Der Begriff des Krieges in Thomas Hobbes "Leviathan" und Carl von Clausewitz "Vom Kriege"

Oder Kriegszustand bei Thomas Hobbes und Kriegshandlung bei Carl von Clausewitz


Trabajo de Seminario, 2007

41 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

1. Thomas Hobbes
1.1 Lehre vom Naturzustand und den Naturgesetzen
1.2 Der absolute Souverän und der Krieg zwischen souveränen Staaten
1.3 Der Begriff des Krieges bei Thomas Hobbes

2. Carl von Clausewitz
2.1 Theorie und Wirklichkeit oder idealer und realer Krieg
2.2 Die wunderliche Dreifaltigkeit des Krieges
2.3 Der Begriff der Politik und der Krieg zwischen souveränen Staaten

3. Hobbes und Clausewitz
3.1 Selbsterhaltung und Handlungstheorie
3.2 Absolute Souveränität und politische Gesamtinteressen
3.3 Philosophie des Krieges bei Hobbes und Clausewitz – ein Vergleich

4. Schluss
4.1 Zusammenfassung
4.2 Fazit / Ausblick

5. Literaturverzeichnis
5.1 Siglen

Vorwort

Ziel dieser Arbeit ist es Parallelen und Differenzen des Kriegsbegriffs bei Thomas Hobbes und Carl von Clausewitz aufzuzeigen. Zu fragen ist, inwieweit der Begriff des Krieges verglichen werden kann. Wie beschreiben die Autoren den Krieg zwischen souveränen Staaten und ebenso ist die Frage nach dem Zweck, dem Ziel und den Mitteln des Krieges zu stellen.

Ich beziehe mich zur Untersuchung des Begriffs des Krieges bei Thomas Hobbes hauptsächlich auf seine Schrift: Leviathan von 1651. Sie entstand vor dem Hintergrund sowohl des englischen Bürgerkrieges als auch der konfessionellen Bürgerkriege auf dem Kontinent. >Der Bürgerkrieg und dessen Eindämmung gilt als eine der wichtigsten Grundintentionen, aus denen heraus Hobbes` politische Theorie zu begreifen ist<.[1] Thomas Hobbes formuliert in seiner Schlussbetrachtung den Anlass seiner Abhandlung aus den

„...gegenwärtigen Wirrnissen [...] und ohne eine andere Absicht, als den Menschen die Wechselbeziehung zwischen Schutz und Gehorsam vor Augen zu führen...“[2]

Hobbes erstellt im Leviathan eine politische Philosophie, an welche er aufgrund seiner Methodik einen neuartigen Wahrheitsanspruch stellt. Indem er das wissenschaftliche Leitbild der Geometrie und deren Universalismus auf seine Moralphilosophie überträgt und daraus seine Staatstheorie konstruiert, versucht er eine neue, wissenschaftliche Legitimation politischer Herrschaft zu begründen. Zur Untersuchung des Begriffs des Krieges bei Carl von Clausewitz beziehe ich mich maßgeblich auf seine >vielzitierte, aber wenig gelesene<.[3] Schrift: Vom Kriege von 1832. Da Clausewitz das erste Buch als das einzige betrachtet hat, dass abgeschlossen ist, werde ich vorzugsweise darauf zurückkommen.

Um einen Vergleich zu ermöglichen ist es erforderlich die jeweilige Konzeption und methodische Stellung des Kriegsbegriffs in den Werken der beiden Verfasser zu erläutern. So wird im ersten Kapitel die Hobbessche Lehre vom Naturzustand sowie die daraus abgeleiteten Konsequenzen für das Gemeinwesen expliziert. Und im zweiten werden die Theorie und die Wirklichkeit des Krieges sowie die wunderliche Dreifaltigkeit bei Clausewitz erläutert, um daraus die für die Untersuchung relevanten Aspekte der jeweiligen Theorie zu gewinnen. Diese werden im dritten Abschnitt gegenübergestellt. Zum einen die Perspektive der Selbsterhaltung bei Hobbes der handlungstheoretischen Perspektive bei Clausewitz, die absolute Souveränität bei Hobbes den politischen Gesamtinteressen bei Clausewitz und die Philosophie des Krieges bei Hobbes und Clausewitz. Im vierten Kapitel werden die Ergebnisse dieser Untersuchung zusammengefasst und ein Fazit bzw. ein Ausblick formuliert.

