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Verfassungsgerichtsbarkeit in Mittel- und Osteuropa - Zwischen ethnischer Fragmentierung und Akteursinteressen

Title: Verfassungsgerichtsbarkeit in Mittel- und Osteuropa  -  Zwischen ethnischer Fragmentierung und Akteursinteressen

Term Paper (Advanced seminar) , 2006 , 31 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Bachelor of Arts Johannes Schumm (Author)

Politics - Region: Eastern Europe
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Summary Excerpt Details

In den meisten neuen Demokratien Osteuropas, deren politische Systeme sich nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion neu konsolidierten, gibt es heute Verfassungsgerichte. Obwohl sie in den einzelnen Ländern fast zeitgleich etabliert wurden, finden sie in ihrer Art und Stärke jedoch zum Teil sehr unterschiedliche Ausprägungen. Ich möchte in dieser Arbeit den Versuch unternehmen, diese unterschiedlichen Ausprägungen von Verfassungsgerichtsbarkeit in elf Ländern anhand zweier Variablen zu erklären. Meine These ist, dass die Stärke von Verfassungsgerichtsbarkeit in den untersuchten Ländern von der ethnischen Fragmentierung der Gesellschaft, sowie der Anzahl der beteiligten Akteure beim Verfassungsgebungsprozess abhängt. Die erste Variable stellt die Fragmentierung der Gesellschaft des jeweiligen Landes dar, während die zweite von der Anzahl der Akteure, die am Verfassungsgebungsprozess vor, oder während der Transformationsphase beteiligt waren, gebildet wird.
Die Thesen, die ich aufstellen, und im Laufe dieser Arbeit verfolgen werde, sind fogende:
Erstens: Je stärker fragmentiert die Gesellschaft eines Landes ist, desto stärker ausgeprägt ist die Verfassungsgerichtsbarkeit.
Zweitens: Je mehr Akteure bei der Verfassungsgebung des jeweiligen Staates beteiligt waren, desto eher wurde ein Verfassungsgericht etabliert, und desto stärker ist die Verfassungsgerichtsbarkeit. Untersucht werden dabei acht der jüngsten EU-Mitgliedsstaaten mit kommunistischer Vergangenheit, namentlich: Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Polen sowie die drei EU-Beitrittskandidaten Bulgarien, Rumänien und Kroatien.
Dabei werde ich wie folgt vorgehen: Zunächst werde ich die beiden Kernhypothesen aufstellen und theoretisch begründen. Daran anknüpfend werde ich die unabhängigen Variablen darstellen und ihre Erhebung sowie die Operationalisierung erläutern. Um die Überprüfung der Thesen einfacher zu gestalten, werde ich eine eigene Variable entwickeln, welche aus den beiden den erhobenen unabhängigen Variablen eine Synthese bildet. In einer Analyse werden die Thesen empirisch überprüft und nachvollzogen, ob die Ausprägung von Verfassungsgerichtsbarkeit durch die verwendeten unabhängigen Variablen zu erklären ist. Dafür werde ich verschiedene Möglichkeiten die abhängige Variable, die Stärke von Verfassungsgerichtsbarkeit der einzelnen Länder zu messen, vorstellen. Abschließend werde ich die Ergebnisse und mögliche Zusammenhänge analysieren.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entwicklung der Kernhypothesen

2.1. Die Fragmentierung der Gesellschaft und Verfassungsgerichtsbarkeit

2.2. Akteursbeteiligung bei der Verfassungsgebung und Verfassungsgerichtsbarkeit

3. Operationalisierung der Variablen

3.1. Die Fragmentierung der Gesellschaften (HH-Index)

3.2. Akteursbeteiligung bei der Verfassungsgebung (N)

3.3. Konstruktion der eigenen unabhängigen Variable U

4. Etablierung von Verfassungsgerichtsbarkeit in Osteuropa

4.1. Kompetenzen von Verfassungsgerichten

4.2. Operationalisierung der Stärke von Verfassungsgerichtsbarkeit

4.3. Der Judicial Power Score (JPS)

4.4. Index of judicial independence

4.4.1. Der de iure-Index

4.4.2. Der de facto-Index

5. Analyse

6. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, ob die Stärke der Verfassungsgerichtsbarkeit in elf mittel- und osteuropäischen Transformationsstaaten durch den Grad der ethnischen Fragmentierung der Gesellschaft und die Anzahl der am Verfassungsgebungsprozess beteiligten Akteure erklärt werden kann.

