta, P. (1988), S. 49. Vgl. ähnlich auch Ring, P. S. (1996), S. 161 f.

[15] Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 35.

[16] Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 7. Vertrauen stellt ein Organisationsprinzip zwischenmenschlicher Austauschbeziehungen und somit ein legitimes Anliegen der Ökonomik dar. Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 262.

[17] Vgl. Lewicki, R. J./Bunker, B. B. (1996), S. 115; Lewis, J. D./Weigert, A. (1985), S. 967; Lane, C. (1998), S. 2; Dirks, K. T./Ferrin, D. L. (2001), S. 451; Hardy, C./Phillips, N./Lawrence, T. (1998), S. 66; Gambetta, D. (1988b), S. IX f.; Ferber, M. (2004), S. 6.

[18] Es geht darum, einen multidisziplinären Ansatz zwischen ökonomischen Akteuren zu verfolgen, anstelle sich nur auf die Ausführungen des Mainstreams der ökonomischen Theorie zu beziehen. Vgl. Bachmann, R. (1998), S. 298; Friedrich, C. (2005), S. 21 f.

[19] Vgl. Eberl, P. (2003), S. 2.

[20] Vgl. Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 3.

[21] Vgl. Granovetter, M. (1985), S. 484.

[22] Vgl. Murakami, Y./Rohlen, T. P. (1992), S. 70.

[23] Siehe Sprenger, R. K. (2002), S. 26.

[24] Vgl. Eberl, P. (2003), S. 43. Eine Übersicht empirischer Studien zur Wirkung von Vertrauen findet sich bei Dirks, K. T./Ferrin, D. L. (2001), S. 453 f.

[25] So versuchte bspw. Taylor zu Beginn des 20 Jahrhunderts eine Wissenschaft der Unternehmensführung zu begründen. Es geht um den möglichst rationalen Einsatz von Menschen und die effiziente Gestaltung von Arbeitsabläufen, geprägt von autoritärem Führungsstil und extremer Arbeitsteilung. Arbeitnehmer halten ihre Leistung bewusst zurück. Daher wird eine vorangehende, operative Planung benötigt und es geht darum, dass Verhalten des Arbeitnehmers vorzuschreiben bzw. zu erzwingen. Der Arbeitgeber ist hier eher Kontrahent als Vertrauenspartner. Vertrauen ist keine Handlungsbedingung, sondern ergibt sich ggf. als Nebenprodukt, sprich aus der Umsetzung von Vorgaben. Vertrauen ist aber keine Handlungsmaxime, sondern Resultat. Management führt zu Produktivität, Produktivität dann unter Umständen zu Vertrauen. Vgl. Eberl, P. (2003), S. 8-13.

[26] Vgl. z. B. Garbarino, E./Johnson, M. S. (1999), S. 71.

[27] Vgl. Eberl, P. (2003), S. 7.

[28] Vgl. Lewicki, R. J./Bunker, B. B. (1996), S. 116.

[29] Kramer, R. M. (1999), S. 571. Vgl. auch Straub, T. T. (2005), S. 113 f. Eine Übersicht zahlreicher Vertrauensdefinitionen findet sich bei Petermann, F. (1996), S. 15.

[30] Eberl, P. (2003), S. 47.

[31] Vgl. Brenkert, G. G. (1998), S. 275 f. So kann auf Basis von physischer Gewaltandrohung kein Vertrauen gewährt werden, da zwar Glaubwürdigkeit aber keine Freiwilligkeit unterstellt werden kann. Vgl. Murakami, Y./Rohlen, T. P. (1992), S. 69.

[32] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 38.

[33] Vgl. für alle Doney, P. M./Cannon, J. P./Mullen, M. R. (1998), S. 603.

[34] Nooteboom, B. (2002), S. 5.

[35] So z. B. Schlenker, B. R./Helm, B./Tedesch, J. T. (1973), S. 419.

[36] Vgl. Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 13.

[37] Deutsch, M. (1958), S. 266.

[38] Vgl. Giffin, K. (1967), S. 104 f.; Ripperger, T. (2003), S. 38.

[39] Vgl. Kramer, R. M. (1999), S. 571; Mayer, R. C./Davis, J. H./Schoorman, F. D. (1995), S. 712. Es bestehen konkrete Erwartungen bzgl. der Taten anderer, man muss die Konsequenzen der Wahl ertragen und eine Entscheidung treffen, bevor man die Aktionen des anderen überwachen kann. Vgl. Dasgupta, P. (1988), S. 51.

[40] Vgl. Luhmann, N. (2000), S. 29.

[41] Vgl. Luhmann, N. (2000), S. 27; Ripperger, T. (2003), S. 43 f.

[42] Vgl. Petermann, F. (1996), S. 14.

[43] Vgl. Robinson, S. L. (1996), S. 576; Frost, T./Stimpson, D. V./Maughan, M. R. C. (1978), S. 103; Koller, M. (1988), S. 266; Doney, P. M./Cannon, J. P. (1997), S. 36 Doney, P. M./Cannon, J. P. (1997). „’Real’ trust, or trust in the strong sense, is an expectation that things or people will not fail us, or the neglect or lack of awareness of the possibility of failure, even if there are perceived opportunities and incentives for it.” Nooteboom, B. (2002), S. 48. Vgl. auch Humphrey, J. (1998), S. 216 f.

[44] Vgl. Deutsch, M. (1962), S. 296.

[45] Vgl. ähnlich Sako, M. (1998), S. 89; Lane, C. (1998), S. 3; Zündorf, L. (1986), S. 40; Mayer, R. C./ Davis, J. H./Schoorman, F. D. (1995), S. 712.

[46] „Vertrauen ist die freiwillige Erbringung einer riskanten Vorleistung unter Verzicht auf explizite vertragliche Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen gegen opportunistisches Verhalten in der Erwartung, dass sich der andere, trotz Fehlen solcher Schutzmaßnahmen, nicht opportunistisch verhalten wird.“Ripperger, T. (2003), S. 45.

[47] Vertrauen im engen Sinn basiert auf der Erwartung, dass der andere nicht beabsichtigt, sich opportunistisch zu verhalten, so dass keine Maßnahmen gegen mögliches, opportunistisches Verhalten zu treffen sind. Wer hingegen Ressourcen in explizite Sicherungsstrategien investiert, antizipiert mögliches opportunistisches Verhalten und vertraut somit nicht im engen, eigentlichen Sinn.

[48] Unabhängig davon, ob man rationales oder irrationales, kulturell oder gesellschaftlich geprägtes Vertrauen unterstellt, so ist doch jeder Vertrauensdefinition gemeinsam, dass davon ausgegangen wird, dass immer ein Risiko im Eingehen einer solchen Beziehung vorhanden ist. Vgl. Sydow, J. (1998), S. 35.

[49] Husted, B. W. (1990), S. 32.

[50] Vgl. Deutsch, M. (1973), S. 152; Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 3 f.; Kramer, R. M. (1999), S. 572. So zu finden bspw. bei Coleman, J. S. (1991), Williams, B. (1988), Dasgupta, P. (1988) bei materiellen Werten. Für immaterielle Werte wie innere Befriedigung siehe Blau, P. M. (1964); Granovetter, M. (1985). Vgl. auch Liebeskind, J. P./Oliver, A. L. (1998), S. 119.

[51] Vgl. Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 3; Marten, K.-U./Köhler, A. G. (2005b), S. 146. So z. B. die tiefenpsychologisch orientierte Arbeit von Erikson, E. H. (1970) oder die lerntheoretisch orientierte Arbeit von Rotter, J. B. (1967). Zur Unterscheidung von Vertrauen als Verhalten und Disposition siehe Brenkert, G. G. (1998), S. 274-276; Liebeskind, J. P./Oliver, A. L. (1998), S. 119; Bromiley, P./ Cummings, L. L. (1995), S. 223 f.

[52] Siehe Zucker, L. G. (1986), Luhmann, N. (2000), Fukuyama, F. (1995).

[53] Bachmann, R. (1998), S. 301.

[54] Vgl. Hardy, C./Phillips, N./Lawrence, T. (1998), S. 66; Lane, C. (1998), S. 4.