1. Thomas Hobbes

1.1 Lehre vom Naturzustand und den Naturgesetzen

„Nun sind sicher beide Sätze wahr: Der Mensch ist ein Gott für den Menschen, und: Der Mensch ist ein Wolf für den Menschen; jener, wenn man die Bürger untereinander, dieser, wenn man die Staaten untereinander vergleicht.“[4]

Die Staatswissenschaft ist für Thomas Hobbes eine Wissenschaft, die mit dergleichen Genauigkeit betrieben werden kann, wie die der Geometrie.

„Wenn die Moralphilosophen ihre Aufgabe mit dem gleichen Geschick gelöst hätten, [wie die Geometer, Anm. M.S.] so wüsste ich nicht, was der menschliche Fleiß darüber hinaus noch zum Glück der Menschen in diesem Leben beitragen könnte [...] die bisherigen Schriften der Moralphilosophen [haben] nichts zur Erkenntnis der Wahrheit beigetragen.“[5]

Hobbes Argumentation versucht auf Prinzipien zurückzugreifen, die in uns selbst liegen, auf anthropologische Konstanten. Den Ausgangspunkt der Lehre vom Menschern, in der die Lehre vom Naturzustand und den Naturgesetzen entwickelt wird, liefert die Selbst beobachtung. Alles dies können Menschen sofort verstehen, so Thomas Hobbes, wenn sie es nur reiflich

„...bei sich überlegen.“[6]

Sie darf nicht, wie Hobbes ausführt mit, Selbst erfahrung verwechselt werden. Die Lehre vom Naturzustand im Leviathan des Hobbes geht davon aus, dass alle Menschen von Natur aus in körperlichen und geistigen Fähigkeiten gleich geschaffen sind bzw., dass es nur unerhebliche Unterschiede gibt. >Aus dieser Gleichheit ihrer physischen Ausstattung leitet er eine Gleichheit ihrer Chancen im Kampf aller gegen alle ab<.[7] Bei Hobbes entsteht aus dieser Gleichheit gegenseitiges Misstrauen, und aus diesem Misstrauen entsteht Krieg.

„Aus dieser Gleichheit der Fähigkeiten erwächst gleiche Hoffnung, unsere Ziele zu erreichen. Und wenn daher zwei Menschen das gleiche verlangen, in dessen Genuss sie dennoch nicht beide kommen können, werden sie Feinde; und auf dem Wege zu ihrem Ziel (das hauptsächlich in ihrer Selbsterhaltung [...] besteht) bemühen sie sich, einander zu vernichten oder zu unterwerfen.“[8]

>Die Gleichheit der Hoffnung und die Bereitschaft der Menschen zum Kampf um umstrittene Dinge für ihre Selbsterhaltung ist gleichbedeutend mit einem allgemeinen Misstrauen der Menschen gegeneinander und lässt dem einzelnen nur den einzigen Weg zu einer gewissen Sicherheit, dass er präventiv gegen andere vorgeht<.[9] In dem Zitat von Hobbes ist ein wichtiges Stichwort erwähnt: Selbsterhaltung, denn nach Hobbes ist im Naturzustand alles erlaubt und allgemein gebilligt, was zur Selbsterhaltung erforderlich ist. Es ist das Recht aller auf alles, was letztlich ein Kriegsrecht impliziert. Die Selbsterhaltung ist die grundlegende Handlungsmotivation der Menschen, denn auch >wo es nur die Wahl zwischen Tod und Freiheitsverlust auf der einen und Unterwerfung auf der anderen Seite gibt, da ist die Entscheidung für letzteres aus Selbsterhaltungsgründen zwingend<.[10] Diese Selbsterhaltung, die in der Macht über andere besteht, bezieht sich immer auch auf die Zukunft, und so kommt es niemals zu einem Stillstand des Machtbegehrens der Menschen unter- bzw. übereinander und damit notwendig zu einer >Eskalation des individuellen Machtstrebens im Naturzustand<.[11] Die Menschen sind bei Hobbes genuin zukunftsorientierte Wesen. Die anthropologischen Voraussetzungen, die Hobbes als Hauptursachen für Konflikte annimmt sind in diesem Zusammenhang:

