Mindestlöhne in Europa

Bestandsaufnahme und Analyse der Wirkung


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2007

26 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Zielsetzung und Gang der Untersuchung

2 Mindestlöhne in der EU
2.1 Verbreitung von Mindestlöhnen in der EU
2.2 Mechanismen zur Festlegung von Mindestlöhnen

3 Auswirkungen von Mindestlöhnen auf die Beschäftigung und die Einkommensverteilung
3.1 Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen
3.1.1 Auswirkungen im neoklassischen Standardmodell
3.1.2 Mindestlöhne und deren Auswirkungen im Monopson
3.3.3 Empirische Ableitung der Auswirkungen
3.4 Soziale Effekte von Mindestlöhnen

4 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Gesetzliche Mindestlöhne pro Monat in Euro

Abbildung 2 Gesetzliche Mindestlöhne in KKS

Abbildung 3 Wirkung von Mindestlöhnen im neoklassischen modell

Abbildung 4 auswirkungen von Mindestlöhnen im monopson

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Mechanismen zur Festlegung und Anpassung gesetzlicher Mindestlöhnen

Tabelle 2 Zusammenfassung neuerer Untersuchungen zum Beschäftigungseffekt von Mindestlöhnen

1 Zielsetzung und Gang der Untersuchung

Mindestlöhne sind in den USA, Japan oder in vielen europäischen Staaten, zum Teil seit Beginn des vergangenen Jahrhunderts, Realität.[1] Seit geraumer Zeit wird nun auch in Deutschland über die Einführung von Mindestlöhnen nachgedacht. Dabei sind Mindestlöhne, nicht nur in Deutschland, Gegenstand teils heftiger Diskussionen zwischen Verfechtern und Gegnern von Mindestlöhnen.

Zum einen ist es Ziel dieser Arbeit, dem Leser einen Überblick über die Verbreitung von Mindestlöhnen in der EU zu verschaffen. Zum anderen, sollen vor allem die Konsequenzen, die mit einer Einführung von Mindestlöhnen verbunden sind, einer näheren Untersuchung unterzogen werden. Dies erscheint zwingend notwendig, da die Wirkungen von Mindestlöhnen, insbesondere auf die Beschäftigung, stets kontrovers diskutiert werden und keineswegs Einigkeit über deren Auswirkungen herrscht.

Zunächst erfolgt im zweiten Kapitel, neben einer Erörterung der Zielsetzung die mit Mindestlöhnen erfüllt werden sollen, vor allem die Darstellung der Ausbreitung von Mindestlöhnen in der EU. Darüber hinaus findet auch eine Abbildung der Mechanismen statt, die für die Festlegung von Mindestlöhnen herangezogen werden. Anschließend sollen die Auswirkungen, die aus einer Einführung von Mindestlöhnen resultieren, untersucht werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Konsequenzen, die Mindestlöhne auf den Arbeitsmarkt ausüben. Um zu einer fundierten Darstellung der Auswirkungen zu gelangen, werden zunächst die beiden „gängigsten“ theoretischen Modelle als Untersuchungsgrundlage verwendet. Darüber hinaus werden auch die zahlreichen empirischen Untersuchungen berücksichtigt, denen innerhalb der Debatte eine gewichtige Rolle zukommt. Diese werden nämlich sowohl von den Verfechtern, als auch von den Gegnern von Mindestlöhnen, als Grundlage ihrer Argumentationen verwendet. Ebenfalls zu untersuchen sind die sozialen Auswirkungen von Mindestlöhnen. Zu überprüfen sind hier vor allem die Auswirkungen auf die Einkommensverteilung. Eine Zusammenfassung in Verbindung mit einem Fazit bilden den Abschluss der Arbeit.