[55] Vgl. Eberl, P. (2003), S. 3. Zu möglichen Funktionen des Vertrauens siehe Friedrich, C. (2005), S. 85-89. Vertrauen hat ökonomische Funktionen, ist aber nicht allein dadurch zu erklären. Vgl. Held, M./Kubon-Gilke, G./Sturn, R. (2005), S. 17.

[56] Vgl. McAllister, D. J. (1995), S. 25 f.

[57] Vgl. Casson, M. (1995), S. 4.

[58] Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 5.

[59] Siehe Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 6 f.

[60] Vgl. Milgrom, P./Roberts, J. (1992), S. 261-263; Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 6.

[61] Siehe hierzu ausführlich auch die Ausführungen unter 3.5.2 Spieltheorie.

[62] Vgl. Kramer, R. M. (1999), S. 572.

[63] Vgl. Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 4.

[64] Nooteboom, B. (2002), S. 37. Vgl. ähnlich auch Singh, J./Sirdeshmukh, D. (2000), S. 154. „Trust is a state of mind, an expectation held by one trading partner about another, that the other behaves or responds in a predictable and mutually acceptable manner.” Sako, M. (1992), S. 37.

[65] Vertrauensbereitschaft steht demnach in entsprechenden Situationen nicht reflexiv zur Verfügung.

[66] So kann man davon ausgehen, dass es neben einer Vertrauenstendenz auch eine individuelle Vertrauenstheorie gibt. Vgl. Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 8.

[67] Vgl. Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 7.

[68] Vgl. Kramer, R. M. (1999), S. 574. Man muss auch zwischen subjektivem Entscheidungskalkül und objektiv beobachtbarem Verhalten unterscheiden. Daher sind Handlungen grundsätzlich von den zugrunde liegenden Motiven zu trennen. Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 6, 91 f.

[69] Vgl. Kramer, R. M. (1999), S. 587.

[70] Vgl. Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 22.

[71] Dennoch ist es leichter auszudrücken, warum man jemandem misstraut, als zu begründen, warum man jemandem vertraut. Vgl. Sprenger, R. K. (2002), S. 17.

[72] Vgl. Sprenger, R. K. (2002), S. 23 f.

[73] Geringes Vertrauen bzw. aufkommendes Misstrauen führt zu weniger offener Kommunikation und verstärkten Kontrollen, die eine Misstrauensspirale in Gang setzen können. Vgl. Sako, M. (1998), S. 99.

[74] Vgl. Lane, C. (1998), S. 23 f.

[75] Siehe hierzu grundlegend Gambetta, D. (1988c).

[76] Vgl. Lewis, J. D./Weigert, A. (1985), S. 969.

[77] Vgl. Luhmann, N. (2000), S. 92 f.; Eberl, P. (2003), S. 248.

[78] So auch Lewicki, R. J./Bunker, B. B. (1996), S. 125.

[79] Vgl. Bentele, G./Andres, S. (2005), S. 150.

[80] Vgl. Strulik, T. (2004), S. 88.

[81] Sprenger, R. K. (2002) S. 24.

[82] Während logische Schlüsse verifizierbar und empirische Aussagen falsifizierbar sind, können für die Geltung normativer Aussagen lediglich empirische bzw. dahinter liegende normative Argumente angegeben werden. Vgl. Küpper, H.-U. (2005a), S. 836.

[83] Vgl. Frevert, U. (2000), S. 178 f.

[84] Zur Funktion der Religion in der Vormoderne siehe Giddens, A. (1996), S. 130-132.

[85] Vgl. Frevert, U. (2000), S. 185- 191; Eberl, P. (2003), S. 170 f.

[86] Vgl. Deutsch, M. (1973), S. 147.

[87] Vgl. Lorenz, E. H. (1988), S. 197; Ripperger, T. (2003), S. 37 f.

[88] Luhmann, N. (2000), S. 29.

[89] Vgl. Luhmann, N. (2000), S. 28 f.

[90] Vgl. Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 15.

[91] Anstelle von Zuversicht wird in diesem Zusammenhang auch von Zutrauen gesprochen, wobei eine trennscharfe begriffliche Unterscheidung nicht möglich ist. Tendenziell erfolgt Zutrauen jedoch eher in Bezug auf den Aspekt der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit bspw. eines Systems, während Zuversicht mehr auf die Gesamtwürdigung aller Umstände zielt, die zu einer bestimmten Erwartungshaltung führen. Eberl spricht in diesem Zusammenhang von Zutrauen in Technologien, Währungen oder gesellschaftliche Funktionssysteme und siedelt die Beeinflussung des gesellschaftlich verankerten Zutrauens primär im Bereich der Soziologie an. Vgl. Eberl, P. (2003), S. 3.

[92] Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 36 f.

[93] Vgl. Gambetta, D. (1988a), S. 219.

[94] Bereits 1931 wurde vom damaligen Reichspräsidenten die Prüfungspflicht von Aktiengesellschaften durch den Abschlussprüfer als Reaktion auf den Börsencrash von 1929 und im Sog seiner Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft eingeführt. Dieser sollte dem Aufsichtsrat primär zum Schutz privater Vermögensinteressen der Aktionäre unterstützend zur Seite stehen und dem Interesse der Öffentlichkeit Rechnung tragen. Vgl. Marten, K.-U. (1999b), S. 1; Störk, U. V. (1999), S. 35 f.

[95] Daher liegt der Fokus dieser Arbeit auf dem Abschlussprüfer bzw. der Abschlussprüfung als zentraler Aufgabe (§ 2 Abs. 1 WPO) und nicht auf anderen Tätigkeitsfeldern des Wirtschaftsprüfers wie der Beratung. Viele der folgenden Aussagen können jedoch auf den gesamten Berufsstand übertragen werden. Im Umkehrschluss lassen sich allgemeine Aussagen zur Wirtschaftsprüfung auch auf den Teilbereich Abschlussprüfung übertragen.

[96] Zumindest auf Seiten informierter Adressaten herrscht, empirisch validiert, überwiegend Vertrauen in den Abschlussprüfer. Siehe hierzu Hunger, J. R. (1981), S. 99 f.; Marten, K.-U./Schmöller, P. (1999), S. 187. § 43 Abs. 2 WPO stellt explizit auf das Vertrauen ab, welches der Prüferberuf erfordert und welches ihm in hohem Maß von der Allgemeinheit entgegengebracht wird. Vgl. Clemm, H. (1992), S. 102.

[97] Vgl. Baetge, J./Brötzmann, I. (2004), S. 724; Strulik, T. (2004), S. 66, 154; Richter, M. (2003), S. 5; Lenz, H. (2004c), S. 1951; Schildbach, T. (2004), S. 252 f.; Eberle, R./Marti, S. (2003), S. 803; Reiter, S. A./Williams, P. F. (2004), S. 364; Peemöller, V. H./Oehler, R. (2004a), S. 539. Die Diskussion bezieht sich primär auf die Abschlussprüfung börsennotierter AGs, da bei diesen Unternehmen von einer besonderen Ausstrahlungswirkung auf den Kapitalmarkt ausgegangen wird.

[98] Vgl. Strulik, T. (2004), S. 66.

[99] Vgl. Fearnley, S./Beattie, V. (2004), S. 121.

[100] Vgl. Strulik, T. (2004), S. 153.

[101] Pentland, B. T. (1993), S. 611.

[102] Es gibt auch Überlegungen, die Abschlussprüfung ganz abzuschaffen und ein Aktienamt einzurichten. Siehe bspw. Störk, U. V. (1999), S. 181-187.

[103] Vgl. Fearnley, S./Beattie, V. A./Brandt, R. (2005), S. 39 f. Bilanzdelikte haben Fragen der Ethik in den Fokus gerückt. Vgl. Copeland, J. E. (2005), S. 35. Auch wenn Fehlleistungen eher im Bereich der Integrität vermutet werden, können diese auch auf Kompetenzmängeln gründen. Vgl. Störk, U. V. (1999), S. 117 f.

[104] Vgl. Strulik, T. (2004), S. 154.

[105] Die Frage nach Kompetenz ist weitgehend unbestritten, zumal gerade Abschlussprüfern, die bei Bilanzdelikten aktiv mitgewirkt haben, ein hohes Maß an Kompetenz unterstellt werden kann.