„...erstens Konkurrenz, zweitens Misstrauen, drittens Ruhmsucht.“[12]

Hobbes setzt als allgemeine Neigung

„...der ganzen Menschheit an die erste Stelle ein ständiges und rastloses Verlangen nach Macht und wieder Macht, das erst mit dem Tod aufhört.“[13]

Die Macht des Menschen besteht

„...in seinen gegenwärtigen Mitteln, etwas anscheinend Gutes für die Zukunft zu erlangen [...][14]

Das Streben nach Macht ist immer auch ein Streben nach Aneignung von Gütern und ein Streben Übel zu vermeiden. >In einer auf dem Privateigentum beruhenden Form der Vergesellschaftung ist eine politische Gewalt vonnöten, die den Frieden sichert, indem sie den Egoismus beschränkt und die Respektierung von Person und Eigentum erzwingt<.[15] Wichtig zum Verständnis von Hobbes Lehre ist seine grundsätzliche Annahme, dass

„Wenn ein Körper einmal in Bewegung ist, bewegt er sich (falls ihn nicht etwas anderes hindert) ewig...“[16]

Diese Annahme bezieht er nicht nur auf leblose Körper, sondern auch auf die Menschen und ihre Eigenschaften, so führt er an anderer Stelle aus, dass

„...das Leben selbst nur Bewegung ist und nie ohne Verlangen oder Furcht sein kann, ebenso wenig wie ohne Empfindung.“[17]

Und dies muss, nach Hobbes ewig so sein. Eine weitere grundsätzliche menschliche Eigenschaft, bzw.

„...Gemütsbewegung, auf die man rechen kann, ist Furcht;“[18]

Die Furcht vor einem gewaltsamen Tod ist die alles bewegende Kraft zur Errichtung einer staatlichen Gemeinschaft.

„Furcht vor Unterdrückung veranlasst den Menschen, vorzubauen oder Hilfe durch die Gemeinschaft zu suchen; denn es gibt keinen anderen Weg, auf dem er Leben und Freiheit sichern kann.“[19]

Neben dem Verlangen nach Macht gibt es das

„Verlangen nach Wissen und friedlichen Künsten, [dass] die Menschen veranlasst, einer öffentlichen Macht zu gehorchen, denn solches Verlangen enthält ein Verlangen nach Muße und folglich nach Schutz vor einer anderen Macht als der eigenen.“[20]

Es ist für Hobbes offenbar, dass sich die Menschen

„...solange sie ohne eine öffentliche Macht sind, die sie alle in Schrecken hält, in jenem Zustand befinden, den man Krieg nennt, und zwar in einem Krieg eines jeden gegen jeden.[21]

Für Frieden ist eine öffentliche Macht, die die Menschen in Schrecken hält, erforderlich. Im Kriegszustand gibt es keine Sicherheit für Eigentum, keinen Fortschritt an Zivilisation, und,

„...was das allerschlimmste ist, es herrscht ständige Furcht und die Gefahr eines gewaltsamen Todes; und das Leben des Menschen ist einsam, armselig, widerwärtig, tierisch und kurz.“[22]

Eine weiter Folge dieses Zustandes ist,

„...dass nichts ungerecht sein kann. [...] Die Begriffe von Recht und Unrecht, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit haben hier keinen Platz. Wo keine öffentliche Macht ist, gibt es kein Gesetz, wo kein Gesetz ist, gibt es keine Ungerechtigkeit.“[23]

Eine Möglichkeit aus diesem Zustand herauszukommen sieht Hobbes teils, wie oben erwähnt, in den Gemütsbewegungen, teils in der Vernunft der Menschen.

