Die Geschäftsführung einer GmbH als Führungsorgan - Rechtsstellung, Bestellung, Aufgaben, Pflichten, Vergütung, Abberufung


Term Paper (Advanced seminar), 2007

25 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

II Abbildungsverzeichnis

1 Einleitende Betrachtung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Vorgehensweise

2 Einordnung der Rechtsstellung
2.1 Stellung gegenüber der Gesellschafterversammlung
2.2 Doppelstellung des Geschäftsführers

3 Die Bestellung zum Geschäftsführer
3.1 Persönliche Voraussetzungen
3.2 Der Vorgang der Bestellung zum Geschäftsführer
3.2.1 Zuständigkeit und Durchführung der ordnungsgemäßen Bestellung
3.2.2 Der Notgeschäftsführer
3.3 Der Anstellungsvertrag

4 Aufgaben
4.1 Abgrenzung Geschäftsführung und Vertretung
4.1.1 Geschäftsführungsbefugnis
4.1.2 Vertretungsmacht
4.2 Aufgaben mit gesetzlicher Grundlage
4.2.1 Wächter des Stammkapitals
4.2.2 Vorbereitung, Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses
4.2.3 Abgabe der Jahressteuererklärung
4.2.4 Einberufung der Gesellschafterversammlung
4.3 Weitere Aufgabengebiete

5 Pflichten
5.1 Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes
5.2 Haftung
5.3 Treuepflicht

6 Vergütung
6.1 Jahresgrundentgelt
6.2 Tantieme
6.3 Zusatzvergütungen

7 Beendigung des Geschäftsführeramtes
7.1 Abberufung
7.2 Amtsniederlegung
7.3 Vertragsende

8 Schlussbetrachtung

III Literatur

II Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Unternehmensleitungsbefugnis eines Geschäftsführers

Abbildung 2: Zusammensetzung der Vergütungsbestandteile von Geschäftsführern

Abbildung 3: Beendigungsmöglichkeiten des Geschäftsführeramtes

1 Einleitende Betrachtung

1.1 Problemstellung

Rechtsfragen, welche die Zusammenhang mit dem Führungsorgan einer GmbH, also dem Geschäftsführer stehen, ziehen in der Praxis oft viele Schwierigkeiten mit sich, da es hierbei zu einer Verflechtung verschiedener Rechtsgebiete kommt, welche unter anderem sowohl das Gesellschaftsrecht, als auch das Arbeits- und Sozialrecht tangieren. Die Kenntnis vom Zusammenspiel der einzelnen Rechtsgebiete sowie der vielfältigen Aufgaben und Pflichten eines Geschäftsführers ist insbesondere für BWL Studenten wichtig, da der Eine oder Andere in seiner beruflichen Laufbahn durchaus in Kontakt mit dem geschäftsführenden Organ einer GmbH tritt oder möglicherweise sogar selbst zum Geschäftsführer bestellt wird.

1.2 Zielsetzung

Im Fokus dieser Arbeit steht die Geschäftsführung einer GmbH als Führungsorgan. Ziel ist es, die Organstellung des GmbH Geschäftsführers systematisch zu analysieren, um so einen Beitrag zum besseren Gesamtverständnis bezüglich der komplexen Verflechtung der verschiedenen Rechtsgebiete, welche die Geschäftsführung einer GmbH tangiert, zu leisten. Um dies zu ermöglichen, soll hierbei neben der Klärung der Rechtsstellung auch auf die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführerorgans sowie dessen Aufgaben und Pflichten eingegangen werden. Auch individuell gesellschaftsabhängige Angelegenheiten, wie beispielsweise die Vergütung werden hierbei näher erläutert. Dabei soll versucht werden, einen breiten Überblick über alle, für einen Geschäftsführer relevanten Themen, zu schaffen.

1.3 Vorgehensweise

Zu Beginn der Arbeit wird zunächst einmal die grundlegende Stellung des Geschäftsführers sowie dessen Verhältnis zur Gesellschafterversammlung geklärt. Im weiteren Fortgang erfolgt eine differenzierte Betrachtung der Rechtsstellung des GmbH Geschäftsführers in Bezug auf dessen Bestellung zum Führungsorgan der GmbH einerseits sowie der Rechtsstellung, welche sich durch den Anstellungsvertrag begründet andererseits. Bevor nun im Kapitel 3.2 der Vorgang zur Bestellung des Geschäftsführers erläutert wird, erfolgt zunächst eine Betrachtung der persönlichen Voraussetzungen, die ein Geschäftsführer erfüllen muss, um aus rechtlichen Gesichtspunkten überhaupt zum geschäftsführenden Organ bestellt werden zu können. Nachdem erläutert wurde, wie die Bestellung eines Geschäftsführers erfolgt, wird eingehend auf die Aufgabenbereiche und Pflichten des Geschäftsführers eingegangen, wobei neben den gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen auch individuell vereinbare Regelungen berücksichtigt werden. Im weiteren Verlauf wird auf die Vergütung eines Geschäftsführers eingegangen. Hierbei werden die möglichen Vergütungsbestandteile näher erläutert. Im vorletzten Kapitel werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Beendigung der Geschäftsführerstellung aufgezeigt. Zum Abschluss der Arbeit wird ein kritisches Fazit gezogen.