[106] Vgl. Kühnberger, M. (1987), S. 455.

[107] Der Berufsstand verpflichtet sich, im öffentlichen Interesse zu agieren und erhält im Gegenzug Autonomie.

[108] Vgl. Hunger, J. R. (1981), S. 160-162.

[109] Vgl. Bahr, A. (2003), S. 21.

[110] Vgl. ähnlich Bahr, A. (2003), S. 213. In diesem Fall kann die Abschlussprüfung ihren Nutzen nicht entfalten, was insbesondere auf aggregierter Ebene kritisch zu sehen ist.

[111] Die Pflicht zur Jahresabschlussprüfung ist in § 316 Abs. 2 HGB kodifiziert.

[112] Vgl. Adler, H./Düring, W./Schmalz, K. (2000), § 316 HGB Tz. 17 f.

[113] Zu weiteren Funktionen wie der Schutzfunktion benachteiligter externer Adressaten, der konfliktlösenden Ausgleichsfunktion oder auch der Präventivfunktion siehe auch Bahr, A. (2003), S. 123.

[114] Vgl. z. B. Leffson, U. (1995), S. 327 f.

[115] Vgl. Bahr, A. (2003), S. 124.

[116] Zur Attributionstheorie im Allgemeinen siehe Wiswede, G. (2000), S. 82-85. Zur Vertrauensentstehung siehe ausführlich die Ausführungen im fünften Kapitel.

[117] So auch Nooteboom, B. (2002), S. 49 f.

[118] Siehe hierzu Aristoteles (o. Jg.), 1013 a 24 – 1014 a 24.

[119] Die Scholastik, die auf der Aristotelesschen Sichtweise aufbaut, stellt die Formursache oft im Zusammenhang mit der exemplarischen Ursache (causa exemplaris) dar. Die Idee als solche kann als causa exemplaris bezeichnet werden.

[120] Vgl. Eberl, P. (2003), S. 192.

[121] Siehe Eberl, P. (2003), S. 191.

[122] Denkbar ist auch, den Eigentümer einer Unternehmung als Wirkursache der Abschlussprüfung zu bezeichnen, da er der Auftraggeber ist. In diesem Moment ist der Abschlussprüfer der Materialursache zuzuordnen, da er ein Mittel zur Durchführung der Abschlussprüfung darstellt.

[123] § 264 Abs. 1 HGB besagt, dass der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln hat. Hieraus resultieren ggf. überzogene Erwartungen an den Abschlussprüfer.

[124] Ziel der Abschlussprüfung für den einzelnen Abschlussprüfer ist zwar letztendlich die Erzielung von Einkommen, hierfür hat sein Handeln im Normalfall aber dem gesetzliche Ziel der Abschlussprüfung zu entsprechen, so dass die Erreichung dieses Ziels als übergeordnetes Ziel anzusehen ist. Abhängig von der Intention des Abschlussprüfers kann das individuelle Ziel jedoch auch von diesem Ideal abweichen. Die äußeren Ursachen sind demnach untrennbar miteinander verbunden.

[125] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 30, 51. Zudem ist der Vertrauensaufbau über alle Kategorien hinweg von Art und Güte der vorhandenen Informationen abhängig. Nooteboom bspw. berücksichtigt Informationen als eigene Vertrauenskategorie. Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 52.

[126] Vgl. allgemein Nooteboom, B. (2002), S. 50.

[127] Vgl. ähnlich in Bezug auf Glaubwürdigkeit Richter, M. (1978), S. 22.

[128] Verhaltenserwartungen können durch Fehler des Akteurs (mangelnde Kompetenz, vom Prüfungsauftrag abweichende Motive und Ziele) und durch Fehler in anderen Wirkursachen der Handlung (bspw. auch zugrunde gelegte Rollenmodelle) enttäuscht werden.

[129] Vgl. ähnlich Kirsch, H.-J. (1997), S. 962. Behr führt Erwartungsenttäuschungen hier nicht nur auf den Abschlussprüfer, sondern auch auf die Rechnungslegung zurück. Diese Accounting Gap (vgl. Behr, G. (1996), S. 539 f.), die die als unzureichend empfundene Berichterstattung und den Missbrauch von Rechnungslegungskonzeptionen umschreibt, kann sich auf den Abschlussprüfer übertragen und so ggf. Vertrauen verhindern.

[130] Zur Vertrauensbildung durch Intermediäre siehe für alle Zucker, L. G. (1986), S. 64 f.

[131] Vgl. Parsons, T. (1972), S. 128. Die Vertrauensattribution ihrerseits ist abhängig von den involvierten Personen bzw. ihren Persönlichkeitsmerkmalen, der Beziehungsqualität und der sozialen und physikalischen Umwelt.

[132] Parsons, T. (1972), S. 120-128 unterscheidet zwischen Vertrauen in die Kompetenz und die Integrität, während z. B. Sako ähnlich von Contractual, Competence und Goodwill-Trust spricht. Vgl. Sako, M. (1992), S. 37-40.

[133] Vgl. Adler, P. S. (2001), S. 208; Friedrich, C. (2005), S. 178.

[134] Vgl. Mayer, R. C./Davis, J. H./Schoorman, F. D. (1995), S. 715-724; Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 58; Dirks, K. T./Ferrin, D. L. (2001), S. 452; Whitener, E. M. et al. (1998), S. 513 f., ähnlich Smith, J. B./Barclay, D. W. (1997), S. 6. Werden Kompetenz, Integrität und Wohlwollen als hoch erachtet, so steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Akteur als vertrauenswürdig gilt. Vgl. Mayer, R. C./Davis, J. H./Schoorman, F. D. (1995), S. 721.

[135] Vgl. Nooteboom, B. (1996), S. 990, der hier Competence und Goodwill Trust unterschiedet.

[136] So spricht Deutsch davon, dass man gegenüber dem Partner sowohl dessen Fähigkeiten als auch seine Intention hinterfragen muss, um Vertrauen zu attribuieren. Vgl. Deutsch, M. (1962), S. 304. Ripperger hingegen bezieht Vertrauen ausschließlich auf den motivationalen Effekt und löst Kompetenz aus der Vertrauensdiskussion heraus, indem sie lediglich von Zutrauen in Kompetenz spricht. Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 39 f., ähnlich Dasgupta, P. (1988), S. 52; Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 15.

[137] Eberl, P. (2003), S. 204.

[138] Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 38 f.

[139] Vgl. Sako, M. (1992), S. 10; Doney, P. M./Cannon, J. P./Mullen, M. R. (1998), S. 606; Mayer, R. C./ Davis, J. H./Schoorman, F. D. (1995), S. 717.

[140] Vgl. Sako, M. (1992), S. 43.

[141] Vgl. Sprenger, R. K. (2002), S. 64 f.

[142] So auch Nooteboom, B. (2002), S. 9, 38.

[143] Vgl. Brenkert, G. G. (1998), S. 280.

[144] Vgl. Sako, M. (1992), S. 37 f. Die Materialursache bzw. materielles Vertrauen wird hier dem Faktor Können/Kompetenz untergeordnet, da bspw. die technische Ausstattung eine zwingende Voraussetzung dafür ist, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Prüfungsprozess einbringen zu können.

[145] Vgl. Deutsch, M. (1973), S. 155.

[146] Vgl. Richter, M. (1978), S. 24; . Bahr, A. (2003), S. 13.

[147] Siehe Kühnberger, M. (1987), S. 459.

[148] Vgl. Hunger, J. R. (1981), S. 125 f.

[149] Vgl. Atuahene-Gima, K./Li, H. (2002), S. 62.

[150] Die Basis für Vertrauen kann neben Kompetenz und Integrität (im Sinne von Ehrlichkeit) auch Wohlwollen darstellen. Vgl. Adler, P. S. (2001), S. 208.

[151] Opportunistisches Verhalten ist zwar individuell rational, allerdings wird es per se als unmoralisch angesehen. Vgl. Albach, H. (2005), S. 820.

[152] Vgl. Hurley, R. F. (2006), S. 58; Atuahene-Gima, K./Li, H. (2002), S. 62; Ripperger, T. (2003),
S. 141; Mayer, R. C./Davis, J. H./Schoorman, F. D. (1995), S. 718 f.

