Diese Arbeit beschäftigt sich mit typischen abstandflächenrechtlichen Fallkonstellationen in Gebieten offener Bauweise vor dem Hintergrund des § 6 der Bauordnung für Berlin.
Dabei wird die Lage und Berechung der Abstandflächen für die verschiedenen Fälle aufgezeigt und durch grafische Erläuterungen veranschaulicht. Auch auf das Verhältnis des Bauordnungsrechts zum Planungsrecht wird, soweit für diese Thematik relevant, eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Allgemeiner Teil
- II.1 Erforderlichkeit von Abstandflächen / Verhältnis Planungsrecht – Bauordnungsrecht (Abs. 1)
- II.2 Lage der Abstandflächen (Abs. 2)
- II.3 Überdeckungsverbot (Abs. 3)
- II.4 Berechnung der Abstandflächengröße (Abs. 4)
- II.5 Tiefe der Abstandflächen (Abs. 5)
- II.6 Das Schmalseitenprivileg (Abs. 6)
- III. Typische Fälle
- III.1 Fall 1 – Flachdach
- III.2 Fall 2 - Giebeldach und Sitzplatz
- III.3 Fall 3 - Dachgauben
- III.4 Fall 4 - Balkon und Grenzgarage
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der praktischen Anwendung des Abstandflächenrechts in der offenen Bauweise, mit dem Fokus auf § 6 BauOBln. Die Arbeit analysiert typische Fallgestaltungen und beleuchtet die Herausforderungen und Besonderheiten des Abstandflächenrechts in der Praxis. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Analyse von Einzelhäusern im Wohngebiet, unter Berücksichtigung von Doppelhäusern und Hausgruppen sowie Gebäuden an der Grundstücksgrenze.
- Erforderlichkeit von Abstandflächen und das Verhältnis zwischen Planungsrecht und Bauordnungsrecht
- Die Lage von Abstandflächen und deren Berechnung
- Die Anwendung des Abstandflächenrechts in verschiedenen Fallkonstellationen, wie z.B. Flachdach, Giebeldach, Dachgauben und Grenzgarage
- Die Bedeutung des Planungsrechts für die Festlegung von Abstandflächen
- Die Herausforderungen bei der Anwendung des Abstandflächenrechts im Kontext von Altbestand und Grenzanbau
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik des Abstandflächenrechts ein und skizziert den Fokus der Arbeit auf die offene Bauweise und die Analyse von typischen Fallgestaltungen. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den Grundlagen des Abstandflächenrechts, insbesondere mit den Anforderungen an die Erforderlichkeit, Lage und Berechnung von Abstandflächen.
Schlüsselwörter
Abstandflächenrecht, Bauordnung Berlin, § 6 BauOBln, offene Bauweise, Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen, Planungsrecht, Bauordnungsrecht, Grenzanbau, Altbestand, Flachdach, Giebeldach, Dachgauben, Balkon, Grenzgarage.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt § 6 der Bauordnung für Berlin (BauOBln)?
Dieser Paragraf regelt die Erforderlichkeit, Lage und Berechnung von Abstandflächen vor Außenwänden von Gebäuden, um Belichtung, Belüftung und Brandschutz zu gewährleisten.
Was versteht man unter dem Überdeckungsverbot?
Das Überdeckungsverbot gemäß Abs. 3 besagt, dass sich Abstandflächen grundsätzlich nicht überdecken dürfen; sie müssen auf dem eigenen Grundstück oder bis zur Mitte öffentlicher Verkehrsflächen liegen.
Was ist das Schmalseitenprivileg?
Das Schmalseitenprivileg (Abs. 6) erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen geringere Tiefen der Abstandflächen vor höchstens zwei Außenwänden eines Gebäudes.
Wie werden Abstandflächen bei einem Giebeldach berechnet?
Die Höhe der Giebelfläche wird bei der Berechnung der Abstandfläche anteilig (je nach Dachneigung) zur Wandhöhe hinzugerechnet.
Dürfen Garagen direkt an der Grundstücksgrenze stehen?
Ja, gemäß § 6 BauOBln gibt es Ausnahmen für Grenzgaragen und bestimmte Nebengebäude, die unter Einhaltung von Längen- und Höhenmaßen ohne eigene Abstandfläche an der Grenze zulässig sind.
Welches Verhältnis besteht zwischen Planungsrecht und Bauordnungsrecht?
Das Planungsrecht (z.B. Bebauungsplan) kann die überbaubaren Grundstücksflächen festlegen, während das Bauordnungsrecht die Mindestabstände aus bauphysikalischen und Sicherheitsgründen definiert.
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- Diplomingenieur Björn Seewald (Author), 2002, Typische Fallgestaltungen des Abstandflächenrechts nach § 6 Bauordnung Berlin, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8782