2 Mindestlöhne in der EU

Wie schon angedeutet, handelt es sich bei Mindestlöhnen nicht um eine neuartige Erscheinung, sondern um ein etabliertes Instrument, welches in zahlreichen Ländern eingesetzt wird. Bereits im Jahre 1894 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Neuseeland eingeführt. Das Vereinigte Königreich folgte 1909 als erstes europäisches Land, bevor 1912 auch in den USA die Implementierung eines Mindestlohns stattfand.[2] Als bedeutendster Grund der für eine Einführung von Mindestlöhnen herangezogen wird, ist dessen Wirkung auf die Einkommensverteilung.[3] Sozialpolitisch wird bei der Einführung von Mindestlöhnen auf die „Menschenwürde“ verwiesen, wonach alle Beschäftigten sich „von der Arbeit ihrer Hände ernähren und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.“[4] Zudem wird das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Arbeit und Kapital moniert. In vielen Branchen besteht demnach die Gefahr, eines ständigen Herabdrückens der Löhne, was eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes darstellen kann.[5] Mindestlöhne sollen demnach die Armut der Beschäftigten reduzieren, bzw. eine als ungerecht wahrgenommene Einkommensverteilungen vermindern,[6] und dies ohne Inanspruchnahme von staatlicher Umverteilungsmaßnahmen über Steuern und Transfers.[7] Vor diesem Hintergrund ist auch die aktuell in Deutschland geführte Debatte zu betrachten. Verwiesen wird auf die deutliche Zunahme der Niedrig- und Niedrigstlöhne.[8]

Mindestlöhne können grundsätzlich auf zwei verschiedenen Wegen bestimmt werden: Durch tarifvertragliche oder gesetzliche Regelungen. Bei tarifvertraglichen Regelungen werden für einen bestimmten Regelungsbereich (Land, Branche, Betrieb) Mindestlöhne festgelegt, unterhalb derer kein Arbeitnehmer eine Beschäftigung aufnehmen darf. Allerdings weisen derartige Regelungen teils große Deckungslücken auf, vor allem in den klassischen Niedriglohnbranchen, wie etwa dem privaten Dienstleistungsgewerbe. Bedingt durch den geringen Organisationsgrades der Gewerkschaften innerhalb dieser Branchen, werden in zahlreichen Ländern die Mindestlöhne durch gesetzliche Regelungen ergänzt.[9]

2.1 Verbreitung von Mindestlöhnen in der EU

Innerhalb der EU verfügen mittlerweile 20 der 27 Mitgliedsstaaten über gesetzliche Mindestlohnregelungen. Während einige der Mitgliedsstaaten bereits vor einigen Jahrzehnten Mindestlöhne einführten, verfügen Irland und Großbritannien erst seit Ende des vergangenen Jahrhunderts über derartige Regelungen. Bei den meisten der mittel- und osteuropäischen Länder kam es im Rahmen der Transformationsperiode Anfang der 1990er Jahre zu einer Einführung der Mindestlöhne, aufgrund der tendenziell eher gering entwickelten Tarifvertragssysteme.[10] Einen Überblick über die aktuell geltenden Mindestlöhne liefert die folgende Abbildung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1:Gestzliche Mindestlöhne pro Monat in Euro (Stand 2007)[11]

Wie die obige Abbildung verdeutlicht, lassen sich auf absoluter Mindestlohnhöhe drei EU Ländergruppen identifizieren. Innerhalb der ersten Gruppe befinden sich die Beneluxstaaten, Frankreich, Irland und Großbritannien, die Mindestlöhne zwischen 1254 und 1570 € pro Monat bzw. zwischen 7,36 und 8,79€[12] pro Stunde verfügen. Die zweite Gruppe beinhaltet vor allem die südeuropäischen EU-Länder wie Griechenland, Spanien, Malta, Portugal sowie Slowenien. Diese Länder besitzen Mindestlöhne, die zwischen 470 und 668€ pro Monat bzw. zwischen 3,05 und 4,32€ pro Stunde liegen. Die letzte Gruppe umfasst die mittel- und osteuropäischen Länder, sowie die neuen Betrittsländer Bulgarien und Rumänien. All diese Länder weisen einen nochmals geringen Mindestlohn auf, der zwischen 92 und 288€ pro Monat bzw. zwischen 0,58 und 1,89€ pro Stunde liegt.[13]

Die Aussagekraft der vorliegenden Daten werden jedoch durch unterschiedliche Preisniveaus innerhalb der Mitgliedsstaaten eingeschränkt. Zur besseren Vergleichbarkeit ist es sinnvoll, mit dem Kaufkraftstandard eine Kunstwährung einzuführen, die bestehende Unterschiede eliminiert. Mit einem KKS kann man in allen Mitglieds- staaten die gleiche Menge an Sachgütern und Dienstleistungen erwerben.[14]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Gesetzliche Mindestlöhne in KKS (Stand: Januar 2007)[15]

Wie die Abbildung unterstreicht, verringern sich die Unterschiede zwischen den Mitgliedssaaten, vom Siebzehnfachen bei der absoluten Höhe der gesetzliche Mindestlöhne, auf das Siebenfache bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Preisniveaus.[16]

