Die Bedeutung des handelnden Subjekts für die Gesellschaftstheorie von Max Weber und Niklas Luhmann


Tesis, 2005

38 Páginas, Calificación: 2,7


Extracto


Gliederung

1. Einleitung

2. Erläuterungen zur Arbeitsweise

3. Das handelnde Subjekt bei Max Weber
3.1. Herrschaftliche Strukturen
3.2. Idealtypus Bürokratie
3.3. Klasse, Stand und Statusunterschiede
3.4 Klassenkampf und Partei
3.5. Tendenz der gesellschaftlichen Entwicklung

4. Das handelnde Subjekt bei Niklas Luhmann
4.1. System und Umwelt
4.2. Psychische und soziale Systeme
4.3. Das Individuum in der Gesellschaft
4.4. Kommunikation
4.5. Doppelte Kontingenz
4.6. Interpenetration

5. Schlussbemerkung

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In der vorliegenden Arbeit soll die Bedeutung des handelnden Subjekts für die Gesellschaftstheorie von Max Weber und Niklas Luhmann deutlich gemacht werden. Es wird der Frage nachgegangen, ob und in wieweit sich beide Theorien diesbezüglich voneinander unterscheiden und welche Betrachtungsweisen sich entwickeln lassen, um menschliches Handeln zu erklären. Ist subjektives Handeln und die soziale Struktur bedingt durch kreative Akteure, welche die Bedingungen für ihr eigenes Leben aktiv kontrollieren, oder ist unser Handeln das Ergebnis allgemeiner sozialer Kräfte jenseits unserer Kontrolle.

Grundlage dieser Betrachtung waren die Werke „Wirtschaft und Gesellschaft“ von Max Weber und „Soziale Systeme, Grundriß einer allgemeinen Theorie“ von Niklas Luhmann. Beide haben mit ihren Ansätzen eine reichhaltige Basis soziologischer- und ökonomischer Betrachtungsweisen gelegt. Betrachtet man die modernen Gesellschaftsstrukturen, so lassen sich anhand dieser beiden Theorien Sichtweisen entwickeln, die das gemeinschaftliche Miteinander im Blickpunkt wirtschaftlicher- und sozialer Interessen aufdecken. Die Konflikte, die innerhalb dieses Kreislaufs entstehen und die Erkenntnis eines notwendigen Zusammenspiels unterschiedlicher Bedarfsdeckung innerhalb einer Gesellschaft, werden deutlich, und schaffen Diskussionsgrundlagen bezüglich der Definition menschlichen Handelns.

Das nachfolgende Kapitel „Erläuterungen zur Arbeitsweise“ beinhaltet einen erklärenden Überblick des gewählten Aufbaus dieser Arbeit und soll die Gestaltung der Gliederung verdeutlichen. Hierzu wird auf den ausgewählten Schwerpunkt der Analysen und auf die historisch bedingten gesellschaftlichen Strukturen, die Max Weber und Niklas Luhmann ihren Theorien zugrunde gelegt haben, hingewiesen. Die beiden Haupteile „Das handelnde Subjekt bei Max Weber“ und „Das handelnde Subjekt bei Niklas Luhmann“, kennzeichnen dann die jeweilige Sichtweise unter Bezugnahme theoriespezifischer Begrifflichkeiten.

Eine einheitliche Fragestellung, die sich bereits durch eine gleichartige Formulierung der jeweiligen Kapitel ergibt, wurde bewußt vermieden, um einer entsprechenden Transparenz beider Theorien mehr Raum zu geben. Die Betrachtung thematisiert die Herangehensweise mit der Weber und Luhmann die unterschiedlichen Lebenschancen und Lebensweisen einzelner Individuen und ihrer Machtverteilung innerhalb der Gesellschaft, anhand jeglicher Art von Vergesellschaftung, zu ergründen versuchten. Dies bezieht sich sowohl auf den Aufbau der gesellschaftlichen Strukturen sowie auf die konkrete Bedeutung des handelnden Subjekts, also seiner gesellschaftstheoretischen Gewichtung und dem von Weber und Luhmann diesbezüglich verwendeten Bild vom Menschen.

In der Schlussbemerkung werden dann beide Ansätze noch einmal kurz zusammengefasst und einander gegenübergestellt.