[153] Siehe bspw. Hurley, R. F. (2006), S. 59; Friedrich, C. (2005), S. 182 f.

[154] Vgl. ähnlich Mayer, R. C./Davis, J. H./Schoorman, F. D. (1995), S. 719 f. „Thus, companies may exchange a confidentiality agreement before trading commences but, ultimately, the buyer has to rely on the moral integrity of the supplier in keeping its promise not to divulge commercial secrets.” Sako, M. (1992), S. 43.

[155] „Integrity“ lässt sich auch als Rechtschaffenheit übersetzen. Integrität schließt zudem Respekt für die Interessen des Vertrauensnehmers ein, die außerhalb rein technischer Belange liegen. Vgl. Parsons, T. (1972), S. 128.

[156] Verpflichtet sich der Vertrauensnehmer hingegen in einem Vertrag dazu, sich grundsätzlich wohlwollend zu verhalten, so ist der Vertrauensnehmer nur dann integer, wenn er jeden Verhaltensspielraum im Sinne des anderen Akteurs nutzt.

[157] Der Grad der Verringerung ist abhängig vom Ausmaß der Erwartungsenttäuschung. Bereits eine einzelne, schwerwiegende Erwartungsenttäuschung kann ausreichen, um dem Vertrauensnehmer dauerhaft Integrität abzusprechen.

[158] Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 105 f.

[159] Allerdings kann Integrität letztendlich nie genau antizipiert werden. Vgl. Fearnley, S./Beattie, V. A./ Brandt, R. (2005), S. 45.

[160] Die Möglichkeit der Enttäuschung wird nicht ignoriert, sondern vorausgesehen und intern verarbeitet. Die Sicherheit beruht darauf, dass ein Vertrauensbruch zum Entzug des Vertrauens führt und eine radikale Änderung der Beziehung nach sich zieht. Die Enttäuschung wird nicht bagatellisiert, sondern als extremes Ereignis gesehen, welches durch seine besondere Schädlichkeit unwahrscheinlich zu sein scheint. Vgl. Luhmann, N. (2000), S. 104.

[161] Vgl. Butler, J. K./Cantrell, S. (1984), S. 27.

[162] Das Wertesystem des Vertrauensnehmers wird manipuliert und mit den Vorstellungen des Vertrauensgebers in Einklang gebracht, so dass es nunmehr im Interesse des Vertrauensnehmers liegt, sich integer und somit vereinbarungsgemäß zu verhalten. Sako spricht in diesem Zusammenhang von Contractual Trust. Contractual Trust bedeutet, dass Partner einen ethischen Standard, sich ehrlich und aufrecht im Sinne von integer zu verhalten, bewahren. Dieses ethische Verhalten prägt sich den Akteuren durch Sozialisation und Erziehung ein, aber auch die Bedrohung durch Sanktionierung bei Vertragsbruch kann hier disziplinierend wirken. Vgl. Sako, M. (1992), S. 43.

[163] Zu den Vorzügen materieller Anreize siehe Gampenrieder, P. (2003), S. 125 oder auch kritisch Puma, J. U. (2002), S. 78-80. Zur Verdrängung intrinsischer Motivation durch materielle Anreiz­systeme siehe Frey, B. S./Osterloh, M. (2000), S. 67 f.; Barnes, L. B. (1981), S. 110 f.

[164] Vgl. Whitener, E. M. et al. (1998), S. 513. Sako spricht hier von Goodwill Trust. Goodwill Trust basiert auf der Verpflichtung bzw. Bereitschaft, mehr zu tun, als formal erwartet wird, wobei es keine expliziten Versprechen bzw. Verträge gibt. Vertrauensvolles Verhalten bedeutet hier, dass man Aktionen durchführt, die die eigene Verletzlichkeit gegenüber jemandem erhöhen, dessen Verhalten nicht unbedingt unter eigener Kontrolle steht. Vgl. Sako, M. (1992), S. 39.

[165] Vgl. Ganesan, S. (1994), S. 3. Der Vertrauensnehmer muss glaubhaft machen, dass er mögliche Verhaltensspielräume nicht zu seinem Vorteil ausnutzt. Vgl. Casson, M. (1995), S. 19. Wird daraufhin Wohlwollen attribuiert, so wird das Risiko einer Erwartungsenttäuschung nicht mehr in Betracht gezogen bzw. ausgeblendet.

[166] Das Berufsbild stand bis dahin nicht im Blickpunkt der Öffentlichkeit und ist erst durch Bilanzdelikte in den Fokus geraten. Vgl. Schmidt, M. (2005), S. 203.

[167] Eine Erwartungslücke existiert bspw. im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit zur Aufdeckung von Betrug oder der Beurteilung der Darstellung der Unternehmenslage. Siehe hierzu z. B. die Studie von Humphrey, C./Moizer, P./Turley, S. (1992), S. 55 f.

[168] Siehe hierzu Liggio, C. D. (1974).

[169] Vgl. Bahr, A. (2003), S. 101.

[170] Bahr, A. (2003), S. 11-64 identifiziert hier fünf verschiedene Kategorien von Definitionsansätzen.

[171] Vgl. Heering, D. (2000), S. 118; Kuhner, C. (1999), S. 8. Im deutschen Sprachraum wird die Erwartungslücke primär im Zusammenhang mit gesetzlich vorgegebenen Aufgaben verstanden, während im angelsächsischen Sprachraum überwiegend ein Abgleich der Erwartungen mit dem Rollenverständnis erfolgt. D. h. in der angloamerikanischen Literatur werden Ansatzpunkte zur Reduzierung der Erwartungslücke nicht nur beim Gesetzgeber gesucht, dessen Aufgabe es ist, die Öffentlichkeit zu informieren, sondern auch dem Berufsstand wird eine Mitschuld am Bestehen der Erwartungslücke gegeben. Siehe hierzu Bahr, A. (2003), S. 14 f. Die Diskrepanz zwischen den Erwartungen an den Abschlussprüfer und der normenkonformen Leistung eines Abschlussprüfers wird auch als Accounting Gap bezeichnet. Vgl. Marten, K.-U./Köhler, A. G. (2002b), Sp. 704-706.

[172] Vgl. Marten, K.-U. (1995), S. 704. Trotz Anpassungen handelt es sich bei der Jahresabschlussprüfung im Kern immer noch um eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung. Allerdings ist ein Paradigmenwechsel zu beobachten, da sich das Financial Audit zunehmend zum Business Audit wandelt und betriebswirtschaftliche Überwachungsaufgaben wahrnimmt. Vgl. Orth, C. (2000), S. 310-312; Bahr, A. (2003), S. 124. So wurde bspw. die Monitoringfunktion des Abschlussprüfers durch das KonTraG gestärkt, das eine engere Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat fordert.

[173] Vgl. Bahr, A. (2003), S. 12 f.

[174] Vgl. Kuhner, C. (1999), S. 8.

[175] Siehe hierzu auch die Ausführungen zur spezifischen Vertrauenserwartung an den Abschlussprüfer in Kapitel 5.3.1. So ist ein Urteil über die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens, sowie die Prüfung der Geschäftsführung in Hinblick auf Kompetenz und Wohlverhalten entgegen der Meinung der Öffentlichkeit nicht Gegenstand der Prüfung. Vgl. für alle Marten, K.-U./Köhler, A. G. (2002b), Sp. 703.

[176] Vgl. Quick, R. (1996), S. 15; Heering, D. (2000), S. 123.

[177] Abweichende Erwartungen der Öffentlichkeit sollten ggf. sogar einen Impuls für die Anpassung institutioneller Arrangements darstellen.

[178] Vgl. ähnlich Bahr, A. (2003), S. 62. Zudem stellt sich die Frage, ob die Erwartungslücke überhaupt minimiert bzw. ob alle diesbezüglichen individuellen Erwartungen erfüllt oder gar übererfüllt werden sollten, da die damit verbundenen Kosten über dem potenziellen Nutzen liegen können. Vgl. Schütze, R. (1992), S. 180-183.

[179] Vgl. Ruhnke, K./Deters, E. (1997), S. 925.

[180] Vgl. Orth, C. (2000), S. 52-57; Störk, U. V. (1999), S. 77; Doll, R. (2000), S. 48 f.