Allerdings bestehen auch Unterschiede in den Produktivitätsniveaus innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten, weshalb es u. U. sinnvoll sein kann, die Mindestlöhne in Relation zu den jeweiligen gesamtwirtschaftlichen Durchschnittseinkommen zu betrachten.[17] Dieser als Kaitz-Index bezeichnete Indikator stellt jedoch nur einen groben Parameter dar, da die gesetzlichen Mindestlöhne im Bezug auf die Qualifikation oft einheitlich festgelegt werden. In Folge dessen fällt der Index für Geringqualifizierte meist deutlich höher aus als für Hochqualifizierte.[18] Darüber hinaus liefert der Kaitz-Index keine Aussagen darüber, wie die einzelnen Branchen, die sich hinsichtlich der Beschäftigungsstruktur und damit auch im Durchschnittseinkommen differieren, durch den Mindestlohn beinträchtigen werden.[19]

Wie bereits oben skizziert, verfügen nicht alle EU-Staaten über gesetzliche Mindestlohnregelungen. Zu den Staaten, die lediglich über kollektivvertragliche Mindestlohnregelungen verfügen, gehören Dänemark, Schweden, Finnland, Deutschland, Österreich, Italien und Zypern.[20] Gleichwohl stellen zahlreiche der genannten Staaten Überlegungen über die Einführung von Mindestlöhnen an. Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Liberalisierung der europäischen Dienstleistungssektors, und der damit einhergehenden Migration von Arbeitskräften in einigen Branchen zu sehen, die bestehende kollektivvertragliche Mindestlohnregelungen außer Kraft zu setzen droht.[21] So entwickelt sich auch die Tarifbindung in Deutschland seit Jahren rückläufig.[22]

[...]


[1] Vgl. Schulten (2006), S. 14.

[2] Vgl. Lesch (2004), S. 42.

[3] Vgl. Ragacs (2002), S. 3.

[4] Ver.di/NGG (2006), S. 2.

[5] Vgl. Schulten (2006), S. 10.

[6] Vgl. Ragacs (2002), S. 3.

[7] Vgl. Eichhorst (2006), S. 5.

[8] Vgl. Kalina/Weinkopf (2006), S. 1.

[9] Vgl. Schulten (2006), S. 9f.; Eichhorst (2006), S. 4. Eine nähere Auseinandersetzung mit der

Bestimmung der Mindestlöhne findet in Kapitel 2.2 statt.

[10] Vgl. Schulten (2006), S. 14.

[11] Quelle: Eurostat (2007), eigene Darstellung.

[12] Eine Darstellung der Mindestlöhne auf Basis von Stundenlöhnen findet sich im Anhang Abb.

A-1. Ebenfalls im Anhang befindet sich ein Überblick über den Anteil der Beschäftigten im

Niedriglohnsektor. Vgl. Abb. A-2.

[13] Vgl. Regnard (2006), S. 2.

[14] Vgl. Eurostat (2007), S. 2.

[15] Quelle: Daten: Eurostat (2007); Grafik: Eigene Darstellung. Da sich die Angaben auf die

zum 1. Januar geltenden Mindestlöhne beziehen, wurde für die Umrechnung in Euro der

mittlere Wechselkurs für Dezember 2006 herangezogen. Die Umrechnungskurse für KKS

sind als vorläufig zu betrachten.

[16] Vgl. Eurostat (2007), S. 1.

[17] Vgl. Dolado et al. (1996), S. 321.

[18] Vgl. Dolado et al. (1996), S. 321.

[19] Vgl. Gregg (2000), S. 134.

[20] Vgl. Funk/Lesch (2005).

[21] Vgl. Schulten (2006), S. 19.

[22] Vgl. Bosch/Weinkopf (2006), S. 29f.; Bosch/Kalina (2005), S. 31ff.

Fin de l'extrait de 26 pages

Résumé des informations

Titre
Mindestlöhne in Europa
Sous-titre
Bestandsaufnahme und Analyse der Wirkung
Université
Ruhr-University of Bochum
Cours
Seminar Europäische Wirtschaftspolitik
Note
1,7
Auteur
Année
2007
Pages
26
N° de catalogue
V88182
ISBN (ebook)
9783638017374
ISBN (Livre)
9783638919173
Taille d'un fichier
505 KB
Langue
allemand
Mots clés
Mindestlöhne, Europa, Seminar, Europäische, Wirtschaftspolitik
Citation du texte
Udo Haberpursch (Auteur), 2007, Mindestlöhne in Europa, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88182

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