„Die Gemütsbewegungen, welche die Menschen zum Frieden geneigt machen, sind die Furcht vor dem Tode, das Verlangen nach Dingen, die für ein angenehmes Leben notwendig sind, und die Hoffnung, sie durch ihren Fleiß zu erreichen. Und die Vernunft legt geeignete Friedensartikel nahe, auf deren Grundlage die Menschen zu einem Vertrag gebracht werden können.“[24]

Aus dem Krieg aller gegen alle, in dem nichts ungerecht sein kann, folgt,

„...dass in einem solchen Zustand jeder ein Recht auf alles hat, sogar auf den Körper eines anderen. Und solange dieses Naturrecht jedes Menschen auf alles andauert, kann es daher für keinen Sicherheit geben...“[25]

Daraus folgt für Hobbes das erste Naturgesetz, die

„...Vorschrift oder allgemeine Regel der Vernunft, dass jedermann nach Frieden streben sollte, soweit er Hoffnung hat, ihn zu erlangen, und dass er, wenn er ihn nicht erlangen kann, alle Hilfen und Vorteile des Krieges suchen und von ihnen Gebrauch machen darf. Der erste Teil dieser Regel enthält das erste und grundlegende Naturgesetz, nämlich Frieden zu suchen und zu halten. Der zweite enthält die Summe des Naturrechts, nämlich uns mit allen nur möglichen Mitteln zu verteidigen.“[26]

Ein Recht besteht, nach Hobbes

„...in der Freiheit, etwas zu tun oder zu lassen, während Gesetz eines davon festlegt, so dass sich Gesetz und Recht so weit unterscheiden, wie Verpflichtung und Freiheit, die bei ein und derselben Sache unvereinbar sind.“[27]

Von dem grundlegenden Naturgesetz leitet Hobbes das zweite Gesetz ab,

„... dass ein Mensch bereit sein soll, wenn andere es auch sind, soweit er es im Interesse des Friedens und seiner Verteidigung für notwendig hält, diesem Recht auf alle Dinge zu entsagen und mit soviel Freiheit gegen andere zufrieden zu sein, wie er anderen gegen sich selbst zugestehen würde.“[28]

Dieser Verzicht oder die Übertragung ist eine willentliche Handlung. Nach Hobbes haben

„...alle Willenshandlungen jedes Menschen sein eigenes Wohl zum Objekt...“[29]

„Und sie sind die Bande, durch welche die Menschen gebunden und verpflichtet werden, Bande, die ihre Kraft nicht aus ihrer eigenen Natur haben (denn nichts wird leichter gebrochen als eines Menschen Wort), sondern aus der Furcht vor den üblen Folgen eines Wortbruchs.“[30]

Dieser Verzicht auf Rechte ist das, was Hobbes einen Vertrag nennt. Der Mensch gibt einen Teil seiner Freiheit auf, überträgt Rechte, die er von Natur aus besitzt, um

„...etwas Gutes für ihn selbst.“[31]

zu erhalten, denn

„...das eigentliche Objekt von jedermanns Willen ist etwas Gutes für ihn selbst.“[32]