2. Erläuterungen zur Arbeitsweise

Um die Verschiedenartigkeit der beiden Ansätze zu Verdeutlichen, erschien es mir sinnvoll die Gliederungspunkte bereits so zu formulieren, dass sie die Unterschiede in der Betrachtungsweise freilegen. Hierzu wurde bereits bei der Wortwahl auf eine erkennbare Nähe zu Weber und Luhmann wert gelegt. Die mir diesbezüglich sinnvoll erscheinenden Begrifflichkeiten thematisieren das Gerüst, welches für die Bedeutung des handelnden Subjekts der jeweiligen Theorie kennzeichnend ist. Es erschien mir klarer, die bedeutsamen Eckpunkte mit Hilfe dieser Differenzierung darzustellen, um somit eine größtmögliche Transparenz bezüglich der Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu erreichen. Die Unterschiede sollen im Vorwege etwaige Gemeinsamkeiten jedoch nicht überdecken. Es soll klar werden wo diese liegen und es wird auf diesen Umstand in den einzelnen Kapiteln Bezug genommen.

Das auch die historisch bedingten gesellschaftlichen Strukturen einen erheblichen Einfluss auf Weber und Luhmann ausgeübt haben und deren Sichtweisen prägten, soll an dieser Stelle nicht unbeachtet bleiben. Um dies möglichst eindeutig herauszustellen, wurde aus den komplexen Werken von Weber und Luhmann ein Schwerpunkt gewählt, der diesem Umstand Rechnung tragen soll. Diese historische Komponente soll die Betrachtungsweise jedoch nicht beherrschen, sondern den gelieferten Interpretationen einen gewissen Nachdruck verleihen. „Wollen wir Weber verstehen, so müssen wir ihn aus seiner Zeit heraus verstehen, aus den damaligen Lagen der Wissenschaft, aus dem Diskurs, in den er eingebunden war.“ (Hennis, 1996, S. 98)

Bezüglich Max Weber wurden deshalb die für seine Gesellschaftstheorie bedeutsamen herrschaftlichen Verhältnisse, die sich entwickelnden bürokratischen Strukturen und die gesellschaftlich vorherrschenden Unterschiede bezüglich individueller Herkunft und Status thematisiert. Eine wissenschaftliche Orientierung hinsichtlich einer soziologischen Betrachtungsweise und der daraus resultierenden Entwicklung einer Gesellschaftstheorie, formulierte Weber am Anfang von Wirtschaft und Gesellschaft. Diese allgemeingültige Definition beziffert ein soziologisches Erkenntnisinteresse, welches sich stark von einem individuellen und sinnhaft gemeinten Handeln abhängig macht. „Soziologie soll heißen: eine Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will. Handeln soll dabei ein solches Handeln heißen, welches seinem von dem oder den Handelnden gemeinten Sinn nach auf das Verhalten anderer bezogen wird und daran in seinem Ablauf orientiert ist.“ (vgl. Weber, 1985, S. 1)

Auf den ersten Seiten von Wirtschaft und Gesellschaft lässt die methodologische Spur, die Weber verfolgt, erste Hinweise darauf erkennen, das er Organismus- und Systemtheorien gegenüber zwar nicht ablehnend eingestellt ist, sie jedoch lediglich als ein ergänzendes Mittel zur Erleichterung einer vorläufigen Begriffsbildung versteht. Sinn kann für ihn nur im Bewußtsein menschlicher Wesen gefunden werden. „Handeln im Sinn sinnhaft verständlicher Orientierung des eigenen Verhaltens gibt es für uns stets nur als Verhalten von einer oder mehreren einzelnen Personen.“ (Weber, 1985, S. 6)

Die gesellschaftstheoretische Betrachtungsweise von Niklas Luhmann und der daraus für ihn folgenden Stellung des handelnden Subjekts, wird dann anhand der Luhmann typischen Begrifflichkeiten gekennzeichnet. Dieser Umstand soll bereits dokumentieren, dass er etwa herrschaftliche Strukturen nicht in den Fokus seiner Betrachtungen stellt. Auch findet sich bei ihm die bei Weber noch sehr ausgeprägte Sichtweise bezüglich der Schichtungsthematik und der Stand und Statusproblematik nur unwesentlich. Die Vorgehensweise soll verdeutlichen, dass Luhmann sich sehr wohl eingehend dem handelnden Subjekt und seiner Bedeutung gewidmet hat. In seiner systemtheoretischen Methodologie läuft aber die Bedeutung des Individuums der machtvollen Ebene von Systemen hinterher. In dieser von Talcott Parsons stark beeinflussten Gesellschaftstheorie, nimmt der Einzelne eine Position ein, welche Luhmann wie folgt kennzeichnet: „Der Handelnde ist nur ein Moment im Zustandekommen von Handlung.“ (Baecker, Luhmann, 2004, S. 20)