2 Einordnung der Rechtsstellung

2.1 Stellung gegenüber der Gesellschafterversammlung

Der Geschäftsführer ist das ausführende Organ einer GmbH, d.h. erst durch ihn wird die GmbH handlungsfähig. Jede GmbH muss per gesetzlicher Vorgabe mindestens einen Geschäftsführer haben.[1] Oberstes Willensbildungsorgan einer GmbH ist jedoch nicht der Geschäftsführer, sondern die Gesellschafterversammlung als beschlussfassendes Organ. Der Geschäftsführer hat deren Beschlüsse sowohl auszuführen, als auch deren Einhaltung sicherzustellen.[2]

2.2 Doppelstellung des Geschäftsführers

Faktisch betrachtet steht der GmbH Geschäftsführer, was seine Rechtsstellung zur GmbH angeht, in einer Art Doppelstellung.[3] Auf der einen Seite ist er als Organ der Gesellschaft zu deren gesetzlichem Vertreter bestellt worden[4]. Seine Rechtsbeziehung zur GmbH sowie seine damit verbundenen Rechte und Pflichten, gehen hierbei eindeutig aus dem GmbH Gesetz hervor. Auf der anderen Seite könnte ein Geschäftsführer was das Innenverhältnis zwischen GmbH und Geschäftsführer angeht, aber auch als Angestellter der GmbH im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sein.[5] Aus diesem Grund könnte man also annehmen, der Geschäftsführer sei dementsprechend auch ein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne. Was diese Betrachtungsweise betrifft, gibt es jedoch keine eindeutige gesetzliche Regelung. Auch wenn der Geschäftsführer zwar per Gesetz von einigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, wie beispielsweise dem Kündigungsschutz ausgeschlossen ist, fehlt eine allgemeine Aussage, ob der Geschäftsführer als Arbeitnehmer anzusehen ist oder nicht. Nach vorherrschender rechtlicher Meinung ist der Geschäftsführer jedoch kein Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Der BGH begründet diese Auffassung in der arbeitgeberähnlichen organrechtlichen Stellung des Geschäftsführers.[6] Bei einem Urteil vom 26.05.1999 vertrat das BAG jedoch erstmals die Ansicht, dass ein GmbH Geschäftsführer sehr wohl auch eine arbeitnehmerähnliche Person sein kann.[7] Letztendlich richtet sich die Rechtsstellung nach den einzelvertraglichen Abreden im Anstellungsvertrag.

Die Unterscheidung zwischen der rechtlichen Organstellung und einem Anstellungsvertrag ist von grundsätzlicher Bedeutung. Beide Rechtsverhältnisse hängen nicht wechselseitig voneinander ab. Die Bestellung zum Geschäftsführer allein begründet keinen automatischen Abschluss eines Anstellungsvertrages. Umgekehrt bedeutet allein die Abberufung von der Geschäftsführung nicht automatisch eine Kündigung des Anstellungsvertrages.[8] Bestellung und Anstellung sind also grundsätzlich voneinander zu unterscheiden. Gibt es keinen Anstellungsvertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers regelt, ergeben sich die Rechte und Pflichten aus der Satzung sowie aus dem Gesetz. Bei der Bestellung wird der Geschäftsführer also zum Gesellschaftsorgan bestellt. Der Anstellungsvertrag ergänzt, erweitert oder untermauert lediglich gesetzliche Regelungen bezüglich den Rechten und Pflichten des arbeitsrechtlichen Verhältnisses zwischen GmbH und Geschäftsführer.[9]

3 Die Bestellung zum Geschäftsführer

3.1 Persönliche Voraussetzungen

Neben den gesellschaftsspezifischen Voraussetzungen, die ein Geschäftsführer aus Unternehmenssicht mit sich bringen muss, macht auch der Gesetzgeber Vorgaben bezüglich der Eignung zum Amt des Geschäftsführers. So kann nur eine natürliche Person, welche unbeschränkt geschäftsfähig ist zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden. Außerdem gilt aus Gläubigerschutzgründen: Wurde eine Person zu einer Insolvenzstraftat verurteilt, ist es ihr für die Dauer von fünf Jahren untersagt, ein Geschäftsführeramt auszuüben. Personen, denen die Ausübung eines Berufes oder Gewerbes untersagt ist, sind ebenfalls während der Dauer dieses Verbots nicht berechtigt als Geschäftsführer tätig zu sein.[10] Verliert ein Geschäftsführer eine der gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen, verliert er sein Amt mit sofortiger Wirkung, unabhängig von seiner Abberufung.[11]

3.2 Der Vorgang der Bestellung zum Geschäftsführer

Wie bereits in Kapitel 2.2 erwähnt, muss grundsätzlich zwischen der Bestellung zum Gesellschafter an sich und dem gegebenenfalls damit verbundenen Abschluss eines Anstellungsvertrages differenziert werden.

