Ethik der Sozialen Arbeit

Eine Fallbearbeitung mit Ausschnitten aus der praktischen Diskursethik von Jürgen Habermas, der Kommunikationstheorie von Niklas Luhmann sowie unter dem Aspekt der eigenen ethischen Grundpositionen


Hausarbeit, 2007

28 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Vorstellung des Fallbeispiels

2. Menschenrechte und Soziale Arbeit in der Einwanderungsgesellschaft unter dem Aspekt einer europäischen Leitkultur
2.1 Bedeutung der Menschenrechte in der Sozialen Arbeit
2.2 Interkulturelle Kompetenz in der Sozialen Arbeit
2.3 Welche Menschenrechte werden im Beispielsfall verletzt?

3. Begründung meiner Vorgehensweise
3.1 Kurze Darstellung der Diskursethik nach Jürgen Habermas
3.2 Der Blinde Fleck
3.3 Die Kommunikationstheorie von Niklas Luhmann
3.3 Die Kontroverse Luhmann-Habermas
3.4 Eigene ethische Einstellungen und Grundpositionen

4. Zielsetzungen am Beispielsfall und Skalierung eigener Prioritäten und Werte

5. Einleitung von vertrauensbildenden Maßnahmen
5.1 Runder Tisch im Hobbyraum des Hauses nach der Methode des praktischen Diskurses von Jürgen Habermas
5.2 Annette B. bietet Gemeinschafts- und Brettspiele für die Kinder des Hauses an
5.3 …und darüber hinaus. Weitere Schritte und Maßnahmen zur Schlichtung des Falles

6. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Eine klare ethische Einstellung und ethische Bewusstheit ist für die Soziale Arbeit nicht nur in einem interkulturellen Kontext grundlegend. Die Klärung und die Reflexion der eigenen ethischen Position sind wichtige Voraussetzungen für eine qualitativ gut gelingende Praxis. Dabei muss Soziale Arbeit den Wert und die Würde jedes Einzelnen achten, sowie auch die Rechte, die sich daraus ergeben. Um manchen Spagat leisten zu können, sollte Soziale Arbeit sich nicht verbiegen, sondern, ausgerüstet mit fachlichen und interkulturellen Kompetenzen, mit berufsethischen Prinzipien[1] und einer guten Kooperation mit anderen Institutionen, klar Stellung beziehen. In dieser Hausarbeit werde ich die interkulturellen Kompetenzen der Sozialen Arbeit dahingehend berücksichtigen, da sie als Rüstzeug im Umgang mit Widersprüchlichkeiten bei ethnokulturellen Konflikten außerordentlich wichtig sind. Sie sollten schon jungen Menschen durch die Begegnung mit Fremdheit und Vielfalt in Form von interkulturellen Projekten wie dem Anti-Bias-Ansatz[2] vermittelt werden. Zu diesem Ansatz werde ich kurz auf ein wichtiges bundesweites Projekt aufmerksam machen, welches Gleichheit und Differenz als Herausforderung für Bildung ansieht und eine vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung schon im Kindergarten anstrebt.

Der unten vorgestellte Fall beschreibt beispielhaft eine ethisch interkulturelle Dilemmasituation. Anhand des Falles werden meine eigenen ethischen Werte, Prioritäten und Überzeugungen markiert, Menschenrechtsverletzungen untersucht und je nach Betroffenheit skaliert, um die entsprechenden vertrauensbildenden Maßnahmen im interkulturellen Dialog unter der Heranziehung der Diskursethik von Jürgen Habermas und der Kommunikationstheorie von Niklas Luhmann einzuleiten. In der Schlussbetrachtung werde ich meine Grundposition mit einem systemischen Blick bekräftigen und auch den möglichen Lösungsweg danach ausrichten. Nach Luhmann kann es nicht nur einen Weg geben, es gibt immer auch eine andere Möglichkeit, eine andere Wahl[3]. Man muss Kontingenzen erkennen, den eigenen blinden Fleck durch die Beobachtung zweiter Ordnung[4] ergründen, den blinden Fleck im System erfassen und den Menschen beharrlich immer wieder mit Freundlichkeit begegnen. Manchmal ist es die einzige Waffe, die jemand noch zur Verfügung hat, wenn alle Argumente, selbst im „herrschaftsfreien Raum“[5], von Habermas zunichte getreten werden.