Und dies ist für Hobbes vor allem die Selbsterhaltung in Frieden in der Zukunft zu sichern, die Sicherheit, nicht eines gewaltsamen Todes zu sterben und die Sicherung von Eigentum Letztlich kann dieses Gute jedoch für jeden, da es ein Gutes für ihn selbst ist, etwas anderes sein. >Was der eine Mensch als Gut bewertet, kann ein anderer als Übel bewerten<.[33] Entscheidend ist, dass Hobbes annimmt, dass Worte allein zu schwach sind, um die Einhaltung von Verträgen zu gewährleisten, allein in einem staatlichen Zustand, wo eine öffentliche Macht, die mit genügend Recht und legitimer Gewalt ausgestattet und eingesetzt ist, kann die Einhaltung von Verträgen erzwungen werden. Es ist

„...die Furcht vor den Folgen eines Wortbruchs...“[34]

erforderlich. Hobbes zählt im Folgenden weitere Naturgesetze auf, das dritte Naturgesetzt lautet,

„... dass die Menschen ihre geschlossenen Verträge erfüllen. [...] Und in diesem Naturgesetz bestehen Quelle und Ursprung der Gerechtigkeit. [...] und die Definition der Ungerechtigkeit ist nichts anderes als die Nichterfüllung von Verträgen. Und was nicht ungerecht ist, ist gerecht.[35]

Nur wenn es eine zwingende Macht gibt, fühlen sich die Menschen zur Einhaltung der Verträge genötigt, da die Angst vor einer Strafe dann größer ist, als der Vorteil, den sie vom Bruch eines Vertrages erwarten, und diese Angst gibt es erst nach der Einrichtung eines Gemeinwesens als Leviathan.

Die Lehre vom Naturzustand, indem das Naturrecht besteht, besagt folglich, dass Menschen aufgrund ihrer Gleichheit beständig in Konkurrenz zueinander stehen, die Konkurrenz über das Eigentum, die aus dem Recht resultiert, dass alle Menschen ein Recht auf alles haben, das Misstrauen, das sich aus der Gleichheit der Menschen ergibt und sie veranlasst Sicherheit durch Vorteile zu erreichen, und die Ruhmsucht, die aus dem ewigen Machtstreben aller Menschen entspringt und die Menschen veranlasst das eigene Ansehen zu erhöhen, führt zu dem Krieg aller gegen alle, der für alle Menschen gleichermaßen elend ist. Der Naturzustand impliziert die Abwesenheit einer staatlichen Zwangsgewalt. Hobbes zeigt hier, dass es ohne staatliche Gemeinschaft keine Sicherheit gibt. Die vorherrschenden Gemütsbewegungen der Menschen, die Furcht und das Verlangen nach sicherer Selbsterhaltung in der Zukunft auf der einen Seite, sowie die Vernunft auf der anderen Seite bilden die Grundlage für Verträge, die Frieden ermöglichen. Wobei es bei Hobbes eine >Entgegensetzung zwischen der allgemeinen Vernunft und den individuellen Interessen gibt<,[36] die im errichteten Gemeinwesen nicht aufgelöst, sondern nur unter eine allgemein anerkannte Kontrolle gebracht wird.

Aufgrund des oben erwähnten Machtstrebens der Menschen, die bei allen willentlichen Handlungen nur ihren eigenen Vorteil im Blick haben, genügt es nicht Verträge zu schließen, denn allein auf das Wort eines Menschen ist, nach Hobbes, kein Verlass. Einzig die Furcht vor Strafe bei einem Wortbruch gewährleistet Sicherheit. Menschen schließen sich aufgrund dessen

„...um des Friedens und der Verteidigung willen...“[37]

zusammen. Bei Hobbes ist dabei immer die Verteidigung der Eigentumsrechte, der individuellen Interessen, mitgedacht. Die allgemeine Vernunft führt zur Errichtung eines Gemeinwesens und damit letztlich zur Sicherung der Selbsterhaltung in der Zukunft. So geht es bei seiner Darstellung des Kriegszustand darum die staatliche Gemeinschaft unter einer souveränen Macht als die Form des Gemeinwesens vorzustellen in der den Menschen der Lohn ihrer Arbeit gewährleistet wird, es geht ihm um Eigentumsrechte.

[...]