Die von Luhmann angewandte funktionale Sichtweise bedient sich sozialer Systeme, die als kollektive Einheiten gedacht werden, bei denen das Ganze für mehr gehalten wird als die Summe handelnder Subjekte. Ganzheitliche Phänomene erhalten eine maximale Bedeutung und in der Betrachtung der sozialen Realität hat als Grundlage zur Erklärung von gesellschaftlichen Strukturen das System Vorrang vor dem Individuum. Dieses Systemdenken hat als Ausgangspunkt den Gedanken, dass die Gesellschaft nicht primär durch die Handlungen und Erwartungen von Individuen erklärt werden kann. Systemen wird ein eigenes Überlebensinteresse zugesprochen bei dem das Ziel, der Systemerhalt, zur Ursache erklärt wird.

Die Interpretation von Luhmann wird mit seiner Definition von System und Umwelt und dem daraus resultierenden Verhältnis zueinander beginnen. Dies soll gewährleisten, dass ein gewisses überspannendes Verständnis entwickelt werden kann, welches Luhmanns systemtheoretische Sichtweise verdeutlicht und einen leichteren Bezug zur Gewichtung des handelnden Subjekts bezüglich der Bildung gesellschaftlicher Strukturen ermöglicht. Das Kapitel „System und Umwelt“ soll demnach als Grundnahrung verstanden werden, welche für die folgenden Ausführungen als Basis zugrunde gelegt wird.

3. Das handelnde Subjekt bei Max Weber

3.1. Herrschaftliche Strukturen

„Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“ (Weber, 1985, S. 28) Weber grenzt seine Definition dann noch gegenüber den Begrifflichkeiten der Macht und der Disziplin ab. „Der soziologische Begriff der Herrschaft muss ein präziser sein und kann nur bedeuten: für eine Anweisung Fügsamkeit zu finden.“ (vgl. Weber, 1985, S. 29)

Die Motive dieser Fügsamkeit können dabei sowohl materieller und damit zweckrationaler Art sein, als auch auf moralischen Ansichten und Werten beruhen. Herrschaft bedingt sich bei Weber aus dem Glauben der Herrschenden, rechtmäßig zu Herrschen und dem Glauben der Beherrschten an die in sich ruhende Ordnung und Stimmigkeit des Herrschaftssystems. Dieser für ihn wichtige Faktor stellt die Legitimation dar, welche eine Dauerhaftigkeit herrschaftlicher Strukturen garantiert. Hieraus entwickelt sich dann die Notwendigkeit, Argumente ihrer Rechtmäßigkeit zu produzieren und diese ständig neu zu artikulieren.

So entwickelt Weber im wesentlichen drei Arten von Herrschaft. Zum einen die traditionale Herrschaft, welche ihre Legitimation durch althergebrachte Werte und Ordnungen bezieht. Hier wird die kirchliche Herrschaft angesprochen, die ihre Hierarchie und Ordnung als Gottgewollt propagiert. Es entsteht eine Form von Herr-Diener-Verhältnis, in dem der Legitimitätsanspruch auf alltäglichem Glauben an die Heiligkeit und jeher geltenden Traditionen beruht, auf diese sich diejenigen zur Autorität Berufenen stützen. „Traditional soll eine Herrschaft heißen, wenn ihre Legitimität sich stützt und geglaubt wird auf Grund der Heiligkeit altüberkommender (von jeher bestehender) Ordnungen und Herrengewalten.“ (Weber, 1985, S. 130)

Das Handeln der Beherrschten wird hier durch eingelebte Gewohnheit bestimmt und ist oft nur ein reagieren auf gewohnte Reize, dem ein hohes Maß an Selbstbewußtsein fehlt. „Stets ist wertrationales Handeln ein Handeln nach Geboten oder gemäß Forderungen, die der Handelnde an sich gestellt glaubt.“ (vgl. Weber, 1985, S. 12)

Die charismatische Herrschaft ist dann noch stärker auf das herrschende Individuum bezogen. Es entwickelt sich ein Führer-Anhänger-Verhältnis, bei dem sich die Legitimität aus der Fokussierung der herrschenden Person ergibt. „Weber nennt dies die außeralltägliche Hingabe an die Heiligkeit, Heldenkraft oder Vorbildlichkeit einer Person und der durch sie offenbarten oder geschaffenen Ordnung.“ (vgl. Weber, 1985, S. 124) Dies ist jedoch nur möglich, solange das Vorbild oder der Heldenmythos durch außergewöhnliche Leistungen bestätigt wird. Bleiben diese aus, so kann dem Herrschenden die Legitimation wieder entzogen werden.