[181] Auch Bahr bezieht sich in seinem konzeptionellen Bezugsrahmen für eine realwissenschaftliche Theorie der Erwartungslücke lediglich auf einen kognitiven Vergleichprozess und lässt Affektivität außer Acht. Vgl. Bahr, A. (2003), S. 116. Von einer Theorie zur Erwartungslücke kann daher nicht auf Vertrauen geschlossen werden.

[182] Zur Prüfungsqualität als Forschungsgegenstand siehe grundlegend Köhler, A. G./Marten, K.-U. (2004).

[183] Vgl. Köhler, A. G./Marten, K.-U. (2004), S. 11.

[184] Vgl. Marten, K.-U. (1999b), S. 121.

[185] So auch Marten, K.-U. (1999b), S. 146.

[186] Vgl. Albach, H. (1992), S. 4.

[187] Umgangssprachlich werden die Begriffe Qualität und Vertrauen jedoch undifferenziert bzw. gemeinsam verwendet. So ist regelmäßig davon die Rede, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Qualität der Abschlussprüfung gesteigert werden soll. Vgl. z. B. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (Hrsg.) (2006c), S. 348.

[188] Im Zuge der Vertrauensattribution stellt sich bspw. die Frage, ob sich der Vertrauensnehmer vertrauenswürdig verhält, weil er grundsätzlich wohlwollend ist oder ob ihn die Rahmenbedingungen dazu zwingen.

[189] Man kann sich zwar prinzipiell nach Leistungserbringung ein Qualitätsurteil bilden, allerdings wird hierzu regelmäßig keine Möglichkeit bestehen. Es geht um eine Art Quasivertrauen, da Kontrollen, wenn auch aufwendig oder teuer grundsätzlich möglich wären. Anders sieht es aus, wenn keine Kontrollen möglich sind und man ausschließlich auf die Zusicherung des anderen angewiesen ist. Vgl. Schäfer, H. (1999), S. 6.

[190] Vgl. Marten, K.-U. (1999b), S. 215-326. Während ein Anspruch der Qualitätsforschung darin besteht, Qualität zu messen (vgl. Marten, K.-U./Köhler, A. G. (2000c), S. 119), entzieht sich Vertrauen u. a. aufgrund des rational nicht nachvollziehbaren Entstehungsmoments einer solchen Messbarkeit.

[191] Siehe hierzu Marten, K.-U. (1999b), S. 319-321.

[192] Marten, K.-U. (1999b), S. 44.

[193] Vgl. auch Marten, K.-U./Köhler, A. G. (2000a), S. 869, die im Zusammenhang mit der Einführung eines Systems zur externen Qualitätskontrolle sowohl auf die Notwendigkeit der Vertrauensbildung als auch der Qualitätsverbesserung von Prüfungsleistungen hinweisen.

[194] Eine Erweiterung des Qualitätsbegriffs in der Form, dass man auch vertrauensrelevante Sachverhalte subsumiert, führt zu einer Verwässerung des in technischer Hinsicht klar abgrenzbaren Qualitätsbegriffs. Bspw. wird unter dem Begriff Prüfungsqualität in empirisch geprägten Arbeiten zur Prinzipal-Agententheorie die Glaubwürdigkeit bzw. die Reputation eines Abschlussprüfers verstanden. Vgl. Marten, K.-U. (1999b), S. 77.

[195] Der Absatz von Produkten oder Dienstleistungen in einem solchen Szenario ist insbesondere dann denkbar, wenn keine Alternativen bestehen.

[196] Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2000), S. 16; ähnlich Marten, K.-U. (1999b), S. 29 f.

[197] Zu den möglichen Adressaten siehe Störk, U. V. (1999), S. 54-59; Saage, J. (1971), S. 234-238. Wird im weiteren Verlauf der Arbeit von Öffentlichkeit gesprochen, so ist hiermit die interessierte Öffentlichkeit gemeint. Vgl. Bahr, A. (2003), S. 13.

[198] Nähe kann zudem zu Expertise führen. Vgl. Wackerbarth, U. (2005), S. 711 f. Auch wenn der Abschlussprüfer dem Management gegenüber eine Beratungsfunktion wahrnimmt, kann es nicht im Interesse der Öffentlichkeit liegen, ein enges Vertrauensverhältnis zwischen diesen Parteien zu fördern, da gerade dieses ggf. dazu führt, dass der Abschlussprüfer bei der Jahresabschlussprüfung versucht ist, Verhaltensspielräume zu Gunsten des Managers auszunutzen, und somit seine Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu überwachen, nur noch unzureichend erfüllt.

[199] Medien nehmen eine Sonderstellung ein. Diese sind zwar nicht primäre Jahresabschlussadressaten, fungieren aber als Informationsvermittler zwischen Unternehmen bzw. Abschlussprüfer und Adressaten. Vgl. Bahr, A. (2003), S. 13.

[200] Vgl. Marten, K.-U. (1999a), S. 137-140.

[201] Vgl. International Accounting Standards Board (Hrsg.) (1989), F. 9-11.

[202] Die Befriedigung der Interessen der Eigenkapitalgeber stellt annahmegemäß eine Voraussetzung zur Befriedigung sonstiger Stakeholderinteressen dar, so dass deren Ansprüche den Ansprüchen der Investoren im Rahmen einer Mittel-Zweck-Beziehung unterzuordnen sind.

[203] Vgl. Marten, K.-U. (1999a), S. 139.

[204] Möglicherweise ist von Seiten der Investoren gar kein enges Vertrauensverhältnis erwünscht, sondern ein Kontakt, der frei von jedwedem persönlichem Moment ist und somit maximal auf Vertrauen im weiten Sinn abstellt.

[205] Vgl. Wallman, S. M. H. (1997), S. 110.

[206] Vgl. Störk, U. V. (1999), S. 82.

[207] Die Tätigkeit des Abschlussprüfers bzw. der Informationsgehalt des Testats ist für uninformierte Anleger von großer ökonomischer Wichtigkeit, da diese Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf die Korrektheit der publizierten Daten treffen. Vgl. Bigus, J./Schäfer, H.-B. (2007), S. 19.

[208] Zu den Aufgaben und Rechten des Aufsichtsrats siehe 111 AktG.

[209] Vgl. Richter, M. (1978), S. 24.

[210] Die Anteilseignerstruktur in Deutschland ist im Gegensatz zu den USA von Groß- und Mehrheitsaktionären gekennzeichnet. Vgl. Wackerbarth, U. (2005), S. 695.

[211] Vgl. Störk, U. V. (1999), S. 82.

[212] Dieses ist im deutschen Aufsichtsratssystem grundsätzlich möglich, während die Outside Directors im monistischen US-amerikanischen Board-System unabhängig sein müssen.

[213] Zur Intensivierung des Kontaktes zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer aufgrund steigenden Haftungsrisikos für Gesellschaftsorgane siehe Köhler, A. G. et al. (2005), S. 508.

[214] Zur Ausgestaltung, Verbreitung und Wirkungsweise von Prüfungsausschüssen in Deutschland siehe grundlegend Köhler, A. G. (2005). Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt in Art. 5.3.2 die Einrichtung von Prüfungsausschüssen. Diese können bei börsennotierten Kapitalgesellschaften als etabliert angesehen werden. Vgl. Peemöller, V. H./Warncke, M. (2005), S. 404. Zur öko­nomischen Funktion von Prüfungsausschüssen siehe Böcking, H.-J./Dutzi, A./Müßig, A. (2004).

[215] Es geht an dieser Stelle nicht darum zu beurteilen, ob eine enge Vertrauensbasis zwischen Abschlussprüfern und Aufsichtsratsmitgliedern bestehen sollte. Es besteht bspw. die Gefahr, dass die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats durch ein solche Vertrauensverhältnis geschwächt wird.

[216] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 45; Weibel, P. F. (2004), S. 208. Adler spricht hier von Individuen, (abstrakten) Systemen und (persönlichen) Kollektiven. Vgl. Adler, P. S. (2001), S. 218.

[217] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 45. Vertrauen ist hier lediglich von der Güte bzw. Produktqualität abhängig.