  • Analyse der ethnischen Fragmentierung mittels des Herfindahl-Hirschman-Index.
  • Untersuchung der Akteursbeteiligung bei der Verfassungsgebung basierend auf der effektiven Parteienzahl.
  • Vergleich verschiedener Indikatoren zur Messung der Stärke von Verfassungsgerichtsbarkeit (JPS, de iure-Index, de facto-Index).
  • Synthese der unabhängigen Variablen zu einem kombinierten U-Index.
  • Empirische Überprüfung des Zusammenhangs zwischen den unabhängigen Variablen und der tatsächlichen Stärke der Gerichte.

Auszug aus dem Buch

2.1. Die Fragmentierung der Gesellschaft und Verfassungsgerichtsbarkeit

Ishiyama Smithey & Ishiyama (2004) haben in ihrem Artikel die beiden letztgenannten Hypothesen neben weiteren Hypothesen anhand von 20 postkommunistischen Länderbeispielen getestet. Die elf Länder, die in dieser Arbeit betrachtet werden, sind ebenfalls Gegenstand ihrer Untersuchung.

Bei ethnisch stark fragmentierten Gesellschaften ist Minderheitenschutz als zentrales Argument für die Etablierung von Verfassungsgerichtsbarkeit anzuführen. Insbesondere bei ethnisch fragmentierten Gesellschaften, bei denen bei den einzelnen Gruppen ein Verlangen nach regionaler Autonomie oder starkem Föderalismus festzustellen ist, sei eine starke und unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit zu erwarten (Ishiyama Smithey & Ishiyama, 2004: 172f). In diesem Fall bestehe bei den Minderheiten das Verlangen, nach einem unabhängigen Akteur, der als eine Art „Schiedsrichter“ funktioniert und bei Konflikten zwischen einzelnen Gruppen als Schlichter agiert. Als Länderbeispiel ist hier Litauen heranzuziehen, wo die Opposition, welche in der Transformationsphase die Minderheiten vertrat, die Etablierung des Verfassungsgerichts entscheidend vorantrieb (Gelazis, 2001: 179). Freilich könnte dieses Argument, andersherum betrachtet, auch gleichzeitig gegen die Etablierung einer starken Verfassungsgerichtsbarkeit sprechen. Es ist davon auszugehen, dass ein Akteur, der die Mehrheit beim Verfassungsgebungsprozess stellt, und sich aufgrund dessen gute Chancen für eine Regierungsbeteiligung im neuen System ausrechnet, nicht daran interessiert ist, sich Kontrollmechanismen wie Verfassungsgerichten zu unterwerfen. Es sei denn, er ist z. B. durch sehr hohe Quoren, die zur Verabschiedung der Verfassung erforderlich sind, dazu gezwungen. Ist dies nicht der Fall, so kann es vorkommen, dass Minderheiten von vorneherein von den Verfassungsverhandlungen ausgeschlossen sind. So erging es beispielsweise der türkischen Minderheit in Bulgarien, die bei den Verfassungsverhandlungen ausgeschlossen war, weil sie die Verhandlungen über die neue Verfassung im Parlament boykottierte, die Machthaber aber über die erforderlichen Mehrheiten zur Verabschiedung der Verfassung verfügten (Adamovich, 2004: 210).

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Forschungsfrage zum Einfluss gesellschaftlicher Fragmentierung und Akteursbeteiligung auf die Stärke der Verfassungsgerichtsbarkeit in elf ausgewählten Ländern.

2. Entwicklung der Kernhypothesen: In diesem Kapitel werden die theoretischen Annahmen begründet, warum Akteure aus Eigeninteresse oder zur Risikominimierung Verfassungsgerichte etablieren.

