Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im August 2006 bringt zahlreiche, zum Teil sehr weitreichende Veränderungen in verschiedenen Rechtsgebieten mit sich. Am stärksten in der Praxis betroffen sein wird zweifellos der Bereich des Arbeitsrechts.
Die vorliegende Arbeit wird sich dem AGG und seinen Wirkungen im Bereich des Gesellschaftsrechts widmen. Arbeitsrechtliche Bezüge finden keine Berücksichtigung.
Zunächst soll das AGG und seine Anwendung vorgestellt werden, insbesondere die verschiedenen Diskriminierungsmerkmale und deren Umfang. Letztlich wird das Gesetz auf die Besetzungsverfahren von Organen von GmbH und AG angewandt. Auf die Relevanz des AGG bei der Zusammensetzung der AG-Hauptversammlung wird verzichtet.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom 18. August 2006
- I. Zweck des Gesetzes
- II. Begriffsbestimmung
- 1. Benachteiligung
- a. unmittelbare Benachteiligung
- b. mittelbare Benachteiligung
- 2. Belästigung
- 3. sexuelle Belästigung
- 4. Diskriminierungsmerkmale
- a. Rasse oder ethnische Herkunft
- b. Geschlecht
- c. Behinderung
- d. Religion oder Weltanschauung
- e. Alter
- f. sexuelle Identität
- III. Rechtfertigung von Benachteiligungen
- IV. Beweislast
- V. Rechtsfolgen
- 1. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
- 2. Schadensersatz
- 3. Kontrahierungsanspruch
- VI. Anwendungsbereich
- VII. Organe von AG und GmbH
- 1. Vorstand der AG
- 2. Geschäftsführer der GmbH
- 3. Aufsichtsrat von AG und GmbH
- VIII. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seinen Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht, insbesondere im Kontext der Besetzung von Organen bei GmbH und AG. Die Arbeit konzentriert sich auf die Anwendung des AGG und dessen Relevanz für die Organbesetzung, ohne dabei arbeitsrechtliche Bezüge zu berücksichtigen.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Anwendung
- Diskriminierungsmerkmale und deren Umfang
- Die Besetzung von Organen bei GmbH und AG im Kontext des AGG
- Die Relevanz des AGG bei der Zusammensetzung der AG-Hauptversammlung (ohne Berücksichtigung)
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Einleitung: Die Einleitung stellt das AGG und seinen Einfluss auf verschiedene Rechtsgebiete vor, wobei der Fokus auf den Bereich des Gesellschaftsrechts liegt. Die Arbeit konzentriert sich auf die Anwendung des AGG auf die Besetzung von Organen bei GmbH und AG.
- B. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom 18. August 2006: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung und den Zweck des AGG, welches die Umsetzung von vier EG-Richtlinien zur Bekämpfung der Diskriminierung im Zivilrecht darstellt. Es beschreibt außerdem die verschiedenen Diskriminierungsmerkmale, die durch das Gesetz abgedeckt werden.
- I. Zweck des Gesetzes: Dieser Abschnitt erklärt den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz und das Verbot der Diskriminierung als ein grundlegendes Menschenrecht, das in der Verfassung verankert ist. Er erläutert, wie der Schutz vor Diskriminierung im Zivilrecht durch staatliche Schutzpflicht und die Anwendung privatrechtlicher Normen gewährleistet wird.
- II. Begriffsbestimmung: Hier werden die verschiedenen Formen der Benachteiligung, Belästigung und Diskriminierung definiert, die durch das AGG abgedeckt werden. Es werden auch die einzelnen Diskriminierungsmerkmale, wie Rasse, Geschlecht, Behinderung, Religion, Alter und sexuelle Identität, detailliert beschrieben.
- III. Rechtfertigung von Benachteiligungen: Dieser Abschnitt behandelt die Möglichkeiten, unter denen Benachteiligungen dennoch gerechtfertigt sein können.
- IV. Beweislast: Hier wird die Beweislast im Falle einer Diskriminierung behandelt, welche die Beweispflicht regelt.
- V. Rechtsfolgen: Dieser Abschnitt erläutert die möglichen Rechtsfolgen bei einer Verletzung des AGG, die eine Beseitigung der Diskriminierung, Schadensersatz oder einen Kontrahierungsanspruch beinhalten können.
- VI. Anwendungsbereich: Dieses Kapitel beschreibt den Anwendungsbereich des AGG und die Bereiche, auf die es sich erstreckt.
- VII. Organe von AG und GmbH: Hier wird die Anwendung des AGG auf die Besetzung von Organen bei AG und GmbH, insbesondere den Vorstand der AG, den Geschäftsführer der GmbH und den Aufsichtsrat, behandelt.
Schlüsselwörter
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Diskriminierungsmerkmale, Benachteiligung, Belästigung, sexuelle Belästigung, Rasse, Geschlecht, Behinderung, Religion, Alter, sexuelle Identität, Rechtfertigung von Benachteiligungen, Beweislast, Rechtsfolgen, Organe von AG und GmbH, Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat.
- Arbeit zitieren
- Johannes Pudelko (Autor:in), 2008, Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Besetzung von Organen bei GmbH und AG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87916