Hier lässt sich bereits eine Nähe zum Demokratieprinzip erkennen, denn auch hier reicht die Legitimation des Herrschenden in gewissen Grenzen nur so weit, wie die Beherrschten bereit sind diese aufgrund ihrer Überzeugungen zu erteilen. „Affektuelles Handeln wird durch aktuelle Affekte und Gefühlslagen bestimmt und unterscheidet sich deutlich von wertrationalem Handeln durch die konsequente und planvolle Orientierung des letzteren an Werten.“ (vgl. Weber, 1985, S. 12)

Weber sieht traditionelles als auch affektuelles Handeln auf der Grenze zwischen sinnhaft orientiertem Handeln und bloß reaktivierten Verhalten. Seine Klassifizierung soll aber nicht alle Möglichkeiten abdecken, sondern für soziologische Zwecke begriffliche Definitionen schaffen, denen sich das reale Handeln mehr oder weniger annähert. Die legale (rationale) Herrschaft bürokratischer Ausprägung, die für Webers Theorie von großer Bedeutung ist, wird eingehender im nächsten Kapitel behandelt und soll an dieser Stelle nicht weiter thematisiert werden.

Die jeweilige Motivation zur Fügsamkeit handelnder Subjekte Herrschaft zu akzeptieren, deutet Weber nicht als primär ausschlaggebend zur Entstehung des Herrschaftlichen Typs. „Fügsamkeit kann vom Einzelnen oder von ganzen Gruppen rein aus Opportunitätsgründen geheuchelt, aus materiellem Eigeninteresse praktisch geübt, aus individueller Schwäche und Hilflosigkeit als unvermeidlich hingenommen werden. Das ist aber nicht maßgebend für die Klassifizierung einer Herrschaft. Sondern: dass ihr eigener Legitimitätsanspruch der Art nach in einem relevanten Maß gilt, ihren Bestand festigt und die Art der gewählten Herrschaftsmittel mit bestimmt.“ (Weber, 1985, S. 123)

Weber lässt vielmehr gesellschaftlichen Kräften einen kausalen Zusammenhang zukommen, wobei besonders den kulturellen ein gleichwertiges Gewicht verliehen wird. Diese Multikausalität, die er beispielsweise auf Herrschaft, Macht, Gesetze, Stände, historische Ereignisse, Religionen und materielle Interessen bezieht, lässt dann eine Analyse dauerhafter Herrschaft nur zu, wenn der Glaube und die Werte einbezogen werden, welche diese Strukturen legitimieren. So begründet sich, dass ein bestimmter Effekt grundsätzlich aus einer Vielzahl von Handlungsorientierungen bestehen kann. Daraus folgt, dass die Komplexität empirischer Realitäten und die vielfältigen Verflechtungen von Herrschaft, Werten, Traditionen und Interessen nach Weber nur dann gelingen kann, wenn diesen Wechselwirkungen Rechnung getragen wird.

Einen diesbezüglich bedeutenden Einfluss herrschaftlicher Formen, hinsichtlich kulturellem und sozialen Zusammenlebens, schreibt Weber der Sozialisation von Kleinkindern durch ihre Eltern und später auch der Schule zu. Die hier bereits vermittelten Wertvorstellungen bekommen eine erhebliche Relevanz für die Bildung gesellschaftlicher Strukturen. „Elternherrschaft und Schulherrschaft sei durch den Grad ihrer Prägung als wesentlich weitreichender anzusehen als beispielsweise formale Kulturgüter. Diese Herrschaft ist die Prägung für die Jugend und damit der Menschen.“ (vgl. Weber, 1985, S. 124)

Es zeigt sich, dass Weber in seiner Definition herrschaftlicher Strukturen eine starke Gewichtung dem handelnden Subjekt als Ausgangspunkt zuschreibt, welche systembildenden Charakter besitzt und die Entstehung von Herrschaft erst ermöglicht. Nämlich durch die individuelle Haltung der beteiligten Personen bekommen Herrschaftsverhältnisse erst ihre Bedeutung, kreieren ihre Legitimation und werden so zum Grundstein ihrer Existenz. Dabei ist es nicht notwendig, dass unter allen Beherrschten eine absolute Akzeptanz erreicht wird, um die Funktionsweise eines herrschaftlichen Systems zu garantieren.

