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Zuständigkeiten der Hauptversammlung in Angelegenheiten der Geschäftsführung

Titel: Zuständigkeiten der Hauptversammlung in Angelegenheiten der Geschäftsführung

Seminararbeit , 2008 , 28 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Markus Ronnweber (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Im Gegensatz zur GmbH, wo das oberste willensbildende Organ die Generalversammlung ist, ist bei der AG der Einfluss der Eigentümer auf ein Minimum reduziert. Die Zuständigkeiten, welche die Hauptversammlung der AG hat, sind im AktG eindeutig geregelt. Trotz dieses Umstandes hat es in der Vergangenheit Fälle gegeben, wo der Hauptversammlung zwar kein Mitspracherecht in der Geschäftsführung per Gesetz zugekommen ist, aber vom deutschen BGH trotzdem als für zuständig erklärt worden ist (Holzmüller-Entscheidung , Macrotron-Entscheidung und Gelatine-Urteil ). In diesem Fall spricht man von einer ungeschriebenen Zuständigkeit der Hauptversammlung. Die vorliegende Seminararbeit befasst sich insbesondere mit den Zuständigkeiten der Hauptversammlung in Angelegenheiten der Geschäftsführung, hierbei vor allem mit den ungeschriebenen Zuständigkeiten. Zuerst wird überblicksmäßig auf die Zuständigkeiten eingegangen, die der Hauptversammlung durch das AktG eindeutig zuerkannt werden und anschließend wird anhand von Gerichtsentscheidungen (wie bereits erwähnt: Holzmüller, Macrotron, Gelatine) auf die ungeschriebenen Zuständigkeiten der Hauptversammlung eingegangen. Im Vordergrund dieser Abhandlung steht dabei das Herausarbeiten der einzelnen Faktoren, welche eine derartige ungeschriebene Zuständigkeit begründen und die (engen) Grenzen welche diesen ungeschriebenen Zuständigkeiten gesetzt sind.
Anschließend an die theoretische Abhandlung über die Zuständigkeit der Hauptversammlung in Angelegenheiten der Geschäftsführung wird auf den kürzlich vollzogenen Beteiligungserwerb der Conwert Immobilien Invest AG (welche mittlerweile in eine SE umgewandelt worden ist) eingegangen und untersucht inwieweit bei diesem Fall der Hauptversammlung eine ungeschriebenen Zuständigkeit zugekommen ist oder nicht.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Hauptversammlung und ihre Zuständigkeiten

3. Ungeschriebene Zuständigkeiten der Hauptversammlung

3.1 Die Holzmüller-Entscheidung

3.2 Die Diskussion nach Holzmüller

3.3 Auswirkungen der Holzmüller-Entscheidung auf Österreich

3.4 Die Macrotron -Entscheidung

3.5 Das Gelatine Urteil

3.6 Klarstellungen durch Gelatine

3.6.1 Schutzzweck

3.6.2 Rechtsgrundlage

3.6.3 Enger Anwendungsbereich der Gelatine-Erkenntnis

3.6.4 Erforderliche Beschlussmehrheit

3.7 Auswirkungen des Gelatine-Urteils auf Österreich

3.8 Ungeklärtes auch nach Gelatine

3.8.1 Verhältnis zu Macrotron

3.8.2 Aufgreifkriterien und Anwendungsbereich

3.8.3 „Verenkelung“ von Vermögensteilen

3.8.4 Beteiligungsveräußerung

3.8.5 Beteiligung Dritter am Gesellschaftsvermögen

3.8.6 Beteiligungserwerb

3.8.7 Maßnahmen in Tochtergesellschafen

3.8.8 Art und Weise des Zustandekommens von „Holzmüller-Beschlüssen“

3.8.9 Initiativrecht der Hauptversammlung

3.8.10 Anwendbarkeit der Holzmüller-Doktrin im Vertragskonzern

4. Der Beteiligungserwerb der Conwert Immobilien Invest AG

4.1 Einführung in die Problemstellung

4.2 Gegenstand des Beteiligungserwerbs

4.3 Zuständigkeiten der Hauptversammlung in Bezug auf den Beteiligungserwerb

5. Abschlusswort des Autors

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die ungeschriebenen Zuständigkeiten der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft in Angelegenheiten der Geschäftsführung, insbesondere unter Berücksichtigung der deutschen BGH-Rechtsprechung (Holzmüller, Macrotron, Gelatine) und deren Übertragbarkeit auf die österreichische Rechtslage sowie eine praktische Fallstudie.

  • Entwicklung und Schutzzweck der Holzmüller-Doktrin
  • Abgrenzung und Reichweite der ungeschriebenen Hauptversammlungszuständigkeiten
  • Rechtsvergleich und Auswirkungen der deutschen Rechtsprechung auf Österreich
  • Analyse von Grenzfragen wie "Verenkelung", Beteiligungserwerb und Vertragskonzern
  • Fallstudie zum Beteiligungserwerb der Conwert Immobilien Invest AG

Auszug aus dem Buch

3.1 Die Holzmüller-Entscheidung

„Bei der Holzmüller-Entscheidung des deutschen BGH9 ging es um die Ausgliederung von ca. 80% des Gesellschaftsvermögens im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf eine 100% Tochter. Die Rede war vom wertvollsten Betriebszweig.“10 Der BGH entwickelte folgende viel zitierte Formel:11 „Es gebe grundlegende Entscheidungen, die durch die Außenvertretungsmacht des Vorstands, seine gemäß § 82 Abs. 2 dAktG begrenzte Geschäftsführungsbefugnis wie auch durch den Wortlaut der Satzung formal noch gedeckt sind, gleichwohl aber so tief in die Mitgliedsrechte der Aktionäre und deren im Anteilseigentum verkörpertes Vermögensinteresse eingreifen, dass der Vorstand vernünftigerweise nicht annehmen kann, er dürfe sie in ausschließlich eigener Verantwortung treffen, ohne die Hauptversammlung zu beteiligen.