[1] Kleemeier, Ulrike: Grundfragen einer philosophischen Theorie des Krieges. Platon-Hobbes-Clausewitz. Berlin, 2002. Seite 163

[2] Hobbes, Thomas: Leviathan oder Wesen, Form und Gewalt des kirchlichen und bürgerlichen Staates. Aus dem Englischen Übertragen von Jutta Schlösser. Mit einer Einführung und hrsg. v. Hermann Klenner. Hamburg, 1996. Im Folgenden zitiert als: Lev Rückblick und Schlussbetrachtung Seite 599

[3] Münkler, Herfried: Clausewitz’ Theorie des Krieges. Baden-Baden, 2003.

[4] Hobbes, Thomas: Gründzüge der Philosophie. Dritter Teil: Lehre vom Bürger. Deutsch hrsg. v. Max Frischeisen-Köhler. Leipzig, 1918. Widmungsschreiben Seite 63

[5] Hobbes, Thomas: Lehre vom Bürger. Widmungsschreiben Seite 65

[6] Lev XIII Seite 105

[7] Wolf, Frieder Otto: Die neue Wissenschaft des Thomas Hobbes. Zu den Grundlagen der politischen Philosophie der Neuzeit. Stuttgart, 1969. Seite 58

[8] Lev XIII Seite 103

[9] Wolf, Frieder Otto: Die neue Wissenschaft des Thomas Hobbes. Seite 65

[10] Kleemeier, Ulrike: Grundfragen einer philosophischen Theorie des Krieges. Seite 183

[11] Chwaszcza, Christine: Anthropologie und Moralphilosophie im Leviathan. In: Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staates. Hrsg. von Wolfgang Kersting, Berlin, 1996. Seite 104

[12] Lev XIII Seite 104

[13] Lev XI Seite 81

[14] Lev X Seite 69f

[15] Heger, Rainer: Die Politik des Thomas Hobbes. Eine Studie zur Geschichte der klassischen bürgerlichen Staatstheorie. Frankfurt am Main, 1981. Seite 11

[16] Lev II Seite 11

[17] Lev VI Seite 51

[18] Lev XIV Seite 118

[19] Lev XI Seite 83

[20] Lev XI Seite 82

[21] Lev XIII Seite 104f

[22] Lev XIII Seite 105

[23] Lev XIII Seite 106

[24] Lev XIII Seite 107

[25] Lev XIV Seite 108

[26] Lev XIV Seite 108

[27] Lev XIV Seite 108

[28] Lev XIV Seite 108

[29] Lev XV Seite 127

[30] Lev XIV Seite 110

[31] Lev XIV Seite 110

[32] Lev XXV Seite 214

[33] Brown, S.M.: Kritik der naturrechtlichen Interpretation In: Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staates. Hrsg. von Wolfgang Kersting, Berlin, 1996. Seite 187

[34] Lev XIV Seite 118

[35] Lev XV Seite 119f

[36] Wolf, Frieder Otto: Die neue Wissenschaft des Thomas Hobbes. Seite 49

[37] Lev XV Seite 122

Final del extracto de 41 páginas

Detalles

Título
Der Begriff des Krieges in Thomas Hobbes "Leviathan" und Carl von Clausewitz "Vom Kriege"
Subtítulo
Oder Kriegszustand bei Thomas Hobbes und Kriegshandlung bei Carl von Clausewitz
Universidad
Free University of Berlin  (Institut für Philosophie)
Curso
Clausewitz, Vom Kriege
Calificación
1,0
Autor
Año
2007
Páginas
41
No. de catálogo
V87960
ISBN (Ebook)
9783638039598
Tamaño de fichero
570 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Begriff, Krieges, Thomas, Hobbes, Leviathan, Carl, Clausewitz, Kriege
Citar trabajo
Monika Skolud (Autor), 2007, Der Begriff des Krieges in Thomas Hobbes "Leviathan" und Carl von Clausewitz "Vom Kriege", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87960

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