3.2. Idealtypus Bürokratie

Den für Weber modernen Herrschaftstyp bildet die bürokratische Organisation. Ihre Legitimität begründet sich aufgrund des Glaubens an eine legal gesetzte Ordnung. Es entsteht hierbei ein Vorgesetzten-Untergebenen-Verhältnis durch eine zweckrationale Setzung einer Vielzahl abstrakter Regeln, die eine unpersönliche Ordnung bilden. Dieser Ordnung sind dann sowohl die Vorgesetzten als auch die Untergebenen unterworfen.

Die Untergebenen unterliegen hierbei einer strengen Disziplin und Kontrolle, und die eigenen Ansichten über den Wert oder Unwert einer Anweisung spielen keine Rolle. Die ideale Handlungsweise des in dieser Ordnung mitwirkenden Subjekts beschreibt Weber wie folgt: „Die Ausübung des Amtes in der bürokratischen Ordnung der formalistischen Unpersönlichkeit, soll sine ira et studio, ohne Haß und Leidenschaft und ohne Ansehen der Person formal gleich für jedermann pflichtgemäß erfüllt werden.“ (vgl. Weber, 1985, S. 129)

Die für damalige Verhältnisse absolut fortschrittliche Form der Bürokratisierung, schuf in einer noch nie dagewesenen Qualität ein Arbeitsklima, welches die Ausübung des Berufes in speziellen Büroräumen völlig getrennt vom Privatbereich ermöglichte. Die Bürokratische Ordnung setzte sich von bisher gekannten Verhältnissen ab und erscheint in der Bedeutung Webers als die in Zukunft bestimmende Form gesellschaftlicher Zusammensetzung. „Sie ist die rein technisch zum Höchstmaß der Leistung vervollkommenbare, formal rationalste Form.“ (vgl. Weber, 1985, S. 128) „Die bürokratische Herrschaft ist außerordentlich stabil, ihr gehört die Zukunft.“ (vgl. Weber, 1985, S. 834)

Das Menschenbild Webers, welches dies ermöglichen sollte, ist hierbei von rein zweckrationalen Bedürfnissen der Einzelnen geprägt. Menschliches Handeln sei interessengeleitet und orientiere sich an der Deckung eigener ideeller oder materieller Interessen. Das Ziel ein Einkommen zu sichern, rückt in den Vordergrund und stellt die bedeutende Motivation dar, eine bürokratische Organisation zu akzeptieren. „In einer Verkehrswirtschaft ist das Streben nach Einkommen die unvermeidlich letzte Triebfeder alles wirtschaftlichen Handelns.“ (Weber, 1985, S. 120)

Ein anderer bedeutender Impuls ist für Weber die Rationalisierung. Diese ordnende Form der Systematisierung, die Weber zunächst der äußeren Organisation der Welt (Wirtschaft, Wissenschaft, staatliche Ordnung) zuschrieb, um sie dann auch für die Innere (Kultur, Kunst, Religion) anzuwenden. Auch die Individualität der Sexualität wurde bei Weber in den Rationalisierungsprozess mit einbezogen. „Selbst die historische Entwicklung des sexuellen Verhaltens der Menschen, diesem doch so vermeintlich individuellen und animalischen Antrieb menschlichen Handelns, sieht Weber als Objekt eines gesellschaftlich bedingten Rationalisierungsprozesses.“ (vgl. Kaesler, 2002, S. 201)

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Final del extracto de 38 páginas

Detalles

Título
Die Bedeutung des handelnden Subjekts für die Gesellschaftstheorie von Max Weber und Niklas Luhmann
Universidad
University of Hamburg  (Fakultät Wirtschafts- und Sozialwirtschaften)
Calificación
2,7
Autor
Año
2005
Páginas
38
No. de catálogo
V87951
ISBN (Ebook)
9783638027830
ISBN (Libro)
9783638926102
Tamaño de fichero
523 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Bedeutung, Subjekts, Gesellschaftstheorie, Weber, Niklas, Luhmann
Citar trabajo
Diplom Soziologe Michael Baumann (Autor), 2005, Die Bedeutung des handelnden Subjekts für die Gesellschaftstheorie von Max Weber und Niklas Luhmann, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87951

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