[218] Bspw. wird beim Gebrauchtwagenverkauf vom Auftreten und der ausgestrahlten Seriosität des Verkäufers auf die Güte des angebotenen Fahrzeugs geschlossen. Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 55.

[219] Bei Interaktionen über das Internet stellt sich die Frage der Vertrauensentstehung im virtuellen Raum. Siehe hierzu Knights, D. F. et al. (2001). So führt diese Unsicherheit ggf. dazu, dass mit jungen, unbekannten Unternehmen im Internet keine Transaktionen abgewickelt werden. Vgl. Kollmann, T./Herr, C. (2005), S. 120.

[220] Vgl. Richter, M. (1978), S. 24 f.

[221] Neben organisationalem Vertrauen treten auch intraorganisationale Vertrauensbeziehungen auf. Vgl. Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 57.

[222] In der Transaktionskostenanalyse wird die Organisation als Institution angesehen, als eine Alternative zum Markt, die Transaktionskosten reduzieren kann. Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 32.

[223] Organisationsteilnehmer weisen im Regelfall unterschiedliche Interessenlagen und Ziele auf. Vgl. Ouchi, W. G. (1980), S. 131.

[224] Organisationen werden erst dann zu Institutionen, wenn sie mit Werten angereichert werden. Vgl. Ring, P. S./Van de Ven, A. H. (1994), S. 102. Eine Organisation stellt die Kooperation zwischen verschiedenen Individuen her, die nur partiell die gleichen Ziele aufweisen. Vgl. Ouchi, W. G. (1979),
S. 833.

[225] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 32.

[226] Vgl. Fairholm, G. W. (1994), S. 39 f.

[227] Vgl. Doney, P. M./Cannon, J. P. (1997), S. 35.

[228] Organisationen verfügen über eigene strukturelle Eigenheiten und lassen sich eben nicht aus dem Verhalten des einzelnen Agenten ablesen, da seine Praktiken möglicherweise den Zielen der Organisation entgegenstehen. Vgl. Sydow, J. (1998), S. 44 f.

[229] Nooteboom, B. (2002), S. 58.

[230] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 56, 75.

[231] Die Kompetenz mag in Organisationen im Vergleich zu Individuen aufgrund besserer Ressourcenausstattung höher eingeschätzt werden. So unterhalten die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bspw. eigene Fachabteilungen.

[232] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 56 f.

[233] Diese können sich auch positiv auf die Vertrauenswürdigkeit des einzelnen Abschlussprüfers auswirken. Vgl. Fearnley, S./Beattie, V. (2004), S. 122.

[234] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 59.

[235] Organisationen können durch vertrauenswürdige Repräsentanten gestärkt werden. Vgl. Schweer, M./ Thies, B. (2003), S. 130-132; Nooteboom, B. (2002), S. 75.

[236] Normative Vorgaben auf Organisationsebene führen ggf. aber auch dazu, dass Mitglieder entgegen ihren eigenen Überzeugung handeln, weil die Organisation es so bevorzugt. Vgl. Deutsch, M. (1962), S. 284.

[237] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 75.

[238] Siehe Nooteboom, B. (2002), S. 60.

[239] Vgl. Eberl, P. (2003), S. 68.

[240] Ggf. wird persönliches Vertrauen zwischen dem potenziellen Vertrauensgeber und Agenten einer Organisation durch organisationale Vorgaben vollständig verhindert. Vgl. Ring, P. S./Van de Ven, A. H. (1994), S. 96.

[241] Vgl. Heisig, U. (1997), S. 133 f.

[242] Je stärker die Identifikation mit den Mitgliedern einer Organisation ist, desto eher ist man bereit zu vertrauen. Das beruht bspw. auf der Geschichte der Interaktion und ist bei großen Organisationen eingeschränkt, da man nicht mit allen Mitgliedern Kontakt hat. Die Stärke der Identifikation hebt die Vertrauensbereitschaft und wirkt sich auf kognitiver, motivationaler und affektiver Ebene aus. Vgl. Kramer, R. M./Brewer, M. B./Hanna, B. A. (1996), S. 364-371.

[243] Ein Beispiel für Probleme, die aus einer auf Freundschaft und Empathie begründeten Beziehung resultieren, findet sich bei Nooteboom, B. (2002), S. 76. Im Gegenzug stellt sich die Frage, ob persönliche Animositäten eines Organisationsmitglieds dafür sorgen können, dass organisationales Vertrauen Schaden nimmt.

[244] Vertrauensgewährung ist primär an die Beurteilung der Handlungsabsichten des Vertrauensnehmers gebunden, während Zuversicht sich auf die wahrgenommene Sicherheit zu erwartenden Verhaltens abstellt. Vgl. Das, T. K./Teng, B.-S. (1998), S. 494. Auch wenn von Systemvertrauen die Rede ist, ist dennoch zu berücksichtigen, dass hier nicht immer alle Charakteristika einer klassischen Vertrauensbeziehung vorliegen wie bspw. das Bestehen von Alternativen. Zudem ist das System in der Regel nicht vom Individuum zu beeinflussen und setzt kein persönliches Engagement voraus, so dass man lediglich Zuversicht bzw. Zutrauen in seine Funktionsfähigkeit haben kann. Siehe hierzu ähnlich Eberl, P. (2003), S. 155; Mayer, R. C./Davis, J. H./Schoorman, F. D. (1995), S. 713.

[245] Vgl. Lane, C. (1998), S. 16.

[246] So auch Barber, B. (1983), S. 18, der hier zwischen legalen, aufklärerischen und politischen Institu­tionen unterscheidet.

[247] Die Schaffung von Ordnung trägt zur Erhaltung oder Schaffung eines bestimmten Systemzustandes bei. Die Gesellschaft fordert Mechanismen, die in der Lage sind, eine gewisse Ordnung herzustellen bzw. zu erhalten. Erfüllt der Abschlussprüfer eine solche Funktion, resultiert hieraus ein konkreter Nutzen. Insofern bezieht der Abschlussprüfer seine Legitimation zumindest partiell aus seiner bloßen Existenz. Vgl. Ruhnke, K./Deters, E. (1997), S. 924.

[248] Vgl. Luhmann, N. (2000), S. 117.

[249] Vgl. Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 43.

[250] Siehe Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 44.

[251] Vgl. Lane, C. (1998), S. 16.

[252] So zu finden bei Luhmann, N. (2000), S. 92.

[253] Vgl. Strulik, T. (2004), S. 19, 69; Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 46. Insbesondere Globalisierungstendenzen haben dazu geführt, dass personenbezogenes Vertrauen abnimmt und durch andere Vertrauensarten ersetzt wird. Vgl. Zucker, L. G. (1986), S. 53, 68-82; Lane, C. (1998), S. 1. In westlichen Industrienationen wird zunehmend die Erosion von sozialem Kapital beklagt, die vor allem auf die verstärkte Kommerzialisierung zwischenmenschlicher Beziehungen zurückzuführen ist. Auf persönlichem Vertrauen basierende soziale Austauschbeziehungen werden hier durch Systemvertrauen und die damit verbundenen Institutionen substituiert. Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 169.

[254] Vgl. Eberl, P. (2003), S. 153. Die Möglichkeit von Misstrauen gegenüber gesellschaftlichen Systemen ist eingeschränkt. Will man am sozialen Leben teilnehmen, kann man sich Steuerungssystemen gesellschaftlicher Funktionssysteme nicht entziehen.

[255] Systemvertrauen und persönliches Vertrauen sind in modernen Gesellschaften miteinander verbunden. Vgl. Kumbruck, C. (2000), S. 110.

[256] Vgl. Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 44 f.

[257] Systemvertrauen ist oft bloß an die Beobachtung des zumindest rollenkonformen Verhaltens der Repräsentanten eines Systems gebunden. Vgl. Lepsius, M. R. (1997), S. 290; Eberl, P. (2003),
S. 206.

[258] Vgl. Giddens, A. (1996), S. 109-113. Man geht aufgrund der Selbstdarstellung davon aus, dass Erwartungen erfüllt werden, da man genügend Handlungskompetenz im Hintergrund vermutet. Solch generalisiertes Vertrauen verdeutlicht die Abkopplung von emotionalem Engagement. Vgl. Eberl, P. (2003), S. 172 f.