1.1 Vorstellung des Fallbeispiels

Annette B. (44) beschließt nach ihrer Scheidung ihr Leben zu verändern, indem sie ihre frühere Berufstätigkeit als Einkäuferin einer Damenmodeabteilung wieder aufnimmt. Gleichzeitig kauft sie in der benachbarten Kreisstadt eine Eigentumswohnung und richtet diese „ besonders elegant “ im modernen Landhausstil ein. Sie wünscht interkulturelle Kontakte und hat sich deshalb bewusst für ein multikulturelles Viertel und für ein von vielen Familien ausländischer Herkunft bewohntes Haus entschieden. Doch schon nach einem Jahr wendet sie sich an die Integrationsbeauftragte der Stadt und sucht ihren Rat auf. Diese bietet Beratungen für Menschen mit türkischem Migrationshintergrund an. Annette B. ist, nach ihrer Aussage, „ todunglücklich “ in diesem Hause. Sie will auch ihre Wohnung wieder verkaufen. Was ist passiert? Kurz nach ihrem Einzug, stelle Annette B. fest, dass in dem Haus nur Familien mit türkischem Migrationshintergrund lebten. Die Frauen sprechen kein oder kaum Deutsch, sodass es ihr nicht gelang, Kontakt zu ihnen aufzubauen und ins Gespräch zu kommen. Ihr direkter Nachbar Herr K, Inhaber eines Installationsbetriebes, sagte ihr auf Nachfrage, ob sie seiner Frau und seinen zwei Töchtern Deutschunterricht geben könne und sie evtl. auch ins Kino einladen dürfe, dass er den Kontakt seiner Frau und Töchter bestimme und den Kontakt zu ihr nicht wünsche. Annette B. fühlt sich nicht nur zunehmend isoliert, sondern auch gestört von Kindern, die auf Balkonen und im Garten spielen und dazu noch laut Radio hören oder Fernsehen. Laut ihrer Aussage wurden die Satellitenantennen entgegen der Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft installiert, um, so vermutet sie, weitere Fernsehprogramme aus der Türkei zu empfangen. Besonders störe sie, wenn an Sonn- und Feiertagen, wie z.B. Ostern diesen Jahres, Fahrräder lautstark repariert werden, dazu noch Wäsche auf den Balkonen aufgehängt wird, draußen Kinder Fußball spielen und „ die Türken “ im Garten grillen. Sie selbst würde den Freitag, der ein besonderer Tag für Muslime ist, respektieren und keine Partys feiern. Als berufstätige Frau, wäre sie die einzige, welche die Regeln der Kehrwoche einhält. Als Beweis habe sie „auf ihrer Etage selbst Schmutz in einer Ecke deponiert“ Dieser lag noch nach drei Wochen da und sie musste dann den „Dreck“ von mehreren Parteien entfernen. Zu guter Letzt vermutet Annette B., dass einige sehr religiöse Miteigentümer gegen sie wettern würden, weil sie sich wohl zu freizügig kleide und schminke.

2. Menschenrechte und Soziale Arbeit in der Einwanderungsgesellschaft unter dem Aspekt einer europäischen Leitkultur

Lange Zeit hat sich Deutschland nicht eingestanden, dass es ein Einwanderungsland ist und demzufolge nicht wirklich die Integration der ausländischen MitbürgerInnen vorangetrieben. Ausländer wurden und werden heute noch wegen ihrer Rasse und Herkunft diskriminiert, selbst wenn schon längst Gesetze versuchen, dem entgegenzusteuern. Menschenrechte sind in erster Linie Empfehlungen und können nicht unbedingt immer mit aller Konsequenz durchgesetzt werden. Am 10. Dezember 1948 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR)[6] verabschiedet. Nach dieser Erklärung steht im Artikel 23, dass jeder ein Recht auf Arbeit hat. Trotzdem gibt es viele Menschen in Deutschland, die keine Arbeit haben und ganz besonders viele Migranten dürfen per Gesetz nicht einmal arbeiten. Soziale Arbeit muss die Menschen, die in unserem Land aus den unterschiedlichsten Gründen Aufenthalt begehren, integrieren und nicht nur assimilieren. Bassam Tibi hat dazu den Begriff der „europäischen Leitkultur“[7] geprägt, der zunächst von vielen politischen Vertretern und Bürgern missverstanden wurde. In seiner „Bilanz einer missglückten deutschen Debatte“ sagt er nochmals deutlich dazu: „Innerer und sozialer Frieden bedürfen eines Einverständnisses über Gemeinsamkeiten. Diese nenne ich Leitkultur.“[8] Das Konzept der Leitkultur duldet keine Parallelgesellschaft, sondern es geht „um eine Errungenschaft des okzidentalen Europa, die Jürgen Habermas ,kulturelle Moderne’ nennt. Eben weil die vor allem aus der europäischen Aufklärung hervorgegangene kulturelle Moderne keinen ethnischen Charakter hat, ist sie dazu geeignet, kulturübergreifende Gültigkeit zu erlangen. Eine europäische Leitkultur muss daher auf den Werten der kulturellen Moderne basieren und konsensuell für Deutsche und Migranten als Plattform für ein Miteinander gelten.“[9]