Der II. Zivilsenat sah damals diese Voraussetzungen als erfüllt an, da die Ausgliederung sich im Kernbereich der Unternehmenstätigkeit abspielte, den wertvollsten Betriebszweig betraf und die Unternehmensstruktur von Grund auf änderte. In solchen Fällen verdichte sich das Vorlageinteresse des Vorstands nach §§ 119 Abs. 2 dAktG zu einer Vorlagepflicht. Eine Verletzung dieser Vorlagepflicht lasse die Wirksamkeit der Holzmüller-Maßnahme im Außenverhältnis unberührt.“12

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Einführung in die Problematik ungeschriebener Zuständigkeiten der Hauptversammlung bei Aktiengesellschaften im Vergleich zur GmbH.

2. Die Hauptversammlung und ihre Zuständigkeiten: Überblick über die gesetzlich geregelten Kompetenzen und Mehrheitserfordernisse der Hauptversammlung nach dem Aktiengesetz.

3. Ungeschriebene Zuständigkeiten der Hauptversammlung: Detaillierte Analyse der Holzmüller-Entscheidung, ihrer Weiterentwicklung durch Macrotron und Gelatine sowie deren theoretische Auswirkungen.

4. Der Beteiligungserwerb der Conwert Immobilien Invest AG: Praktische Anwendung der erarbeiteten Theorie auf den konkreten Beteiligungserwerb der Conwert Immobilien Invest AG.

5. Abschlusswort des Autors: Zusammenfassende Einschätzung zum aktuellen Stand der Rechtsunsicherheit und dem Erfordernis weiterer Klärungen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Schlüsselwörter

Hauptversammlung, Holzmüller-Entscheidung, Geschäftsführung, Aktiengesellschaft, ungeschriebene Zuständigkeiten, Mediatisierung, Gelatine-Urteil, Macrotron-Entscheidung, Beteiligungserwerb, Konzernrecht, Vorlagepflicht, Aktionärsschutz, Satzungsnähe, Conwert Immobilien Invest AG, Kapitalgesellschaftsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die ungeschriebenen Kompetenzen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, die über den gesetzlich festgelegten Katalog hinausgehen, wenn Geschäftsführungsmaßnahmen tiefgreifende Auswirkungen auf die Aktionäre haben.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Mittelpunkt stehen die dogmatische Herleitung dieser ungeschriebenen Rechte, die Abgrenzung zu gesetzlichen Zuständigkeiten und die Analyse, in welchen Fällen eine Mitwirkung der Aktionäre zwingend ist.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu klären, unter welchen Bedingungen der Vorstand verpflichtet ist, die Hauptversammlung bei grundlegenden Geschäftsführungsentscheidungen einzubeziehen, und wie dies auf österreichische Verhältnisse sowie spezifische Praxisfälle anzuwenden ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die eine Analyse der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (insbesondere des deutschen BGH) mit der einschlägigen Literatur und deren Anwendung auf einen konkreten wirtschaftlichen Sachverhalt verbindet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Aufarbeitung der "Holzmüller-Doktrin" und ihrer Evolution durch Folgeentscheidungen sowie in einen praktischen Teil, der den Beteiligungserwerb der Conwert Immobilien Invest AG prüft.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Schlüsselbegriffe sind Hauptversammlung, Holzmüller-Entscheidung, Mediatisierung, ungeschriebene Zuständigkeiten sowie das Verhältnis von Vorstand und Aktionären.

Wie unterscheidet sich die Holzmüller-Doktrin von den Macrotron- und Gelatine-Urteilen?

Während Holzmüller auf die Mediatisierung von Mitverwaltungsrechten abstellt, fokussiert Macrotron auf den vermögensrechtlichen Schutz beim Delisting, und das Gelatine-Urteil dient der Konkretisierung und Einschränkung dieser Grundsätze auf Ausnahmefälle.

Ist der Beteiligungserwerb der Conwert Immobilien Invest AG nach Auffassung des Autors zustimmungspflichtig?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Beteiligungserwerb nicht zwingend zustimmungspflichtig war, da er im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand stand und die Einbindung der Hauptversammlung als freiwillige Vorlage zu werten ist.

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Details

Titel
Zuständigkeiten der Hauptversammlung in Angelegenheiten der Geschäftsführung
Hochschule
Wirtschaftsuniversität Wien
Veranstaltung
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Note
1,0
Autor
Markus Ronnweber (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2008
Seiten
28
Katalognummer
V87991
ISBN (eBook)
9783638034067
ISBN (Buch)
9783638930772
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zuständigkeiten Hauptversammlung Angelegenheiten Geschäftsführung Gesellschafts- Kapitalmarktrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Markus Ronnweber (Autor:in), 2008, Zuständigkeiten der Hauptversammlung in Angelegenheiten der Geschäftsführung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87991
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Leseprobe aus  28  Seiten
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