[259] Vgl. Sprenger, R. K. (2002), S. 28 f.

[260] Siehe hierzu Strulik, T. (2004), S. 21 f.

[261] Vgl. Barber, B. (1983), S. 18.

[262] Vgl. Parsons, T. (1969), S. 126; Ripperger, T. (2003), S. 24.

[263] In komplexen Gesellschaften, in denen gemeinsame Historien nicht mehr angenommen werden können, unterstützen Institutionen die Vertrauensentstehung. Vgl. Lane, C. (1998), S. 15.

[264] Vgl. Marten, K.-U. (1999a), S. 128; Scott, W. R. (1995), S. 32.

[265] Vgl. Dietl, H. (1993), S. 37; North, D. C. (1990b), S. 4. Gemeinsame Werte und Verständnis werden durch Institutionen fixiert und ggf. mechanisiert. Es gibt keine Erwartung, dass solche auf Institutionen basierenden ökonomischen Transaktionen bspw. soziale Aspekte einer Beziehung vertiefen. Vgl. Murakami, Y./Rohlen, T. P. (1992), S. 72 f.

[266] Institutionen ermöglichen es jedoch auch Ideologien, die aus subjektiven Wahrnehmungen abgeleitet sind, manipulierend in alltägliche Entscheidungsprozesse einzugreifen. Vgl. North, D. C. (1990a),
S. 183.

[267] Damit Vertrauen in Systeme, Institutionen und auch Organisationen bestehen kann, müssen die Teilnehmer davon überzeugt sein bzw. werden, dass die moralisch-ethischen Grundwerte innerhalb dieser Konstrukte mit ihren eigenen Ansprüchen übereinstimmen und sie sich darin wieder finden können. Folglich muss dafür Sorge getragen werden, dass die dahinter stehenden Werte und Normen entsprechend kommuniziert werden. Vgl. Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 105, 134 f.

[268] Vgl. Sako, M. (1998), S. 99; Ripperger, T. (2003), S. 24 f.; North, D. C. (1990a), S. 182. Institutionen können durch ihren komplexitätsreduzierenden Charakter zudem Transaktionskosten reduzieren. Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 32.

[269] Vgl. Zucker, L. G. (1986), S. 55.

[270] Knights, D. F. et al. (2001), S. 314.

[271] Vgl. Sydow, J. (1998), S. 46.

[272] Vgl. Giddens, A. (1996), S. 111 f.

[273] Vgl. Murakami, Y./Rohlen, T. P. (1992), S. 72. Institutionen haben einen tendenziell dauerhaften Charakter. Auch wenn Institutionen letztlich auf die Initiative von Menschen zurückzuführen und durch viele Individuen geprägt sind, stellen sie sich in einer Momentaufnahme als gegeben und unvermeidlich dar. Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 31.

[274] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 127.

[275] Ein sozio-ökonomisches System kann sowohl Objekt und Quelle des Vertrauens sein. Vgl. Noote­boom, B. (2002), S. 8.

[276] Knights, D. F. et al. (2001), S. 315.

[277] So z. B. Becker, G. S. (1993), S. 167. Rationalität stellt in der klassischen wirtschaftswissenschaftlichen Literatur das grundlegende Erklärungsprinzip menschlichen Handelns dar. Vgl. Suchanek, A. (1994), S. 85 f. Siehe hierzu aber auch die Ausführungen von Diefenbach, T. (2004), für den die Begründung des Wirtschaftlichkeits- bzw. Gewinnmaximierungsprinzips durch Deduktion aus dem Rationalitätsprinzip wissenschaftstheoretisch nicht überzeugend ist.

[278] Von vollständiger Rationalität ist intendiert rationales Handeln abzugrenzen, welches die in der
Realität vorkommenden Beschränkungen menschlicher Informationsverarbeitung berücksichtigt.

[279] Vgl. Coleman, J. S. (1991), S. 115.

[280] Siehe North, D. C. (1990a), S. 182; Ripperger, T. (2003), S. 19.

[281] Vgl. Albach, H. (1980), S. 3; Gambetta, D. (1988a), S. 218; Amann, E. (1999), S. 5-7; Bachmann, R. (1998), S. 301.

[282] Bei vollständiger Konkurrenz herrscht bedingungslose Kalkulation und ein vertrauensfreier Raum vor, da das sofortige Ausnutzen jeder Gewinnmöglichkeit für das Überleben einer Unternehmung unabdingbar ist. Bei unvollständiger Konkurrenz hingegen kann Vertrauen durchaus einen Erfolgsfaktor darstellen, da der Unternehmenserfolg nicht nur von den niedrigsten Kosten für ein homogenes Gut im Markt bestimmt wird, sondern auch von Innovationskraft oder Transaktionskosten abhängt, die durch Vertrauen zu beeinflussen sind. Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 47.

[283] Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 41; Güth, W./Kliemt, H. (1995), S. 253.

[284] Vgl. Amann, E. (1999), S. 29-34; Nooteboom, B. (2002), S. 44. Aufgrund der Beschränkungen innerhalb der Rationalitätsannahme ist der Akteur auch nicht als Nutzenmaximierer, sondern eher als Satisfizierer zu sehen, d. h. er maximiert den Nutzen im Rahmen seiner Möglichkeiten. Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 22.

[285] Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 21; Gambetta, D. (1988a), S. 218. Auch Williamson als Begründer der modernen Transaktionskostenanalyse erkennt an, dass offensichtlich unrealistische Annahmen über kognitive Fähigkeiten von Akteuren zur Erlangung von Informationen getroffen werden. Vgl. Williamson, O. E. (1996), S. 8.

[286] Vgl. Strulik, T. (2004), S. 7 f.; Parsons, T. (1972), S. 134.

[287] Vgl. Eberl, P. (2003), S. 80.

[288] Vgl. Simon, H. A. (1986), S. 210 f.

[289] North, D. C. (1990a), S. 183.

[290] Vgl. für alle Arrow, K. J. (1973), S. 6.

[291] Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 20.

[292] Vgl. Lewis, J. D./Weigert, A. (1985), S. 968; Marten, K.-U./Köhler, A. G. (2005b), S. 146; Ripperger, T. (2003), S. 13; Nooteboom, B. (2002), S. 3; Kollmann, T./Herr, C. (2005), S. 120; Bierhoff, H. W./Buck, E. (1984), S. 1.

[293] Vgl. Liebeskind, J. P./Oliver, A. L. (1998), S. 119; Humphrey, J. (1998), S. 217. Man denke bspw. an funktional verselbständigte Teilsysteme der Gesellschaft, die einer Logik der Optionssteigerung folgen. Prognosen und Dynamik führen hier zu einer zunehmenden Unsicherheit. Angesichts zunehmender Unübersichtlichkeit des gesellschaftlichen Geschehens wird Vertrauen als knappe und wichtige Ressource thematisiert. Vgl. Strulik, T. (2004), S. 7.

[294] Lewis, J. D./Weigert, A. (1985), S. 969.

[295] Lane, C. (1998), S. 6. Vertrauen überbrückt mögliche Zweifel. Vgl. Rempel, J. K./Holmes, J. G. (1986), S. 28.

[296] Arrow, K. J. (1973), S. 24.

[297] Vgl. Luhmann, N. (2000), S. 18. Vertrauen wird als Proxy für mangelnde kognitive Kapazität eingesetzt. Vgl. Albach, H. (1980), S. 8. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Vertrauen Komplexität nicht tatsächlich reduziert, sondern nur absorbiert, so dass das Beziehungsrisiko beim Vertrauensgeber fortbesteht. Vgl. Ferber, M. (2004), S. 19.

[298] Siehe Zucker, L. G. (1986), S. 56-59.

[299] Vgl. Hardy, C./Phillips, N./Lawrence, T. (1998), S. 66; Ripperger, T. (2003), S. 257 f.; Luhmann, N. (2000), S. 14; Singh, J./Sirdeshmukh, D. (2000), S. 157.

[300] Vgl. Weiber, R./Adler, J. (1995), S.54.

[301] Vgl. Luhmann, N. (2000), S. 38.

[302] Vertrauen überbrückt die Kluft des Nichtwissens. Vgl. Kumbruck, C. (2000), S. 108.

