Versucht man Unterschiede in der Rechtsprache zweier Kulturkreise zu definieren, muss man sich zuerst klar machen, welche signifikanten Aspekte der jeweiligen Rechtskultur vergleichenswert sind. Allein die Zusammensetzung des Substantivs ´Rechtsprache´ eröffnet uns schon zwei Möglichkeiten einer Untersuchung. Dass das Recht an sich, insbesondere die Zivilgesetzbücher, für Spanien der Código Civíl(CC) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für Deutschland, trotz der räumlichen Enge Europas und der Bestrebung die verschiedenen nationalen Rechtssysteme wenn nicht auf europäischen Niveau zu zentralisieren, wenigstens einander anzunähern, teilweise erhebliche Unterschiede aufweist , dürfte niemanden verwundern. Dies ist zum Teil unterschiedlichen Traditionen oder historischen Entwicklungen zur Staatenbildung geschuldet. Während man Spanien seit der Reconquista als mal mehr mal weniger einheitlichen Staatengebilde betrachten kann, wird auf dem deutschen Territorium der durchaus sehr divergierenden dezentralen Rechtssprechung in den Kleinstaaten erst mit der Reichsgründung von 1871 ein Ende gesetzt.
Die heutige Definition der beiden Staaten, die parlamentarische Demokratie in Deutschland und die parlamentarische Monarchie Spaniens, spielen jedoch nur insofern eine Rolle, als dass ein Urteil in Spanien En nombre del rey und in der Bundesrepublik Deutschland Im Namen des Volkes gefällt wird.
Auch dass die Sprache des Recht, die Rechtssprache oder besser wäre hier vom Sprachstil des Rechts zu sprechen, Unterschiede aufweist ist wohl für jeden nachvollziehbar. Natürlich ist auch die juristische Sprach eine Fachsprache, welche eben nicht der verbalen transregionalen und transsozialen Verständigung einer Sprachgemeinschaft dient sondern den Experten sich von den anderen, den Nicht-Eingeweihten abzusetzen. So machen es die Fachsprachen nicht nur Fremdsprachlern sondern auch Nativspeakern schwer, dem Anliegen fachbezogener Texte folgen zu können. Für die Linguistik stellt Günther Grewendorf treffend heraus, was auch auf alle Fachsprachen übertragen lässt: „ Die verbreitete Aversion gegenüber linguistischer Theorie liegt zum einem an Fehlern der Linguistik selbst, die es einerseits nicht immer verstanden hat, ihre abstrakten [...] Theorien für Anwendungsbereiche zu operationalisieren, die sich andererseits aber auch durch pseudotheoretischen und prinzipiell nicht vermittelbarem Wissenschaftsjargon bei angewandten Bereichen in Misskredit gebracht hat.“
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
I.I Der Erbfall im BGB und Código Civil
II. Dokumente
II.I Der Erbvertrag
II.II El pacto sucesorio
III. Vergleichende Analyse der Texte
III.I Beteiligte Personen
III.II Wortklassen
III.II.I Partizipien
III.II.II Substantive
Ehevertrag- capitulaciones matrimoniales
III.II.III Adjektive
III.II.IV Rechtssprachlichkeit der Adverbien
III.II.V Tempi der Verben
II.III Phraseologismen
IV. Resümee
V. Bibliographie
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die Unterschiede in der Rechtssprache von Spanien und Deutschland anhand eines konkreten Erbfall-Dokuments zu untersuchen, um die jeweilige Ausprägung von Fachsprachlichkeit, Formalität und Sprachökonomie zu analysieren.
- Vergleich der Rechtskultur und Zivilgesetzbücher (BGB vs. Código Civil)
- Analyse juristischer Fachsprache und des deutschen Nominalstils
- Gegenüberstellung von Erbvertrag und „pacto sucesorio“
- Untersuchung von Wortklassen (Substantive, Adjektive, Verben, Adverbien)
- Vergleich von Phraseologismen und syntaktischen Strukturen
Auszug aus dem Buch
III.II.II Substantive
Abgesehen von den Substantiven der Gemeinsprache, ohne die auch die Fachsprache des Rechts nicht auskommen würde, haben sich in der spanischen Rechtssprache, aber viel mehr noch in der deutschen Rechtssprache, Begrifflichkeiten herausgebildet, welche selbst für normalgebildete Muttersprachler missverständlich, oder auch unbekannt sind. Wie einleitend schon berichtet, hat in Bezug auf die Rechtssprache die deutsche Romantik, im Gegensatz zu den Naturwissenschaften, voll zugeschlagen. Wie auch Stengel- Hauptvogel hervorhebt, ist die Einführung von diesen sperrigen Begriffen mit dem Ziel Umstände, Verhandlungsgegenstände etc. möglichst genau zu bezeichnen eine typisch deutsche rechtssprachliche Eigenheit. Trotzdem gibt es ebenso spanische Begriffe- jedoch weniger häufig- welche ohne ein Fachwörterbuch kaum zu verstehen sind. So kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass erbrechtliche Fachbegriffe wie cónyuge supérstite für Längstlebender oder orden de sucesión fideicomisaria für Nacherbfolge auch für Muttersprachler einer Erklärung bedurften.