2.1 Bedeutung der Menschenrechte in der Sozialen Arbeit

Geschichtlich werden Menschenrechte in drei Generationen unterschieden. Mit den Rechten der ersten Generation (Freiheitsrechte) werden die liberalen Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat definiert. Mit den Rechten der zweiten Generation (Sozialrechte) werden die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte markiert, welche durch die industrielle Revolution entstanden sind. Mit der dritten Generation (Kollektivrechte) entwickelten sich die Rechte, welche universal, unteilbar und übergeordnet für alle Menschen gelten. Unteilbarkeit der Menschenrechte heißt, sie müssen in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden. Universalität der Menschenrechte bedeutet, dass sie für alle Menschen gelten, da die fundamentalen Grundbedürfnisse (physiologische, psychische und soziale Bedürfnisse) überlebensnotwendig sind. Daraus erschließt sich die theoretisch-wissenschaftliche Begründung für die Menschenrechte und der daraus erwachsene Auftrag der Sozialen Arbeit.[10] 1992 haben die internationalen Verbände der Sozialen Arbeit und die Vereinten Nationen weltweit „Soziale Arbeit als Menschenrechts-Profession“ proklamiert.[11] Soziale Arbeit ist für alle Menschen da und ganz besonders für Menschen, die durch Menschenrechtsverletzungen beeinträchtigt sind. Der Umgang mit interkulturellen Wertkonflikten und die daraus resultierenden ethischen Leitfragen (Skalierung der eigenen Werte) für die Soziale Arbeit kann nicht nur einzeln oder nationalspezifisch beantwortet werden, sondern muss global kommuniziert werden. Ein international konkretisierter professioneller Umgang mit Menschenrechtsverletzungen gibt Orientierung und Sicherheit, auch wenn viele Empfehlungen der Menschenrechte noch nicht in den nationalen Verfassungen verankert sind. Darin liegt eine große Bedeutung der Sozialen Arbeit, da sie die Lobbyisten für die spezifischen Problemlagen, Hans Walz nennt sie die „verwundbaren Gruppen“[12], sein sollen. Im Zuge der Globalisierung muss professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit immer auch interkulturelles Handeln sein. Soziale Arbeit mit einer gut ausgestatteten „Intercultural Awarness“[13] kann viel dazu beitragen, dass die Öffentlichkeit, die Unternehmen und die Politik eine kulturelle Sensibilität diesbezüglich entwickeln. Auch den Grenzen in den Köpfen der Einzelnen, geprägt durch viele Frustrationserfahrungen, könnte durch eine ethisch gut ausgestattete professionelle und international gut kooperierende Soziale Arbeit besser begegnet werden. Grenzen in den Köpfen zu verändern heißt Gedanken zu verändern und Haltungen zu verändern für den Frieden auf dieser Welt. „Interkulturelle Kompetenz wird in den nächsten Jahren zu einer zentralen Schlüsselkompetenz für den privaten, den gesellschaftlichen und den beruflichen Bereich (…), die allen Menschen unserer Gesellschaft vermittelt werden sollte.“[14]

2.2 Interkulturelle Kompetenz in der Sozialen Arbeit

Kognitive Wissensaneignung mit grundlegenden Kenntnissen über interkulturelle ethische Konzepte (Diversity within Unity-Modell von Amitai Etzioni[15] oder der ethische Minimalkonsens von Bassam Tibi[16] ), Gesetze (besonders Ausländergesetze), Migration, Religion, Länder- und Kulturkunde, Wirkung von Vorurteilen, Rassismus und Methodenkompetenz im Umgang mit ethnischen Kulturen sind wichtige Voraussetzungen für die Arbeit in einem multikulturellen Kontext. All dieses Wissen, wissenschaftlich sortiert in individuelle persönliche Fähigkeiten, in Wissensrepertoire und in Handlungskompetenzen wird als interkulturelle Kompetenz zusammengefasst, die sich aus einem „Bündel von Einzelkompetenzen“[17] zusammensetzt. Die interkulturelle Kompetenz kommt dann zum Tragen, wenn der/die SozialarbeiterIn in der Lage ist, alle Informationen wertfrei zu dekodieren und die Fähigkeit besitzt, mit Widersprüchlichkeiten umzugehen.