3.2.1 Zuständigkeit und Durchführung der ordnungsgemäßen Bestellung

Sofern im Gesellschaftervertrag nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Bestellung des Geschäftsführers gemäß § 46 Abs. 5 GmbHG durch Mehrheitsbeschluss der abgegebenen Stimmen der Gesellschafterversammlung, wobei jeweils 50€ eines Geschäftsanteils eine Stimme gewähren.[12] Damit die Bestellung an sich wirksam wird, bedarf es neben dem Beschluss der Gesellschafterversammlung außerdem der Annahme des Amtes der zum Geschäftsführer berufenen Person. Hierbei reicht eine mündliche Annahme aus.[13] Beschäftigt eine GmbH mehr als 2000 Mitarbeiter, ist nicht mehr die Gesellschafterversammlung, sondern der Aufsichtsrat für die Bestellung zuständig.[14] Weiterhin ist es möglich, die Zuständigkeit der Bestellung mittels Satzung an eine dritte Person oder einen einzelnen ermächtigten Gesellschafter zu übertragen. Nach erfolgreicher Bestellung und Annahme ist der jeweilige Geschäftsführer im Handelsregister einzutragen. Die Wirkung der Eintragung ist deklaratorischer Natur. Veranlasst der neue Geschäftsführer die Eintragung selbst, so gilt dies automatisch als Annahme seines Amtes.[15]

[...]


[1] Vgl. Kügler, G.(2001), Wirtschaftslehre der Unternehmung, Haan-Gruiten: Verlag Europa Lehrmittel, - .S. 267f.

[2] Vgl. Sattler, A./ Verspay, H.(2005), Der Ingenieur als GmbHGeschäftsführer, Düsseldorf: VDIVerlag, S. 55

[3] Vgl. Klammroth, S./ Reiserer, K. (2005), Der GmbHGeschäftsführerVertrag, Frankfurt am Main: Verlag Recht und Wirtschaft, S. 2

[4] Vgl. §35 Abs. 1 GmbHG

[5] Vgl. Verlagsgruppe Hültig (2006), Der GmbH Geschäftführer, in: Newsletter Arbeits und Lohnsteuerrecht, Ausgabe 4, S.1

[6] Vgl. BHG v. 26.03.1984 – II ZV 120/83, DB 1984, S. 2238

[7] Vgl. BAG v. 26.05.1999 – 5 ARZ 664/98 NZA 1999, S.987

[8] Vgl. Bischoff, T.(2003), Der GmbHGeschäftsführer : Status, Rechte und Pflichten, Stuttgart: Richard ..Boorberg Verlag, S. 13

[9] Vgl. Jäger, G. (2001), Der Anstellungsvertrag des GmbHGeschäftsführers, München: Verlag C.H.Beck, ,. S. 23

[10] Vgl. § 6 Abs. 2 GmbHG

[11] Vgl. Rocco, J. (2006), Der GmbH Geschäftfsfürer, Berlin: Springer Verlag, S. 9

[12] Vgl. § 47 Abs. 2 GmbHG

[13] Vgl. Brandmüller, G. (2007), Der GmbHGeschäftsführer im Gesellschafts, Steuer und Sozialversiche++ rungsrecht, Bonn: Stollfuß Verlag, S. 9f.

[14] Vgl. §31 Abs. 1 MitbestG

[15] Vgl. Rocco, J. (2006), S. 16 ff.

Excerpt out of 25 pages

Details

Title
Die Geschäftsführung einer GmbH als Führungsorgan - Rechtsstellung, Bestellung, Aufgaben, Pflichten, Vergütung, Abberufung
College
University of Applied Sciences Offenburg
Grade
1,3
Author
Year
2007
Pages
25
Catalog Number
V88086
ISBN (eBook)
9783638017947
ISBN (Book)
9783640529865
File size
537 KB
Language
German
Keywords
Geschäftsführung, GmbH, Führungsorgan, Rechtsstellung, Bestellung, Aufgaben, Pflichten, Vergütung, Abberufung
Quote paper
Stephanie Paul (Author), 2007, Die Geschäftsführung einer GmbH als Führungsorgan - Rechtsstellung, Bestellung, Aufgaben, Pflichten, Vergütung, Abberufung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88086

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die Geschäftsführung einer GmbH als Führungsorgan - Rechtsstellung, Bestellung, Aufgaben, Pflichten, Vergütung, Abberufung



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free