Gegenüber der hoch spezialisierten deutschen Rechtssprache sind diese spanischen Fachbegriffe aber zu vernachlässigen. Das Zusammenziehen mehrerer Wörter, auch verschiedener Wortklassen, zu einem Nomen ist in der spanischen Sprache nicht möglich.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einführung erläutert die methodische Herangehensweise an einen kulturvergleichenden Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Spanien.
I.I Der Erbfall im BGB und Código Civil: Hier werden die strukturellen Unterschiede und Ähnlichkeiten im Erbrecht beider Länder, wie die gesetzliche Erbfolge und das Testament, gegenübergestellt.
II. Dokumente: Dieses Kapitel präsentiert die konkreten Ausgangstexte, einen deutschen Erbvertrag sowie dessen spanische Übersetzung als Basis der Analyse.
II.I Der Erbvertrag: Darstellung des fiktiven deutschen Erbvertragsbeispiels, das als Referenzpunkt für die sprachwissenschaftliche Untersuchung dient.
II.II El pacto sucesorio: Präsentation des spanischen Äquivalents zum Erbvertrag, um eine Grundlage für den direkten Sprachvergleich zu schaffen.
III. Vergleichende Analyse der Texte: Der Hauptteil der Arbeit untersucht systematisch linguistische Unterschiede zwischen den Dokumenten.
III.I Beteiligte Personen: Analyse der grammatikalischen Personenwahl bei der notariellen Ausfertigung in beiden Sprachräumen.
III.II Wortklassen: Untersuchung der morphologischen und syntaktischen Unterschiede in der Verwendung verschiedener Wortarten.
III.II.I Partizipien: Vergleich der Häufigkeit und Funktion von Partizipien im deutschen und spanischen Rechtstext.
III.II.II Substantive: Untersuchung der Fachbegriffe und des Nominalstils als prägendes Merkmal der deutschen Rechtssprache.
Ehevertrag- capitulaciones matrimoniales: Spezifische Analyse der terminologischen Entsprechungen bei Ehevertragsregelungen.
III.II.III Adjektive: Vergleich der attributiven Verwendung von Adjektiven und deren Rolle in der juristischen Präzision.
III.II.IV Rechtssprachlichkeit der Adverbien: Untersuchung von Adverbien wie „wohnhaft“ und deren spanische Entsprechungen im behördlichen Schriftverkehr.
III.II.V Tempi der Verben: Analyse der Zeitformenverwendung und deren Auswirkungen auf die Deutungseindeutigkeit.
II.III Phraseologismen: Vergleich der Häufigkeit und Struktur feststehender Wortgruppen in den beiden Rechtssystemen.
IV. Resümee: Zusammenfassung der Ergebnisse, die eine größere Kompaktheit und Spezifität der deutschen Rechtssprache gegenüber dem Spanischen feststellen.
V. Bibliographie: Auflistung der verwendeten Literatur, Quellen und Internetverzeichnisse.
Schlüsselwörter
Rechtssprache, Kulturvergleich, BGB, Código Civil, Erbrecht, Nominalstil, Fachsprache, Erbvertrag, pacto sucesorio, Sprachökonomie, Rechtskultur, Terminologie, Übersetzung, Juristische Linguistik, Phraseologismen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit widmet sich dem Vergleich der Rechtssprache in Deutschland und Spanien unter Verwendung eines konkreten Erbfall-Beispiels.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit analysiert die Unterschiede zwischen dem deutschen BGB und dem spanischen Código Civil sowie die sprachliche Ausgestaltung juristischer Texte in beiden Ländern.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, Unterschiede in der Verständlichkeit, Formalität und Fachsprachlichkeit der jeweiligen Rechtssprachen anhand eines praktischen Beispieldokuments herauszuarbeiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine vergleichende Textanalyse, die Wortklassen, grammatikalische Zeitformen und Phraseologismen in juristischen Dokumenten systematisch untersucht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse der grammatikalischen Ebenen (Partizipien, Substantive, Adjektive, Adverbien, Verben) sowie den Vergleich feststehender juristischer Wortgruppen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Rechtssprache, Nominalstil, Erbvertrag, Fachsprache und Rechtskultur.
Warum unterscheidet sich die deutsche Rechtssprache von der spanischen?
Der Autor führt dies auf historische Entwicklungen, wie die deutsche Romantik, und die Tendenz der deutschen Sprache zurück, komplexe Sachverhalte durch zusammengesetzte Substantive (Nominalstil) präziser auszudrücken.
Was ist ein wesentliches Ergebnis bezüglich der spanischen Fachterminologie?
Spanische Rechtsbegriffe sind häufiger aus der Gemeinsprache abgeleitet oder werden durch feststehende Phraseologismen umschrieben, was sie für Laien oft verständlicher, aber juristisch weniger spezifisch erscheinen lässt.
Welchen Einfluss hat der Nominalstil auf die Textqualität?
Der Nominalstil erhöht die informationelle Dichte und Präzision, führt jedoch laut Autor auch zu statischen und „toten“ Texten, die für Muttersprachler ohne juristische Vorbildung schwerer verständlich sind.
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- Benjamin Grasse (Author), 2007, Ein Vergleich der Rechtskultur Spaniens und Deutschlands am Beispiel des Erblassens, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87873