Im vorliegenden Fall sucht Annette B. z.B. auf der einen Seite Kontakt zu den türkischen Mit-bewohnern, auf der anderen Seite reagiert sie enttäuscht, weil ihre Erwartungen nicht erfüllt werden. Sie arbeitet mental mit gewachsenen, typischen Stereotypen: „Die Türken sind schmutzig und laut!“

Widersprüchlichkeiten zu erkennen und wertfrei entgegenzusteuern ist eine große Herausforderung der interkulturellen Arbeit. Am Optimalsten kann diese Herausforderung gemeistert werden, wenn die Gemeinwesenarbeit konzeptionell so ausgerichtet ist, dass MitarbeiterInnen bilingual sind und selbst einen Migrationshintergrund haben. Durch die authentisch durchlebte Migrationserfahrung, durch das Vorleben der berufsethischen Prinzipien und durch Wissensvorsprung wirken SozialarbeiterInnen nicht nur professionell, sondern auch glaubhafter und vorbildlicher. Dadurch können ethnozentristische und rigide Haltungen eher reflektiert, hinterfragt und in letzter Instanz sogar verändert werden.

Gerade in diesem Bereich ist Biografiearbeit unerlässlich und eine Auseinandersetzung und Reflexion bezüglich der eigenen kulturellen Identität und Haltung sollte regelmäßig stattfinden. Die/der SozialarbeiterIn sollte sich der verinnerlichten Unterdrückungs- und Dominanzverhältnisse bewusst sein. „Ich fülle für Sie das Formular aus.“

Die interkulturelle Arbeit kann nur gelingen, wenn in der Gemeinwesenarbeit viele Aufgaben-gebiete miteinander kooperieren. Angefangen von Bildungsarbeit im Kindertagesstättenbereich bis hin zur Ästhetisierung der Lebenswelt, Friedensarbeit, die Vermenschlichung der Wohnwelt, die Behebung von Not, die Geschlechterverhältnisse, die Prävention basierend auf der Wertegrundlage Freundschaft und Versöhnung. Erfahrungen mit Vielfalt ermöglichen Bildungs-prozesse. Es werden kognitive Entwicklungen angeregt. Eine ideologische Abrüstung durch Aufklärung, Bildungsarbeit, und Begegnung (nicht nur am grünen Tisch) muss so früh wie möglich beginnen. Dadurch werden Unterschiede/Fremdheit eher als Bereicherung angesehen und nicht als Bedrohung. Vielfalt als Bildungsthema sollte in jeder Gemeinwesenarbeit absolute Priorität haben und ist als Teil der interkulturellen Kompetenz der Sozialen Arbeit unverzichtbar. Ältere Menschen von Vorurteilen zu befreien ist oft ein mühsames Unterfangen und gelingt nur in seltenen Fällen. Junge Menschen durch Begegnung mit Fremdheit und Vielfalt von klein auf in interkulturellen Kompetenzen zu fördern, verspricht Kinder für die Zukunft stark zu machen, damit sie eine Offenheit gegenüber allen Menschen erlangen und Ethnozentrismus, Rassismus und Chauvinismus auf der ganzen Welt immer mehr abgebaut werden können.

An dieser Stelle möchte ich, wie in der Einleitung verwiesen, auf das bundesweite Dissemi-nationsprojekt „Kinderwelten“[18] aufmerksam machen, welches nach dem Anti-Bias-Ansatz (ABA) arbeitet und auf eine vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung im Kindergarten Wert legt. Es ist mehrperspektivisch und setzt genau an dieser Stelle an. Dieses Projekt wurde in Berlin erprobt und wird gerade in vielen Städten (Bad-Friedrichshall, Stuttgart) fortgeführt. Es ist kompatibel mit den Anforderungen des Orientierungsplans von Baden-Württemberg[19], der MitarbeiterInnen in Trägerverantwortung und in Kindertagesstätten auffordert, ihre eigene Bildungsbiografie zu überdenken, bevor sie Kinder in diesem Bereich fördern. Vielfalt ist eine Gestaltungsmöglichkeit von vielen. Da Vielfalt unter uns ist, sollten wir endlich damit beginnen, sie als ein Teil von uns anzusehen, denn eine gelungene Integration kann am Wohlverhalten der Bevölkerung gemessen werden.