3. Operationalisierung der Variablen: Hier werden die unabhängigen Variablen sowie die methodische Konstruktion des kombinierten U-Index dargelegt.

4. Etablierung von Verfassungsgerichtsbarkeit in Osteuropa: Dieses Kapitel vergleicht formale Kompetenzen und verschiedene Indizes (JPS, de iure/de facto) zur Messung der Stärke und Unabhängigkeit der Verfassungsgerichte.

5. Analyse: Das Kapitel wertet die erhobenen Daten empirisch aus, um die Thesen zu überprüfen und die Validität der verwendeten Indizes zu diskutieren.

6. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass die Stärke von Verfassungsgerichten maßgeblich von der richterlichen Unabhängigkeit abhängt, während formale Indikatoren oft unzureichend sind.

Schlüsselwörter

Verfassungsgerichtsbarkeit, ethnische Fragmentierung, Akteursbeteiligung, Transformation, Osteuropa, Judicial Power Score, richterliche Unabhängigkeit, de iure-Index, de facto-Index, institutionelle Gestaltung, Demokratisierung, Normenkontrolle, Verfassungsgebung, Machtmaximierung, postkommunistische Staaten.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die Faktoren, die zur unterschiedlichen Ausprägung und Stärke von Verfassungsgerichten in elf osteuropäischen Transformationsstaaten nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion geführt haben.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die zentralen Felder sind die ethnische Fragmentierung der Gesellschaft, die Anzahl der an der Verfassungsgebung beteiligten Akteure sowie die methodische Messung der richterlichen Unabhängigkeit und Stärke von Verfassungsgerichten.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu erklären, inwieweit die ethnische Fragmentierung und die Anzahl der Verfassungsgeber die Stärke der etablierten Verfassungsgerichtsbarkeit beeinflussen.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor führt eine quantitative Analyse durch, nutzt bestehende Indizes (HH-Index, JPS, de iure/de facto-Indizes) und entwickelt einen synthetischen U-Index, um Zusammenhänge zwischen den genannten Faktoren zu prüfen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der Operationalisierung der Variablen, der detaillierten Vorstellung verschiedener Messindizes für die Stärke von Verfassungsgerichten und der anschließenden empirischen Analyse der Daten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Verfassungsgerichtsbarkeit, richterliche Unabhängigkeit, Transformationsphase, Akteursinteressen und die verschiedenen Indikatoren zur Stärkemessung.

Warum ist der Judicial Power Score (JPS) laut Autor problematisch?

Der Autor argumentiert, dass der JPS auf formalen Kriterien basiert, die sich zwischen den untersuchten Ländern kaum unterscheiden und die tatsächliche informelle Macht sowie die Unabhängigkeit der Richter während der Transformation nicht adäquat widerspiegeln.

Welche Bedeutung kommt dem Unterschied zwischen de iure- und de facto-Stärke zu?

Der Autor stellt fest, dass formale Regelungen (de iure) oft nicht mit der tatsächlichen Ausübung der Macht (de facto) korrelieren, weshalb für eine valide Analyse qualitative Daten zur richterlichen Unabhängigkeit unerlässlich sind.

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Details

Title
Verfassungsgerichtsbarkeit in Mittel- und Osteuropa - Zwischen ethnischer Fragmentierung und Akteursinteressen
College
University of Mannheim  (Fakultät für Sozialwissenschaften Lehrstuhl für Politische Wissenschaft III)
Course
Hauptseminar: „Die Regierungssysteme der neuen EU-Staaten und der Beitrittskandidaten“
Grade
1,3
Author
Bachelor of Arts Johannes Schumm (Author)
Publication Year
2006
Pages
31
Catalog Number
V87978
ISBN (eBook)
9783638040259
Language
German
Tags
Verfassungsgerichtsbarkeit Mittel- Osteuropa Zwischen Fragmentierung Akteursinteressen Hauptseminar Regierungssysteme EU-Staaten Beitrittskandidaten“
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Bachelor of Arts Johannes Schumm (Author), 2006, Verfassungsgerichtsbarkeit in Mittel- und Osteuropa - Zwischen ethnischer Fragmentierung und Akteursinteressen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87978
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