[303] Vgl. Luhmann, N. (2000), S. 31.

[304] So auch Nooteboom, B. (2002), S. 14.

[305] Vgl. Eberl, P. (2003), S. 41. Ohne Vertrauen käme keine Transaktion bzw. kein Informationsaustausch zustande, da man davon ausgehen müsste, dass derjenige, der zuerst einen Beziehungsvorteil erlangt, die Beziehung unmittelbar wieder verlässt und so den anderen schädigt. Vgl. Nahapiet, J./ Ghoshal, S. (1998), S. 254 f.

[306] Vgl. Sako, M. (1992), S. 17.

[307] Vgl. Lane, C. (1998), S. 3; Chiles, T. H./McMackin, J. F. (1996), S. 80. In vielen Entscheidungssituationen überwiegt Unsicherheit gegenüber Risiko. Im Gegensatz zu Unsicherheit, sind bei einer Entscheidung unter Risiko Eintrittswahrscheinlichkeiten für alle möglichen Zustände prognostizierbar. Vgl. Parsons, T. (1972), S. 134.

[308] Vgl. Marten, K.-U./Köhler, A. G. (2005b), S. 146.

[309] Die Property-Rights-Theorie stellt im Gegensatz zur Transaktionskostenanalyse und der Prinzipal-Agententheorie nur auf individuelle Nutzenmaximierung ab. Diese Sichtweise wurde von der klassischen Mikroökonomie übernommen und besagt, dass Individuen den Nutzen einer Handlung gegenüber den Kosten einer Handlung abwägen und danach entscheiden. Vgl. Eberl, P. (2003), S. 79.

[310] Vgl. Williamson, O. E. (1975), S. 9; Singh, J./Sirdeshmukh, D. (2000), S. 151.

[311] Vgl. Das, T. K./Teng, B.-S. (1998), S. 492.

[312] Vgl. Sako, M. (1992), S. 17. Es gibt Wirtschaftsprüfer, die davon überzeugt sind, dass das, was nicht explizit verboten ist, durchaus fair und vertretbar ist, da professionelle Objektivität und Integrität des Berufsstands als ausreichend für den Schutz der Öffentlichkeit angesehen werden. Vgl. Kirk, D. (2005), S. 30.

[313] Vgl. Eberl, P. (2003), S. 80.

[314] Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 23.

[315] Siehe Chiles, T. H./McMackin, J. F. (1996), S. 87.

[316] Vgl. Eberl, P. (2003), S. 81 f.

[317] Vgl. Milgrom, P./Roberts, J. (1992), S. 136.

[318] Spezifische Investments ergeben sich ggf. in der Form, dass ein neuer Abschlussprüfer im Rahmen von Erstinterviews Personalressourcen bindet und somit Kosten verursacht, die im Falle der Fortsetzung des Mandats nicht angefallen wären. Zu den Kosten der Erstprüfung siehe auch die Ausführungen zum Phänomen des Low Balling in Kapitel 4.2.3.2.

[319] Zur Gefahr von Opportunismus bei strategischen Allianzen siehe Das, T. K./Teng, B.-S. (1998),
S. 491-509.

[320] Vgl. Child, J. (1998), S. 242.

[321] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 109.

[322] Vgl. Deutsch, M. (1962), S. 293.

[323] So z. B. Nooteboom, B. (2002), S. 112.

[324] Vgl. Shapiro, S. P. (1987), S. 630; Ripperger, T. (2003), S. 125.

[325] Zur Begründung der Pflichtmäßigkeit von Abschlussprüfungen siehe Marten, K.-U./Quick, R./ Ruhnke, K. (2007), S. 42 f.

[326] Vgl. Bahr, A. (2003), S. 104.

[327] Vgl. Sako, M. (1992), S. 24.

[328] Zudem besteht hier ein Schutzgedanke, damit Mitbewerber nicht durch den Besitz einer einzelnen Aktie Einblick in sensible Unternehmensdaten erlangen. Vgl. Shapiro, S. P. (1987), S. 627 f.

[329] Dennoch werden Investoren, die über einen maßgeblichen Anteil am Untenehmen verfügen, regelmäßig in der Lage sein, zusätzliche Informationen zu erlangen, die über die bloße Abschlussprüfung hinausgehen.

[330] Vgl. Robinson, S. L./Rousseau, D. M. (1994), S, 246.

[331] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 113; Atuahene-Gima, K./Li, H. (2002), S. 64.

[332] Diese „Vertrauensverträge“ passen sich im Zeitablauf an, sind nicht starr und noch unspezifischer als implizite Verträge, so dass der Begriff Vertrag in diesem Kontext eher metaphorisch zu verstehen ist. Zu psychologischen Verträgen siehe Biehl, H./Richter, G. (2004), S. 145-147.

[333] Vgl. Ring, P. S./Van de Ven, A. H. (1994), S. 100.

[334] Hierbei kann es sich z. B. um Verwandte oder Angehörige eines Berufsstands handeln.

[335] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 113.

[336] Ausnahmen ergeben sich zumeist nur auf Seiten der Investoren, die auch im Aufsichtsrat vertreten sind.

[337] Vgl. Daekin, S./Wilkinson, F. (1998), S. 149.

[338] Vgl. Gundlach, G. T. (1994), S. 249. Verträge können letztlich zu Vertrauen im weiten Sinn führen.

[339] Die Ausführungen zur Beziehung von Vertrag und Vertrauen in Kapitel 3.2.2.2.4.3 beziehen sich folglich auf Verträge und Vertrauen im eigentlichen, engen Sinn.

[340] Hierzu sind Überwachungsregeln notwendig, die (nahezu) komplette Verträge ermöglichen, ihre Durchsetzbarkeit verbessern und somit insgesamt wohlfahrtssteigernd wirken. Beispiele hierfür stellen Vertragsrecht, Haftungsregeln und Handelsgesetze dar. Vgl. Kotowitz, Y. (1989), S. 212.

[341] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 113-115.

[342] Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 30; Milgrom, P./Roberts, J. (1992), S. 127.

[343] Siehe auch Ripperger, T. (2003), S. 28.

[344] Vgl. Milgrom, P./Roberts, J. (1992), S. 127.

[345] Die Gefahr des Reputationsverlustes ist als wesentlich für den Abschlussprüfer anzusehen. Vgl. Schmidt, S. (2006), S. 266.

[346] Es stellt sich die Frage, wie man den Grad an Abhängigkeit, Spezifität, Spillover etc. misst, um für einen angemessenen Interessensausgleich zu sorgen.

[347] Vgl. Nooteboom, B. (2002), S. 113-115.

[348] Vgl. Paulus, O./Roth, F. (2005).

[349] Zudem kann nicht garantiert werden, dass die Bereitschaft, sich vertragskonform zu verhalten, nach Abschluss unverändert fortbesteht. Vgl. Milgrom, P./Roberts, J. (1992), S. 127 f.

[350] Vgl. Schweer, M./Thies, B. (2003), S. 16 f.

[351] Vgl. Luhmann, N. (2000), S. 104.

[352] Vgl. Granovetter, M. (1985), S. 489; Preisendörfer, P. (1995), S. 269; Das, T. K./Teng, B.-S. (1998), S. 494. Siehe hierzu die Ausführungen in Kapitel 3.2.1 Schaffung von Handlungsfähigkeit. So setzen verpflichtende Verträge nicht nur Vertrauen in den Vertragspartner, sondern auch in die legale Infrastruktur voraus.

[353] Milgrom, P./Roberts, J. (1992), S. 139.

[354] Vgl. Ripperger, T. (2003), S. 46-51.

Excerpt out of 362 pages

Details

Title
Vertrauen in den Abschlussprüfer
Subtitle
Entstehung, Nutzen und Grenzen der Beeinflussbarkeit
College
University of Duisburg-Essen
Grade
1
Author
Year
2007
Pages
362
Catalog Number
V87672
ISBN (eBook)
9783638022941
ISBN (Book)
9783638923859
File size
1957 KB
Language
German
Keywords
Vertrauen, Abschlussprüfer
Quote paper
Jan Mauelshagen (Author), 2007, Vertrauen in den Abschlussprüfer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87672

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Vertrauen in den Abschlussprüfer



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free