2.3 Welche Menschenrechte werden im Beispielsfall verletzt?

Im vorliegenden Fall wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948[20] als Grundlage der Beurteilung herangezogen:

1) Artikel 1: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit

Die Familienmitglieder von Herr K. sind in ihrem Freiheitsrecht verletzt. Herr K. formuliert gegenüber Annette B., dass er allein über die Kontakte seiner Frau und seiner beiden Töchter bestimme. Somit wird nach der AEMR und nach deutschem Recht (Art. 3 GG) das Freiheits- und Selbstbestimmungsrecht der Frau und der Kinder verletzt, da die Familienmitglieder in der Ausübung ihrer Persönlichkeitsrechte eingeschränkt sind. Sie dürfen nicht selbst bestimmten, mit wem sie Kontakt haben möchten und mit wem nicht. Aus dem Fall geht nicht hervor, ob es auch der Wunsch der Frau und der Kinder ist, keinen Kontakt zu Annette B. haben zu wollen. Ist der Kontaktverbot allein der ausdrückliche Wille des Mannes und die anderen Familienmitglieder beugen sich diesem Wunsch, verletzt er unumgänglich das Recht zu freien Entfaltung der Persönlichkeit seiner Frau und seiner Kinder.

2) Artikel 2: Verbot der Diskriminierung

Es darf nicht nach Rasse, Farbe, Geschlecht… unterschieden werden. Die Staaten sind ver-pflichtet, alle Minderheiten gegen jegliche Form der Diskriminierung zu schützen.

Durch die Aussage des Mannes lässt sich schlussfolgern, dass seine Frau ihm unterstellt ist. Deshalb verletzt er das Gleichstellungsgebot zwischen Mann und Frau. In der Ausübung aller in diesem Pakt der Menschenrechte festgelegten Rechte gibt es keine Unterscheidung zwischen Mann und Frau. Er diskriminiert seine Frau, indem er sie sich unterstellt und sie nicht gleichwertig behandelt. Menschenrechte sind auch Frauenrechte. Im Islam sind die Männer für die Frauen verantwortlich. Ihnen obliegt die Wahrung der Rechte der Frauen. Jedoch müssen die Männer nach islamischem Recht ihre Frauen gut behandeln. Normalerweise sind islamische Frauen durch die islamischen Rechte und durch das deutsche Grundgesetz zweifach geschützt. Nicht der Islam unterdrückt die Frauen, sondern die Männer unterdrücken die Frauen. Die Frauen kennen oft ihre Rechte nicht und empfinden deshalb ihre Unterwerfung als gottgewollt und somit selbstver-ständlich. Bildung und Wissen ist die Voraussetzung für ein freies und nach dem Islam gottge-fälliges Leben.

[...]


[1] DBSH, Berufsethische Prinzipien des DBSH, S.1-4

[2] Vergl. Derman-Sparks, 2001

[3] Vergl. Berghaus 2003, S. 107-114

[4] Vergl. Berghaus 2003, S. 274-278

[5] Simon-Hohm, Reader, Diskursethik

[6] Humanrights.ch/Mers

[7] Simon-Hohm, Reader, Artikel von Tibi 2001, S. 23

[8] Simon-Hohm, Reader, Artikel von Tibi 2001, S. 25

[9] Simon-Hohm, Reader, Artikel von Tibi 2001,S. 26

[10] Vergl. Simon-Hohm, Reader , Artikel von Walz, Soziale Arbeit – Menschenrechte – Nachhaltige Entwicklung, S. 3

[11] Vergl. Simon-Hohm, Reader , Artikel von Walz, Soziale Arbeit – Menschenrechte – Nachhaltige Entwicklung, S. 2

[12] Vergl. Simon-Hohm, Reader , Artikel von Walz, Soziale Arbeit – Menschenrechte – Nachhaltige Entwicklung, S. 3

[13] Simon-Hohm, Reader, Interkulturelle Kompetenz, S. 41

[14] Simon-Hohm, Reader, Interkulturelle Kompetenz, S. 44

[15] Simon-Hohm, Arbeitsblatt Diversity within Unity-Modell, Quelle von Amitai Etzioni

[16] Tibi 1995, S. 58-61

[17] Simon-Hohm, PowerPoint-Folie Nr. 7

[18] Institut für den Situationsansatz, Projekt Kinderwelten

[19] Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg 2006, Orientierungsplan

[20] Vergl. Humanrights.ch / MERS: Art. 1, 2 und 12

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Ethik der Sozialen Arbeit
Untertitel
Eine Fallbearbeitung mit Ausschnitten aus der praktischen Diskursethik von Jürgen Habermas, der Kommunikationstheorie von Niklas Luhmann sowie unter dem Aspekt der eigenen ethischen Grundpositionen
Hochschule
Hochschule Esslingen
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
28
Katalognummer
V88234
ISBN (eBook)
9783638033275
ISBN (Buch)
9783638930796
Dateigröße
554 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ethik, Sozialen, Arbeit
Arbeit zitieren
Theresia Friesinger (Autor:in), 2007, Ethik der Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88234

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